Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage/E/TOP04.3.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 18:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:09
Stichworte
Inhalt der Datei
FB 6
Moers, den 20.04.2012
Dez III - SSP
a.d.D.
Beantwortung der Anfragen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt für die
Sitzung am 03.05.2012
Bezug:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am
08.03.2012, Top 1 bzw. Top 9 und 10
Anfrage:
verschiedene Anwohner des Kohlenhucker Weges (Interessengemeinschaft
Kohlenhuck)
Thema:
Unterschiedliche Fragen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Moers
Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Grünflächen und der Stabsstelle Strategie,
Steuerung und Projekte:
Den Fragestellern wurden die Fragen mit Schreiben vom 20.04.2012 beantwortet. Die in der
Anlage aufgeführten Antworten wurden allen Fragestellern jeweils vollständig zugesandt.
Convent
Anlage:
zusammenfassendes Antwortschreiben
FNPN-Stell-ASPU-12-03-08_1
Beantwortung der in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am
08.03.2012 von verschiedenen Kohlenhucker Bürgern (Interessengemeinschaft Kohlenhuck)
gestellten Anfragen:
a)
Herr Peter Meetschen, Kohlenhucker Weg 169:
„Ich als Eigentümer der angedachten GI-Fläche frage Sie:
Ist Ihnen bekannt, dass ich meine Fläche weder jetzt noch später verkaufen werde?
Nehmen Sie bitte zu Protokoll, dass meine Fläche nicht zur Verfügung steht.“
b)
Herr Arnd Wens, Kohlenhucker Weg 157:
„Der Eigentümer der restlichen Flächen hat sich ebenfalls schriftlich gegen einen Verkauf für GIFlächen ausgesprochen. Ist Ihnen das bekannt?“
c)
Frau Doris Kleinbongardt, Kohlenhucker Weg 208:
„Wenn ich jetzt höre, dass beide Eigentümer nicht verkaufen werden, frage ich:
Wieso investiert die Stadt Moers, die sich im Nothaushalt befindet, wieder Geld und Zeit für nicht
realisierbare Projekte?“
Die Fragen der Anwohner Meetschen, Wens und Kleinbongardt, die sich im Wesentlichen
auf die eigentumsrechtliche Situation beziehen, werden nachfolgend zusammenfassend
beantwortet:
Im Rahmen der o.g. Sitzung wurde von Herrn Hormes bereits ausführlich dargelegt, dass auf
Ebene
der
Flächennutzungsplanung
als
vorbereitender
Bauleitplanung
die
Eigentumsverhältnisse einer Planung nicht grundsätzlich entgegenstehen. Ergänzend ist
hierzu lediglich auszuführen, dass im Rahmen der Standorteignungsprüfung die
Eigentumsverhältnisse bzw. die Anzahl der Flächeneigentümer als nachrangiges
Bewertungskriterium mit berücksichtigt wurde.
Die Aussagen der Flächeneigentümer, ihre Flächen nicht für eine gewerbliche Entwicklung
in diesem Bereich zur Verfügung stellen zu wollen, kann der angestrebten langfristigen
Zielvorstellung hier nicht als Ausschlusskriterium entgegengehalten werden. Im Zuge der
Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Genend war zu Beginn der
angestrebten Planung ebenfalls eine große Ablehnung der ansässigen Flächeneigentümer
zu verzeichnen. Im Laufe des weiteren Verfahrens konnten alle diesbezüglichen Probleme
geklärt werden. Vor diesem Hintergrund ist trotz aktuell ablehnender Stellungnahmen der
Flächeneigentümer die Chance auf eine langfristige Realisierung eines Industriegebiets am
Standort Kohlenhuck nach wie vor gegeben. Darüber hinaus ist entsprechend dem Ergebnis
der Standorteignungsprüfung bzw. der Flächensuche im Rahmen eines gemeinsamen
workshops der wir4-Kommunen ein aus fachlicher Sicht ebenso geeigneter alternativer
Standort auf Moerser Stadtgebiet nicht vorhanden.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR) als
zuständiger Regionalplanungsbehörde kommt zudem gemäß aktueller Einschätzung eine
Entwicklung der Fläche erst langfristig in Betracht, da der Bereich des Kohlenlagerplatzes in
Kamp-Lintfort aus regionalplanerischer Sicht vorrangig zu entwickeln ist.
d)
Frau Angelika Dickel, Kohlenhucker Weg 207 (Schneckenzucht):
„Eine Realisierung der GI-Fläche mit entsprechender Verkehrsanbindung im starken
Gefällebereich bzw. Anstiegbereich zur A 57 bedeutet das Aus für meinen SchneckenZuchtbetrieb, da die Tiere auf kleinste Erschütterungen reagieren.
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Wird die sich im Nothaushalt befindende Stadt Moers meinen Betrieb dann auf ihre Kosten
umsiedeln?“
Die K33n, die zur Erschließung eines zukünftigen Industriegebietes erforderlich ist, kann
bereits zum jetzigen Zeitpunkt unabhängig von der tatsächlichen Realisierung des
Industriegebietes gebaut werden. Das hierzu erforderliche Planfeststellungsverfahren
wurde bereits im Jahre 1994 abgeschlossen. Im Bereich westlich der A 57 (Anschlussstelle
Asdonkshof) ist die K 33n auf Kamp-Lintforter Stadtgebiet bereits seit mehreren Jahren
realisiert.
Dementsprechend bestand bereits vor Beginn der gewerblichen Schneckenzucht am
Standort Kohlenhuck sowohl die grundsätzliche Absicht als auch die rechtliche
Voraussetzung die K33n zu erstellen. Inwieweit dieser Sachverhalt bei der Wahl des
Betriebsstandortes von Seiten des Betreibers berücksichtigt wurde, kann hier nicht
abgeschätzt werden.
Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen erscheint es jedoch wenig
sachgerecht, eine Übernahme der Kosten für eine ggf. notwendig werdende
Betriebsumsiedlung durch die Stadt Moers anzustreben.
Insgesamt verbleibt zudem gemäß vorliegendem Planfeststellungsbeschluss zwischen dem
Betriebsgelände und dem Rand der geplanten Fahrbahn ein Abstand von rund 40 m.
e)
Herr Hans Faasen, Kohlenhucker Weg 208:
„Ist den Mitgliedern dieses Ausschusses bekannt, dass es sich bei dem geplanten GI-Gebiet um
eine Bodendeponie mit Z 1.2-Material handelt?
Die Bodenüberdeckung mit mindestens einem Meter Kulturboden wurde unseres Wissens vom
Deponiebetreiber Risch nicht eingehalten und auch von der Aufsichtsbehörde (verantwortlicher
Mitarbeiter: Herr Latta) nicht bemängelt. Diese Deponiebereiche müssen heute gemäß neuester
Verordnung mit 2 Meter Kulturboden abgedeckt werden.
Zu dieser Frage kann die Verwaltung stellvertretend für den Ausschuss nur grundsätzlich
antworten.
Grundsätzlich gab und gibt es regelmäßige Informationen seitens der Verwaltung an die
zuständigen Gremien zu Abgrabungen bzw. zu Verfüllungen im Stadtgebiet von Moers.
Dabei ist bekannt, dass es sich bei der für das GI-Gebiet vorgesehenen Fläche um eine
ehemalige Abgrabung handelt, die im Nachgang mit Bodenmaterial und Bergematerial
verfüllt worden ist. Sowohl die Abgrabung als auch die nachfolgende Verfüllung wurden
durch den Kreis Wesel als zuständiger Behörde begleitet und überwacht.
Aktuell wurde in der Begründung zum FNP-Vorentwurf darauf hingewiesen, dass es sich
hier um einen ehemaligen Abgrabungsbereich handelt, der im Nachgang verfüllt worden ist.
Dabei beurteilt das mit der Umweltprüfung im FNP-Verfahren beauftragte Ing.-Büro es als
positiv, dass anthropogen (durch den Menschen) überprägte Böden für eine gewerbliche
Nutzung in Anspruch genommen werden sollen.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine wenig sensible Nachnutzung, die eine
weitgehende Oberflächenversiegelung – wie es in einem GI-Gebiet zu erwarten ist vorsieht, für einen verfüllten Bereich eine begrüßenswerte Lösung darstellt.
Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) sagt zur
Rekultivierungsschicht aus, dass „die Dicke, die Materialauswahl und der Bewuchs der
Rekultivierungsschicht nach den Schutzerfordernissen der darunter liegenden
Systemkomponenten
(weitestgehende
Vermeidung
einer
Durchwurzelung
der
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Entwässerungsschicht, keine sonstige Beeinträchtigung der langfristigen Funktionsfähigkeit
der Entwässerungsschicht, Schutz der Systemkomponenten vor Wurzel- und
Frosteinwirkung sowie vor Austrocknung, Folgenutzung) zu bemessen sind. Eine
Mindestdicke von 1 m darf nicht unterschritten werden“.
Übernimmt die sich im Nothaushalt befindende Stadt Moers die Kosten für die Bodenentsorgung
bei Erdbewegungen?“
Sollte es im Zuge einer Umnutzung dieses Bereiches zu Erdbewegungen kommen und
gegebenenfalls Material zur Entsorgung anfallen, ist es Sache des jeweiligen Bauherrn bzw.
Investors, diese Entsorgungskosten zu tragen.
Ist den Mitgliedern dieses Ausschusses bekannt, dass auf der Halde Kohlenhuck kontaminiertes
Material der Giftmülldeponie Eyller Berg verkippt wurde, was auch staatsanwaltschaftlich
untersucht wurde?
Auch hier kann die Verwaltung, stellvertretend für den Ausschuss, nur grundsätzlich
antworten.
Für Fragen zur Bergehalde Kohlenhuck, die noch unter Bergaufsicht steht, ist die
Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde zuständig.
Die Stadt Moers wurde im Jahre 2005 darüber informiert, dass für einzelne Chargen von
Bergematerial, die gemäß zugelassenem Sonderbetriebsplan des Bergwerks West unter
gutachterlicher Begleitung von der Deponie Eyller Berg in den Bereich der Bergehalde
Kohlenhuck umgelagert worden waren, die geforderte Eignung analytisch nicht
nachgewiesen werden konnte. Die entsprechenden Materialien wurden daher auf Weisung
der Bergbehörde unter gutachterlicher Begleitung wieder ausgebaut und ordnungsgemäß
entsorgt.
Ist auch bekannt, wie das Ermittlungsverfahren seinerzeit ausgegangen ist?
Über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ist der Stadt Moers nichts bekannt.
Ist im Zuge der Planung zu erwarten, dass geologische Gutachten der Gründungsstandorte
erstellt werden?
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist für alle Vorhaben - sowohl Gebäude als
auch z.B. Windkraftanlagen - in jedem Fall ein Standsicherheitsgutachten zu erbringen.
Mir stellt sich auch die Frage, ob sich dieses Material zur Gründung von 170 Meter hohen
Windkraftanlagen eignet?“
Wie oben ausgeführt, ist im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für alle Vorhaben
(Gebäude bzw. Windkraftanlagen) in jedem Fall ein Standsicherheitsgutachten zu erbringen.
Darüber hinaus haben Beispiele in anderen Kommunen gezeigt, dass sich Haldenstandorte
durchaus für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen.
Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen
Stabsstelle Strategie, Steuerung und Projekte
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Moers, 20.04.2012
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