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Anlage/E/TOP04.3.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Anlage/E/TOP04.3.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
26.12.14, 18:01
Aktualisiert
28.01.18, 00:09

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Inhalt der Datei

FB 6 Moers, den 20.04.2012 Dez III - SSP a.d.D. Beantwortung der Anfragen an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt für die Sitzung am 03.05.2012 Bezug: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 08.03.2012, Top 1 bzw. Top 9 und 10 Anfrage: verschiedene Anwohner des Kohlenhucker Weges (Interessengemeinschaft Kohlenhuck) Thema: Unterschiedliche Fragen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers Stellungnahme des Fachbereichs Stadtplanung und Grünflächen und der Stabsstelle Strategie, Steuerung und Projekte: Den Fragestellern wurden die Fragen mit Schreiben vom 20.04.2012 beantwortet. Die in der Anlage aufgeführten Antworten wurden allen Fragestellern jeweils vollständig zugesandt. Convent Anlage: zusammenfassendes Antwortschreiben FNPN-Stell-ASPU-12-03-08_1 Beantwortung der in der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 08.03.2012 von verschiedenen Kohlenhucker Bürgern (Interessengemeinschaft Kohlenhuck) gestellten Anfragen: a) Herr Peter Meetschen, Kohlenhucker Weg 169: „Ich als Eigentümer der angedachten GI-Fläche frage Sie: Ist Ihnen bekannt, dass ich meine Fläche weder jetzt noch später verkaufen werde? Nehmen Sie bitte zu Protokoll, dass meine Fläche nicht zur Verfügung steht.“ b) Herr Arnd Wens, Kohlenhucker Weg 157: „Der Eigentümer der restlichen Flächen hat sich ebenfalls schriftlich gegen einen Verkauf für GIFlächen ausgesprochen. Ist Ihnen das bekannt?“ c) Frau Doris Kleinbongardt, Kohlenhucker Weg 208: „Wenn ich jetzt höre, dass beide Eigentümer nicht verkaufen werden, frage ich: Wieso investiert die Stadt Moers, die sich im Nothaushalt befindet, wieder Geld und Zeit für nicht realisierbare Projekte?“ Die Fragen der Anwohner Meetschen, Wens und Kleinbongardt, die sich im Wesentlichen auf die eigentumsrechtliche Situation beziehen, werden nachfolgend zusammenfassend beantwortet: Im Rahmen der o.g. Sitzung wurde von Herrn Hormes bereits ausführlich dargelegt, dass auf Ebene der Flächennutzungsplanung als vorbereitender Bauleitplanung die Eigentumsverhältnisse einer Planung nicht grundsätzlich entgegenstehen. Ergänzend ist hierzu lediglich auszuführen, dass im Rahmen der Standorteignungsprüfung die Eigentumsverhältnisse bzw. die Anzahl der Flächeneigentümer als nachrangiges Bewertungskriterium mit berücksichtigt wurde. Die Aussagen der Flächeneigentümer, ihre Flächen nicht für eine gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich zur Verfügung stellen zu wollen, kann der angestrebten langfristigen Zielvorstellung hier nicht als Ausschlusskriterium entgegengehalten werden. Im Zuge der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes Genend war zu Beginn der angestrebten Planung ebenfalls eine große Ablehnung der ansässigen Flächeneigentümer zu verzeichnen. Im Laufe des weiteren Verfahrens konnten alle diesbezüglichen Probleme geklärt werden. Vor diesem Hintergrund ist trotz aktuell ablehnender Stellungnahmen der Flächeneigentümer die Chance auf eine langfristige Realisierung eines Industriegebiets am Standort Kohlenhuck nach wie vor gegeben. Darüber hinaus ist entsprechend dem Ergebnis der Standorteignungsprüfung bzw. der Flächensuche im Rahmen eines gemeinsamen workshops der wir4-Kommunen ein aus fachlicher Sicht ebenso geeigneter alternativer Standort auf Moerser Stadtgebiet nicht vorhanden. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr (RVR) als zuständiger Regionalplanungsbehörde kommt zudem gemäß aktueller Einschätzung eine Entwicklung der Fläche erst langfristig in Betracht, da der Bereich des Kohlenlagerplatzes in Kamp-Lintfort aus regionalplanerischer Sicht vorrangig zu entwickeln ist. d) Frau Angelika Dickel, Kohlenhucker Weg 207 (Schneckenzucht): „Eine Realisierung der GI-Fläche mit entsprechender Verkehrsanbindung im starken Gefällebereich bzw. Anstiegbereich zur A 57 bedeutet das Aus für meinen SchneckenZuchtbetrieb, da die Tiere auf kleinste Erschütterungen reagieren. FNPN-Stell-ASPU-12-03-08_2 1/3 Wird die sich im Nothaushalt befindende Stadt Moers meinen Betrieb dann auf ihre Kosten umsiedeln?“ Die K33n, die zur Erschließung eines zukünftigen Industriegebietes erforderlich ist, kann bereits zum jetzigen Zeitpunkt unabhängig von der tatsächlichen Realisierung des Industriegebietes gebaut werden. Das hierzu erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde bereits im Jahre 1994 abgeschlossen. Im Bereich westlich der A 57 (Anschlussstelle Asdonkshof) ist die K 33n auf Kamp-Lintforter Stadtgebiet bereits seit mehreren Jahren realisiert. Dementsprechend bestand bereits vor Beginn der gewerblichen Schneckenzucht am Standort Kohlenhuck sowohl die grundsätzliche Absicht als auch die rechtliche Voraussetzung die K33n zu erstellen. Inwieweit dieser Sachverhalt bei der Wahl des Betriebsstandortes von Seiten des Betreibers berücksichtigt wurde, kann hier nicht abgeschätzt werden. Unter Berücksichtigung der o.g. Rahmenbedingungen erscheint es jedoch wenig sachgerecht, eine Übernahme der Kosten für eine ggf. notwendig werdende Betriebsumsiedlung durch die Stadt Moers anzustreben. Insgesamt verbleibt zudem gemäß vorliegendem Planfeststellungsbeschluss zwischen dem Betriebsgelände und dem Rand der geplanten Fahrbahn ein Abstand von rund 40 m. e) Herr Hans Faasen, Kohlenhucker Weg 208: „Ist den Mitgliedern dieses Ausschusses bekannt, dass es sich bei dem geplanten GI-Gebiet um eine Bodendeponie mit Z 1.2-Material handelt? Die Bodenüberdeckung mit mindestens einem Meter Kulturboden wurde unseres Wissens vom Deponiebetreiber Risch nicht eingehalten und auch von der Aufsichtsbehörde (verantwortlicher Mitarbeiter: Herr Latta) nicht bemängelt. Diese Deponiebereiche müssen heute gemäß neuester Verordnung mit 2 Meter Kulturboden abgedeckt werden. Zu dieser Frage kann die Verwaltung stellvertretend für den Ausschuss nur grundsätzlich antworten. Grundsätzlich gab und gibt es regelmäßige Informationen seitens der Verwaltung an die zuständigen Gremien zu Abgrabungen bzw. zu Verfüllungen im Stadtgebiet von Moers. Dabei ist bekannt, dass es sich bei der für das GI-Gebiet vorgesehenen Fläche um eine ehemalige Abgrabung handelt, die im Nachgang mit Bodenmaterial und Bergematerial verfüllt worden ist. Sowohl die Abgrabung als auch die nachfolgende Verfüllung wurden durch den Kreis Wesel als zuständiger Behörde begleitet und überwacht. Aktuell wurde in der Begründung zum FNP-Vorentwurf darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen ehemaligen Abgrabungsbereich handelt, der im Nachgang verfüllt worden ist. Dabei beurteilt das mit der Umweltprüfung im FNP-Verfahren beauftragte Ing.-Büro es als positiv, dass anthropogen (durch den Menschen) überprägte Böden für eine gewerbliche Nutzung in Anspruch genommen werden sollen. Darüber hinaus ist anzumerken, dass eine wenig sensible Nachnutzung, die eine weitgehende Oberflächenversiegelung – wie es in einem GI-Gebiet zu erwarten ist vorsieht, für einen verfüllten Bereich eine begrüßenswerte Lösung darstellt. Die Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) sagt zur Rekultivierungsschicht aus, dass „die Dicke, die Materialauswahl und der Bewuchs der Rekultivierungsschicht nach den Schutzerfordernissen der darunter liegenden Systemkomponenten (weitestgehende Vermeidung einer Durchwurzelung der FNPN-Stell-ASPU-12-03-08_2 2/3 Entwässerungsschicht, keine sonstige Beeinträchtigung der langfristigen Funktionsfähigkeit der Entwässerungsschicht, Schutz der Systemkomponenten vor Wurzel- und Frosteinwirkung sowie vor Austrocknung, Folgenutzung) zu bemessen sind. Eine Mindestdicke von 1 m darf nicht unterschritten werden“. Übernimmt die sich im Nothaushalt befindende Stadt Moers die Kosten für die Bodenentsorgung bei Erdbewegungen?“ Sollte es im Zuge einer Umnutzung dieses Bereiches zu Erdbewegungen kommen und gegebenenfalls Material zur Entsorgung anfallen, ist es Sache des jeweiligen Bauherrn bzw. Investors, diese Entsorgungskosten zu tragen. Ist den Mitgliedern dieses Ausschusses bekannt, dass auf der Halde Kohlenhuck kontaminiertes Material der Giftmülldeponie Eyller Berg verkippt wurde, was auch staatsanwaltschaftlich untersucht wurde? Auch hier kann die Verwaltung, stellvertretend für den Ausschuss, nur grundsätzlich antworten. Für Fragen zur Bergehalde Kohlenhuck, die noch unter Bergaufsicht steht, ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde zuständig. Die Stadt Moers wurde im Jahre 2005 darüber informiert, dass für einzelne Chargen von Bergematerial, die gemäß zugelassenem Sonderbetriebsplan des Bergwerks West unter gutachterlicher Begleitung von der Deponie Eyller Berg in den Bereich der Bergehalde Kohlenhuck umgelagert worden waren, die geforderte Eignung analytisch nicht nachgewiesen werden konnte. Die entsprechenden Materialien wurden daher auf Weisung der Bergbehörde unter gutachterlicher Begleitung wieder ausgebaut und ordnungsgemäß entsorgt. Ist auch bekannt, wie das Ermittlungsverfahren seinerzeit ausgegangen ist? Über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ist der Stadt Moers nichts bekannt. Ist im Zuge der Planung zu erwarten, dass geologische Gutachten der Gründungsstandorte erstellt werden? Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren ist für alle Vorhaben - sowohl Gebäude als auch z.B. Windkraftanlagen - in jedem Fall ein Standsicherheitsgutachten zu erbringen. Mir stellt sich auch die Frage, ob sich dieses Material zur Gründung von 170 Meter hohen Windkraftanlagen eignet?“ Wie oben ausgeführt, ist im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für alle Vorhaben (Gebäude bzw. Windkraftanlagen) in jedem Fall ein Standsicherheitsgutachten zu erbringen. Darüber hinaus haben Beispiele in anderen Kommunen gezeigt, dass sich Haldenstandorte durchaus für die Errichtung von Windkraftanlagen eignen. Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen Stabsstelle Strategie, Steuerung und Projekte FNPN-Stell-ASPU-12-03-08_2 Moers, 20.04.2012 3/3