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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VI (3350) / VI/SU (2257) Vorlage Nr. 20132911 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage in der Sitzung des Rates am 07.11.2013, TOP 34-4.12, Vorlage Nr. 20132669 Bezeichnung der Vorlage Sanierung des Fördergerüstes „Holland" Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 19.12.2013 Anlagen Wortlaut In der 34. Sitzung des Rates am 07.11.2013 wurden von Herrn Caemmerer folgende Fragen gestellt, die wie folgt beantwortet werden: 1. Zuwendungsbescheid Im Zuwendungsbescheid ist der Zuwendungszweck gem. Antragstellung sowie der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum nebst Nebenbestimmungen detailliert niedergelegt. Wurde der Zuwendungsbescheid nicht analysiert? Wenn dies zutrifft, bitte ich um Begründung. Verneinendenfalls bitte ich um Mitteilung, welche Maßnahmen zu einem effizienten Zeit- und Kosten-Controlling ergriffen wurden. Antwort Zuwendungsbescheide werden grundsätzlich nach Eingang geprüft und nach Feststellung von enthaltenen Bedingungen, Auflagen, Erklärungen zu Genehmigungen u. ä. in Kopie den weiteren beteiligten Stellen (für die Zeche Holland erhielten die EGR und die Wirtschaftsförderung die jeweiligen Kopien) - mit Hinweisen auf die Feststellungen übersandt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VI (3350) / VI/SU (2257) Vorlage Nr. 20132911 Mit der Durchführung der Maßnahme wurde die Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH beauftragt, die auch die Förderanträge mit unterzeichnete. Die unterschriebene Aufgabenübertragungs- und Finanzierungsvereinbarung datiert vom 16.08.2011. Im Rahmen des Controllings werden grundsätzlich vierteljährliche Budget- u. Prognoseberichte für die Finanzverwaltung und die politischen Gremien auf Basis der Produktgruppe erstellt. Wegen der bekannten Schwierigkeiten hinsichtlich der notwendigen technischen und statischen Prüfungen fanden ständig Besprechungen und Beratungen statt, so dass diese Maßnahme unter einer besonderen Aufmerksamkeit - insbesondere auch im Hinblick auf die anstehenden Fristabläufe - stand und steht. 2. Mitteilungspflichten Dem Zuwendungsgeber sind wesentliche Änderungen in einem Förderprojekt – zum Beispiel die Nichterreichbarkeit des Förderziels oder Nichteinhaltung des Zeit- und Kostenplans – bei Bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen. Wurde diese Verpflichtung eingehalten und wenn ja, wann wurde der Zuwendungsgeber darüber in Kenntnis gesetzt? Was konkret wurde dem Zuwendungsgeber mitgeteilt und welche Begründung(en) wurde(n) abgegeben? Antwort Im Rahmen der Ausgabenplanung des Jahres 2012 wurde der Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 17.09.2012 ein Sachbericht übersandt. Im Sachbericht wurde deutlich gemacht, dass eine von der Bergischen Universität Wuppertal vorgenommene Untersuchung hinsichtlich der sogenannten Kerbschlagzähigkeit zu dem Ergebnis kommt, dass die Werte dieser Kerbschlagzähigkeit weit unterhalb der vorgegebenen Werte für Stahl der Güte S 235 J2 + N gem. DIN EN 10025 liegen. Es wurde weiterhin angegeben, dass geprüft wird, ob das Institut für konstruktiven Ingenieurbau der Bergischen Universität in der Lage ist, ein Standsicherheitsgutachten auf der Grundlage der Kerbschlagwerte zu erstellen. In diesem Sachbericht wurde schon mitgeteilt, dass es unter den geschilderten Umständen keineswegs sicher ist, ob das Förderziel erreicht werden kann. Erst nach Vorlage des Standsicherheitsgutachtens könnte mit den Abbrucharbeiten des Schachtgebäudes begonnen werden. 3. Mittelverschiebung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VI (3350) / VI/SU (2257) Vorlage Nr. 20132911 Zwar sind Fördermittel des Landes bis zum 31.12.2013 auszukehren. Es ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich, Mittel ins neue Jahr zu verschieben, obwohl eine rechtssichere Aussage auf einen entsprechenden Verlängerungsantrag zunächst nicht erwartet werden darf. Immerhin könnten aber Restmittel zur Verfügung stehen. Ist ein entsprechender Antrag gestellt worden oder wird davon ausgegangen, dass die Stadt Bochum nicht in der Lage oder willens ist, das Projekt in Bochum-Wattenscheid zu realisieren? Antwort Im Rahmen des Sachberichtes zur Ausgabenplanung für das Jahr 2013 wurde der Bezirksregierung Arnsberg am 06.06.2013 eine geänderte Inanspruchnahme der Zuwendungen mitgeteilt und um eine notwendige Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2015 gebeten. Aus dem Ergebnisprotokoll vom 30. September 2013 zu einer Besprechung mit der Bezirksregierung Arnsberg, der EGR und der Stadt Bochum vom 24. September 2013 geht hervor, dass generell Fördermittel, die zum 31.12.2013 verfallen, nicht weiterbewilligt werden können. Die erteilten Zuwendungsbescheide müssten Anfang 2014 von der Bezirksregierung Arnsberg widerrufen werden. Davon unabhängig kann die Bezirksregierung keine belastbare Aussage in Form einer verbindlichen Zusage treffen, dass die weiteren in den Bescheiden enthaltenen Haushaltsmittel in den kommenden Jahren noch zur Verfügung gestellt werden können, da es sich um Ausgabereste handelt. In einer Besprechung mit Vertretern der Bezirksregierung Arnsberg am 05.12.2013 wurden seitens der Bezirksregierung die im o. a. Ergebnisprotokoll angegebenen Aussagen nochmals wiederholt und erklärt, dass keine Fristverlängerungen möglich sind. Inzwischen hat das Bauministerium diese Haltung gegenüber der Bezirksregierung bestätigt. 4. Aussichten Neu-Antrag In den Medien wird darüber berichtet, dass ein neuer Antrag gestellt werden soll. Aus mehreren Gründen ist die Erfolgsaussicht eines neuen Antrages allerdings stark eingeschränkt: Einerseits sind Handlungsspielräume des Landes NRW aufgrund der kurz- und mittelfristigen Haushaltslage beschränkt; andererseits dürfte die Neigung des Landes zu einer erneuten Bewilligung nach der bisher dargebotenen Bochumer ProjektDurchführungs-Kompetenz – die geeignete Strategien zur zielführenden Abwicklung eines solchen Projektes vermissen lässt – wohl eher als gering eingeschätzt werden. Wird diese Einschätzung geteilt? Antwort Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung VI (3350) / VI/SU (2257) Vorlage Nr. 20132911 Die Aussicht auf eine Neubewilligung bei Vorlage einer endgültigen Neukonzeption mit Kostenschätzungen und Maßnahmenbeschreibungen wird als durchaus positiv gesehen, da erst aufgrund eines Vorschlages der Bezirksregierung Arnsberg im o. a. Ergebnisprotokoll vom 30.09.2013 der Hinweis aufgenommen wurde, dass eine neue Förderung in den Programmen 2014 ff beantragt werden sollte. Auch während der Besprechung am 05.12.2013 hat die Bezirksregierung erklärt, dass nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Neukonzeption mit entsprechender Kostenschätzung ein neuer Förderantrag gestellt werden sollte. Es sei zu überlegen, ob dieser Antrag nicht auch mit dem geplanten Stadtumbauprozess in Wattenscheid verbunden werden könnte bzw. sollte.