Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
26.12.14, 13:45
Aktualisiert
28.01.18, 01:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20121571
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Oskar-Hoffmann-Straße
Planänderung
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
06.09.2012
27.09.2012
Anlagen
1. Übersichtslageplan
2.1.Lageplan
2.2 Lageplan
2.3 Lageplan
2.4 Lageplan
2.5 Lageplan
2.6 Lageplan
2.7 Lageplan
3. Regelquerschnitt Oskar-Hoffmann-Straße
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20121571
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
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Vorlage Nr.: 20121571
1. Allgemeines
Die Planung zum Umbau der Oskar-Hoffmann-Straße wurde am 15.09.2011 unter TOP 16.1.13 ,
Verwaltungsvorlage Nr. 20111929 beschlossen. Ausgenommen war hier die Gestaltung des
Platzbereiches im Kreuzungsbereich der Universitätsstraße/Oskar-Hoffmann-Straße vor der
BOGESTRA, da die Abstimmung mit der BOGESTRA zu diesem Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossen war. Die Verwaltungsvorlage 20120818 wurde aufgrund weiterer Bedenken der
BOGESTRA zur Haltestellenausgestaltung zurückgestellt.
Mit vorliegender Drucksache soll nun die zwischenzeitlich mit der BOGESTRA abgestimmte
Planung zum Beschluss vorgelegt werden. In diesem Zusammenhang wurden auch zusätzliche
Planungsinhalte, die sich aufgrund von weiteren Untersuchungen ergeben haben, in die
Gesamtplanung eingearbeitet.
2. Änderungen in der Oskar-Hoffmann-Straße
Aufgrund von Bürgeranregungen wurden Möglichkeiten zur Parkraumschaffung nochmals
untersucht. Es sind nunmehr insgesamt 82 Stellplätze angeordnet. Das an der Oskar-HoffmannStraße ansässige Autohaus erhält eine verbreiterte Zufahrt, da die vorhandene Zufahrt sich
rechtlich nur auf das Nachbargrundstück bezieht.
Im Bereich der Gehwege der Oskar-Hoffmann-Straße wurden mehrere Schürfe zur Feststellung
der Lage der vorhandenen Leitungen durchgeführt. Diese Schürfen ergaben, dass zum einen die
geplanten Baumstandorte nicht immer haltbar waren, zum anderen wurde deutlich, dass die
Straßenbeleuchtung nicht im Bereich der Gehwege aufgestellt werden kann. Somit wurde eine
Beleuchtungsplanung aufgenommen, die die Anordnung der Straßenbeleuchtung in der
Straßenmitte vorsieht. Es werden Straßenleuchten mit beidseitigem Ausleger vorgesehen, deren
Lichtpunkthöhe bei ca. 10 m liegt. Der max. Abstand dieser Leuchten beträgt ca. 40 m. Dies hat
zur Folge, dass vor den Gebäuden Nr. 33, 43 und 49 zusätzliche Verkehrsinseln in der
Straßenmitte vorgesehen und die geplanten Verkehrsinseln vor den Häusern Nr. 53, 59 und 65-69
für die Aufstellung von Straßenleuchten verlängert werden.
Die Leitungs- und Schachtanordnung im Bereich von Haus Nr. 77a brachte eine Neuanordnung
des Straßenseitenraumes mit sich. Daher wurde der Überweg ca. 15 m östlich, vor Haus Nr. 75,
verlegt und die Anordnung von Bäumen und Stellplätzen neu geregelt.
3. Änderungen im Knotenpunkt Oskar-Hoffmann-Straße / Universitätsstraße
Die Verwaltung hat die Bedenken der BOGESTRA aufgegriffen und in die aktuelle
einfließen lassen.
Planung
Die Haltestelle Oskar-Hoffmann-Straße in Fahrtrichtung Stadtmitte war zuvor als Busbucht
angelegt. Hierbei konnten der Individualverkehr 2-spurig und der Radfahrer auf dem
Radfahrstreifen an dem haltenden Bus vorbeifahren. Die Anfahrbarkeit der Haltestelle sah die
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BOGESTRA nur bedingt möglich, so dass hier weitere Überlegungen angestellt und Änderungen
vorgenommen wurden.
Es soll nunmehr der Bus auf der rechten Fahrspur halten. Diese Fahrspur ist mit 4,35 m überbreit
angelegt, damit Radfahrer an dem haltenden Bus noch vorbeifahren können. Dies entspricht der
Radverkehrsführung auf der gegenüberliegenden Seite. Der Individualverkehr muss sich von 2
Fahrspuren im Kreuzungsbereich wie bisher, auf eine Fahrspur einfinden. Diese Situation findet
sich mehrfach im Stadtgebiet Bochums wieder, so dass hier keine Problematik erwartet wird.
Der Rechtsabbieger von der Universitätsstraße in die Oskar-Hoffmann-Straße wird nicht mehr
großzügig mit einer Bypassspur von der Hauptfahrtrichtung weg geleitet, sondern erhält einen
Normradius von 10 m. Hierbei fällt die separate Insel für die Radweg-Lichtsignalanlage weg.
Dadurch rückt die Bordsteinkante für die Fußgängerquerung näher zusammen, so dass die
Räumzeit des Fußgängers günstiger wird und die Leistungsfähigkeit der Kreuzung sich dadurch
verbessert.
Durch den Wegfall der Anlieferfläche vor dem BOGESTRA-Gebäude muss jegliche Anlieferung
über den neu zu schaffenden Parkplatz hinter dem neuen BOGESTRA-Verbindungstrakt erfolgen.
Daher wird eine kurze Linksabbiegespur vor der gemeinsamen Einfahrt BOGESTRA/ Lueg
geschaffen.
4. Beleuchtung
Die abgespannte Beleuchtung wird, wie in den vorherigen Vorlagen schon erläutert, inklusive aller
Abspannmasten und deren Fundamenten entfernt. Dies gibt den Versorgungsträgern im
Gehwegbereich zusätzlichen Raum zur Leitungsverlegung. Die Fundamente der neu geplanten
Mastleuchten benötigen wesentlich weniger Raum. Sie werden in der Oskar-Hoffmann-Straße, wie
schon oben erwähnt, hauptsächlich in die Straßenmitte gesetzt. Lediglich in den
Kreuzungsbereichen ist dies aus lichttechnischen und verkehrlichen Gründen nicht möglich.
Die Straßenbeleuchtung soll in der Oskar-Hoffmann-Straße auf innovative Technik umgestellt
werden. Es werden hier LED-Leuchten zum Einsatz kommen, die zwar in der Anschaffung einen
höheren Kostenfaktor verursachen aber in der Unterhaltung und im Energieverbrauch wesentlich
günstiger sind.
5. Baukosten
Die Kosten für den Straßen- und Kanalbau haben sich gegenüber der Beschlussfassung nicht
verändert. Änderungen ergaben sich durch die Neuanordnung der Beleuchtung und
einhergehender Leitungsverlegungen.
Die Kosten für die Versorgungsleitungen der Stadtwerke betragen insgesamt nun 550.345,- €.
Für die einzelnen Gewerke teilen sich die Kosten wie folgt auf:
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für Stromversorgung
für Gasleitungen
für Wasserversorgungsleitungen
für öffentliche Beleuchtung
141.450,- €
41.500,- €
36.050,- €
331.345,- €
Durch die weiterführende Planung konnten bei der Stromleitungsverlegung 32.250 Euro eingespart
werden. Die Kosten der Beleuchtung haben aber sich gegenüber der vorheriger Planung um
48.545 Euro erhöht, da nun die LED Technik zum Einsatz kommen soll.
Diese Kosten sind im Zuwendungsantrag enthalten und werden ebenfalls bezuschusst.
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Bezeichnung der Vorlage
Oskar-Hoffmann-Straße
Planänderung
Der Planung der Verwaltung zur Umbau der Oskar-Hoffmann-Straße und des Knotenpunkte
Universitätsstraße / Oskar-Hoffmann-Straße wird in dieser Fassung zugestimmt.