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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
50 kB
Erstellt
26.12.14, 17:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:42

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat I ‐ Fachbereich 2 ‐ Moers, den 08.05.2013 Sitzungsvorlage Nr. 15/1822 Beratungsfolge 1. Rat öffentlich Entscheidung Bestellung eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses der Stadt Moers Beschlussvorschlag: Sitzungsdatum 10.07.2013 Der Rat der Stadt fasst folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Moers bestellt gemäß § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der jeweils geltenden Fassung für die Zeit vom 03.11.2013 bis 02.11.2018 folgendes Mitglied in den Umlegungsausschuss: Stellvertretender Vorsitzender Herr Dr. Carl Kutsch Averdunkshof 22, 47447 Moers Sachverhalt und Stellungnahme: Durch Beschlüsse des Rates der Stadt Moers sind zurzeit folgende Mitglieder des Umlegungsausschusses bestellt: 1. Vorsitzender Herr Dr. Hans‐Georg Monßen, Breite Str. 117, 41460 Neuss Vertreter Herr Dr. Carl Kutsch, Averdunkshof 22, 47447 Moers 2. Fachbeisitzer für vermessungstechnische Fragen Herr Martin Kölker, Haydnstr. 18, 47506 Neukirchen‐Vluyn Vertreterin Frau Ingrid Otte, Barlachstr. 11 a, 47506 Neukirchen‐Vluyn 3. Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken Seite 1 von 2 Herr Gerold Stahr, Lotharstr. 20, 40668 Meerbusch Vertreter Herr Wolfgang Kritzler, Kruse Boom 52, 47877 Willich 4. Ratsmitglieder (Wahlperiode 2009 – 2014) Herr Erich Kallmann, Oderstr. 26, 47445 Moers Frau Ute‐Maria Schmitz, Südstr. 8, 47441 Moers Vertreter der Ratsmitglieder Herr Hartmut Hohmann, Rominter Heide 43, 47445 Moers Herr Mark Rosendahl, Am Kolk 6, 47445 Moers Herr Klaus Rudatsch, Cecilienstr. 71, 47443 Moers Herr Klaus Brohl, Essenberger Str. 32, 47443 Moers Gem. § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der jeweils geltenden Fassung beträgt die Amtsdauer der bestellten Mitglieder des Umlegungsausschusses und derer Vertreter 5 Jahre. Eine Wiederbestellung von Herrn Dr. Monßen und Herrn Kölker ist noch nicht erforderlich, weil die Amtszeit erst am 09.11.2014 endet. Die Amtszeit von Frau Otte endet am 19.09.2017, die der Herren Stahr und Kritzler am 30.06.2016. Die Mitglieder des Rates im Umlegungsausschuss und deren Vertreter bleiben gem. § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07.07.1987 in der jeweils geltenden Fassung im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat. Somit kommt eine Neubestellung dieser Mitglieder erst im Jahr 2014 in Betracht. Finanzielle Auswirkungen: keine In Vertretung Thoenes Beigeordneter Seite 2 von 2