Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 3_Stellungnahmen TÖB.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
26.12.14, 17:53
Aktualisiert
27.01.18, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
tinrolh?ndels u. Dfu|rslleisluqt:rveüund Niedeffh{rin s.V.\tnnarstr 61 .47447 N,tooß
per Mail
Stadt Moers
Fachbereich 6
Fachdienst Stadtentwicktung/Stadtplanung
47439 Moers
Einzelhandals- und
Dienstleistungsverbsnd
Niede..hein e,V.
zuständig iilf die Stadt Düi$irur!,
und den Kreis Wesel
Vinner Straßq 61
47447 Moer$
Ielofon {02841} I38 gg,u
Telefax
{0
t8 41) I3a 99-tt6
F-Maili inio0nlrv-duwe$.de
Inlernoti www.ahv-duwes.dc
8.7.201 3 bo
Gutachterliche Stellungnähme zur Ermittlung von stadlverträglichen Standortpotenzialen
zur Realisierung eines EDEKA Verbraucherma rktes in Moers
Sehr geehrte Frau Convent,
sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
wir haben lhr Schreiben vom 19.6.2013 (Eingang 22.6.13) ernatten
l) Die EDEKA Rhein-Ruhr beabsichtigt nach eigenem Anforderungsprofir (s. 13 der
Gutachterlichen Stellungnahme zur Ermittlung von 'sladtverträg lichen' Standortpolenzjalen
zur
Realisierung eines EDEKA verbrauchermarktes ('Mustermarktl in Moers, x"r"lnprii
ioiäl
eine Handelsagglomeration mit den nachfolgenden Nutzung€n und verkaufsflächen
zu
verwirklichen:
1) Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von 3.000 _ 3 900 m,
izuzüglich ca. 1.000 m2 Nebenräume)
2) Getränkefachmarkt mit einer Verkaufsiläche vom
ca. 1.000 m'
?\ Mall und Eingangsbereich
ca. 500 m'
4) Verkaufs- und Nutziläche fUr Vorkassenzone mit
Backshop incl. Cafe, Lottoshop und Btumenlschnittbl. ca.
500 m'
Weiter:
-Der Einzugsbereich djeser Finrichtung wird mit rd. 20.000 Einwohnern angegeben.
-lm unmittelbaren Nahbereich sollte vor dem Hintergrund möglicher Konflikt,agen keine Wohnberlauung angrenzen.
-[ine Mischnutzung (Wohnen) wird nicht für sinnvoll erachtet.
ll) Nach eingehendem studium der Gulachterliohen steltungnahme von clMA können wir uns
den Ergebnissen dieser Ausarbeitung rm Wesenthchen anschließe n.
Die Gutachter machen deutlich, dass bei der polyzentrischen siedlungsstruklur Moers eine
,,umfassend entwickelte Nahversorgungsstruklur" (S. 50) vorzuwetsen hätte.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass einige der Projektstandorte unvereinbar mit dem
kommunalen Einzelhandelskonzepl und den Vorgaben der Landesplanung seien.
Folgerichtig genießt der Potenzialslandort 11 (Nieper Str./Bahnhofstr. ) in Kapellen
Vorrangigkeit, da er den besten Kompromiss zwischen unternehmarischen lnteressen
einerseits und Landesplanung bzw. kommunalen Einzelhandelskonzept andererseits darstelll.
Dieser Standort ließe darüber hinaus die Option offen, die Nahversorgungssituation in der
Innenstadt zu verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Einzelhandels- u.
Dienstleistungsverband
Nredenhetn"e. Vr -.,..--'
/.)
,/l
/ ,t
---t-.--?
l-'N
'- -l
Dipl.-oec. W. Bommann
Hauptgeschäflsführer
? 2. JUL 2ri3
lhr Zeichen:
lhre Nachricht vom:
*.re'iscii!!F--)4ae{tnereich 6
2 3, JULI
FBL
2013
FD 6,1 FD 6,2
6.1 Nit
19.06.2013
'lr Ansprechpartner:
Markus Gerber
Ans
:-Mail:
FI
elefon:
elefax:
nser Zeichen:
geroer
@niederrhein.ihk.de
0203 2821-221
0203 285349-221
.4/t\4G
t)
18.O7.2013
Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung von stadtverträglichen Standortpotentialen zur Realisierung eines EDEKA Verbrauchermarktes (,,E-Center" - Mustermarkt) in Moers
Sehr geehrte Frau Convenl
sehr geehrter Herr Nitsche,
vielen Dank für lhr Schreiben vom 19.06.2013, mit dem Sie uns um Stellungnahme zum o.
g. Verträglichkeitsgutachten baten.
Die EDEKA Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH möchte im Stadtgebiet von Moers ein
..E-Center" mit einer Verkaufsfläche von bis zu 3.900 m' und 500 m'Verkaufs- und Nutzfläche im Vorkassenbereich sowie einen angegliederten Getränkemarkt mit weiteren 1.000
m2 Verkaufsfläche enichten. lm Anschluss an Abstimmungsgespräche zwischen Stadtvenrualtung und EDEKA hat die Stadt Moers die CIMA Management + Beratung GmbH
beauftragt, zwölf potentielle Standorte für die Ansiedlung des E-Centers unter Berücksichtigung betrieblicher und stadtentwicklungsbezogener Kriterien zu begutachten.
Acht der zwölf begutachteten Standorte wurden durch die CIMA ausgeschlossen, da sie
weseniliche Kriterien für eine Ansiedlung nicht erfüllen (2.8. aufgrund städtebaulich nicht
integrierter Lage außerhalb zentraler Versorgungsbereiche, regionalplanerischer Festlegung als GlB, Lage in sog. Sonderstandorten, die laut Einzelhandelskonzept lediglich auf
Bestandsschutz reduzierl werden sollen, zu geringem Flächenangebot etc.). Die vier verbliebenen Standorte wurden in eine Rangfolge gesetzt, die nach gutachterlicher Einschät
zung die Eignung der jeweiligen Standorte im Hinblick auf ihre ökonomischen Auswirkungen zum Ausdruck bringt.
Die IHK nimmt zu dem Gutachten wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich empfehlen wir der Stadt Moers, das vom Rat beschlossene Einzelhandelskonzept und die darin vorgenommenen Abgrenzungen zentraler Versorgungsbereiche konsequent zu verfolgen und als maßgebliche Grundlage für die planungsrechf
liche Steuerung von Standorten für großflächige Einzelhandelsbetriebe heranzuziehen.
Niederrheinische Industrle- und Hand€lskammer Dulsburg'wesel-Kleve zu oulsburg
Postanschiit: Posttach 10 15 08,47015 Duisburg L Büroanschdft: lllercatorstraße 22124, 47051 Dujsburg
Tel.: 0203 28210 | Fax: O2O3 26533 | lntemeti www ihk-niedenhein.de L E-[lail: ihk@niedeffhe]n ihk de
Postbank Kö n I Konto 388 932-501 ALZ 370 1oo
50
115
Unter dieser Maßgabe haben wir die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der
Stadt Moers in unseren Stellungnahmen vom 09.12.2010 und 26.04.2011 ausdrücklich
befürwortet. Standorte, die nicht mit den Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes vereinbar sind, sollten in der Regel nicht entwickelt werden. Eine Abweichung von diesem
Konzept trägt zu dessen ,,Aufweichung" bei und erschwert die zukünftige Steuerung.
Dies erscheint nicht nur aus stadtentwicklungspolitischen Erwägungen sinnvoll, sondern liegt auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse, da Einzelhandelskonzepte einen
wichtigen Beitrag zur Investitionssicherheit von Unternehmen leisten.
z. Seit Fertigstellung des Gutachtens haben sich die raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen in NRW erneut verändert. Am 13. Juli ist die Verordnung über den sachlichen Teilplan großflächiger Einzelhandel zum LEP NRW in Kraft getreten. Die hier getroffenen Festlegungen weichen in einigen Bereichen von denen der Entwu rfsfassu ng,
auf deren Grundlage das vorliegende Gutachten erstellt wurde, ab. Der Wesenskern
der Regelungen ist zwar erhalten geblieben, allerdings legt der sachliche Teilplan u. a.
für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mii zentrenrelevanten
Kernsortimenten in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen strengere Maßstäbe an als die bisherige Entwu rfsfassu ng.
Die Neuregelung sieht vor, dass Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben im Sinne des $ I1 Absatz 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in bestehenden zentralen Versorgungsbereichen sowie,,in neu geplanten zentralen Versorgungsbereichen in städtebaulich integrierten Lagen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz-, mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen, dargestellt
und festgesetzt werden" dürfen (vgl. Ziel 2). Sofern die Stadt Moers die Ausweisung
eines neuen bzw. die Erweiterung eines bestehenden zentralen Versorgungsbereiches
beabsichtigt, um die Ansiedlung des E-Centers an einem der vier in Frage kommenden
Standorte zu ermöglichen, ist sie verpflichtet, den Standort im Hinblick auf die Erfüllung
der hier genannten Kriterien genau zu prüfen.
Des Weiteren wurden die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Ausnahmetatbestands, der eine Ansiedlung großflächiger Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen erlaubt, verschärft. Der sachliche Teilplan ermöglicht eine Ansiedlung außerhalb zentraler Versorgungsbereiche explizit nur noch aufgrund von städtebaulichen oder sied lu ngsstruktu rellen Gründen und
wenn die Bauleitplanung der Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit nahversorgungsielevanten Sortimenten dient und zentrale Verscrgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Betriebswirtschaftliche Erwägungen
können nicht als Begründung für eine Ausweisung von Kern- oder Sondergebieten in
nicht integrierten Lagen herangezogen werden. Auch dies ist im weiteren Verfahren zu
beachten.
3.
lm CIMA-Gutachten wurden vier potentielle Standorte für die Ansiedlung des ECenters identifiziert (Nieper Straße/Bahnhofstraße, Rheinberger Straße, Rheurdter
Straße/Klever Straße und Freifläche Römerstraße/Essenberger Straße). Für alle
Standorte kommt der Gutachter zu dem Schluss, ,,dass die Umsetzung eines Verkaufsflächengerüsts von 3.900 m'zfür den EDEKA-Markt [...] als Überdimensioniert angesehen werden muss" (CIMA 2013: 50). Bei den Standorten Nieper Straße/ Bahnhofstraße
und Freifläche Römerstraße/Essenberger Straße würde es sich lediglich um Verkaufsflächenenveiterungen in örtlichen Marktsituationen handeln.
2t5
3.1. Der Standort Nieper Straße/Bahnhofstraße ist laut Gutachten der am besten geeignete Standort für die Ansiedlung des E-Centers. Dieser Einschätzung schließen
wir uns an. Der Flächenn utzungsplan stellt sowohl in der derzeit gültigen Fassung
als auch im aktuellen Vorentwurf (Stand 2012) bereits ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel dar. Die prog nostizierten Umsatzumverteilungen liegen alle
unter 10 %. Somit sind Schädigungen zentraler Versorgungsbereiche nicht zu erwarten. Die höchsten Umsatzumverteilungen ergäben sich innerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs Kapellen selbst.
3.2.Zum Standort Rheinberger Straße in Utfort geben wir folgendes zu bedenken: Der
Standort ist nach unserer Einschätzung lediglich als teilintegriert zu bewerten, da
die Rheinberger Straße eine Barriere für die fußläufige Erreichbarkeit darstellt. Er
liegt außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Moers. Das Einzelhandelskonzept müsste geändert werden, um die Voraussetzungen für die Ansiedlung des E-Centers hier zu ermöglichen. Sowohl im derzeit gültigen Flächennu!
zungsplan als auch im aktuellen Vorentwurf (Stand 20'12) ist die Fläche als Fläche
für Landwirtschaft bzw. Wald dargestellt. Eine Anderung dieser Darstellung und die
Anderung des Einzelhandelskcnzeptes sind zwar prinzipiell denkbar, mit Blick auf
die unter Punkt 2. geschilderten landesplanerischen Vorgaben nach unserer Einschätzung aber schwer realisierbar. Das Vorhaben hätte laut Gutachten erhebliche
Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche Rheinkamp-Mitte, Repelen
und Meerbeck. Letztgenannter müsste nach gutachterlicher Einschätzung sogar
aufgegeben werden (vgl. CIMA 2013:42).Insofern stellt sich die Frage, inwieweit
das Vorhaben am Standort Rheinberger Straße mit den Zielen 2 und 3 (Beeinträchtigungsverbot) des sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel zum LEP
NRW vereinbar wäre. Den Vorschlag des Gutachters, den zentralen Versorgungsbereich Meerbeck einfach aufzugeben, halten wir für wenig zielführend. Selbst
wenn er aus dem Einzelhandelskonzept gestrichen würde, wäre er nach den tatsächlichen Verhältnissen nach wie vor vorhanden und würde durch das Beeinträchtigungsverbot geschützt werden.
Das Gutachten spricht selbst von erheblichen ,,Venrverfungen in der Nahversorgungsstruktur im nördlichen Stadtgebiet" (CIMA 2013: 42), die das Vorhaben auslösen würde und venveist auf das Einzelhandelskonzept, demzufolge eine ,,Dimensionierung von 1.200 m'? [...] in jedem Fall eine Maximalvariante zur Optimierung
der Nahversorgung in Utfort" (CIMA 2011: 145) darstellt. Die aktuelle Empfehlung
des Gutachters auf S. 51, die Verkaufsfläche solle im Falle einer Realisierung an
cjen Standorten Rheinberger Straße oder Rheurdter Straße/Kiever Straße 3.400 m'?
nicht übersteigen (vgl. CIMA 2013: 51), ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar,
da dieser Wert weder ausreichend hergeleitet noch begründet wird. Unklar bleibt
auch, ob die 500 m2 Verkaufs- und Nutzfläche im Vorkassenbereich hier bereits
enthalten sind oder nicht.
3.3.Auch den Standort Rheurdter Straße/Klever Straße sehen wir kritisch. Er liegt in
unmittelbarer Nähe zum Standort Rheinberger Straße. Eine Ansiedlung des ECenters an dieser Stelle würde zu ähnlich hohen Umsatzumverteilungen wie an
der Rheinberger Straße führen. Auch hier spricht der Gutachter von ,,erheblichen
Veruuerfungen in der Nahversorgungsstruktur im nördlichen Stadtgebiet" (vgl. CIMA
2013:45). Zudem liegt der Standort sowohl im derzeit gültigen Flächenn utzungsplan als auch im aktuellen Vorentwurf (Stand 2012) in einer gewerblichen Baufläche.
3/5
3.4. Weniger kritisch sehen wir den Standort Freifläche Römerstraße/Essenberger
Straße. Zwar stellt auch hier der Flächen nutzu ngsplan sowohl in der derzeit gültigen Fassung als auch im aktuellen Vorentwurf (Stand 2012) eine Grünfläche dar.
Positiv hervorzuheben ist aus unserer Sicht aber die Integration des Standortes in
die städtebaulichen Gegebenheiten (vgl. CIMA 2013: 51).
4. Der Gutachter legt bei der Wirkungsanalyse für die Erweiterungsstandorte Nieper
Straße/Bahnhofstraße und Römerstraße/Essenberger Straße lediglich die Größe der
Enveiteru ngsfläche zugrunde. Wir weisen darauf hin, dass bei Erweiterungen bestehender Betriebe im Hinblick auf die Auswirkungen im Sinne des $ 11 Abs. 3 BauNVO
laut BVerwG die Fläche des Gesamtvorhabens maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.2005 4 872.05). Diese Regelung ist auch im Einzelhandelserlass
erhalten (vgl. Einzelhandelserlass NRW S. 49).
lm Gutachten wird nicht in jedem Standortexposee die Anzahl der Einwohner im Naheinzugsbereich genannt, was die Vergleichbarkeit der Eignung der Standorte untereinander erschwert. Zudem bleibt unklar, wie die jeweiligen Naheinzugsbereiche abgegrenzt wurden. Auf S. 16 heißt es beispielsweise zum Standort Rheinberger Straße: ,.ln
den drei zum Naheinzugsbereich des Potentialstandortes zählenden Sozialatlasbezirken Utfort, Eick und Meerbeck leben 21.208 Einwohner". Diese Abgrenzung ist nach
unserer Einschätzung eindeutig zu groß gewählt. Wir halten hier die Vorgaben des
Einzelhandelserlasses für maßgeblich, der das nahversorgungsrelevante Einzugsgebiet eines Marktes mit 700 bis 1.000 Meter Radius um den Marktstandort definiert (vgl.
S. 2'1 des Einzelhandelserlasses NRW). Auf dieser Basis kann dann ermittelt werden,
ob von einem Vorhaben schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in
der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sind.
Eine Beeinträchtigung liegt unserer Einschätzung dann nicht vor, wenn die Nahversorgungsfunktion des Marktes nachgewiesen werden kann. Ausschlaggebendes Kriterium
dafür ist die Umsatz-Kaufkraft-Relation eines solchen Vorhabens. Laut Gutachten liegt
der erwartete Umsatz des E-Centers (inkl. Backshop) im Sortiment Lebensmittel und
Reformwaren bei etwa 15 Mio. € (vgl. CIMA 2013:37138). Diesem Wert gegenüber gestellt werden muss die Kaufkraft der Bewohner im nahversorgungsrelevanten Einzugsgebiet des Marktes (also nach Einzelhandelserlass NRW zwischen 700 und 1.000 Meter-Radius um den Marktstandort) für die Warengruppe LebensmitteliReformwaren.
Der Ausgabesatz liegt laut Gutachten in Moers bei 2.041 € je Einwohner (vgl. CIMA
2013: 6). Demnach müssten im Einzugsgebiet des Marktes etwa 7.350 Menschen leDen.
Über diesen Vergleich der Umsatz-Kaufkraft-Relation hinausgehend formuliert der Einzelhandelserlass NRW weitere Bedingungen für das Nicht-Vorliegen negativer städtebaulicher Auswirkungen. Danach sind ,,Negative Auswirkungen auf die Versorgung der
Bevölkerung im Einzugsbereich eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs [...] dann
gegeben, wenn durch seine Kaufkraftbindung die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich gefährdet wird. Eine derartige Gefährdung ist unter städtebaulichen Gesichtspunkten nicht anzunehmen, wenn der neue Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb an
einem städtebaulich integrierten Standort selbst der verbrauchernahen Versorgung
dient. Nach Auffassung der in der Arbeitsgruppe ,,Strukturuuandel im Lebensmitteletnzelhandel und $ 11 Abs. 3 BauNVO" vertretenen Einzelhandelsunternehmen ist dies
der Fall, wenn - von besonderen Siedlungs- und Konkurrenzstrukturen abgesehen der voraussichtliche Gesamtumsatz des geplanten Supermarkts 35 % der relevanten
Kaufkraft der Bevölkerung im Nahbereich nicht übersteigt" (Einzelhandelserlass NRW
s.21).
4t5
Würde nun auch die von der Arbeitsgruppe ,,Struktunr'uandel im Lebensmitteleinzelhandel" angesetzte 35 %-Regel angewendet, müssten im Nahbereich des Marktes dann
etwa 21.000 Bewohner leben. Allerdings ist für die IHK nicht nachvollziehbar, welche
Annahmen der Wahl dieses Grenzwertes zu Grunde liegen. Er wirkt daher willkürlich
gewählt. Zudem wird nicht deutlich, ob der Einzelhandelserlass die 35 %-Regel als Bedingung für eine Ansiedlung oder Erweiterung als maßgebliches Kriterium fordert oder
ob diese beispielsweise nur einen emofehlenden Charakter hat.
Die IHK würde einem Vorhaben also zustimmen, wenn - neben Erfüllung aller sonstigen planu ngsrechtlichen Voraussetzungen - nachgewiesen werden kann, dass ein
ausreichend großes Bewohnerpotenzial im Naheinzugsbereich von mindestens etwa
7.350 Bewohnern in einem Radius von 700 - 1.000 m um den Standort vorhanden ist.
Die im Einzelhandelserlass genannte zusätzliche Bedingung der lediglich 35prozentigen Abschöpfung erkennen wir aus den oben genannten Gründen als nicht relevant an.
Gerne bieten wir auch im weiteren Verfahrensverlauf unsere Unterstützung an.
Mit freundlichen Grüßen
Die Geschäftsführung
lm Auftrag
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Stadt Moers
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Regonalverband Ruhr Postfach 10 32 64 45012 Esen
Stadt Moers
Fachbereich 6
47439 Moers
über
Kreis Wedel
Der Lahdrat
Ree6er Landstraße 31
483 Wesel
Regionalverband Ruhr
Referat 1 5
Die Regionaldirektorin
C::ehcn
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FBL FD
6,1 FD 6,2
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Datum
22,07
.2013
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E-Mall
Claudia Schablowski
schablowski@rvr-online.de
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unser
zeichen 6.1 Nit
Fon 2069 - 6356
zeichen 15_MOE_GEHFax 2069 - 6368
Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung von stadtverträglichen
Standodpotenzialen zur Realisierung eines EDEKAVerbrauchermarktes (,,E-Genter"-Mustermarkt) in Moers
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 19.06.2013 bitten Sie um unsere Stellungnahme zur
Standorteignungsuntersuchung der CIMA Management
Beratung
GmbH vom Aoril 2013 zul Realisierung eines EDEKAVerbrauchermarktes in Moers
+
Zunächst möchten wir positiv anerkennen, dass die Stadt Moers für die
geplante Ansiedlung eines EDEKA-Mustermarktes eine gutachterliche
Untersuchung der potenziellen Standorte sowie die nun anschließende
Beteiligung veranlasst hat. Bei der geplanten Größenordnung von bis zu
3.900 m2 Verkaufsfläche zuzüglich 500 m' Verkaufsfläche im Vorkassenbereich und einem seoaraten Getränkemarkts mit einer Verkaufsfläche
von 1 .000 m2 ist es für die städtebauliche Verträglichkeit entscheidend,
den bestmöglichen Standort zu wählen.
Die CIMA GmbH hat in ihrer Untersuchung vier Standorte herauskristallisiert, die grundsätzlich für die Ansiedlung geeignet wären. Zwei dieser
vier Standorte (Potenzialstandorte 1, Rheinberger Straße, und 3,
Rheurdter Straße / Klever Straße) liegen außerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs, so dass das Einzelhandelskonzept der Stadt Moers,
welches erst vor etwa einem Jahr im Juli 2012 vom Rat der Stadt Moers
beschlossen wurde, geändert werden müsste.
Gemäß Kapitel 9.2.1 des Einzelhandelskonzepts der Stadt Moers ist im
Sozialatlasbezirk,Utfort' für eine Neuansiedlung eines LebensmittelVollsortimenters eine integrierte Lage im Wohnsiedlungsbereich anzustreben. Ausschließlich verkehrsorientierte Standorte am Rande des Siedlungsraumes seien abzulehnen. Ein gerade noch stadtverträgliches Di-
BLZ
360 50105
Konto 200 063
Postbank Essen
BLZ
360 100
4l
Konto 123 40-434
Steuernummet:
RVR L1-2/5797
/01-L6
USt. ldNr.: DF 173867500
Seite 2,23.07.2013
mensionierungskonzept für einen Vollsortimenter (Lebensmittelfrischemarkt) im Standortraum Utfort könne mit der Etablierung einer Verkaufsfläche von L20O m' realisiert werden. Bei dieser Verkaufsflächendimensionierung sei davon auszugehen, dass das Angebotsniveau in Rheinkamp-Mitte noch nicht nachhaltig beeinträchtigt wird.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir der Stadt Moers dringend, nrcht
von der Zielrichtung des noch recht frischen Einzelhandelskonzepts abzuweichen. Die Aufnahme eines zusäizlichen zentralen Versorgungsbereichs zugunsten eines E-Center-Mustermarktes würde dem Gutachten
zufolge zugleich die Aufgabe des Zentralen Versorgungsbereichs
,,Meerbeck" erforderlich machen. Diese grundsätzliche Anderung der Zielrichtung würde unserer Auffassung nach die Wirksamkeit des Einzelhandelskonzepts deutlich herabsetzen.
Zudem ist bei der Darstellung bzw. Festsetzung von Sondergebieten gem.
S 11 Abs. 3 BauNVO in neu geplanten Zentralen Versorgungsbereichen
Ziel 2 des am 13. Juli 2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans
NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, zu beachten.
Demnach müssen neu geplante zentrale Versorgungsbereiche in städtebaulich integrierten Lagen liegen, die aufgrund ihrer räumlichen Zuordnung sowie verkehrsmäßigen Anbindung für die Versorgung der Bevölkerung zentrale Funktionen des kurz- mittel- oder langfristigen Bedarfs erfüllen sollen. Der Nachweis, dass die in Ziel 2 vorgegebenen landesplanerischen Kriterien erfüllt sind, muss sich aus der Begründung zum Flächennutzungsplan bzw. zum Bebauungsplan ergeben.
lm Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel ist der Begriff städtebaulich integrierte Lage zwar nicht definiert. Der Standort 1 , Rheinberger
Straße, kann unserer Einschätzung nach nur als teilintegriert bezeichnet
werden, da die Rheinberger Straße eine deutliche Zäsur darstellt und sich
eine attraktive, fußläufige Anbindung an die westlich gelegenen Wohnsiedlungsbereiche dadurch schwierig gestalten dürfte. Der Standort 3 wird
von den Gutachten als,,gerade noch integrierba/' eingeschätzt. Insofern
sehen wir diese beiden Standorte in Bezug auf Ziel 2 des Sachlichen
Teilplans Großflächiger Einzelhandel kritisch.
Nach Ziel 3 des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel dürfen
durch die Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten i.S.d. $ 11
Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden. An
den Standorten 1 und 3 sind dem Gutachten zufolge erhebliche Umsatzverlagerungseffekte in Zentralen Versorgungsbereichen zu erwarten. lm
Zentralen Versorgungsbereich Rheinkamp-Mitte prognostizieren die Gutachter 20,5 bzw. 15,9 % Umsatzumverteilung, im Zentralen Versorgungsbereich Meerbeck 18,2 bzw. 27,3o/o. Die Gutachter gehen davon aus,
dass es bei beiden Standorten zu,,erheblichen Veruerfungen in der Nahversorgungsstruktur im nördlichen Stadtgebiet" kommen wird. Es ist somit
Seite 3, 23.07.2013
davon auszugehen, dass Ziel 3 des Sachlichen Teilplans Großflächiger
Einzelhandel bei den Standorten 1 und 3 nicht eingehalten werden kann.
lm Ergebnis schließen wir uns der Auffassung der Gutachter an, dass der
Standort 11 (Nieper Straße / Bahnhofstraße) hinsichtlich der Lagequalitäten am besten für die Ansiedlung eines E-Center-Mustermarktes geeignet
ist. Der Standort ist klar städtebaulich integriert, kann problemlos in den
Zentralen Versorgungsbereich Kapellen integriert werden und ist im Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Da es sich um die Erweiterung eines
bestehenden EDEKA-Marktes handeln würde, liegen zudem die Umsatzumverteilungen laut Gutachten in sämtlichen untersuchten Zentralen Versorgungsbereichen unterhalb von 10%. Insofern ist von einer städtebaulichen Verträglichkeit auszugehenDen Standort 9 (Asberg; Römerstraße / Essenberger Straße) sehen wir
ebenfalls hinsichtlich der Lagequalitäten und der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche als vergleichsweise unkritisch an. Der Standort
ist im GEP 99 als ASB festgelegt und grenzt unmittelbar an den Zentralen
Versorgungsbereich Asberg an. lm unmittelbaren Naheinzugsbereich
können rd. 20.700 Einwohner erreicht werden und die voraussichtlichen
Umsatzumverteilungseffekte liegen mit max. 12,9 7o im Zentralen Versorgungsbereich Asberg im moderaten Bereich.
Die CIMA GmbH kommt außerdem zu dem Ergebnis, ,,dass die Umsef
zung eines Verkaufsflächengerüstes von 3.900 m2 für den EDEKA-Markt
an allen Standorten als überdimensioniert angesehen werden muss." Insofern halten wir an allen Standorten eine Reduzierung der Verkaufsfläche im Sinne der gutachterlich empfohlenen maximalen Verkaufsflächengröße für erforderlich.
Die N iederrheinische IHK führt in ihrer Stellungnahme unter Ziff. 4 und 5
grundsäüliche Kritikpunkte an der gutachterlichen Stellungnahme der
CIMA auf. Wir bitten darum, diese Kritikpunkte auszuräumen und uns ggf.
über ein entsprechend ergänztes Gutachten am weiteren Verfahren zu
beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
U,L (1vu^
Ulrike Cramm
- Stellv. Leiterin Referat Regionalplanung -
Detlef
WübbenhorsuKreis
Wesel/DE@KREIS WESEL
01
.08.2013
16:43
An
Wolf Nitsche/Moers/DE@Moers
Kopie Egbert Paehler/Kreis Wesel/DE@Kreis Wesel, Klaus
EickelkampiKreis Wesel/DE@Kreis Wesei,
gerber@niederrhein.ihk.de
Blindkopie
Thema EDEKA Mustermarkt in l\4oers: lhre Anfraoe vom
19.06.2013 - Az: 6.1 Nit
Mein Zeichen: 61.14.50
Sehr geehrter Herr Nitsche,
sehr geehrte Damen und Herren,
.-
auf der Grundlage der gemeinsamen Vereinbarung des Regionalen
Einzelhandelkonzepte Westliches Ruhrgebiet und Düsseldorf (u.a. die Innenstädte
zu stärken) und den im Rahmen der planerischen Abwägung zu beachtenden Zielen
und Grundsätzen des LEP NRW für die Ansiedlung von großflächen
Einzelhandelprojekten, bestehen keine Bedenken gegen die Realisierung eines
EDEKA Verbrauchermarktes (Mustermarkt) von 3.900 m'? plus eines
Getränkemartes von 1.000 m2 innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs der
Stadt Moers.
Gegen die vier Standorte, die durch die Fa. CIMA genauer untersucht wurden,
bestehen dagegen Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Detlef Wübbenhorst
\-
Kreis Wesel
- Der Landrat Kreisplanung
eMail: :detlef .wuebbenhorst@kreis-wesel.de
httD://www: kreis-wesel.de/
Fon: +49-(0\281-207-2604
Mobil: +49-(0)1.755.755.456
Fax: +4910\281-207-672604
PostanschrifvPostal Address: Reeser Landstr. 31;46483 Wesel; Germany
Persönliche Termine nach Vereinbarung
Sparen Sie pro Seite ca. 200 ml Wasser, 29 CO2 und 2 g Holz: Danke, dass Sie erst an die Umwelt
denken, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken.
An
Rolf Heber/Moers/DE
05.08.2013 10:08
Wolf Nitsche/l\4oers/DE@t\4oers
Kopie
Blindkopie
Thema
Hallo Herr Nitsche,
folgende Einschätzung der Wifö zur Ansiedlung E-Center:
Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist die Ansiedlung eines Edeka E-Centers wegen des zu
erwartenden Kaufkraftzuflusses, der Arbeitsplätze und insgesamt des lmagegewinns für die Stadt als
Dositiv zu bewerten.
Wegen der Bedeutung der Fa. Edeka für die Stadt Moers und mögliche zukünftige Investitionen sollte
der Argumentation der Fa. Edeka gefolgt und der Standort Rheinberger Str., der auch nicht der
gutachterlichen Stellungnahme widerspricht, weiterverfolgt werden.
Rolf Heber
Stadt Moers
Der Bürgermeister
Fachbereich 1 - Büro des Bilrgermeisters
'1.3 - Wirtschaftsförderung, Tourismus, Europaangelegenheiten
47439 Moers
Rolf Heber
Telefon: 0 28 41 | 201-277
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Moers, 12.08.2013
Gutachterliche Stellungnahme zur Ermittlung von stadtverträglichen Standortpotenzialen
zur Realisierung eines EDEKA-Verbrauchermarktes in Moers
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten um eine Stellungnahme zum oben genannten Gutachten der CIMA gebeten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach.
Aus Sicht der MoersMarketing können wir uns den Ergebnissen im Wesentlichen anschließen. Chancen und
Risiken wurden nachvollziehbar dargestellt. Hauptaugenmerk bei der finalen Standortwahl sollte aus unserer Sicht, neben dem Aspekt der Nahversorgung der Moerser Bevölkerung, vor allem aber die Verträglichkeit mit den Angeboten innerhalb der Stadtmitte haben. Gerade zusätzliche Angebote wie Blumen, Lotto,
Bistro etc. können sich hier auf ähnliche Angebote in der Innenstadt auswirken und somit als zentrenschädlich erweisen. Auch ein Premiumangebot in Sachen Lebensmittel dürfte nach unserer Auffassung einen
Effekt auf bestehende Frischeangebote, z.B. Moerser Wochenmarkt, haben – ein Aspekt, der nur wenig bis
gar nicht im Gutachten untersucht ist.
Das Gutachten beschreibt jedoch gut den Status quo sowie Auswirkungen eines großen Verbrauchermarktes auf derzeit vorhandene Angebote in den Stadtteilen der Stadt Moers, z.B. Meerbeck. Diese zu erwartenden Veränderungen dürfen aus Sicht der MoersMarketing jedoch nicht als grundsätzliches K.o.Kriterium für den Bau eines E-Centers in Moers herangezogen werden.
Aufgrund der hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Firma EDEKA für die Stadt Moers insgesamt, aber auch
wegen der zu erwartenden Entwicklungschancen durch ein E-Center und seiner überregionaler Ausstrahlung, ist die bestmögliche Abstimmung mit der Firma EDEKA anzustreben. Folgerichtig bietet sich somit im
weiteren Planungsverlauf der Potenzialstandort an der Rheinberger Straße zur Entwicklung an.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Birr
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