Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
167 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30 1 (6410)
Vorlage Nr. 20132805
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage des Rates vom 26.09.2013, Vorlage Nr. 20132250
Bezeichnung der Vorlage
Durchführung der Bundestagswahl 2013
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.12.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Rates vom 26.09.2013 wurden in Zusammenhang mit der
Versendung falscher Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2013 die folgenden
Fragen gestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Wann ist der Verwaltung der Fehler aufgefallen und wie viele Tage vergingen bis die
Öffentlichkeit darüber informiert wurde?
Wie hoch ist die tatsächliche Anzahl der falsch versendeten Stimmzettel?
Wie viele Bürger haben es noch rechtzeitig bemerkt und neue Wahlunterlagen
erhalten?
Wie viele Erststimmen sind dadurch ungültig geworden?
Wie wird sichergestellt, dass ein solcher Fehler bei zukünftigen Wahlen nicht mehr
passieren kann?
Welche weiteren Pannen sind der Verwaltung, unter Berücksichtigung der vorstehend angeführten Punkte, bekannt
zu 1:
Am 11.09. sind im Wahlbüro insgesamt zehn telefonische Hinweise von
Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, wonach mit den Briefwahlunterlagen für den
Wahlkreis Nr. 140 offensichtlich die Stimmzettel für den Wahlkreis 141 versandt wurden.
Den Betroffenen wurden unverzüglich die richtigen Stimmzettel übersandt.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30 1 (6410)
Vorlage Nr. 20132805
Wir haben daraufhin sofort unsere hauseigene Druckerei informiert, wo die
Briefwahlunterlagen gedruckt und automatisiert kuvertiert und anschließend auch versandt
werden. Die Druckerei konnte keinen Fehler feststellen. Da wir aus den vorliegenden
Hinweisen keine genauen Erkenntnisse gewinnen konnten, wo der Fehler tatsächlich
passiert ist und wie viele Fälle betroffen sein könnten, haben wir alle beteiligten Mitarbeiter
aufgefordert, äußerst genau und sorgfältig die Briefwahlunterlagen zu prüfen und
auszustellen. Da den betroffenen Wählerinnen und Wählern jeweils nach deren Anrufen die
korrekten Stimmzettel übersandt wurden, bestand bis Freitag der Eindruck, dass sich alle
Betroffenen noch rechtzeitig bei uns gemeldet haben.
Als uns am darauffolgenden Montag, den 16.09.2013 Hinweise erreichten, wonach der
Fehler doch häufiger vorgekommen war, haben wir uns dazu entschieden die
Landeswahlleitung zu informieren. Da der dort zuständige Sachbearbeiter in Besprechungen
und nicht sofort zu erreichen war, haben wir unverzüglich die Bundeswahlleitung informiert
und das weitere Vorgehen abgestimmt. Noch am gleichen Vormittag sind wir offensiv an die
örtliche Presse und den Rundfunk herangetreten, um mit deren Hilfe die Bürgerinnen und
Bürger zu informieren und Lösungsmöglichkeiten anzubieten.
zu 2 - 4:
Die Zahl kann nicht festgestellt werden. Es konnte im Nachhinein nur die
unter der Frage 4 genannte Anzahl zuzüglich der bereits im Vorfeld entdeckten Fälle (s.
Frage 3) festgestellt werden.
Nach der Information der Öffentlichkeit hatten wir 1.118 Anrufe von Bürgerinnen und
Bürgern. Davon hatten tatsächlich 87 einen falschen Stimmzettel, der umgehend durch
einen korrekten ersetzt wurde. Weitere 81 Anrufer und Anruferinnen hatten schon ihre
Briefwahlunterlagen versandt. Deren Wahlscheine wurden für ungültig erklärt und ihnen
wurden sofort neue Wahlscheine und korrekte Stimmzettel übersandt. Für die verbleibenden
950 Anruferinnen und Anrufer konnte festgestellt werden, dass sie tatsächlich den korrekten
Stimmzettel für ihren Wahlkreis erhalten hatten.
Insgesamt sind 602 Erststimmen wegen des falschen Stimmzettels ungültig geworden.
zu 5: Es wird zusätzliches Personal im Bereich der Zuordnung der Anlagen zu den
Briefwahlunterlagen eingeplant, um eine noch bessere Kontrolle zu gewährleisten.
zu 6: Es sind keine weiteren „Pannen“ aufgetreten. Insbesondere gab es keine
unterschiedlichen Zeitpunkte für die Briefwahlunterlagen. Es wurde im vorhinein bekannt
gegeben, dass am Freitag vor der Wahl, das Büro für die Briefwahl bis 18:00 Uhr geöffnet
sein wird. Die Bürgerinnen und Bürger konnten dort bis zu diesem Zeitpunkt
Briefwahlunterlagen abholen oder auch abgeben. Nach diesem Zeitpunkt konnten
Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag noch bis um 16:00 Uhr in einen der Hausbriefkästen
der Stadt Bochum eingeworfen werden. Falls auch diese Frist versäumt wurde, konnten die
Unterlagen noch bis zum Beginn der Auszählung um 18:00 Uhr beim Briefwahlzentrum im
Neuen Gymnasium abgegeben werden.
Bezüglich Briefwahlunterlagen ist es in Einzelfällen vorgekommen, dass Briefwahlunterlagen
erst nach der Wahl einzelnen Wählerinnen und Wählern zugestellt wurden. Dies lag
allerdings nicht an einer verspäteten Versendung durch das Wahlbüro. Es wurde bereits bei
Wünschen nach Briefwahlunterlagen ab dem Donnerstag vor der Wahl den Betroffenen
empfohlen, die Unterlagen selbst abzuholen, da zu diesem Zeitpunkt nicht mehr
sichergestellt werden konnte, dass eine Postübersendung pünktlich vor der Wahl erfolgt. Nur
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 3 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30 1 (6410)
Vorlage Nr. 20132805
wenn daraufhin die Übersendung per Post ausdrücklich von den Betroffenen trotzdem
gewünscht wurde, erfolgte der Versand per Post.
Zu der verzögerten Ergebnisfeststellung in einem Wahllokal im Wahlbezirk 141
wurden folgende Fragen gestellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Welcher Grund hat dazu geführt, dass zunächst 491 Stimmen für ungültig erklärt
worden sind?
Ist es zutreffend, dass über die Frage der Gültigkeit einer Stimme jeweils der Wahlvorstand entscheiden muss?
Warum ist das Problem nicht umgehend vom Wahlvorsteher des Wahllokales gegenüber der Wahlleitung im Rathaus angezeigt worden?
An wie vielen Wahlen hat dieser Wahlvorsteher bzw. haben die Mitglieder des Wahlvorstandes zuvor teilgenommen?
Kann ausgeschlossen werden, dass es bei vorangegangenen Wahlen, die mit ähnlicher personeller Besetzung ausgezählt worden sind, ebenfalls schon zu zu vielen
ungültigen Stimmen gekommen ist?
Wurde ggf. die Einleitung rechtlicher Schritte geprüft?
Wie sollen solche „Pannen“ künftig verhindert werden?
Die insoweit gestellten Fragen werden wegen des Zusammenhangs insgesamt wie folgt
beantwortet:
Bei der Stimmauszählung am Sonntagabend konnte in einem Stimmbezirk (Wahlbezirk 141)
bei mehrfachen Schnellmeldungen gegenüber der Wahlleitung kein rechnerisch plausibles
Gesamtergebnis festgestellt werden. Weil die Differenzen in der Stimmzahlenermittlung
auch um 22:15 Uhr immer noch nicht restlos aufgeklärt waren, entschied die Wahlleitung,
diesen Bezirk am Montag komplett neu auszuzählen. Da für die noch am Sonntag abend
erforderliche Meldung des vorläufigen Ergebnisses an die Landeswahlleitung aber auch für
diesen Stimmbezirk ein – zumindest vorläufiges – Wahlergebnis einzutragen war, hat sich
die Wahlleitung dazu entschlossen, zunächst nur die bis dahin als zweifelsfrei richtig
ausgezählten Stimmen auszuweisen und die noch nicht geklärten zunächst hilfsweise als
(vorläufig) ungültige Stimmen einzutragen. Dadurch war sichergestellt, dass zumindest ein
vorläufiges Ergebnis vorlag, keine falschen Stimmenzuordnungen zu den Kandidaten oder
Parteien ausgewiesen wurden und umgehend am Montag auch für den betreffenden
Stimmbezirk die korrekten Zahlen vorlagen.
Aus diesen Gründen erschien im vorläufigen Ergebnis die ungewöhnlich hohe Zahl
ungültiger Stimmen.
Tatsächlich handelte es sich hier nicht um echte ungültige Stimmen, die vom Wahlvorstand
so festgestellt worden sind, sondern um ein „Hilfsergebnis“, was zunächst formal lediglich
die Auszählung am Wahlabend abschließen sollte.
Über die Gültigkeit von Stimmen entscheidet der Wahlvorstand. Hier wurde aber keine
Entscheidung über die Gültigkeit oder Nichtgültigkeit einzelner Stimmen getroffen, sondern
die vorläufige Feststellung eines Gesamtergebnisses.
Der Wahlvorstand war im Rahmen der Ergebnisermittlung im wiederholten Kontakt mit der
Wahlleitung. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die ersten Ergebnismeldungen aus den
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 4 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
30 1 (6410)
Vorlage Nr. 20132805
Stimmbezirken bei einer Überprüfung nicht plausibel sind und nachgezählt werden müssen.
Dies kann sowohl erfahrenen wie auch unerfahrenen Wahlvorständen passieren.
Für die Einleitung rechtlicher Schritte gibt es keinerlei Anlass.
Die Schulungen für die Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher werden überarbeitet und
optimiert. Außerdem ist beabsichtigt, gesonderte Schulungen für Schriftführerinnen und
Schriftführer anzubieten. Schließlich wird auch die Niederschrift und die den
Wahlvorständen vorliegenden Unterlagen überarbeitet werden. Es ist davon auszugehen,
dass diese Maßnahmen dazu führen werden, dass die Fehleranfälligkeit sowohl bei den
ersten Schnellmeldungen als auch der Feststellung der endgültigen Ergebnisse gesenkt
werden kann.
Allerdings ist auch zukünftig immer damit zu rechnen, dass bis zur endgültigen
Ergebnisfeststellung noch Korrekturen erfolgen können.