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Anlage 1 zu TOP 14; Umfrageergebnisse Überführung Verstorbener.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1 zu TOP 14; Umfrageergebnisse Überführung Verstorbener.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.12.14, 18:03
Aktualisiert
28.01.18, 00:24

Inhalt der Datei

Umfrage: Überführung von Verstorbenen aus einer Kommune ist eine Frage mit der Bitte an mich gestellt worden, diese an die Mitglieder weiterzuleiten: Da der islamische Glaube vorschreibt, dass ein Leichnam, sofern es keine juristische Hindernisse gibt, vor Sonnenuntergang am folgenden Tag beerdigt werden muss, sind Angehörige an Wochenenden und an Feiertagen in einer schwierigen Situation. Sie müssen warten bis die entsprechenden Behörden wieder geöffnet haben. Die Frage ist, ob es in solchen Fällen ein Notfalltelefon oder städtische Beauftragte (Mitarbeiterin/Mitarbeiter) gibt, die bei diesen eiligen Fällen die notwendigen behördlichen Dokumente ausstellen können, damit gegebenenfalls eine schnelle, unverzügliche Überführung ins Ausland durchgeführt werden kann. Gibt es solche Lösungen bei den entsprechenden Ämtern der Städte? Antworten: Ahlen: Es gibt in Ahlen zwar einen Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes, welche für die Ausstellung der Dokumente grundsätzlich verantwortlich ist. Aber es gibt derzeit in Ahlen leider keine/keinen Beauftragte/Beauftragten zu diesem Thema. Bergisch Gladbach: In Bergisch Gladbach gibt es keine Sonderregelungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten. Brühl: Für die Stadt Brühl ist kein Notdienst eingerichtet. Ein entsprechender Notdienst wäre schon insoweit problematisch, da die Beurkundung des Todes nur von autorisierten Beschäftigten durchgeführt werden darf (Standesbeamtinnen/Standesbeamte). Bünde: Fehlanzeige Burscheid: In Burscheid gibt es für die Wochenenden keinen Notdienst. Dormagen: Nach Auskunft der zuständigen Stelle ist bei der Stadt Dormagen ein entsprechendes Notfalltelefon bzw. ein Bereitschaftsdienst nicht eingerichtet. Es ist hier auch nicht bekannt, dass es solche Lösungen, etwa in größeren Städten, gibt. Dortmund: Bei der Stadt Dortmund gibt es solche Lösungen bei den entsprechenden Ämtern nicht. Eschweiler: In Eschweiler wird ein Leichenpass nur an Werktagen ausgehändigt. An Feiertagen oder Wochenenden gibt es hierfür keinen Beauftragten. Bisher trat laut Standesamt der Stadt Eschweiler kein Fall auf, in dem dringend am Wochenende eine Leichenurkunde benötigt wurde. Essen: Das Ordnungsamt der Stadt Essen ist für die Ausstellung des bei einer Beförderung der Leiche ins Ausland gem. § 17 BestG NRW notwendigen Leichenpasses zuständig. Ein Notfalltelefon oder Notdienst an Feiertagen bzw. Wochenenden ist beim Ordnungsamt der Stadt Essen nicht vorhanden. Lediglich für die zwischen Weihnachten und Neujahr festgelegten Betriebsferien wird regelmäßig ein Notdienst während der sonst üblichen Öffnungszeiten eingerichtet. Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls, 2. Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau, welche in der Regel beim Krematorium am Hellweg Friedhof durchgeführt wird Inwieweit bei den dafür zuständigen Stellen ein Notdienst vorhanden ist, ist mir nicht bekannt. Soll die Bestattung im Inland erfolgen, dürfen Erdbestattungen gem. §13 Abs.2 BestG frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Frechen: Nach Rücksprache mit den zuständigen Abteilungen kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei der Stadt Frechen weder ein Notfalltelefon noch städtische Mitarbeiter gibt, die einen entsprechenden Bereitschaftsdienst verrichten. Sterbefälle an Sonn- und Feiertagen werden vom Standesamt am darauf folgenden Werktag beurkundet. In der Regel kümmert sich ein beauftragter Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und erhält auftragsgemäß die Beerdigungserlaubnis und die gewünschten Urkunden und falls erforderlich einen Leichenpass zur Überführung ins Ausland. Gütersloh: Ein entsprechender Bedarf hat sich bisher nicht abgezeichnet. Hagen: In Hagen gibt es keine Notfalllösung. Laut Standesamt und Friedhofsverwaltung gibt es hierfür kein Bedarf, da Hagen auch eine Möglichkeit bietet nach islamischen Glauben zu bestatten (islamischer Friedhof). Hattingen: Das Thema "Bestattung nach islamischem Brauch" wird am Dienstag, 22.05.12, auf Vorschlag der Grüne/FWI-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Feuerschutz. behandelt. Der Sachkundige Einwohner (auf Vorschlag des IR) wird die Frage in der Sitzung stellen. 23.05.2012, 17:05 Uhr, WAZ Hattingen. Die Fraktion beantragte im Umweltausschuss eine Änderung der Friedhofssatzung Seit dem Jahr 2002 können Muslime auf dem städtischen Friedhof in Welper nach ihren Ritualen beerdigt werden. Besonders häufig genutzt wurde dies allerdings nicht – nur sieben Muslime wurden in den vergangenen zehn Jahren in Hattingen beigesetzt. Frank Staacken (Grüne/FWI) glaubt diese Entwicklung habe etwas damit zu tun, dass die Friedhofssatzung nicht den genauen Bräuchen der Muslime entspricht. Denn entgegen des islamischen Brauchs, nach dem der Leichnam nur in ein Tuch gehüllt beigesetzt wird, muss auf dem Friedhof mit Sarg beerdigt werden. Auf Geheiß des Fraktionschefs wurde über das Thema diskutiert. Eine Erklärung für die geringe Nachfrage lieferte der sachkundige Bürger Hamid Khan, der sich bereits seit Anfang der 1990er für Bestattungen nach muslimischem Brauch einsetzt. Khan beschreibt, dass die meisten Muslime nach ihrem Tod in ihre Heimat überführt würden, um dort beigesetzt zu werden. Das habe zum einen mit ihrer Heimatverbundenheit zu tun, aber auch, weil die Beerdigung im Heimatland günstiger ist. Zum anderen habe die geringe Nachrage mit einem weiteren muslimischen Brauch zu tun, der hierzulande mit einem Gesetz kollidiert. Während in der westlichen Welt eine Beerdigung aus rechtlichen Gründen für gewöhnlich ab 48 Stunden nach dem Tod einer Person möglich ist, ist der Leichnam nach islamischem Brauch noch vor Sonnenuntergang des Folgetages beizusetzen. „Das wirft weitere Probleme auf“, fand auch Frank Staacken. „Dieser Brauch stößt sich mit den Arbeitszeiten der Friedhofsmitarbeiter.“ Dennoch müsse man eine gemeinsame Lösung finden, um Muslimen eine schnelle Beerdigung zu ermöglichen. Staacken denkt dabei an Notdienste, die bei einem Todesfall schnell zu erreichen sind und sofort bürokratische Vorgänge in die Wege leiten. Hamid Khan könnte sich auch eine Art Notruf-Nummer vorstellen. Wichtiger aber sei, dass eine sarglose Bestattung auch ohne komplizierte Stellung eines Antrags möglich ist. Auch die bürokratische Hürde sei ein Grund, weshalb Muslime nicht in Hattingen ihre letzte Ruhe finden möchten. So seien Fälle bekannt, in denen Muslime in Hattingen beerdigt werden sollten, eine zu lange Genehmigungsprozedur des Antrags es allerdings unmöglich machte, berichtet Khan. Der Erste Beigeordnete Dr. Frank Burbulla sprach im Ausschuss von einem „nachvollziehbaren Interesse.“ Er kündigte an, dass man sich Gedanken machen werde, ob die Friedhofssatzung noch zeitgemäß sei. Ein praktisches Problem sieht er in der entstehenden Notwendigkeit von Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen. Von einem speziellen Notfall-Telefon sieht Burbulla allerdings ab. „Ein Anruf bei Polizei oder Feuerwehr sollte ausreichen, um bestimmte Unterlagen schnell besorgen zu lassen.“ Burbulla schlug vor, das Thema im Integrationsrat weiter zu besprechen. Hamid Khan kündigte an, seinen Textbeitrag in den kommenden Tagen noch einmal zu überarbeiten. „In drei bis vier Wochen sollte das Thema erledigt sein“, zeigte er sich optimistisch. Herford: In der Stadt Herford gibt es keine speziellen Regelungen / Lösungen. In der Rückschau der letzten 15 Monate gab es allerdings auch keine dementsprechenden Problemsituationen. Insofern wurde bisher über eine Änderung des praktizierten Verfahrens nicht nachgedacht. Iserlohn: Nach § 28 PStG ist ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, so ist die Frist mit einer Anzeige am folgenden Montag gewahrt. Diese - seit 2009 geltende - Regelung hat den früheren § 32 PStG abgelöst, nach dem die Anzeige bereits am folgenden Werktag erfolgen musste. Entsprechende Sterbefallbeurkundungen oder Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung sind durch Standesbeamte und nicht durch "städtische Beauftragte" auszustellen. Dies gilt für alle Fälle, gleich welcher Nationalität oder möglichen religiösen Zugehörigkeit. Vor dem Hintergrund der durch den Gesetzgeber bewusst und ausdrücklich bei der Neufassung des PStG verlängerten Anzeigefrist besteht kein Erfordernis, in diesem Bereich einen 24-Std./7Tage-pro-Woche-Notdienst bei allen Standesämtern einzurichten. Krefeld: Wie Ihnen bestimmt bekannt ist, kollidiert der islamische Glauben in diesem Fall mit dem Bestattungsgesetz (BestG NRW). Nach § 13 II Bestattungsgesetz (BestG NRW) dürfen Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Nach Abstimmung mit unserem städtischen Friedhofsamt ist eine solche Nachfrage bislang noch nicht aufgetreten, einen Notfalldienst gibt es bei der Stadt Krefeld nicht. Die Stadt Krefeld hat ein muslimisches Gräberfeld in Elfrath. Auch dort fanden bislang alle muslimischen Bestattungen frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt statt. Lippstadt: Zu Ihrer Anfrage wird mitgeteilt, dass es in der Stadt Lippstadt (kreisangehörige Stadt) keinen entsprechenden Notdienst im Standesamt gibt. Nach Auskunft unseres Standesamtes müsste bei einer Überführung in das Ausland auch eine sogenannte zweite Leichschau durch den Amtsarzt der Kreisverwaltung erfolgen, was derzeit im Rahmen eines Notdienstes nach unserer Kenntnis noch nicht gegeben ist. Die Thematik ist hier bisher auch nicht als Problem bekannt. Leverkusen: Das Thema stellt in Leverkusen kein Problem dar. Es gibt eine zwar eine Notfallnummer für das Standesamt (Sterbeurkunde), das Ordnungsamt (Leichenpass) hat aber keine Notfallnummer für diesen Zweck. Die Hinterbliebenen bedienen sich oft entsprechender Fachbestatter aus Duisburg. Außerdem muss für die Überführung ein Flug gebucht werden, was oft auch nicht von jetzt auf gleich möglich ist. In der Vergangenheit ist es nicht notwendig gewesen, eine Notfallnummer für solche Fälle einzurichten und Personal am Wochenende bereitzuhalten. Moers: zwischen den Feiertagen wird im Rahmen der gesetzlichen Fristen ein Notdienst vorgehalten. Ansonsten wurden die Öffnungszeiten auf die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen des Bestattungsgesetzes NRW abgestellt. Ein Norfalltelefon wird bei der Stadt hier nicht vorgehalten. Wie mir vom Standesamt mitgeteilt wurde, sind verschiedene Behörden für die erforderlichen Formalitäten beteiligt: Leichenschau (Gesundheitsbehörde) Ausstellung eines Totenscheines Beurkundung durch das zuständige Standesamt 2. Leichenschau durch das Gesundheitsamt Beantragung eines Leichenpasses (Friedhofsamt) Das Moerser Standesamt bietet zurzeit am Freitag einen Notdienst bis 14.00 Uhr an Nettetal: In Nettetal hat man sich für eine Beerdigung auf einem örtlichen Friedhof u.a. auf folgende "Eckpunkte" verständigt: Wartezeit zwischen Tod und Erdbestattung: Nach islamischem Ritus soll es keine Wartezeit zwischen Tod und Bestattung geben. Nach § 7 Abs. 4, S. 1 der Friedhofssatzung dürfen Erdbestattungen frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes vorgenommen werden (Grundsatz). Einschränkend ist in Satz 1 festgelegt: „... soweit kein früherer Bestattungszeitpunkt durch die örtliche Ordnungsbehörde ... genehmigt wurde.“ § 13 Abs. 2, S. 2 BestG NRW weist auf folgenden Lösungsweg: · Leichenschau durch Ärztin oder Arzt · Ausstellung und Aushändigung der (normalen) Todesbescheinigung · Zweite Leichenschau durch eine andere Ärztin bzw. einen anderen Arzt · Ausstellung und Aushändigung der (zusätzlichen) Todesbescheinigung · Antrag von Hinterbliebenen an die örtliche Ordnungsbehörde · Ermessensentscheidung Die 48-Stunden-Frist könnte durch das Ausnahmeverfahren unterschritten werden. Dann ist die Beerdigung frühestens am Nachmittag des nächsten Tages möglich. Grundsätzlich bestehen folgende Einschränkungen, die zu einer längeren Wartezeit führen können: · Mehrere Beerdigungen gleichzeitig · Auswahl der Grabstätte · Vorbereitung der Grabstätte (für das Ausheben des Grabes steht nur ein Friedhofsbagger zur Verfügung) · Todeseintritt freitags oder am Wochenende (Samstagvormittag findet die letzte Beerdigung vor dem Wochenende statt) Eine längere Wartezeit kann durch die Nutzung des städtischen Aufbahrungsraumes (Friedhof Lobberich) überbrückt werden. Besondere Regelungen für Überführungen ins Ausland wurden nicht getroffen. Sankt Augustin: Fehlanzeige Schwerte: In Schwerte gibt es keine Notfallregelung. Laut Ordnungsamt werden im Jahr nur ca. 4 bis 5 Leichenpässe ausgestellt und diese alle während der normalen Öffnungszeiten. Laut Standesamt gibt es ebenfalls keine Notfallregelung, da diese Situation nicht als Notfall eingestuft wird. Es hat aber auch in den letzten Jahren/Jahrzehnten nur einmal Probleme mit dieser Regelung gegeben. Siegen: Nach Rücksprache mit dem Siegener Standesamt kann ich mitteilen, dass es in Siegen kein Notfalltelefon und keinen Bereitschaftsdienst für den geschilderten Fall gibt. Nach Erklärung des Standesamtes ist das Verfahren recht aufwändig bei einer Überführung in das Heimatland (das Standesamt stellt eine Sterbeurkunde aus, das Ordnungsamt stellt den Leichenpass aus, Voraussetzung hierfür ist, dass eine ordnungsgemäße Einsargungsbestätigung vorliegt und eine Zweite Prüfung durch einen Amtsarzt stattgefunden hat). Um alle Voraussetzungen für eine Überführung zu erfüllen, reicht es n.M. des Standesamtes nicht aus, ein Notfalltelefon seitens der Stadtverwaltung einzurichten, da noch mindestens zwei weitere Stellen (Ordnungsamt und Amtsarzt) in das Verfahren mit involviert werden müssen. Solingen: Einen entsprechenden Notdienst gibt es in Solingen nicht. Dieser würde auch in den allermeisten Fällen nicht dazu führen können,dass eine Bestattung schon am nächsten Tag in der Heimat erfolgen könnte, denn es müsste ja auch noch ein entsprechender Transport mit dem Flugzeug organisiert worden. Die hier mit der Beurkundung von Sterbefällen befassten Kolleginnen und Kollegen haben mir versichert, dass Sie noch nie von einem Bestatter auf eine solche Problematik angesprochen worden sind. Anfragen bei den Nachbarstädten Wuppertal, Köln und Remscheid haben ergeben, dass es auch dort keinen Notdienst gibt. In Düsseldorf gab es vor einigen Jahren einen entsprechenden Service, der aber wieder eingestellt wurde, weil seitens des Standesamtes festgestellt wurde, dass zwar der Notdienst in Anspruch genommen wurde, aber der Flug in aller Regel erst mehrere Tage später ging. Werdohl: Bislang gibt es bei der Stadt Werdohl nur rund 4 türkische Todesfälle im Jahr. Diese sind während der normalen Sprechzeiten oder auch nach Anmeldung in der Woche außerhalb der Sprechzeiten beurkundet worden. Eine besondere Rufbereitschaft für Feiertage und Wochenenden gibt es nicht. Bisher ist dies auch noch nicht nachgefragt worden. Witten: Eine Nachfrage bei der Wittener Friedhofsverwaltung ergab, dass es kein Notfalltelefon für eilige Fälle gibt. Sofern es möglich ist, wird eine Beerdigung für den Folgetag eingeplant. Es gab aber bisher auch noch keine Anfragen in solchen Sonderfällen.