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Schreiben_LVR_Frau Pfeiffer zu TOP 4.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Schreiben_LVR_Frau Pfeiffer zu TOP 4.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
26.12.14, 18:08
Aktualisiert
27.01.18, 23:55

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Inhalt der Datei

STADT MOERS Der Bürgermeister Fachbereich Jugend und Soziales Fachdienst Jugendhilfeplanung Stadt Moers | Fachbereich 10 | 47439 Moers Rathaus Moers, Rathausplatz 1, Raum 2.148 LVR Dezernat 4 Frau Pfeiffer 50663 Köln Auskunft: Tel.: Fax: E‐Mail: Internet: Herr Dams 0 28 41 | 201 ‐ 139 0 28 41 | 201 ‐ 297 niels.dams@moers.de www.moers.de Sprechzeiten: Mo ‐ Fr 08.00 bis 12.00 Uhr Do 15.00 bis 17.00 Uhr Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen (bitte immer angeben) Moers, den 26.10.2012 | 10.6‐Ds Dokument4 Integrative und inklusive Betreuung in Kindertageseinrichtungen Hier: Bedarfs‐ und Angebotssituation in Moers Sehr geehrte Frau Pfeiffer, zunächst nochmals meinen herzlichen Dank für Ihre Teilnahme am 23.08.2012 an der AG 78 Kindertageseinrich‐ tungen in Moers und die dortigen Informationen, die Sie und Frau Muth‐Imgrund zum Stand der Überlegungen des LVR zur geplanten künftigen strukturellen und pädagogischen Ausgestaltung der integrativen und inklusi‐ ven Betreuung gegeben haben. Insbesondere aufgrund der Neuausrichtung der Finanzierung von integrativen Gruppen, der politisch gewollten Schließung von heilpädagogischen Einrichtungen und der offenbar zunehmenden Fokussierung auf die Einzel‐ integration im Regelkindergarten, ohne hier angemessene finanzielle und fachliche Rahmenbedingungen anzu‐ bieten bzw. vorzuhalten, ergeben sich aus jugendhilfeplanerischer Sicht zunehmend Probleme der Bedarfsde‐ ckung. So gibt es in der Stadt Moers, die am Stärkungspakt 2 teilnimmt, einen Versorgungsengpass. Dieser verschärft sich vor dem Hintergrund der sukzessiven Schließung der heilpädagogischen Gruppen in Kamp‐Lintfort Hoerstgen, welche aktuell von 11 Moerser Kindern besucht werden, zusätzlich. Tel.: 0 28 41 | 201 ‐ 0 (Zentrale) Postbank Köln Sparkasse am Niederrhein IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113 Fax: 0 28 41 | 201 ‐ 888 (Rathausplatz 1) Kto: 2867‐502 Kto: 1101000113 SWIFT: WELADED1MOR BLZ: 370 100 50 BLZ: 354 500 00 STADT MOERS Der Bürgermeister Seite 2 von 3 Im Bereich des Jugendamtes Moers werden z. Zt. in vier Tagesstätten inzwischen acht integrative Gruppen für insgesamt 40 Kinder vorgehalten. Zusätzlich unterhält die Arbeiterwohlfahrt in Repelen eine heilpädagogische Gruppe, in welcher 8 Kinder betreut werden. Hinzu kommen 2 Plätze in einer Regeleinrichtung. Mit den 11 Plät‐ zen in Hoerstgen, stehen somit z. Zt. insgesamt 61 Plätze für Moerser Kinder mit Behinderungen zur Verfügung. Diese Plätze sind alle belegt, zusätzlicher Bedarf, der momentan bei 8 Plätzen liegt und sich im Laufe des Kin‐ dergartenjahres auf ca. 20 Plätzen erhöhen wird, kann bereits jetzt nicht befriedigt werden. Über diesen aktuellen Bedarf hinaus, wird aber die Nachfrage in Moers nach Plätzen für Kinder mit Behinderun‐ gen in den nächsten Jahren weiter steigen. Das Landesjugendamt geht auf Grundlage des DJI Zahlenspiegels 2007 davon aus, dass 4 – 5 % der Kinder eines Altersjahrgangs behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Zudem steigt offenbar die Anzahl behinderter Kinder über drei Jahren durch erworbene Behinderungen im Rahmen der Verhaltens‐ und Bindungsstörungen kontinuierlich an. Diese Annahmen bestätigen auch neueste Bedarfserhebungen der Städte Duisburg und Aachen, die davon aus‐ gehen, dass ca. 5,2 % bzw. 5,3 % der Kinder eines Jahrgangs Kinder mit Behinderung sind. Legt man diese Zahlen für Moers zugrunde, und geht von einer Quote von 5 % aus, ergäbe sich für das Kinder‐ gartenjahr 2013/2014, ausgehend von einer Anzahl von 2701 Kindern im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung bezogen auf 3,5 Jahrgänge ein Bedarf an I‐Plätzen in Höhe von 135 Plätzen. Allerdings nehmen nicht alle Kinder mit Behinderung einen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch. Das Landesjugendamt ist in einer alten Schätzung von einer Inanspruchnahme von 50 % ausgegangen, wobei Ihnen auch hier bewusst ist, dass die Tendenz aufgrund der zunehmenden Gewichtung des Themas Inklusion steigt. Aus jugendhilfeplanerischer Sicht ist dann auch für Moers mittelfristig ein Angebot von ca. 90 Plätzen für Kinder mit Behinderung vorzuhalten. Wie bereits dargestellt reduziert sich jedoch das Angebot durch die Schließung der heilpädagogischen Gruppen in Hoerstgen zunächst einmal um 11, somit von 61 auf 50 Plätze. Durch die Neuausrichtung der Finanzierung von integrativen Gruppen von der einrichtungs‐ bzw. gruppenbezo‐ genen Ausrichtung auf eine kindbezogenen Förderung, dem sukzessiven Wegfall der Finanzierung des hälftigen Jugendamtsanteils und auch aufgrund der politischen Fokussierung auf den Ausbau von U3‐Gruppen und der STADT MOERS Der Bürgermeister Seite 3 von 3 dort zu erhaltenden finanziellen Förderung ist allerdings z. Zt. kein freier Träger der Jugendhilfe bereit, ohne finanzielle Zuwendungen neue Plätze für Kinder mit Behinderungen in Form von integrativen Gruppen zu schaf‐ fen. Der Stadt Moers als öffentlicher Träger der Jugendhilfe ist es aufgrund ihrer finanziellen Situation jedoch durch die Aufsichtsbehörde untersagt, hier unterstützend tätig zu werden. Wegen der fehlenden Strukturen (unzulängliche finanzielle, pädagogische und therapeutische Ausstattung) ist es darüber hinaus auch kaum möglich, Kinder mit Behinderung im Rahmen der Einzelintegration in einer Re‐ geleinrichtung adäquat zu betreuen, bzw. Einrichtungen davon zu überzeugen, die Betreuung zu übernehmen. Dies gilt umso mehr für schwer‐ und mehrfach behinderte Kinder. Aufgrund der geschilderten Situation benötigt die Stadt Moers dringend weiterhin die heilpädagogischen Plät‐ ze, die in Hoerstgen wegfallen. Vor diesem Hintergrund wird beantragt, dass der Landschaftsverband der Stadt Moers die Genehmigung für den Betrieb einer heilpädagogischen Gruppe erteilt und die Finanzierung hierfür sicherstellt. Weiterhin wird angeregt, zumindest bis zum Abschluss des im LVR stattfindenden projektorientierten Prozesses zur Weiterentwicklung der integrativen Arbeit hin zur inklusiven Betreuung, auf die ursprünglichen Finanzie‐ rungsmodalitäten bei der Förderung der gemeinsamen Betreuung in integrativen/inklusiven Tageseinrichtun‐ gen zurückzugreifen. Aus hiesiger Sicht ist es nämlich äußerst unglücklich, bestehende und gut funktionierende Konzepte, wie das der integrativen Gruppe, durch den Wegfall von Rahmenbedingungen zu gefährden, ohne gleichzeitig adäquate Alternativen anbieten zu können. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dams Jugendhilfeplaner