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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
174 kB
Erstellt
26.12.14, 13:44
Aktualisiert
28.01.18, 03:46

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20132895 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2013 Beschlussvorschriften § 82 i.V.m. § 83 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.12.2013 19.12.2013 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20132895 Im Prognosebericht für das Dritte Quartal 2013 (Basis: Datenlage 30.09.2013) wurde für die Produktgruppe 3603 - Hilfen zur Erziehung - ein Mehrbedarf von 3.160.606,75 Euro errechnet. Zuzüglich der noch erforderlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen (Leistung in 2013 erhalten, Rechnungen liegen noch nicht vor) in Höhe von erwartet 2,2 Mio. Euro ergab sich eine erwartete Erhöhung des Transferaufwandes in Höhe von insgesamt 5,36 Mio. Euro. Der prognostizierte Mehrbedarf hat sich trotz umgehend eingeleiteter Gegenmaßnahmen durch die Jugendverwaltung bestätigt. Im Bereich Hilfen zur Erziehung ergibt sich aktuell bei den Transferaufwendungen ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 5.559.287 Euro, der sich, differenziert nach Sachkonten, wie folgt zusammensetzt: Ergebniskonten Ansatz 2013 Ist 2013 Üpl. Bedarf 531200 Zuweisungen Gemeinden (GV) 1.847.817 3.340.893 1.493.076 531800 Zuschüsse übrige Bereiche 1.008.700 1.033.200 24.500 533180 Leistungen der Jugendhilfe a.v.E. 7.949.900 9.137.525 1.187.625 533242 Leistungen der Jugendhilfe i.v.E. 28.377.539 31.586.017 3.208.478 5.692.804 5.338.411 - 354.393 44.876.760 50.436.047 5.559.287 533907 Pflegegeld an Familien Prognose Transferaufwendungen Der Mehrbedarf bei den Zuweisungen an Gemeinden (Sachkonto 531200) in Höhe von 1.493.076 Euro ist auf die Kostenerstattung an andere Jugendämter, zu deren Erstattung das Jugendamt Bochum rechtlich verpflichtet ist, zurückzuführen. Es handelt sich hierbei überwiegend um die Erstattung von Aufwendungen für auswärtig untergebrachte Pflegekinder, da in Bochum keine ausreichende Zahl von Pflegeeltern zur Verfügung steht. Die Berechnung des Mehrbedarfs wurde auf Grundlage der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der regulären Monatszahlung für den Dezember ermittelt. Der Mehrbedarf bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Sachkonto 533180) beträgt insgesamt 1.187.625 Euro. Dieser resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für Ambulante Hilfen (Teilprodukt 1.36.03.02.06). Hier ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.301.766 Euro. Die Ambulanten Hilfezentren (AHZ) sind voll ausgelastet. Der weitere Ausbau der AHZ ist geplant, kann allerdings erst 2014 umgesetzt werden. Daher war in 2013 in vielen Fällen eine teurere externe Beauftragung erforderlich. Die entsprechenden Minderaufwendungen bei den Ambulanten Hilfezentren und Maßnahmen freier Träger (Teilprodukt 1.36.03.03.01) in Höhe von 1.277.000 aufgrund des nicht wie geplant erfolgten Ausbaus kann die Mehraufwendungen nur teilweise kompensieren. Der Mehrbedarf bei den Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen (Sachkonto 533242) beträgt insgesamt 3.208.478 Euro. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20132895 Dieser resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für stationäre / teilstationäre Hilfen zur Erziehung (Teilprodukt 1.36.03.02.08) und Eingliederungshilfen (Teilprodukt 1.36.03.02.09). Hier bestehen Mehrbedarfe von 2.022.548 Euro bzw. 1.097.083 Euro. Die Mehrbedarfe ergeben sich u.a dadurch, dass Kostenübernahmen durch den Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bei Fällen von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderung noch nicht geklärt bzw. erfolgt sind und der örtlich Träger der Jugendhilfe hier zunächst in Vorleistung gehen muss. Der wesentliche Grund besteht jedoch in den gestiegenen Fallzahlen bzw. den gestiegenen Belegtagen. Bei den stationären / teilstationären Hilfen zur Erziehung werden bis zum Jahresende statt der geplanten 530 Fälle von Vermittlungen in teilstationäre oder stationäre Hilfen über 600 Fälle erwartet. Über alle stationären Hilfen wird dadurch insgesamt ein Anstieg der Belegtage gegenüber dem Planansatz von über 7.400 Belegtagen erwartet. Neben dem Anstieg der Belegtage haben sich aus die Kosten pro Belegtag im Vergleich zum Jahr 2012 um über 20% erhöht. Kompensationen und Finanzierung Die Mehraufwendungen von 5.560.000 Euro können zum Teil durch Mehrerträge aus Kostenerstattungen anderer Jugendämter und Träger an die Stadt Bochum in Höhe von 1.252.000 Euro kompensiert werden. Es verbleibt eine Verschlechterung der Produktgruppe von rd. 4.308.000 Euro Im Bereich Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung (Produktgruppe 3601) ergeben sich Mehrerträge in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro, die insgesamt zu einer Verbesserung der Produktgruppe von rd. 1 Mio. Euro führen und zur Deckung der Verschlechterung bei den HZE dienen können. Der verbleibende Betrag in Höhe von 3.308.000 Euro wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt (Minderaufwendungen bei den Zinsen, Produktgruppe 6102). Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 1 (2247) Vorlage Nr.: 20132895 Bezeichnung der Vorlage Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2013 Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für die Aufgaben des Jugendamtes in Höhe von 3.308.000 Euro wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in der Produktgruppe 3601 - Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung nach SGB VIII, sowie aus Minderaufwendungen in der Produktgruppe 6102 - sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft.