Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 13:45
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28.01.18, 01:17
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
50 03 (2716)
Vorlage Nr. 20132875
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 26.09.2013, TOP 4.5
Bezeichnung der Vorlage
Wohnen und Sozialer Wohnungsbau in Bochum
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.12.2013
Anlagen
Wortlaut
In der Sitzung des Rates vom 26.09.2013 hat die Soziale Liste im Rat folgende Anfrage
gestellt:
„Je niedriger die Einkommen sind, desto höher fällt die relative Wohnkostenbelastung aus
und desto kleiner oder schlechter sind Wohnungen ausgestattet“, zu dieser
Schlussfolgerung kommt die Studie „Wohnungsangebote für arme Familien in Großstädten“
der Bertelsmann-Stiftung, die im Juli veröffentlicht wurde.
Vor allem Geringverdiener_innen, alleinstehende Rentner_innen und Familien mit mehreren
Kindern haben auch in Bochum immer größere Schwierigkeiten eine bezahlbare Wohnung
zu finden. Laut Studie der Bertelsmann-Stiftung sind nur 14 % der Wohnungen in Bochum
für arme Familien finanzierbar. Zahlreiche Familien sinken nach Abzug der Miete auf ein
finanzielles Niveau im Armutsbereich.
Bei den durchschnittlichen Wohnungsgrößen liegt Bochum mit 78 Quadratmetern fast 10
Quadratmeter unter dem Größendurchschnitt in NRW. 32 % aller Bochumer Wohnungen
haben eine Größe unter 60 Quadratmetern.
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Vorlage Nr. 20132875
In der Stadt Bochum steht seit Jahren die Unterstützung der Schaffung von Eigenheimen
und Eigentumswohnungen im Mittelpunkt (z. B. Wohnbauland-Konzept, „Entmietungen“ zum
Eigentumswohnungsbau). Aus Sicht der Sozialen Liste wurde die Schaffung von Wohnraum
für Bevölkerungsgruppen mit niedrigen und geringen Einkommen vernachlässigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir an:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bochum den sozialen Wohnungsbau in
Bochum wieder zu beleben?
Hat die Stadt Bochum alle Möglichkeiten von entsprechenden Fördertöpfen bei Bund
und Land ausgeschöpft?
Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Bochum (z. B. auch über die VBW) beim
Wohnungsbau von Wohnanlagen eine Verpflichtung zu schaffen, einen gewissen
Anteil (20 %) von Sozialwohnungen zu bauen.
Wie hat sich in Bochum die Anzahl der Wohngeldempfänger_innen und die Höhe
des Wohngelds entwickelt, seitdem keine Anpassung der Einkommensgrenzen
erfolgt sind?
Welche Probleme ergeben sich aus dem demographischen Wandel und für den
Bedarf von bezahlbaren seniorengerechten Wohnungen?
Gibt es ein Programm der Stadt Bochum zur Förderung des Umbaus/Baus von
seniorengerechten Wohnungen?
Wie groß ist in Bochum das Problem der zur Verfügungsstellung von bezahlbaren
behindertengerechten Wohnungen (Rollstuhlfahrer_innen)? Gibt es hierfür eine
öffentliche Förderung bzw. welche Möglichkeiten hat die Stadt die Schaffung solchen
Wohnraums zu unterstützen?“
Die Anfrage wird vom Amt für Soziales und Wohnen wie folgt beantwortet, wobei zu Frage 3
eine Stellungnahme vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt eingearbeitet wurde:
1.
Da die soziale Wohnraumförderung auch auf die Förderung des Erwerbs von
Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung gerichtet ist, wird
die Frage dahingehend interpretiert, dass sie auf die Förderung des
Mietwohnungsbaues gerichtet ist.
Hier ist zunächst festzustellen, dass der geförderte Mietwohnungsbau nicht zum
Erliegen gekommen ist. Lediglich im Jahre 2012 konnte in Bochum keine
Mietwohnung gefördert werden. Jedoch ist in den Vorjahren teilweise sogar über das
Bochum zugewiesene Kontingent hinaus neuer Mietwohnungsbau entstanden.
Nach Verbesserung der Konditionen öffentlicher Förderung durch das
Landesbauministerium werden in diesem Jahr auch wieder Förderzusagen im
Mietwohnungsbau erteilt werden. Ob das Förderbudget ausgeschöpft werden kann,
ist jedoch nicht absehbar.
Trotz dieser Trendverbesserung beim geförderten Mietwohnungsneubau muss
festgestellt werden, dass Investoren zunehmend keine hinreichenden Anreize zur
Errichtung von Mietwohnungsbauten mit öffentlicher Förderung sehen. Dies wird
darauf zurückgeführt, dass keine hinreichende Rentabilität gegeben sei.
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Die Rahmenbedingungen der öffentlichen Förderung von Mietwohnungen sehen eine
Mietpreisbindung auf 5,10 EUR/qm (bei Bezugsfertigkeit) und Darlehenskonditionen
von völliger Zinsfreiheit in den ersten 10 Jahren (bei 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag) vor. Dies macht deutlich, dass hier kaum noch
Möglichkeiten einer Verbesserung der Konditionen gegeben sind und der aktuell
historisch niedrige Darlehenszins in der freien Baufinanzierung für die aktuelle Lage
verantwortlich gemacht werden muss.
Veränderungen, die sich positiv auf eine Rentabilität solcher Bauvorhaben auswirken
und gleichzeitig ohne schädliche Nebenwirkungen blieben, sind nicht ersichtlich. Da
die Darlehen bereits zinslos sind, kann kein Zins mehr gesenkt werden. Eine
Anhebung der Mietpreisbindung über 5,10 EUR/qm würde den begünstigten
Personenkreis
der
Mieter
mit
Wohnberechtigung
(Einhaltung
der
Einkommensgrenzen des soz. Wohnungsbaues) über Gebühr belasten und eben
auch nicht zur Schaffung “bezahlbarer Wohnungen” beitragen.
Da die Stadt Bochum nicht selbst sozialen Wohnraum errichtet, kann eine Belebung
der Bautätigkeit im sozialen Mietwohnungsbau nur erreicht werden, wenn das
Landesbauministerium
noch
Verbesserungsmöglichkeiten
in
den
Rahmenbedingungen vornimmt und die Investoren wieder eine Rentabilität erkennt.
Der Rolle der Stadt Bochum als Bewilligungsbehörde ist an dieser Stelle darauf
beschränkt, in Beratungsgesprächen darauf hinzuwirken.
2.
Der soziale Wohnungsbau wurde im Rahmen der Föderalismusreform zu Aufgaben
der Länder. Der Bund stellt lediglich den Ländern Finanzmittel hierfür zur Verfügung,
über die das Land zusammen mit dem eigenen Wohnungsbauvermögen verfügt und
jährlich das Wohnungsbauprogramm aufstellt.
Im Rahmen des Wohnungsbauprogramms mit seinen jeweiligen Schwerpunkten
werden die zur Verfügung stehenden Mittel (2013 800 Mio EUR) nach einem
speziellen Schlüssel auf die Kommunen des Landes verteilt. So stehen 2013 für
Bochum folgende Budgets zur Verfügung:
Mietwohnungsbau
3.200.000 EUR
Eigentumsförderung
2.760.000 EUR
Modernisierung von Wohnraum
1.791.000 EUR
Dieser Mittelzuteilung liegt die Einstufung der Stadt Bochum als ein Gebiet mit
überdurchschnittlichem Bedarfsniveau zugrunde.
Neben diesen Budgets besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für Projekte im
Rahmen des experimentellen Wohnungsbaues bzw. für spezielle, besonders
förderungswürdige Vorhaben oder der Quartiersentwicklung aufgrund kommunaler
Handlungskonzepte zusätzliche Landesmittel beim Landesbauministerium zu
beantragen. Bisher wurde von dieser Möglichkeit immer Gebrauch gemacht und
derartigen Anträgen auch in großem Maße entsprochen, so z. B. für die Förderung
der Claudius-Höfe im innenstadtnahen Bereich auf dem Gelände des ehemaligen
USB-Betriebshofes zwischen Universitäts-, Ferdinand- und Düppelstraße.
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Inwieweit die vorbezeichneten Budgets im Jahre 2013 ausgeschöpft werden können
ist noch nicht absehbar.
Weitere “Fördertöpfe” des sozialen Wohnungsbaues sind nicht ersichtlich.
3.
Einflussmöglichkeiten auf die Errichtung von Sozialwohnungen bei der Genehmigung
von Mietwohnungsbauten besteht nur innerhalb der Festsetzungen eines
Bebauungsplanes einschließlich des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages.
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB kann der Plangeber im Bebauungsplan Flächen für die
Errichtung von Wohngebäuden bestimmen, die mit Mitteln der sozialen
Wohnraumförderung gefördert werden können. Die Inanspruchnahme öffentlicher
Mittel und einhergehender Wohnungsbindung ist jedoch nicht verpflichtend, d. h. die
Wohnungen müssen den Anforderungen der sozialen Wohnraumförderung
entsprechen, müssen aber diese Förderung nicht in Anspruch nehmen, so dass dann
trotzdem auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden können.
Eine tatsächliche soziale Bindung lässt sich daher nur parallel zum Bebauungsplan
durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Vorhabenträger/
Investor/Eigentümer und der Stadt Bochum herstellen. Bei der Aufstellung eines
Bebauungsplanes, der Flächen verschiedener Eigentümer umfasst, wird i. d. Regel
kein städtebaulicher Vertrag geschlossen, sondern eine Umlegung (Grundstücksneuordnungsmaßnahme) vorgenommen. Die Grundstücksneuordnung wird jedoch
bei “beschränkten Flächen” (sozialer Wohnungsbau) erschwert, wodurch ggf. das
gesamte Planverfahren scheitert.
Aus der Sicht der Planungsverwaltung wird darüber hinaus keine Verpflichtung zum
Bau von Sozialwohnungen gesehen, die Auswirkungen auf Vorhaben der VBW
entfalten würde.
Eine weitere Förderung des sozialen Wohnungsbaues könnte noch darin bestehen,
beim Verkauf städtischer Flächen den Interessenten zu verpflichten, auf dem
Grundstück einen Anteil von sozial geförderten Mietwohnungen zu errichten. Es
besteht jedoch eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese Verpflichtung mit
einem Preisnachlass erkauft werden muss. Es ist fraglich, ob dies im Rahmen von
HSK-Maßnahmen machbar ist.
4.
Die letzte Änderung des Wohngeldgesetzes mit einer Anhebung des Wohngeldes
hat zum 01. 09. 2009 stattgefunden. Nachstehend ist angegeben, wie sich die Zahl
der Wohngeldempfänger - jeweils zum 31. 12. des Jahres - entwickelt hat und in
welcher Wohngeldzahlungen erfolgt sind. Durchschnittszahlungen für den einzelnen
Haushalt können nicht angegeben werden; es ist vermerkt, wie hoch die Zahlungen
im abgelaufenen Jahr insgesamt waren
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Jahr
Haushalte
Zahlungen
2009
5.394
6,6 Mio. EUR
2010
5.804
6,8 Mio. EUR
2011
5.431
6,2 Mio. EUR
2012
4.959
5,0 Mio. EUR
Die Angaben beinhalten die Ergebnisse von Bochum und dem Stadtteil
Wattenscheid.
5.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der demografische Wandel ein
dynamischer Prozess ist, an den es sich kontinuierlich anzupassen gilt. Zum jetzigen
Zeitpunkt reicht der Bestand an Wohnraum im Hinblick auf zunehmende
Anforderungen an den Wohnraum im Hinblick auf Barrieren aus hiesiger Sicht aus.
Dabei ist die Wohnungswirtschaft aufgerufen, sich und ihren Wohnungsbestand den
steigenden Bedarfen an seniorengerechte Wohnungen anzupassen. Dabei geht es
nicht um die Schaffung neuer seniorengerechter Wohnungen, sondern in erster Linie
um den Umbau der bestehenden Wohnungen. Nach Berechnungen des Kuratoriums
Deutsche Altershilfe sind bislang nur fünf Prozent der Bestandsgebäude
altersgerecht umgebaut.
6.
Ein Förderprogramm der Stadt Bochum zum Neubau oder zum Umbau vorhandenen
Wohnraums von/zu seniorengerechten Wohnungen existiert nicht. Aus dem
Landesprogramm BestandsInvest stehen aber Landesmittel für den Abbau von
Barrieren im Bestand zur Verfügung. Diese Mittel führen, wenn sie allein zu diesem
Zweck gewährt werden, weder zu einer Belegungs-, noch einer Mietpreisbindung.
Daneben ist auch die Inanspruchnahme von Mitteln der KfW z. B. des
Förderprogramms 159 “Altersgerecht umbauen” möglich.
Bei beiden Programmen handelt es sich um Kreditförderungen.
7.
Insgesamt existieren derzeit in Bochum 112 öffentlich geförderte Wohnungen mit
Zweckbindung für Rollstuhlfahrer. Die Vergabe dieser Wohnungen erfolgt über das
Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung des Amtes für
Soziales und Wohnen.
Seit einiger Zeit ist die Zahl der Bewerber für diese Wohnungen leicht rückläufig.
Während 2009 143 Personen für eine dieser Wohnungen vorgemerkt waren, ist
diese Zahl bis 2011 auf 138 und bis heute 117 zurückgegangen.
Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese vorliegenden Wohnungsbewerbungen nicht den tatsächlichen Bedarf wiederspiegeln. Vielmehr muss aus den
Erfahrungen der vergangenen Jahre der Schluss gezogen werden, dass aktueller,
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konkreter Bedarf nur bei etwa einem Drittel der Bewerber besteht. Es kommt
regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang vor, dass den Bewerbern
angebotene, freiwerdende Behindertenwohnungen nicht akzeptiert werden und dies
nicht auf den Stadtteil und die Lage bzw. die Wohnungsgröße zurückzuführen ist.
In den letzten fünf Jahren konnten insgesamt 46 Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrern eine geeignete Wohnung vermittelt werden. Dabei handelte es sich
in 37 Fällen um öffentlich geförderten Wohnraum.
Aus diesen Fakten ist ersichtlich, dass bei der Errichtung von öffentlich gefördertem
Mietwohnraum auch solcher für Rollstuhlfahrer geschaffen werden kann. Dies wird
noch einmal speziell gefördert, in dem der zur Errichtung solcher Wohnungen nach
DIN 18040 Teil 2 erforderliche Mehraufwand gegenüber einer normalen
Sozialwohnung über ein Zusatzdarlehen aufgefangen wird.
In der Regel wird bei geförderten Neubauvorhaben des sozialen Wohnungsbaues
darauf hingewirkt, dass ein kleiner Anteil der neu zu errichtenden Wohnungen
rollstuhlgängig gebaut und mit der entsprechenden Zweckbindung gefördert wird.
Dies setzt jedoch die geeignete Lage des Bauvorhabens voraus. So muss die
notwendige Infrastruktur auch mit einem Rollstuhl erreichbar sein, so dass zwischen
dieser und dem Förderobjekt keine Hindernisse wie Steigungen bzw. Gefällstrecken
vorhanden sein dürfen und die Entfernung insgesamt nicht zu groß sein darf.
Auf diese Weise konnten in den letzten 15 Jahren viele der eingangs erwähnten
öffentlich geförderten Wohnungen geschaffen werden. An dieser Praxis wird
festgehalten.