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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:17

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Oskar-Hoffmann-Straße Planänderung Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 06.09.2012 27.09.2012 Anlagen 1. Übersichtslageplan 2.1.Lageplan 2.2 Lageplan 2.3 Lageplan 2.4 Lageplan 2.5 Lageplan 2.6 Lageplan 2.7 Lageplan 3. Regelquerschnitt Oskar-Hoffmann-Straße Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 1. Allgemeines Die Planung zum Umbau der Oskar-Hoffmann-Straße wurde am 15.09.2011 unter TOP 16.1.13 , Verwaltungsvorlage Nr. 20111929 beschlossen. Ausgenommen war hier die Gestaltung des Platzbereiches im Kreuzungsbereich der Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße vor der BOGESTRA, da die Abstimmung mit der BOGESTRA zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war. Die Verwaltungsvorlage 20120818 wurde aufgrund weiterer Bedenken der BOGESTRA zur Haltestellenausgestaltung zurückgestellt. Mit vorliegender Drucksache soll nun die zwischenzeitlich mit der BOGESTRA abgestimmte Planung zum Beschluss vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch zusätzliche Planungsinhalte, die sich aufgrund von weiteren Untersuchungen ergeben haben, in die Gesamtplanung eingearbeitet. 2. Änderungen in der Oskar-Hoffmann-Straße Aufgrund von Bürgeranregungen wurden Möglichkeiten zur Parkraumschaffung nochmals untersucht. Es sind nunmehr insgesamt 82 Stellplätze angeordnet. Das an der Oskar-HoffmannStraße ansässige Autohaus erhält eine verbreiterte Zufahrt, da die vorhandene Zufahrt sich rechtlich nur auf das Nachbargrundstück bezieht. Im Bereich der Gehwege der Oskar-Hoffmann-Straße wurden mehrere Schürfe zur Feststellung der Lage der vorhandenen Leitungen durchgeführt. Diese Schürfen ergaben, dass zum einen die geplanten Baumstandorte nicht immer haltbar waren, zum anderen wurde deutlich, dass die Straßenbeleuchtung nicht im Bereich der Gehwege aufgestellt werden kann. Somit wurde eine Beleuchtungsplanung aufgenommen, die die Anordnung der Straßenbeleuchtung in der Straßenmitte vorsieht. Es werden Straßenleuchten mit beidseitigem Ausleger vorgesehen, deren Lichtpunkthöhe bei ca. 10 m liegt. Der max. Abstand dieser Leuchten beträgt ca. 40 m. Dies hat zur Folge, dass vor den Gebäuden Nr. 33, 43 und 49 zusätzliche Verkehrsinseln in der Straßenmitte vorgesehen und die geplanten Verkehrsinseln vor den Häusern Nr. 53, 59 und 65-69 für die Aufstellung von Straßenleuchten verlängert werden. Die Leitungs- und Schachtanordnung im Bereich von Haus Nr. 77a brachte eine Neuanordnung des Straßenseitenraumes mit sich. Daher wurde der Überweg ca. 15 m östlich, vor Haus Nr. 75, verlegt und die Anordnung von Bäumen und Stellplätzen neu geregelt. 3. Änderungen im Knotenpunkt Oskar-Hoffmann-Straße / Universitätsstraße Die Verwaltung hat die Bedenken der BOGESTRA aufgegriffen und in die aktuelle einfließen lassen. Planung Die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße in Fahrtrichtung Stadtmitte war zuvor als Busbucht angelegt. Hierbei konnten der Individualverkehr 2-spurig und der Radfahrer auf dem Radfahrstreifen an dem haltenden Bus vorbeifahren. Die Anfahrbarkeit der Haltestelle sah die Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 BOGESTRA nur bedingt möglich, so dass hier weitere Überlegungen angestellt und Änderungen vorgenommen wurden. Es soll nunmehr der Bus auf der rechten Fahrspur halten. Diese Fahrspur ist mit 4,35 m überbreit angelegt, damit Radfahrer an dem haltenden Bus noch vorbeifahren können. Dies entspricht der Radverkehrsführung auf der gegenüberliegenden Seite. Der Individualverkehr muss sich von 2 Fahrspuren im Kreuzungsbereich wie bisher, auf eine Fahrspur einfinden. Diese Situation findet sich mehrfach im Stadtgebiet Bochums wieder, so dass hier keine Problematik erwartet wird. Der Rechtsabbieger von der Universitätsstraße in die Oskar-Hoffmann-Straße wird nicht mehr großzügig mit einer Bypassspur von der Hauptfahrtrichtung weg geleitet, sondern erhält einen Normradius von 10 m. Hierbei fällt die separate Insel für die Radweg-Lichtsignalanlage weg. Dadurch rückt die Bordsteinkante für die Fußgängerquerung näher zusammen, so dass die Räumzeit des Fußgängers günstiger wird und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung sich dadurch verbessert. Durch den Wegfall der Anlieferfläche vor dem BOGESTRA-Gebäude muss jegliche Anlieferung über den neu zu schaffenden Parkplatz hinter dem neuen BOGESTRA-Verbindungstrakt erfolgen. Daher wird eine kurze Linksabbiegespur vor der gemeinsamen Einfahrt BOGESTRA/ Lueg geschaffen. 4. Beleuchtung Die abgespannte Beleuchtung wird, wie in den vorherigen Vorlagen schon erläutert, inklusive aller Abspannmasten und deren Fundamenten entfernt. Dies gibt den Versorgungsträgern im Gehwegbereich zusätzlichen Raum zur Leitungsverlegung. Die Fundamente der neu geplanten Mastleuchten benötigen wesentlich weniger Raum. Sie werden in der Oskar-Hoffmann-Straße, wie schon oben erwähnt, hauptsächlich in die Straßenmitte gesetzt. Lediglich in den Kreuzungsbereichen ist dies aus lichttechnischen und verkehrlichen Gründen nicht möglich. Die Straßenbeleuchtung soll in der Oskar-Hoffmann-Straße auf innovative Technik umgestellt werden. Es werden hier LED-Leuchten zum Einsatz kommen, die zwar in der Anschaffung einen höheren Kostenfaktor verursachen aber in der Unterhaltung und im Energieverbrauch wesentlich günstiger sind. 5. Baukosten Die Kosten für den Straßen- und Kanalbau haben sich gegenüber der Beschlussfassung nicht verändert. Änderungen ergaben sich durch die Neuanordnung der Beleuchtung und einhergehender Leitungsverlegungen. Die Kosten für die Versorgungsleitungen der Stadtwerke betragen insgesamt nun 550.345,- €. Für die einzelnen Gewerke teilen sich die Kosten wie folgt auf: Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 für Stromversorgung für Gasleitungen für Wasserversorgungsleitungen für öffentliche Beleuchtung 141.450,- € 41.500,- € 36.050,- € 331.345,- € Durch die weiterführende Planung konnten bei der Stromleitungsverlegung 32.250 Euro eingespart werden. Die Kosten der Beleuchtung haben aber sich gegenüber der vorheriger Planung um 48.545 Euro erhöht, da nun die LED Technik zum Einsatz kommen soll. Diese Kosten sind im Zuwendungsantrag enthalten und werden ebenfalls bezuschusst. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20121571 Bezeichnung der Vorlage Oskar-Hoffmann-Straße Planänderung Der Planung der Verwaltung zur Umbau der Oskar-Hoffmann-Straße und des Knotenpunkte Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße wird in dieser Fassung zugestimmt.