Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:16

öffnen download melden Dateigröße: 167 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 30 1 (6410) Vorlage Nr. 20132805 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage des Rates vom 26.09.2013, Vorlage Nr. 20132250 Bezeichnung der Vorlage Durchführung der Bundestagswahl 2013 Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 19.12.2013 Anlagen Wortlaut In der Sitzung des Rates vom 26.09.2013 wurden in Zusammenhang mit der Versendung falscher Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2013 die folgenden Fragen gestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Wann ist der Verwaltung der Fehler aufgefallen und wie viele Tage vergingen bis die Öffentlichkeit darüber informiert wurde? Wie hoch ist die tatsächliche Anzahl der falsch versendeten Stimmzettel? Wie viele Bürger haben es noch rechtzeitig bemerkt und neue Wahlunterlagen erhalten? Wie viele Erststimmen sind dadurch ungültig geworden? Wie wird sichergestellt, dass ein solcher Fehler bei zukünftigen Wahlen nicht mehr passieren kann? Welche weiteren Pannen sind der Verwaltung, unter Berücksichtigung der vorstehend angeführten Punkte, bekannt zu 1: Am 11.09. sind im Wahlbüro insgesamt zehn telefonische Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, wonach mit den Briefwahlunterlagen für den Wahlkreis Nr. 140 offensichtlich die Stimmzettel für den Wahlkreis 141 versandt wurden. Den Betroffenen wurden unverzüglich die richtigen Stimmzettel übersandt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 30 1 (6410) Vorlage Nr. 20132805 Wir haben daraufhin sofort unsere hauseigene Druckerei informiert, wo die Briefwahlunterlagen gedruckt und automatisiert kuvertiert und anschließend auch versandt werden. Die Druckerei konnte keinen Fehler feststellen. Da wir aus den vorliegenden Hinweisen keine genauen Erkenntnisse gewinnen konnten, wo der Fehler tatsächlich passiert ist und wie viele Fälle betroffen sein könnten, haben wir alle beteiligten Mitarbeiter aufgefordert, äußerst genau und sorgfältig die Briefwahlunterlagen zu prüfen und auszustellen. Da den betroffenen Wählerinnen und Wählern jeweils nach deren Anrufen die korrekten Stimmzettel übersandt wurden, bestand bis Freitag der Eindruck, dass sich alle Betroffenen noch rechtzeitig bei uns gemeldet haben. Als uns am darauffolgenden Montag, den 16.09.2013 Hinweise erreichten, wonach der Fehler doch häufiger vorgekommen war, haben wir uns dazu entschieden die Landeswahlleitung zu informieren. Da der dort zuständige Sachbearbeiter in Besprechungen und nicht sofort zu erreichen war, haben wir unverzüglich die Bundeswahlleitung informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Noch am gleichen Vormittag sind wir offensiv an die örtliche Presse und den Rundfunk herangetreten, um mit deren Hilfe die Bürgerinnen und Bürger zu informieren und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. zu 2 - 4: Die Zahl kann nicht festgestellt werden. Es konnte im Nachhinein nur die unter der Frage 4 genannte Anzahl zuzüglich der bereits im Vorfeld entdeckten Fälle (s. Frage 3) festgestellt werden. Nach der Information der Öffentlichkeit hatten wir 1.118 Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern. Davon hatten tatsächlich 87 einen falschen Stimmzettel, der umgehend durch einen korrekten ersetzt wurde. Weitere 81 Anrufer und Anruferinnen hatten schon ihre Briefwahlunterlagen versandt. Deren Wahlscheine wurden für ungültig erklärt und ihnen wurden sofort neue Wahlscheine und korrekte Stimmzettel übersandt. Für die verbleibenden 950 Anruferinnen und Anrufer konnte festgestellt werden, dass sie tatsächlich den korrekten Stimmzettel für ihren Wahlkreis erhalten hatten. Insgesamt sind 602 Erststimmen wegen des falschen Stimmzettels ungültig geworden. zu 5: Es wird zusätzliches Personal im Bereich der Zuordnung der Anlagen zu den Briefwahlunterlagen eingeplant, um eine noch bessere Kontrolle zu gewährleisten. zu 6: Es sind keine weiteren „Pannen“ aufgetreten. Insbesondere gab es keine unterschiedlichen Zeitpunkte für die Briefwahlunterlagen. Es wurde im vorhinein bekannt gegeben, dass am Freitag vor der Wahl, das Büro für die Briefwahl bis 18:00 Uhr geöffnet sein wird. Die Bürgerinnen und Bürger konnten dort bis zu diesem Zeitpunkt Briefwahlunterlagen abholen oder auch abgeben. Nach diesem Zeitpunkt konnten Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis um 16:00 Uhr in einen der Hausbriefkästen der Stadt Bochum eingeworfen werden. Falls auch diese Frist versäumt wurde, konnten die Unterlagen noch bis zum Beginn der Auszählung um 18:00 Uhr beim Briefwahlzentrum im Neuen Gymnasium abgegeben werden. Bezüglich Briefwahlunterlagen ist es in Einzelfällen vorgekommen, dass Briefwahlunterlagen erst nach der Wahl einzelnen Wählerinnen und Wählern zugestellt wurden. Dies lag allerdings nicht an einer verspäteten Versendung durch das Wahlbüro. Es wurde bereits bei Wünschen nach Briefwahlunterlagen ab dem Donnerstag vor der Wahl den Betroffenen empfohlen, die Unterlagen selbst abzuholen, da zu diesem Zeitpunkt nicht mehr sichergestellt werden konnte, dass eine Postübersendung pünktlich vor der Wahl erfolgt. Nur Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 30 1 (6410) Vorlage Nr. 20132805 wenn daraufhin die Übersendung per Post ausdrücklich von den Betroffenen trotzdem gewünscht wurde, erfolgte der Versand per Post. Zu der verzögerten Ergebnisfeststellung in einem Wahllokal im Wahlbezirk 141 wurden folgende Fragen gestellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Welcher Grund hat dazu geführt, dass zunächst 491 Stimmen für ungültig erklärt worden sind? Ist es zutreffend, dass über die Frage der Gültigkeit einer Stimme jeweils der Wahlvorstand entscheiden muss? Warum ist das Problem nicht umgehend vom Wahlvorsteher des Wahllokales gegenüber der Wahlleitung im Rathaus angezeigt worden? An wie vielen Wahlen hat dieser Wahlvorsteher bzw. haben die Mitglieder des Wahlvorstandes zuvor teilgenommen? Kann ausgeschlossen werden, dass es bei vorangegangenen Wahlen, die mit ähnlicher personeller Besetzung ausgezählt worden sind, ebenfalls schon zu zu vielen ungültigen Stimmen gekommen ist? Wurde ggf. die Einleitung rechtlicher Schritte geprüft? Wie sollen solche „Pannen“ künftig verhindert werden? Die insoweit gestellten Fragen werden wegen des Zusammenhangs insgesamt wie folgt beantwortet: Bei der Stimmauszählung am Sonntagabend konnte in einem Stimmbezirk (Wahlbezirk 141) bei mehrfachen Schnellmeldungen gegenüber der Wahlleitung kein rechnerisch plausibles Gesamtergebnis festgestellt werden. Weil die Differenzen in der Stimmzahlenermittlung auch um 22:15 Uhr immer noch nicht restlos aufgeklärt waren, entschied die Wahlleitung, diesen Bezirk am Montag komplett neu auszuzählen. Da für die noch am Sonntag abend erforderliche Meldung des vorläufigen Ergebnisses an die Landeswahlleitung aber auch für diesen Stimmbezirk ein – zumindest vorläufiges – Wahlergebnis einzutragen war, hat sich die Wahlleitung dazu entschlossen, zunächst nur die bis dahin als zweifelsfrei richtig ausgezählten Stimmen auszuweisen und die noch nicht geklärten zunächst hilfsweise als (vorläufig) ungültige Stimmen einzutragen. Dadurch war sichergestellt, dass zumindest ein vorläufiges Ergebnis vorlag, keine falschen Stimmenzuordnungen zu den Kandidaten oder Parteien ausgewiesen wurden und umgehend am Montag auch für den betreffenden Stimmbezirk die korrekten Zahlen vorlagen. Aus diesen Gründen erschien im vorläufigen Ergebnis die ungewöhnlich hohe Zahl ungültiger Stimmen. Tatsächlich handelte es sich hier nicht um echte ungültige Stimmen, die vom Wahlvorstand so festgestellt worden sind, sondern um ein „Hilfsergebnis“, was zunächst formal lediglich die Auszählung am Wahlabend abschließen sollte. Über die Gültigkeit von Stimmen entscheidet der Wahlvorstand. Hier wurde aber keine Entscheidung über die Gültigkeit oder Nichtgültigkeit einzelner Stimmen getroffen, sondern die vorläufige Feststellung eines Gesamtergebnisses. Der Wahlvorstand war im Rahmen der Ergebnisermittlung im wiederholten Kontakt mit der Wahlleitung. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die ersten Ergebnismeldungen aus den Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 30 1 (6410) Vorlage Nr. 20132805 Stimmbezirken bei einer Überprüfung nicht plausibel sind und nachgezählt werden müssen. Dies kann sowohl erfahrenen wie auch unerfahrenen Wahlvorständen passieren. Für die Einleitung rechtlicher Schritte gibt es keinerlei Anlass. Die Schulungen für die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher werden überarbeitet und optimiert. Außerdem ist beabsichtigt, gesonderte Schulungen für Schriftführerinnen und Schriftführer anzubieten. Schließlich wird auch die Niederschrift und die den Wahlvorständen vorliegenden Unterlagen überarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen dazu führen werden, dass die Fehleranfälligkeit sowohl bei den ersten Schnellmeldungen als auch der Feststellung der endgültigen Ergebnisse gesenkt werden kann. Allerdings ist auch zukünftig immer damit zu rechnen, dass bis zur endgültigen Ergebnisfeststellung noch Korrekturen erfolgen können.