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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 03:46

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 18 IT (1342) / 11 DS (2052) Vorlage Nr. 20132468 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.2013, Vorlage 20132109 Bezeichnung der Vorlage Datensicherheit bei der Stadt Bochum Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 11.12.2013 Anlagen Wortlaut 1. Beschäftigt sich die Verwaltung mit den Auswirkungen der Überwachungsskandale auf die Datensicherheit der Stadt Bochum und auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Einwohnerinnen und Einwohnern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Bochum? Was sind die bisherigen Aktivitäten und welche Dienststellen sind daran beteiligt? 2. Sieht die Verwaltung datenschutzrechtliche Belange und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Verantwortungsbereich der Stadt Bochum, bei Aktivitäten der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Internet, in der Kommunikation der Stadt zu anderen öffentlichen Stellen, in der Kommunikation zu Privatpersonen und bei der Nutzung städtischer Onlineangebote durch Privatpersonen betroffen'? 3. Welche Maßnahmen hält die Verwaltung für vorstellbar, um den nun bekannten Gefahren für die Datensicherheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu begegnen und den Schutz von Daten in Bezug auf die unter 2. genannten Bereiche zu erhöhen? Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 18 IT (1342) / 11 DS (2052) Vorlage Nr. 20132468 Antwort: Ausgehend von den bisher vorhandenen Informationen, die durch Edward Snowden, einem ehemaligen Systemadministrator der National Security Agency (NSA; Nationale Sicherheitsbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika), der Presse zugespielt wurden, ist seit Ende Mai bekannt, dass verschiedene Organisationen der USA und Großbritannien weltweit die elektronische Kommunikation umfangreich „abhören“, aufzeichnen und auswerten. Aus den von Edward Snowden vorgelegten Dokumenten geht auch hervor, dass dabei offenbar auch eine Kooperation mit Anbietern von Internet-Dienstleistungen, Softwarekonzernen, Telefondienstleistern (Netzbetreiber), Herstellern von Hardware und staatlichen Stellen anderer Länder existiert. Amerikanische Unternehmen werden demnach durch staatliche Anordnungen dazu verpflichtet, mit der NSA oder dem FBI zu kooperieren bzw. den Diensten Zugang zu Kundendaten zu liefern. Den Berichten zufolge soll sich die NSA ebenfalls Zugang zu sog. „Schwachstellen“ in Softwareprodukten verschafft haben, um Zugang zu Informationen zu erhalten. Da es sich naturgemäß um geheime Informationen handelt, ist es schwierig, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen und genauere Informationen über die Art der Angriffe auf die Infrastruktur, Softwareprodukte und die dort ggf. „eingebauten Hintertüren“ zu erhalten. zu Frage 1: Im Rahmen der ständigen Überprüfung der zur Absicherung der städtischen Systeme und der dort gespeicherten Daten getroffenen technischen Maßnahmen wird derzeit auch geprüft, ob sich durch die bisher bekannt gewordenen Informationen Handlungsbedarf ergibt. In diesen Prozess sind die Hersteller/Anbieter von Hard- und Software und das ITSicherheitsteam der Gemeinsamen Kommunalen Datenzentrale GKD Ruhr und der Datenschutzbeauftragte eingebunden. zu Frage 2: Die Verwaltung hat in der Vergangenheit darauf geachtet, keine Dienste anzubieten, die ein erhöhtes Risiko für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeuten. So werden z.B. bei der Abfrage personenbezogener Daten möglichst verschlüsselte Verbindungen eingesetzt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es untersagt, personenbezogene Daten per E-Mail zu versenden. Dort wo es bereits heute möglich ist, werden E-Mails auf besonders gesicherten Übertragungswegen übermittelt (z.B. im DOINetz, früher Testa-Netz). Ob diese Übertragungswege tatsächlich „absolut sicher“ sind und ob z.B. der amerikanische Geheimdienst nicht in der Lage ist, eine verschlüsselte Übertragung zu entschlüsseln, kann nicht gesagt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 18 IT (1342) / 11 DS (2052) Vorlage Nr. 20132468 zu Frage 3: Angesichts des Umfangs der eingangs geschilderten Überwachungsmaßnahmen, der anzunehmenden (erzwungenen) Kooperation der Hersteller von Hard- und Software und der technischen Dienstleister erscheint es nicht möglich, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit den Mitteln und Möglichkeiten eines einzelnen Unternehmens umfassend zu sichern. Dieses Vorhaben würde schon daran scheitern, dass es zu gewissen Produkten keine Alternativen gibt. Für die verschlüsselte Übermittlung von E-Mails wird die Verwaltung in absehbarer Zeit einen Zugang anbieten, ob weitere verschlüsselte Kommunikationsdienste (z.B. DE-Mail) angeboten werden und ob diese einen vollständigen Ersatz für die bislang praktizierte EMail darstellen können, wird derzeit geprüft.