Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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174 kB
Erstellt
26.12.14, 13:44
Aktualisiert
28.01.18, 03:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20132895
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen
des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschriften
§ 82 i.V.m. § 83 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.12.2013
19.12.2013
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20132895
Im Prognosebericht für das Dritte Quartal 2013 (Basis: Datenlage 30.09.2013) wurde für die
Produktgruppe 3603 - Hilfen zur Erziehung - ein Mehrbedarf von 3.160.606,75 Euro errechnet.
Zuzüglich der noch erforderlichen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen (Leistung
in 2013 erhalten, Rechnungen liegen noch nicht vor) in Höhe von erwartet 2,2 Mio. Euro ergab sich
eine erwartete Erhöhung des Transferaufwandes in Höhe von insgesamt 5,36 Mio. Euro.
Der prognostizierte Mehrbedarf hat sich trotz umgehend eingeleiteter Gegenmaßnahmen durch die
Jugendverwaltung bestätigt.
Im Bereich Hilfen zur Erziehung ergibt sich aktuell bei den Transferaufwendungen ein Mehrbedarf
in Höhe von insgesamt 5.559.287 Euro, der sich, differenziert nach Sachkonten, wie folgt
zusammensetzt:
Ergebniskonten
Ansatz 2013
Ist 2013
Üpl. Bedarf
531200 Zuweisungen Gemeinden (GV)
1.847.817
3.340.893
1.493.076
531800 Zuschüsse übrige Bereiche
1.008.700
1.033.200
24.500
533180 Leistungen der Jugendhilfe a.v.E.
7.949.900
9.137.525
1.187.625
533242 Leistungen der Jugendhilfe i.v.E.
28.377.539
31.586.017
3.208.478
5.692.804
5.338.411
- 354.393
44.876.760
50.436.047
5.559.287
533907 Pflegegeld an Familien
Prognose Transferaufwendungen
Der Mehrbedarf bei den Zuweisungen an Gemeinden (Sachkonto 531200) in Höhe von 1.493.076
Euro ist auf die Kostenerstattung an andere Jugendämter, zu deren Erstattung das Jugendamt
Bochum rechtlich verpflichtet ist, zurückzuführen. Es handelt sich hierbei überwiegend um die
Erstattung von Aufwendungen für auswärtig untergebrachte Pflegekinder, da in Bochum keine
ausreichende Zahl von Pflegeeltern zur Verfügung steht.
Die Berechnung des Mehrbedarfs wurde auf Grundlage der Ausgaben für das Haushaltsjahr 2013
unter Berücksichtigung der regulären Monatszahlung für den Dezember ermittelt.
Der Mehrbedarf bei den Leistungen der Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen (Sachkonto
533180) beträgt insgesamt 1.187.625 Euro.
Dieser resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für Ambulante Hilfen
(Teilprodukt 1.36.03.02.06). Hier ergibt sich ein Mehrbedarf von 2.301.766 Euro. Die Ambulanten
Hilfezentren (AHZ) sind voll ausgelastet. Der weitere Ausbau der AHZ ist geplant, kann allerdings
erst 2014 umgesetzt werden. Daher war in 2013 in vielen Fällen eine teurere externe Beauftragung
erforderlich. Die entsprechenden Minderaufwendungen bei den Ambulanten Hilfezentren und
Maßnahmen freier Träger (Teilprodukt 1.36.03.03.01) in Höhe von 1.277.000 aufgrund des nicht
wie geplant erfolgten Ausbaus kann die Mehraufwendungen nur teilweise kompensieren.
Der Mehrbedarf bei den Leistungen der Jugendhilfe innerhalb von Einrichtungen (Sachkonto
533242) beträgt insgesamt 3.208.478 Euro.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20132895
Dieser resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für stationäre / teilstationäre
Hilfen zur Erziehung (Teilprodukt 1.36.03.02.08) und Eingliederungshilfen (Teilprodukt
1.36.03.02.09). Hier bestehen Mehrbedarfe von 2.022.548 Euro bzw. 1.097.083 Euro.
Die Mehrbedarfe ergeben sich u.a dadurch, dass Kostenübernahmen durch den
Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) bei Fällen von Kindern und Jugendlichen mit
Mehrfachbehinderung noch nicht geklärt bzw. erfolgt sind und der örtlich Träger der Jugendhilfe
hier zunächst in Vorleistung gehen muss.
Der wesentliche Grund besteht jedoch in den gestiegenen Fallzahlen bzw. den gestiegenen
Belegtagen.
Bei den stationären / teilstationären Hilfen zur Erziehung werden bis zum Jahresende statt der
geplanten 530 Fälle von Vermittlungen in teilstationäre oder stationäre Hilfen über 600 Fälle
erwartet. Über alle stationären Hilfen wird dadurch insgesamt ein Anstieg der Belegtage
gegenüber dem Planansatz von über 7.400 Belegtagen erwartet.
Neben dem Anstieg der Belegtage haben sich aus die Kosten pro Belegtag im Vergleich zum Jahr
2012 um über 20% erhöht.
Kompensationen und Finanzierung
Die Mehraufwendungen von 5.560.000 Euro können zum Teil durch Mehrerträge aus
Kostenerstattungen anderer Jugendämter und Träger an die Stadt Bochum in Höhe von 1.252.000
Euro kompensiert werden. Es verbleibt eine Verschlechterung der Produktgruppe von rd.
4.308.000 Euro
Im Bereich Förderung von Kindern in Kindertagesbetreuung (Produktgruppe 3601) ergeben sich
Mehrerträge in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro, die insgesamt zu einer Verbesserung der
Produktgruppe von rd. 1 Mio. Euro führen und zur Deckung der Verschlechterung bei den HZE
dienen können.
Der verbleibende Betrag in Höhe von 3.308.000 Euro wird aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gedeckt (Minderaufwendungen bei den Zinsen, Produktgruppe 6102).
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TOP/akt. Beratung
20 1 (2247)
Vorlage Nr.: 20132895
Bezeichnung der Vorlage
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für Aufwendungen
des Jugendamtes im Haushaltsjahr 2013
Der überplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für die Aufgaben
des Jugendamtes in Höhe von 3.308.000 Euro wird zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in der Produktgruppe 3601 - Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung nach SGB VIII, sowie aus Minderaufwendungen in der Produktgruppe 6102
- sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft.