Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (25 66)
Vorlage Nr. 20132590
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Süd vom 18.11.2013, TOP 32 6.1
Bezeichnung der Vorlage
Fußgänger-Übergang Kemnader Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
17.12.2013
Anlagen
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
Wortlaut
Die Fraktionen in der Bezirksvertretung fragen in der Sitzung am 18.12.2012 an:
Besteht die Möglichkeit, im Bereich Krockhausstraße bis Haarmannsbusch einen
Fußgänger-Übergang anzulegen, damit ein sicheres Überqueren der Kemnader Straße
ermöglicht wird?
Die Anfrage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 02.07.2013 von
der Verwaltung bereits teilweise beantwortet. Es wurde darauf verwiesen, dass ein weiterer
möglicher Standort für eine Mittelinsel ggf. im Bereich zwischen den Straßen
Haarkampstraße und Weidengrund wäre.
Hierzu hat das Tiefbauamt folgende Planung erstellt:
1.
Straßenplanung
Auf der Kemnader Straße wird im Bereich der Hausnummern 65-68 eine 2,50m
breite Querungsinsel für Fußgänger platziert.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (25 66)
Vorlage Nr. 20132590
Aufgrund des nicht ausreichenden Fahrbahnquerschnitts ist eine Aufweitung der
Fahrbahn zu beiden Seiten erforderlich, damit entlang der Insel eine
Mindestfahrspurbreite von 3,25 m gewährleistet werden kann.
Auf einer Länge von ca. 30 m müssen zudem beidseitig Stellplätze entfallen.
Diese können nicht in Richtung der außen liegenden Gehwegbereiche verschoben
werden. Zum einen ist der Gehwegbereich auf der südlichen Seite dafür zu schmal,
zum anderen grenzt auf der nördlichen Seite unmittelbar der durchlaufende Radweg
an, welcher nicht verschwenkt oder unterbrochen werden kann.
Die ehemaligen Stellplatzflächen werden dem Gehwegbereich zugeteilt. Die
Warteflächen an den Querungsstellen werden nach den aktuellen Standards der
Barrierefreiheit als taktile Flächen gepflastert.
Der benötigte Platzbedarf erfordert ebenfalls das Fällen von 4 Bäumen.
2.
Beleuchtung
Im Zuge der Errichtung einer Querungsinsel ist die Anpassung der
Beleuchtungsanlage erforderlich. Hierzu wird zur Beleuchtung des Inselbereichs ein
Peitschenmast mit Doppelausleger installiert
3.
Kosten
Straßenbau
Beleuchtung
33.000 Euro
4.430 Euro
Gesamtkosten:
37.430 Euro
Finanzielle Mittel stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung.