Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1 zu TOP 14; Umfrageergebnisse Überführung Verstorbener.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.12.14, 18:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:24
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Umfrage: Überführung von Verstorbenen
aus einer Kommune ist eine Frage mit der Bitte an mich gestellt worden, diese an die Mitglieder
weiterzuleiten:
Da der islamische Glaube vorschreibt, dass ein Leichnam, sofern es keine juristische
Hindernisse gibt, vor Sonnenuntergang am folgenden Tag beerdigt werden muss, sind
Angehörige an Wochenenden und an Feiertagen in einer schwierigen Situation. Sie müssen
warten bis die entsprechenden Behörden wieder geöffnet haben.
Die Frage ist, ob es in solchen Fällen ein Notfalltelefon oder städtische Beauftragte
(Mitarbeiterin/Mitarbeiter) gibt, die bei diesen eiligen Fällen die notwendigen behördlichen
Dokumente ausstellen können, damit gegebenenfalls eine schnelle, unverzügliche Überführung
ins Ausland durchgeführt werden kann.
Gibt es solche Lösungen bei den entsprechenden Ämtern der Städte?
Antworten:
Ahlen:
Es gibt in Ahlen zwar einen Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes, welche für die Ausstellung
der Dokumente grundsätzlich verantwortlich ist. Aber es gibt derzeit in Ahlen leider keine/keinen
Beauftragte/Beauftragten zu diesem Thema.
Bergisch Gladbach:
In Bergisch Gladbach gibt es keine Sonderregelungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten.
Brühl:
Für die Stadt Brühl ist kein Notdienst eingerichtet. Ein entsprechender Notdienst wäre schon
insoweit problematisch, da die Beurkundung des Todes nur von autorisierten Beschäftigten
durchgeführt werden darf (Standesbeamtinnen/Standesbeamte).
Bünde:
Fehlanzeige
Burscheid:
In Burscheid gibt es für die Wochenenden keinen Notdienst.
Dormagen:
Nach Auskunft der zuständigen Stelle ist bei der Stadt Dormagen ein entsprechendes
Notfalltelefon bzw. ein Bereitschaftsdienst nicht eingerichtet. Es ist hier auch nicht bekannt,
dass es solche Lösungen, etwa in größeren Städten, gibt.
Dortmund:
Bei der Stadt Dortmund gibt es solche Lösungen bei den entsprechenden Ämtern nicht.
Eschweiler:
In Eschweiler wird ein Leichenpass nur an Werktagen ausgehändigt. An Feiertagen oder
Wochenenden gibt es hierfür keinen Beauftragten. Bisher trat laut Standesamt der Stadt
Eschweiler kein Fall auf, in dem dringend am Wochenende eine Leichenurkunde benötigt
wurde.
Essen:
Das Ordnungsamt der Stadt Essen ist für die Ausstellung des bei einer Beförderung der Leiche
ins Ausland gem. § 17 BestG NRW notwendigen Leichenpasses zuständig. Ein Notfalltelefon
oder Notdienst an Feiertagen bzw. Wochenenden ist beim Ordnungsamt der Stadt Essen nicht
vorhanden. Lediglich für die zwischen Weihnachten und Neujahr festgelegten Betriebsferien
wird regelmäßig ein Notdienst während der sonst üblichen Öffnungszeiten eingerichtet.
Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des
Sterbefalls,
2. Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau, welche in der Regel
beim Krematorium am Hellweg Friedhof durchgeführt wird
Inwieweit bei den dafür zuständigen Stellen ein Notdienst vorhanden ist, ist mir nicht bekannt.
Soll die Bestattung im Inland erfolgen, dürfen Erdbestattungen gem. §13 Abs.2 BestG
frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden.
Frechen:
Nach Rücksprache mit den zuständigen Abteilungen kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei der
Stadt Frechen weder ein Notfalltelefon noch städtische Mitarbeiter gibt, die einen
entsprechenden Bereitschaftsdienst verrichten. Sterbefälle an Sonn- und Feiertagen werden
vom Standesamt am darauf folgenden Werktag beurkundet. In der Regel kümmert sich ein
beauftragter Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten.
Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß
die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen
Leichenpass zur Überführung ins Ausland.
Gütersloh:
Ein entsprechender Bedarf hat sich bisher nicht abgezeichnet.
Hagen:
In Hagen gibt es keine Notfalllösung. Laut Standesamt und Friedhofsverwaltung gibt es hierfür
kein Bedarf, da Hagen auch eine Möglichkeit bietet nach islamischen Glauben zu bestatten
(islamischer Friedhof).
Hattingen:
Das Thema "Bestattung nach islamischem Brauch" wird am Dienstag, 22.05.12, auf Vorschlag
der Grüne/FWI-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Feuerschutz. behandelt.
Der Sachkundige Einwohner (auf Vorschlag des IR) wird die Frage in der Sitzung stellen.
23.05.2012, 17:05 Uhr, WAZ Hattingen.
Die Fraktion beantragte im Umweltausschuss eine Änderung der Friedhofssatzung
Seit dem Jahr 2002 können Muslime auf dem städtischen Friedhof in Welper nach ihren
Ritualen beerdigt werden. Besonders häufig genutzt wurde dies allerdings nicht – nur sieben
Muslime wurden in den vergangenen zehn Jahren in Hattingen beigesetzt. Frank Staacken
(Grüne/FWI) glaubt diese Entwicklung habe etwas damit zu tun, dass die Friedhofssatzung
nicht den genauen Bräuchen der Muslime entspricht. Denn entgegen des islamischen
Brauchs, nach dem der Leichnam nur in ein Tuch gehüllt beigesetzt wird, muss auf dem
Friedhof mit Sarg beerdigt werden. Auf Geheiß des Fraktionschefs wurde über das Thema
diskutiert.
Eine Erklärung für die geringe Nachfrage lieferte der sachkundige Bürger Hamid Khan, der
sich bereits seit Anfang der 1990er für Bestattungen nach muslimischem Brauch einsetzt.
Khan beschreibt, dass die meisten Muslime nach ihrem Tod in ihre Heimat überführt
würden, um dort beigesetzt zu werden. Das habe zum einen mit ihrer Heimatverbundenheit
zu tun, aber auch, weil die Beerdigung im Heimatland günstiger ist. Zum anderen habe die
geringe Nachrage mit einem weiteren muslimischen Brauch zu tun, der hierzulande mit
einem Gesetz kollidiert. Während in der westlichen Welt eine Beerdigung aus rechtlichen
Gründen für gewöhnlich ab 48 Stunden nach dem Tod einer Person möglich ist, ist der
Leichnam nach islamischem Brauch noch vor Sonnenuntergang des Folgetages beizusetzen.
„Das wirft weitere Probleme auf“, fand auch Frank Staacken. „Dieser Brauch stößt sich mit
den Arbeitszeiten der Friedhofsmitarbeiter.“ Dennoch müsse man eine gemeinsame Lösung
finden, um Muslimen eine schnelle Beerdigung zu ermöglichen. Staacken denkt dabei an
Notdienste, die bei einem Todesfall schnell zu erreichen sind und sofort bürokratische
Vorgänge in die Wege leiten. Hamid Khan könnte sich auch eine Art Notruf-Nummer
vorstellen. Wichtiger aber sei, dass eine sarglose Bestattung auch ohne komplizierte
Stellung eines Antrags möglich ist.
Auch die bürokratische Hürde sei ein Grund, weshalb Muslime nicht in Hattingen ihre letzte
Ruhe finden möchten. So seien Fälle bekannt, in denen Muslime in Hattingen beerdigt
werden sollten, eine zu lange Genehmigungsprozedur des Antrags es allerdings unmöglich
machte, berichtet Khan.
Der Erste Beigeordnete Dr. Frank Burbulla sprach im Ausschuss von einem
„nachvollziehbaren Interesse.“ Er kündigte an, dass man sich Gedanken machen werde, ob
die Friedhofssatzung noch zeitgemäß sei. Ein praktisches Problem sieht er in der
entstehenden Notwendigkeit von Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen. Von einem
speziellen Notfall-Telefon sieht Burbulla allerdings ab. „Ein Anruf bei Polizei oder Feuerwehr
sollte ausreichen, um bestimmte Unterlagen schnell besorgen zu lassen.“
Burbulla schlug vor, das Thema im Integrationsrat weiter zu besprechen. Hamid Khan
kündigte an, seinen Textbeitrag in den kommenden Tagen noch einmal zu überarbeiten. „In
drei bis vier Wochen sollte das Thema erledigt sein“, zeigte er sich optimistisch.
Herford:
In der Stadt Herford gibt es keine speziellen Regelungen / Lösungen. In der Rückschau der
letzten 15 Monate gab es allerdings auch keine dementsprechenden Problemsituationen.
Insofern wurde bisher über eine Änderung des praktizierten Verfahrens nicht nachgedacht.
Iserlohn:
Nach § 28 PStG ist ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Fällt das
Fristende auf einen Samstag, so ist die Frist mit einer Anzeige am folgenden Montag gewahrt.
Diese - seit 2009 geltende - Regelung hat den früheren § 32 PStG abgelöst, nach dem die
Anzeige bereits am folgenden Werktag erfolgen musste.
Entsprechende Sterbefallbeurkundungen oder Bescheinigungen über die Zurückstellung der
Beurkundung sind durch Standesbeamte und nicht durch "städtische Beauftragte" auszustellen.
Dies gilt für alle Fälle, gleich welcher Nationalität oder möglichen religiösen Zugehörigkeit.
Vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber bewusst und ausdrücklich bei der Neufassung
des PStG verlängerten Anzeigefrist besteht kein Erfordernis, in diesem Bereich einen 24-Std./7Tage-pro-Woche-Notdienst bei allen Standesämtern einzurichten.
Krefeld:
Wie Ihnen bestimmt bekannt ist, kollidiert der islamische Glauben in diesem Fall mit dem
Bestattungsgesetz (BestG NRW).
Nach § 13 II Bestattungsgesetz (BestG NRW) dürfen Erdbestattungen frühestens 48 Stunden
nach Eintritt des Todes vorgenommen werden.
Nach Abstimmung mit unserem städtischen Friedhofsamt ist eine solche Nachfrage bislang
noch nicht aufgetreten, einen Notfalldienst gibt es bei der Stadt Krefeld nicht.
Die Stadt Krefeld hat ein muslimisches Gräberfeld in Elfrath. Auch dort fanden bislang alle
muslimischen Bestattungen frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt statt.
Lippstadt:
Zu Ihrer Anfrage wird mitgeteilt, dass es in der Stadt Lippstadt (kreisangehörige Stadt) keinen
entsprechenden Notdienst im Standesamt gibt.
Nach Auskunft unseres Standesamtes müsste bei einer Überführung in das Ausland auch eine
sogenannte zweite Leichschau durch den Amtsarzt der Kreisverwaltung erfolgen, was derzeit
im Rahmen eines Notdienstes nach unserer Kenntnis noch nicht gegeben ist.
Die Thematik ist hier bisher auch nicht als Problem bekannt.
Leverkusen:
Das Thema stellt in Leverkusen kein Problem dar.
Es gibt eine zwar eine Notfallnummer für das Standesamt (Sterbeurkunde), das Ordnungsamt
(Leichenpass) hat aber keine Notfallnummer für diesen Zweck.
Die Hinterbliebenen bedienen sich oft entsprechender Fachbestatter aus Duisburg.
Außerdem muss für die Überführung ein Flug gebucht werden, was oft auch nicht von jetzt auf
gleich möglich ist.
In der Vergangenheit ist es nicht notwendig gewesen, eine Notfallnummer für solche Fälle
einzurichten und Personal am Wochenende bereitzuhalten.
Moers:
zwischen den Feiertagen wird im Rahmen der gesetzlichen Fristen ein Notdienst vorgehalten.
Ansonsten wurden die Öffnungszeiten auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des
Bestattungsgesetzes NRW abgestellt.
Ein Norfalltelefon wird bei der Stadt hier nicht vorgehalten.
Wie mir vom Standesamt mitgeteilt wurde, sind verschiedene Behörden für die erforderlichen
Formalitäten beteiligt:
Leichenschau (Gesundheitsbehörde)
Ausstellung eines Totenscheines
Beurkundung durch das zuständige Standesamt
2. Leichenschau durch das Gesundheitsamt
Beantragung eines Leichenpasses (Friedhofsamt)
Das Moerser Standesamt bietet zurzeit am Freitag einen Notdienst bis 14.00 Uhr an
Nettetal:
In Nettetal hat man sich für eine Beerdigung auf einem örtlichen Friedhof u.a. auf folgende
"Eckpunkte" verständigt:
Wartezeit zwischen Tod und Erdbestattung:
Nach islamischem Ritus soll es keine Wartezeit zwischen Tod und Bestattung geben. Nach § 7
Abs. 4, S. 1 der Friedhofssatzung dürfen Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach dem
Eintritt des Todes vorgenommen werden (Grundsatz). Einschränkend ist in Satz 1 festgelegt:
„... soweit kein früherer Bestattungszeitpunkt durch die örtliche Ordnungsbehörde ...
genehmigt wurde.“
§ 13 Abs. 2, S. 2 BestG NRW weist auf folgenden Lösungsweg:
·
Leichenschau durch Ärztin oder Arzt
·
Ausstellung und Aushändigung der (normalen) Todesbescheinigung
·
Zweite Leichenschau durch eine andere Ärztin bzw. einen anderen Arzt
·
Ausstellung und Aushändigung der (zusätzlichen) Todesbescheinigung
·
Antrag von Hinterbliebenen an die örtliche Ordnungsbehörde
·
Ermessensentscheidung
Die 48-Stunden-Frist könnte durch das Ausnahmeverfahren unterschritten werden. Dann ist die
Beerdigung frühestens am Nachmittag des nächsten Tages möglich.
Grundsätzlich bestehen folgende Einschränkungen, die zu einer längeren Wartezeit führen
können:
·
Mehrere Beerdigungen gleichzeitig
·
Auswahl der Grabstätte
·
Vorbereitung der Grabstätte (für das Ausheben des Grabes steht nur
ein Friedhofsbagger zur Verfügung)
·
Todeseintritt freitags oder am Wochenende (Samstagvormittag findet
die letzte Beerdigung vor dem Wochenende statt)
Eine längere Wartezeit kann durch die Nutzung des städtischen Aufbahrungsraumes (Friedhof
Lobberich) überbrückt werden.
Besondere Regelungen für Überführungen ins Ausland wurden nicht getroffen.
Sankt Augustin:
Fehlanzeige
Schwerte:
In Schwerte gibt es keine Notfallregelung.
Laut Ordnungsamt werden im Jahr nur ca. 4 bis 5 Leichenpässe ausgestellt und diese alle
während der normalen Öffnungszeiten.
Laut Standesamt gibt es ebenfalls keine Notfallregelung, da diese Situation nicht als Notfall
eingestuft wird.
Es hat aber auch in den letzten Jahren/Jahrzehnten nur einmal Probleme mit dieser Regelung
gegeben.
Siegen:
Nach Rücksprache mit dem Siegener Standesamt kann ich mitteilen, dass es in Siegen kein
Notfalltelefon und keinen Bereitschaftsdienst für den geschilderten Fall gibt. Nach Erklärung des
Standesamtes ist das Verfahren recht aufwändig bei einer Überführung in das Heimatland (das
Standesamt stellt eine Sterbeurkunde aus, das Ordnungsamt stellt den Leichenpass aus,
Voraussetzung hierfür ist, dass eine ordnungsgemäße Einsargungsbestätigung vorliegt und
eine Zweite Prüfung durch einen Amtsarzt stattgefunden hat). Um alle Voraussetzungen für
eine Überführung zu erfüllen, reicht es n.M. des Standesamtes nicht aus, ein Notfalltelefon
seitens der Stadtverwaltung einzurichten, da noch mindestens zwei weitere Stellen
(Ordnungsamt und Amtsarzt) in das Verfahren mit involviert werden müssen.
Solingen:
Einen entsprechenden Notdienst gibt es in Solingen nicht. Dieser würde auch in den
allermeisten Fällen nicht dazu führen können,dass eine Bestattung schon am nächsten Tag in
der Heimat erfolgen könnte, denn es müsste ja auch noch ein entsprechender
Transport mit dem Flugzeug organisiert worden.
Die hier mit der Beurkundung von Sterbefällen befassten Kolleginnen und Kollegen haben mir
versichert, dass Sie noch nie von einem Bestatter auf eine solche Problematik angesprochen
worden sind. Anfragen bei den Nachbarstädten Wuppertal, Köln und Remscheid haben
ergeben, dass es auch dort keinen Notdienst gibt. In Düsseldorf gab es vor einigen Jahren
einen entsprechenden Service, der aber wieder eingestellt wurde, weil seitens des
Standesamtes festgestellt wurde, dass zwar der Notdienst in Anspruch genommen wurde, aber
der Flug in aller Regel erst mehrere Tage später ging.
Werdohl:
Bislang gibt es bei der Stadt Werdohl nur rund 4 türkische Todesfälle im Jahr. Diese sind
während der normalen Sprechzeiten oder auch nach Anmeldung in der Woche außerhalb der
Sprechzeiten beurkundet worden. Eine besondere Rufbereitschaft für Feiertage und
Wochenenden gibt es nicht. Bisher ist dies auch noch nicht nachgefragt worden.
Witten:
Eine Nachfrage bei der Wittener Friedhofsverwaltung ergab, dass es kein Notfalltelefon für
eilige Fälle gibt. Sofern es möglich ist, wird eine Beerdigung für den Folgetag eingeplant. Es
gab aber bisher auch noch keine Anfragen in solchen Sonderfällen.