Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
26.12.14, 13:46
Aktualisiert
28.01.18, 01:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 23
(3635/1691)
Vorlage Nr.: 20121663
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Straßeninvestitionsprogramm - HSK 2012 + 2013
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
28.08.2012
30.08.2012
30.08.2012
04.09.2012
06.09.2012
12.09.2012
26.09.2012
Anlagen
1. Konsolidierungsleistung
2. Auswahlliste für Straßeninvestitionen 2012 + 2013
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 23
(3635/1691)
Vorlage Nr.: 20121663
1. Allgemeines
In Verbindung mit dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) sowie den Gesprächen mit der
Bezirksregierung Arnsberg und den hierbei unterbreiteten Vorschlägen für weitere mögliche
Einsparpotentiale konnte in einer ersten Modellrechnung die Vorteilhaftigkeit von investiven
Baumaßnahmen im Rahmen der Straßenerhaltung bei Straßenabschnitten, die sich in einem sehr
schlechten Zustand befinden, ermittelt werden. (Anlage 1)
Die Modellrechnung zeigt auf, dass statt jährlicher hoher Instandhaltungsaufwendungen eine
Investition zur Reduzierung der Unterhaltungsaufwendungen auf Teilabschnitten von Straßen
wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Durch diese Investitionsmaßnahmen können Einsparungen bei den Unterhaltungsmitteln (im
konsumtiven Bereich) erzielt werden. Ohne diese Investitionen würde es bei einseitiger
Reduzierung der Unterhaltungsmittel zu einer noch deutlicheren Verschlechterung der
Verkehrsinfrastruktur kommen. Mit diesen Investitionen kann der Vermögensverzehr verlangsamt
werden. Zudem können diese Investitionen durch prozentuale Kostenbeteiligung der Anlieger nach
den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG), abhängig vom jeweiligen Straßentyp
(Anliegerstraßen 60 %, Haupterschließungsstraßen 40 %, Hauptverbindungsstraßen 20 %),
abgerechnet werden. Allerdings kann der Vermögensverzehr durch diese Investitionen nur
verlangsamt werden.
Resultat der Investitionen ist, dass ab 2014 im konsumtiven Bereich 200.000 € weniger im
Haushalt für die Straßenunterhaltung eingeplant sind.
2. Vorgesehene Straßenbaumaßnahmen
Um die im Haushaltsplan für das Jahr 2012 und im Investitionsplan für das Jahr 2013
vorgesehenen Haushaltsmittel wirtschaftlich einzusetzen, sollen entsprechende Auswahllisten für
die Investitionsmaßnahmen festgelegt werden.
Vordergründig wurde geprüft, an welchen Straßenabschnitten ein erhöhter baulicher
Unterhaltungsaufwand betrieben wird und auf Grund der geplanten Investition für den Zeitraum
von ca. einer Dekade bei den konsumtiven Ausgaben Einsparpotential erzielt werden kann .
Das Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Fahrbahn gerichtet, da hier im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht ein höherer Standard als im Gehwegbereich anzusetzen ist.
Anschließend wurden für die einzelnen Abschnitte noch folgende Eckpunkte kritisch betrachtet:
- Ob andere Baumaßnahmen anstehen (Entwässerung, Versorgungsleitungen, Neubau...)
und eine Koordinierung möglich oder erforderlich ist.
- Ob die Straße in nächster Zeit als Umleitungsstrecke vorgesehen ist.
Stadt Bochum
Stadtamt
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
TOP/akt. Beratung
66 23
(3635/1691)
Vorlage Nr.: 20121663
- Ob eine Kostenbeteiligung der Anlieger nach KAG entsteht.
- Der derzeitige Buchwert wurde ermittelt um den Wertabgang alter Anlagegüter bzw.
Anteil der Wiederverwendung zu berechnen.
den
- Ob die Sanierung/Erneuerung eine Wertsteigerung der Anlagegüter mit sich bringt und
somit dem Werteverzehr entgegengewirkt wird.
Letztlich verblieben von den 92 untersuchten Straßenabschnitten die in der Anlage 2 aufgeführten
Baumaßnahmen, die perspektivisch über einen Zeitraum von 10 Jahren betrachtet für die Stadt
rentierlich sind bzw. bei denen man von einer Vorteilhaftigkeit ausgehen kann.
Die Auswahlliste beinhaltet auch schon beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen
aus dem Um- und Ausbauprogramm 2011/2012 (mit einem B kenntlich gemacht), weil hier die
Voraussetzungen der Rentierlichkeit erfüllt und alle Abstimmungen mit den Versorgern erfolgt sind.
Daher können diese auch noch teilweise im Jahr 2012 umgesetzt werden. Die übrigen für 2012
vorgesehenen Maßnahmen sollen noch 2012 vergeben und im Frühjahr 2013 begonnen werden.
3. Haushaltsmittel
Für das Straßeninvestitionsprogramm stehen
im Haushaltsplanentwurf 2012
2.000.000 €
sowie Investitionsplan 2013
2.000.000 €
zur Verfügung.
Die Auswahlliste (Anlage 2) enthält Maßnahmen, die entweder im Zusammenhang mit
Kanalbauarbeiten stehen oder aber erforderlich sind, weil der Unterhaltungsaufwand nicht mehr
wirtschaftlich ist.
Durch die Aufnahme der schon beschlossenen Straßenbaumaßnahmen aus der Liste von Umund Ausbaumaßnahmen aus dem Programm 2011/2012 bietet sich die Chance, dort weitere
Maßnahmen mit auszuführen, die sonst 2012 nicht mehr finanziert werden könnten.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 23
(3635/1691)
Vorlage Nr.: 20121663
Bezeichnung der Vorlage
Straßeninvestitionsprogramm - HSK 2012 + 2013
1.
Die Bezirksvertretung beschließt für ihren Zuständigkeitsbereich die vorgelegte
Maßnahmenliste für die bezirklichen Straßen und -abschnitte und stimmt den
überbezirklichen Straßen und -abschnitten im Rahmen der Anhörung zu.
2.
Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr beschließt die vorgelegte
Maßnahmenliste für die überbezirklichen Straßen und -abschnitte.