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Beschulung Kinder Wohlfahrtstraße.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschulung Kinder Wohlfahrtstraße.pdf
Größe
39 kB
Erstellt
26.12.14, 13:47
Aktualisiert
28.01.18, 06:54

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Inhalt der Datei

Fraktion im Rat der Stadt Bochum Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz 26. April 2012 Anfrage zur Sitzung des Rates am 26. April 2012 hier: Beschulung der Grundschulkinder aus dem Übergangsheim an der Wohlfahrtstraße / Fristen zur Aufnahme an Grundschulen Kinder im Grundschulalter aus dem Übergangsheim an der Wohlfahrtstraße werden in der Regel an der Borgholzschule angemeldet. Die Borgholzschule ist Schwerpunktschule für das Übergangsheim. Es besteht seit Jahren eine enge Zusammenarbeit. Durch die Förderung der Seiteneinsteiger aus Zuwanderungsfamilien gelingt an dieser Schule eine funktionierende und gelebte Integration. Zurzeit dürfen keine Kinder - auch nicht die aus dem benachbarten Übergangsheim - an der Borgholzschule aufgenommen werden, obwohl entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stünden. Diese Kinder wurden an andere Schulen im Stadtgebiet verwiesen. Die vorliegende Problemsituation ist aufgrund einer Anweisung von Schulamt und Schulverwaltungsamt – in diesem Fall an die Borgholzschule, aber auch an viele andere – ausgegangen. Soweit der CDU bekannt ist, ist lokal für Bochum entschieden worden, dass der Anmeldestand der Lernanfänger an einem bestimmten Datum über die Bildung der Eingangsklassen entscheidet. An diesem in Bochum selbst gewählten Stichtag ist der jeweilige Anmeldestand mit einem Raster für Klassengrößen abgeglichen worden. Anschließend wurden Schulen angeschrieben, weitere Aufnahmen, die eventuell zur Bildung einer weiteren – in einzelnen Fällen einer – Klasse geführt hätten, zu unterlassen und „überzähligen“ Kindern eine Absage zu erteilen. Die Ablehnungen führen zu Klassenbildungen mit der gesetzlichen Obergrenze bzw. dazu, dass keine Eingangsklasse gebildet werden darf. Die CDU-Ratsfraktion fragt an: 1. An welcher Grundschule werden die Kinder aus der Wohlfahrtstraße aufgenommen? 2. Wie kommen die Kinder zu weiter entfernten Schulen? 3. Wie wird die Zumutbarkeit des Schulweges (Überquerung gefährlicher Straßen, Nutzung ÖPNV, Kinder beherrschen kaum oder gar nicht die deutsche Sprache) bemessen? Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de Desweiteren fragt die CDU an: 4. Gibt es eine rechtliche Grundlage für die für den Anmeldestichtag, der u.U. über das Schicksal einer Schule entscheidet? 5. Wenn es keine rechtliche Grundlage gibt: Nach welchen Kriterien wird in Bochum ein solcher Stichtag fest gelegt? 6. Wie rechtsverbindlich ist dieses Verfahren? 7. Wie pädagogisch sinnvoll ist es mit diesem Verfahren Klassengrößen zu erzeugen, die deutlich über dem Klassenfrequenzrichtwert liegen? Gabriele Meckelburg Ratsmitglied Geschäftsstelle: Rathaus / BVZ – Zimmer 2098 – 44777 Bochum - Telefon: 0234/ 910-2077 – Fax: 0234/ 910-2079 – Mail: cdu@bochum.de – www.cdu-bochum.de