Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
26.12.14, 17:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 4 ‐
Moers, den 10.04.2013
Sitzungsvorlage Nr. 15/1755
Beratungsfolge
Sitzungsdatum
1.
Hauptausschuss
öffentlich
Vorberatung
08.05.2013
2. Rat
öffentlich
Entscheidung
15.05.2013
Abweichung von der Festsetzung von Wochenmärkten, Moerser Kirmes und Weihnachtsmarkt
nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Stadtgebiet von Moers
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
Die Abweichung von der Festsetzung ist bei antragsgemäßer Entscheidung zu beschließen.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Die städtische Veranstaltung Moerser Weihnachtsmarkt beginnt gemäß der Ortsrechtsnorm
„Festsetzung von Wochenmärkten, Moerser Kirmes und Weihnachtsmarkt nach Gegenstand, Zeit,
Öffnungszeit und Platz im Stadtgebiet von Moers“ am Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am
22. Dezember.
Mit Schreiben vom 13.02.2013 beantragt die MoersMarketing GmbH eine Veränderung des
Veranstaltungszeitraumes. Der Weihnachtsmarkt soll bereits am 25.11.2013, am Montag nach
Totensonntag beginnen. Zur Begründung wird im Wesentlichen der Vergleich mit den umliegenden
Städten angeführt, in denen ebenfalls bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Weihnachtsmarkt
beginnt. (s.Anlage)
Gem. § 3 Feiertagsgesetz NW sind an Sonn‐ und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten
verboten, sodass am Totensonntag auch nach 18.00 Uhr Aufbauarbeiten und Warenlieferungen
nicht zulässig sind. Der Aufbau kann also erst am Montag fortgesetzt werden. Durch die
MoersMarketing GmbH wurde eine Überwachung der Einhaltung vor Ort zugesagt.
Der MoersMarketing GmbH wurde die Trägerschaft, Planung und Durchführung des städtischen
Weihnachtsmarktes gemäß Dienstleistungskonzessionsvertrages zunächst bis 2014 übertragen.
Die in der Dienstleistungskonzession vereinbarte Kostenpauschale des Konzessionsnehmers
berücksichtigt bereits die Tatsache, dass die Zahl der Veranstaltungstage je Jahr variieren kann. Mit
Schreiben vom 20.03.2013 bescheinigt FB 8 Unbedenklichkeit. Die Sondernutzungsgebühr ist
bereits mit der vertraglich vereinbarten Kostenpauschale gedeckt.
Daher kann aufgrund des Antrages der MoersMarketing GmbH auf Vorverlegung des Beginns des
Moerser Weihnachtsmarktes 2013 auf eine Vertragsanpassung und Neuverhandlung der
Kostenpauschale verzichtet werden. Sollten zukünftig deutlich mehr zusätzliche Veranstaltungstage
beantragt werden, müßte die Kostenpauschale neu verhandelt werden.
Zu dem Antrag der MoersMarketing GmbH wurden die evangelische und die katholische
Kirchengemeinde und FB 8 Tiefbau und Verkehr mit Schreiben vom 12.03.2013 gebeten bis zum
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22.03.2013 Stellung zu nehmen. Mit gleichem Schreiben wurde bereits die Einhaltung des
Feiertagsgesetzes zugesagt.
Mit Schreiben vom 20.03.2013 nahm die katholische Pfarrgemeinde, Herr Achim Klaschka, zu dem
Sachverhalt Stellung. Hier wurde für ein Ende des Weihnachtsmarktes am 20.12.2013 plädiert um
den Menschen Gelegenheit zu geben, sich auf die stille und besinnliche Zeit des Weihnachtsfestes
vorzubereiten.
Die evangelische Kirchengemeinde nahm bis zum 09.04.2013 nicht Stellung zu dem Antrag.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
In Vertretung
zum Kolk
Beigeordnete
Anlage/n:
Festsetzung 2013
2013 Antrag MoersMarketing GmbH
2013 Stellungnahme Kirche
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