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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
26.12.14, 17:50
Aktualisiert
27.01.18, 10:39

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat II ‐ Fachbereich 4 ‐ Moers, den 10.04.2013 Sitzungsvorlage Nr. 15/1755 Beratungsfolge Sitzungsdatum 1. Hauptausschuss öffentlich Vorberatung 08.05.2013 2. Rat öffentlich Entscheidung 15.05.2013 Abweichung von der Festsetzung von Wochenmärkten, Moerser Kirmes und Weihnachtsmarkt nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Stadtgebiet von Moers Beschlussvorschlag: Beschluss nach Beratung. Die Abweichung von der Festsetzung ist bei antragsgemäßer Entscheidung zu beschließen. Sachverhalt und Stellungnahme: Die städtische Veranstaltung Moerser Weihnachtsmarkt beginnt gemäß der Ortsrechtsnorm „Festsetzung von Wochenmärkten, Moerser Kirmes und Weihnachtsmarkt nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz im Stadtgebiet von Moers“ am Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember. Mit Schreiben vom 13.02.2013 beantragt die MoersMarketing GmbH eine Veränderung des Veranstaltungszeitraumes. Der Weihnachtsmarkt soll bereits am 25.11.2013, am Montag nach Totensonntag beginnen. Zur Begründung wird im Wesentlichen der Vergleich mit den umliegenden Städten angeführt, in denen ebenfalls bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Weihnachtsmarkt beginnt. (s.Anlage) Gem. § 3 Feiertagsgesetz NW sind an Sonn‐ und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, sodass am Totensonntag auch nach 18.00 Uhr Aufbauarbeiten und Warenlieferungen nicht zulässig sind. Der Aufbau kann also erst am Montag fortgesetzt werden. Durch die MoersMarketing GmbH wurde eine Überwachung der Einhaltung vor Ort zugesagt. Der MoersMarketing GmbH wurde die Trägerschaft, Planung und Durchführung des städtischen Weihnachtsmarktes gemäß Dienstleistungskonzessionsvertrages zunächst bis 2014 übertragen. Die in der Dienstleistungskonzession vereinbarte Kostenpauschale des Konzessionsnehmers berücksichtigt bereits die Tatsache, dass die Zahl der Veranstaltungstage je Jahr variieren kann. Mit Schreiben vom 20.03.2013 bescheinigt FB 8 Unbedenklichkeit. Die Sondernutzungsgebühr ist bereits mit der vertraglich vereinbarten Kostenpauschale gedeckt. Daher kann aufgrund des Antrages der MoersMarketing GmbH auf Vorverlegung des Beginns des Moerser Weihnachtsmarktes 2013 auf eine Vertragsanpassung und Neuverhandlung der Kostenpauschale verzichtet werden. Sollten zukünftig deutlich mehr zusätzliche Veranstaltungstage beantragt werden, müßte die Kostenpauschale neu verhandelt werden. Zu dem Antrag der MoersMarketing GmbH wurden die evangelische und die katholische Kirchengemeinde und FB 8 Tiefbau und Verkehr mit Schreiben vom 12.03.2013 gebeten bis zum Seite 1 von 2 22.03.2013 Stellung zu nehmen. Mit gleichem Schreiben wurde bereits die Einhaltung des Feiertagsgesetzes zugesagt. Mit Schreiben vom 20.03.2013 nahm die katholische Pfarrgemeinde, Herr Achim Klaschka, zu dem Sachverhalt Stellung. Hier wurde für ein Ende des Weihnachtsmarktes am 20.12.2013 plädiert um den Menschen Gelegenheit zu geben, sich auf die stille und besinnliche Zeit des Weihnachtsfestes vorzubereiten. Die evangelische Kirchengemeinde nahm bis zum 09.04.2013 nicht Stellung zu dem Antrag. Finanzielle Auswirkungen: keine In Vertretung zum Kolk Beigeordnete Anlage/n: Festsetzung 2013 2013 Antrag MoersMarketing GmbH 2013 Stellungnahme Kirche Seite 2 von 2