Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VI (3350) /
VI/SU (2257)
Vorlage Nr. 20132911
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates am 07.11.2013, TOP 34-4.12, Vorlage Nr. 20132669
Bezeichnung der Vorlage
Sanierung des Fördergerüstes „Holland"
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
19.12.2013
Anlagen
Wortlaut
In der 34. Sitzung des Rates am 07.11.2013 wurden von Herrn Caemmerer folgende Fragen
gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
1. Zuwendungsbescheid
Im Zuwendungsbescheid ist der Zuwendungszweck gem. Antragstellung sowie der
Durchführungs- und Bewilligungszeitraum nebst Nebenbestimmungen detailliert
niedergelegt.
Wurde der Zuwendungsbescheid nicht analysiert? Wenn dies zutrifft, bitte ich um
Begründung. Verneinendenfalls bitte ich um Mitteilung, welche Maßnahmen zu einem
effizienten Zeit- und Kosten-Controlling ergriffen wurden.
Antwort
Zuwendungsbescheide werden grundsätzlich nach Eingang geprüft und nach Feststellung von enthaltenen Bedingungen, Auflagen, Erklärungen zu Genehmigungen u. ä.
in Kopie den weiteren beteiligten Stellen (für die Zeche Holland erhielten die EGR und die
Wirtschaftsförderung die jeweiligen Kopien) - mit Hinweisen auf die Feststellungen übersandt.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VI (3350) /
VI/SU (2257)
Vorlage Nr. 20132911
Mit der Durchführung der Maßnahme wurde die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum
mbH beauftragt, die auch die Förderanträge mit unterzeichnete. Die unterschriebene
Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung datiert vom 16.08.2011.
Im Rahmen des Controllings werden grundsätzlich vierteljährliche Budget- u. Prognoseberichte für die Finanzverwaltung und die politischen Gremien auf Basis der Produktgruppe erstellt.
Wegen der bekannten Schwierigkeiten hinsichtlich der notwendigen technischen und
statischen Prüfungen fanden ständig Besprechungen und Beratungen statt, so dass
diese Maßnahme unter einer besonderen Aufmerksamkeit - insbesondere auch im
Hinblick auf die anstehenden Fristabläufe - stand und steht.
2. Mitteilungspflichten
Dem Zuwendungsgeber sind wesentliche Änderungen in einem Förderprojekt – zum
Beispiel die Nichterreichbarkeit des Förderziels oder Nichteinhaltung des Zeit- und
Kostenplans – bei Bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen.
Wurde diese Verpflichtung eingehalten und wenn ja, wann wurde der Zuwendungsgeber
darüber in Kenntnis gesetzt? Was konkret wurde dem Zuwendungsgeber mitgeteilt und
welche Begründung(en) wurde(n) abgegeben?
Antwort
Im Rahmen der Ausgabenplanung des Jahres 2012 wurde der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 17.09.2012 ein Sachbericht übersandt.
Im Sachbericht wurde deutlich gemacht, dass eine von der Bergischen Universität Wuppertal vorgenommene Untersuchung hinsichtlich der sogenannten Kerbschlagzähigkeit
zu dem Ergebnis kommt, dass die Werte dieser Kerbschlagzähigkeit weit unterhalb der
vorgegebenen Werte für Stahl der Güte S 235 J2 + N gem. DIN EN 10025 liegen. Es
wurde weiterhin angegeben, dass geprüft wird, ob das Institut für konstruktiven
Ingenieurbau der Bergischen Universität in der Lage ist, ein Standsicherheitsgutachten
auf der Grundlage der Kerbschlagwerte zu erstellen.
In diesem Sachbericht wurde schon mitgeteilt, dass es unter den geschilderten Umständen keineswegs sicher ist, ob das Förderziel erreicht werden kann. Erst nach Vorlage des
Standsicherheitsgutachtens könnte mit den Abbrucharbeiten des Schachtgebäudes
begonnen werden.
3. Mittelverschiebung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
VI (3350) /
VI/SU (2257)
Vorlage Nr. 20132911
Zwar sind Fördermittel des Landes bis zum 31.12.2013 auszukehren. Es ist aber unter
bestimmten Bedingungen möglich, Mittel ins neue Jahr zu verschieben, obwohl eine
rechtssichere Aussage auf einen entsprechenden Verlängerungsantrag zunächst nicht
erwartet werden darf. Immerhin könnten aber Restmittel zur Verfügung stehen.
Ist ein entsprechender Antrag gestellt worden oder wird davon ausgegangen, dass die
Stadt Bochum nicht in der Lage oder willens ist, das Projekt in Bochum-Wattenscheid zu
realisieren?
Antwort
Im Rahmen des Sachberichtes zur Ausgabenplanung für das Jahr 2013 wurde der
Bezirksregierung Arnsberg am 06.06.2013 eine geänderte Inanspruchnahme der Zuwendungen mitgeteilt und um eine notwendige Verlängerung des Durchführungszeitraumes
bis zum 31.12.2015 gebeten.
Aus dem Ergebnisprotokoll vom 30. September 2013 zu einer Besprechung mit der
Bezirksregierung Arnsberg, der EGR und der Stadt Bochum vom 24. September 2013
geht hervor, dass generell Fördermittel, die zum 31.12.2013 verfallen, nicht weiterbewilligt werden können. Die erteilten Zuwendungsbescheide müssten Anfang 2014 von
der Bezirksregierung Arnsberg widerrufen werden. Davon unabhängig kann die
Bezirksregierung keine belastbare Aussage in Form einer verbindlichen Zusage treffen,
dass die weiteren in den Bescheiden enthaltenen Haushaltsmittel in den kommenden
Jahren noch zur Verfügung gestellt werden können, da es sich um Ausgabereste handelt.
In einer Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg am 05.12.2013
wurden seitens der Bezirksregierung die im o. a. Ergebnisprotokoll angegebenen
Aussagen nochmals wiederholt und erklärt, dass keine Fristverlängerungen möglich sind.
Inzwischen hat das Bauministerium diese Haltung gegenüber der Bezirksregierung
bestätigt.
4. Aussichten Neu-Antrag
In den Medien wird darüber berichtet, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll. Aus
mehreren Gründen ist die Erfolgsaussicht eines neuen Antrages allerdings stark
eingeschränkt:
Einerseits sind Handlungsspielräume des Landes NRW aufgrund der kurz- und
mittelfristigen Haushaltslage beschränkt; andererseits dürfte die Neigung des Landes zu
einer erneuten Bewilligung nach der bisher dargebotenen Bochumer ProjektDurchführungs-Kompetenz – die geeignete Strategien zur zielführenden Abwicklung
eines solchen Projektes vermissen lässt – wohl eher als gering eingeschätzt werden.
Wird diese Einschätzung geteilt?
Antwort
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Vorlage Nr. 20132911
Die Aussicht auf eine Neubewilligung bei Vorlage einer endgültigen Neukonzeption mit
Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibungen wird als durchaus positiv gesehen,
da erst aufgrund eines Vorschlages der Bezirksregierung Arnsberg im o. a. Ergebnisprotokoll vom 30.09.2013 der Hinweis aufgenommen wurde, dass eine neue Förderung in
den Programmen 2014 ff beantragt werden sollte.
Auch während der Besprechung am 05.12.2013 hat die Bezirksregierung erklärt, dass
nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Neukonzeption mit entsprechender
Kostenschätzung ein neuer Förderantrag gestellt werden sollte. Es sei zu überlegen, ob
dieser Antrag nicht auch mit dem geplanten Stadtumbauprozess in Wattenscheid
verbunden werden könnte bzw. sollte.