Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1a: FNP-Vorentwurf - Begründung.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
26.12.14, 18:09
Aktualisiert
27.01.18, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1a
Stadt Moers
Flächennutzungsplan
Begründung
gem. § 5 Abs. 5 BauGB (Vorentwurf)
Stand: 26. Oktober 2011
Auftraggeber:
Stadt Moers
Der Bürgermeister
Fachbereich 6 Stadtplanung und Grünflächen
Postfach 102120
47411 Moers
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Monika Convent
Dipl.-Ing. Peter Tietmann
Dipl.-Ing. Gregor Wynhoff
Dipl.-Ing. Dominique Hebebrand
Auftragnehmer:
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. J. Meyer-Brandis/ Dipl.-Ing. J. Hero/
Dipl.-Ing. (FH) S. Wennmacher / Frau K. Bollig
Projektleitung: J. Hero / S. Wennmacher
Inhaltsverzeichnis
1. VORBEMERKUNGEN
1
1.1 Anlass der Neuaufstellung ...............................................................................................1
1.2 Aufgabe des FNP ...............................................................................................................1
1.3 Verfahrensablauf ...............................................................................................................2
1.4 Bisherige Flächennutzungspläne und wirksame Änderungen....................................3
1.5 Gesetzliche Grundlagen ...................................................................................................4
2. KURZCHARAKTERISTIK DER STADT MOERS
5
2.1 Einleitung ............................................................................................................................5
2.2 Geschichtliche Entwicklung .............................................................................................5
2.3 Naturraum und Landschaft ..............................................................................................6
2.4 Klima ...................................................................................................................................6
2.5 Böden ..................................................................................................................................7
2.6 Wasser ................................................................................................................................8
2.7 Gliederung der Stadt .........................................................................................................9
3. PLANUNGSVORGABEN
11
3.1 Überörtliche Planungsebenen .......................................................................................11
3.2 Kommunale Planungen...................................................................................................15
3.3 Weitere Planungsvorgaben ............................................................................................18
4. ENTWICKLUNGSZIELE STADT MOERS GEMÄß STADTENTWICKLUNGSKONZEPT
MOERS 2030
21
5. WOHNBAUFLÄCHEN / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN
25
5.1 Einwohnerstruktur und Einwohnerentwicklung ..........................................................25
5.2 Haushaltsstruktur ............................................................................................................33
5.3 Wohnsiedlungswesen .....................................................................................................35
5.4 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung ............................................................36
5.5 Reserveflächen ................................................................................................................37
5.6 Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung (Szenarien) .................................40
5.7 Wohn- und Mischbauflächenbedarf ..............................................................................47
5.8 Neudarstellungen ............................................................................................................54
5.9 Rücknahmen und Anpassungen ...................................................................................67
6. GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN
70
6.1 Wirtschaftscharakteristik, Betriebsstruktur .................................................................70
6.2 Wirtschaftsstruktur in Moers .........................................................................................73
6.3 Pendlerbewegungen .......................................................................................................74
6.4 Schwerpunkte heutiger Gewerbeansiedlung ...............................................................77
6.5 Flächenverbrauch und Reserveflächen ........................................................................80
Planungsgruppe MWM
I
6.6 Flächenbedarfsrechnung ...............................................................................................81
6.7 Neudarstellungen ............................................................................................................86
6.8 Langfristige Zielvorstellung ...........................................................................................87
6.9 Rücknahmen und Anpassungen ...................................................................................88
7. SONDERGEBIETE / ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE
92
7.1 Sondergebiete für Erholung ...........................................................................................92
7.2 Sonstige Sondergebiete .................................................................................................92
7.3 Sondergebiete für den Einzelhandel / Zentrale Versorgungsbereiche .....................93
8. GEMEINBEDARFSFLÄCHEN
97
8.1 Verwaltung und Feuerwehren ........................................................................................97
8.2 Tageseinrichtungen für Kinder ......................................................................................98
8.3 Schulen .............................................................................................................................99
8.4 Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen..........................................................102
8.5 Soziale Einrichtungen ...................................................................................................103
8.6 Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen ...............................................104
8.7 Kulturelle Einrichtungen, Kirchen und andere religiöse Einrichtungen ................104
8.8 Sonstige Gemeinbedarfseinrichtungen ......................................................................105
8.9 Neudarstellungen ..........................................................................................................105
8.10 Rücknahmen und Anpassungen .................................................................................108
9. FLÄCHEN FÜR DEN ÜBERÖRTLICHEN VERKEHR UND DIE ÖRTLICHEN
HAUPTVERKEHRSZÜGE; FLÄCHEN FÜR VERSORGUNGSANLAGEN,
ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG UND ABLAGERUNGEN
109
9.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge .....109
9.2 Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung
und Ablagerungen ........................................................................................................112
9.3 Wasserversorgung ........................................................................................................117
10. GRÜNFLÄCHEN
120
10.1 Parkanlagen ...................................................................................................................120
10.2 Dauerkleingärten ...........................................................................................................121
10.3 Friedhöfe.........................................................................................................................123
10.4 Sportanlagen ..................................................................................................................124
10.5 Hundedressurplätze ......................................................................................................125
10.6 Spielplätze ......................................................................................................................125
10.7 Sonstige Grünflächen ...................................................................................................126
11. WASSERFLÄCHEN, FLÄCHEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND WALD SOWIE
MAßNAHMENFLÄCHEN
127
11.1 Wasserflächen ...............................................................................................................127
11.2 Landwirtschaft und Wald..............................................................................................128
11.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft .....................................................................................129
II
Planungsgruppe MWM
12. KENNZEICHNUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBRNAHMEN, VERMERKE UND
HINWEISE
131
12.1 Kennzeichnungen gem. § 5 Abs. 3 BauGB ................................................................131
12.2 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB ..................................131
12.3 Vermerke gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB...................................................................133
13. FLÄCHENBILANZ
134
Tabellen
Tabelle 1:
Einwohnerverteilung in Moers (Stand: 2006) ................................................... 31
Tabelle 2:
Einwohnerentwicklung Stadtbezirke ................................................................ 32
Tabelle 3:
Wohnungsflächenentwicklung 1996 – 2006 ..................................................... 35
Tabelle 4:
Flächenreserven .............................................................................................. 38
Tabelle 5:
Bevölkerungsprognose 2007, Variante 1-4 ...................................................... 42
Tabelle 6:
Variante 3, Anteil der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung 2007, 2016
und 2025 ......................................................................................................... 46
Tabelle 7:
Variante 0, Entwicklung Altersgruppe 0 bis 21 J. auf Sozialatlasebene ........... 46
Tabelle 8:
Variante 0, Entwicklung Altersgruppe > 55 J. auf Sozialatlasebene ................. 47
Tabelle 9:
Ermittlung des Zusatzbedarfs aus sinkenden Haushaltsgrößen....................... 49
Tabelle 10:
Zusatzbedarf an Wohneinheiten ...................................................................... 51
Tabelle 11:
Neuausweisungsbedarf Szenario 1 bis 3 ......................................................... 54
Tabelle 12:
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Wohn-/ Mischbauflächen nach Stadtbezirken ............................................................................. 69
Tabelle 13:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Branchen ............................... 71
Tabelle 14:
Vergleich Beschäftigungszahlen Land, Kreis, Stadt 1998-2007 ....................... 71
Tabelle 15:
Gewerbeflächenbedarfsprognose nach GIFPRO ............................................. 83
Tabelle 16:
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Gewerbeflächen nach
Stadtbezirken .................................................................................................. 91
Tabelle 17:
Grundschulen in Moers ................................................................................. 100
Tabelle 18:
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Gemeinbedarfsflächen nach Stadtbezirken ........................................................................... 108
Tabelle 19:
Ferngasleitungen ........................................................................................... 113
Abbildungen
Abbildung 1: Übersichtsplan mit Gliederung nach Sozialatlasbezirken ................................. 10
Abbildung 2: Ausschnitte Landesentwicklungsplan, Teil A und Teil B .................................. 12
Abbildung 3: Ausschnitt Regionalplan Düsseldorf, Stadtgebiet Moers .................................. 14
Abbildung 4: Einwohnerstand am 01.01.2007 nach Sozialatlasbezirken .............................. 26
Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung Moers 1997 (31.12.1996) bis 31.12.2006 ............... 27
Planungsgruppe MWM
III
Abbildung 6: Entwicklung der Geburten und Sterbefälle 1997 – 2006...................................28
Abbildung 7: Wanderungssaldo ............................................................................................29
Abbildung 8: Einwohnerverteilung / Einwohnerentwicklung ..................................................30
Abbildung 9: Verhältnis zwischen Flächengröße und Einwohnerzahl der Sozialatlasbezirke (EW / ha) .............................................................................................31
Abbildung 10: Entwicklung der Haushalte 2001-2006 .............................................................34
Abbildung 11: Entwicklung der Haushaltsgröße 2001-2006 ....................................................34
Abbildung 12: Vergleich der Varianten 0, 1, 2, 3 und 4 ...........................................................41
Abbildung 13: Vergleich Prognoseergebnisse / tatsächliche Entwicklung ...............................43
Abbildung 14: Variante 3, Entwicklung der Altersgruppen ......................................................45
Abbildung 15: Schema Bedarfsprognose ................................................................................48
Abbildung 16: Vergleich Hauptbranchen in % Land – Kreis - Stadt.........................................72
Abbildung 17: Entwicklung Arbeitslosenzahlen Januar 2000 – 2004 und 2005 – 2008 ...........73
Abbildung 18: Branchenstruktur in der Stadt Moers ................................................................73
Abbildung 19: Entwicklung der Wirtschaftsbranchen in Moers zwischen 1998 und 2006 ........74
Abbildung 20: Entwicklung Pendlerzahlen der Stadt Moers von 1997-2007 ...........................75
Abbildung 21: Pendlerbewegungen 2007 ...............................................................................76
Abbildung 22: Lage der Gewerbegebiete ................................................................................78
Beipläne (im Anhang DIN A3)
Beiplan 1: Verbandsgrünflächen
Beiplan 2: Deichgeschützte Bereiche
Erläuterungspläne (im Anhang DIN A3)
Erläuterungsplan 1: Wohnreserveflächen
Erläuterungsplan 1: Gewerbereserveflächen
Erläuterungsplan 3: Neudarstellungen
Erläuterungsplan 4: Soziale Infrastruktur
IV
Planungsgruppe MWM
1.
VORBEMERKUNGEN
Wegen der besseren Lesbarkeit wird in der folgenden Begründung nicht stets die weibliche und
männliche Form einer Formulierung verwendet. Gleichwohl wird auf die Gleichberechtigung von
Männern und Frauen hingewiesen und dementsprechend darauf, dass in den Fällen der Wiedergabe der männlichen Form auch die der weiblichen gemeint ist.
1.1
Anlass der Neuaufstellung
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan (FNP) wurde am 11.09.1979 durch den Rat der Stadt
Moers beschlossen und dient seitdem als Grundlage für die städtebauliche Entwicklung des
Stadtgebietes.
Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen wurden fast vollständig in Anspruch genommen oder sie stehen für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. Seine vorbereitende Funktion hinsichtlich eines zukünftigen Bodennutzungskonzeptes kann der Flächennutzungsplan daher nicht mehr erfüllen. Diese Situation spiegelt sich auch in den über 76 Änderungsverfahren
und Anpassungen wider, die den bisher gültigen FNP bereits stark modifiziert haben. Seit dieser
Zeit haben sich wichtige Fachplanungen überholt sowie grundlegende soziale, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Rahmenbedingungen geändert.
Eine wesentliche Neuerung ist die durch die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) eingeführte Umweltprüfung. Das bedeutet, dass Umweltauswirkungen der Flächennutzungsplanung bereits parallel zur Planerstellung untersucht werden. Die Belange des Umweltschutzes
einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege haben in der Zwischenzeit stark an
Bedeutung gewonnen und sind Gegenstand der Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen
erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden (gemäß §2 (4)
BauGB).
Die Siedlungsflächenentwicklung ist eng gekoppelt an eine differenzierte, ökologische Auseinandersetzung mit der Frei- und Grünflächenstruktur. Auch dies erfolgt auf Basis des FNP.
Gleichzeitig ist neben einer genauen Überprüfung der Infrastruktureinrichtungen auch eine Betrachtung möglicher Gewerbeflächenentwicklungen und weiterer wichtiger Themenkomplexe
notwendig.
Die Gemeinden haben gemäß §1 (3) BauGB die Pflicht, Bauleitpläne wie den FNP aufzustellen,
sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dieser
Vorschrift entspricht die Stadt Moers mit der Neuaufstellung des FNP und ergreift gleichzeitig
die Chance, die eigene Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der ebenfalls in Aufstellung
befindlichen Konzepte und Planungen Stadtentwicklungskonzept (STEK) 1 , Umweltleitplan
(ULP) 2 und Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 3 wieder vorausschauend zu steuern.
1.2
Aufgabe des FNP
Der derzeitige Flächennutzungsplan entbehrt eines aktuellen übergreifenden, zusammenführenden Entwicklungskonzeptes auf der Grundlage eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Leitbildes.
Das Leitbild Moers 2020 4 gibt einen groben Rahmen für die Entwicklung der Stadt vor. Dieser
Rahmen muss mit „Unterzielen“ und Maßnahmen gefüllt werden. Das Stadtentwicklungskonzept
greift dieses Leitbild auf. Es formuliert konkrete Maßnahmen, verdeutlicht die Ziele der Stadtentwicklung für die Bürger und dient als „Richtschnur“ für das zukünftige Planen und Handeln der
Stadt Moers (siehe hierzu auch Kapitel 4). Die Entwicklungsziele mit Auswirkungen auf die grundsätzliche Bodennutzung (FNP-Relevanz) fließen ein in den Flächennutzungsplan, der den planerischen Willen der Stadt bezüglich der baulichen Nutzungen im Stadtgebiet für die nächsten 1520 Jahre dokumentiert. Er stellt alle raumrelevanten Maßnahmen und Vorhaben in zeichneri-
1
2
3
4
Stadtentwicklungskonzept für Moers, Planungsgruppe MWM, in Bearbeitung
Umweltleitplan Moers, BKR Aachen, in Bearbeitung
Verkehrsentwicklungsplan Stadt Moers, Planersocietät Dortmund, in Bearbeitung
Stadt Moers, Leitbild Moers 2020, 2006
Planungsgruppe MWM
1
scher und textlicher Form dar. Er übernimmt gleichzeitig auch eine koordinierende Funktion. Alle privaten und öffentlichen Belange (relevante Fachbelange sowie ökologische, soziale und
wirtschaftliche Belange) sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Es handelt sich beim FNP um das Instrument der vorbereitenden Bauleitplanung für das gesamte Stadtgebiet; Verbindlichkeit für Behörden und andere Träger bekommt der Flächennutzungsplan durch die im deutschen Planungsrecht verankerte Abstimmungspflicht mit den Landes- und Regionalplanerischen Zielsetzungen. Alle weiteren bauleitplanerischen Entwicklungen
innerhalb des Stadtgebietes sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und mit ihm in
Übereinstimmung zu bringen.
Der Flächennutzungsplan schafft jedoch keine unmittelbaren Rechte oder Pflichten für den einzelnen Bürger und besitzt damit grundsätzlich keine unmittelbare Außenwirkung. Er wird nicht
als Satzung und damit nicht als Rechtsnorm beschlossen.
Eine direkte Außenwirkung kommt dem Flächennutzungsplan nur im Außenbereich zu. § 35
Abs.1 BauGB nennt eine abschließende Liste von privilegierten Vorhaben, die zulässig sind,
wenn Öffentliche Belange – zu denen auch die Darstellung des FNP zu zählen sind – nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Die Zulässigkeit sonstiger (nicht privilegierter)
Vorhaben scheitert gemäß § 35 Abs. 2 BauGB bereits dann, wenn öffentliche Belange beeinträchtigt sind.
Zu den privilegierten Vorhaben zählen auch Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder
Nutzung der Windenergie dienen. Nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stehen Öffentliche Belange
einem privilegierten Vorhaben in der Regel auch dann entgegen, wenn durch Darstellungen im
Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Die Darstellung einer Konzentrationszonen für Windenergieanlagen steht somit Windenergieanlagen außerhalb der Konzentrationszonen in der Regel entgegen (die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen, die vorwiegend der Eigenversorgung dienen, bleibt dabei unberührt.)
Für die Stadt entfaltet der Flächennutzungsplan eine Innenwirkung; sie muss die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan entwickeln (sogenanntes „Entwicklungsgebot“, § 8 Abs. 2
BauGB) und ist bei der Aufstellung an dessen Darstellungen gebunden, es sei denn, die Gemeinde ist so klein, dass der Bebauungsplan ausreicht, die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Sind Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt, besteht für diese keine Genehmigungsoder Anzeigepflicht durch die Bezirksregierung mehr.
1.3
Verfahrensablauf
Für die Neuaufstellung gelten die Verfahrensvorschriften des Baugesetzbuches. Vom Aufstellungsbeschluss bis zur Wirksamkeit durchläuft der Flächennutzungsplan eine Vielzahl von Verfahrensschritten. In Moers ist das förmliche Verfahren mit dem Aufstellungsbeschluss im März
2009 begonnen worden.
Der gesamte Planungsprozess wird durch Arbeits- und Lenkungskreise begleitet. Die Arbeitskreise bestehen aus Vertretern der Verwaltung, den Lenkungskreisen gehören Vertreter aller
Fraktionen, der Verwaltung sowie themenbezogen externe Fachleute an. Diese tragen zur inhaltlichen Vorbereitung und Begleitung der einzelnen Arbeitsschritte im FNPAufstellungsverfahren bei und unterstützen die Beratung im Fachausschuss.
Den bisherigen und geplanten Ablauf zeigt folgende Übersicht:
2
Planungsgruppe MWM
Grundlagendaten, Fachbeiträge, Stadtentwicklungskonzept, Umweltleitplan und Verkehrsentwicklungsplan
ab 2008
Aufstellungsbeschluss der Stadt
12.03.2009
Auftaktveranstaltung zur Information der Öffentlichkeit
über das Instrument des FNP und Ablauf des Verfahrens
11.05.2009
1. Runde Stadtteilveranstaltungen auf Ebene des STEK
Herbst 2010
Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Frühjahr / Sommer 2011
Beschluss des Vorentwurfs im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Landesplanerische Anfrage gem. § 34 (1) LPlG NRW
Frühzeitige Öffentlichkeits- und TÖB-Beteiligung:
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Behörden; 2. Runde Stadtteilveranstaltungen
Entwurf des Flächennutzungsplans
Beschluss des Entwurfs im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt
Landesplanerische Anfrage gem. § 34 (5) LPlG NRW
Offenlage des Planentwurfs
erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Einarbeitung evtl. vorliegender Änderungen/Ergänzungen
Endfassung Flächennutzungsplan
Beschluss des FNP durch den Rat
Genehmigung durch Bezirksregierung
Wirksamkeit des Flächennutzungsplans durch öffentliche
Bekanntmachung
1.4
Bisherige Flächennutzungspläne und wirksame Änderungen
Moers
Leitplan vom 01.09.1956, zugleich Wirtschaftsplan nach dem Wohnsiedlungsgesetz, gem. § 173 BBauG übergeleiteter FNP.
Der FNP vom 29.02.1972 – genehmigt am 06.12.1971 – bekanntgemacht am
29.02.1972 – ist wegen Inkrafttretens der Satzung des Planungsverbandes Moers-Rheinkamp vom 18.05.1971 lt. Verfügung der Landesbaubehörde Ruhr vom
25.07.1975 AZ.: I 42 – 125.110 (Moers) rechtsunwirksam geworden.
Kapellen
Flächenutzungsplan vom 08.04.1964, seit 31.12.1977 außer Kraft.
Rheinkamp
Leitplan vom 17.03.1959, zugleich Wirtschaftsplan nach dem Wohnsiedlungsgesetz, gem. § 173 BBauG übergeleiteter FNP, einschließlich seiner Änderungen.
Seit 31.12.1977 außer Kraft.
Moers
Mit der kommunalen Neuordnung 1975 werden die Gemeinden Kapellen und
Rheinkamp mit der Stadt Moers zusammengelegt und entsprechend ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Der FNP ist vom Rat der Stadt in der Fassung vom
11.09.1979 beschlossen worden. Der FNP ist (mit Ausnahme einiger Teilbereiche) gem. § 6 BBauG mit Verfügung des Regierungspräsidenten vom 14.02.1980
AZ.: 35.2-11.27/M unter Auflagen genehmigt worden. Die ausgenommenen Bereiche sind nachträglich mit Verfügung des Regierungspräsidenten vom
27.04.1981 AZ.: 35.2-11.27/M genehmigt worden.
Planungsgruppe MWM
3
In dem seit 1981 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Moers sind zwischenzeitlich 76
Änderungen aufgenommen und durch Bekanntmachung im Zeitraum 1984 bis 2007 wirksam
geworden. Darüber hinaus sind seit 2007 folgende Änderungen durchgeführt worden und in der
jetzigen Neuaufstellung entsprechend berücksichtigt:
78. FNP Änderung:
Bereich Utfort (Friesenstraße/ Staufenstraße), Bekanntmachung der Genehmigung: 06.09.2007
85. FNP Änderung:
Bereich Industriegebiet Pattberg, Bekanntmachung der
Genehmigung: 19.08.2010
1. FNP Anpassung (gem. § 13a BauGB):
Bereich Rheinkamp, Am Sportzentrum, Bekanntmachung der Genehmigung: 16.10.2008
2. FNP Anpassung (gem. § 13a BauGB):
Bereich Schwafheim, Länglingsweg , Bekanntmachung
der Genehmigung: 13.10.2011
1.5
Gesetzliche Grundlagen
Die Neuaufstellung des FNP erfolgt im Wesentlichen auf Grundlage folgender Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I, S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I Nr. 39, S.1509)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990
(BGBI. I, S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBI. I S.
466)
Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege BNatSchG) vom
01.03.2010 (BGBl. I S. 2542)
Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I Nr. 39, S.1509)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes
vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)
Landesplanungsgesetz (LPlG NW) zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW vom
3. Mai 2005, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2010 (GV. NRW.
S.212), in Kraft getreten am 8. April 2010
Als kartographische Planungsgrundlage dient die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:10.000.
Hierzu liegt die Genehmigung des Kreises Wesel, Kontroll-Nr. 4/10 vor.
4
Planungsgruppe MWM
2.
KURZCHARAKTERISTIK DER STADT MOERS
2.1
Einleitung
Moers liegt am Rande des Niederrheins in der westlichen Randzone des Ruhrgebietes, westlich
der Stadt Duisburg und nördlich der Stadt Krefeld. Weitere Nachbargemeinden sind die Städte
Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg, die sich mit Moers zur gemeinsamen Wirtschaftsförderung wir4 zusammengeschlossen haben.
Das Stadtgebiet umfasst heute eine Gesamtfläche von rund 67,7 qkm. Das Oberflächenrelief
liegt zwischen dem höchsten Punkt von ca. 35 m (Hl. Berg in Schwafheim) und dem tiefsten
Punkt von ca. 23 m (Strommörs) bei durchschnittlich 25-30 m über dem Meeresspiegel (NN).
Ausnahmen bilden die in den letzten Jahren entstandenen Halden Pattberg (ca. 85 m) und Halde Rheinpreußen (ca. 103 m).
Mit 109.513 Einwohnern 5 ist Moers die einwohnerstärkste Kommune im Kreisgebiet Wesel.
2.2
Geschichtliche Entwicklung
Im 9. Jahrhundert taucht der Name Moers unter „Murse“ erstmals auf. Im 13. Jahrhundert
schließlich erhält die Siedlung durch König Albrecht I. die Stadtrechte und 1373 die Münzrechte.
In der Vergangenheit steht Moers unter verschiedenen Besatzungen, nach den spanischen
Truppen (1586 – 1597) fällt Moers 1601 an die Niederlande, 1702 an Brandenburg-Preußen
und 1794 an Frankreich. Ab 1815 gehört Moers dann wieder zu Preußen und wird auch zur
Kreisstadt ernannt. Nach dem ersten Weltkrieg steht Moers unter belgischer Besatzung; den
zweiten Weltkrieg beenden in Moers amerikanische Truppen.
Am 01.01.1906 werden die Gemeinden Hülsdonk, Hochstraß, Vinn, Asberg und Schwafheim
der Stadt Moers eingemeindet. Nach der kommunalen Neuordnung 1975 werden die Gemeinden Kapellen und Rheinkamp mit der Stadt Moers zusammengelegt. Der Kreis Moers wird aufgelöst und mit dem Kreis Wesel verschmolzen, Wesel wird zur Kreisstadt ernannt.
Die industrielle und gewerbliche Entwicklung in Moers begann bereits im Mittelalter. Die wirtschaftliche Entwicklung im 19. Jahrhundert hatte jedoch die stärksten Auswirkungen auf die
Stadtentwicklung und die heutige Wirtschaftsstruktur. Viele Jahrzehnte wird die Entwicklung der
Stadt Moers vom Bergbau beeinflusst. 1857 wurde Moers Kreisstadt und Franz Haniel, der im
Bereich Moers / Homberg auf Kohle gestoßen war, erhielt Abbaurechte. Mit der Anlage der
Rheinpreußenschächte I bis III in Homberg wurde im Kreis Moers der Grundstein für die Industrialisierung gelegt. 6 1903 erreichte mit dem Abteufen des Rheinpreußenschachtes IV in Hochstraß der Steinkohlebergbau auch das Stadtgebiet. Zwischen 1904 und 1914 wird die Zechenund Arbeitersiedlung Meerbeck / Hochstraß errichtet, in der 10.000 Menschen leben. In den
Jahren 1927 und 1934 gehen die Pattberg-Schächte in Repelen in Betrieb. Mit der Schließung
der Schachtanlage Rheinpreußen im Jahr 1990 und der Schachtanlage Pattberg im Jahr 1993
findet die fast 90jährige Ära des Moerser Steinkohlebergbaus ein Ende.
Zur verkehrlichen Erschließung in der Wirtschaftsregion wurde 1903 die Eisenbahnteilstrecke
zwischen Moers und Rheinhausen in Betrieb genommen, die ein Jahr später mit der Strecke
Duisburg-Moers-Kleve an das überregionale Schienennetz angeschlossen wurde.
5
6
Stadt Moers, Stichtag 01.01.2007.
Ebenda, S. 38 ff
Planungsgruppe MWM
5
2.3
Naturraum und Landschaft 7
Moers liegt in der Großlandschaft der 'Mittleren Niederrheinebene', die durch die breite Niederterrasse des Rheins geprägt ist.
Im Moerser Stadtgebiet ist die Niederrheinebene größtenteils durch die naturräumliche Untereinheit des 'Moerser Donkenlandes' geprägt. Im Osten des Stadtgebietes schließen sich die Untereinheiten 'Moerser und Baerler Heide' und 'Östrum-Homberger Niederterrassensporn' an.
Das 'Moerser Donkenland' ist gegliedert in eingetiefte 'Kendel' und höher gelegene 'Donken'. Es
handelt sich hierbei um ein Mikrorelief, das sich gebildet hat, als der Rhein in der frühen Nacheiszeit die Niederterrasse mit zahlreichen Flussarmen durchzog. Bei vorherrschender Erosion in
den ehemaligen Hochflutrinnen bildeten sich die einige Meter tiefer liegenden 'Kendel'; in Bereichen, in denen die Akkumulation überwog, verblieben die höher gelegenen 'Donken' – die zwischen diesen Niederungen stehen gebliebenen Niederterrassen-Platten.
Die Niederterrasse ist daher mit verschiedenen bogenförmigen, überwiegend in nordsüdlicher
Richtung verlaufenden, flach eingesenkten feuchten Hochflutrinnen durchzogen. Dazwischen
liegen inselartig die verbliebenen kleineren und größeren Reste der Terrassenplatte.
Die Donken dienen seit langem fast ausschließlich der Ackernutzung.
Die feuchteren Niederungen der Kendel sind aktuell überwiegend von Bächen oder Gräben
durchflossen (z.B. Moersbach, Aubruchkanal, Ophuelsgraben). An manchen Stellen sind –
meist durch Torfstiche in ehemaligen Flachmooren – schmale, wieder in Verlandung befindliche
Seen (so genannte 'Meere' oder 'Kuhlen') entstanden. Abgesehen von den die Gewässer begleitenden Au- und Bruchwäldern, von denen nur noch wenige Reste erhalten sind, wurden die
Kendel lange Zeit überwiegend als Grünland genutzt.
Allerdings hat sich durch den Abbau der im Untergrund lagernden Steinkohle, durch die damit
verbundenen Steinkohlenabraumhalden und die Nachfolgeindustrie sowie durch großflächigen
Kiesabbau in Teilbereichen des Stadtgebietes ein beachtlicher Landschaftswandel vollzogen,
der die naturräumlichen Gegebenheiten überprägt.
Zwischen dem 'Moerser Donkenland' und der östlich anschließenden Rheinebene verläuft am
Rand des Stadtgebietes die 'Moerser und Baerler Heide'. Hier sitzen der Niederterrasse ausgedehnte Flugsandablagerungen auf, wodurch sich stellenweise ein kleinkuppiges Dünenrelief
(meist max. 2 bis 3 m über dem Niederterrassenniveau) ausgebildet hat. Typisch für diese Einheit sind naturräumlich Eichen-Birkenwälder und Heiden auf trockenen, nährstoffarmen Sandund Podsolböden. Die Einheit ist heute überwiegend bebaut.
Moers besitzt nur sehr kleine Flächenanteile in der Rheinaue (Uerdinger Aue), die das heutige
Hochwasserflutbett des Rheins darstellt. Östlich an die 'Moerser und Baerler Heide' anschließend und durch diese vom Moerser Donkenland abgetrennt, ragt der 'Östrumer-Homberger
Niederterrassensporn' in die Rheinaue hinein. Auch diese Untereinheit wird im Stadtgebiet aufgrund ihrer vor Hochwasser geschützteren Lage fast vollständig durch Siedlungsbereiche eingenommen.
Zwischen Rheinaue und Niederterrasse verläuft eine 3 bis 4 m hohe Geländekante.
2.4
Klima 8
Makroklimatisch ist das Moerser Stadtgebiet dem nordwestdeutschen Klimabereich zuzuordnen, der durch maritim geprägte Klimaverhältnisse mit relativ kühlen Sommern und milden Wintern gekennzeichnet ist. Nur gelegentlich setzt sich kontinentaler Einfluss mit längeren Hochdruckperioden durch. Dann kann es im Sommer zu höheren Temperaturen und trockenen,
sommerlichen Wetterlagen bei schwachen östlichen bis südöstlichen Winden kommen; im Winter sind solche Wetterlagen mit Kälteperioden verbunden.
7
8
6
Gem. Umweltleitplan Moers, BKR Aachen, in Bearbeitung
ebenda
Planungsgruppe MWM
Mesoklimatisch ist Moers dem Niederrheinischen Tiefland zuzuordnen. Die Jahresmitteltemperatur liegt im Stadtgebiet bei 10 bis 10,5°C mit einem Minimum der Tagesmitteltemperatur von
1-2 °C im Januar, einem Maximum von 17-18°C im August.
Es fallen durchschnittlich 714 mm Niederschlag pro Jahr. Der Hauptanteil der Niederschläge
fällt im Sommer, da dann aufgrund erhöhter Einstrahlung vermehrt Schauer und Gewitter auftreten.
Die mittlere Windgeschwindigkeit beträgt 3 bis 3,5 m/s bei einem Schwachwindanteil (<=1,5
m/s) von 15-20%. Kennzeichnend für das durch den Standort Vinn repräsentierte unveränderte
Windfeld sind Südwestwinde, die aufgrund der Großwetterlagen im Westen Deutschlands vorherrschend sind und vor allem bei Starkwindsituationen auftreten. Schwächere Winde kommen
dagegen überwiegend aus östlichen Windrichtungen.
2.5
Böden 9
Moers gehört zur Bodengroßlandschaft der Auen und Niederterrassen innerhalb der weiten
Niederung des Rheins, dessen ehemals weit ausuferndes Abflusssystem hier maßgeblich die
Landschaft geprägt hat.
Das Stadtgebiet liegt außerhalb der eigentlichen Rheinaue auf der höher gelegenen, im Laufe
des Oberpleistozäns angelegten Niederterrasse, deren sandig-kiesige Sedimente an der Oberfläche großflächig mit Hochflutablagerungen überdeckt sind. Die Verbreitung der Ablagerungen
geht auf die Lage ehemaliger Stromrinnen zurück. Diese durchziehen das Stadtgebiet bogenförmig und haben zu einer morphologischen Gliederung in höher gelegene flache Rücken
(Donken) und leicht eingesenkte Niederungen (Kendel) geführt. Je nach Lage im ehemaligen
Strömungsregime besitzen die insgesamt lehmigen Hochflutablagerungen aufgrund unterschiedlicher Fließgeschwindigkeiten mehr oder weniger hohe Anteile an Mittel- und Feinsand.
So überwiegen am Rande der Hochflutrinnen und in den Uferwällen in der Regel höhere Sandanteile, die zum Teil noch flächig von jüngeren Flugsanden bzw. Dünen überdeckt werden. Innerhalb der Hochflutrinnen überwiegt dagegen toniger Lehm.
Diese wechselnden Sedimente wirken sich im Zusammenhang mit der Reliefierung der Donkenlandschaft und den damit verbundenen unterschiedlichen Grundwasserflurabständen auf
die bodentypologische Entwicklung aus. Dies führt zu einer Gliederung des Moerser Stadtgebietes in drei Bodenlandschaften: Böden aus Hochflutablagerungen der Donken, Böden der
Bruchgebiete und Böden der Flugsandgebiete. Die Böden werden detailliert im Umweltbericht
beschrieben.
9
ebenda
Planungsgruppe MWM
7
2.6
Wasser 10
Der westliche Teil des Moerser Stadtgebietes wird durch das Gewässersystem des Moersbaches entwässert, der das Stadtgebiet innerhalb der ehemaligen Hochflutrinnen des Rheins in
mehreren großen Bögen von Süden nach Norden durchzieht und rd. 6 km nördlich der Stadtgrenze in den Rhein mündet.
Dem Moersbach fließen im Stadtgebiet folgende Fließgewässer zu:
von Westen (Nennung von Nord nach Süd):
Anrathskanal, Graben Repelen und Hülsdonker Flutgraben, denen die Gewässer Landwehrgraben, Graben Repelen, Balderbruchgraben, Daubenspecksgraben, Eickenfondergraben, Horstmannsgraben, Peschkengraben und Weyergraben zufließen.
Neukirchener Kanal
Achterrathsheidegraben mit Ophülsgraben, Hagenschem Graben, Eyrahmsgraben und verschiedenen weiteren kleinen Gräben am südlichen Stadtrand
von Osten (Nennung von Nord nach Süd):
Winterswicker Abzugsgraben
Lohkanal
Aubruchkanal mit Vinngraben, Schwafheimer Bruchkendel, Rumelner Bach, und Tirgrathsgraben
Förtgensgraben
Brüggergraben
Der östliche Teil des Stadtgebietes wird durch den Gerdtbach mit dem Westerbruchgraben sowie den Essenberger Bruchgraben West mit dem Ballbruchgraben entwässert. Der Gerdtbach
mündet 2 km östlich der Stadtgrenze in den Rhein.
Die Niederungsgebiete sind zur Landnutzung heute stark entwässert. Hierzu wurden die Bäche
begradigt und stark eingetieft, so dass die einstmals besonders intensiv verzahnten Beziehungen zwischen Gewässer und Aue entkoppelt sind.
Darüber hinaus führte der untertägige Bergbau im Zuge der Industrialisierung innerhalb des
Stadtgebietes weiträumig zu Bodensenkungen. Die hiermit verbundene Vernässung wird seit
Beginn des 20. Jahrhunderts durch zahlreiche Pumpanlagen kompensiert. Die Ableitung des
abgepumpten Grundwassers erforderte weitere Ausbaumaßnahmen an den Gewässern.
Die meisten Gewässer in Moers sind einschließlich eines mindestens 5 m breiten Gewässerrandstreifens Eigentum der LINEG (linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft). Die
Bodensenkungen als Folge des untertägigen Kohle- und Salzabbaus machen auch heute noch
eine Wasserhaltung durch zahlreiche Pumpanlagen erforderlich, die auf längere Sicht unverzichtbar bleiben wird.
Insofern weisen die Gewässer keine natürliche Wasserführung auf. Verschiedene Abschnitte
fallen zeitweise oder dauerhaft trocken. Für einzelne Gewässerabschnitte kehrt sich die Fließrichtung zeitweise sogar um. Dieser vorübergehende Verlust der Durchgängigkeit wird durch
die Bewässerung der Rücklaufstrecken wieder hergestellt.
10
8
ebenda
Planungsgruppe MWM
2.7
Gliederung der Stadt Die vorhandenen Bodenbelastungen sind auf der Ebene der
Bebauungsplanung gutachterlich zu untersuchen.
Zur Abschätzung der Gesamtentwicklungen in der Stadt Moers sowie zur vorausschauenden
Erstellung von Prognosen und der damit verbundenen planerischen Vorsorge sind im Rahmen
des Flächennutzungsplanverfahrens Planungsdaten unverzichtbar. Die aktuellen Daten allein
ermöglichen jedoch noch keine Aussage. Erst die Betrachtung von Vergleichszeiträumen, Zeitspannen und die Übertragung auf eine raumbezogene Aussage lassen Veränderungen im
Stadtgebiet und Entwicklungen erkennen. Trendbeschreibungen können auf diese Art für den
zukünftigen Wohnbauland- und Gewerbeflächenbedarf erstellt werden. Hierzu werden Daten
z.B. aus der Einwohner-, Beschäftigtenstruktur sowie aus den Flächendaten gewonnen.
Um die erfassten Daten und städtebaulichen Zusammenhänge in ihrer räumlichen Auswirkung
darstellen zu können, ist eine Gliederung der Gesamtstadtfläche erforderlich. Dies ermöglicht
gleichzeitig auch die Schaffung einer Grundlage für teilräumliche Betrachtungen.
Das Stadtgebiet Moers wird in die Stadtteile Moers, Rheinkamp und Kapellen differenziert. Zusätzlich besteht in der Stadt Moers eine statistische Gliederung in 12 Sozialatlasbezirke 11 :
(1)
Repelen
(2)
Rheinkamp-Mitte
(3)
Eick
(4)
Moers-Ost
(5)
Utfort
(6)
Meerbeck
(7)
Hülsdonk
(8)
Moers-Mitte
(9)
Vinn
(10)
Asberg
(11)
Schwafheim
(12)
Kapellen
Diese kleinräumige Gliederung erlaubt, spezifische Daten gerade auch im Bereich der Außenbezirke und der Innenstadt über Einwohnerentwicklungen, Kinderzahlen u.ä. zu erfassen und
somit Vergleiche und Planungsrückschlüsse für diese Teilräume zu ziehen.
Für das Stadtentwicklungskonzept wurden diese Sozialatlasbezirke in die folgenden sieben
Stadtbezirke zusammengefasst:
Repelen
Rheinkamp-Mitte, Eick, Utfort
Meerbeck, Moers-Ost (mit Hochstraß und Scherpenberg)
Moers-Mitte, Hülsdonk, Vinn
Asberg
Schwafheim
Kapellen (mit Holderberg und Vennikel)
11
Definition: Als Sozialatlasbezirke werden Wohnbereiche bezeichnet, die in Moers nach folgenden Kriterien gebildet sind: die
jeweilige Einwohnerzahl, die geographische Größe verbunden mit topographischen Gegebenheiten und der Erreichbarkeit,
die Sozialindikatoren und der Orientierung der Bezirkseinteilungen an den Grenzen der statistischen Bezirke. Sozialindikatoren sind statistisch ermittelte Merkmalsbündel zur Kennzeichnung und Differenzierung sozialer Strukturen, z. B. u.a. Einwohnerstruktur, Ausländerzahlen sowie Daten zur Arbeitslosigkeit, Bildung, Wohnsituation und Jugendhilfe (Quelle: Stadt
Moers, Statistikstelle).
Planungsgruppe MWM
9
Abbildung 1:
Übersichtsplan mit Gliederung nach Sozialatlasbezirken
Eigene Darstellung
10
Planungsgruppe MWM
3.
PLANUNGSVORGABEN
Das Recht der Kommune, als Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechtes die städtebauliche
Ordnung und Entwicklung im Stadtgebiet durch den Einsatz des Instrumentariums des allgemeinen und besonderen Städtebaurechtes zu steuern, wird als Planungshoheit bezeichnet. Sie fußt
auf Art. 28 des Grundgesetzes als garantiertes Selbstverwaltungsrecht der Stadt.
Die Stadt Moers kann ihre Planungshoheit bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes jedoch nicht uneingeschränkt wahrnehmen, sondern muss sich in verschiedene Planungsebenen und Vorgaben anderer Planungsträger einfügen. Hierbei setzen Raumordnung und
Landesplanung mit den Aussagen der Landes- und Regionalpläne den Entwicklungsrahmen
fest, während die Planungsvorgaben anderer Planungsträger nachrichtlich zu übernehmen sind
(z.B. Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen, klassifiziertes Straßennetz etc.).
3.1
Überörtliche Planungsebenen
In der Hierarchie der Planungsebenen von der Raumordnung und Landesplanung bis herunter
zur einzelnen Fachplanung gibt es entsprechende Vorgaben, die den Planungsspielraum definieren und die Planungshoheit einschränken. Gemäß §1 (4) BauGB hat sich die Bauleitplanung
auf kommunaler Ebene an die Ziele der Raumordnung anzupassen.
3.1.1
Landesplanung
Landesplanungsgesetz (LPlG)
Das Landesplanungsgesetz (LPlG) regelt die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Es wurde
zuletzt im Jahr 2010 novelliert. Primär definiert das Landesplanungsgesetz die Organisation
und Aufgabe der Landesplanung. Die Landesplanungsbehörden erarbeiten das Landesentwicklungsprogramm und die Landesentwicklungspläne. Die Organisation hängt vom Ressortzuschnitt des Landes ab. In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW (MWEBWV) die oberste, die Bezirksregierungen / der Regionalverband Ruhr (RVR) sind die oberen und die Kreise und kreisfreien Städte die unteren Landesplanungsbehörden.
Landesentwicklungsprogramm (LEPro)
Das Landesentwicklungsprogramm wird gem. § 16a LPIG als Gesetz beschlossen. Es enthält
Grundsätze und allgemeine Ziele der Raumordnung und Landesplanung und trifft Aussagen für
die Gesamtentwicklung des Landes. Die Kommunen werden bei dessen Erarbeitung durch die
Landesplanungsbehörden beteiligt.
Landesentwicklungsplan (LEP)
Gemäß § 17 LPlG legen die Landesentwicklungspläne die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf Grundlage des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) fest. Die Landesplanungsbehörde beteiligt im Verfahren die Regionalräte und Gemeinden. Die Aufstellung erfolgt
im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss und den fachlich zuständigen Landesministerium. Seit 1995 gibt es in Nordrhein-Westfalen einen Landesentwicklungsplan (LEP), der zwei
wesentliche Zielbereiche verfolgt:
1.
Festlegung der Grundzüge der Raumstruktur und
2.
Darstellung von Entwicklungsperspektiven für strukturwirksame Bereiche der Landespolitik
Der Auszug aus dem aktuellen Landesentwicklungsplan enthält für Moers Aussagen wie zentralörtliche Bedeutung, Lage zu überörtlichen Entwicklungsachsen, Lage und Bestimmung der
Siedlungsbereiche, Freiraumfunktionen, überörtliche Verkehrs- und Leitungstrassen sowie
Schutzbereiche. Diese Vorgaben sind für die Stadtentwicklung rahmensetzende Bestimmungsgrößen, bei deren Zustandekommen die Stadt beteiligt wurde und die nun als Vorgaben in den
Flächennutzungsplan einfließen. Sie unterliegen im Bauleitplanverfahren nicht der Abwägung
Planungsgruppe MWM
11
durch die Stadt Moers, sondern sind zu berücksichtigen. Die Beteiligung der öffentlichen Planungsträger für Fachplanungen (TÖB) im Verfahren zur Erstellung des Flächennutzungsplanes
führt für deren Planungen zu einer Bindung an diesen Plan, soweit nicht unabsehbare Entwicklungen Änderungen erfordern.
Der LEP 1995 stellt im Kartenteil A (Siedlungsräumliche Grundstruktur, zentralörtliche Gliederung
und Entwicklungsachsen M 1:1Mio) die Stadt Moers als Mittelzentrum in einer Ballungsrandzone
zwischen zwei großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung und einer überregionalen Achse dar. Die Stadt Moers liegt innerhalb der europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr.
Der Kartenteil B (Freiraum und Freiraumfunktion M 1: 200.000) stellt das gesamte Stadtgebiet
als Ballungsrandzone dar. Als Siedlungsbereich dargestellt sind Moers-Mitte, Meerbeck, MoersOst, Hülsdonk, Vinn, Asberg, Schwafheim, Kapellen, Utfort, Eick, Rheinkamp-Mitte und Repelen. Das übrige Stadtgebiet wird als Freiraum mit wenigen Waldflächen ausgewiesen. Mit Ausnahme des nördlichen Stadtgebietes gibt es Grundwasservorkommen, am südlichen Rand liegen grenzübergreifend zwei Bereiche zum Schutz der Natur (vergleiche auch nachfolgende Abbildung).
Abbildung 2:
Ausschnitte Landesentwicklungsplan, Teil A und Teil B
Quelle: Landesentwicklungsplan NRW
Aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung vom 02. Februar 2010 wird derzeit die 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes zur Neufassung des Kapitels Energieversorgung aufgestellt.
12
Planungsgruppe MWM
3.1.2
Regionalplanung
Der Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) des Regierungsbezirks Düsseldorf
(GEP 99) legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung
des Regierungsbezirks fest und enthält alle raumbedeutsamen Maßnahmen und Planungen für
diesen Bereich. Er ist damit eine verbindliche Vorgabe für die Anpassung bzw. Aufstellung der
Bauleitpläne der Kommunen an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung (§ 1 Abs. 4
BauGB) und nicht Gegenstand der kommunalen Abwägung.
Er besteht aus den textlichen Darstellungen, den Erläuterungen einschließlich ergänzender Karten und der zeichnerischen Darstellung. Wesentlich für die kommunale Bauleitplanung sind dabei die Ausweisungen der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) und der Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) im Stadtgebiet. Die Entwicklung und der Schutz des Freiraumes werden durch die Ausweisung der Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiche und von
Regionalen Grünzügen sichergestellt.
In den ASB sollen Wohnnutzungen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen
sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit untereinander auf kurzem Weg erreichbar sind. In Moers erstreckt sich der Allgemeine
Siedlungsbereich über Repelen, Rheinkamp-Mitte, Eick, Utfort, Meerbeck, Moers-Ost, Hülsdonk, Moers-Mitte, Vinn, Asberg, Schwafheim und Kapellen.
Gewerbliche und industrielle Nutzungen hingegen sind auf die GIB zu konzentrieren. Diese dienen gem. Regionalplan der Ansiedlung, dem Ausbau und der Bestandssicherung solcher Gewerbe- oder Industriebetriebe, die wegen ihres großen Flächenbedarfs, ihrer Emissionen oder
ihrer besonderen Standortanforderungen nicht in den ASB integriert werden können. In Moers
gibt es fünf solcher Standorte: in Repelen den interkommunalen Grafschafter Gewerbepark Genend und den Industriepark Moers (Pattberg), den Technologiepark Eurotec mit angrenzendem
Bereich des Industriestandortes Sasol im Sozialatlasbezirk Meerbeck, das Gewerbegebiet
Lohmannsheide im Sozialatlasbezirk Eick, das Gewerbegebiet Hülsdonk und das Gewerbegebiet Franz-Haniel-Straße in Scherpenberg (Sozialatlasbezirk Moers-Ost). Zudem sind im Bereich westlich der Kläranlage Gerdt und um die Mollbergstraße in Eick GIB ausgewiesen, die
heute noch nicht entwickelt sind.
Die Regionalen Grünzüge sind von Bebauung freizuhalten und dienen insbesondere zur siedlungsräumlichen Gliederung, zum klimaökologischen Ausgleich, zur Biotopvernetzung sowie zur
freiraumorientierten Erholung. Der Großteil des Freiraums im Stadtgebiet Moers ist im GEP als
Regionaler Grünzug ausgewiesen.
Neben den textlich und zeichnerisch dargestellten konkreten Zielen sind im Regionalplan auch
abstrakte Ziele formuliert. Dazu gehört beispielsweise das Ziel der Beschränkung der städtebaulichen Entwicklung von nicht als ASB dargestellten Ortschaften allein auf den Bedarf der
dort ansässigen Bevölkerung. Umgekehrt heißt das, Entwicklungen sind auf im Regionalplan
dargestellte Siedlungsbereiche zu konzentrieren, um Zersiedelungen vorzubeugen.
Darüber hinaus enthält der Textteil des Regionalplanes folgende konkrete Ziele:
Gewerbebetriebe ohne Emissionen sollen den ASB zugeschrieben werden. In den GIB soll
künftig die Ansiedlung und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe bauleitplanerisch ausgeschlossen werden.
Der Grafschafter Gewerbepark Genend ist als überregional bedeutsamer und interkommunal zu entwickelnder Wirtschaftsstandort zu sichern. Das Gebiet sieht Bereiche für flächenintensive Nutzungen von mindestens 80 ha vor. Durch die Gliederung in Teilabschnitte besteht gleichzeitig die Möglichkeit, nicht benötigte Flächen wieder als Freiraum einzugliedern.
Um den künftig im Regierungsbezirk stark ansteigenden Güterverkehr so umweltverträglich
wie möglich zu betreiben und im internationalen Wettbewerb besser gerüstet zu sein, sind
auf Landesebene leistungsfähige dezentrale Güterverkehrszentren (GVZ) festgelegt worden, die es zu entwickeln gilt. Wegen der Flächenknappheit kommt im Regierungsbezirk
Düsseldorf nur eine dezentrale Lösung in Frage, d.h. mehrere räumlich getrennte Teilflächen werden betrieblich und infrastrukturell miteinander vernetzt. Im Regierungsbezirk Düs-
Planungsgruppe MWM
13
seldorf ist landesplanerisches Ziel, das dezentrale Güterverkehrszentrum Duisburg/Niederrhein (GVZ-DUNI), entwickelt als Pilotprojekt, zu sichern und mit weiteren geeigneten Standorten organisatorisch, infrastrukturell und telematisch zu vernetzen. Als geplanter auszubauender Standort ist u. a. auch Moers-Pattberg mit Recycling- und Logistikfunktionen zu entwickeln.
Um die weitere Errichtung von Halden zu minimieren, sollen die alternative Verwendung des
Bergematerials geprüft und bereits vorhandene Haldenstandorte mehrfach genutzt werden.
In Moers ist heute lediglich der Bereich Kohlenhuck als Halde dargestellt, die bestehenden
Halden Pattberg und Bergehalde Rheinpreußen sind Bestandteile der regionalen Grünzüge.
Bis auf wenige Teilgebiete ist der gesamte Freiraum- und Agrarbereich als Regionaler
Grünzug gekennzeichnet. Dieser sichert die siedlungsräumliche Gliederung, den klimaökologischen Ausgleich, die Biotopvernetzung und die freiraumorientierte Erholung. Beeinträchtigungen dieser Funktionen sind auszuschließen. Ausnahmen bilden z.B. Einrichtungen der
Infrastruktur, diese müssen jedoch begründet sein.
Im südlichen Gebiet der Stadt Moers befinden sich Freiraumbereiche mit Grundwasser- und
Gewässerschutzfunktionen. Diese sollen auf Dauer vor Nutzungen bewahrt werden, die zu
einer Beeinträchtigung oder Gefährdung der Gewässer (Grundwasser und oberirdische Gewässer) führen und damit die Nutzbarkeit für die öffentliche Wasserversorgung behindern
können.
Die andauernde und wachsende Gefährdung schutzwürdiger Lebensräume und Objekte
sowie ihr ständiger Rückgang, wie er durch die Rote Liste für Pflanzen- und Tierarten und
deren Biotope dokumentiert ist, erfordert den Erhalt, den Schutz und die Entwicklung noch
vorhandener Restbestände. In Moers wird an der südlichen Plangebietsgrenze unterhalb
Schwafheim grenzüberschreitend ein Freiraumbereich mit der Funktion zum Schutz der Natur angezeigt.
Abbildung 3:
Ausschnitt Regionalplan Düsseldorf, Stadtgebiet Moers
Quelle: GEP 99, Bezirksregierung Düsseldorf, 2003
14
Planungsgruppe MWM
3.2
Kommunale Planungen
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die Ergebnisse von Fachplanungen und so genannten informellen Planungen zu berücksichtigen. Sie fließen gem. §1 (7) BauGB in den Abwägungsprozess ein.
3.2.1
Leitbild Moers 2020
Die Stadt hat 2007 das Leitbild Moers 2020 beschlossen und nutzt dies als Grundlage für die
Stadtentwicklung. Als wesentliche Ziele sind festzuhalten:
Wohnen und Soziales
Generationen und Nationalitäten übergreifendes, bedarfsgerechtes Wohnungsangebot
Stadtquartiere und Ortsteile als vitale Lebensmittelpunkte -> Erhalt der Nachbarschaften
Ältere Menschen sollen lange verbleiben können (Barrierefreiheit etc.)
Behutsame Verjüngung und Altersdurchmischung / Integration von Zugezogenen
Wohnumfeldqualität durch Ökologie und Naturraumeinbeziehung
Intaktes Wohnumfeld mit Nahmobilität zu Wohnfolgeeinrichtungen
Leben in sozialer Sicherheit
Sicherung, Ausbau und Vernetzung sozialer Einrichtungen (nicht kommerziell)
Ergänzung durch bürgerschaftliche Einrichtungen mit Eigenverantwortlichkeit und Jugendlichen-Ausrichtung
Bildung
Vorschulisches, schulisches, außerschulisches, berufliches Erwachsenen- und Seniorenlernen (Lebenslanges Lernen)
Förderung Begabungen und Fähigkeiten ohne räumliche und soziale Benachteiligungen
Familienfreundliche Ganztagsangebote
Altenbildungsangebote und Erschließung deren Wissens
Übergänge der Bildungsangebote pflegen
Quervernetzung durch Träger übergreifende Zusammenarbeit
Elternzusammenarbeit besonders für bildungsferne Gruppen
Kognitive, emotionale, handlungsbezogene Fähigkeiten fördern
Angebote schaffen, die an derzeitigen Lebensstilen anknüpfen
Einkaufen
Erhaltung und Stärkung räumlich kompakter Innenstadt sowie der Stadtteilzentren
Neuentwicklung möglichst in gewachsenen Zentrenlagen
Verträgliche Steuerung großflächiger Einzelhandel
Kurze Wege, gute Erreichbarkeit durch Fuß- und Radwegestärkung
Fruchtbare Mischung von großen und kleinteiligen Einheiten (Angebotsvielfalt)
Historische Besonderheiten verdeutlichen (Identität)
Abwechslungsreichtum für alle Altersgruppen bieten
Leerstandsprävention betreiben
Aktive Wirtschaftsförderung für Zukunftsinvestitionen
Planungsgruppe MWM
15
Qualität in Angebot, Service und Beratung bieten
Kontrastreiche Nähe von Stadtkern und Park steigert Einkaufserlebnis
Wirtschaft
Stabilität und Krisenfestigkeit durch Betriebsgrößenmischung und starke Branchenspreizung
Spezielle Mittelstandsförderung betreiben
Stärkung vorhandener Unternehmen sowie Ansiedlung neuer Betriebe in den wirtschaftlichen Kompetenzfeldern der Region
Zukunftsbranchen fördern wie: Drahtlose Kommunikation, Logistik, Agrobusiness, Lebensmittel, Stadt-/ Kultur-Tourismus, Energie, Humandienstleistungen, Haushaltsservice, Gesundheitsversorgung, Wissensbranchen
Familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen
Zukunftswissen aus Lehre und Forschung sowie Partnerschaften ziehen
Kultur
Baukulturelles Erbe pflegen wie: Wall + Graben, Altstadtgrundriss, Stadt- und Parkverknüpfung, Schloss etc.
Ausbau des zentralen historischen Kristallisationspunktes rund ums Schloss
Vielfalt für Kulturaktive und Kulturinteressierte bieten
Stadtteilfeste fördern
Sparten übergreifende kulturelle Nischen entwickeln
Zusammenspiel öffentlicher und privater Kulturarbeit ermöglichen
Ehrenamt und vitale bürgerschaftliche Kulturarbeit ausbauen
Spielräume ohne Denkblockaden als Basis für kunstfreundliches Flair nutzen
3.2.2
Stadtentwicklungskonzept (STEK)
Parallel zum Flächennutzungsplanverfahren wird ein STEK erarbeitet, das die gewollte Entwicklung von Moers in Plan und Text dokumentiert. Damit ist es Steuerungsinstrument für die Zukunft von Moers und Leitlinie für viele Fragen, die sich aufgrund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels sowie sich verändernder Rahmenbedingungen und Aufgaben in
den nächsten 15 - 20 Jahren stellen werden. Es ist somit wichtige Zielvorgabe für den Flächennutzungsplanprozess (siehe Kap. 4).
3.2.3
Umweltleitplan (ULP)
Parallel zum STEK wird der ULP erarbeitet. Er ist ein ökologisches Informations- und Planungswerk für das gesamte Stadtgebiet und beinhaltet alle wichtigen Daten und Informationen
zur Umweltsituation. Auf dieser Grundlage leitet er Ziele und Empfehlungen für die künftige Entwicklung der Umwelt und des Freiraums in Moers ab. Er ist somit ein wichtiger Baustein auf
dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung in Moers und ebenso wie die Ergebnisse des STEK
wichtige Zielvorgabe für den FNP. Er ist außerdem Grundlage für die erforderliche Umweltprüfung im formellen FNP-Verfahren.
3.2.4
Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Als dritte Säule der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung wird parallel zum Stadtentwicklungskonzept der VEP 12 erstellt. Dieser gilt als Rahmenplan für die künftige Verkehrsentwicklung in Moers und stellt Ziele und Maßnahmen für einen möglichst attraktiven und reibungslo-
12
16
Verkehrsentwicklungsplan Stadt Moers, Zwischenbericht zur Bestandsanalyse, Planersocietät, Dortmund, März 2009
Planungsgruppe MWM
sen Auto-, Rad-, Bus-, Bahn- und Fußgängerverkehr vor. Insbesondere werden hierbei die
Auswirkungen des demographischen Wandels, die Umweltaspekte und die Stärkung der Nahmobilität in der Planungskonzeption berücksichtigt. Die Ergebnisse fließen ein in das STEK und
falls flächennutzungsplanrelevant ebenfalls in den FNP.
3.2.5
Nachhaltiges Kommunales Flächenmanagement 13
In den Jahren 2008 und 2009 hat die Stadt Moers gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) im Rahmen einer Projektförderung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) das Projekt „Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement“
durchgeführt. Ziel war es, das Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung im kommunalen
Entscheidungsprozess zu verankern. Ein zentraler Baustein dieser Arbeit ist der regelmäßig zu
veröffentlichende kommunale Flächenbericht, der Auskunft über den Stand der nachhaltigen
Stadtentwicklung und insbesondere des Flächenverbrauchs gibt und Politik und Bürgerschaft
zur Diskussion der nächsten Schritte einlädt. Das Flächenmanagementsystem wird dabei als
geeignetes Instrument zur Zielverfolgung und –erreichung entsprechend dem Leitbild Moers
2020 gesehen. Der demographische Wandel und der Klimawandel bzw. die Anpassung an die
Folgen des Klimawandels stellen die Stadt Moers gleichzeitig vor neue planerische Herausforderungen im Hinblick auf eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mit dem Schwerpunktthema „Anpassung der Flächenentwicklung an den Klimawandel“ soll ein weiterer Baustein geschaffen
werden auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Stadt.
Die allgemeinen strategischen Ziele, die die Kommune mit der Einführung des nachhaltigen
Flächenmanagements verfolgt, beschreiben die folgenden - vom Rat der Stadt Moers einstimmig verabschiedeten - Leitlinien:
Verminderung des Flächenverbrauchs bzw. erforderlicher Flächenverbrauch nach qualitativen Aspekten.
Eine kompakte ressourcenschonende und sozial verträgliche Siedlungsstruktur.
Schutz bzw. Ausbau bestehender Grün- und Freiräume.
Erhalt bzw. Schaffung einer ökonomisch und sozial tragfähigen Infrastruktur.
3.2.6
Schulentwicklungsplanung, Tagesstättenbedarfsplan sowie Kinder- und Jugendförderung
Die Ergebnisse dieser kommunalen Fachplanungen (Schulentwicklungsplanung, Tagesstättenbedarfsplan 2009 - 2012, Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014) liefern wichtige Hinweise
und Bedarfsermittlungen für diese sozialen Infrastruktureinrichtungen. Sie sind daher wichtige
Vorgaben für die Flächennutzungsplanung und in Kap. 8 berücksichtigt.
Der Tagesstättenbedarfsplan 2009 - 2012 (Stadt Moers) beschreibt zunächst den aktuellen Bestand an Betreuungsplätzen für Kinder. Anhand der prognostizierten Entwicklung wird darüber
hinaus der zukünftige Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder ermittelt.
Die Schulentwicklungsplanung (Stadt Moers) prüft ebenfalls den Bestand und plant anhand der
prognostizierten Entwicklung Veränderungen des Schulangebotes in der Stadt Moers.
Der Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014 (Stadt Moers) bildet neben einer Übersicht aller
Angebote für Kinder- und Jugendliche öffentlicher/ privater Träger und Verbände die Grundlage
für die kontinuierliche und qualitative Weiterentwicklung in der Kinder- und Jugendarbeit. Er
stellt ein zentrales Steuerungsinstrument in der Kinder- und Jugendförderung dar
13
Siehe Flächenbericht 2009 Stadt Moers im Rahmen des Projektes Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement der
Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V, Stadt Moers, Stab Strategie, Steuerung und Projekte (Stab SSP), Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen und Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V., Dortmund
Planungsgruppe MWM
17
3.2.7
Altenhilfeplanung
Der Leitfaden „Die Seniorengerechte Stadt“ (Stadt Moers 2006) zeigt wichtige Maßnahmen für
den Umgang mit einer älter werdenden Gesellschaft auf. Die Ergebnisse sind im STEK berücksichtig und fließen somit auch in den FNP-Prozess ein.
3.2.8
Sportentwicklungsplanung und Bäderkonzept
2008/2009 wurde eine kommunale Sportentwicklungsplanung erarbeitet, die detailliert das Angebot der Vereine und Sport in Schulen und Kindergärten untersucht und eine StärkenSchwächenanalyse auch der Organisationsstruktur liefert. Beteiligt an diesem Prozess waren
Verwaltung, Politik, Vertreter verschiedener gesellschaftlich relevanter Institutionen und der
Stadtsportverband als Vertreter der Vereine.
Die wesentlichen Ergebnisse sind im Abschlussbericht zur Sportentwicklungsplanung Moers,
ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung, Juli 2009, zusammengefasst und
entsprechend im Flächennutzungsplanprozess berücksichtigt (siehe hierzu Kap.10.4). Ebenso
wird das Ergebnis des Bäderkonzeptes, das im Auftrag der sbm (Städtische Betriebe Moers),
ENNI GmbH (Energie Niederrhein) und sbb (Sport- und Bäderbetriebe Moers GmbH) (heute
ENNI Sport und Bäder) im Jahr 2008 erstellt wurde, berücksichtigt.
3.2.9
moersKonzept Masterplan Innenstadt
Das moersKonzept Masterplan Innenstadt aus 2006 dient als Handlungsrahmen für das Zentrum und beschreibt hier konkrete Maßnahmen für die Handlungsfelder Bebauung, Freiraum und
Grün sowie Verkehr. Die Ergebnisse sind im STEK berücksichtig und fließen daher auch ein in
den FNP-Prozess.
3.2.10
Einzelhandelskonzept
Für die Stadt Moers wurde im Jahr 2006 ein Einzelhandels-Gutachten 14 erstellt. Seit 2010 erfolgt eine Fortschreibung durch die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln 15 . Relevante
Erkenntnisse und Ergebnisse der Entwurfsfassung Einzelhandelskonzept werden auch im FNPVerfahren berücksichtigt (vgl. Kap. 7.3 bis Kap. 7.3.3).
3.3
Weitere Planungsvorgaben
Neben den Vorgaben der übergeordneten Landes- und Regionalplanung sowie der kommunalen und informellen Fachplanungen sind die folgenden Restriktionen zu berücksichtigen.
3.3.1
Bergbau
Die Entwicklung der Stadt Moers ist viele Jahre durch den Bergbau geprägt (vgl. auch Kap.
2.2). Die im gesamten Stadtgebiet Moers liegenden Bergwerksfelder wurden vorrangig auf
Steinkohle verliehen. Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RAG Aktiengesellschaft. 16
Heute ist noch im nördlichen Stadtgebiet kleinräumig mit bergbaulichen Einwirkungen des in
Kamp-Lintfort befindlichen Bergwerks West zu rechnen. Der Senkungsnullrand liegt hier etwa
600m südlich und parallel der A 42. 17
Zusammenfassend liegen innerhalb des Stadtgebietes sechs „Tagesöffnungen des Bergbaus“:
der Schacht Niederberg 3 des ehemaligen Bergwerks Niederberg, die Schächte Pattberg 1 und
Pattberg 2 des ehemaligen Bergwerks Friedrich-Heinrich/Rheinland, der Schacht Rheinpreußen
14
15
16
17
18
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Moers, Junker und Kruse, Dortmund, August 2006
Einzelhandelskonzept für die Stadt Moers, Fortschreibung 2010 unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 24a LEPro NRW sowie des Einzelhandelserlasses NRW (2008) (Entwurf), CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, August
2011
Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 29.08.2008
RAG Deutsche Steinkohle, Schreiben vom 03.09.2008
Planungsgruppe MWM
5 des Bergwerks Walsum und Rheinpreußen 9 des ehem. Verbundbergwerks Rheinland sowie
der Schacht 4 des ehem. Bergwerks Rheinland. 18 Die Schächte sind mittlerweile verfüllt.
In den letzen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg zudem die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Grubengas) und Erdwärme bewilligt, diese Gewinnungsfelder liegen zum Teil ebenfalls innerhalb des Stadtgebietes Moers. Eigentümer ist die Minegas – Power GmbH. 19
3.3.2
Aufschüttungen/ Abgrabungen
Verursacht durch den Bergbau sind im Stadtgebiet an mehreren Stellen mächtige Aufschüttungen entstanden. Die heute mächtigsten abgeschlossenen Aufschüttungen stellen die Pattberghalde und die Bergehalde Rheinpreußen dar. Diese wurden in den Jahren 1962 bzw. 1965 betriebsplanmäßig in der Nähe der jeweiligen Schachtanlage genehmigt. Die Halde Pattberg wurde dreistufig auf 51 m Höhe, die Halde Rheinpreußen dreistufig auf 60 m Höhe geschüttet. 20
Beide Halden dienen heute vorwiegend der Naherholung.
Heute ist nur noch die Schüttung im Bereich Kohlenhuck aktuell. Hier wird Bergematerial aus
dem noch aktiven Bergwerk West in Kamp-Lintfort angeschüttet. Das Bergwerk West wurde im
Januar 2002 als Verbund aus den beiden linksrheinischen Schachtanlagen Friedrich Heinrich/Rheinland und Niederberg gebildet. Der Umfang der Bergehalde Kohlenhuck / Rossenray
ist im Rahmenbetriebsplan festgelegt. Das Bergwerk West wird im Jahr 2012 den Betrieb einstellen, so dass voraussichtlich zu diesem Zeitpunkt auch die Aufschüttung abgeschlossen wird.
Der Bereich wird daher nicht mehr als Fläche für Aufschüttungen dargestellt.
Auskiesungen im Stadtgebiet konzentrierten sich auf größere, zusammenhängende Flächen
z.B. im Bereich Kohlenhuck, im westlichen Hülsdonk, südlich von Schwafheim und südlich von
Kapellen. Die ausgekiesten Flächen sind zum größten Teil wieder verfüllt und zur landwirtschaftlichen oder sonstigen Nutzung hergerichtet worden. Bereichsweise zeugen heute aber
auch Wasserflächen von den damaligen Auskiesungen. Abgrabungen finden derzeit noch in
Repelen statt, unmittelbar nördlich und südlich der geplanten K33n (Abgrabung Kohlenhuck,
Abgrabung Hochfeld). Da bis zum Abschluss des FNP-Verfahrens die Auskiesung abgeschlossen sein wird, erfolgt keine Darstellung der Abgrabungsflächen im Stadtgebiet. Im Bereich der
Abgrabung Kohlenhuck wird der Restsee Asdunk 7 als Polder- und Abfanganlage bestehen
bleiben und als Wasserfläche dargestellt.
3.3.3
Seismologie
Die Stadt Moers befindet sich aus seismologischer Sicht in der Erdbebenzone 0 gemäß der
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 21 mit der Untergrundklasse T 22 . Erdbebenzone 0 bedeutet, dass hier normalerweise keine
zusätzlichen Baumaßnahmen hinsichtlich Erdbebenlasten erforderlich sind. Bei der Errichtung
von Gebäuden mit einem höheren Bedeutungsbeiwert nach DIN 4149 (z.B. Krankenhäuser,
Schulen, Feuerwehrgebäude) wird jedoch empfohlen, davon abzuweichen und die Bemessungswerte der Zone 1 zugrunde zu legen. 23
3.3.4
Immissionen
Flächenbezogene Bauleitplanung kann nur ein Instrument der Vorsorgeplanung sein ohne unmittelbare Schutzfunktion. Laut § 50 BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26. September 2002 BGBl. I S. 3830, zuletzt geändert durch Artikel
3 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)) besteht der Grundsatz der räumlichen
Trennung. Die Bauleitplanung hat zur planerischen Konfliktbewältigung beizutragen und das
18
19
20
21
22
23
Bezirksregierung Arnsberg, Schreiben vom 29.08.2008
ebenda
Erläuterungsbericht zum FNP, Stadt Moers, Stand 22.02.2007, S. 71/72
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland
Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149 (Fassung April 2005), Stellungnahme Geologischer Dienst vom
08.08.2008
Untergrundklasse T = Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrundklassen R und S sowie Gebiete relativ
flachgründiger Sedimentbecken. Untergrundklasse S = Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung, Untergrundklasse R = Gebiete mit felsartigem Untergrund, gem. Stellungnahme Geologischer Dienst vom 08.08.2008
Gem. Stellungnahme Geologischer Dienst vom 08.08.2008
Planungsgruppe MWM
19
Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten. Dies bedeutet bei Neuplanungen und
Beplanungen überwiegend bebauter Flächen auch die Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen durch eine vorbeugende Bauleitplanung. Für den Flächennutzungsplan heißt dies, dass
die Zuordnung von Bauflächen bzw. Flächen für Nutzungseinschränkungen dargestellt werden
können. Detailregelungen werden z.B. auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung getroffen.
Lärmimmissionen umfassen Belastungen aus Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrie und
Gewerbe sowie Sport- und Freizeitanlagen. Die Bewertung der Lärmsituation erfolgt anhand der
DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau. Diese enthält Orientierungswerte für die angemessene
Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung, welche vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanungen von Flächen, von denen Schallimmissionen ausgehen und auf schutzbedürftige Nutzungen
einwirken können, haben. 24
Ebenso sind lufthygienische Belastungen (z.B. auch Gerüche) bei der Steuerung der Flächeninanspruchnahme zu berücksichtigen. Für den Bereich Verkehr lässt sich festhalten, dass die
gem. 23. BImSchV zulässigen Grenzwerte auf keiner Verkehrsstraße in der Stadt Moers überschritten werden. Neben dem Verkehr sind auch Industrie und Gewerbe als Verursacher lufthygienischer Belastungen zu nennen. Emissionen aus niedrigen Schornsteinhöhen haben vor allem Auswirkungen auf das direkte Umfeld und sind insofern von lokaler Bedeutung. Emissionen
aus hohen Schornsteinen wirken sich in Bodennähe erst in größerer Entfernung aus und sind
insofern von regionaler Bedeutung. Über lufthygienische Belastungen aufgrund gewerblicher
bzw. industrieller Nutzungen liegen bislang keine Informationen vor. 25
Auch landwirtschaftliche Betriebe sind bei den Immissionen zu berücksichtigen. Aufgrund der
zum Teil von landwirtschaftlichen Betrieben ausgehenden Immissionen sind bei der Neuausweisung von Wohnbauflächen bzw. bei Ortsrandarrondierungen notwendige Abstandsflächen
einzuhalten. Hinweise zur Berücksichtigung des Immissionsschutzes für das nachfolgende Bauleitplanverfahren sind in der Begründung aufgenommen.
Zudem können sich auch Erschütterungen nachteilig auf die Nutzungen auswirken und sind daher im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Störende Erschütterungen im Stadtgebiet, die sich auf die hier diskutierten Neubauflächen auswirken würden, sind nicht bekannt.
24
25
20
Umweltleitplan Moers, BKR Aachen, Juli 2010
ebenda
Planungsgruppe MWM
4.
ENTWICKLUNGSZIELE STADT MOERS GEMÄß STADTENTWICKLUNGSKONZEPT
MOERS 2030
In dem in Kap. 3.2.1 erläuterten Leitbild Moers 2020 sind Leitlinien dargestellt, die als Grundlage für die tägliche Arbeit von Politik und Verwaltung dienen. Dieses Leitbild gibt allerdings nur
einen groben Rahmen für die Stadtentwicklung vor, der mit Unterzielen und Maßnahmen konkretisiert und vor allem auf die räumliche Ebene projiziert werden muss.
Vor dem Hintergrund anhaltenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels, sich
verändernder Rahmenbedingungen, Werte, Leitbilder und Zielsetzungen einerseits sowie im
Hinblick auf neue städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische und verkehrliche Aufgabenstellungen andererseits wurde daher vorbereitend zum FNP-Verfahren ein STEK erarbeitet, welches die Entwicklung der Stadt Moers in den nächsten 15 bis 20 Jahren lenken soll.
Mit Beteiligung der Bürger und wichtiger lokaler Akteure wurden die Entwicklungspotenziale und
-hemmnisse identifiziert und bewertet, neue Ziele entwickelt, die komplexen Auswirkungen verschiedener Entwicklungsstrategien abgeschätzt und ein tragfähiges Handlungskonzept erarbeitet.
Dabei wurden aufbauend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme und Analyse Ziele und
Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Gesamtstadt und der Stadtbezirke ausgearbeitet. Sie sind grafisch in sogenannten „Strukturkonzepten“ dargestellt. Diese Ideen wurden im
September und Oktober 2010 in öffentlichen Stadtteilveranstaltungen mit den Bürgerinnen und
Bürgern von Moers diskutiert. Nach Einarbeitung der vorgetragenen Anregungen werden die
Strukturkonzepte nun weiter entwickelt, um erneut im Rahmen von öffentlichen Stadtteilveranstaltungen zusammen mit dem FNP-Vorentwurf vorgestellt zu werden.
Folgende Entwicklungsziele sind die Vorgaben für die Strukturkonzepte und – soweit flächenrelevant – auch im FNP-Prozess zu berücksichtigen:
Entwicklungsziele Wohnen / Soziale Infrastruktur
Aus den allgemeinen Planungsgrundsätzen, dem Leitbild und den Ergebnissen der Fachbeiträge und Analysen ergeben sich für die Stadtentwicklung in Moers folgende Zielvorgaben:
„Innen wohnen – Außen schonen“: Unterstützt durch das Projekt „Nachhaltiges kommunales
Flächenmanagement“ soll die Innenentwicklung Vorrang haben vor einer weiteren Beanspruchung der freien Landschaft.
„Starke Innenstadt – Attraktive Stadtbezirke“. Nicht nur die Innenstadt, auch die Stadtbezirke
sind gut ausgestattet und bieten als vitale Lebensmittelpunkte hohe Wohnqualität, die es zu
sichern und bereichsweise zu verbessern gilt.
„Weniger, älter, bunter“. Schaffung eines Generationen und Nationalitäten übergreifenden
Wohnungsangebotes, Integration von Zugezogenen, behutsame Altersdurchmischung.
„Stadt der kurzen Wege“. Nahmobilität ist nicht nur angesichts der demographischen Veränderungen, sondern auch vor dem Hintergrund der städtischen Klimaschutzziele ein wesentlicher Planungsgrundsatz.
„Grün = Wohn- und Lebensqualität“. Die Ausstattung des Stadtgebietes mit wertvollen Grünund Freiräumen ist weiter zu entwickeln, Vernetzungsmöglichkeiten sind zu ergänzen, stark
verdichtete Bereiche aufzuwerten.
Klimagerechte Stadtentwicklung: bei der Konzeption von Neubaugebieten und öffentlichen
Gebäuden sind hohe Energiestandards, die Nutzung von regenerativen Energien sowie
Dach- und Fassadenbegrünungen vorzusehen.
Planungsgruppe MWM
21
Entwicklungsziele Arbeiten / Handel / Wirtschaft
Als grundsätzliche Zielvorgaben für die Stadtentwicklung in Moers sind festzuhalten:
Stabilisierung der Wirtschaftsstruktur mit Erhalt und Ausbau einer krisenfesten Branchenmischung, bedarfsgerechte Entwicklung von geeigneten Standorten
Stärkung und Sicherung vorhandener Unternehmen sowie Ansiedlung neuer Betriebe in den
wirtschaftlichen Kompetenzfeldern der Region
Gewährleistung eines attraktiven Arbeitsumfeldes und einer guten ÖPNV-Anbindung, Erreichbarkeit durch Radwegeausbau
Sicherung der Versorgung der Bevölkerung: Erhaltung und Stärkung der kompakten Innenstadt sowie der Stadtteilzentren, verträgliche Steuerung des großflächigen Einzelhandels,
Leerstandsprävention betreiben
Entwicklungsziele Umwelt / Freiraum
Grünordnerisches Zielkonzept „Grüne Adern Moers“
Dem Umweltleitplan folgend ist als langfristiges Ziel ein grünordnerischer Verbund der unterschiedlichen Freiräume wie Grünflächen (Parkanlagen, Dauerkleingartenanlagen, Friedhöfe
etc.), Waldflächen, Wasserflächen und Flächen für die Landwirtschaft als vernetztes System
("Grüne Adern Moers") anzustreben, das neben der optimierten Durchgrünung der Siedlungsbereiche auch die Anbindung an die Außenbereiche mit ihren wichtigen Erholungsräumen verfolgt.
Neben den Grünstrukturen, die über Flächenausweisungen gesichert werden können, gehören
zu dem Verbund auch die informellen Strukturen wie Straßenräume und öffentliche Plätze, Freiflächen öffentlicher Einrichtungen und Brachflächen mit Interimsnutzungen, die als Trittsteine im
Gesamtsystem eine wesentliche Bedeutung haben bzw. Potentiale bergen, um Defiziten an
Grünstrukturen planerisch zu begegnen.
Die Grünzüge in Moers folgen oft den landschaftsprägenden Gewässerläufen. So stellt ein zentrales Element des Grünzugsystems der Moersbachkorridor dar, der das Stadtgebiet von Norden nach Süden über den Jungbornpark, den Schloss und Freizeitpark bis zum Sport- und Bäderpark Solimare durchzieht. Der Grünzug ist gemäß dem Leitbild 2020 als ein wesentliches
Element der Lebens- und Freizeitqualität der Einwohner sowie als Ziel für die NiederrheinTouristen zu verstehen, das zu bewahren und weiter im Einklang mit den gewässerökologischen Erfordernissen zu attraktivieren ist.
Während die Grünstrukturen in der Nord-Süd-Achse häufig schon durchgängige Strukturen
aufweisen, sind in der der Ost-West-Achse deutliche Defizite zu attestieren, denen städtebaulich zu begegnen ist.
Weitere Entwicklungsziele
In den vergangenen Jahren hat das Thema „Klimawandel“ zunehmend an Bedeutung gewonnen. Temperaturerhöhung, Abnahme der Sommer- und Zunahme der Winterniederschläge, Zunahme von Dürreperioden und Stürmen führen u.a. zum Rückgang seltener Arten, zu verstärkter Bodenerosion, Eutrophierung und Trockenfallen von Gewässern und Feuchtgebieten, einer
Intensivierung stadtklimatischer Effekte, Ertragsrückgängen in der Land- und Forstwirtschaft
und Sachschäden durch Überschwemmungen und Stürme.
Dadurch erhöht sich die Notwendigkeit, umweltrelevante Zielsetzungen umzusetzen. Dies betrifft vor allem Ziele zur Minderung stadtklimatischer Effekte, zur Waldentwicklung, zum Biotopverbund, zum Schutz seltener Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensräume, zur Gewässerrenaturierung, zum Bodenschutz sowie zur Entwicklung eines zusammenhängenden Grünzugsystems, das die genannten Funktionen erfüllt.
Gemäß dem parallel erarbeiteten Umweltleitplan sind in allen Stadtbezirken folgende Entwicklungsziele zu berücksichtigen:
22
Planungsgruppe MWM
Freiraumschutz
Innenentwicklung vor Außenentwicklung
Landschaftszersiedlung vermeiden
Erhalt von Freiraumkorridoren, Zusammenwachsen von Ortsteilen verhindern
Flächenintensive Eingriffe im Außenbereich vermeiden
Abschließende Siedlungsrandgestaltungen mit harmonischem Übergang zur freien Landschaft vornehmlich an naturräumlich bzw. topografisch vorgegebenen Siedlungsbegrenzungen
Erhalt und Aufwertung hochwertiger Bereiche
Naturnahe Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten
Schutz seltener Böden und von Böden mit besonderem Biotopentwicklungspotenzial oder
Bodenfruchtbarkeit
Bachläufe, Kleingewässer und Feuchtgebiete
Bioklimatische Ausgleichsräume (Grünflächen, Luftleitbahnen…)
Typischer Elemente der niederrheinischen Kulturlandschaft, Niederungsbereiche (Kendel)
Räume mit guter Eignung für die Erholungsnutzung
Räume mit Funktionen als Träger historischer Zeugnisse und Kulturentwicklung; regionaltypische Kulturlandschaften, Denkmäler, historische Stadtstrukturen
Entwicklung eines zusammenhängenden Grünzugsystems (Grüne Adern Moers)
Das Grünzugsystem soll:
Lebensfähige Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen und ihre Lebensräume erhalten,
Der Isolierung von Lebensräumen entgegenwirken sowie Wanderungen und eine Wiederbesiedelung von Lebensräumen ermöglichen,
Ökologisch durchgängige Gewässer schaffen bzw. erhalten,
Eine Zerschneidung der Landschaft vermeiden,
Stadtklimatisch wirksame Luftaustauschprozesse fördern sowie
Für den Menschen durchgängige Grünverbindungen schaffen.
Waldvermehrung und naturnahe Waldentwicklung
Erhalt bestehender Waldflächen (auch Pionierwälder und Gehölzbrachen),
Waldvermehrung durch Arrondierung, Anbindung an bestehende Waldflächen,
Umwandlung nicht standortgerechter Bestände,
Wiederherstellung stark beeinträchtigter bzw. bedrohter Waldgesellschaften (Auwälder, trockene und nasse Eichen-Birken-Wälder, Erlenbruchwälder),
Waldrekultivierungen von Abbau- / Aufschüttungsflächen.
Planungsgruppe MWM
23
Entwicklungsziele Verkehr 26 / Technische Infrastruktur
Verkehr
Im Rahmen des zurzeit erarbeiteten Verkehrsentwicklungsplanes wurde im März 2010 das Energieeffizienzszenario als politisches Leitbild für die zukünftigen Entwicklungsmaßnahmen im
Bereich Verkehr beschlossen. Hiermit wurden die Weichen für eine vorausschauende und ökologisch sinnvolle Verkehrsentwicklung gestellt, bei der die Lebensqualität, attraktive Stadt- und
Verkehrsräume sowie eine bezahlbare Mobilität im Vordergrund stehen.
Der Fokus des Energieeffizienzszenarios liegt in der bewussten und konsequenten Förderung
der Nahmobilität, verbunden mit einer Qualitätsoffensive für den sogenannten Umweltverbund
(Fußverkehr, Radverkehr, und ÖPNV) bei gleichzeitigem Erhalt und einer Qualitätssteigerung
des leistungsfähigen Kfz-Netzes. Hieraus ergibt sich folgendes Handlungsprogramm:
Förderung des Radverkehrs
Ausweisung eines stadtweiten Haupt- und Nebenroutennetzes, Herstellung von Velorouten, Optimierung der Infrastruktur (u.a. Schließung von Netzlücken, Öffnung von Einbahnstraßen in
Gegenrichtung, Durchlässigkeit von Sackgassen, Fahrradstraßen), Marketing und Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines fahrradfreundlichen Klimas, etc.
Stärkung des Fußverkehrs
Erhöhung der Aufenthaltsqualität in stark frequentierten Bereichen, Verkehrsraumgestaltung im
Einklang mit den Bedürfnissen von Fußgängern, Schaffung von attraktiven Fußwegeverbindungen (neue Wegebeziehungen, Querungshilfen), konsequente Fortführung und Weiterentwicklung der barrierefreien Gestaltung, etc.
Ausbau des ÖPNV als konkurrenzfähige Alternative zum Pkw
Grundsätzliche Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an der ÖPNV-Erschließung (300m Luftlinie zur Haltestelle, 30-min-Takt, direkte Verbindung ins Zentrum), Busbeschleunigung (Buskaps, Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen etc.), Ausbau der intermodalen Schnittstellen
(P+R, B+R), Einführung bzw. Ausweitung von alternativen Betriebsformen (Bürgerbus, Anrufsammeltaxi), Imagekampagnen zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV, Marketing und Informationsangebote, etc.
Einführung eines Mobilitätsmanagementsystems
Jobtickets, Fahrgemeinschaften und Mitfahrerbörsen, Car-Sharing, intermodale Beratungsangebote, Kampagnen und Aktionstage (z.B. „Mit dem Rad zur Arbeit“), etc.
Technische Infrastruktur
Sicherung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen und Trassen
Nutzung und Ausbau von regenerativen Energien (z.B. Windkraft und Solarenergie)
Die in einem Flächennutzungsplan darstellbaren Ziele basieren auf den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Planzeichenverordnung (PlanzVO). Die zuvor benannten Zielvorstellungen aus dem STEK unterliegen keiner gesetzlichen Vorgabe und übersteigen z.T. den
Rahmen dessen, was in den FNP aufgenommen werden kann. In den nachfolgenden Kapiteln
werden die für den FNP darstellungsrelevanten Ziele aus den Strukturkonzepten themenbezogen aufgeführt und erläutert.
26
24
Stadt Moers, FD 8.2 , August 2011
Planungsgruppe MWM
5.
WOHNBAUFLÄCHEN / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN
Wesentliches Ziel im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist die Bereitstellung ausreichender
Wohnbauflächen bis 2025. Hierfür erfolgt eine Datenanalyse, an die sich eine Bedarfsprognose
ggf. mit Standorten für Neubaugebiete anschließen. Die erforderlichen Kriterien für diese Bedarfsermittlung stellen die Daten zur Bevölkerung, zu den Haushalten, zur Siedlungsstruktur
und die vorhandenen Reserveflächen dar.
5.1
Einwohnerstruktur und Einwohnerentwicklung
Die künftigen Planungserfordernisse werden wesentlich durch die Struktur und Entwicklung der
Bevölkerung und der Einwohnerzahlen bestimmt.
5.1.1
Datenbasis und Einwohnerstruktur
Die folgenden Aussagen stützen sich für das Stadtgebiet Moers auf die vorliegenden Daten der
städtischen Statistikstelle - Informationsmanagementsystem, Fachbereich 3. Als Vergleichswerte für Kreis und Land werden die Daten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik
Nordrhein-Westfalen (LDS) 27 herangezogen.
Diese Daten weichen von den Daten der Stadt Moers ab. Dies ist vor allem begründet in der
spezifischen Erfassung der Bewohnerstatistiken durch die Stadtverwaltung während der Volkszählung 1987, so dass sehr dezidiert die örtliche Situation wiedergegeben werden konnte. Die
Stadt hat darauf aufbauend eine eigene Fortschreibung der Volkszählung betrieben und kann
so auch schneller auf Zu-/Fortzüge und Umzüge reagieren. Zudem sind in den städtischen Daten immer auch die Nebenwohnsitze enthalten, während die LDS-Daten lediglich die Bevölkerung am Hauptwohnsitz abbilden.
Da die Daten der Stadt detaillierter die Situation vor Ort wiedergeben und auch für die im Rahmen der Flächennutzungsplanung zu betreibende Flächenvorsorge die relevanten Nebenwohnsitze berücksichtigt werden, sind diese für die weitere Ermittlung ausschlaggebend. Sie werden
maßgebliche Grundlage für die Bedarfsprognosen der Flächennutzungen im Stadtgebiet und
stellen die Grundlage zukünftiger Planungserfordernisse dar. Beim Vergleich mit Kreis- und
Landesebene oder bei Auswertungen einzelner Datenreihen, die der Stadt nicht vorliegen, werden alternativ die Daten des LDS herangezogen.
Zum Stichtag 01.01.2007 28 betrug die Bevölkerungszahl 109.513 Einwohner. Davon sind ca.
48% männliche und 52% weibliche Bewohner.
Einwohnerstärkster Sozialatlasbezirk ist Asberg, gefolgt von Repelen und Kapellen. Die nach
Einwohnerzahl kleinsten Bezirke sind Eick und Utfort.
27
28
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik trägt seit dem 01.01.2009 den Namen Landesbetrieb Informatik und
Technik (IT.NRW). Da die zugrunde liegenden Daten vor der Umbenennung erhoben wurden, bleibt die Quellenangabe
„LDS“ bestehen.
Da die von der Stadt beauftragte Bevölkerungsprognose am 01.01.2007 beginnt, wird in der Datenanalyse dieses Enddatum betrachtet.
Planungsgruppe MWM
25
Abbildung 4: Einwohnerstand am 01.01.2007 nach Sozialatlasbezirken
Quelle: Stadt Moers, eigene Darstellung
5.1.2
Altersstruktur
Die Altersstruktur in Moers stimmt mit der Struktur im Kreis Wesel und im Land NRW weitestgehend überein. Geringe Abweichungen nach unten gibt es in den Altersgruppen der jüngeren
Einwohner (bis 35 Jahre) in Stadt und Kreis gegenüber dem Anteil im Land NRW. Die Altersstufe ab 45 ist in Stadt und Kreis geringfügig stärker vertreten als im Landesdurchschnitt. Auffällig
ist der höhere Anteil der Altersgruppen ab 45 bis über 65 Jahren in der Stadt Moers verglichen
mit den Anteilen in Kreis und Land (Stand: 31.12.06).
Betrachtet man die Entwicklung der Altersgruppen der letzten zehn Jahre (31.12.1996 bis
31.12.2006), zeigt sich folgendes Bild:
Die Altersgruppe der 27 - 45-Jährigen nimmt im Vergleich zu den sonstigen Altersgruppen relativ stark ab (31.12.1996 = 31.283 Personen und 31.12.2006 = 27.341 Personen). Neben dem
naturgemäßen Wechsel in die nächst höhere Altersgruppe ist zu vermuten, dass ein Großteil
dieser „mobilen“ Altersgruppe Moers verlässt. Bedingt durch den Rückgang der Familien mit
Kindern und fehlende Zuzüge bleibt auch ein ausreichendes Nachwachsen aus den unteren Altersgruppen aus.
Die Altersgruppe bis 27 Jahre steigt in diesem 10-Jahres-Zeitraum zunächst kontinuierlich an –
bedingt durch die Zuwanderung von jungen Familien und der natürlichen Einwohnerentwicklung. Seit dem Jahr 2004 ist jedoch auch die Kurve dieser Altersgruppe abnehmend.
Sowohl die Altersgruppe der 45 - 65-Jährigen als auch die Altersgruppe der über 65-Jährigen
steigen hingegen in diesem 10-Jahres-Zeitraum deutlich an.
5.1.3
Bevölkerungsentwicklung
Im Jahr 1997 (31.12.1996) betrug die Einwohnerzahl noch 107.761 Einwohner. Absolut hat die
Bevölkerungszahl der Stadt Moers zwischen 1997-2007 um 1.752 Einwohner zugenommen
(Quelle: Statistikstelle – Informationsmanagementsystem der Stadt Moers). Dies entspricht einem Bevölkerungswachstum von 1,6 % über die letzten zehn Jahre.
26
Planungsgruppe MWM
110.500
110.116
110.000
109.840
109.792
109.597
109.500
109.513
109.000
108.816
108.500
108.200
108.000
107.761
107.744
107.802
107.554
107.500
107.000
106.500
106.000
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Abbildung 5: Bevölkerungsentwicklung Moers 1997 (31.12.1996) bis 31.12.2006
Quelle: Stadt Moers, Statistikstelle – Informationsmanagementsystem, eigene Darstellung
Auffällig ist ein stetiger Anstieg von 2001 ist 2004 (1,77%). In den Jahren zuvor betrug das jährliche Bevölkerungswachstum 0,04 % (1997-1999). Ab 2004 war ein Rückgang zu verzeichnen
(-0,55%).
Der Anstieg in den Jahren 2001 bis 2004 steht vor allem im europäischen Kontext der Wanderungsbewegungen, insbesondere erfolgte in dieser Zeit ein Zuzug aus den osteuropäischen
Ländern. Aber auch die in diesem Zeitraum entstandenen Neubaugebiete z.B. Stockrahmsfeld
in Kapellen und Jockenstraße in Utfort sind ausschlaggebend für einen Anstieg der Bevölkerung in dieser Zeit.
5.1.4
Bevölkerungsentwicklung Regionalvergleich Moers - Kreis Wesel - NRW
Die Stadt Moers ist die einwohnerstärkste Kommune im Kreisgebiet Wesel, (109.513 Einw.
Quelle: Stadt Moers bzw. 107.180 Quelle: LDS), gefolgt von Dinslaken (70.233 Einw. Quelle:
LDS) und Wesel (61.711 Einw. Quelle: LDS, Stand 01.01.2007).
Im Regionalvergleich betrachtet liegt die Bevölkerungszunahme der Stadt Moers von 19972007 bei 1,6 % (Quelle: Stadt Moers). Die Bevölkerung im Kreis Wesel ist in dieser Zeit von
467.948 Einwohnern zum 31.12.1996 auf 475.433 Einwohner im Jahr 2006 gestiegen, d.h. ebenfalls um 1,6 % angewachsen. Der Rückgang an Zuwachs setzte hier allerdings bereits etwas früher ein als in Moers, nämlich ab 2002 (Daten LDS).
Auf Landesebene hat das LDS ab 2003 erstmals seit fast zwei Jahrzehnten einen Rückgang
der Einwohnerzahl ermittelt, das Geburtendefizit in NRW konnte nicht durch Wanderungsgewinne ausgeglichen werden.
5.1.5
Natürliche Einwohnerentwicklung
Die Bevölkerungsentwicklung setzt sich aus den natürlichen Bevölkerungsbewegungen (lebend
Geborene, Gestorbene) und den Wanderungen (Zugezogene und Fortgezogene) zusammen.
Um eine genaue Aussage über die Grundlagen des Wachstums in Moers treffen zu können,
werden im Folgenden die Daten zur natürlichen bzw. wanderungsbedingten Bevölkerungsentwicklung separat dargelegt.
Planungsgruppe MWM
27
Die natürliche Einwohnerentwicklung wird durch den Vergleich von Geburten zu Sterbefällen als
Saldo ermittelt. Anders als bei den Daten der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung führt die
Stadt hierzu keine eigene Datenfortschreibung. Für die Auswertung der Geburten und Todesfälle sind daher die Daten des LDS heranzuziehen.
Bei Gesamtbetrachtung der vorliegenden Daten liegt für den Zeitraum der letzten zehn Jahre
ein deutlicher Sterbeüberschuss in Moers vor. Wie der Bundes- und Landesdurchschnitt ist hier
der Rückgang der Geburten aufgrund sich ändernder Lebensformen und Gewohnheiten maßgeblich. Insgesamt ist die Geburtenzahl leicht abnehmend, während die Sterbezahl nahezu
konstant ist.
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
-200
-400
-600
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
Geburten
859
914
793
917
850
854
818
864
829
768
Sterbefälle
1168
1092
1145
1081
1134
1166
1203
1093
1155
1058
Saldo
-309
-178
-352
-164
-284
-312
-385
-229
-326
-290
Geburten
Sterbefälle
Saldo
Linear (Sterbefälle)
Linear ( Geburten)
Abbildung 6: Entwicklung der Geburten und Sterbefälle 1997 – 2006
Quelle: LDS, eigene Darstellung
5.1.6
Wanderungsbewegung
Betrachtet man die Zu- und Fortzüge in Moers, so ist innerhalb des 10 Jahres-Zeitraumes ein
Wanderungsgewinn zu verzeichnen. Mit Ausnahme von 1997 steigen die Wanderungsgewinne
kontinuierlich bis zur absoluten Spitze in 2002 an. Seit 2003 ist ein Rückgang zu verzeichnen.
Auffällig ist das Jahr 2002 mit einem Saldo von 910 Wanderungsgewinnen pro Jahr bedingt
durch hohe Zuzüge (5.068) und gleichzeitig geringe Fortzüge (4.158, 330 weniger Wegzüge als
im Vorjahr). Außerdem ist in diesem Jahr ein verhältnismäßig hoher Zuwachs an Personen mit
Migrationshintergrund zu verzeichnen.
28
Planungsgruppe MWM
1000
800
600
400
200
0
-200
Wanderungssaldo
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
-86
314
349
389
643
910
269
255
-57
-77
Abbildung 7: Wanderungssaldo
Quelle: LDS, eigene Darstellung
Diese sich vollziehenden rückläufigen Salden sind vor allem in der Abnahme der Zuzüge begründet (1997 = 4.575 Zuzüge und 2006 = 4.145 Zuzüge).
Die Fortzüge sind nur leicht rückläufig. D.h. es ziehen weniger Menschen nach Moers, es ist
aber auch festzustellen, dass weniger Fortzüge stattfinden. In den Jahren 2005 und 2006 sind
jedoch mehr Menschen weggezogen als zugezogen.
Bei genauer Betrachtung der Wanderungsverflechtungen im Jahr 2006 zeigt sich, dass die
größten Wanderungsbewegungen innerhalb des Landes NRW verbleiben. Gegenüber den
deutschlandweiten Wanderungen von 3.819 Zuzügen und 3.809 Fortzügen erfolgen allein 3.394
Zuzüge und 3.255 Fortzüge von oder nach Kommunen des Landes NRW.
Die stärksten Wanderungsbeziehungen bestehen mit Duisburg (1.314 Zuzüge / 973 Fortzüge)
und den drei Nachbargemeinden Kamp-Lintfort (241 Zuzüge / 220 Fortzüge), Neukirchen-Vluyn
(326 Zuzüge / 278 Fortzüge) und Rheinberg (161 Zuzüge / 224 Fortzüge). 29
Bezogen auf die Entwicklung der Wanderungsverflechtungen in den Jahren 1987 bis 2006 fällt
auch hier die Beziehung zur Stadt Duisburg auf. Zwischen beiden siedlungsräumlich zusammengewachsenen Städten werden jährlich über 1.000 Wanderungsbewegungen gezählt. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum 29.455 Zuzüge nach Moers aus Duisburg und umgekehrt
20.241 Fortzüge. Moers verzeichnete also einen Gewinn von ca. 9.000 Personen.
An Gemeinden im Umkreis verliert die Stadt 3.400 Personen insgesamt, resultierend aus ca.
15.000 Zuzügen aus den Nachbarkommunen und über 18.000 Fortzügen in die umliegenden
Gemeinden. Ein positives Wanderungssaldo verzeichnet Moers auch gegenüber Kernstädten
im rheinischen Ruhrgebiet, zu erklären durch die Wanderungen aus den Ballungskernen in die
Ballungsrandzonen 30 .
5.1.7
29
30
LDS, Stand 2006
Datenmosaik 2007, Das große Nullsummenspiel, 23. Ausgabe, November 2007, Hrsg.: Bezirksregierung Düsseldorf
Planungsgruppe MWM
29
Einwohnerverteilung
Für die Flächennutzungs- und Stadtentwicklungsplanung sind insbesondere die Aussagen der
Einwohnerstatistik auf kleinräumiger Ebene wesentlich, d.h. für Moers auf Ebene der Sozialatlasbezirke.
Nach dem Stand 2006 bilden Asberg (14.435 Einw.), Repelen (12.980 Einw.), Meerbeck
(11.835 Einw.) und Kapellen (11.894 Einw.) die einwohnerstärksten Stadtbezirke. Fast die Hälfte der Einwohner (ca. 46,7 %) bewohnt diese vier Gebiete. Die übrigen Bezirke haben Anteile
an der Gesamtbewohnerzahl, die im einstelligen Prozentbereich liegen (z.B. Moers-Ost mit 9,39
% und Utfort mit 4,65 %).
Abbildung 8: Einwohnerverteilung / Einwohnerentwicklung
Betrachtet man das Verhältnis zwischen Flächengröße der Stadtbezirke und Einwohnerzahl, so
weisen folgende Bezirke die höchste Einwohnerdichte auf und bilden so den Hauptsiedlungsund Versorgungsschwerpunkt: Asberg, Meerbeck, Vinn und Moers-Mitte. Die umliegenden So30
Planungsgruppe MWM
zialatlasbezirke Kapellen, Repelen und Hülsdonk sind die Bezirke mit den wenigsten Einwohnern / Fläche.
50,00
45,00
42,96
42,31
40,00
34,01
35,00
32,57
31,81
30,00
27,90
25,00
19,66
20,00
16,73
15,00
10,32
8,89
10,00
8,40
7,72
5,00
Abbildung 9:
Kapellen
Repelen
Hülsdonk
Schwafheim
Eick
Utfort
Moers-Ost
Rheinkamp-Mitte
Moers-Mitte
Vinn
Meerbeck
Asberg
0,00
Verhältnis zwischen Flächengröße und Einwohnerzahl der Sozialatlasbezirke (EW / ha)
Quelle: Stadt Moers, Stand: 31.12.2006
Sozialatlasbezirke
Utfort
Rheinkamp-Mitte
Eick
Hülsdonk
Schwafheim
Vinn
Moers-Mitte
Moers-Ost
Meerbeck
Kapellen
Repelen
Asberg
Gesamt
Tabelle 1:
Einwohner gesamt
5.094
5.392
5.489
5.781
7.501
9.042
9.785
10.285
11.835
11.894
12.980
14.435
109.513
Anteil %
4,65
4,92
5,01
5,28
6,85
8,26
8,94
9,39
10,81
10,86
11,85
13,18
100,00
Einwohnerverteilung in Moers (Stand: 2006)
Quelle: Stadt Moers
Planungsgruppe MWM
31
Sozialatlasbezirke
Vinn
Rheinkamp-Mitte
Eick
Meerbeck
Moers-Ost
Repelen
Hülsdonk
Asberg
Moers-Mitte
Kapellen
Schwafheim
Utfort
Tabelle 2:
Einwohnerstand
31.12.1996
9945
5890
5897
12266
10317
12944
5652
13882
9080
10955
6786
4147
Einwohnerstand
31.12.2006
9042
5392
5489
11835
10285
12980
5781
14435
9785
11894
7501
5094
Differenz
1996 2005
-903
-498
-408
-431
-32
36
129
553
705
939
715
947
Differenz
in %
-9,08
-8,46
-6,92
-3,51
-0,31
0,28
2,28
3,98
7,76
8,57
10,54
22,84
Einwohnerentwicklung Stadtbezirke
Quelle: Stadt Moers
Die Einwohnerentwicklung der letzten zehn Jahre (1996-2006) zeigt abweichende Werte für die
einzelnen Stadtbezirke. Geringe Zu- oder Abnahmen haben Hülsdonk (+ 2,28 %), Asberg (+
3,98 %) sowie Moers-Ost (-0,31 %) und Meerbeck (- 3,51 %) zu verzeichnen.
Die übrigen Bezirke weisen entweder ein mittleres bis hohes Wachstum oder einen mittleren bis
hohen Rückgang in der Bevölkerung auf. Den höchsten Zuwachs haben Utfort mit 22,84%,
Schwafheim mit 10,54% und Kapellen mit 8,57% zu verzeichnen. Dies lässt sich vor allem
durch die Bereitstellung neuer Bauflächen erklären. Auffällig ist in Utfort insbesondere der Anstieg der Altersgruppe 45-65 Jahre (+465), der auf Zuzüge bedingt durch neue Wohngebiete
schließen lässt, wobei hier der Einwohnerzuwachs im 10-Jahreszeitraum kontinuierlich bis 2006
erfolgte und keine Spitzen in einem bestimmten Jahr zu verzeichnen sind. In Kapellen hingegen
ist ein deutlicher Anstieg während der Jahre 1999 und 2002 zu verzeichnen, ab dem Jahr 2005
sind die Zahlen rückläufig. Auffällig ist hier der sehr deutliche Zuwachs der Altersgruppen über
65 Jahre.
Vinn verzeichnet mit –9,08% den größten Rückgang in der Einwohnerentwicklung. Betrachtet
man diesen Bezirk separat, fällt der kontinuierliche Rückgang auf. Insbesondere die Altersgruppen 6-18 (-305), 27-45 (-566) und 45-65 (-236) nehmen ab, die Altersgruppe über 65 nimmt
hingegen zu (+365). Neben den allgemeinen Überalterungserscheinungen fehlen in diesem Bezirk Zuzüge von jungen Familien. Es ist anzunehmen, dass die geburtenfähigen Jahrgänge aus
dem Bezirk wegziehen.
5.1.8
Bevölkerungsdichte Moers
Die Bevölkerungsdichte der Stadt Moers erreicht bei einer Fläche von rund 67,7 qkm einen
Wert von 1.617,9 Einwohner je qkm 31 , bzw. 16,17 Einwohner / ha. Die Entwicklung in den vergangenen 10 Jahren zeigt leichte Schwankungen, bis 2004 steigt der Wert. Ab 2004 geht die
Einwohnerdichte zurück und spiegelt die vorangehenden Analyseergebnisse zur Bevölkerungsentwicklung wider.
Innerhalb des Kreises Wesel zeigt Moers die höchste Bevölkerungsdichte. Dies liegt auch daran, dass die Stadt nicht zu den flächengrößten Kommunen des Kreises Wesel gehört. Der Kreis
hat eine Dichte von 456,1 Einwohnern je qkm. NRW weist eine Dichte von 530 Einw./qkm auf.
Im Vergleich ist Moers also um das dreifache dichter besiedelt 32 .
31
32
32
LDS NRW und Stadt Moers
LDS, Stand: 31.12.2006
Planungsgruppe MWM
5.2
Haushaltsstruktur
Eine wesentliche Auswirkung der Vielfalt von Lebensstilen zeigt sich in der Veränderung der
Struktur privater Haushalte. Private Haushalte sind nach ihrer amtlichen Definition „Gemeinschaften von Personen, die zusammen wohnen und wirtschaften, sowie Personen, die allein
wohnen und wirtschaften“. 33 Die Betrachtung der Bevölkerungszahlen allein reicht nicht aus, um
die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt abzuschätzen, denn speziell die privaten Haushalte erscheinen als Nachfrager auf dem Wohnungsmarkt.
Eine Kernaussage der Raumordnungsprognose 2020/2050 für Deutschland ist, dass bei anhaltender Schrumpfung der Bevölkerung die Zahl der Haushalte ansteigt. Die durchschnittliche
Haushaltsgröße wird sich von 2,13 Personen auf 2,02 verkleinern. 34 Auch in Moers schreitet die
Verkleinerung privater Haushalte durch eine geringere Kinderzahl und die Aufsplittung ehemaliger Mehrgenerationen- bzw. Großfamilienhaushalte in kleinere Haushaltseinheiten voran. Sowohl die Alterung der Bevölkerung als auch die Individualisierung der Gesellschaft bewirken eine Tendenz hin zu mehr kleineren Haushalten. Ursachen sind die veränderten Lebensgewohnheiten (z.B. Single-Haushalte, gleichgeschlechtliche Partnerschaften), aber auch sich ändernde
sozioökonomische Rahmenbedingungen.
5.2.1
Haushaltsstruktur im Regionalvergleich Kreis Wesel - NRW
Nach den Berechnungen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik wird auf Basis
einer Status-Quo-Berechnung und der Trendvariante (inklusive statistisch signifikanter Trends)
in Nordrhein-Westfalen eine Zunahme der Haushalte bis 2020 bzw. 2040 zu verzeichnen sein.
Dies erfolgt durch Zunahme der Einpersonenhaushalte bei gleichzeitigem Rücklauf der Mehrpersonenhaushalte. Insbesondere wird ein Rücklauf bei den Haushalten mit Kindern erwartet.
Dagegen wird der Bedarf an altersgerechten Wohnungen durch die Verschiebung der Altersstruktur in der Bevölkerung steigen. Der prognostizierte Zuwachs an Haushalten verteilt sich
aber sehr unterschiedlich auf die Regionen. Die Nachfrage nach Wohnungen wird bis 2020
noch steigen, danach jedoch zurückgehen, u.a. aufgrund des Herauswachsens der 1960er Babyboomer-Generation. Der Bedarf an altersgerechten Wohnungen wird trotzdem weiter wachsen.
Generell lässt sich eine Aussage zur Haushaltsentwicklung im gesamten Kreis Wesel treffen. In
der Raumordnungsprognose 2020/2050 von 2006 ist der Kreis Wesel gekennzeichnet als Region mit Zunahme der Zahl der Haushalte von 3 bis unter 10%. 35 Die Zunahme der Wohnflächennachfrage wird für die Raumordnungsregion um Düsseldorf zwischen 0 und 5% prognostiziert. 36
5.2.2
Entwicklung der Haushaltsstrukturen in Moers
Betrachtet man die Entwicklung der Haushalte in Moers, so ist im Zeitraum 2001 bis 2006 ein
Anstieg um ca. 3.000 Haushalte zu verzeichnen 37 , trotz der rückläufigen Bevölkerungszahlen
ab 2004.
33
34
35
36
37
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Raumordnungsprognose 2020/2050, Bonn 2006, S. 40
Ebenda, S. 47
ebenda, S.51, Karte 3.2
ebenda, S.87, Karte 5.1
Stadt Moers, anders als bei den übrigen Datenrecherchen kann hier nur auf die Daten ab 2001 zurückgegriffen werden.
Planungsgruppe MWM
33
Entwicklung der Haushalte 2001-2006
51.000
50.500
50.417
50.000
49.806
49.500
49.000
48.500
48.696
48.423
48.043
48.000
47.500
47.490
47.000
46.500
46.000
2001
Abbildung 10:
2002
2003
2004
2005
2006
Entwicklung der Haushalte 2001-2006
Quelle: Stadt Moers, eigene Darstellung
Verbunden ist dieser Anstieg mit der rückläufigen Belegungsdichte der Wohnungen von 2,29 im
Jahr 2001 auf 2,17 im Jahr 2006. Auch hier ist ein enormer Sprung zwischen dem Jahr 2004
und 2005 auffällig.
Entwicklung der Haushaltsgröße (EW / Haushalt)
2,32
2,30
2,28
2,29
2,28
2,27
2,26
2,26
2,24
2,22
2,21
2,20
2,18
2,17
2,16
2,14
2,12
2,10
2001
Abbildung 11:
2002
2003
2004
2005
2006
Entwicklung der Haushaltsgröße 2001-2006
Quelle: Stadt Moers, eigene Darstellung
Betrachtet man die unterschiedlichen Haushaltstypen, so sind insbesondere die Einpersonenhaushalte in diesem Zeitraum gestiegen, auffallend hierbei insbesondere die Einpersonenhaushalte unter 30 Jahren (59 %).
Gleichzeitig nehmen die Paare ohne Kinder (jüngste Person unter 30 Jahre) um 28 % ab, d.h.
die Personengruppe, die für die natürliche Bevölkerungsentwicklung wichtig ist.
34
Planungsgruppe MWM
Gemäß den oben aufgeführten Prognosen auf Landes- und Bundesebene ist auch in Zukunft
mit einer Verkleinerung und gleichzeitig Erhöhung der Haushaltszahlen zu rechnen, wobei
Städte tendenziell eine geringere Dynamik aufweisen als die ländlichen Gebiete. In den Städten
sind die Haushaltsverkleinerungen nämlich bereits am weitesten fortgeschritten und haben nur
noch mäßig Verschiebungen zugunsten der kleinen Haushalte zu verzeichnen. Die ländlichen
Räume mit ihren vergleichsweise hohen Anteilen an großen Haushalten holen weiter auf. 38
5.3
5.3.1
Wohnsiedlungswesen
Wohngebäude- und Wohnungsbestand
Im Stadtgebiet Moers bestehen gegenwärtig 46.713 Wohnungen in 19.196 Wohngebäuden
(Stand 31.12.2006). Dies bedeutet in absoluten Zahlen eine Zunahme von 1.825 Wohnungen
und 1.114 Wohngebäuden im Vergleich zu 1996. Bei einer Gesamtwohnfläche von
3.772.800 qm bedeutet dies ein Durchschnittswert von 80,76 qm pro Wohnung. 39
5.3.2
Pro-Kopf-Wohnungsflächenentwicklung
Als durchschnittliche Wohnungsfläche je Einwohner wird für Moers ein Wert von 35,20 qm 40
angegeben. Dies bedeutet eine Zunahme von 1,91 qm im Vergleich zu 1996 (33,29 qm/ Einwohner). 41
1996
2006
qm/Einw.
qm/Einw.
NRW
35,41
39,06
Kreis Wesel
33,92
37,17
Stadt Moers
33,29
35,20
Tabelle 3: Wohnungsflächenentwicklung 1996 – 2006
Quelle: LDS
Verglichen mit dem Kreis Wesel (2006 = 37,17 qm/Einw.) liegt die durchschnittliche Wohnungsfläche pro Einwohner der Stadt Moers unter dem Kreiswert, obwohl sich die Werte von Stadt
und Kreis im Jahr 1996 kaum unterscheiden (Stadt Moers = 33,29 qm/Einw. und Kreis Wesel
33,92 qm/Einw.). 42 Beide liegen unter dem Landesdurchschnitt von 39,06 qm/Einw. Kreis und
Stadt werden sich diesem Wert aber allmählich nähern. Ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf ist
also vorhanden und wird gegebenenfalls in Zukunft noch zunehmen (siehe hierzu auch Kapitel
5.7.2).
38
39
40
41
42
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Raumordnungsprognose 2020/2050, Bonn 2006, S.55
LDS
LDS 31.12.2006: 3.772.800 qm / 107.180 Einwohner
LDS, Stand 31.12.2006
LDS
Planungsgruppe MWM
35
5.4
5.4.1
Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung
Siedlungsentwicklung
Ausgehend von den historischen Keimzellen der Innenstadt und der Dörfer wuchs das bebaute
Stadtgebiet insbesondere im Zuge der Industrialisierung an. Zu dieser Zeit entstanden die großen Arbeitersiedlungen in Meerbeck und daran anschließend in den 30er Jahren des letzten
Jahrhunderts weitere große zusammenhängende Wohnsiedlungen, z.B. in Repelen, MoersMitte, Vinn und Scherpenberg. Ausschlaggebend war hier stets die Nähe zu den Arbeitsstätten,
insbesondere zu den Zechen.
Ein zweites großes Siedlungswachstum setzte nach dem 2. Weltkrieg in den Zeiten des Wirtschaftsaufschwungs ein. Auffällig sind die in dieser Zeit entstandenen, teils großflächig zusammenhängenden Siedlungsbereiche in Repelen, Eick, Hülsdonk, Moers-Ost, Asberg und Kapellen. Während Repelen, Moers-Ost, Asberg und Kapellen jedoch insgesamt ein heterogenes
Siedlungsbild aufweisen, sind in Eick und Hülsdonk die Wohngebiete dieser Entstehungsepoche dominierend.
Kontinuierlich erfolgte dann in den 70er, 80er und 90er Jahren die weitere Siedlungsentwicklung als Ergänzung und Abrundung der bestehenden Wohnareale.
5.4.2
Siedlungsstruktur und Siedlungstypen
Die Siedlungsstruktur ist gekennzeichnet durch einen verdichteten Bereich um die historische
Innenstadt mit den daran angrenzenden Stadtbezirken Hülsdonk, Meerbeck und Moers-Ost sowie Asberg. Die bebauten Bereiche von Asberg und Teile von Moers-Ost (Scherpenberg) gehen unmittelbar in die Siedlungsstruktur von Duisburg über.
Sowohl der Süden als auch der Norden des Stadtgebietes sind weniger dicht besiedelt, wobei
im Norden ein Siedlungskonglomerat aus Repelen, Rheinkamp-Mitte, Eick und Utfort unmittelbar an den Zentralbereich angrenzt. Im äußersten Norden hingegen prägen lediglich Siedlungssplitter das Bild.
Der Süden ist weitaus ländlicher geprägt mit den Siedlungsbereichen Schwafheim und Kapellen
mit Holderberg und Vennikel.
Auch die Siedlungsstruktur in den einzelnen Bezirken ist sehr unterschiedlich. Die südlichen
Stadtbezirke Kapellen, Holderberg, Vennikel und Schwafheim sind überwiegend durch individuelle Ein- und Zweifamilienhausbebauung geprägt. Nur vereinzelt sind hier Bereiche mit verdichteten Bauweisen (Mehrfamilienhausbebauung, Zeilenbebauung und Geschosswohnungsbau)
vorhanden, z.B. in Kapellen die Siedlung Achterathsfeld. Ebenso sind die Sozialatlasbezirke Utfort, Asberg und Moers-Ost überwiegend durch Einfamilienhausbebauung geprägt.
In den sonstigen Stadtbezirken ist eine sehr heterogene Struktur auffallend. Am deutlichsten
wird dies in Moers-Mitte und Vinn.
Der Sozialatlasbezirk Meerbeck fällt auf durch seine große, zusammenhängende Arbeitersiedlung Meerbeck-Hochstraß, die durch ihre homogene Bauweise und architektonische Ausprägung (durchgrünte Bergarbeiter-Wohnsiedlung) eine der wertvollsten Bestandteile des Stadtbildes und der Siedlungsgeschichte darstellt.
36
Planungsgruppe MWM
5.5
5.5.1
Reserveflächen
Bebauungsplan– und Flächennutzungsplanreserven
Die Stadt Moers verfügt derzeit (Stand: Mai 2008 43 ) über einen Bestand von insgesamt ca.
1.700 ha tatsächlich als solche genutzte Wohn- und Mischbauflächen.
Bis zum Jahr 2009 meldete die Stadt Moers alle drei Jahre ihre Flächenpotentiale an die Bezirksregierung Düsseldorf (seit 2010 ist der RVR für das Siedlungsmonitoring zuständig). Die
Stadtverwaltung hat dafür das bestehende Wohnbauflächenpotential, also die noch nicht bebauten, vorhandenen Reserveflächen, im Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und Innenbereichssatzungen sowie Baulücken im August 2009 erhoben.
2009 stehen
im noch geltenden Flächennutzungsplan
517 WE
in rechtskräftigen Bebauungsplänen
798 WE
und in Baulücken
645 WE
zur Verfügung.
Von den rechtskräftigen Bebauungsplänen weisen vor allem die Bebauungsplangebiete Meerbeck-Ost (BP 116, 307 WE), Asberg / Trompeterstraße / Oestrumerstraße (BP 16 a/b, 60 WE) ,
Asberg / Kronprinzenstraße / Essenberger Straße (BP 154, 70 WE) und Utfort / Jockenstraße /
Liebrechtstraße (BP 124, 51 WE) noch Reserven auf. In Vinn, Moers-Mitte und Hülsdonk gibt
es keine B-Planreserven mehr.
Flächennutzungsplanreserven bestehen hingegen in Rheinkamp-Mitte und Moers-Mitte nicht
mehr. Asberg bietet das größte Potential an Reserven auf FNP-Ebene mit 146 WE.
Planerisch stehen diese Flächen durch Rahmenbedingungen wie Verfügbarkeit, Grundbesitz
bzw. Eignung der Flächen für eine Entwicklung aufgrund veränderter Rahmenbedingungen
(z.B. Anschluss technischer Infrastruktur) nur zum Teil zur Verfügung. Dies muss bei der Bedarfsprognose berücksichtigt werden.
5.5.2
Baulücken (Flächenreserven nach § 34 BauGB)
Neben den Reserven in den rechtskräftigen Bebauungsplänen und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan stehen auch in den einzelnen Stadtteilen nach § 34 BauGB Baulücken theoretisch für eine Bebauung zur Verfügung. Diese belaufen sich nach der Ermittlung von 2009 auf
645 WE.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vorhandenen Reserven in den einzelnen Sozialatlasbezirken:
43
Gem. Realnutzungskartierung Planungsgruppe MWM, Mai 2008
Planungsgruppe MWM
37
WE
Repelen
Rheinkamp-Mitte
Eick
Moers-Ost
Utfort
Meerbeck
Hülsdonk
Moers-Mitte
Vinn
Asberg
Schwafheim
Kapellen
Gesamt
Tabelle 4:
10
50
69
129
0
20
0
20
12,5
18
30
60,5
48
326
63
437
17,5
112
38
167,5
72
0
29
101
50
0
51
101
0
0
60
60
98
0
22
120
146
137
140
423
23
16
35
74
40
119
112
271
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
517
798
645
1960
FNP
BPLAN
Baulücken
Summe
Flächenreserven
Angaben der Stadt Moers, August 2009
38
Planungsgruppe MWM
5.5.3
Verfügbarkeitsabschläge
Das Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung GmbH
an der Ruhr Universität Bochum (InWIS) hat für die Stadt Grevenbroich ein Gutachten zu
Wohnbauflächenpotentialen erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens des InWIS werden prozentuale Abzüge für bestimmte Entwicklungshemmnisse getätigt.
Die Reserveflächen in Bebauungsplänen werden zu 92 % angerechnet, solche in Flächennutzungsplänen werden zu 87% angerechnet. Da die Entwicklungshemmnisse, die in diesem Gutachten aufgeführt werden, nicht Grevenbroich-spezifisch und auf alle Kommunen übertragbar
sind, werden diese prozentualen Abzüge auch für die Flächennutzungsplanung in Moers angewandt.
Entwicklungshemmnisse bei Wohnbaupotentialen in Bebauungsplangebieten sind neben den
unattraktiven Grundstückszuschnitten der verbleibenden Flächen auch zu hohe Baulandpreise,
individuelle Bodenbevorratung und mangelnde Verkaufsbereitschaft, aber auch behördliche
Auflagen aus Umwelt-, Naturschutz und Baurecht.
In Flächennutzungsplangebieten führen zusätzlich Restriktionen in der Fläche, die bei Bebauungsplänen schon ausgeräumt sind, zu einer verminderten Mobilisierung, z.B. Altlasten oder
ökologische und sonstige Vorbehalte.
Somit ergeben sich nach Abzug von 8 % derzeit verfügbarer Bebauungsplanreserven insgesamt 734 WE. Verfügbare Flächennutzungsplanreserven werden nach Abzug für diese Entwicklungshemmnisse von 13 % mit 450 WE ermittelt, so dass ca. 1.184 verfügbare Wohneinheiten
heute in rechtskräftigen Bebauungsplänen und im rechtswirksamen Flächennutzungsplan zur
Verfügung stehen.
Auch die oben aufgeführte Zahl an Baulückenreserven innerhalb der bebauten Gebiete ist aus
folgenden Gründen für eine bauliche Entwicklung oftmals nicht verfügbar:
Gegenläufige Eigentümerinteressen: Immobilienspekulationen/ Familienvorhaltung, Eigenbedarf für gärtnerische Nutzungen
Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit durch Restriktionen und Belastungen aus dem Umfeld
Teilweise zu hoher Erschließungsaufwand, erschwerte Erschließungsvoraussetzungen
Unattraktive Grundstückszuschnitte
Nicht nachfragegerechte Lage im Stadtgebiet
Es kann davon ausgegangen werden, dass durchschnittlich 50 % der oben genannten Baulückenreserven für die künftige bauliche Entwicklung nicht zur Verfügung stehen.
Folgende Auswertungen der Baulückenerfassung im Rahmen des Siedlungsmonitorings unterstützen diese Argumentation:
Baulücken im Jahr 2000: 465 WE
Baulücken im Jahr 2003: 428 WE
Baulücken im Jahr 2006: 407 WE
Zwischen 2000 und 2006 wurden somit durchschnittlich 10 WE pro Jahr in erfassten Baulücken
realisiert.
Im Rahmen der Neuaufstellung FNP wurden Baulücken und die in den jeweiligen Bereichen
voraussichtlich zu realisierenden Wohneinheiten neu erfasst. Es wurde ein Potential von rund
645 WE ermittelt. Bei einem Planungshorizont von 15 Jahren wäre bei einem durchschnittlichen
Verbrauch von Baulücken für 10 WE pro Jahr von einem Gesamtverbrauch von 150 WE zu
rechnen. Ziel der Stadt ist es, die Inanspruchnahme von Baulücken zu intensivieren, z.B. durch
die Einrichtung eines Baulückenkatasters oder die Intensivierung des Beratungsangebotes, und
zukünftig den nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Flächen zu stärken. Vor diesem Hintergrund wird für den vorgesehenen Planungszeitraum eine Aktivierung von 50% der in Baulücken
Planungsgruppe MWM
39
realisierbaren Wohneinheiten angestrebt. D.h. bei 645 heute bestehenden Baulücken soll eine
Aktivierung von rund 22 WE pro Jahr erreicht werden. Im Vergleich mit den Zahlen aus den
Jahren 2000 bis 2006 würde dies bereits eine Verdoppelung der Baulückenbebauung bedeuten.
Für die weitere Bedarfsermittlung wird daher mit einem anrechenbaren Baulückenbestand von
323 WE gerechnet.
Somit entstehen realistisch verfügbare Reserven in Flächennutzungsplan, Bebauungsplänen
und Baulücken von insgesamt 1.506 WE zur Verfügung.
5.6
Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung (Szenarien)
Die Modellrechnungen zeigen die zukünftige Bevölkerungsentwicklung der Stadt Moers auf und
sind ein wichtiges Kriterium für die Ermittlung des Wohnflächenbedarfes. Für die Stadt Moers
wurden dabei mehrere Entwicklungsszenarien erarbeitet.
5.6.1
Modellrechnungen der Stadt Moers
Zur Abschätzung der zukünftigen Entwicklung erstellte das Landesamt für Datenverarbeitung
und Statistik Nordrhein-Westfalen (LDS NRW) im Auftrag der Stadt Moers im Oktober 2006 die
Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung.
Das Berechnungsverfahren stützt sich auf eine nach Altersjahren und Geschlecht gegliederte
Basisbevölkerung (109.513 EW, Stand 31.12.2006) mit altersspezifischen Geburten- und Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Annahmen zum zukünftigen Wanderungssaldo bis zum Jahr
2025.
Die zukünftige Bevölkerungszahl nach Alter und die Zahlen der lebend Geborenen und Gestorbenen wurden auf der Basis der Ergebnisse der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 2007
errechnet (Variante 0 – reine natürliche Bevölkerungsentwicklung ohne Wanderungseinflüsse
durch Zu- und Fortzüge).
Grundlagen sind:
Datenbasis Bevölkerungsstand Einwohnerwesen 01.01.2007
Geburtenhäufigkeit: Hier wurden vom LDS die Geburtenhäufigkeiten aus den Jahren 1998 bis
2005 zugrunde gelegt
Sterbetafel 2004/2006
Die Variante 0 wurde ausgewertet für
Gesamtstadt
Gesamtstadt für Migranten /Nichtmigranten
Aussagen gegliedert auf die 12 Sozialatlasbezirke
40
Planungsgruppe MWM
Das LDS wurde von der Stadt beauftragt, vier weitere Modellrechnungen der Bevölkerungsentwicklung zu erstellen. Die Berechnungsvorgaben waren unterschiedliche Annahmen von Wanderungsgewinnen oder Wanderungsverlusten für die Stadt Moers.
Variante 1:
jährlicher Wanderungsverlust
-100 Personen
Variante 2:
jährlicher Wanderungsverlust
-50 Personen
Variante 3:
jährlicher Wanderungsgewinn
+50 Personen
Variante 4:
jährlicher Wanderungsgewinn
+100 Personen
Diese 4 Varianten wurden für die Gesamtstadt mit Unterteilung nach Altersgruppen und Geschlecht untergliedert.
Die unterschiedlichen Wanderungssalden der Varianten 1 bis 4 wurden aufgrund der Wanderungsgewinne der letzten 10 Jahre und den Wanderungsverlusten in den letzten 2 Jahren von
der Statistikstelle der Stadt Moers in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Stadtplanung und
Stadtentwicklung und der Sozialentwicklungsplanung festgelegt.
Auf den folgenden Seiten sind die Modellberechnungen der einzelnen Varianten aufgeführt:
109500
Einwohner
107500
105500
103500
Variante 0
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
101.923
100.920
101500
99.931
99500
98.943
97.940
2025
2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
2009
2008
2007
97500
Jahr
Abbildung 12: Vergleich der Varianten 0, 1, 2, 3 und 4
Quelle: Modellrechnungen für die Stadt Moers, LDS NRW
Planungsgruppe MWM
41
5.6.2
Korridor der künftigen Bevölkerungsentwicklung in Moers bis 2025
Um einen verlässlichen Korridor der künftigen Einwohnerentwicklung der Flächennutzungsplanung abstecken zu können, werden die in den vorangegangenen Kapiteln gewonnenen Erkenntnisse zugrunde gelegt.
Da aus den Varianten der städtischen Prognose im Betrachtungsjahr 2025 ein Unterschied von
3.983 Einwohnern resultiert, muss zumindest für die Wohnflächenbedarfsprognose und sonstige Themen der Stadtentwicklung wie z.B. die Infrastrukturplanung eine einheitliche Zielzahl
2025 festgelegt werden.
Varianten
Variante 0
Variante 1
Variante 2
Variante 3
Variante 4
Tabelle 5:
mögliche
Zielzahl 2025
99.931
97.940
98.943
100.920
101.923
absolute
Veränderung
-9.582
-11.573
-10.570
-8.593
-7.590
prozentuale
Veränderung
-8,75%
-10,57%
-9,65%
-7,85%
-6,93%
Wanderungsgewinn / -verlust
pro Jahr
0
-100
-50
+50
100
Bevölkerungsprognose 2007, Variante 1-4
Quelle: Stadt Moers
Aufgrund der in den vorangegangenen Kapiteln herausgearbeiteten Erkenntnisse definiert zum
jetzigen Zeitpunkt eine Zielzahl zwischen Variante 0 (99.931 Personen) und Variante 3
(100.920 Personen) einen relativ realistischen Entwicklungskorridor. Für die weiteren Berechnungen wurde deshalb im Lenkungskreis eine Zielzahl von 100.000 Einwohnern festgelegt.
Die getroffenen Annahmen werden durch folgende Argumente gestützt:
•
Entwicklung 1996 - 2006
Betrachtet man die Wanderungsbewegungen der letzten 10 Jahre, so ist eine Abnahme der
Fortzüge feststellbar. Dies belegt die Attraktivität der Stadt als Wohnstandort. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind keine negativen Entwicklungen am Arbeits- oder Wohnungsmarkt absehbar, die
einen derartigen Attraktivitätsverlust bewirken könnten, so dass vermehrt Menschen Moers verlassen. Erklärtes Ziel der Stadt ist, die Schrumpfung abzubremsen. Eine Stadtentwicklungsplanung unter dem Leitsatz „Qualität statt Quantität“ soll die Krise abfedern und eine Abwanderung
verhindern (Ø 4.400 Wegzüge / Jahr in den Jahren 1997 bis 2006).
Der Vergleich der Prognoseergebnisse mit der tatsächlichen Entwicklung der Einwohnerzahlen
in nachfolgender Darstellung macht deutlich, dass die für die Stadtentwicklungsplanung zugrunde liegende Annahme nur den Korridor einer möglichen Entwicklung anzeigen kann und als
Zieldefinition wichtig ist. Abweichungen nach oben (siehe 2008) und unten (2011) werden immer auftreten. Allerdings steckt in den tatsächlichen Einwohnerzahlen ab 2009 auch ein Anteil
statistischer Bereinigung, der nicht weiter qualifiziert werden kann. Dies und die hier aufgeführten Gründe verdeutlichen umso mehr, dass das Festhalten an einer „moderaten Schrumpfung“
als Zielvorgabe legitim ist.
42
Planungsgruppe MWM
110000
109513
109500
109492
109225
109174
109000
108898
108796
108697
108500
108556
108402
108160
(Okt. 09)
108000
108191
107984
107500
107404
(Mrz. 11)
Variante 3
tatsächliche Entwicklung
Variante 0
107000
106500
106000
2007
Abbildung 13:
2008
2009
2010
2011
Vergleich Prognoseergebnisse / tatsächliche Entwicklung
Quelle: Statistikstelle Stadt Moers, eigene Darstellung
Die Bevölkerungszunahme durch Wanderung in den letzten 10 Jahren betrug durchschnittlich
290 Personen / Jahr, in den letzten 5 Jahren durchschnittlich 260 Personen / Jahr. Die Wanderungsverluste von -67 Personen / Jahr der letzten 2 Jahre sind nicht repräsentativ für die Stadt
Moers und aufgrund des kurzen Betrachtungszeitraums nicht heranzuziehen. Amtliche Prognosen des LDS wählen ebenfalls als Referenzzeitraum häufig Zeiträume von 5 zurück liegenden
Jahren. Auch in den vergangenen 10 Jahren gab es ein Jahr mit negativen Wanderungssalden
(z.B. 1997), worauf wieder Jahre mit Wanderungsgewinnen folgten. So weist das Jahr 2007 ein
positives Wanderungssaldo von +171 Einwohnern auf. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklungstendenzen betragen die Wanderungsgewinne höchstwahrscheinlich immer noch ein
Drittel des früheren Wertes, aber schätzungsweise nicht mehr als 100 Einwohner / Jahr.
Bevölkerungsprognose IT.NRW
Um die zukünftige Bevölkerungsentwicklung abzuschätzen, erstellte der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Oktober 2009 Modellrechnungen für
alle Gemeinden in NRW. Diese Modellrechnungen sind aufbauend auf die Vorausberechnung
der Bevölkerung in den kreisfreien Städten und Kreisen in NRW für den Zeitraum 2008 bis
2030/2050 durchgeführt worden. Folglich ist hier auch die Annahmenstruktur der Vorausberechnungen von der Ebene kreisfreier Städte und Kreise auf die Ebene der Gemeinden übernommen worden. Nach Aussage von IT.NRW sind die Ergebnisse derartiger Modellrechnungen
jedoch nur als „Wenn-Dann-Aussagen“ aufzufassen und stellen keine präzisen Entwicklungen
dar. Die Entwicklung der Bevölkerung wird also unter der Annahme eines bestimmten Verlaufs
von Fertilität, Mortalität und Migration beschrieben. 44
Das Berechnungsverfahren stützt sich auf eine nach Altersjahren und Geschlecht gegliederte
Basisbevölkerung zum Stichtag 01.01.2008 (Moers: 107.120 EW) mit altersspezifischen Geburten- und Sterbewahrscheinlichkeiten sowie Annahmen zum zukünftigen Wanderungssaldo bis
zum Jahr 2030. Als Grundlage für die Bewegungsdaten dienen die Geburten und Sterbefälle
sowie die Zu- und Fortzüge aus der Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien
Städten und Kreisen in NRW 2008 bis 2030/2050. Die hieraus hervorgehenden jährlichen Komponenten auf Ebene der Kreise werden auf die jeweiligen kreisangehörigen Kommunen in ei44
IT.NRW, Geschäftsbereich Statistik, Referat 311, Modellrechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalen 2008 bis 2030, Rahmen und Methodische Beschreibung
Planungsgruppe MWM
43
nem Top-Down-Verfahren verteilt. Hierzu werden für alle Komponenten die gemeindespezifischen Anteile nach Alter und Geschlecht, auch unter Einbeziehung einer Dynamisierung 45 , der
jeweiligen Kreisergebnisse von 2003 bis 2007 (Landesbinnenwanderung 2005 bis 2007) gebildet.
Die Modellrechnung beinhaltet eine Basisvariante auf Grundlage aller demographischen Komponenten (Geburten, Sterbefälle und Wanderungen) und eine Analysevariante auf Basis der natürlichen Veränderung ohne Wanderungen. Infolgedessen ist hier zu beachten, dass in der Analysevariante durch Migration hervorgerufene Sekundäreffekte bei den Geburten und Sterbefällen fehlen. 46
Aus der Basisvariante geht ein Rückgang der Bevölkerungszahlen um -3,60 % bis 2025 (2008:
107.120 Einwohner und 2025: 103.260 Einwohner, Wanderungssaldo: 4.100, Ø 241 EW / pro
Jahr) hervor.
In der Analysevariante (ohne Wanderungen) zeigt sich jedoch deutlich der ablesbare Trend der
rückläufigen natürlichen Bevölkerungsentwicklung. In dieser Variante geht die Zahl der Einwohner bis zum Jahr 2025 um insgesamt -7.290 Einwohner, d.h. -6,80 % zurück (2008: 107.120
Einwohner und 2025: 99.830 Einwohner). 47
Die von der Stadt Moers definierte Zielzahl liegt somit innerhalb des Korridors dieser beiden
Prognosevarianten, jedoch deutlich unter der Basisvariante.
Vergleichsdaten Kreis Wesel
Die Prognose für den Kreis Wesel zeigt einen Bevölkerungsrückgang von nur
-3,5 %. Da in den vergangenen 10 Jahren ebenfalls eine parallele Entwicklung zwischen Kreis
und Stadt Moers abzulesen ist, spricht dies für eine eher niedrige prozentuale Veränderung in
Moers. Da im Kreis Wesel vermutlich die kleinen Kommunen noch wachsen bzw. nicht stark
abnehmen werden, kann dieser Vergleich nur bedingt verwandt werden.
Sonstige Einflussfaktoren
Moers ist als Stadt der Ballungsrandzone und “Tor zum Niederrhein“ neben der guten Verkehrsanbindung als Wohnstandort attraktiv aufgrund seiner sehr guten sozialen Infrastrukturausstattung und seinem kulturellen Angebot etc., ergänzt durch einen hohen Grünflächenanteil
mit ausgeprägtem Freizeitwert.
Moers ist gekennzeichnet durch attraktive Angebote für junge Familien, kann bereits heute im
Bereich der offenen Ganztagsgrundschulplätze eine Versorgungsquote von 38 % (Januar 2009)
aufweisen und ist somit Spitzenreiter in der Region. Auch die Versorgungsquote für Kinder im
Kindergartenalter mit ca. 93% belegt diese überdurchschnittlichen Standortqualitäten 48 .
Die insgesamt ausgewogene, gemischte Wirtschaftsstruktur mit einem starken Gewerbebesatz
von mittelgroßen Betrieben macht Moers bei künftig steigenden Energie- und Treibstoffkosten
auch für Erwerbstätige mehr und mehr interessant.
Die Stadtentwicklungspolitik in Moers ist schon heute auf eine aktive Wohnungsbaupolitik auch
zur Gegensteuerung einer Überalterung ausgerichtet. Ziel der Stadt ist es, ihren Einwohnern eine adäquate Lebensqualität zu bieten mit bedürfnisgerechten Wohnformen, einem möglichst intakten Wohnumfeld und sozialer Sicherheit (siehe hierzu auch Leitbild Moers 2020, Kap. 3.2.1).
Zudem ist bei zunehmendem Bevölkerungsalter davon auszugehen, dass die „Landflucht“ abnehmen und Wohnen in der Stadt bei steigenden Energiepreisen zu einer interessanten Alternative zum „Wohnen auf dem Land“ wird.
Die Stadt Moers übernimmt seit jeher als starkes Mittelzentrum Zusatzaufgaben im regionalen
Kontext. Auch diese Sonderfunktion lässt eine pauschale und allein regionale Betrachtung der
45
46
47
48
44
Erklärung: Der der Berechnung zugrunde liegende Referenzzeitraum wird für jedes folgende Vorausberechnungsjahr um
ein Jahr verschoben. Beispiel: für 2008 sind die Jahre 2003 bis 2007 Grundlage; für 2009 die Jahre 2004 bis 2008
IT.NRW, Geschäftsbereich Statistik, Referat 311, Modellrechnungen zur zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in den Gemeinden Nordrhein-Westfalen 2008 bis 2030, Rahmen und Methodische Beschreibung
Modellrechnungen für die Stadt Hennef, IT.NRW, Stand: Oktober 2009
Stadt Moers
Planungsgruppe MWM
möglichen Einwohnerentwicklung auf Kreis- und Landesebene nicht zu und verlangt die individuelle Bewertung lokaler, städtischer Daten und Besonderheiten.
Die Zielzahl von 100.000 Einwohnern für das Jahr 2025 hängt maßgeblich von den zugrunde
liegenden Annahmen ab. Ein exaktes Eintreten dieser Annahmen kann grundsätzlich nicht garantiert werden. Die Ergebnisse geben aber mit einer für die Stadtentwicklungsplanung ausreichenden Wahrscheinlichkeit Auskunft über mögliche Veränderungen und demographische Entwicklungsabläufe. Um auch Trendaussagen für die Veränderungen der Altersgruppen abschätzen zu können, werden auf Basis der Variante 3 im nachfolgenden Kapitel die Veränderungen
in den Altersgruppen detaillierter betrachtet.
5.6.3
Veränderungen der Altersgruppen bis 2025
Betrachtet man die Bevölkerungsentwicklung bezogen auf die Altersgruppen wird neben einem
Rückgang der Bevölkerungszahlen auch eine Alterung deutlich. Dies ist eine Folge der gesunkenen Fertilität, durch die Verschiebung der geburtenstarken Jahrgänge (die Altersgruppe der
derzeit 40-Jährigen) in der Bevölkerungspyramide. Weiter verstärkt wird dies durch die steigende Lebenserwartung in Deutschland. Das zukünftige Durchschnittsalter wird bis zum Jahr 2020
um 3,4 Jahre auf 44,5 Jahre steigen. 49
In Moers zeigt die Auswertung der Prognose Variante 3 eine deutliche Abnahme der Altersgruppen bis unter 60, angeführt von der Gruppe der 6- bis unter 19-Jährigen.
Der auffällige Anstieg der Altersgruppen > 60 macht deutlich, dass ein Schwerpunkt des städtischen Handelns künftig dieser Bevölkerungsgruppe gerecht werden muss.
40000
35000
30000
0-6 J.
25000
6-19 J.
19-40 J.
20000
40-60 J.
60-75 J.
15000
> 75 J.
10000
5000
0
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Abbildung 14:
Variante 3, Entwicklung der Altersgruppen
Quelle: LDS im Auftrag der Stadt Moers, eigene Darstellung
49
Bericht zur Stadtentwicklung in NRW. 2006, Herausforderungen des Demographischen Wandels, Hrsg.: MBV NRW, 1. Auflage 2006, S. 48 ff
Planungsgruppe MWM
45
Anteil der Altersgruppen an
der Gesamtbevölkerung
2007
2016
2025
Tabelle 6:
0-6 J.
6-19 J.
19-40 J.
40-60 J.
60-75 J.
> 75 J.
4,70%
4,24%
4,05%
14,26%
11,72%
10,57%
23,80%
22,41%
21,60%
31,25%
31,14%
26,82%
21,78%
23,74%
28,19%
4,21%
6,75%
8,77%
Variante 3, Anteil der Altersgruppen an der Gesamtbevölkerung 2007, 2016 und 2025
Quelle: LDS im Auftrag der Stadt Moers, eigene Darstellung
5.6.4
Mögliche Veränderungen in den Sozialatlasbezirken
Im Auftrag der Stadt Moers wurden vom LDS auch die Auswirkungen der Prognosevariante 0
auf die einzelnen Sozialatlasbezirke berechnet.
Hier weisen alle Sozialatlasbezirke eine rückläufige Entwicklung auf mit Ausnahme von Utfort.
Laut Prognose des LDS wächst Utfort von 5.094 Personen im Jahr 2007 auf 5.163 Personen im
Jahr 2025 an. Aufgrund der heutigen Bewohnerstruktur (hoher Anteil der Altersgruppe 0-18
Jahre) geht die Prognose für Utfort in den Jahren 2007 bis 2015 noch von einer positiven natürlichen Bevölkerungsentwicklung aus. Erst ab 2020 werden die Zahlen negativ. Meerbeck weist
eine sehr niedrige Abnahme auf.
Die Altersgruppe 0 bis unter 21 Jahre nimmt in allen Sozialatlasbezirken von 2007 zum Prognosejahr 2025 zwischen 1% (Vinn) und 8,4 % (z.B. Kapellen) ab.
Verglichen mit der Abnahme auf Gesamtstadtebene von -4,7 % fallen hierbei insbesondere Utfort und Kapellen mit einer Abnahme von -8,4 % auf. Während Utfort im Jahr 2025 vergleichsweise immer noch einen hohen Anteil an Einwohnern dieser Bevölkerungsgruppe aufweisen
kann (15,8 %), liegt der Anteil in Kapellen mit 12,8 % unter dem städtischen Durchschnittswert
von 15,4 %.
Sozialatlasbezirk
Repelen
Rheinkamp-Mitte
Utfort
Hülsdonk
Moers-Mitte
Kapellen
Eick
Moers-Ost
Meerbeck
Vinn
Asberg
Schwafheim
Gesamtstadt
Tabelle 7:
2007
22,10%
21,60%
24,20%
17,80%
15,40%
21,20%
16,80%
19,60%
25,30%
18,20%
19,70%
17,20%
20,10%
2025
17,90%
16,60%
15,80%
14,60%
14,40%
12,80%
12,40%
14,80%
18,60%
17,10%
13,80%
14,10%
15,40%
Veränderung
in %
-4,20%
-5,00%
-8,40%
-3,20%
-1,00%
-8,40%
-4,40%
-4,80%
-6,70%
-1,10%
-5,90%
-3,10%
-4,70%
Variante 0, Entwicklung Altersgruppe 0 bis 21 J. auf Sozialatlasebene
Quelle: Stadt Moers, Informationsmanagement, Statistik und Wahlen, eigene Darstellung
Die Altersgruppe > 55 Jahren nimmt auf Gesamtstadtebene um 13,5 % zu. Betrachtet man
auch hier die einzelnen Sozialatlasbezirke, fallen Utfort und Kapellen mit starken Zunahmen in
dieser Altersgruppe auf. Eick liegt mit einem Anteil von 52,4 % deutlich über dem städtischen
Durchschnittswert. Über die Hälfte der Einwohner in Eick wird im Jahr 2025 über 55 Jahre alt
sein.
Diesen Entwicklungen gilt es, im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung Rechnung zu tragen.
46
Planungsgruppe MWM
Sozialatlasbezirk
Repelen
Rheinkamp-Mitte
Utfort
Hülsdonk
Moers-Mitte
Kapellen
Eick
Moers-Ost
Meerbeck
Vinn
Asberg
Schwafheim
Gesamtstadt
Tabelle 8:
2007
30,40%
32,80%
24,90%
37,60%
34,40%
32,40%
39,70%
33,10%
27,50%
35,10%
32,00%
35,60%
32,60%
2025
43,40%
44,30%
47,00%
48,60%
45,40%
50,10%
52,40%
47,30%
38,30%
44,40%
48,50%
49,40%
46,10%
Veränderung
in %
13,00%
11,50%
22,10%
11,00%
11,00%
17,70%
12,70%
14,20%
10,80%
9,30%
16,50%
13,80%
13,50%
Variante 0, Entwicklung Altersgruppe > 55 J. auf Sozialatlasebene
Quelle: Stadt Moers, Informationsmanagement, Statistik und Wahlen, eigene Darstellung
5.7
Wohn- und Mischbauflächenbedarf
Der FNP dient als Instrument der Daseinsvorsorge für die nächsten 15 - 20 Jahre. Daher gehört
die Überprüfung ausreichender Bauflächenvorsorge zur wichtigsten Aufgabe dieser vorbereitenden Bauleitplanung. Die Neudarstellungen im FNP haben dabei künftig weitaus weniger als
in der Vergangenheit den Charakter einer Wachstumsvorsorge, sondern folgen vor allem dem
qualitativen Erneuerungs- und Anpassungsbedarf.
5.7.1
Methodik / Vorgehensweise
Ein erhöhter Wohnflächenkonsum und deutlich kleinere Haushaltsgrößen führen zu mehr Flächenbedarf und wirken gegenläufig zu weniger Flächenbedarf infolge rückläufiger Bevölkerungszahlen. Die Trendprognosen des BBR zeigen, dass aufgrund von Struktur- und Verhaltenseffekten die Pro-Kopf-Wohnflächen und die Eigentümerquoten noch steigen werden. 50
Was also die Stadt Moers an zusätzlichen Neubaugebieten für diesen langen Zeitraum benötigt
oder ob gar die heute planungsrechtlich gesicherten Bauflächenreserven für die Zukunft schon
ausreichen, ist anhand der Haushaltsgrößenentwicklung und Entwicklung der Pro-KopfWohnflächen abzuschätzen. Bedarfsabschätzungen werden im Stile von möglichen Entwicklungsszenarien aufgestellt. Hierbei umschreibt die Differenz zwischen zurückgehenden Ansprüchen infolge Bevölkerungsschwund und Zusatzbedarf durch Wanderungsgewinne und steigendem Wohnflächenverbrauch den Korridor wahrscheinlicher zukünftiger Wohnbauflächenentwicklung in Moers.
Starke interne Einflussfaktoren für den Wohn- und Mischbauflächenbedarf wie beispielsweise
die demographischen Verschiebungen, die Haushaltsgrößenveränderungen und der damit einhergehende ständige Anstieg des Wohnungsflächenverbrauchs wirken sich auf die notwendige
Flächenvorsorge aus. War 1956 der Wohnungsflächenverbrauch pro Person noch unter 20 qm /
EW, so liegt er mittlerweile in weiten Teilen der Bundesrepublik deutlich über 40 qm / EW und
wird auch in weiterer Zukunft einen zusätzlichen Flächenbedarf auslösen.
Daraus ergeben sich folgende Schritte für eine Bedarfsprognose zum notwendigen Umfang der
Wohn- und Mischbauflächendarstellungen im neuen FNP der Stadt Moers:
50
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Raumordnungsprognose 2020/2050, Bonn 2006, S. 96
Planungsgruppe MWM
47
A) Zusatzbedarf /
Haushaltsgrößenveränderungen
1. Hauhaltsveränderungen
B) Auflockerungsbedarf / wachsende
Qualtitätsansprüche
1. Wohnungsflächenverbrauch
•
durchschnittlicher Wohnungsflächenverbrauch / EW
Veränderung der
Haushaltsstruktur
•
Abschätzung der
Flächenzunahme
Differenz der Haushaltszahlen
Status Quo und
Bevölkerungsprognosezahl
•
Umlegungsrechnung auf
Bevölkerungsprognosezahl
•
Einwohnerszenarien
•
•
Gesamtbedarf
Darstellungsbedarf für
Wohn- und Mischbauflächen im
Flächennutzungsplan
(Szenario 1 bis 3)
Abbildung 15:
Schema Bedarfsprognose
Eigene Darstellung
5.7.2
Prognose des Wohn- und Mischbauflächenbedarfes
Die Bevölkerungsentwicklung ist eine der wichtigsten Determinanten des Wohnungs- und damit
des Wohnbauflächenbedarfs. In Moers ist künftig mit zurückgehenden Bevölkerungszahlen zu
rechnen. Dennoch besteht auch in Zukunft ein Bedarf an neuen Wohnbauflächen. Denn der
Flächenbedarf hängt entscheidend von der Veränderung der Zahl der Haushalte sowie vom individuellen Bedarf an Wohnungsfläche ab und nicht ausschließlich von der künftigen Bevölkerungsentwicklung.
Die Methode zur Berechnung des künftigen Wohn- und Mischbauflächenbedarfs basiert auf
zwei Ausgangsgrößen:
1. Zusatzbedarf aus sinkenden Haushaltsgrößen
Der Anstieg der Zahl der Haushalte führt zu einer Erhöhung der Wohnflächennachfrage 51 , denn kleine Haushalte fragen pro Kopf mehr Wohnfläche nach als größere, weil
z.B. in jedem Haushalt unabhängig von der Haushaltsgröße Nebenräume benötigt werden.
2. Auflockerungsbedarf aus wachsenden Qualitätsansprüchen
Der interne Wohn- und Mischbauflächenbedarf steigt an, der sich durch veränderte
Wohngewohnheiten und die Erhöhung des Wohnungsflächenverbrauchs pro Kopf ergibt.
Hier wird aufgrund dieser Differenz der Nachholbedarf bestimmt. Die Berechnung des
Nachholbedarfs erfolgt entsprechend der allgemeinen Trendentwicklung der letzten Jahre und dem Vergleich Moerser Daten mit den Durchschnittswerten des Kreises und Landes.
Zusatzbedarf aus sinkenden Haushaltsgrößen
Wie in Kapitel 5.2 beschrieben, ist die Zahl der Haushalte in den Jahren 2001-2006 enorm gestiegen bedingt durch die Verkleinerung der Haushalte. Die durchschnittliche Zahl der Einwohner pro Haushalt ist in den Jahren 2001 bis 2006 von 2,29 EW / Haushalt auf 2,17 Einwohner /
Haushalt zurückgegangen.
Der weitere Rückgang der Haushaltsgrößen ist insbesondere durch die Entwicklung folgender
Altersgruppen bedingt: Sowohl die Altersgruppen der 0-16-Jährigen als auch die 17-5551
48
Siehe auch Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Raumordnungsprognose 2020/2050, Bonn 2006, S. 77
Planungsgruppe MWM
Jährigen nehmen bis 2025 in Moers stark ab (um 27%). D.h. die familienbildenden Jahrgänge
und Geburten werden in Moers stark zurückgehen, dagegen die Altersgruppe der > 55 Jährigen stark zunehmen (um 29%). Dies bestätigt die Annahme, dass die Haushaltsgröße weiter schrumpfen wird.
Für den Zeitraum bis 2025 kann, v.a. aufgrund von Veränderungen im Wohnungsbestand und
hohen Sterbefallüberschüssen, von einem weiteren Rückgang auf 1,95 EW / Haushalt 52 ausgegangen werden.
Ergänzend kann diese Annahme gestützt werden durch die Entwicklung der Haushalte in vergleichbaren Kommunen. Z.B. weist Offenbach am Main ähnliche Strukturen wie Moers auf. Bereits heute ist hier eine Haushaltsgröße von 1,96 gegeben. 53
Die folgende Tabelle zeigt, wie anhand der voraussichtlichen weiteren Haushaltsveränderungen
der künftige Bedarf an Wohneinheiten abgeschätzt wird.
1
Einwohnerszenario
2
Differenz zu 1.1.2007
3
Haushalte 2007 (31.12.2006)
50.417
4
Haushalte 2025 (Zeile 1 / 1,95)
51.282
5
Veränderung Haushalte (Zeile 4-3)
865
6
zzgl. Fluktuationsreserve (1% von Zeile 4)
513
7
Bedarf an Wohneinheiten bis 2025 (Zeile 5-6)
Tabelle 9:
100.000 EW
109.513 EW
-9.513 EW
1.378
Ermittlung des Zusatzbedarfs aus sinkenden Haushaltsgrößen
Zeile 1: Als Ausgangsgrößen beinhaltet die Zeile 1 die für die Stadt Moers mögliche Variante
der Bevölkerungsentwicklung.
Zeile 2: In der Zeile 2 wird der Einwohnerverlust gemäß der ausgewählten Variante von Januar
2007 bis zum Jahr 2025 dargestellt.
Zeile 3: Hier ist die Zahl der Haushalte zum Prognosebeginn 01.01.2007 wiedergegeben.
Zeile 4: Ein weiterer Rückgang der Zahl der Einwohner pro Haushalt auf 1,95 führt zu einer
prognostizierten Anzahl an Haushalten im Zieljahr 2025 von 51.282 Haushalten. Dies
wird ermittelt durch die Einwohnerzielzahl in diesem Jahr und die voraussichtliche
Haushaltsgröße.
Zeile 5: Die Differenz zwischen ermittelter Haushaltsanzahl 2025 und dem heutigen Bestand
löst einen rechnerischen Bedarf von +865 WE aus.
Zeile 6: Berücksichtigt wird eine Fluktuationsreserve von 1%, ein für die Funktionsfähigkeit des
Wohnungsmarktes notwendiger Wohnungsüberhang. Dies wird der Tatsache gerecht,
dass durch Wohnungswechsel, Umbauten und Modernisierung ein Teil des Wohnungsbestandes immer kurzfristig nicht zur Verfügung steht. D.h. in den kommenden Jahren
bis 2025 steht 1% der Wohnungen für Wohnungssuchende nicht zur Verfügung (ca. 30
Wohnungen pro Jahr).
Zeile 7: Durch Addition der Zeile 5 und 6 ergibt sich der voraussichtliche Bedarf an Wohneinheiten.
52
53
Die Hochrechnung der Verkleinerung von 0,024 in den Jahren 2001 bis 2006 bis zum Prognosezeitraum 2025 würde sogar
einen Wert von 1,75 ergeben. Da die Haushaltsgrößen jedoch nicht linear abnehmen werden, wird von einem höheren Wert
ausgegangen.
Gem. Deutscher Städtetag, Vergleichende Großstadtstatistik, II. Quartal 2009 und Angaben der Statistikstelle Moers,
20.07.2009
Planungsgruppe MWM
49
Auflockerungsbedarf aus wachsenden Qualitätsansprüchen
Der interne Bedarf wird durch das Wachstum der Wohnungsfläche je Einwohner bestimmt. Dazu ist eine Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Wohnungsflächenversorgung erforderlich. Hierfür werden Daten der Entwicklung aus den Jahren seit 1996 herangezogen.
Durch eine Angleichung der durchschnittlichen Wohnungsfläche im Planungsraum an den
Durchschnitt des Kreises Wesel (37,17 qm/ EW 31.12.2006) wird daneben auch der Nachholbedarf für Moers (35,20 qm/ EW 31.12.2006) definiert.
Auch der Vergleich mit der Entwicklung des Wohnflächenverbrauchs pro Einwohner von 1996
bis 2006 ist ein Beleg dafür, dass die Wohnungsfläche pro Kopf in den letzten Jahren stetig anstieg: von 33,29 qm / EW 1996 auf 35,20 qm / EW 2006. Diese Entwicklung wird unabhängig
von Alter und Haushaltsgröße durch die steigenden Qualitätsanforderungen hervorgerufen. So
wird die durchschnittliche Pro-Kopf-Wohnungsfläche aller Haushalte gem. Prognose des BBR
für die Raumordnungsregion Duisburg/Essen bis 2020 auf 41 – 43 qm ansteigen.
Aufgrund dieser regionalen und örtlichen Tendenzen sowie der Entwicklungen im gesamten
Bundesgebiet wird die Wohnungsfläche je Einwohner von derzeit 35,20 qm / EW zuzüglich 4
qm auf 39,00 qm / EW bis zum Jahr 2025 als Trendentwicklung für die künftige Einwohnerzahl
von 100.000 zugrunde gelegt.
Der Zusatzbedarf an Wohnfläche ergibt sich somit durch die Wohnfläche 2025 (100.000 EW x
39 qm = 3.900.000 qm) abzüglich der Wohnfläche stand 31.12.2006 von 3.772.800 qm.
Hieraus errechnet sich bis zum Jahr 2025 ein Mehrbedarf von 127.200 qm Wohnfläche. Bei einer durchschnittlichen Wohnfläche pro Wohneinheit von 76 qm (39 qm x 1,95) bedeutet dies ein
Mehrbedarf von ca. 1.674 WE.
Selbstverständlich werden im Laufe der nächsten 18 Jahre auch immer wieder Bestandsimmobilien frei, die auch zur Bedarfsdeckung herangezogen werden können. Es werden auf der anderen Seite aber auch immer wieder Wohnungen dem Markt entzogen, die sanierungsbedürftig
sind oder für andere Nutzungen abgebrochen oder umgenutzt werden. Für diese müssten daher theoretisch Ersatzbedarfe bereitgestellt werden. Der Abzug der Nutzung von Bestandsimmobilien wird daher nicht vorgenommen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt nochmals zusammenfassend die Bedarfsherleitung:
50
Planungsgruppe MWM
A) Bestehende Reserven (gem. Siedlungsmonitoring)
FNP, davon verfügbar
BP, davon verfügbar
Baulücken, davon Anteil
517
798
645
87%
92%
50%
Summe bestehende Reserven
450 WE
734 WE
323 WE
1.506 WE
B) Abschätzung des Zusatzbedarfs an Wohneinheiten
Zusatzbedarf aus sinkenden Haushaltsgrößen
Einwohner 2025 Annahme
EW-Differenz zu 1.1.2007
Haushalte 2007 (31.12.2006)
Haushalte 2025 (Zeile 1/1,95)
Veränderung Haushalte (Zeile 4-3)
zzgl. Fluktuationsreserve (1% von Zeile 4)
Bedarf an WE (Zeile 5+6)
100.000 EW
109.513
1,95
-9.513
50.417
51.282
865
513
1.378
EW
WE
WE
WE
WE
WE
Auflockerungsbedarf aus wachsenden Qualitätsansprüchen
EW 2025 x qm Wohnfl. pro EW
Ist-Wohnfläche Moers laut LDS (Stand 2006)
Differenz
Differenz / x qm pro WE
39
76
3.900.000
3.772.800
127.200
1.674
qm
qm
qm
WE
Gesamtbedarf
Zusatzbedarf WE
Auflockerungsbedarf WE
abzüglich vorhandener Reserven
Summe WE
Tabelle 10:
5.7.3
1.378 WE
1.674 WE
1.506 WE
1.545 WE
Zusatzbedarf an Wohneinheiten
Abschätzung des künftigen Baulandbedarfs
Aus den oben erläuterten Bedarfsableitungen ergibt sich ein Bedarf an Neuausweisungen von
Wohnbauflächen für ca. 1.545 Wohneinheiten.
Die Übertragung der ermittelten Wohneinheiten auf den sich daraus ergebenden Wohnbaulandbedarf hat zunächst die spezifischen Nachfragestrukturen zu berücksichtigen.
Szenario 1: Trendfortschreibung Entwicklung Moers
Wertet man die Ergebnisse der Erfahrungswerte der Moerser Wohnungsbaugesellschaften und
die Entwicklung der letzten Jahre aus, wird auch weiterhin vermehrt eine Nachfrage nach Einund Zweifamilienhäusern bestehen und nicht wie in der Raumordnungsprognose 2020/2050
des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR), eine stärkere Neubaunachfrage im
Geschosswohnungsbau. Da nach Auswertung der Jahre 2000 bis 2008 ca. 50% der Wohnungen im Einfamilienhausbau und ca. 50% im Geschosswohnungsbau genehmigt wurden, wird
auch in Szenario 1 diese Entwicklung weiterverfolgt. Der Neubau von Wohnungen bis zum Jahr
2025 wird in diesem Szenario daher mit 1/2 Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie
1/2 Neubau von Mehrfamilienhäusern prognostiziert.
Planungsgruppe MWM
51
Bei der Umrechnung dieser WE je nach Gebäudetyp in Bruttowohnbaufläche wurden folgende
Moers-spezifischen Werte angesetzt:
Ein-Zweifamilienhausbebauung
450 qm / WE
(ermittelt wurde dieser Durchschnittswert aus dem BP Nr. 324 Jockenstraße II, BP Nr. 116 Meerbeck / Ost, BP Nr. 160 Kirchweg, BP Nr. 123 Utforter Feld, BP Nr. 178 B Moerser Heide) 54
Mehrfamilienhausbebauung
150 qm / WE
(betrachtet wurden hier die BP Nr. 136 Südring, BP Nr. 330 Hebbelstraße, BP Julius-LeberStraße, BP Nr. 132 D Rheinkamper Ring und BP Nr. 155 Alter Schlachthof).
Szenario 2: Berücksichtigung der Ergebnisse Raumordnungsprognose 2020/2050
Nach Prognose des BBR wird die Nachfrage nach Ein- und Zweifamilienhäusern im Kreis Wesel eher rückläufig sein, die Nachfrage nach Geschosswohnungsbau eher stabil bleiben. Als
Kompromiss zwischen überörtlichen Prognoseergebnissen und tatsächlicher örtlicher Situation
in Moers wird in diesem Szenario ein Bedarf im Verhältnis 1/3 Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 2/3 Neubau von Mehrfamilienhäusern angenommen.
Szenario 3: Entwicklung im Bestand
Dieses Szenario geht davon aus, dass die Stadt Moers vermehrt die Aktivierung von Entwicklungspotentialen im Bestand durch eine angemessene Nachverdichtung vorsieht. Der Bedarf an
Wohnungen bis zum Jahr 2025 wird in diesem Szenario wie in Szenario 1 gemäß den Moerser
Verhältnissen zu 1/2 im Ein- und Zweifamilienhäusern und zu 1/2 in Mehrfamilienhäusern gesehen.
Anders als bei Szenario 1 wird hierbei berücksichtigt, dass ca. 5% des verdichtungsfähigen
Bruttobaulandes für die künftigen Wohnanforderungen genutzt werden können. Z.B. durch
rückwärtige Erschließungen, Abriss und größeren Neuaufbau oder Anbauten.
Aufgrund der Stadtstruktur in Moers sind allerdings nicht alle Bestandsgebiete zur Nachverdichtung geeignet. Zur Abschätzung der Flächen, die künftig durch Nachverdichtung und Umplanung den Bedarf in Moers decken können, wurden in mehreren Arbeitsschritten folgende Ausschlüsse zugrunde gelegt:
1. Ausschluss der empfindlichen Bereiche gemäß Klimaanalyse: Im Jahr 2006 wurde für das
Stadtgebiet eine Klimaanalyse erstellt. Im Ergebnis sind Planungshinweise als Empfehlung
für die Stadtentwicklungsplanung aufgeführt, die u.a. auch Bereiche aufweisen, in der aus
klimatischer Sicht keine weitere Verdichtung erfolgen sollte.
2. Bereiche, die aus siedlungsstrukturellen und stadthistorischen Gründen keine Verdichtung
ermöglichen: erhaltenswürdige Arbeitersiedlungen in Meerbeck und Repelen, Zeilenbebauung, Geschosswohnungsbau
3. Neuere Baugebiete (ab 1977): hier ist in den nächsten Jahren von keiner grundlegenden
Umstrukturierung durch Eigentümerwechsel auszugehen.
4. Siedlungsstrukturen, die keine Nachverdichtung ermöglichen: Ein attraktives Wohnumfeld
mit ausreichender Grünausstattung ist insbesondere im mehrgeschossigen Mietwohnungsbau wichtig. Um diese Wohnumfeldqualität zu erhalten, sind Nachverdichtungen in solchen
Bereichen in der Regel nicht sinnvoll. Dies bestätigen auch die größeren Wohnungsbaugesellschaften in Moers.
5. Weitere Einschränkungen: Wohnflächen im planerischen Außenbereich, innerhalb der Gewerbegebiete sowie bereits heute stark verdichtete Bereiche wurden ebenfalls ausgeschlossen.
54
52
In der Stadt realisiert wurden auch darüberhinausgehende verdichtete Konzepte wie z.B. Baugebiet Stockrahmsfeld in Kapellen. Allerdings führt diese verdichtete Bebauung heute zu Problemen z.B. augrund des Parkraumbedarfes. Dieser stark
verdichtete Bebauungsansatz wird daher nicht zugrunde gelegt.
Planungsgruppe MWM
Somit verbleiben im Stadtgebiet Bereiche von ca. 603 ha, die in den nächsten Jahren schrittweise verdichtet werden können. Unter Berücksichtigung eines angenommenen Dichtegrades
von 450 qm / WE sind rein rechnerisch ca. 13.400 WE in diesen Bereichen vorhanden. Vor dem
Hintergrund oft komplexer Eigentumsstrukturen, Restriktionen und weiterer planerischer
Schwierigkeiten erscheint ein Nachverdichtungsfaktor von 5 % (670 WE) realistisch und wird im
Planungshorizont des Flächennutzungsplanes zum Abzug gebracht.
Die Bedarfsherleitung der drei Szenarien ist in Tabelle 11: Neuausweisungsbedarf Szenario 1
bis 3 auf der folgenden Seite zusammenfassend dargestellt.
Es ist somit davon auszugehen, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eine Neuausweisung an Wohnbauflächen von je nach zugrunde gelegtem Szenario von 30
ha – 53 ha erforderlich ist.
Um dem Ziel einer schonenden Flächeninanspruchnahme Rechnung zu tragen, hat die Stadt
Moers sich bewusst für das Szenario 3 „Bestandsentwicklung“ entschieden. Dies dokumentiert
nochmals, dass Moers in seiner Stadtentwicklungspolitik den Weg der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung konsequent weitergeht.
Im Ergebnis wird deutlich, dass der qualitative Aspekt der Wohnungsnachfrage gegenüber dem
rein quantitativen Bedarf stark an Bedeutung gewinnen wird und schwerpunktmäßig in den anschließenden Standortdiskussionen berücksichtigt werden muss.
5.7.4
Bedarfsermittlung des RVR
Der Regionalverband Ruhr (RVR) ist für 54 Kommunen die zuständige Regionalplanungsbehörde. Mit dem Ziel einer fairen und vergleichbaren Bewertung der Entwicklungsmöglichkeiten aller
zu betreuenden Kommunen hat der RVR ein einheitliches Rechenmodell eingeführt, das jedoch
im Vergleich zu dem hier verwandten Rechenmodell von anderen Kennzahlen und Parametern
ausgeht. Ausgangsgröße ist hier jeweils die Bevölkerungsprognose von IT.NRW, wohingegen
Moers die vom LDS mit konkreten „Moerser Zahlen“ gerechnete Prognose zugrunde legt.
Ergebnis der vom RVR für Moers erstellten „Wohnsiedlungsflächenbedarfsprognose 2025“ ist ein
zugestandener Neudarstellungsbedarf an Wohnbauflächen von rund 86 ha. In dieser Bedarfsherleitung wurden aufbauend auf der Bevölkerungsprognose IT.NRW unter Berücksichtigung
der sich ändernden Haushaltsgrößen die wohnungsnachfragenden Haushalte ermittelt. Im Ergebnis besteht abzüglich der im Planungszeitraum verfügbaren Wohnungen gem. dieser Berechnungsmethode ein Netto-Wohnsiedlungsflächenbedarf von ca. 113 ha. Abzüglich der bestehenden Reserven in FNP, Bebauungsplänen und Baulücken errechnet sich nach dieser Methode ein Zusatzbedarf von ca. 86 ha brutto.
Die Stadt Moers hat sich entschieden, den vom RVR zugestandenen Bedarf im Rahmen der aktuellen Neuaufstellung des FNP auch aufgrund einer angestrebten nachhaltigen und Flächen
sparenden Stadtentwicklung nicht auszuschöpfen. Hintergrund ist zudem die im Planungsprozess auf Basis der „Moerser Zahlen“ angenommene Bedarfszahl von rund 30 ha an Neudarstellungsbedarf für Wohnbauflächen bis 2025. Das Abweichen der Stadt Moers von der höheren
Bedarfszahl des RVR zeigt umso mehr die im Planungsprozess verankerte nachhaltige Stadtentwicklungspolitik.
Sofern aktuell nicht absehbare Entwicklungen eintreten, die der hier zugrunde gelegten Prognose widersprechen und einen darüber hinausgehenden Bedarf erkennen lassen, ist im Rahmen der mit dem RVR abgestimmten Entwicklungsmöglichkeiten ggf. nachzusteuern.
Planungsgruppe MWM
53
Bedarfsherleitung
Szenario 2:
BBR-Prognose
Szenario 3:
Bestandsentwicklung
100.000
-9.513
50.417
51.282
865
513
1.378
100.000
-9.513
50.417
51.282
865
513
1.378
100.000
-9.513
50.417
51.282
865
513
1.378
100.000
39
3.900.000
3.772.800
127.200
1.674
100.000
39
3.900.000
3.772.800
127.200
1.674
100.000
39
3.900.000
3.772.800
127.200
1.674
3.052
3.052
3.052
1.506
0
1.546
1.506
0
1.546
1.506
670
876
50%
450 qm /WE
34,78
50%
150 qm/ WE
11,59
46,37
33,33%
450 qm / WE
23,18
66,67%
150 qm/ WE
15,46
38,64
50%
450 qm / WE
19,70
50%
150 qm/ WE
6,57
26,27
6,96
5,80
3,94
53
44
30
Szenario 1:
Trend
A) Bedarf an Wohneinheiten durch Haushaltsverkleinerungen
1
2
3
4
5
6
7
Einwohnerszenario
Differenz zu 1.1.2007
Haushalte 2007 (31.12.2006)
Haushalte 2025 (Zeile 1 / 1,95)
Veränderung Haushalte (Zeile 4-3)
zzgl. Fluktuationsreserve* (1% von Zeile 4)
Summe (Zeile 5-6)
B) Auflockerungsbedarf aufgrund von Qualitätsansprüchen
8
9
10
11
12
13
Einwohnerszenario
Wohnfläche pro EW im Jahr 2025 (qm)
Gesamte Wohnfläche 2025
Wohnfläche 2007
Zusatzbedarf an Wohnfläche (Zeile 10-11)
Umwandlung in Wohneinheiten (WE) Zeile 12 / 76
Gesamtbedarf aus A) und B)
14 abzüglich vorhandener Reserven
15 abzüglich mögliche Wohneinheiten im Bestand
16 Zusatzbedarf an Wohneinheiten
Flächenumwandlung WE in Brutto-Baulandausweisung [ha]
17 Anteil Ein- und Zweifamilienhausbebauung
18 Umwandlung WE in Fläche in ha
19 Anteil Mehrfamilienhausbebauung
20 Umwandlung WE in Fläche (150 qm / WE) in ha
21 Summe (Zeile 18+20)
zzgl. Verhandlungsspielraum Bodenpolitik (+15%)
Gesamtbedarf (gerundet)
Tabelle 11:
5.8
Neuausweisungsbedarf Szenario 1 bis 3
Neudarstellungen
Um für den prognostizierten Bedarf an Wohn- und Mischbauflächen die richtigen Standorte für
Neubaugebiete im Stadtgebiet zu finden, ist eine umfangreiche Eignungsbewertung aller möglicherweise geeignet erscheinenden Flächen durchgeführt worden (Suchräume). Hierzu gehörte auch die Überprüfung von Flächen, die bereits im derzeitigen FNP eine Gebietsdarstellung
haben.
5.8.1
Standortfindungsprozess
Der Standortfindungsprozess dient dazu, die Flächen, die sich für eine Neudarstellung im
Stadtentwicklungskonzept bzw. im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Moers potenziell anbieten, anhand der in den Fachbeiträgen erarbeiteten Grundlagen auf ihre Eignung als Bauflä-
54
Planungsgruppe MWM
che zu bewerten. Auf Grundlage objektiver städtebaulicher und stadtökologischer Kriterien ist
der Auswahlprozess dieser Flächen nachvollziehbar und untereinander vergleichbar. 55
Die Auswahl der zu prüfenden Flächen erfolgte aufgrund fachlicher Überlegungen, zudem wurden Anregungen aus dem politischen Diskussionsgremium (Lenkungskreis) und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des STEK-Prozesses aufgegriffen.
Die Beurteilung nach den städtebaulichen Kriterien erfolgte in den drei Bewertungskategorien
„geeignet“, „vertretbar“ und „bedenklich“. Im Einzelnen wurden folgende Kriterien untersucht:
Städtebau
Ausschlaggebend ist hierbei, inwieweit sich die Standorte in ihre Umgebung einfügen. Während
eine Arrondierung des bestehenden Siedlungsbereiches positiv zu beurteilen ist, sind nicht integrierte neue Siedlungsansätze kritisch zu bewerten. Des Weiteren wurde geprüft, ob und inwieweit denkmalgeschützte Bereiche von der Planung betroffen sind.
Infrastrukturausstattung
Geprüft wurden die Entfernungen zu den wesentlichen Infrastruktureinrichtungen Kindergarten /
-betreuungseinrichtungen, Grundschulen, Einkaufsmöglichkeiten / Nahversorgungszentren,
wohnungsnahe Erholung (Parkanlagen, Grünflächen, Landschaftsraum) und Spiel- und Sportflächen.
Verkehrserschließung
Neben dem notwendigen lokalen Erschließungsaufwand ist die Erreichbarkeit der Standorte
durch den MIV (Nähe zum klassifizierten Straßennetz), den ÖPNV und auch mit dem Fahrrad
von Relevanz. Zudem wurde geprüft, ob und in welchem Ausmaß Sonderbauwerke (z.B. Neubau oder Ausbau von Brücken, Ampelanlagen, Lärmschutz) für eine Erschließung notwendig
sind.
Technische Erschließung
Geprüft wurden die Anschlussmöglichkeiten zur Versorgung mit Wasser, Strom, Gas und Fernwärme sowie die Möglichkeiten zur Entwässerung. Zudem wurde ermittelt, ob und in welchem
Ausmaß Sonderbauwerke zur Ver- und Entsorgung notwendig sind.
Restriktionen
Zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen ist es wichtig, potenzielle Emissionsquellen
(Lärm, Gerüche etc.) im Umfeld potenzieller Standorte zu kennen. Zudem wurde ermittelt, ob
und mit welchem Aufwand zur Inanspruchnahme der Flächen bestehende Gebäude abgebrochen werden müssten.
Die stadtökologischen Kriterien sind durch die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Rahmen des Baugesetzbuches vorgegeben (Kriterien
nach § 2 Abs. 4 BauGB, Umweltprüfung). Hier waren die Auswirkungen auf die zu untersuchenden Schutzgüter (z.B. Tiere, Pflanzen, Wasser) für eine Standorteignung ausschlaggebend. Die einzelnen Kriterien und Schutzgüter sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Auf Grundlage der städtebaulichen und umweltfachlichen Eignungsprüfung wurden die Standorte anschließend mit Fachleuten und politischen Vertretern diskutiert. Dabei waren vor dem
Hintergrund einer nachhaltigen Stadtentwicklung und des demographischen Wandels insbesondere die städtebauliche Einfügung, die Nähe zu Infrastruktur- und Versorgungsmöglichkeiten sowie die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes von Bedeutung.
55
Die detaillierten Bewertungen der einzelnen Standorte finden sich in den jeweiligen Standortbewertungen: Standorteignungsprüfung, Planungsgruppe MWM, 30.05.2011 und Standortdossiers (Anlage 1 zum Umweltbereicht), BKR 23.03.2010
und 24.08.2011
Planungsgruppe MWM
55
5.8.2
Neu dargestellte Wohn- und Mischbauflächen
Im Folgenden sind die aus der Eignungsbewertung und Diskussion hervorgehenden Neudarstellungen von Wohn- und Mischbauflächen, die eine Gesamtfläche von ca. 46 ha aufweisen,
nach Stadtbezirken im Einzelnen dokumentiert.
Eine tabellarische Übersicht über die Neudarstellungen findet sich zum Ende des Kapitels 5.9;
eine Gesamtübersicht im Erläuterungsplan Nr. 3 Neudarstellungen. Nummerierungslücken sind
durch in der Eignungsbewertung ausgeschiedene Standorte bedingt. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist nur verkürzt dargestellt. Die ausführliche Bewertung ist dem Umweltbericht 56 zu
entnehmen.
Stadtbezirk Repelen
Standort W 1.1 Friedhof / Hoher Weg
0,62 ha
Der Standort liegt am nördlichen Siedlungsrand des Sozialatlasbezirkes Repelen, unmittelbar
angrenzend an den Friedhof. Der Siedlungsbereich östlich der Fläche besteht aus individueller
Einfamilienhausbebauung, nördlich verlaufen die Lndesstraße L 287 und die BAB 42. Im AltFNP ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Eine
Friedhofsnutzung findet allerdings heute nicht statt, der Bereich stellt eine Brachfläche dar. Eine
Friedhofserweiterung ist nach heutigem Kenntnisstand in dem Bereich nicht mehr erforderlich.
Die Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und wohnungsnahe
Grünflächen sind in vertretbarer Entfernung zu erreichen, die Grundschule befindet sich in
unmittelbarer Nähe.
Der Erschließungsaufwand wird als vertretbar eingestuft, die Erschließung kann über die
bestehende Zufahrt zum Friedhof in Verlängerung des bestehenden Wohnstiches Hoher Weg
erfolgen. Eine Bushaltestelle mit 15min Takt ist in vertretbarer Entfernung erreichbar, die
Erreichbarkeit mit dem Fahrrad ist positiv zu bewerten.
Anschlussmöglichkeiten an den vorhandenen Mischwasserkanal und das Wasser-, Strom- und
Gasnetz sind gegeben.
Standortnachteile bestehen hingegen aufgrund der nahe gelegenen Landesstraße, der Autobahn und des daran angrenzenden Gewerbegebietes Pattberg. In der verbindlichen Bauleitplanung sind daher gutachterliche Aussagen hinsichtlich Immissionen erforderlich. Nach heutigem
Kenntnisstand ist jedoch eine verträgliche bauliche Entwicklung möglich.
Aus landschaftsökologischer Sicht ist die Planung insgesamt nur mit geringfügigen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
Die Bebauung der Fläche trägt zu einer städtebaulichen Arrondierung des Siedlungskörpers in
integrierter Lage im Siedlungsgefüge bei. Aufgrund der städtebaulichen hervorragenden Eignung, der vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten und fehlender Alternativen in diesem Sozialatlasbezirk ist es daher Ziel, diesen Bereich langfristig als Wohnbaufläche zu entwickeln.
56
56
BKR, Aachen
Planungsgruppe MWM
Standort W 1.2 Friedhof / An der Sandkull
2,08 ha
Der Standort liegt am nördlichen Siedlungsrand des Sozialatlasbezirkes Repelen, südlich des
Friedhofes in unmittelbarer Nähe des Standortes W 1.1 und westlich der Gemeinschaftsgrundschule Repelen. Derzeit ist die Fläche im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof und Spielplatz ausgewiesen. Der Bereich wird jedoch nicht für diese Zwecke genutzt, sondern ist eine Brachfläche mit teilweise Gehölzbeständen. Eine Fiedhofserweiterung ist nach
heutigem Kenntnisstand in dem Bereich nicht mehr erforderlich.
Die Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten und wohnungsnahe
Grünflächen sind in vertretbarer Entfernung zu erreichen, die Grundschule befindet sich in
unmittelbarer Nähe.
Die Fläche kann über den Wohnstich „An der Sandkull“ und die „Johann-Steegmann-Allee“ erschlossen werden und rundet den Siedlungskörper zum Friedhof hin ab. Positiv wurde der
Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Erschließungstechnisch bietet die integrierte Lage gute Voraussetzungen zum Netzanschluss
an Wasser, Strom und Gas.
Aus landschaftsökologischer Sicht ist die Planung insgesamt nur mit geringfügigen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
Aufgrund der städtebaulichen hervorragenden Eignung dieser Siedlungsarrondierung, der integrierten Lage in Repelen und fehlender Alternativen im Sozialatlasbezirk ist es daher Ziel, diesen
Bereich langfristig als Wohnbaufläche zu entwickeln. Aufgrund der Nähe zum Stadtteilzentrum
Repelen sowie der Anbindung an das klassifizierte Straßennetz und der relativ guten Erreichbarkeit des ÖPNV eignet sich die Fläche besonders zur Unterbringung besonderer Wohnformen, z.B. seniorengerechtes Wohnen. Hingegen spricht die Nähe zur Grundschule auch für einen Wohnstandort für Familien mit Kindern.
Stadtbezirk Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort
Im Stadtbezirk Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort wird aufgrund der bestehenden Siedlungsstruktur
und stadtökologischen Gegebenheiten auf eine Siedlungserweiterung verzichtet. Größere Bereiche zur Innenverdichtung im Siedlungsgefüge bestehen nicht. Die Freiflächen nördlich des
Siedlungskörpers Rheinkamp-Mitte stellen das einzige Kaltluftsammelgebiet in Moers dar. Aufgrund dieser wichtigen klimatischen Bedeutung kommt der Bereich als Neustandort für Wohnbaufläche nicht in Betracht. Zudem würde durch eine Inanspruchnahme die natürliche Siedlungsgrenze (Moersbach) überschritten.
Stadtbezirk Meerbeck, Hochstraße, Scherpenberg
Standort W 3.3 Justus-von-Liebig-Schule
1,44 ha
Die Fläche 3.3 liegt in Meerbeck, unmittelbar an der Ernst-Holla-Straße. Im Alt-FNP ist die Fläche als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen und war Standort einer Hauptschule. Der Schulstandort wird an dieser Stelle jedoch aufgegeben. Umgeben ist der Bereich von Wohnbebauung.
Planungsgruppe MWM
57
Infrastruktureinrichtungen liegen in vertretbarer Entfernung.
Die Verkehrserschließung einschl. ÖPNV-Anbindung und „Fahrradfreundlichkeit“ sind positiv zu
beurteilen. Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz sowie eine Entwässerungsmöglichkeit (Mischwasserkanal) bestehen aufgrund der Vornutzung bereits.
Da es sich um die Nachnutzung einer bebauten Fläche handelt, wurde eine umweltfachliche
Bewertung nicht durchgeführt.
Neben der städtebaulichen Eignung aufgrund der integrierten Lage mit vertretbarer Entfernung
zu den Infrastruktureinrichtungen bietet sich der Standort aus erschließungstechnischer Sicht
als Wohnbaufläche an. Insbesondere das Hauptgebäude der ehem. Schule parallel zur ErnstHolla-Straße ist stadtbildprägend und erhaltenswert. Im Rahmen der Detailplanung ist zu überprüfen, inwieweit die bestehenden Hauptgebäude sowie der alte Baumbestand erhalten werden
können. Die Auswirkungen der nahegelegenen Bahntrasse sind in der verbindlichen Bauleitplanung zu prüfen.
Stadtbezirk Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
Standort W. 4.1 Zum Ueltgesforthof
0,57 ha
Der Standort liegt am südlichen Siedlungsrand des Sozialatlasbezirkes Hülsdonk. Der südliche
Bereich ist im Alt-FNP als Fläche für die Landwirtschaft, der nördliche als Fläche für Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Die Bebauung im Umfeld besteht aus individuellem Wohnungsbau.
Die Fläche ist unbebaut. Der Bedarf an Gemeinbedarfsfläche ist in dem im Alt-FNP dargestellten Umfang nicht mehr vorhanden.
Kindergarten und Grundschule sind unmittelbar angrenzend, Freizeit- und Erholungseinrichtungen bestehen in vertretbarer Entfernung. Die Entfernung zu den Nahversorgungseinrichtungen
im Zentrum Hülsdonks ist mit ca. 1000 m noch vertretbar.
Eine Erschließung ist über die Straße Zum Ueltgesforthof möglich. Hier bestehen auch Anschlussmöglichkeiten an das Versorgungsnetz (Wasser, Strom und Gas), ein Anschluss an einen Regenwasser- und Schmutzwasserkanal ist mit vertretbarem Aufwand möglich.
Die Umweltauswirkungen der Flächeninanspruchnahme werden im Rahmen des Umweltberichtes als insgesamt hoch beurteilt. Die Planung ragt im Süden in einen Bereich mit prägenden
Gehölzen und Grünland angrenzend an eine historische Hofanlage. Darüber hinaus nimmt sie
kleinflächig schutzwürdige Böden in Anspruch.
Aufgrund des Einfügens in den Siedlungsköper Hülsdonk, der unmittelbaren Nähe zu Kindergarten und Grundschule und den erschließungstechnischen Voraussetzungen, der angrenzenden verbleibenden Grünstrukturen sowie mangelnder Alternativen im Stadtbezirk und der demographischen Situation in Hülsdonk wird eine Wohnbaufläche im FNP-Vorentwurf ausgewiesen.
58
Planungsgruppe MWM
Standort W. 4.2 Dr. Hermann-Boscheidgen-Straße
1,43 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Moers-Mitte, unmittelbar südwestlich des Schlossparks
im Bereich der Sportanlage des Grafschafter Spielvereins (“Grafschafter Kampfbahn“). Die Darstellung im Alt-FNP lautet Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportanlage. Die Sportanlage wird
an dieser Stelle aufgegeben und im Bereich Filder Benden, südlich des Schwimm- und Freizeitbads Solimare neu errichtet. Das westlich anschließende Wohngebiet besteht überwiegend aus
freistehenden Einfamilienhäusern.
Die Entfernung zur sozialen Infrastruktur wie Kindergarten und Schule ist vertretbar, ebenfalls
die Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten. Aufgrund der Lage am Freizeitpark sind wohnungsnahe Erholungsflächen und Spielmöglichkeiten ausreichend und fußläufig erreichbar vorhanden.
Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz sind gegeben, auch ist die Entwässerung unproblematisch. Die Erschließung erfolgt über die Dr. Hermann-BoscheidgenStraße. Eine Bus-Haltestelle mit 30min-Takt befindet sich in vertretbarer Entfernung. Positiv
wurde der Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Die Umweltauswirkungen der Flächeninanspruchnahme werden im Rahmen des Umweltberichtes als insgesamt mittel beurteilt. Die Planung ist aufgrund der Lage in der ehemaligen Moersbachaue mit erheblichen Auswirkungen auf den Freiraumschutz (regionaler Grünzug, Hauptgrünzug Grüne Adern) sowie bedingt erheblichen Auswirkungen auf die Erholungsnutzung, den
Biotopverbund und das Grundwasser verbunden.
Durch die Nähe zum Freizeitpark und der Innenstadt mit Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen sowie der erschließungstechnischen Situation bestehen gute Voraussetzungen für eine
Inanspruchnahme als Wohnbaufläche. Aufgrund dieser Standortvorteile, der angrenzenden
verbleibenden Grünstrukturen und mangelnder Alternativen im Stadtbezirk wird eine Wohnbaufläche im FNP-Vorentwurf ausgewiesen.
Stadtbezirk Asberg
Standort W 5.1 Moerser Heide
3,53 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Asberg, südlich der Homberger Straße und westlich des
so genannten „Wäldchens“. Im Alt-FNP ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Die landwirtschaftliche Nutzung ist mittlerweile aufgegeben und der Bereich liegt brach.
Die umliegende Bebauung besteht aus individuellem Wohnungsbau. Nördlich befinden sich
Waldflächen und ein Sportplatz, im Westen liegen Kleingärten.
Kindergarten und Grundschule sind gut erreichbar, die Entfernung zum Nahversorgungszentrum Asberg ist mit ca. 1000 m noch vertretbar.
Erschließungstechnisch sind alle erforderlichen Anschlüsse (mit Ausnahme der Fernwärme) in
unmittelbarer Nähe vorhanden.
Die verkehrliche Erschließung der Fläche ist allerdings als problematisch zu beurteilen, da die
erforderliche Anbindung von der Homberger Straße mit höherem wirtschaftlichem Aufwand verPlanungsgruppe MWM
59
bunden ist. Ergänzend sollte zumindest eine fußläufige Anbindung von Süden und von Westen
zur Greta-Rothe-Straße erfolgen. Eine Haltestelle mit 15min-Taktung befindet sich in vertretbarer Entfernung. Positiv wurde der Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Im Rahmen des Umweltberichtes wird die Flächendarstellung wie folgt bewertet: Die Planung
führt zur deutlichen Verkleinerung einer Fläche im Siedlungsbereich mit Bedeutung für die Erholung. Zudem werden schutzwürdige Böden in Anspruch genommen; die Auswirkungen auf
Pflanzen und Tiere sowie die Landschaft (Ortsbild) sind bedingt erheblich. Insofern werden die
Umweltauswirkungen insgesamt als mittel bis hoch eingestuft.
Aufgrund der städtebaulichen Eignung, insbesondere der integrierten Lage im Siedlungsgefüge
mit nahegelegenen Infrastruktureinrichtungen, der angrenzenden verbleibenden Grünstrukturen
sowie mangelnder Alternativen und der demographischen Situation in Asberg wird eine Wohnbaufläche im FNP-Vorentwurf dargestellt. Bei der Abgrenzung wurde dem Erweiterungsbedarf
der angrenzenden Kleingartenanlage Rechnung getragen.
Stadtbezirk Schwafheim
Standort W 6.2 An der Cölve
1,25 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Schwafheim, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Duisburg und ist nach Rheinhausen-Trompet orientiert. Im Alt-FNP ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Westlich der den Bereich durchlaufenden Güterstraße liegt das Gelände brach, östlich hiervon bestehen Gartennutzungen.
Sowohl Kindergarten, Grundschule und Versorgungsmöglichkeiten als auch Freizeiteinrichtungen befinden sich auf Duisburger Stadtgebiet, dabei ist die Entfernung zu den Versorgungseinrichtungen negativ zu beurteilen.
Erschließungstechnisch sind voraussichtlich alle erforderlichen Anschlüsse (mit Ausnahme der
Fernwärme) in unmittelbarer Nähe möglich. Die Verkehrserschließung kann über die die Trompeter Straße (Duisburg) erfolgen.
60
Planungsgruppe MWM
Aus landschaftsökologischer Sicht ist die Planung nur mit geringfügigen Auswirkungen auf die
Umwelt verbunden.
Durch die Lage im Allgemeinen Siedlungsbereich ist der Standort als landesplanerisch geeignet
einzustufen, auch aus städtebaulicher und erschließungstechnischer Sicht ist diese Flächenarrondierung zwischen Trompeter Straße und An der Cölve vertretbar. Beeinträchtigungen bzw.
erhöhte Kosten für Lärmschutzmaßnahmen werden vermutlich durch die nahe gelegene Bahntrasse verursacht, sind jedoch nach heutiger Einschätzung handhabbar. Daher wird aufgrund
der Bedarfslage an einer Flächendarstellung festgehalten.
Standort W 6.5 Schwafheim-Süd
7,55 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Schwafheim, am südlichen Siedlungsrand. Nördlich
grenzt das Wohngebiet um die Spitzwegstraße an. Im Alt-FNP ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, er wird heute auch überwiegend landwirtschaftlich genutzt. In den
Randbereichen bestehen einige Einzelgrundstücke, die überwiegend durch Wohnnutzung geprägt sind.
Die Möglichkeit zur Nahversorgung ist in der Nähe gegeben, Kindergarten und Waldschule sowie wohnungsnahe Erholungs-, Spiel- und Sportflächen sind in vertretbarer Entfernung erreichbar.
Die Standorteignung wird ergänzt durch eine gute Anbindung an das regionale Verkehrs- und
ÖPNV-Netz aufgrund der Lage an der Düsseldorfer Straße (L137). Allerdings bedarf es hier
noch einer Zustimmung des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW)
zur Verlegung der Ortsdurchfahrt. Die gute Lage an der Düsseldorfer Straße bringt hingegen
auch gewisse Lärmbelastungen. Positiv wurde der Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Der Erschließungsaufwand ist vertretbar. Anschlüsse für Strom liegen bereits im Plangebiet,
Anschlüsse für Wasser und Gas sind in geringer Entfernung vorhanden. Auch die Möglichkeit
zur Entwässerung ist über einen Regenwasser- und einen Schmutzwasserkanal gegeben.
Im Rahmen des Umweltberichtes wird die Flächendarstellung wie folgt bewertet: Die Planung
ist aufgrund sehr erheblicher Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, erheblicher Auswirkungen
auf die Landschaft (Landschaftsbild, Freiraumschutz) sowie bedingt erheblicher Auswirkungen
auf Boden, Klima und den Menschen (Erholung) mit insgesamt hohen Umweltauswirkungen
verbunden. Aus Sicht der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Landschaft ist eine Rücknahme der Bauflächendarstellung im Bereich der Feldgehölze im Südosten zu empfehlen; wird der
Empfehlung gefolgt, verringern sich die Umweltauswirkungen. Dies ist in der Abgrenzung der
Fläche im FNP-Vorentwurf bereits berücksichtigt.
Aufgrund der Bedarfslage und der städtebaulichen und erschließungstechnischen Eignung wird
der Bereich als Wohnbaufläche im FNP-Vorentwurf dargestellt. Die im Norden verlaufende 110
kV-Leitung wurde bei der Standortwahl bereits berücksichtigt. Hier sind entsprechende Abstände eingehalten (Grünfläche als Schutzstreifen von 15 m ab Leitungsmitte). Der Notwendigkeit
eines Spielplatzes bei Inanspruchnahme der Fläche wird über das entsprechende Symbol
Rechnung getragen. Eine Verortung sollte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.
Standort W 6.6 Seeweg
0,19 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Schwafheim, am nördlichen Siedlungsrand, südlich des
Schwafheimer Sees. Südlich und westlich grenzt eine durch Wohnnutzung geprägte Bebauung
an. Im Alt-FNP ist der Bereich als Grünfläche ausgewiesen, er wird heute als Grünland landwirtschaftlich genutzt.
Die Möglichkeit zur Nahversorgung ist in der Nähe gegeben, die Entfernungen zu Kindergarten
und Grundschule sind vertretbar.
Planungsgruppe MWM
61
Die Erschließung der Fläche ist über den Seeweg gegeben. Nachteilig ist die Anbindung an das
regionale Verkehrs- und ÖPNV-Netz zu bewerten. Positiv wurde der Standort auch hinsichtlich
„Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Aus erschließungstechnischer Sicht ist der Standort gut geeignet. Möglichkeiten zur Entwässerung über einen Regenwasser- und Schmutzwasserkanal befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Anschlüsse für Strom und Wasser liegen ebenfalls bereits am Plangebiet, ein Anschluss für
Gas ist in geringer Entfernung vorhanden.
Laut Umweltbericht ist die Planung mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft
durch die Inanspruchnahme einer kleinen Grünlandfläche im Landschaftsschutzgebiet (LSG)
verbunden. Die Planung erfordert eine Rücknahme des LSG. Bedingt erhebliche Auswirkungen
entstehen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Boden. Die Umweltauswirkungen werden aufgrund der Kleinflächigkeit jedoch insgesamt als mittel eingestuft. Die Rücknahme des
LSG ist bereits mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Die Abgrenzung der Wohnbaufläche orientiert sich an der angrenzenden Bebauung und schafft
somit eine städtebaulich vertretbare Siedlungsarrondierung. Zudem sprechen die erschließungstechnischen Voraussetzungen, die Nähe zum Naherholungsbereich um den Schwafheimer See für die Darstellung als Wohnbaufläche.
Standort W 6.7 Schwarzer Weg
0,58 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Schwafheim, am südwestlichen Siedlungsrand. Östlich
grenzt das Wohngebiet um den Martin-Luther-Ring an. Im Norden und westlich liegt das Wohngebiet Schwarzer Weg. Im Alt-FNP ist der Bereich als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen,
er wird jedoch zurzeit nicht landwirtschaftlich genutzt und liegt brach. In dem Bereich sind Bodenbelastungen nachgewiesen.
Wichtige Infrastrukturen sind mit vertretbaren Abständen zu erreichen, lediglich die Nahversorgungsmöglichkeiten liegen mit rund 1.500 m recht weit entfernt. Der unmittelbar angrenzende
Landschaftsraum mit seinen Feld- und Spazierwegen bietet gute Naherholungsmöglichkeiten.
Der Erschließungsaufwand ist gering. In der Nähe befindet sich eine Bushaltestelle, positiv wurde der Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet. Anschlüsse für Strom,
Trinkwasser und Gas liegen bereits direkt am Plangebiet. Die Möglichkeit zur Entwässerung
über einen Regenwasser- und Schmutzwasserkanal ist ebenfalls bereits in unmittelbarer Nähe
vorhanden.
Die Planung ist allerdings mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen und Tiere
sowie bedingt erheblichen Auswirkungen auf Landschaft und Erholungsfunktion verbunden. Es
wird eine Brachfläche mit z.T. hohem ökologischen Wert und möglicher Bedeutung für den Artenschutz in der Nachbarschaft eines LSG bzw. einer Biotopkatasterfläche in Anspruch genommen. Die Umweltauswirkungen werden insgesamt als mittel eingestuft.
Aufgrund der unmittelbaren Einfassung des Gebietes durch die angrenzende Wohnbebauung
und der Orientierung der Wohnbauflächenbegrenzung an der vorhandenen Bebauung handelt
es sich hier um eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung. Auch erschließungstechnisch bietet
der Standort Vorteile, so dass im Vorentwurf der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen wird.
Die vorhandenen Bodenbelastungen sind auf der Ebene der Bebauungsplanung gutachterlich
zu untersuchen. Aufgrund der Erfahrungen im östlich angrenzenden Neubaugebiet ist davon
auszugehen, dass eine Wohnbebauung möglich ist.
62
Planungsgruppe MWM
Stadtbezirk Kapellen / Holderberg / Vennikel
Standort W 7.1 Holderberg, Moerser Straße
0,65 ha
Der Standort liegt am Siedlungsrand Holderbergs, unmittelbar an der Moerser Straße (K3),
Max-Beckmann-Straße und Bruchstraße und ist somit gänzlich erschlossen. Im Alt-FNP lautet
die Darstellung Landwirtschaftliche Fläche. Der Bereich wird als Grünland genutzt. Südlich und
westlich grenzt Wohnbebauung an, im Norden und Osten liegen landwirtschaftliche Flächen.
Die Verkehrserschließung einschl. ÖPNV-Anbindung und „Fahrradfreundlichkeit“ sind positiv zu
beurteilen. Die Versorgungsleitungen Strom, Wasser und Gas sowie die örtliche Entwässerung
liegen in unmittelbarer Nähe.
Nachteilig ist jedoch die Entfernung zur sozialen Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen zu
bewerten. Der Kindergarten Holderberg wird nach aktueller Bedarfsplanung 2013 geschlossen.
Die Nahversorgung ist lediglich durch einen Hofladen gewährleistet.
Die Planung ist nur mit geringfügigen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden.
Landschaftsökologisch, erschließungstechnisch und auch städtebaulich bietet sich die bauliche
Inanspruchnahme als Fortführung und Ergänzung der bereits bestehenden Bebauung um die
Moerser Straße, Max-Beckmann- und Bruchstraße an, die heute bestehende Siedlungsgrenze
der Bruchstraße wird eingehalten. Daher erfolgt im FNP-Vorentwurf eine Ausweisung als
Wohnbaufläche.
Standort W 7.2 Holderberg-Süd
6,99 ha
Der Standort liegt im Innenbereich der Wohnbebauung um Bergheideweg, Holderberger Straße, Bruchstraße, Aubruchsweg und Schwafheimer Weg. Geteilt wird die Fläche durch den
Grafschafter Rad- und Wanderweg, der eine optimale Radwegeanbindung darstellt, allerdings
eine zusammenhängende Erschließung der beiden Teilflächen ausschließt. Der Alt-FNP stellt
landwirtschaftliche Fläche dar. Der Bereich wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt,
kleinere Bereiche sind private Gärten oder liegen brach.
Lücken in der umgebenden Bebauung zur verkehrlichen Erschließung der Fläche sind gegeben. Die Voraussetzungen für den Anschluss an das Versorgungsnetz mit Strom und Wasser
sowie die Entwässerungsvoraussetzungen sind gut, auch ein Gasanschluss liegt in vertretbarer
Entfernung.
Eine Bushaltestellte ist in der Nähe vorhanden und aufgrund der Lage am Grafschafter Radund Wanderweg besteht auch eine gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad.
Einzig aus siedlungsstruktureller Sicht ist die Entwicklungsfläche negativ zu beurteilen. Dem
Standort mangelt es an nahe gelegenen sozialen Infrastruktureinrichtungen: Der Kindergarten
Holderberg wird nach aktueller Bedarfsplanung 2013 geschlossen, die Nahversorgung ist ledig-
Planungsgruppe MWM
63
lich durch einen Hofladen gewährleistet. Die gute ÖPNV- und Radwegeanbindung kann dies
nur teilweise kompensieren.
Durch die Planung geht ein teilweise strukturreicher Freiraum mit Bedeutung für Pflanzen und
Tiere sowie für die Landschaft verloren. Die Umweltauswirkungen werden insbesondere auch
aus Gründen des Freiraumschutzes sowie aufgrund der Großflächigkeit insgesamt als mittel bis
hoch eingeschätzt.
Vor dem Hintergrund eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und aufgrund der guten
Erschließungsmöglichkeiten bietet sich eine Verdichtung in diesem Innenbereich an. Zudem
zeigt sich bereits heute, dass eine landwirtschaftliche Nutzung aufgrund Zuschnitt und geringer
Größe der Flächen nicht tragfähig ist.
Die Entwicklung soll sukzessive und langfristig für den Eigenbedarf über ein Gesamtkonzept erfolgen. Dabei sind auch ein Kinderspielplatz sowie eine Kindertagesstätte zu berücksichtigen,
die im FNP mit den entsprechenden Symbolen dargestellt sind. Eine genaue Verortung soll im
Rahmen der Bebauungsplanung erfolgen.
Standort W 7.3 Nieper Straße
6,86 ha
Der Standort liegt unmittelbar an der Nieper Straße, zwischen den beiden Siedlungsteilen Kapellen-Dorf und Siedlung Achterathsfeld, eine in sich geschlossene Bergarbeitersiedlung aus
den 60er/70er Jahren. Der Bereich ist im Alt-FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen
und wird heute auch landwirtschaftlich genutzt. Nördlich grenzt eine bereits im FNP dargestellte
Wohnbaufläche an, daran Nahversorgungseinrichtungen.
Der Standort bietet positive Voraussetzungen aufgrund dieser nahe gelegenen Versorgungseinrichtungen, der guten Verkehrsanbindung, insbesondere auch ÖPNV und Fahrrad, und vertretbaren Entfernung zu Schule und Kindergarten. Auch die Erschließungsvoraussetzungen sind
gegeben, die Nähe zum der Naherholung dienenden Landschaftsraum bietet weitere Standortqualitäten.
Mögliche Beeinträchtigungen durch den westlich gelegenen landwirtschaftlichen Großbetrieb
können nicht ausgeschlossen werden und müssen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
ggf. gutachterlich untersucht werden.
Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Auswirkungen durch die Flächeninanspruchnahme
insgesamt als mittel eingeschätzt: Die Planung ist durch großflächige Inanspruchnahme von
Freiraum mit erheblichen Auswirkungen auf den Boden sowie bedingt erheblichen Auswirkungen auf die Landschaft, das Klima und den Menschen (Erholung) verbunden.
64
Planungsgruppe MWM
Siedlungsstrukturell bietet eine Flächenentwicklung in diesem Bereich die Möglichkeit, die heutige räumliche und soziale Trennung zwischen der Siedlung Achterathsfeld und dem Hauptort
zu überwinden und insbesondere auch die Wohnsituation in der Siedlung aufzuwerten. Mit einem ergänzenden Wohnangebot kann der Überalterung in Achterathsfeld entgegen gewirkt und
mit Aufbruch der Monostrukturen insgesamt die Wohnqualität aufgewertet werden. Dies und die
städtebauliche sowie erschließungstechnische Eignung begründet die Wohnbauflächenausweisung im FNP-Vorentwurf. Der Notwendigkeit eines Spielplatzes bei Inanspruchnahme der Fläche wird über das entsprechende Symbol Rechnung getragen. Eine Verortung sollte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erfolgen.
Standort W 7.5 Ringstraße
1,14 ha
Der Standort 7.5 in Kapellen-Achterathsfeld liegt im südlichen Bereich des Wohnareals um die
Ringstraße. Er ist im Alt-FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und wird heute auch
landwirtschaftlich genutzt.
Kindergarten, Grundschule und Nahversorgungseinrichtungen liegen in vertretbarer Entfernung,
die ÖPNV-Anbindung und die Fahrraderreichbarkeit ist gewährleistet.
Die Erschließungsvoraussetzungen sind bereits gegeben, Netzanschlüsse an die Ver- und Entsorgung liegen mit Ausnahme des Gasanschlusses unmittelbar am Plangebiet.
Mögliche Beeinträchtigungen durch die in der Umgebung bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe können nicht ausgeschlossen werden und müssen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ggf. gutachterlich untersucht werden.
Die Planung nimmt kleinflächig schutzwürdige Böden in Anspruch. Auf die übrigen Schutzgüter
werden nur geringfügige Auswirkungen erwartet. Die Umweltauswirkungen werden insgesamt
als gering eingestuft.
Aufgrund der bestehenden Erschließung (Ringstraße) und der Lage zwischen der Wohnbebauung Ringstraße und den östlich angrenzenden Gemeinbedarfseinrichtungen ist der Standort gut
für eine Wohnbauflächenentwicklung geeignet und wird daher im Vorentwurf als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Standort W 7.6 Am Eulendyck- West / Wupperstraße
0,22 ha
Der Standort befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand der Siedlung Achterathsfeld und
stellt eine Weiterführung der Bebauung entlang der Wupperstrasse in nördliche Richtung dar.
Im Alt-FNP ist der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Schule und
Spielplatz, ausgewiesen. Er ist jedoch heute nicht bebaut und liegt brach. Ein Bedarf für einen
Schulstandort / an Gemeinbedarfsfläche ist nicht mehr gegeben.
Die Erreichbarkeit von Kindergarten und wohnungsnaher Erholungsflächen ist positiv zu bewerten; die Grundschule liegt in vertretbarer Entfernung. Lediglich die Entfernung zu den Nahversorgungseinrichtungen ist mit über 1.000 m negativ zu beurteilen.
Der lokale Erschließungsaufwand ist durch Weiterführung der Wupperstraße gering, die Entfernung zur nächsten Bushaltestelle mit ca. 300 m vertretbar. Die Fahrraderreichbarkeit ist gegeben. Auch die Anschlüsse an Ver- und Entsorgung sind mit vertretbarem Aufwand herstellbar.
Die Planung ist durch Verlust von Gehölzbeständen im nördlichen Teil mit Bedeutung für Pflanzen und Tiere sowie das Landschaftsbild mit insgesamt mittleren Umweltauswirkungen verbunden. Werden die Baufläche im Norden verkleinert und die Gehölze erhalten, verbleiben nur geringfügige Auswirkungen. Dies ist in der Abgrenzung der Fläche im FNP-Vorentwurf bereits berücksichtigt.
Städtebaulich ist aufgrund der Lage eine Bebauung in diesem Bereich zu befürworten. Sie stellt
eine sinnvolle Ergänzung der bereits im Alt-FNP dargestellten Wohnbaufläche zwischen Orchideenstraße und Wupperstraße (W 7.7) und der bereits bestehenden Bebauung entlang der
Straße Am Eulendyck / Wupperstraße dar. Auch erschließungstechnisch sind durch VorbereiPlanungsgruppe MWM
65
tung der Parzellierung und Teilherstellung der Erschließung (Baustraße) die Voraussetzungen
gegeben.
Standort W 7.8 Neukirchener Straße
9,39 ha
Der Standort liegt am westlichen Siedlungsrand von Kapellen, westlich der Neukirchener Straße
und ist im Alt-FNP als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Sie wird zurzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Osten befinden sich die Siedlungsbereiche, im Westen grenzt
der Freiraum mit landwirtschaftlichen Flächen an.
Kindergarten, Grundschule und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in fußläufig erreichbarer
Nähe, durch den angrenzenden Landschaftsraum bietet der Standort auch ausreichend Gelegenheit zur wohnungsnahen Erholung.
Der Standort liegt unmittelbar an der Neukirchener Straße (L 398) und ist daher hervorragend
an das klassifizierte Straßennetz angebunden. Eine ÖPNV-Haltestelle befindet sich in vertretbarer Entfernung. Als problematisch ist der fehlende Radweg entlang der Neukirchener Straße zu
bewerten. Hier bestehen jedoch bereits Überlegungen, die Straße im Hinblick auf einen verbesserten Fuß- und Radverkehr umzugestalten. Erschließungstechnisch ist der Aufwand im Verhältnis zur Flächengröße vertretbar.
Ein Abwasserkanal liegt in vertretbarer Entfernung, Wasser- und Stromanschlüsse grenzen
unmittelbar an den Standort. Ein Anschluss an das Gasnetz wird hingegen etwas mehr Aufwand erfordern (Entfernung ca. 120 m).
Beeinträchtigungen aufgrund des nahe gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes sind nicht
auszuschließen und daher im verbindlichen Bauleitplanverfahren ggf. gutachterlich zu untersuchen.
Die Planung ist aufgrund erheblicher Auswirkungen auf den Boden sowie bedingt erheblicher
Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, das Klima, den Menschen (Erholung) und ein denkmalgeschütztes Ehrenmal mit insgesamt mittleren Auswirkungen verbunden. Die möglichen Auswirkungen auf das Fledermaus-Winterquartier im Keller des Ehrenmals sollten bereits auf FNPEbene untersucht werden, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. §44 BNatSchG
auszuschließen. Vor diesem Hintergrund wurde empfohlen, dass die Wohnbebauung einen Abstand von ca. 100 m zum Ehrenmal einhalten sollte. Der FNP stellt deshalb den Bereich nördlich des Ehrenmals in einer Tiefe von ca. 75 m als Grünfläche „Parkanlage“ dar, die Einhaltung
eines ausreichenden Abstandes ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Eine Wohnflächenentwicklung in diesem Bereich stellt eine Abrundung des Siedlungskörpers
zwischen der Siedlung Stockrahmsfeld im Nordosten und der Siedlung um die Ehrenmalstraße
im Süden dar. Aus städtebaulicher Sicht ist daher eine Flächeninanspruchnahme vertretbar,
auch wenn die heutige Siedlungsgrenze „Neukirchener Straße“ übersprungen wird. Diese stellt
keine unüberwindbare Barriere dar, durch entsprechende Umgestaltung / Schaffung einer Querungshilfe ist die Anbindung an den nördlich gelegenen Siedlungsbereich möglich. In der Detailplanung ist eine Grünverbindung mit Fußweg zum Grünzug Stockrahmsfeld herzustellen, die
auch die Anbindung an das Ehrenmal gewährleistet. Der bei Inanspruchnahme notwendige
Spielplatz ist durch das entsprechende Symbol in der Grünfläche zwischen Wohnbaufläche und
Ehrenmal dargestellt, eine genaue Verortung soll im Rahmen der Bebauungsplanung erfolgen.
Die Flächenausweisung deckt sich auch mit den landesplanerischen Zielvorgaben, der Standort
ist als ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Regionalplan dargestellt.
Standort W 7.9 Kindergarten Holderberg
0,55 ha
Der Standort liegt unmittelbar zwischen der Holderberger Straße (L9) und den Straßen Am
Förtgesgraben und Illbrucksweg. Im Alt-FNP ist der Bereich als Fläche für Gemeinbedarf dargestellt. Hier befindet sich ein Kindergarten, dessen Betrieb jedoch in den nächsten Jahren aufgrund mangelnden Bedarfes auslaufen wird. Trotz der Neudarstellung von Wohnbauflächen im
Bereich Holderberg ist ein Erhalt des Kindergartens aufgrund der langfristigen Entwicklungsper66
Planungsgruppe MWM
spektiven der Wohnbebauung wenig sinnvoll. Nördlich und südlich grenzt Wohnbebauung an,
im Westen liegen ein Spielplatz und landwirtschaftliche Flächen. Östlich, jenseits der Holderberger Straße, befinden sich Wohn- und Gewerbenutzungen.
Die Verkehrserschließung einschl. ÖPNV-Anbindung und Radwegeanbindung sowie die Anbindung an Versorgungsleitungen für Strom, Wasser, Gas und die örtliche Entwässerung sind positiv zu beurteilen.
Als nachteilig ist jedoch die Entfernung zur sozialen Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen
zu bewerten.
Da es sich um die Nachnutzung einer bebauten Fläche handelt, wurde eine umweltfachliche
Bewertung nicht durchgeführt.
Aus städtebaulicher Sicht ist aufgrund der umgebenden Bebauung und der erschließungstechnischen Voraussetzungen eine wohnbauliche Nachnutzung zu befürworten.
Standort W 7.10 Schule Achterathsfeld
0,74 ha
Der Standort W 7.10 in Kapellen-Achterathsfeld liegt an der Ringstraße. Im Alt-FNP ist diese
Fläche als Fläche für Gemeinbedarf ausgewiesen. Sie beherbergt die Grundschule Achterathsfeld, deren Betrieb jedoch in den kommenden Jahren ausläuft. Im Süden befinden sich
landwirtschaftliche Flächen. Ansonsten ist der Standort von Wohnbebauung umgeben, südwestlich grenzt die Wohnbauflächen-Neudarstellung W 7.5 an.
Kindergarten und Nahversorgungseinrichtungen liegen in vertretbarer Entfernung.
Die verkehrliche Erschließung, die ÖPNV-Anbindung und Fahrraderreichbarkeit sind gewährleistet. Netzanschlüsse an die Ver- und Entsorgung liegen unmittelbar am Plangebiet mit Ausnahme des Gasanschlusses.
Da es sich um die Nachnutzung einer bebauten Fläche handelt, wurde eine umweltfachliche
Bewertung nicht durchgeführt.
Aufgrund der bestehenden Erschließung und der Lage zwischen der Wohnbebauung und den
Gemeinbedarfseinrichtungen ist der Standort hervorragend für eine Wohnbauflächenentwicklung geeignet und wird daher im Vorentwurf als Wohnbaufläche ausgewiesen.
5.9
Rücknahmen und Anpassungen
Im Rahmen der Eignungsbewertung sind auch Rücknahmen von Wohnbauflächen aufgrund der
Bestandssituation erfolgt. Die Darstellung im Alt-FNP entspricht hier nicht mehr den aktuellen
städtebaulichen Zielen. Eine weitere Umsetzung oder Entwicklung dieser Bauflächen ist aufgrund städtebaulicher und / oder ökologischer Kriterien nicht darstellbar. Die Rücknahmen und
Anpassungen sind im Folgenden kurz aufgeführt:
Rücknahmen
W 2.4 R und W 4.6 R Rheinberger Straße
-1,08 ha und -0,62 ha 57
Die Fläche liegt in den Sozialatlasbezirken Utfort und Moers-Mitte. Der Bereich ist bewaldet.
Aufgrund der stark befahrenen Rheinberger und Rheurdter Straße ist eine Wohnnutzung in diesem Bereich nicht geeignet. Ziel ist es – auch vor dem Hintergrund des geringen Anteils an bewaldeten Bereichen im Stadtgebiet – durch eine Waldflächen-Darstellung im FNP den Waldbestand zu erhalten.
57
Die Rücknahme wird aufgrund der Lage sowohl im Sozialatlasbezirk Utfort als auch in Moers-Mitte in der oben aufgeführten
Flächenbilanz den jeweiligen Bezirken zugeordnet.
Planungsgruppe MWM
67
W 5.2 R Essenberger Straße
- 1,87 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Asberg unmittelbar an der Bahntrasse zwischen Essenberger und Asberger Straße. Die Fläche ist derzeit unbebaut und wird teilweise als Garten genutzt. Die umliegende Bebauung ist von individuellem Wohnungsbau geprägt. Erschließungstechnisch und städtebaulich ist eine Inanspruchnahme der Fläche vertretbar, allerdings ist aufgrund der Lage unmittelbar an der Haupteisenbahnstrecke mit immissionsschutzrelevanten Beeinträchtigungen zu rechnen.
In der Umweltprüfung wird der Verlust dieser artenreichen Brache mit erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bewertet. Darüber hinaus zerstört die Planung - im Zusammenwirken mit anderen Bauflächen - das Potenzial zur Entwicklung einer klimawirksamen Grünverbindung östlich der Innenstadt. Auf die übrigen Schutzgüter sind nur vergleichsweise geringfügige
Auswirkungen zu erwarten. Die Umweltauswirkungen werden insgesamt als mittel bis hoch beurteilt.
Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Beibehaltung der Flächendarstellung vertretbar, nach heutigem Kenntnisstand sind die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der
nachfolgenden Planungen erfüllbar. Da die Fläche jedoch einen klimawirksamen Trittstein entlang der Bahntrasse im östlichen Innenstadtgebiet darstellt, wird diese Wohnbaufläche zurückgenommen und als Grünfläche ausgewiesen.
W 5.8 R Ferdinandstraße / Grenzstraße
- 0,48 ha
Im Sozialatlasbezirk Asberg, unmittelbar an der Grenze zu Duisburg befindet sich diese Fläche,
die heute mit Wald bestanden ist. Aufgrund der forstwirtschaftlichen und stadtökologischen Bedeutung im waldarmen Stadtgebiet wird die Wohnbauflächendarstellung daher bis auf eine Bautiefe südlich der Grenzstraße zurückgenommen und der Bereich als Wald dargestellt.
W 6.8 R Düsseldorfer Straße / Altenheim Schwafheim
- 0,61 ha
Die Fläche befindet sich östlich der Düsseldorfer Straße im Sozialatlasbezirk Schwafheim. Sie
weist Waldbewuchs auf, den es im Rahmen des FNP zu sichern gilt. Zudem bietet die Lage
unmittelbar an dieser stark befahrenen Landesstraße aufgrund der Lärmimmissionen keine optimalen Wohnvoraussetzungen. Eine Wohnflächenentwicklung ist lediglich als Fortführung der
Bebauung entlang des Wohnstiches „Zur Schwafheimer Heide“ vertretbar, die verbleibende
Fläche zur Düsseldorfer Straße wird entsprechend der bestehenden Nutzung als Wald dargestellt.
Anpassungen
Eine größere Anpassung befindet sich im Bereich Liebrechtstraße / Trakehnenstraße / Grabenstraße im Sozialatlasbezirk Utfort. Im Alt-FNP ist hier Gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Aufgrund der bestehenden Situation wird der Bereich nun als Wohnbaufläche gesichert.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Neuaufstellung des FNP weitere kleine Anpassungen an
die Bestandssituation im gesamten Stadtgebiet erfolgt, z.B. in den Bereichen Haldenstraße und
Ueltgesforthof.
Der Bereich Schwafheim-Mitte, Länglingsweg wird gemäß dem Bebauungsplan 120 der Stadt
Moers dargestellt (2. FNP-Anpassung). Dieser setzt für ehemalige Gemeinbedarfsflächen entlang des Länglingsweges nun Mischgebiet fest. Südlich davon sind Gemeinbedarfsfläche (Kindergarten), Grünfläche und eine Verkehrsfläche (Parkplatz und Festplatz) festgesetzt.
Die Gesamtbilanz aller neuen Wohnbauflächen sowie der größeren Rücknahmen zeigt die folgende Tabelle. Dabei übersteigen die im Vorentwurf dargestellten neuen Wohnbauflächen den
ermittelten Bedarf um ca. 10 ha (der vom RVR zugestandene Neudarstellungsbedarf von 86 ha
wird lediglich zu rund 50 % ausgeschöpft – siehe hierzu Kap. 5.7.4). Hierbei ist allerdings zu be68
Planungsgruppe MWM
rücksichtigen, dass die in Holderberg ausgewiesene Fläche 7.2 mit ca. 7 ha lediglich für den
nachgewiesenen Eigenbedarf zu entwickeln ist. Auch um im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ausreichend Informationen und Anregungen zu allen Flächenpotentialen zu erlangen, wird
an der Zahl und Größe der Standorte zum jetzigen Zeitpunkt festgehalten.
neue Entwicklungsflächen
Wohnen
Stadtbezirk
Repelen
W 1.1
0,62
W 1.2
2,08
Rücknahmen
2,70
Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort
Rheinberger Straße (W2.4R)
-1,08
-1,08
Meerbeck / Moers-Ost
Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
Asberg
W 3.3
1,44
W 4.1
0,57
W 4.2
1,43
W 5.1
3,53
1,44
Rheinberger Straße (W 4.6R)
2,00
-0,62
Essenberger Str. (W5.2R)
3,53 Grenzstraße (W 5.8R)
Schwafheim
W 6.2
Kapellen
Summe
-0,62
-1,87
-0,48
1,25
Erweiterung Gemeinbedarf (GB 6.1)
-1,01
WaldflächeDüsseldorfer Straße (W 6.8R)
-0,61
W 6.5
7,55
W 6.6
0,19
W 6.7
0,58
W 7.1
0,65
W 7.2
6,99
W 7.3
6,86
W 7.5
1,14
W 7.6
0,22
W 7.8
9,39
W 7.9
0,55
W 7.10
0,74
-2,35
-1,62
9,57
26,54
45,78
-5,67
Bilanz Neubaudarstellungen Wohn-/Mischbauflächen
40,11
Tabelle 12:
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Wohn-/ Mischbauflächen nach Stadtbezirken 58
Im aktuellen Vorentwurf sind insgesamt rund 46 ha Neudarstellungen an Wohn/Mischbauflächen erfolgt. Demgegenüber stehen rund 6 ha an Rücknahmen, so dass sich in der
Bilanz eine Neudarstellung an Wohn-/Mischbauflächen von rund 40 ha ergibt. Da im Rahmen
des weiteren Verfahrens aufgrund von aktuell nicht bekannten und der erfolgten Flächendarstellung entgegenstehenden Restriktionen ggf. Rücknahmen erforderlich sind, ist die Überschreitung der Zielzahl von 30 ha im FNP-Vorentwurf sinnvoll.
58
Hinweis: nicht berücksichtigt in dieser Tabelle sind Anpassungen an die Bestandssituation
Planungsgruppe MWM
69
6.
GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN
Die wirtschaftlichen Belange einer Stadt hängen primär von den strukturellen Entwicklungen
und Veränderungen der ansässigen Betriebe, aber auch den externen Faktoren wie allgemeine
wirtschaftliche Trends und konjunkturelle Rahmenbedingungen ab. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Betrachtung der regionalen Entwicklungen im Umfeld von Moers, insbesondere im Zusammenhang mit den Nachbarstädten Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg, die sich zur gemeinsamen Wirtschaftsförderung wir4 zusammengeschlossen haben.
Für den Wirtschaftsstandort Moers ist die Flächenvorsorge die entscheidende Ausgangsgröße
einer möglichen und notwendigen wirtschaftlichen Entwicklung der Kommune. Hierzu gehören
auch ausreichende und geeignete Standorte für die Ansiedlung, aber auch für eventuell notwendige Umsiedlungen von Gewerbebetrieben im Stadtgebiet.
Wesentliches Ziel im Rahmen der Flächennutzungsplanung ist daher die Bereitstellung ausreichender Gewerbe- und Industriestandorte bis 2025 zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur in der
Region und Sicherung von Arbeitsplätzen. Hierfür erfolgt eine Datenanalyse, an die sich eine
Bedarfsprognose und die Erläuterung der Standorte für Neubaugebiete anschließen.
6.1
Wirtschaftscharakteristik, Betriebsstruktur
Die künftigen Planungserfordernisse werden wesentlich durch die Beschäftigungsstruktur, die
Arbeitszahlen und die vorhandenen Reserveflächen bestimmt.
6.1.1
Datenbasis
Die Analysen wurden auf Datenbasis der Beschäftigungszahlen der Bundesanstalt für Arbeit
und der Landesdatenbank NRW erstellt. Als Auswertungszeitraum werden hier die Jahre 1998
bis 2007 herangezogen, da aufgrund der Umstellung der Erhebungssystematik erst ab 1998
vergleichbare Zahlen erhältlich sind. In den vorhergehenden Jahren ist aus methodischen
Gründen ein Vergleich mit neueren Zahlen nur begrenzt möglich.
Um die erfassten Daten und städtebaulichen Zusammenhänge in ihrer räumlichen Auswirkung
darstellen und Vergleiche sowie Planungsrückschlüsse für Teilräume ziehen zu können, wird
die kleinräumige Gliederung der Sozialatlasbezirke zugrunde gelegt. Zudem werden einige Daten dem Kreis Wesel und dem Land Nordrhein-Westfalen gegenübergestellt, um abweichende
Entwicklungen in Moers zu erfassen. Dieser Vergleich basiert allerdings auf Daten des LDS 59
mit dem Stichtag 30.06. des jeweiligen Jahres und weist zudem eine differenziertere Branchenaufteilung auf.
6.1.2
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Stadt Moers ist geprägt durch eine heterogene Wirtschaftsstruktur aus mittelständigen Betrieben, Großgewerbe und Industrie. Zusätzlich sind im Stadtgebiet Moers viele Verwaltungen
und Dienstleistungen angesiedelt als Folge der Funktion von Moers als Mittelzentrum und einwohnerstärkste Kommune im Kreis Wesel.
Als Gewerbe- und Verwaltungsstandort übernimmt die Stadt neben der Versorgung der eigenen
Bevölkerung auch Versorgungsfunktionen für benachbarte Kommunen.
6.1.3
59
70
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik trägt seit dem 01.01.2009 den Namen Landesbetrieb Informatik und
Technik (IT.NRW). Da die diesem Fachbeitrag zugrunde liegenden Daten vor der Umbenennung erhoben wurden, bleibt die
Quellenangabe „LDS“ bestehen.
Planungsgruppe MWM
Beschäftigungsstruktur in Moers
Die Beschäftigungszahl liegt absolut im Jahr 2007 bei 28.784 60 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 61 im Stadtgebiet Moers, hiervon sind 51,10% männliche Beschäftigte und 48,9%
weibliche Beschäftigte.
Zwischen 1998 und 2007 ist eine Steigerung um 1.546 an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (27.770 im Jahr 1998, 28.784 im Jahr 2007 = 3,65%) festzustellen 62 .
Die geringsten Beschäftigungszahlen von 2007 gibt es dabei in den Branchen Land- und Forstwirtschaft (151). Die höchsten Zahlen zeigen die Branchen Handel, Gastgewerbe (8.617) und
die Branche sonstige Dienstleistungen (14.107). 63
Im Jahr 1996 sind in Moers noch 232 Personen im Bergbau tätig. Für den Stichtag 30.09.2006
gibt die Statistik noch 47 an. In den Jahren dazwischen sind die Beschäftigtendaten nicht separat aufgelistet. Ein stetiger Rückgang ist aufgrund der allgemeinen Situation im Bergbau anzunehmen und durch die Zahlen von 1996 und 2006 belegt. 64
Land-,
Forstwirtschaft,
Fischerei
Produzierendes
Gewerbe
Handel,
Gastgewerbe und
Verkehr
sonstige
Dienstleistungen
ohne Angabe
Insgesamt
1998
227
1999
238
2000
248
2001
233
2002
242
2003
244
2004
246
2005
183
2006
173
2007
151
6.228
6.155
6.203
6.072
5.845
5.883
5.748
5.620
5.764
5.885
8.664
8.852
9.183
9.384
9.102
8.532
8.323
8.488
8.577
8.617
12.634 13.114 13.037 13.293 13.530 13.494 13.203 13.457 13.591 14.107
17
6
4
5
7
3
288
289
273
24
27.770 28.365 28.675 28.987 28.726 28.156 27.808 28.037 28.378 28.784
Tabelle 13:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Branchen
Quelle: LDS, Stichtag: 31..
6.1.4
Beschäftigungsstruktur Vergleich Kreis Wesel - NRW
Die folgende Auswertung ist nicht unmittelbar vergleichbar mit den Ergebnissen der vorangegangenen Kapitel, da die Daten auf unterschiedlichen Stichtagen basieren. Um die Vergleichbarkeit mit den Zahlen im Kreis und Land darzulegen, wurden die Daten der LDS Datenbank in
einem 10-Jahres-Abstand ausgewertet mit dem Stichtag 30.06., während sich die Aussagen der
vorangegangenen Kapitel auf den Stichtag 31.12. beziehen.
Im Vergleich zum Kreis Wesel und Land NRW, deren Zahlen zurückgehen, steigen die Beschäftigungszahlen in der Stadt Moers deutlich um ca. 4,5% an. Im Kreis Wesel gibt es einen
Rückgang von –2,6% und im Land NRW von –1,2%.
1998
2007
Differenz Differenz in %
Land NRW 5.736.900 5.665.640 - 71.260
-1,24
Kreis Wesel 114.723 111.707 - 3.016
-2,63
Stadt Moers 27.061
28.285
1.224
4,52
Tabelle 14:
Vergleich Beschäftigungszahlen Land, Kreis, Stadt 1998-2007
Quelle: LDS, Stichtag: 30.06.
60
61
62
63
64
LDS NRW und BA, Stichtag: 31.12.2007
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende u.a.), die kranken-, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig sind zur Arbeitslosenversicherung. Die
Gruppe der Beamten, Selbstständigen und geringfügig Beschäftigten ist hierin nicht erfasst.
LDS NRW und BA, Stichtag: 31.12.2007 und 31.12.1997
LDS NRW und BA, Stichtag: 31.12.2007
LDS NRW und BA, Stichtag: 31.12.2006 und 31.12.1996, aktuellere Daten mit spezifischer Branchenaufteilung liegen nicht
vor
Planungsgruppe MWM
71
Der Vergleich der Branchenstruktur auf Stadt-, Kreis- und Landesebene (siehe nachfolgende
Abbildung) bezieht sich auf den Stichtag 30.06. des Jahres 2007.
Stadt Moers
0,52
14,67
6,41
20,77
1,83
7,20
1,55
Kreis Wesel
48,58
2,18
7,15
25,45
40,12
18,27
5,25
0,86
2,32
5,10
26,40
Land NRW
43,65
15,96
5,69
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Anteil in %
Land- und Forstwirtschaft
Baugewerbe
Gastgewerbe
Dienstleistungen
Abbildung 16:
Verarbeitendes Gewerbe (ohne Baugewerbe)
Handel
Verkehr und Nachrichten
Vergleich Hauptbranchen in % Land – Kreis - Stadt
Quelle: LDS, Stand: 30.06.2007
Die Branchen Land- und Forstwirtschaft, Verarbeitendes Gewerbe, Baugewerbe und Gastgewerbe sind in der Stadt Moers verglichen mit dem Kreis Wesel weniger stark ausgeprägt. Dagegen sind die Bereiche Handel und Dienstleistungen in Moers deutlich stärker ausgebildet als
im Kreis Wesel. Dies belegt die bereits oben erläuterte Funktion von Moers im regionalen Kontext.
6.1.5
Arbeitslose
Arbeitslosenquoten werden von der Agentur für Arbeit nur für Kreise und kreisfreie Städte ermittelt. Für kreisangehörige Städte wie Moers liegt diese Vergleichszahl nicht vor.
Die Geschäftsstelle Moers der Agentur für Arbeit Wesel liefert eine Arbeitslosenquote lediglich
gemeinsam für die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheurdt. Im Juni 2008 betrug sie 7,2%.
Innerhalb des Kreises Wesel ist dies die niedrigste Quote nach der Geschäftsstelle Dinslaken
(6,9%), die Arbeitslosenquote für den Kreis Wesel insgesamt liegt im Juni 2008 bei 7,5%. 65
Die Vergleichsdaten vor 2005 können für die Auswertung der Arbeitslosigkeit nicht herangezogen werden, da ab dem 01.01.2005 mit Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) von der
Bundesagentur für Arbeit die Daten der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger zusammengelegt wurden. Um zumindest für einen Dreijahreszeitraum die Entwicklung in der Stadt Moers
abbilden und gegebenenfalls Planungserfordernisse ableiten zu können, wird im Folgenden die
Zahlenreihe bis 2008 betrachtet. Für die Daten wird als Stichtag jeweils der 31.01. angegeben.
Im Januar 2008 waren 4.264 Personen in der Stadt Moers arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet
gegenüber dem Januar 2005 ein Rückgang von 1.641 Arbeitslosen (2005: 5.905 Personen ohne Beschäftigung). Auch die Wirtschaftsstruktur in Moers profitierte somit von der in Deutschland in den vergangenen Jahren zu verzeichnenden leicht ansteigenden Konjunktur.
In den Jahren von 2000 – 2004 gab es dagegen eine leichte Steigerung in der Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen von 173 Personen 66 .
65
66
72
Internetseite Kreis Wesel; www.Kreis-Wesel.de; Kreisstatistik - Aktuell, Arbeitslosenstatistik, Stand: Juni 2008; 03.11.2008,
Geschäftsstelle Dinslaken: Dinslaken, Hünxe, Voerde (6,9%), Geschäftsstelle Kamp-Lintfort: Kamp-Lintfort, Rheinberg, Alpen (8,2%), Hauptagentur Wesel: Wesel, Hamminkeln, Schermbeck, Sonsbeck, Xanten (7,8%)
LDS, Stand: jeweils der 31.01.
Planungsgruppe MWM
7000
2000 - 2004
2005 - 2008
5905
6000
5000
4754
4621
4626
4954
5098
4927
4626
4000
4264
3000
2000
1000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Arbeitslose insgesamt
Abbildung 17: Entwicklung Arbeitslosenzahlen Januar 2000 – 2004 und
2005 – 2008
Quelle: LDS und BA
6.2
Wirtschaftsstruktur in Moers
Die Wirtschaftsstruktur in Moers wird maßgeblich von dem Dienstleistungssektor, dem Handel
und dem Verarbeitenden/Produzierenden Gewerbe geprägt. Heute sind vor allem mittelständische Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand im Stadtgebiet Moers angesiedelt.
Nach Schließung der Schachtanlagen Rheinpreußen (1990) und Pattberg (1993) ist die ehemals stark dominierende Branche Bergbau vollständig aufgegeben worden. Als zugehörige
Verwaltungseinrichtung bestand bis Ende 2008 noch das Bergamt Moers 67 .
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei; 173; 0,62%
ProduzierendesGewerbe;
5.764; 20,51%
sonstige Dienstleistungen;
13.591; 48,36%
Handel, Gastgewerbe und
Verkehr; 8.577; 30,52%
Abbildung 18: Branchenstruktur in der Stadt Moers
Quelle: LDS, Stand: 31.12.2006
Die Entwicklung der einzelnen Branchen in den vergangenen Jahren ist folgender Grafik zu
entnehmen:
67
Bergamt Moers ist eine von 5 Außenstellen der Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW. Die Abteilung Bergbau und
Energie ist als Bergbehörde landesweit für den Bergbau in NRW zuständig und nimmt Aufgaben im Bereich der Energiewirtschaft wahr. Hauptaufgaben sind die Grubensicherung sowie der Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Bergbaugebieten.
Planungsgruppe MWM
73
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Land-, Forstwirtschaft,
Fischerei
Produzierendes Gewerbe
Handel,
Gastgewerbe und Verkehr
sonstige Dienstleistungen
Abbildung 19:
2006
Entwicklung der Wirtschaftsbranchen in Moers zwischen 1998 und 2006
Quelle: LDS NRW und BA, Stichtag jeweils 31.12.
Mit Ausnahme des Dienstleistungssektors zeigen alle Branchen eine abnehmende Tendenz.
Die Gründe für die positive Entwicklung des Dienstleistungssektors in Moers liegen in der starken Stellung der Stadt als Mittelzentrum und den damit verbundenen Versorgungsfunktionen,
die Moers teilweise auch für die umliegenden Kommunen übernimmt.
Im Handelssektor zeigt sich zusammenfassend für die Stadt Moers mit einer Abnahme von ca.
800 Beschäftigten in 8 Jahren ein eher negativer Trend, insbesondere durch die rückläufigen
Zahlen in der Branche Handel. Der Teilbereich Verkehr- und Nachrichtenübermittlung weist dagegen steigende Zahlen auf, während das Gastgewerbe eher stagniert.
Auch das Verarbeitende/Produzierende Gewerbe zeigt in Moers einen leicht rückläufigen
Trend. Hierbei entwickelt sich besonders die Baubranche negativ. Die Rückgänge der Beschäftigten in einzelnen Branchen stehen mit den allgemeinen konjunkturellen Entwicklungen in direktem Zusammenhang.
6.3
Pendlerbewegungen
Insgesamt sind die Pendlerbewegungen in den letzten 10 Jahren stark angestiegen, von 35.402
im Jahr 1997 auf 39.542 im Jahr 2007.
Diese Entwicklung geht auf mehrere Faktoren zurück. Insbesondere auf die Veränderungen der
Raumstrukturen und Suburbanisierung von Wohnen, Gewerbe und Handel, auf das Wirtschaftswachstum, den steigenden Wohlstand und die zunehmenden Flächenansprüche für alle
wesentlichen Nutzungsarten, auf die Massenmotorisierung und die gestiegene PKWVerfügbarkeit sowie die Veränderungen der Produktions- und Distributionsstrukturen. 68
Moers zählt am 30.06.2007 insgesamt 39.542 Ein-/Auspendler, 17.843 Personen pendeln nach
Moers ein, 21.699 Personen zählen zu den Auspendlern. Es ist also ein negatives Pendlersaldo
68
74
aus: Demographische Entwicklung – Schrumpfende Stadt, Bericht für die Sitzung des IlS-Beitrates am 13. Februar 2002,
Hrsg. Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (ILS), Dortmund
Planungsgruppe MWM
(-3.856) vorhanden, da mehr Menschen in Moers wohnen und außerhalb arbeiten, als Menschen, die außerhalb wohnen und in Moers arbeiten. 69
Viele der Pendlerbewegungen finden zwischen Moers und den umliegenden größeren kreisfreien Städten bzw. den Kommunen innerhalb des Kreises Wesel statt. Die stärksten Verflechtungen bestehen mit Duisburg (4.384 Einpendler/6.807 Auspendler), gefolgt von den Nachbarkommunen Kamp-Lintfort (1.638 Einpendler/1.896 Auspendler), Neukirchen-Vluyn (1.688 Einpendler/960 Auspendler) und Rheinberg (1.478 Einpendler/435 Auspendler), siehe auch
Abbildung 21.
Betrachtet man nur die kreisangehörigen Kommunen, ist die Zahl der Einpendler nach Moers
höher als die der Auspendler von Moers in die kreisangehörigen Nachbarstädte. Eine Ausnahme besteht lediglich zwischen Moers und Kamp-Lintfort, es pendeln mehr Moerser Bürger nach
Kamp-Lintfort als umgekehrt 70 . Kamp-Lintfort erlangt diese Sonderstellung durch die bestehende Zeche Bergwerk West, welche auch Arbeitsstätte für viele Moerser ist. Die Zeche wird zum
31.12.2012 stillgelegt, betroffen sind ca. 5.000 Arbeitsplätze in Kamp-Lintfort und Umgebung.
Mit dieser beabsichtigten Zechenschließung sind neben den Auswirkungen auf die Pendlerbeziehungen insbesondere auch wegfallende Arbeitsplätze für die Moerser verbunden. Umso
wichtiger ist für die Region, Ersatzarbeitsplätze anbieten zu können.
Neben Kamp-Lintfort sind es die kreisfreien Städte im Umkreis wie Duisburg, Düsseldorf und
Krefeld, die für die Moerser Bürger interessante Arbeitsplätze bieten. Insbesondere zur Nachbarkommune Duisburg besteht eine starke Arbeitsplatzorientierung mit deutlichem negativen
Pendlersaldo.
Betrachtet man die Entwicklung der Pendlerbewegungen über die letzten Jahre, steigen sowohl
die Zahl der Auspendler (in Moers wohnen – außerhalb arbeiten) und die Zahl der Einpendler
(in Moers arbeiten – außerhalb wohnen) über den Zeitraum. Das vorhandene negative Pendlersaldo ist aber über denselben Zeitraum geringer geworden, da die Zahl der Einpendler stärker
steigt als die der Auspendler. Dies bedeutet, dass Moers verstärkt als Arbeitsstandort aufgesucht wird und dass innerhalb des Kreises Wesel mehr Menschen nach Moers einpendeln als
auspendeln. 71
21.699
25.000
20.000
17.843
15.000
10.000
10.442
5.000
0
1997
1998
1999
2000
Einpendler in die Gemeinde
2001
2002
2003
2004
2005
Auspendler aus der Gemeinde
2006
2007
Binnenpendler
Abbildung 20: Entwicklung Pendlerzahlen der Stadt Moers von 1997-2007
Quelle: Stadt Moers
69
70
71
Stadt Moers, Einpendler 2007 und Auspendler 2007, Stand: 04.11.2008
Stadt Moers, Stand: 30.06.2008
Stadt Moers, Stand: 1997 bis 2007 jeweils der 30.06.
Planungsgruppe MWM
75
Abbildung 21: Pendlerbewegungen 2007
76
Planungsgruppe MWM
6.4
Schwerpunkte heutiger Gewerbeansiedlung
Mit Ende des Steinkohlebergbaus legt die damalige Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderungs- und Strukturentwicklung GmbH Moers ihren Schwerpunkt auf die Förderung des Dienstleistungssektors und die Ansiedlung von Klein- und Mittelstandsunternehmen, um die wegfallenden Arbeitsplätze aus der Montanindustrie zu kompensieren. 72
Die Stadt Moers verfügt heute über mehrere Gewerbeareale mit einem vielfältigen Angebot an
unterschiedlichen Gewerbeflächen 73 :
Als letztes großes Gewerbegebiet entstand 1997 der Grafschafter Gewerbepark Genend, ein
gemeinschaftliches Modellprojekt der Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und
Rheinberg. Mit dem interkommunalen Gewerbepark wurde Ende 2000 auch die gemeinsame
Wirtschaftsförderung wir4 der vier Kommunen gegründet.
Ziel der wir4 Wirtschaftsförderung ist, die Region über ihre Grenzen hinaus bekannt zu machen
und durch neue Ansiedlungen zu stärken. Aufgaben wie die Entwicklung neuer Gewerbeflächen, Akquisition, Vermittlung/Verkauf der Gewerbeflächen, Informationen/Hilfe bei Fördermitteln sowie Werbung und Regionalmarketing werden seit Gründung der wir4 nun grenzüberschreitend bearbeitet. Wir4 beschränkt sich hierbei nicht nur auf die kommunalen Flächen, sondern bezieht die Möglichkeiten der großen Flächenanbieter der Region in die Vermarktung mit
ein. 74
Im Folgenden werden die einzelnen Gewerbe- und Industriestandorte der Stadt Moers kurz beschrieben.
Gewerbestandort Grafschafter Gewerbepark Genend (BP Nr. 400)
Dieser Standort, ein interkommunaler Gewerbepark der Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg (Modellcharakter für NRW), liegt unmittelbar an der A 57. Auf einer
Gesamtfläche von ca. 110 ha gliedern 50 ha als Grünfläche das Gebiet. Die Fläche dieses interkommunalen Gewerbeparks liegt hauptsächlich auf Moerser und teilweise auf NeukirchenVluyner Stadtgebiet und stellt die Erweiterung des Gewerbegebietes Genend (siehe unten) in
westliche Richtung dar. Die Ansiedlung erfolgte ab dem Jahr 1998.
Auf dem modernen Gelände sind Bürogebäude und Betriebe angesiedelt. Freie Gewerbeflächen im Stadtgebiet sind heute fast ausschließlich im Grafschafter Gewerbepark Genend vorhanden. Da hier weitere 3 Kommunen beteiligt sind, müssen die Reserveflächen im regionalen
Kontext betrachtet werden. Moers verfügt über 3/6 der Flächen, die übrigen Kommunen jeweils
über 1/6. Heute sind noch ca. 27,8 ha Gesamtfläche verfügbar.
Im Alt-FNP ist der Bereich als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen. Planungsrechtlich ist der Bereich auf Moerser Stadtgebiet durch den Bebauungsplan Nr. 400 gesichert, der neun Gewerbeteilgebiete (GE 1 bis GE 9) festsetzt, welche nach dem Abstandserlass NRW gegliedert sind.
72
73
74
Ebenda, S. 62 ff
Stadt Moers, Wirtschaftsförderung, Standort Moers Wirtschaft & Tourismus
Wir4, Städtekooperation zur Stärkung der Wirtschaftsregion, erhalten am 03.11.2008
Planungsgruppe MWM
77
Abbildung 22: Lage der Gewerbegebiete
78
Planungsgruppe MWM
Technologiepark Eurotec
Der Technologiepark Eurotec entstand seit 1991 auf dem Gelände der 1990 geschlossenen
Schachtanlage Rheinpreußen in Meerbeck. Im Alt-FNP ist das Gebiet als Industriegebiet (GI)
dargestellt. Der Bereich (ca. 28 ha) gliedert sich in die Bereiche Eurotec-Center (die ehemaligen
Bergwerksgebäude) und den Eurotec-Park und war als Standort für Dienstleistungs-, Forschungs- und Serviceunternehmen geplant. Die Labor- und Büroflächen des Eurotec-Centers
sind vor allem Existenzgründern, jungen Unternehmen und Einrichtungen mit dem Schwerpunkt
Aus- und Weiterbildung vorbehalten. 75 Seit 2008 sind nach Aussagen der Wirtschaftsförderung
wir4 keine freien Flächen mehr verfügbar.
Industriepark Moers / Gewerbegebiet Pattberg
Die Entwicklung des Gewerbegebietes erfolgte im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Pattberg. 1995 sind die meisten Gebäude der Schachtanlage gesprengt worden. 76 Das Gebiet ist
im Alt-FNP als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.
Das ca. 53 ha große Gewerbegebiet befindet sich unmittelbar am Autobahnkreuz Kamp-Lintfort
innerhalb des Bezirkes Repelen und verfügt über einen eigenen Gleisanschluss mit einer direkten Verbindung an das DB-Netz und den Rheinhafen Duisburg-Homberg. Nach Sanierung und
Ausbau der Infrastruktur stehen heute noch ca. 7 ha zur Verfügung.
Gewerbegebiet Hülsdonk (teilweise BP Nr. 140 und Nr. 104 b)
Planungsrechtlich ist das Areal in den Bebauungsplan Nr. 140 (Gewerbegebiet Hülsdonk-Nord)
und Bebauungsplan Nr. 104b (Gewerbegebiet Am Schürmannshütt) unterteilt.
Beide Bebauungspläne setzen teils Gewerbegebiet (GE) und teils Industriegebiet (GI) fest, die
Gebiete sind jeweils nach Abstandserlass NRW gegliedert. Der nördliche Bereich ist im Alt-FNP
als Gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen, im südlichen Teil ist überwiegend Gewerbegebiet
(GE) dargestellt, einige wenige Flächen sind als Industriegebiet (GI) dargestellt.
Gewerbegebiet Franz-Haniel-Straße / Hochstraß / Scherpenberg (BP Nr. 37)
Seit Beginn der Bergbaukrise in den 60er Jahren hat die Stadt Moers planerisch reagiert und ab
Mitte der 60er das Gewerbegebiet Hochstraß in Meerbeck entwickelt, das sich im Bereich der
Schachtanlage Rheinpreußen IV befindet.
Das 27 ha große Gewerbegebiet ist heute fast vollständig bebaut. Der Besatz ist durch gewerbliche Betriebe unterschiedlicher Art, aber auch durch zahlreiche Einzelhandelsbetriebe, insbesondere großflächigen Einzelhandel charakterisiert. Die unter Industriedenkmalschutz gestellten
sanierten Gebäude der Zeche Rheinpreußen verleihen dem Gebiet ein besonderes Ambiente. 77
Im Alt-FNP ist dieser Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.
Gewerbegebiet Genend (BP Nr. R9) und Genend-Süd (BP Nr. 399)
Das Gewerbegebiet Genend, unmittelbar angrenzend an den Grafschafter Gewerbepark Genend, stellt ein typisches Gewerbegebiet dar. Der Bestand ist geprägt durch Kleingewerbe und
Autohäuser. Die Betriebe sind beidseits der Kamper Straße angeordnet, über die zügig das Autobahnkreuz Kamp-Lintfort erreichbar ist.
Es bestehen zwei Bebauungspläne in diesem Bereich:
Der Bebauungsplan Nr. R 9 Rheinkamp setzt für den nördlichen Bereich um Kamper Straße
und Galmesweg Gewerbegebiet (GE) fest.
Der Bebauungsplan Nr. 399, der südlich angrenzt, setzt ein Mischgebiet (MI 1) sowie Gewerbegebiete (GE 1 bis GE 3) fest, welche nach dem Abstandserlass NRW gegliedert sind.
75
76
77
Thorsten Kamp, Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung von Moers, Diplomarbeit, Universität Dortmund, Fakultät
Raumplanung, Dezember 1997, S. 86
Ebenda, S. 95
Stadt Moers, Wirtschaftsförderung, Standort Moers Wirtschaft & Tourismus
Planungsgruppe MWM
79
Industriegebiet Sasol
Unmittelbar an den Technologiepark Eurotec grenzt der Industriekonzern Sasol an, der bereits
seit 1936 im Stadtgebiet Moers existiert. Das Sasol Werk Moers gehört zur Sasol Germany
GmbH und ist damit Teil des Sasol Konzerns, eines weltweit tätigen Öl-, Gas- und Chemieunternehmens. In Moers sind ca. 400 Mitarbeiter tätig. Dieser Bereich ist im Alt-FNP als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.
Gewerbegebiet Lohmannsheide (BP R 11)
Das Gewerbegebiet Lohmannsheide grenzt unmittelbar an die Stadt Duisburg an und liegt in direkter Nachbarschaft zum Industriegebiet Sasol. Durch die schnelle Anbindung an die A 42 ergeben sich insbesondere für Zulieferer und Logistiker optimale Standortbedingungen. 78 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet mit kleinen und mittelgroßen Betrieben. Im Alt-FNP ist dieser
Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der Bebauungsplan R 11 (1. Änderung) setzt ebenfalls Gewerbegebiet (GE) fest.
Auch im sonstigen Stadtgebiet sind vereinzelt Anhäufungen größerer Gewerbeeinheiten anzutreffen wie z.B. im Bereich Moers-Mitte um die Rheinberger, Klever, Baerler und Bismarckstraße oder auch in Kapellen im Bereich der Industriestraße. Im südlichen Bereich zwischen Vinn
und Asberg konzentrieren sich einige Gewerbebetriebe um den Güterbahnhof Moers (BP 55).
6.5
6.5.1
Flächenverbrauch und Reserveflächen
Flächenvorrat Gewerbe
Die Voraussetzungen für wirtschaftliche Aktivitäten im Stadtgebiet werden maßgeblich von der
Verfügbarkeit von Flächen bzw. ihrer Nutzbarkeit für Gewerbe- und Industrieunternehmen bestimmt. Die aktuelle Situation in Moers zeigt, dass zurzeit ausreichender Bestand an kurzfristig
verfügbaren und planungsrechtlich gesicherten Gewerbeflächen besteht. In der folgenden Übersicht sind die Flächen für Erschließung etc. bereits abgezogen, es handelt sich somit um
Netto-Werte.
Industriegebiet Moers / Pattbergstraße (§34 BauGB)
ca. 7,31 ha
Genend-Süd (BP)
ca. 10,49 ha
Genend-Ost (BP)
ca. 1,56 ha
Gewerbegebiet Hülsdonk (BP)
ca. 0,35 ha
Kapellen-Mitte (BP)
ca. 1,05 ha
Kapellen, Schacht III (FNP)
ca. 6,22 ha 79
ca. 26,98 ha 80
Damit besteht eine planungsrechtlich gesicherte Reserve von insgesamt rund 27 ha, von denen
ca. 20 ha sofort verfügbar sind.
Die im Grafschafter Gewerbepark Genend bestehenden noch nicht in Anspruch genommenen
Gewerbeflächen (anteilig ca. 18,22 ha für die Stadt Moers) werden vom RVR aufgrund der
Sondersituation des mit der massiven Zechenschließung Ende der 1980er Jahre einhergehen-
78
79
80
80
Internetseite der Stadt Moers, www.moers.de, 29.05.2008
Die Fläche ist im Alt-FNP als Industriegebiet GI mit der Nutzungsbeschränkung Bergbau dargestellt. Nach Aufgabe des
Bergbaus ist eine Nutzung als gewerbliche Baufläche geplant.
Auswertung BFR, 20.11.2008 und Stadt Moers, Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen, FD Stadtentwicklung / Stadtplanung im Rahmen des Siedlungsmonitorings, 01.01.2010, Reserven des interkommunalen Grafschafter Gewerbeparks
Genend sind nicht dargestellt. Diese werden für die Bedarfsdeckung des herkömmlichen Industrie- und Gewerbeflächenbedarfs nicht herangezogen. Hintergrund ist die besondere örtliche Situation der Bergbauregion: das interkommunale Gewerbegebietes ist zum Ausgleich der wegfallenden Arbeitsplätze im Bergbau entstanden.
Planungsgruppe MWM
den Arbeitsplatzverlustes und des daraus resultierenden kurzfristigen Ersatzbedarfes nicht als
Reserveflächen angerechnet.
Eine weitere Reserve von ca. 13,8 ha befindet sich im Sozialatlasbezirk Moers-Ost. Diese steht
allerdings im Eigentum der Firma Sasol und ist für die allgemeine Gewerbeinanspruchnahme
ebenfalls nicht anrechenbar (betriebsgebundene Reserve). Gleiches gilt für die Fläche zwischen Bahntrasse und Mollbergstraße (ca. 5,0 ha).
6.5.2
Flächenverbrauch Gewerbe
Laut der Bauflächenerhebung der Stadt, die in regelmäßigen Abständen der Bezirksregierung
Düsseldorf gemeldet wurde (in den Jahren 2000, 2003, 2006 und 2009), sind in den vergangenen Jahren durchschnittlich ca. 5,8 ha Gewerbeflächen in die Nutzung gegangen.
Der Verbrauch der vergangenen Jahre wird sich nicht in dem Maße fortschreiben lassen. Die
Fortschreibung mit einem reduzierten Flächenverbrauch von 5 ha pro Jahr ergibt für das Jahr
2025 abzüglich der bestehenden Reserven ein Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen von
ca. 37 ha brutto.
Aufgrund der regionalen Zusammenarbeit (s.o.) sind zur Abschätzung des Gewerbeflächenbedarfs der Stadt Moers auch die Reserven in der wir4 Region zu betrachten. Als noch verfügbare
Gewerbeflächen (GE) in der Region gibt wir4 insgesamt ca. 70 ha an 81 . Nach dem derzeitigen
Vermarktungstempo sind die Flächen schätzungsweise in ca. 7 Jahren erschöpft
6.6
Flächenbedarfsrechnung
Die Diskussion über den Gewerbeflächenbedarf der kommunalen Bauleitplanung stellt sich oft
als komplexes Thema dar. Anders als bei der Entwicklung der Wohnbevölkerung lässt sich die
Gewerbeentwicklung nur schwer prognostizieren. Im Flächennutzungsplanverfahren soll die zukünftige gewerbliche Entwicklung für Moers so abgeschätzt werden, dass zukünftige Flächenengpässe vermieden und auf der anderen Seite die Kosten- und Kapitalbindung sowie der
Landschaftsverbrauch durch zu große Flächenausweisungen so gering wie möglich gehalten
werden.
Die vom Regionalverband Ruhr (RVR) vorgegebene Methodik zur Ermittlung der künftigen Bedarfe an gewerblichen Bauflächen basiert auf dem Gewerbe- und Industrieflächen-Prognose-Modell
GIFPRO 82 .
6.6.1
Gewerbeflächenbedarfsprognose nach GIFPRO
Die Basis für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Gewerbeflächen ist die GIFPROBerechnungsmethode. Dabei wird das zum Teil überholte Berechnungsmodell des Instituts für
Landes- und Stadtentwicklungsforschung NRW (ILS 83 ) aus dem Jahr 1987 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst. Die Regionalplanungsbehörde im Ruhrgebiet, der Regionalverband Ruhr in Essen, wendet eine hinsichtlich der Zahl der Gewerbeflächen beanspruchenden
Beschäftigten und Mobilitätsquoten angepasste Berechnungsmethode an. Die einzelnen Parameter werden im Folgenden erläutert:
Gesamtbeschäftigung
Die Ausgangsgröße für die Prognose des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs stellen die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten dar. Diese werden für alle Gewerbeflächen nachfragenden Wirtschaftsabteilungen erhoben.
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte 84
81
82
83
84
Wir4, Powerpoint-Vortrag im Rahmen des 6. Lenkungskreises zum Flächennutzungsplan Moers, Stand 09.03.2011
Bauer M., Bonny, H.-W.: Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO-; Schriftenreihe
Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987
Bauer M., Bonny, H.-W.: Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO-; Schriftenreihe
Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte werden nach GIFPRO immer als Gesamtbeschäftigte definiert
Planungsgruppe MWM
81
Das ILS hat pro Wirtschaftsabteilung prozentuale Kennwerte festgelegt, da die einzelnen Branchen in unterschiedlicher Intensität Flächen nachfragen.
Verarbeitendes Gewerbes u. Baugewerbe:
Handel:
Verkehr und Nachrichten:
restliche Dienstleistungsabteilungen:
100 %
50 %
40 %
10 %
Gewerbeflächenbeanspruchende Arbeitslose
Zur vollständigen Ermittlung des Flächenbedarfs werden zusätzlich die Arbeitslosen in den betreffenden Wirtschaftsabteilungen anteilig berücksichtigt. Dabei wird von einer Reduzierung der
Arbeitslosigkeit um 50 % im Planungszeitraum ausgegangen. D.h. von den ermittelten Arbeitslosen werden 50 % in der Gesamtsumme berücksichtigt.
Flächenkennziffer
Im nächsten Schritt wird die Flächeninanspruchnahme aller gewerbeflächenrelevanten Branchen ermittelt. Diese Größe stellt die Basis der folgenden prognostischen Rechenschritte dar,
die sich auf die mobilen, und damit zusätzliche Fläche nachfragenden Betriebe und deren Flächenbedarfe bzw. Beschäftigtenzahlen beziehen.
Zu diesem Zweck werden die gewichteten Beschäftigtenzahlen mit einer Flächenkennziffer multipliziert. Die Flächenkennziffer, die als branchenspezifische Bruttobaulandfläche pro Beschäftigten zu verstehen ist, wird für die Stadt Moers mit 225 qm pro Beschäftigten 85 angegeben.
Neuansiedlungs- und Verlagerungsquoten, Flächenfreisetzung
Der Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Bauflächen resultiert vor allem aus der Nachfrage
mobiler Betriebe. Bei der künftigen Flächennachfrage der Wirtschaft eines bestimmten Gebietes
sind folgende Bedarfskomponenten zu unterscheiden:
Flächeninanspruchnahme der Beschäftigten in neu angesiedelten Betrieben (interkommunale Mobilität), dieser Neuansiedlungsbedarf berücksichtigt den Bedarf an Gewerbeflächen
bis 2025, der von auswärtigen oder neu gegründeten Betrieben ausgeht. Die Quote beträgt
hier 0,3 % (je 100 gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte).
Flächeninanspruchnahme der Beschäftigten in verlagerten Betrieben (intrakommunale Mobilität), dieser Verlagerungsbedarf berücksichtigt den Gewerbeflächenanspruch der im
Stadtgebiet ansässigen Betriebe an neue, städtebaulich/infrastrukturell besser gelegene
Gewerbestandorte oder Erweiterungen. Die Quote wird derzeit mit 0,7 % (je 100 gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte) angesetzt.
Flächenfreisetzung von Beschäftigten in Betrieben, die durch Verlagerungen, Stilllegungen,
Produktionseinschränkungen etc. Flächen aufgeben und zum Teil für eine gewerbliche Wiedernutzung zur Verfügung stehen. Diese Quote wird mit 25 % des errechneten Verlagerungsbedarfes angesetzt.
Ergänzende Flächenbedarfsprognose für Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe
Aufgrund einer immer stärkeren Entwicklung des tertiären Sektors und einer entsprechenden
Gewerbeflächennachfrage wird auch für diese Branchen der Flächenbedarf ermittelt und anteilig in der Gesamtbedarfsermittlung berücksichtigt 86 .
Die Flächenermittlung erfolgt analog zu dem o.g. Berechnungsverfahren, jedoch wird als Ausgangsgröße die Zahl der Beschäftigten im tertiären Sektor und in nicht störenden Gewerbebetrieben herangezogen. Zu den nachfragenden Beschäftigten zählen 50 % der Beschäftigten der
85
86
82
gem. GIFPRO-ILS und RVR
Im Zuge der Harmonisierung der Rechenmodelle verschiedener Regionalplanungsbehörden wurde das Rechenmodell vom
RVR um diesen Baustein erweitert und für die Stadt Moers erstmals im Rahmen der aktualisierten Bedarfsprognose von
August 2011 berücksichtigt.
Planungsgruppe MWM
Wirtschaftsabteilung Handel, 60 % der Beschäftigten im Bereich Verkehr und Nachrichten sowie 90 % der restlichen Dienstleistungsbeschäftigten. Hinzu kommen entsprechende Anteile
der Arbeitslosen dieser Wirtschaftszweige.
Die Parameter Neuansiedlungsquote wurde mit 0,5 % pro Jahr, die Flächenkennziffer mit
125 qm/Beschäftigten und der wieder nutzbare Anteil der Altflächen mit 50 % angesetzt. Es
wird davon ausgegangen, dass der Bedarf anteilig auf den Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen (75 %) sowie den Wohn- und Mischbauflächen (25 %) zugeschlagen wird.
In der nachfolgenden Tabelle ist das Rechenmodell des RVR einschließlich des ermittelten Zuschlags für nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen aufgeführt.
Tabelle 15:
Gewerbeflächenbedarfsprognose nach GIFPRO
Quelle: Regionalverband Ruhr, Referat Regionalentwicklung, August 2011
Planungsgruppe MWM
83
Erläuterung der einzelnen Rechenschritte:
Lfd. Nr. 1: Gewerbeflächennachfragende Beschäftigte sind alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Wirtschaftsabteilungen Verarbeitendes Gewerbe und des Baugewerbes.
Daneben werden anteilig Beschäftigte der folgenden Wirtschaftsabteilungen berücksichtigt:
Handel (50%), Verkehr- und Nachrichten (40%) sowie die 10% der restlichen Dienstleistungsbeschäftigten. Zusätzlich werden die Arbeitslosen in den betreffenden Wirtschaftsabteilungen anteilig berücksichtigt. Dabei wird von einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit um 50%
im Planungszeitraum ausgegangen. D.h. von den ermittelten Arbeitslosen werden 50% in der
Gesamtsumme unter Nr. 1 berücksichtigt.
Lfd. Nr. 3 und 8: Im Rahmen von empirischen Untersuchungen wurde analysiert, wieviel qm
Gewerbefläche in den vergangenen Jahren durch gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte benötigt wurden. Hierbei wird zwischen Neuansiedlungen und Verlagerungen unterschieden. Der durchschnittliche Neuansiedlungsbedarf wird dabei auf der Basis des Landesdurchschnitts auf 0,3% pro Jahr und der Verlagerungsbedarf auf 0,7% pro Jahr festgelegt.
Lfd. Nr. 4 und 9: Mit Hilfe der Flächenkennziffer, die dem Raumtyp angepasst wird und zwischen 200 und 275 qm pro Beschäftigten schwankt, wird der landesplanerische Grundbedarf
ermittelt. Bei der Ermittlung der Raumtypen wird davon ausgegangen, dass die Flächenkennziffern durch die intensive Flächennutzung im hochverdichteten Ballungskern am geringsten
und bedingt durch eine extensivere Flächennutzung in den ländlich strukturierten Städten und
Gemeinden am höchsten ist.
Lfd. Nr. 10: Es wird davon ausgegangen, dass durch die Verlagerung von Betrieben innerhalb
des Gemeindegebietes Flächen freiwerden, die von anderen Betrieben nachgenutzt werden.
Daher wird ein Anteil von 25% vom Verlagerungsbedarf abgezogen.
Lfd. Nr. 15: Aus der Summe von Neuansiedlungs- und Verlagerungsbedarf abzgl. eines Erschließungsanteils ergibt sich der Nettogrundbedarf.
Lfd. Nr. 20: Der zusätzliche Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf ergibt sich wie folgt:
Auf den Nettogrundbedarf werden zum einen Flächenbedarfe für nicht störendes Gewerbe
und Dienstleistungen zugeschlagen. Zum anderen erhalten Mittelzentren einen Zuschlag von
20% auf den Nettogrundbedarf zur Unterstützung der gewerblich industriellen Schwerpunktbildung. Dieser Summe werden die über ruhrFIS ermittelten Reserveflächen gegenüber gestellt. Das Saldo ergibt den zusätzlichen Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf.
Lfd. Nr. 22: Der zusätzliche Bruttogewerbe- und Industrieflächenbedarf ergibt aus dem zusätzlichen Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf zuzüglich eines Aufschlags für Erschließungs- und Ausgleichsflächen von 20%.
6.6.2
Neudarstellungsbedarf gewerbliche Bauflächen
Gem. oben erläuterter Bedarfsberechnung entsteht ein Bedarf an gewerblichen BruttoBauflächen bis 2025 von 34,9 ha.
Die aktuelle Situation von planungsrechtlich gesicherten und kurzfristig verfügbaren Flächen
zeigt, dass die Stadt bei gleich bleibendem Verbrauch nur noch ca. 7 Jahre planungsrechtlich
verbindliche Gewerbeflächen anbieten kann (vgl. Kap. 6.5). Die Reserveflächen sind zudem
aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen überwiegend nur eingeschränkt nutzbar (z.B.
Grafschafter Gewerbepark Genend).
Um auch mittel- bis langfristig der Nachfrage entsprechen zu können, und Moers als Wirtschaftsstandort zu sichern und zu stärken, ist eine Neudarstellung von gewerblichen Bauflächen im FNP daher erforderlich. Als rechnerischer Bedarfswert erscheint nach gegenwärtigem
Kenntnisstand eine Größenordnung von ca. 35 ha als untere Grenze unbedingt erforderlich.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass auch für die ansässigen Betriebe und Betriebserweiterungen ausreichend Flächen im kurz- bis mittelfristigem Zeithorizont zur Verfügung stehen müssen.
84
Planungsgruppe MWM
Seit längerer Zeit ist erkennbar, dass ein dringender Bedarf an Industrieflächen > 3,0 ha besteht. Nach Aussagen der Wirtschaftsförderung wir4 konnten in den letzten Jahren ca. 20 Unternehmensanfragen am Standort Moers nicht bedient werden. Diese Anfragen scheiterten zumeist an der Größe der erforderlichen Flächen und den im Stadtgebiet bestehenden Restriktionen. Insbesondere wirtschaftlich interessanten Logistikunternehmen, die einen besonderen Flächenzuschnitt von ca. 140 m Grundstückstiefe benötigen, kann in der gesamten wir4-Region
kein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Auch die Wirtschaftsförderung Metropolregion Ruhr weist in der Untersuchung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009 – Verfügbare Gewerbe- und
Industrieflächen in der Metropole Ruhr“ darauf hin, dass in „den wir4-Kommunen – KampLintfort, Moers-Neukirchen-Vluyn und Rheinberg – im südlichen Teil des Kreises (…) der Mangel an GI-Flächen besonders eklatant ist.“ 87
GI-Potentialflächen in der wir4-Region
Die Anfrage nach Industrieflächen und größeren Logistikflächen in der wir4-Region kann nur
durch Neuausweisungen befriedigt werden, da die bestehenden Reserven in den wir4Kommunen lediglich Gewerbegebiete mit höheren immissionsrechtlichen Vorgaben sind. In der
Region ist die Potentialfläche Alte Landstraße in Rheinberg das einzige Industriepotential (GI),
der Abstand zur nächsten Bebauung beträgt ca. 300 m. Mit der jüngsten Inanspruchnahme dieser letzten Fläche fehlt also in der gesamten wir4-Region ein GI-Angebot. Die wir4Wirtschaftsförderung bestätigt mit Nachdruck eine starke Nachfrage gerade von Logistikunternehmen in der gesamten Region, die aufgrund der fehlenden Angebote abgewiesen werden
müssen. Heutige Logistikunternehmen weisen beachtliche Beschäftigteneffekte mit 40 bis 150
(direkten und indirekten) Beschäftigten / ha auf. Wesentliche Standortvoraussetzungen sind
große zusammenhängende Flächen und Kommunen mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Autobahnkreuze. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der wir4Wirtschaftsförderung der Workshop „Gewerbe- und Industrieflächen“ initiiert und eine Flächensondierungen für ein mögliches GI-Gebiet in der Region diskutiert und vorgestellt.
Um eine geeignete GI-Fläche innerhalb der wir4-Region zu finden, wurden insgesamt 6 Einzelflächen einer detaillierten Prüfung hinsichtlich Umweltmerkmalen, Nutzbarkeit, Realisierbarkeit
und Erschließung unterzogen und vergleichend gegenüber gestellt. Wesentliche Standortvoraussetzungen sind große zusammenhängende Flächen und Kommunen mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Autobahnanschluss. Als Ergebnis sind sowohl der
Kohlenlagerplatz Norddeutschland in Kamp-Lintfort als auch der Bereich Kohlenhuck in Moers
für eine Industrieausweisung und insbesondere für eine Logistikansiedlung sehr gut geeignet. 88
Am 12.09.2011 hat beim RVR ein Abstimmungstermin mit den Bürgermeistern der wir4-Städte
zum Thema interkommunales Industriegebiet stattgefunden. Im Ergebnisprotokoll wurden vom
RVR folgende für den Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers
rahmengebende Aspekte mitgeteilt:
Im Rahmen einer Standortalternativenprüfung ist der Kohlenlagerplatz in Kamp-Lintfort der
geeignetere Standort. Aus regionalplanerischer Sicht kann die planerische Entscheidung
nicht für Kohlenhuck ausfallen.
Sobald die Fläche Kohlenlagerplatz baulich soweit in Anspruch genommen wäre, dass weiterer Bedarf entstünde kann die Fläche Kohlenhuck erneut ergebnisoffen in eine Standortalternativenprüfung einbezogen werden. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt den Zielen der Raumordnung widersprechen.
87
Wirtschaftsförderung Metropolregion Ruhr, Band 2, S. 168
Vgl. GI-Potenzialflächen, Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis
der Workshops), Stadt Kamp-Lintfort, Amt für Wirtschaftsförderung und Planungsamt, Stadt Moers, Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen, Stadt Neukirchen-Vluyn, Dezernat III, Stadt Rheinberg, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung und wir4-Wirtschaftsförderung, Dezember 2010
88
Planungsgruppe MWM
85
6.7
Neudarstellungen
Stadtbezirk Rheinkamp-Mitte, Eick, Utfort
Standort G 2.1 Mollbergstraße
1,25 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Eick, westlich der Halde Rheinpreußen und bildet die
Fortführung heute bereits im FNP dargestellter Gewerbeflächen (südlich der Mollbergstraße).
Im Alt-FNP ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Westlich grenzt die Wohnbebauung an der
Steigerstraße an. Südlich befinden sich das Gewerbegebiet Technologiepark Eurotec sowie das
Industriewerk Sasol. Nördlich grenzen eine Grünfläche / ein Sportplatz und der Siedlungskörper
Eick-Ost an. Im Nordosten, nördlich der Mollbergstraße, liegen landwirtschaftliche Flächen.
Eine direkte Anbindung an das überregionale Straßennetz ist über die Römerstraße (L237) gegeben, über die nach ca. 2,8 km die Anschlussstelle Moers-Nord der BAB 42 erreichbar ist. Allerdings führt diese Autobahnanbindung an empfindlichen Wohnbereichen (Eick-Ost) vorbei.
Die erschließungstechnischen Voraussetzungen sind vorhanden. Durch die Darstellung im Regionalplan sind auch die landesplanerischen Voraussetzungen gegeben.
Die Standorteignungsprüfung erfolgte für einen größeren Bereich, der die nördlich der Mollbergstraße angrenzenden Flächen mit umfasste. Im Rahmen des Umweltberichtes wird der gesamte Standort wie folgt bewertet: Die Planung ist aufgrund großflächiger Inanspruchnahme
schutzwürdiger Böden sowie bedingt erheblicher Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Landschaft,
Wasser und Klima mit insgesamt mittleren bis hohen Umweltauswirkungen verbunden.
Die Nähe des Standortes zur Wohnbebauung führt dazu, dass durch eine Gliederung nach Immissionsschutzvorgaben die gewerbliche Nutzbarkeit eingeschränkt wird. Daher wird empfohlen, auf eine gewerbliche Entwicklung des gesamten Standortes auch aufgrund der Bedarfslage
– benötigt werden Industrieflächen ohne größere Immissionsbeschränkungen – zu verzichten.
Um eventuelle zukünftige Umstrukturierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen des Industriebetriebes Sasol zu ermöglichen, erfolgt jedoch im Bereich südlich der Mollbergstraße zwischen
der betriebsgebundenen Reservefläche (bereits im FNP als GE dargestellt) und der Steigerstraße eine Arrondierung der gewerblichen Baufläche in der Größe von 1,37 ha. Diese Fläche
steht jedoch als betriebsgebundene Reservefläche nicht zur Deckung des allgemeinen Bedarfs
zur Verfügung. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung muss bei einer Flächeninanspruchnahme der Nachweis erbracht werden, dass die angrenzende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt wird. Durch die Darstellung lediglich eines kleinen Teilbereiches der gesamten untersuchten Fläche verringern sich die Umweltauswirkungen.
86
Planungsgruppe MWM
6.8
Langfristige Zielvorstellung
Vor dem Hintergrund der o.g. regionalplanerischen Vorgaben wurde auf eine Darstellung des
potentiellen GI-Standorts im Bereich Kohlenhuck vorerst verzichtet. Nachfolgend ist in Hinblick
auf eine ggf. zukünftig erforderliche Inanspruchnahme der Fläche der Standort Kohlenhuck dargestellt und entsprechend beschrieben.
Stadtbezirk Repelen
Standort G 1.1 Kohlenhuck
26,01 ha
Die Fläche liegt im nördlichen Bereich des Stadtbezirks Repelen westlich Kohlenhuck. Im Bereich Kohlenhuck wird seit einigen Jahren Kies abgegraben, untergeordnete Bereiche des
Standortes sollen in Zukunft noch als Haldenschüttfläche genutzt werden. Der Standort ist im
Alt-FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, mittig verläuft eine Verkehrsfläche durch
den Bereich. Teilbereiche der Fläche werden bereits heute landwirtschaftlich genutzt.
Durch die westlich der Fläche vorbeiführende Bundesautobahn BAB 57 ist eine optimale überregionale Anbindung gegeben, die Anschlussstelle Asdonkshof liegt nur ca. 170 m entfernt.
Durch den Bau eines Teilabschnittes der planfestgestellten K 33n kann die Anbindung zeitnah
hergestellt werden. Über die BAB 57 ist auch eine gute Erreichbarkeit der BAB 42 gegeben. Zu
bemängeln ist jedoch die fehlende ÖPNV-Anbindung. Über die angrenzenden Feldwege ist
auch die Erreichbarkeit mir dem Fahrrad möglich.
Erschließungstechnisch ist eine bauliche Entwicklung nur im größeren Umfang vertretbar, denn
Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz sind in unmittelbarer Nähe nicht
vorhanden und müssen erst geschaffen werden. Auch die Schmutzwasserentsorgung ist aufwendig, da voraussichtlich der Anschluss über eine Druckentwässerung erfolgen muss (Anschluss im Bereich Imperberg). Eine Entwässerung in Richtung Kamp-Lintfort sollte überprüft
werden.
In der Umweltbewertung ist die Inanspruchnahme der Fläche als Industriegebiet mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser sowie erhebliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer, das klimatische Wirkungsgefüge und den Freiraumschutz (Regionaler Grünzug) - insbesondere auch unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung des bereits knappen Freiraums
im Moerser Stadtgebiet – verbunden. Im Ergebnis sind insgesamt hohe Umweltauswirkungen
zu erwarten.
Mit einer Industrienutzung würde ein bereits gewerblich genutztes und anthropogen überformtes Areal (Kiesabbau, Wiederverfüllung, Haldenschüttfläche) weiter entwickelt und einer neuen
Nutzung zugeführt. Allerdings würde hierdurch ein siedlungsstrukturell und landesplanerisch
nicht gewünschter neuer Siedlungsansatz geschaffen. In der Standortdiskussion muss jedoch
auch berücksichtigt werden, dass im Zuge der Planung „Motorworld“ eine landesplanerische
Zustimmung für eine bauliche Nutzung seinerzeit bereits vorlag.
Planungsgruppe MWM
87
Optimal ist die Nähe zur Müllverbrennungsanlage Asdonkshof, die den Landschaftsraum bereits
gewerblich prägt und eventuell die Möglichkeit eröffnet, den Standort mit Fernwärme zu versorgen.
Im Vergleich mit den übrigen im Rahmen des Planungsprozesses diskutierten Gewerbe- und
Industriestandorten sind wesentliche Einschränkungen durch lärmempfindliche Nutzungen in
der Umgebung nicht zu erwarten. In der verbindlichen Bauleitplanung ist jedoch durch entsprechende Maßnahmen die angrenzende Splittersiedlung zu schützen (Mischgebietscharakter).
Insgesamt stellt sich die Immissionssituation im Vergleich mit den sonstigen Standorten im
Stadtgebiet positiv dar.
Obwohl hier siedlungsstrukturelle Bedenken aufgrund der Verfestigung eines neuen Siedlungsansatzes bestehen und die Umweltauswirkungen insgesamt als hoch beurteilt werden, muss
die besondere Bedarfssituation in Moers und der Region entgegen gestellt werden. Aus verkehrlicher Sicht und hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben handelt es sich bei
diesem Standort um das einzige größere Industriepotential in Moers. Daher ist die Fläche im
Hinblick auf eine ggf. zukünftige Inanspruchnahme möglichst von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten.
6.9
Rücknahmen und Anpassungen
Im Rahmen der Eignungsbewertung sind auch Rücknahmen von Gewerblichen Bauflächen
aufgrund der Bestandssituation erfolgt, die im Erläuterungsplan Nr. 3 gekennzeichnet sind. Die
Darstellung im Alt-FNP entspricht hier nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen. Eine
weitere Umsetzung oder Entwicklung dieser Bauflächen ist aufgrund städtebaulicher und / oder
ökologischer Kriterien nicht darstellbar. Die Rücknahmen und Anpassungen sind im Folgenden
kurz aufgeführt:
Rücknahmen
G 1.2 R Genend, Galmesweg
- 3,33 ha
Die Fläche liegt im südlichen Teil des Stadtbezirkes Repelen, südwestlich des Hauptsiedlungskörpers Repelen. Im Alt-FNP ist hier gewerbliche Baufläche ausgewiesen, die Fläche ist unbebaut und mit Obstbäumen bestanden. Die Umgebung ist vorwiegend von gewerblichen Strukturen geprägt. Westlich des Standortes schließt das interkommunale Gewerbegebiet „Grafschafter Gewerbepark Genend“ an. Allerdings ist der unmittelbar östlich angrenzende Bereich um die
Dongstraße durch nahezu reine Wohnnutzung geprägt. Die Häuser sind erst in den letzten Jahren errichtet worden. Die gewerbliche Inanspruchnahme würde daher zwar die vorhandenen
gewerblichen Nutzungen ergänzen, allerdings wird aufgrund der nahegelegenen Wohnbebauung die gewerbliche Nutzung durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben stark eingeschränkt.
Anschlussmöglichkeiten an Wasser, Strom und Gas sind unmittelbar oder unter vertretbarem
Aufwand vorhanden. Auch die Entwässerung ist durch einen Mischwasserkanal mit ebenfalls
vertretbarem Aufwand möglich.
Die Fahrerschließung kann über den Galmesweg und über den Genender Weg erfolgen. Hierdurch wird jedoch ein Ausbau des Genender Wegs erforderlich, der zudem nur einseitig angebaut werden kann und somit hohe Kosten verursacht. Zudem führt der Genender Weg unmittelbar an der Wohnbebauung vorbei.
Insgesamt ist die Fläche aus städtebaulicher Sicht nur bedingt geeignet. Daher ist aufgrund der
nahe gelegenen Wohnbebauung und der nicht optimalen Erschließung die Flächendarstellung
bis auf eine Grundstückstiefe im Bereich Galmesweg zurück zu nehmen. 89 Der Bereich wird
gemäß seiner derzeitigen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
89
88
Die Fläche wurde nicht als Gewerbereserve aufgeführt, daher handelt es sich „rechnerisch“ nicht um eine Rücknahme und
ist in der Tabelle nicht aufgeführt.
Planungsgruppe MWM
G 1.5 R Genend, Galmesweg
- 0,18 ha
Die Fläche liegt im südlichen Teil des Stadtbezirkes Repelen, südwestlich des Hauptsiedlungskörpers Repelen. Im Alt-FNP ist hier gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die Fläche ist unbebaut. Nördlich grenzt eine Grünfläche / Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an. Im Osten befindet sich gemischte Baufläche
(Anpassungsbereich, siehe unten). Eine Darstellung als Mischbaufläche ist in dem Bereich aufgrund der vorhandenen Leitungstrassen wenig sinnvoll. Die Fläche wird als Ergänzung des angrenzenden Grünbereiches als Grünfläche / Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
G 2.5 R Lohmannsheide
- 0,44 ha
Ebenfalls zu einer Rücknahme gewerblicher Baufläche führt eine Waldfläche im Gewerbegebiet
Lohmannsheide, die es zu sichern gilt (ca. 0,44 ha).
Anpassungen
Darüber hinaus sind im gesamten Stadtgebiet Flächenanpassungen entsprechend der Bestandssituation im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Die wesentlichen sind im Folgenden aufgeführt:
Industriepark Pattberg
Im Nordosten des Industrieparks Pattberg befindet sich eine Abwasserpumpanlage, die im Flächennutzungsplan nun als Versorgungsfläche dargestellt wird. Um den östlich angrenzenden
Teich hat sich Waldbestand entwickelt, der durch die entsprechende Darstellung gesichert wird.
Aufgrund der im Norden angrenzenden Wohnbebauung wird der übrige nördliche Bereich des
Industrieparks als GE dargestellt.
Im südlichen Teil des Industrieparks liegt ein Landschaftsbauwerk, das als baumbestandene
Grünfläche zur Naherholung dient. Auch hier wurde die Gewerbeflächendarstellung zurückgenommen, der Bereich ist seiner Nutzung entsprechend als Grünfläche „Parkanlage“ bzw. Waldfläche dargestellt.
Genend, Galmesweg / Dongstraße
Der Bereich Genend entlang der Dongstraße (östlich der Rücknahmefläche G 1.2 R) besteht
überwiegend aus Wohnbebauung. Entsprechend der bestehenden Nutzungen wird er als gemischte Baufläche dargestellt.
Eick-Süd
In der nördlichen Spitze des Bereiches zwischen Bahnhaupttrasse und dem alten Bahndamm
erfolgt eine Anpassung an den bestehenden Zustand: Für diesen Bereich stellt der Alt-FNP
Waldfläche dar, das Gebiet ist jedoch nicht bewaldet und wird gewerblich genutzt.
Planungsgruppe MWM
89
Kapellen
7,78 ha
G 7.1
Der Standort liegt südlich des Siedlungskörpers Kapellen. Nördlich schließen mit einem Abstand von ca. 100 m eine Kleingartensiedlung, nördlich daran Wohngrundstücke an. Auf der
Fläche befand sich eine Außenschachtanlage der Zeche Niederberg. Im Alt-FNP ist der Bereich
als Industriegebiet mit der Nutzungsbeschränkung Bergbau dargestellt. Der Bereich wurde
2004 aus der Bergaufsicht entlassen, die Gebäude und baulichen Anlagen sind abgebaut.
Das Gebiet ist über die Luiter Straße und die L398 / Bahnhofstraße auf kurzem Weg an die
BAB 57 (Anschlussstelle Moers-Kapellen, ca. 1 km) angebunden, so dass eine optimale Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz gegeben ist. Durch diese direkte Verkehrsführung
werden keine Wohngebiete durchfahren oder beeinträchtigt. Ebenso ist eine Erreichbarkeit des
ÖPNV-Netzes gegeben, auch mit dem Fahrrad ist der Standort gut erreichbar. Im gesamten
Gebiet sind Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz vorhanden.
Auf der teilweise noch versiegelten Fläche hat sich heute eine strukturreiche Zechenbrache mit
Gebüschen und Einzelgehölzen entwickelt. Als Ergebnis der Umweltprüfung für die Fläche ist
festzuhalten: Die Planung ist durch erhebliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, die Landschaft und das Klima sowie bedingt erhebliche Auswirkungen auf Wasser und den Menschen
(Erholung) mit hohen Umweltauswirkungen verbunden. Aus Gründen des Freiraumschutzes
sollte die Bauflächendarstellung zurückgenommen werden. Wird die Planung weiter verfolgt, ist
eine Begrenzung der Höhenentwicklung und eine dichte Eingrünung zu empfehlen.
Im Rahmen der Artenschutzvorprüfung 90 wurde der planungsrelevante Fitis nachgewiesen.
Weitere planungsrelevante Arten (Mäusebussard, Rotmilan, Spechtarten, Turteltaube, Wochenstuben oder Sommerquartiere von Fledermausarten, Zauneidechse, Kreuzkröte) sind potenziell möglich. Auf FNP-Ebene besteht kein weiteres Untersuchungserfordernis. In der verbindlichen Bauleitplanung sind eine Artenschutzprüfung sowie voraussichtlich vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Aufgrund der idealen Verkehrsanbindung bietet sich der Standort für eine gewerbliche Nutzung
an. Neben den umweltfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekten ergeben sich weitere
Einschränkungen durch die umliegenden Wohngrundstücke sowie die Kleingartenanlage mit
geplanter Erweiterung. Auch hier sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gutachterliche Aussagen erforderlich. Voraussichtlich muss eine Gliederung der zulässigen Betriebe erfolgen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass stark emittierende Nutzungen nicht angesiedelt werden
können.
90
90
BKR Aachen, 2011
Planungsgruppe MWM
Eine Übersicht über die neuen Entwicklungsflächen und Rücknahmen gibt die folgende Tabelle:
Stadtbezirk
Neue Entwicklungsflächen Gewerbe
Repelen
G 1.1
Langfristige Zielvorstellung
Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort
G 2.1
Rücknahmen
26,01 G 1.2 R
-3,33
G 1.5 R
-0,18
1,25 G 2.5 R
-0,44
Neudarstellungsfläche betriebsgebunden
Meerbeck / Moers-Ost
Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
Asberg
Schwafheim
Kapellen
6,73
Summe
Tabelle 16:
91
-3,95
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Gewerbeflächen nach Stadtbezirken 91
Hinweis: nicht berücksichtigt in dieser Tabelle sind Anpassungen an die Bestandssituation
Planungsgruppe MWM
91
7.
SONDERGEBIETE / ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE
Die Sondergebiete nehmen in der Stadt Moers hauptsächlich zwei Typen von Nutzungen auf:
die Sondergebiete zur Aufnahme großflächigen Einzelhandels und die Sondergebiete für Erholung. Daneben gibt es weitere spezifische Nutzungen, die als Sondergebiete dargestellt werden.
7.1
7.1.1
Sondergebiete für Erholung
Wochenendhausgebiete
Entsprechend der bestehenden Situation werden die Wochenendhausgebiete in der reizvollen
landschaftlichen Lage um Silbersee, Hohenforster See und Tirgrathshof als Sondergebiete, die
der Erholung dienen, hier Wochenendhausgebiete nach § 10 BauNVO dargestellt. Wegen des
hohen Freizeit- und Naherholungswertes ist es auch weiterhin Ziel der Stadt, diese zu erhalten.
7.1.2
Wochenendplatzgebiete
Entsprechend der 38. FNP-Änderung aus dem Jahr 1993 wird für den Bereich westlich der A 57
in Hülsdonk ein Sondergebiet Wochenendplatzgebiet dargestellt. Dieses Gebiet dient der Erholung und ist planungsrechtlich zwischen Wochenendhaus- und Campingplatzgebiet einzustufen.
7.2
Sonstige Sondergebiete
Neben den Sondergebieten für Erholung gemäß § 10 BauNVO (Baunutzungsverordnung) werden gemäß § 11 BauNVO „Sonstige Sondergebiete“ dargestellt, die sich von den Baugebieten
nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden.
7.2.1
Sondergebiet Hotel
Unmittelbar an der Krefelder Straße, südlich des Freizeitparks und der Venloer Straße besteht
ein Hotel außerhalb des Siedlungszusammenhanges, das aufgrund seiner Bedeutung für die
Stadt Moers zur Sicherung der Tourismusfunktion insbesondere für Naherholung und Geschäftsreisende auch künftig zu erhalten ist. Im Alt-FNP ist der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Motel und Verkehrsfläche - Parkplatz dargestellt. Die Darstellung wird an die heutige Situation angepasst, der Bereich wird als Sondergebiet Hotel dargestellt. Über den reinen Bestandsschutz hinaus sind auch kleinere Erweiterungen in der Zukunft vertretbar.
7.2.2
Sondergebiet Getränkeherstellung
Im Süden von Kapellen, westlich von Vennikel gelegen, befindet sich ein Großbetrieb zur Getränkeherstellung. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes und von Erweiterungsmöglichkeiten wurde dieser Betrieb im Zuge der 71. FNP-Änderung als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Getränkeherstellung“ dargestellt. Diese Standortsicherung ist auch weiterhin Entwicklungsziel der Stadt Moers. Eine Standortverlagerung des Unternehmens scheidet
aus, da der Betrieb zur Getränkeherstellung Wasser in ausreichender Menge und Qualität benötigt, das aus eigenen Brunnenanlagen vor Ort entnommen wird.
Für den Erhalt des Standortes spricht des Weiteren die optimale verkehrliche Anbindung über
die Holderberger Straße (L9) mit unmittelbarem Anschluss an die A57.
7.2.3
Sondergebiet Bodenlagerplatz
Westlich des Gewerbegebietes Hülsdonk bestehen im Bereich ehemaliger Auskiesungsflächen
zwei Bodenlagerplätze, die von Tiefbauunternehmen genutzt sind und deren Erhalt aufgrund
fehlender Alternativen in den Gewerbegebieten auch weiterhin Ziel der Stadt Moers ist. 92
92
92
Entsprechend der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
Planungsgruppe MWM
7.2.4
Sondergebiet Kultur
Im Bereich ehemaliger Fabrikhallen am südwestlichen Ufer des Silbersees in Kapellen hat sich
ein Kunstzentrum etabliert („Seewerk“), das mittlerweile Bedeutung für die gesamte Kulturlandschaft am Niederrhein erlangt hat. Im Alt-FNP ist der Bereich als Sondergebiet Wochenendhausgebiet dargestellt. Durch Anpassung der Darstellung in diesem Bereich als Sondergebiet
Kultur soll der Standort langfristig für kulturelle Zwecke gesichert werden.
7.2.5
Sondergebiet Bahnhof
Entsprechend der bestehenden Situation und den weiteren Entwicklungszielen der Stadt wird
der Bereich um den Bahnhof als Sondergebiet Bahnhof dargestellt. 93 Insbesondere sollen hier
bahnhofspezifische Nutzungen wie Fahrradstation, Dienstleistungsbetriebe, Büro und Verwaltungseinrichtungen, Einrichtungen für Seminarveranstaltungen oder kulturelle Zwecke, Gastronomiebetriebe, Läden und Einzelhandel untergebracht werden.
7.3
Sondergebiete für den Einzelhandel / Zentrale Versorgungsbereiche
Der Einzelhandel nimmt heute in der Stadtentwicklung aufgrund seiner Versorgungsfunktion,
Arbeitsplatzbereitstellung und städtebaulichen Auswirkungen eine bedeutende Stellung ein.
Für Moers wurde im Jahr 2006 ein Einzelhandels-Gutachten 94 erstellt. Seit 2010 erfolgt eine
Fortschreibung durch die CIMA Beratung + Management GmbH, Köln 95 . Die für die Flächennutzungsplanung relevanten Erkenntnisse und Ergebnisse der Entwurfsfassung Einzelhandelskonzept werden hier verkürzt wiedergegeben.
7.3.1
Struktur des Einzelhandels in Moers
Moers ist als Mittelzentrum eingestuft und besitzt daher eine zentrale Bedeutung als Einzelhandelsstandort für die Region. Neben dem Kerneinzugsbereich sind dem Moerser Einzelhandel
auch die Städte Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort und Rheinberg sowie einige Duisburger Stadtteile zuzuordnen. Der Rhein bildet dabei eine strikte Grenze der Einzugsgebiete.
Die gesamtstädtische Einzelhandelsstruktur besteht aus 711 Einzelhandelsbetrieben mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 190.020 qm. Die Verkaufsflächenschwerpunkte liegen in der Warengruppe Lebensmittel, Reformwaren (39.950 qm, d.h. 21,0 % Verkaufsflächenanteil, 32 %
Umsatzanteil).
Die Mehrzahl der Einzelhandelsunternehmen befindet sich im Zentrum der Stadt, die räumliche
Dichte sowie der vorhandene Betriebsformenmix schaffen hier einen sehr attraktiven Einzelhandelsstandort. Bezogen auf die gesamtstädtischen Einzelhandelsstrukturen beherbergt die
Moerser Innenstadt 39 % der Betriebe und belegt 32 % der Verkaufsflächen.
In Moers besteht eine Handelszentralität von 110. 96 Der Moerser Einzelhandel realisiert damit
eine sehr gute Kaufkraftbindung aus dem Umland. Gem. Einschätzung des Gutachters ist eine
Steigerung der Handelszentralität nur noch begrenzt möglich und nur durch Angebotsausbau in
wenigen Sortimenten zu realisieren. Deutliche Kaufkraftabflüsse zeigen sich lediglich in den
Sortimenten Gesundheits- und Körperpflegeartikel sowie Elektroartikel, Unterhaltungselektronik,
Foto, PC.
Der Kaufkraftabfluss beträgt in Moers rd. 13% (72,1 Mio. €) und wird vor dem Hintergrund der
hohen Kaufkraftzuflüsse (132,2 Mio. €) sowie der Wettbewerbssituation im Rhein-RuhrVerdichtungsraum vom Gutachter als sehr akzeptabel eingeordnet. Die höchsten Kaufkraftab93
94
95
96
Entsprechend der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Moers, Junker und Kruse, Dortmund, August 2006
Einzelhandelskonzept für die Stadt Moers, Fortschreibung 2010 unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 24a LEPro NRW sowie des Einzelhandelserlasses NRW (2008) (Entwurf), CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, August
2011
Handelszentralität beschreibt die Relation zwischen realistischem Einzelhandelsumsatz und Nachfragevolumen in der gleichen Raumeinheit. Handelszentralitäten über 100 signalisieren Kaufkraftzuflüsse, Handelszentralitäten unter 100 Kaufkraftabflüsse aus der Raumeinheit (vgl. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Moers, CIMA CIMA Beratung
+ Management GmbH, Köln, November 2010, S. 33)
Planungsgruppe MWM
93
flüsse entfallen in Moers auf die Warengruppen Elektrogeräte, Unterhaltungselektronik, Foto,
PC und Zubehör (17,9 Mio. €) und Lebensmittel, Reformwaren (17,6 Mio. €). Bei letzterem relativiert CIMA den ermittelten Kaufkraftabfluss vor dem Hintergrund der erreichten Handelszentralität von 93 und sieht teilweise die Kopplungskäufe im Kontext von Pendlerverflechtungen als
mögliche Ursache, die kaum reaktivierbar sind. Dennoch belegen diese Kaufkraftabflüsse auch
Handlungsbedarfe in einzelnen Sozialatlasbezirken.
Positiv ist festzustellen, dass Moers über ein engmaschiges Nahversorgungsnetz an Frischeund Verbrauchermärkten sowie Lebensmitteldiscountern verfügt. In den Sozialatlasbezirken
Vinn, Schwafheim, Kapellen und Repelen belegen Handelszentralitäten im Segment Lebensmittel und Reformwaren zwischen 68 und 90 ein angemessenes und zufrieden stellendes Nahversorgungsangebot. In den Sozialatlasbezirken Asberg, Rheinkamp-Mitte und Eick liegt die Handelszentralität zwischen 45 und 60. Hier übernimmt der Lebensmitteleinzelhandel eine nachhaltige ergänzende Nahversorgungsfunktion. Eine vergleichsweise niedrige Handelszentralität liegt
in Meerbeck mit 42. Hier empfiehlt der Gutachter langfristig die Ergänzung in diesem Segment.
Eine unbefriedigende Nahversorgungssituation zeigt sich in Utfort (Handelszentralität von 29
nach Rückzug des Edeka-Frischemarktes). Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf auch mit
Blick auf die Bindung zusätzlicher Kaufkraftpotenziale aus dem Siedlungsraum Eick. Weitere
unterversorgte Bereiche bestehen lediglich in Hochstraß, Scherpenberg und in Teilen von Vinn
und Asberg. Ergänzende Nachversorgungsangebote in Hochstraß und Scherpenberg werden
aufgrund des Gebietes Franz-Haniel-Straße als kaum zu realisieren eingestuft.
Eine verträgliche Ausweitung der vorhandenen Einzelhandelsflächen kann zu einer Minderung
der Kaufkraftabflüsse aus der Stadt und einer erhöhten Bindung der Kaufkraft aus dem Umland
führen. Hierdurch lassen sich positive Impulse bezüglich Zentralität und Attraktivität der Stadt
und Umsatzsteigerungen des örtlichen Einzelhandels erzielen.
Die Ausweitung muss dabei in einem angemessenen Maßstab stattfinden, da eine über die abschöpfbare Kaufkraft hinausgehende Verkaufsflächenausstattung je nach Art, Lage und Umfang des Einzelhandelsvorhabens Umsatzverschiebungen und damit auch Verdrängungen bestehender Betriebe bewirken kann. Nachteilige Auswirkungen können sein: Störung der wohnungsnahen Grundversorgung sowie Funktionsverlust gewachsener Zentren bzw. Innenstadtbereiche.
7.3.2
Zentrale Versorgungsbereiche
Zur Sicherung der Nahversorgung und Zentrenfunktion sowie Vermeidung von räumlichen
Fehlentwicklungen werden durch das Einzelhandelsgutachten die zentralen Versorgungsbereiche gem. § 24 LEPro festgelegt und in den FNP-Vorentwurf eingestellt.
Zentrale Versorgungsbereiche sind räumlich abgegrenzte Bereiche einer Gemeinde (Rechtssprechung zu § 34 Abs. 3 BauGB), die einer Versorgung über den unmittelbaren Nahbereich
hinaus dienen. Dabei handelt es sich um Einzelhandelsnutzungen, aber auch um diverse
Dienstleistungen oder gastronomische Angebote.
Das Instrument der zentralen Versorgungsbereiche hat durch verschiedene Neuerungen in der
Gesetzgebung mittlerweile eine besondere Stellung in der räumlichen Planung eingenommen.
Eine Nennung des Begriffs erfolgt an verschiedenen Stellen im BauGB oder der BauNVO, so
unter § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB als bei der Bauleitplanung zu berücksichtigender Belang.
Nach § 34 Abs. 3 BauGB wird geregelt, dass bei Vorhaben innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile keine schädlichen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche innerhalb der Kommune oder anderer Kommunen vorliegen dürfen. In § 34 Abs. 3a BauGB wird neben dem Schutz der zentralen Versorgungsbereiche auch die Schutzstellung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung geregelt. Die mögliche Beeinträchtigung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung wird also als Ausschlusskriterium für mögliche weitere Ansiedlungsvorhaben gesehen.
Durch § 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird den Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche auch
eine Rolle in der interkommunalen Abstimmung bei Bauleitplänen benachbarter Gemeinden zugewiesen.
94
Planungsgruppe MWM
In der Baunutzungsverordnung wird gem. § 11 (3) BauNVO festgelegt, dass großflächiger Einzelhandel nur in Kerngebieten oder Sondergebieten zulässig ist, wenn u.a. keine Auswirkungen
auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche innerhalb des Stadtgebietes vorliegen.
Der Begriff „Zentrale Versorgungsbereiche“ wird durch die Nennung im § 24a LEPro aber auch
im Landesplanungsrecht geführt. Dieser steuert als zentrale Vorschrift den großflächigen Einzelhandel und dient zur Sicherung der Kontrolle der Landesplanungsbehörde. Der § 24a LEPro
NRW nennt zudem Kriterien und Rahmenbedingungen zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche 97 :
Vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen der
Verwaltung, Bildung, Kultur, Gesundheit, Freizeit und Einzelhandel
Städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten „Allgemeinen
Siedlungsbereiches“ (ASB)
Eine gute Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz.
Eine räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches und eine funktionale Festlegung als Haupt-, Neben, oder Nahversorgungszentrum obliegt der einzelnen Kommune.
§ 24a LEPro NRW definiert eindeutig, dass großflächiger Einzelhandel mit zentrenrelevanten
Sortimenten im Sinne der Vermutungsregel nach § 11 Abs. 3 BauNVO nur in Zentralen Versorgungsbereichen (Haupt- oder Nebenzentren) unterzubringen ist. Dies bedeutet, dass Kern- und
Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten nur noch in
den dafür ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereichen angesiedelt werden dürfen.
Basierend auf den Ergebnissen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Moers werden die
folgenden 8 Zentralen Versorgungsbereiche in den Flächennutzungsplan übernommen:
Zentraler Versorgungsbereich „Moers Innenstadt“ in der Funktion des Hauptzentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Repelen“ in der Funktion eines Nebenzentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Kapellen“ in der Funktion eines Nebenzentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Rheinkamp-Mitte“ in der Funktion eines Nahversorgungszentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Meerbeck“ in der Funktion eines Nahversorgungszentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Vinn“ in der Funktion eines Nahversorgungszentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Asberg“ in der Funktion eines Nahversorgungszentrums
Zentraler Versorgungsbereich „Schwafheim“ in der Funktion eines Nahversorgungszentrums
7.3.3
Sondergebiete Einzelhandel
Sondergebiete Einzelhandel
Gem. Einzelhandelskonzept für die Stadt Moers, Fortschreibung 2011 CIMA Beratung + Management GmbH, werden folgende 3 Bereiche als Einzelhandelsagglomerationen mit überörtlicher
Versorgungsfunktion gem. § 24a (5) LEPro NRW genannt:
Fachmarktagglomeration Franz-Haniel-Straße
Fachmarktagglomeration Hülsdonk
Nahversorgungsagglomeration Klever Straße
Für diese drei Fachmarktagglomerationen wird im Gutachten Bestandsschutz und keine Weiterentwicklung im Segment großflächiger, nahversorgungs- und zentrenrelevanter Kernsortimente empfohlen.
97
Einzelhandelserlass NRW, Gem. RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr – V.4 / VI A 1 – 16.21 – u.d. Ministeriums für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie – 322/323-30.28.17 v. 22.09.2008
Planungsgruppe MWM
95
Aus diesem Grund werden im FNP-Vorentwurf die großflächigen Einzelhandelsbetriebe als
Sondergebiete Großflächiger Einzelhandel entsprechend ihrem Bestand gesichert. Eine weitere
Etablierung von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel sollte gemäß Aussage
des Gutachters wirkungsvoll durch baurechtliche Steuerung ausgeschlossen werden.
Für den Sozialatlasbezirk Utfort beschreibt das Gutachten ein Defizit im Nahversorgungsbereich. Aufgrund des demographischen Wandels und zu erwartenden kleineren Bewegungsradius von älteren Personen wird eine integrierte Lage im Wohnsiedlungsbereich empfohlen. Im
Rahmen des Planungsprozesses wurde als möglicher Einzelhandelsstandort der Bereich östlich
der Rheinberger Straße diskutiert, der vom Gutachter als deutliche „Second-best“-Lösung aufgrund der trennenden Verkehrstrasse eingestuft wird. Die Stadt hat sich daher bemüht, auf dem
westlichen dem Siedlungskörper zugeordneten Bereich eine Ersatzfläche zu finden. Südlich der
Kampstraße besteht ein gewerbliches Grundstück, dessen Größe zur Unterbringung eines kleinen Vollsortimenters oder Discounters geeignet ist. Im FNP-Vorentwurf wird diese Fläche daher
ebenfalls als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt.
Großflächiger Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ist gemäß Gutachten
in erster Linie auf die Standortareale Gewerbegebiet Hülsdonk und Fachmarktagglomeration
Franz-Haniel-Straße zu lenken. 98
Die im Segment Möbel vorhandenen großflächigen Einzelhandelsstandorte werden in ihrem
Bestand gesichert und dementsprechend ebenfalls als Sondergebiet Einzelhandel dargestellt.
Dies betrifft neben einem Standort in Holderberg noch ein Möbelhaus an der Venloer Straße
sowie im Gewerbegebiet Hülsdonk.
Sondergebiet Gartencenter
Östlich der Düsseldorfer Straße im Bezirk Schwafheim unmittelbar gegenüber dem Sondergebiet Landhandel wird das bestehende Gartencenter als Sondergebiet gesichert. Zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Versorgungssituation ist die Verkaufsfläche im entsprechenden Bebauungsplan auf max. 11.000 qm, die zulässige zentrenrelevante Sortimentsfläche
auf max. 700 qm begrenzt.
Sondergebiet Landhandel
Im Südosten des Stadtgebietes südlich des Ortsteils Schwafheim an der Duisburger Stadtgrenze wird entsprechend der Bestandssituation der vorhandene Betrieb westlich der Düsseldorfer
Straße als Sondergebiet Landhandel dargestellt.
98
96
Vgl. Einzelhandelskonzept für die Stadt Moers, Fortschreibung 2010 unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 24a
LEPro NRW sowie des Einzelhandelserlasses NRW (2008) (Entwurf), CIMA Beratung + Management GmbH, Köln, August
2011, S. 147
Planungsgruppe MWM
8.
GEMEINBEDARFSFLÄCHEN
Im Flächennutzungsplan sind Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs gemäß § 5 (2) Nr.
2 BauGB darzustellen. Hierbei ist entscheidend, dass die Einrichtungen einer öffentlichen Aufgabe dienen.
Der FNP zeigt die infrastrukturelle Gesamtausstattung der Kommune auf. Die konkrete Planung
der notwendigen infrastrukturellen Versorgung ist Aufgabe der entsprechenden Fachplanungen.
Folgende Infrastruktureinrichtungen sind mit Symbolen im Flächennutzungsplan dargestellt:
Größere öffentliche Verwaltungen
Schulen
Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Größere sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Größere gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen
Hauptpost
Feuerwehren
Dargestellt wird lediglich die infrastrukturelle Grundausstattung, d.h. insbesondere kleine Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Festsetzung von Baugebieten im Bebauungsplan zur Gebietsversorgung in Betracht kommen, werden im FNP nicht dargestellt.
Sind den Einrichtungen eigene Grundstücke zugeordnet, werden diese bei einer entsprechenden Größe zusätzlich als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
Eine Vorhaltung von Gemeinbedarfsflächen ist nur dann sinnvoll, wenn sowohl Bedarf als auch
Flächenverfügbarkeit absehbar sind. Soziale Einrichtungen wie z.B. besondere Wohnformen
und Einrichtungen für Senioren müssen zudem nicht unbedingt in einer Gemeinbedarfsfläche
liegen, sondern sind auch innerhalb von Wohnbauflächen möglich.
Eine detaillierte Darstellung der einzelnen sozialen Einrichtungen erfolgt im Erläuterungsplan
Nr. 4 Soziale Infrastruktur.
8.1
Verwaltung und Feuerwehren
8.1.1
Verwaltungen
Die Ausweisung der Gemeinbedarfsflächen für öffentliche Verwaltungen beschränkt sich im
Wesentlichen auf folgende Bereiche:
Stadtverwaltung Moers im Rathaus nördlich der Unterwallstraße
Finanzamt nördlich der Unterwallstraße
Agentur für Arbeit Moers, Hanckwitzstraße
Autobahnpolizeiwache Moers, Venloer Straße
Straßenverkehrsamt, Mühlenstraße
Gesundheitsamt des Kreises Wesel, Dienststelle Moers, Mühlenstraße
8.1.2
Feuerwehren
Zum Schutz ihrer Bürger und um Gefahren von Personen und Gegenständen abzuwenden, gibt
es eine Hauptwache und sieben freiwillige Feuerwehren.
Die Hauptwache der Feuerwehr in Moers befindet sich seit 1985 an der Straße „Am Jostenhof“
in Hülsdonk. Pro Jahr werden rund 900 Einsätze gefahren. Zur Unterstützung der Hauptwache
Planungsgruppe MWM
97
gibt es die ehrenamtlichen Einheiten, diese sind in Moers auf sieben Löschzüge verteilt. Die
Standorte sind als Gemeinbedarfsflächen mit dem entsprechenden Symbol (Feuerwehr) dargestellt.
8.1.3
Post
An der Hopfenstraße befindet sich die Hauptpost, die durch das entsprechende Symbol gesichert ist.
8.2
Tageseinrichtungen für Kinder
Der Flächennutzungsplan stellt den Bestand und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Einrichtungen für Kinder im Stadtgebiet dar. Die Grundlage der Darstellung bildet der Tagesstättenbedarfsplan sowie der Fachbeitrag Soziale Infrastruktur 99 . Auf die Auflistung der einzelnen
Einrichtungen wird hier verzichtet.
In Moers bieten z.Zt. 44 Einrichtungen die Betreuung für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht
an. Hiervon stehen 15 in städtischer Trägerschaft, 11 in Trägerschaft der katholischen Kirche, 8
in Trägerschaft der evangelischen Kirche und 10 in sonstiger Trägerschaft (AWO, sci:moers
e.V 100 , Elterninitiativen etc.). 101 Die Standorte der Einrichtungen sind - unabhängig von der Trägerschaft - aufgrund ihrer Bedeutung für die Kinderbetreuung im FNP durch das Symbol „Soziale Einrichtung“ gesichert. Größere Standorte, für die langfristig ein Bedarf besteht sind zudem
als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
U3-Betreuung
Immer mehr Moerser Kindertageseinrichtungen bieten auch Plätze für Kinder unter 3 Jahren an.
Im Jahr 2004 waren erst 42 Plätze für Kinder unter 3 Jahren vorhanden. 102 Im Januar 2009 bestanden bereits 94 Plätze. Hintergrund sind hier die gesetzlichen Neuerungen im KiföG – Kinderförderungsgesetz und der Verwaltungsvereinbarung NRW, bis 2013 eine Versorgungsquote
von 32% bei Kindern unter drei Jahren zu erreichen. In Moers erfolgt daher ganz konsequent
die Umsetzung dieser Vorgaben. Ziel ist, 643 Plätze bis 2013 zu schaffen 103 . Für die zusätzlichen U3-Plätze müssen bauliche Erweiterungen erfolgen, die aber in der Mehrzahl an den
Standorten selbst unterbringbar sind (keine Neubauflächen im FNP).
Heute fehlen U3-Plätze lediglich noch in Meerbeck, Hülsdonk und Moers-Mitte, der Bedarf kann
von den umliegenden Einrichtungen kompensiert werden.
Kindergartenplätze (3-6Jahre)
Kindergartenplätze in guter räumlicher Zuordnung sind in jedem Sozialatlasbezirk vorhanden.
Auffallend sind die hohen Kindergartenzahlen in Repelen, Meerbeck und Asberg. Repelen und
Meerbeck sind auch die Bezirke mit vergleichsweise hohen Kinderzahlen. Eine mögliche Erklärung, warum auch in Asberg ein sehr gutes Angebot besteht, ist zum einen die gute Erreichbarkeit aus den umliegenden Wohngebieten und evtl. die Nähe zu den Arbeitsstätten der Eltern.
Das Betreuungsangebot der Kindergärten richtet sich nach den Anmeldungen der Kinder im jeweiligen Kindergartenjahr.
99
100
101
102
103
98
Fachbeitrag Soziale Infrastruktur, Planungsgruppe MWM, Januar 2010
Die sci:moers GmbH, eine Gesellschaft für Einrichtungen und Betriebe sozialer Arbeit, ist ein gemeinnütziger anerkannter
Träger und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Gesellschaft ist hervorgegangen aus der Arbeit des Service
Civil International Moers e.V., der als organisatorisch und rechtlich eigenständiger Lokalverein des weltweit arbeitenden
Service Civil International 1979 in Moers gegründet wurde (Quelle: Internetseite www.sci-moers.de, 15.04.09)
Realnutzung MWM, Stand: Oktober 2008; Homepage Stadt Moers, Tageseinrichtungen für Kinder, Stand: 03.07.2008 und
aktuelle Informationen der Stadt Moers, Januar 2009
Tagesstättenbedarfsplan 2004 – 2007 der Stadt Moers
Stadt Moers, Dezernat IV – Sozialentwicklungsplanung, Präsentation vom 03.02.2009
Planungsgruppe MWM
Die Gesamtversorgungsquote für Kinder im Kindergartenalter (3,5 Jahrgänge) beläuft sich im
Jahr 2009 auf 93 %. 104 Landesweit wird ein Wert von 90 % derzeit als tatsächliche Nachfrage
genannt. Damit ist der Bedarf an Kindergartenplätzen im Stadtgebiet ausreichend gedeckt. 105
Inklusion im Elementarbereich
§ 8 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) stellt heraus, dass die Integration behinderter Kinder in den
Kindergärten besonders zu fördern ist. Neben einer Einrichtung mit heilpädagogischer Gruppe
betreuen im Jahr 2009 folgende Einrichtungen behinderte Kinder 106 :
Kath. Kindergarten St. Martinus in Repelen
10 Kinder
AWO KV Wesel in Repelen
8 Kinder
sci:moers e.V. in Meerbeck
10 Kinder
Städt. Kindergarten in Asberg, Lockertstr.
5 Kinder
Ev. Kindergarten in Kapellen
10 Kinder
Die Betreuung von Kindern mit Behinderung ist somit in guter räumlicher Verteilung im Stadtgebiet gegeben.
Betreuung schulpflichtiger Kinder
Gegenläufig zu dem Ausbau der U3-Betreuung nehmen die Betreuungseinrichtungen für schulpflichtige Kinder mehr und mehr ab. Hintergrund ist hier die Einrichtung der offenen Ganztagsschulen (OGATA). Langfristig werden im gesamten Stadtgebiet keine separaten Betreuungsangebote mehr vorhanden sein. Lediglich das Kinderhaus in Vinn innerhalb des Soziale-StadtGebietes „Mattheck / Josefsviertel“ bleibt erhalten. Hier werden schulpflichtige Kinder bis 17 Uhr
betreut.
Die Betreuungsquote im offenen Ganztag an allen Grundschulen beläuft sich zurzeit auf 38 %.
Damit ist Moers hier landesweiter Spitzenreiter.
8.3
Schulen
Kommunale Schulentwicklung heißt vor allem Sicherung des benötigten Schulraumes und
sonstige Bedarfsvorsorge. Der Bedarf wird im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Stadt
Moers ermittelt.
Der Schulstandort Moers verfügt insgesamt über 30 Schuleinrichtungen in eigener Trägerschaft: 18 Grundschulen (Primarstufe), zwei Hauptschulen, zwei Realschulen, drei Gesamtschulen, vier Gymnasien (Sekundarstufe I und II) und eine Förderschule.
Eine weitere Förderschule befindet sich in Trägerschaft des Kreises Wesel. Eine zusätzliche
Förderschule des Neukirchener Erziehungsvereins besteht in Repelen (ehem. Rheimschule).
Außerdem gibt es in der Stadt drei Berufskollegs (berufsbildende Schulen) als Einrichtungen
des Kreises Wesel und ein Berufskolleg in privater Trägerschaft.
Nicht nur der innerstädtische Bedarf wird am Schulstandort gedeckt, Moers hält durch das vielfältige Angebot und seine Mittelzentrumsfunktion auch ein überörtliches Angebot als Schulstandort vor. Ungefähr 13 % der Schüler sind Einpendler von Nachbarkommunen. Der Hauptteil
der auswärtigen Schüler stammt aus Duisburg (29,4 % der Schüler des Schuljahres
2007/2008), hier insbesondere Duisburg-Homberg und Duisburg-Rheinhausen, aus Neukirchen-Vluyn (26,1 %) und Rheinberg (18,4 %) 107 .
104
105
106
107
Stadt Moers, Dezernat IV – Sozialentwicklungsplanung, Präsentation vom 03.02.2009
Tagesstättenbedarfsplan 2004 – 2007 der Stadt Moers, S. 24
Stadt Moers, Dezernat IV, Stand: 19.01.2009
Stadt Moers, FB 9, Anlagen STAT 08/09
Planungsgruppe MWM
99
8.3.1
Grundschulen
In der Stadt Moers bestehen eine katholische Grundschule (KGS, katholische Grundschule St.
Marien) und 17 Gemeinschaftsgrundschulen (GGS).
Stadtbezirk
Name
Repelen
GGS Moers-Repelen
10
GGS Emanuel-Felke-Schule
8
Rheinkamp-Mitte
GGS Regenbogenschule
11
Eick
GGS Eick-West
8
GGS Robinson-Schule
6
Moers-Ost
GGS Eichendorffschule
8
Meerbeck
Kath. Grundschule St. Marien
10
GGS Uhrschule
7
GGS Willi-Fährmann
7
Hülsdonk
GGS Moers-Hülsdonk
8
Moers-Mitte
GGS Gebrüder-Grimm-Schule
8
Vinn
GGS Adolf-Reichwein-Schule
8
GGS Annastraße
8
GGS Astrid-Lindgren-Schule
10
Asberg
GGS Eschenburgschule
11
Schwafheim
GGS Waldschule
9
Kapellen
GGS Achterathsfeldschule
8
14
GGS Dorsterfeldschule
Gesamt
Tabelle 17:
Klassen
159
Grundschulen in Moers
Quelle: Stadt Moers, FB 9, STAT 08/09
Seit Oktober 2009 sind die Grundschulen St. Marien und Willi-Fährmann an der Römerstraße /
Westerbruchgraben in einem neuen Schulgebäude nach dem Modell „2 Schulen in einem Gebäude“ untergebracht. Die Schule Achterathsfeld in Kapellen wurde zum 01.08.2011 geschlossen, der Schulbetrieb wird in den folgenden 2-3 Jahren auslaufen.
Bis auf Utfort befinden sich in jedem der Sozialatlasbezirke Grundschulstandorte. Das Fehlen
eines Schulstandortes in Utfort wird durch die unmittelbar umliegenden Grundschulstandorte
kompensiert. In einigen Bezirken sind sogar zwei bzw. drei Grundschulen vorhanden. Moers
verfügt also über eine gute infrastrukturelle Ausstattung im Stadtgebiet.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung gilt es, diese Standorte zu sichern und die Entwicklung von Neubaugebieten dort vorzusehen, wo die Nähe zu den Schulen und die sonstige infrastrukturelle Versorgung gewährleistet sind.
Inklusive Bildung in Regelschulen
In der Regenbogenschule in Rheinkamp-Mitte gibt es für das 1. – 4. Schuljahr inklusive Klassen; hier werden pro Integrationsklasse zwischen vier und sieben behinderte Schüler gemeinsam mit nicht behinderten Schülern unterrichtet. Die Gesamtzahl des Schuljahres 2008/2009
beträgt 20 behinderte Schüler. 108
108
100
Stadt Moers, FB 9
Planungsgruppe MWM
8.3.2
Schulen der Sekundarstufe / Berufsbildende Schulen
Hauptschulen
Moers verfügt heute noch über zwei Hauptschulen, die Justus-von-Liebig-Schule in Meerbeck
und im Schulzentrum am Jungbornpark in Repelen. Künftig wird es nur noch einen gemeinsamen Hauptschulstandort geben: Am Standort Römerstraße / Westerbruchgraben wird zurzeit
eine neue Schule mit Ganztagseinrichtung errichtet.
Realschulen
Realschulen bestehen in Moers-Mitte (Heinrich-Pattberg-Realschule) und im Schulzentrum am
Jungbornpark in Repelen.
Gesamtschulen
Es gibt drei Gesamtschulen im Stadtgebiet Moers, die Anne-Frank-Gesamtschule in Rheinkamp, die Geschwister-Scholl-Gesamtschule in Asberg und die Hermann-Runge-Gesamtschule
in Moers-Mitte.
Gymnasien
Es existieren vier Gymnasien in Moers – das Grafschafter Gymnasium in Moers-Mitte, das
Gymnasium Adolfinum in Moers-Mitte, das Gymnasium Rheinkamp und das Gymnasium in den
Filder Benden ebenfalls in Moers-Mitte 109 .
Inklusive Bildung im Sekundarbereich
Auf Ebene der Sekundarschulen bietet die Anne-Frank-Gesamtschule inklusive Bildungsmöglichkeiten an. In insgesamt 6 Klassen werden 36 behinderte Schüler zusammen mit nicht behinderten Schülern unterrichtet.
Berufsbildende Schulen (Berufskolleg)
In der Trägerschaft des Kreises Wesel befinden sich die Berufskollegs in Moers. Dazu gehören
das Berufskolleg für Technik in Moers-Mitte, das Hermann-Gmeiner-Berufskolleg in Moers-Mitte
und das Mercator Berufskolleg (kaufmännische Schule) in Moers-Mitte. In privater Trägerschaft
steht die Schulabteilung der RAG Bildung Berufskolleg GmbH (Berufskolleg West) mit einem
Standort in Meerbeck und in Moers-Ost. 110
Förderschulen
Im Stadtgebiet existieren zurzeit 2 Förderschulen an 3 unterschiedlichen Standorten. Die städtische Albert-Schweitzer-Schule mit dem Förderschwerpunkte “Lernen“ für die Primar- und Sekundarstufe und dem Förderschwerpunkt “Sprache“ für die Primarstufe hat einen Standort in
Meerbeck sowie eine Dependance in Vennikel (Sozialatlasbezirk Kapellen).
Zudem besteht das Angebot der Hilda-Heinemann-Schule in Moers-Mitte, eine Förderschule
des Kreises Wesels mit dem Schwerpunkt ‚Geistige Entwicklung’. Das Einzugsgebiet der HildaHeinemann-Schule erstreckt sich über die Städte Moers und Neukirchen-Vluyn. 111
Seit Spätsommer 2009 gibt es außerdem einen 4. Schulstandort in Repelen in der ehemaligen
Gemeinschaftsgrundschule Rheim. Der Neukirchener Erziehungsvereins hat hier die HansLenhard-Schule eröffnet, eine Förderschule mit dem Schwerpunkt „emotionale und soziale
Entwicklung“ im Bildungsbereich der Grund- und Hauptschule.
109
110
111
Stadt Moers, FB 9, STAT 08/09
Realnutzung MWM, Stand: Oktober 2008; Homepage Stadt Moers, Stand: 03.07.2008, aktuelle Schülerdaten Stadt Moers,
FB 9, 01/09.
Internetseite der Hilda-Heinemann-Schule, www.hhs-moers.de, Stand: 15.04.2009
Planungsgruppe MWM
101
8.3.3
Sonstige Bildungseinrichtungen
Berufsbildungswerk
Zwischen Pestalozzi- und Wittfeldstraße liegt das Jugenddorf des Berufsbildungswerks Niederrhein, eine Einrichtung des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands (CJD). Es dient lernbehinderten jungen Menschen als Berufsvorbereitung und Berufsausbildung in zahlreichen Berufen des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistungen. So sind am Standort ein Lebensmittelmarkt, Gastronomie, Handwerksbetriebe und Wohnmöglichkeiten untergebracht.
Musikschule
Die Musikschule in Moers-Vinn erteilt praktischen und theoretischen Musikunterricht für rund
2000 Schülerinnen und Schüler 112 schwerpunktmäßig im Alter zwischen 3 und 20 Jahren. Daneben ist sie als Veranstaltungsort ein bedeutsamer Bestandteil der kulturellen Einrichtungen in
Moers
8.4
Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen
Für die Moerser Sportvereine und Schulen werden im Stadtgebiet Turn- und Sportstätten angeboten.
Die Grundlage bildet hier die in den Jahren 2008 und 2009 erarbeitete Sportentwicklungsplanung Moers, ikps-Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung, Juli 2009 (s.a. Kap.
3.2).
In Moers gibt es derzeit sieben städtische Allgemeinsporthallen, von denen aktuell sechs genutzt werden können. Das Sportzentrum in Rheinkamp ist im Frühjahr 2008 aus brandschutztechnischen Gründen geschlossen worden 113 und wird zurzeit neu errichtet. Der Neubau der
Dreifachturnhalle an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule wurde Mitte 2011 fertiggestellt. Die
Sporthalle Adolfinum ist als Dreifachsporthalle neben der Sportnutzung auch für die Nutzung
anderer gesellschaftlicher oder kultureller Veranstaltungen ausgebaut. Die anderen Hallen
(Mindestmaß 21x42 m) sind ausschließlich für Sportveranstaltungen ausgelegt.
Dargestellt sind folgende Angebote:
Sporthalle Sportzentrum Rheinkamp (zurzeit geschlossen)
Sporthalle Adolfinum
Sporthalle Kirschenallee
Sporthalle Berufsbildungszentrum
Sporthalle Henri-Guidet-Zentrum
Sporthalle Heinrich-Pattberg-Realschule
Sporthalle Geschwister-Scholl-Gesamtschule
Daneben gibt es mehrere Turn- und Sporthallen in den Schulen.
Neben dem Freibad Solimare (vgl. Kap. 8.4) wird zurzeit in Rheinkamp das Sportzentrum mit
Schwimmhalle gebaut. Zudem ist die Eissporthalle an der Venloer Straße entsprechend bauleitplanerisch gesichert.
112
113
102
Musikschule Moers, VDM-Liste, Stand: 31.08.2011
Internetseite Stadt Moers, Pressemitteilung 02.05.2008
Planungsgruppe MWM
8.5
Soziale Einrichtungen
Um flexibel auf künftige Anforderungen und sich wandelnde gesellschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können, werden die Einrichtungen für soziale Zwecke durch das Symbol
„Soziale Einrichtung“ gesichert, aber nicht weiter nach Zweck oder Zielgruppe konkretisiert.
8.5.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen
In der Stadt Moers bestehen zahlreiche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Träger sind
unter anderem die Stadt, die evangelische Kirche und die katholische Kirche sowie sonstige
Sozialträger (z.B. sci:moers). Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Moers sind
erstmalig trägerunabhängig sämtliche Einrichtungen erfasst.
8.5.2
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Neben den oben aufgeführten inklusiven Einrichtungen in Kindertageseinrichtungen und Schulen, der Frühförderstelle des Kreises Wesel in der Stadtmitte, dem sozialpädiatrischen Zentrum
im Krankenhaus Bethanien, stationären Wohneinrichtungen mit insgesamt 158 Plätzen, ambulanten Wohnangeboten, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung befinden sich weitere Einrichtungen im Stadtgebiet, die mit entsprechenden Zeichen dargestellt
sind. 114
8.5.3
Seniorenbetreuung
Wie die Einwohnerprognosen der Stadt Moers zeigen, werden Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen für Senioren an Bedeutung zunehmen. Heute bieten die ansässigen Wohn- und Pflegeheime im Stadtgebiet 866 Betreuungsplätze einschließlich Plätze für Kurzzeitpflege an. Sie verteilen sich im Stadtgebiet wie folgt 115 :
Willy-Brandt-Haus ( Rheinkamp-Mitte)
Altenkrankenheim Bethanien (Moers-Mitte)
Privates Altenheim Muhsal (Moers-Ost)
AWO Seniorenzentrum (Moers-Mitte)
Rudolf-Schloer-Stift (Hülsdonk)
AWO Seniorenzentrum (Schwafheim)
Pflegezentrum Am Silbersee (Kapellen)
Tagespflege im Park St. Josef Krankenhaus Vinn
Neben diesen klassischen Wohnheimen werden vermehrt besondere Wohnformen für Senioren
- sog. Service-Wohnen 116 und Betreutes Wohnen 117 - angeboten, die hier nicht im Einzelnen
aufgeführt sind und in den jeweiligen Baugebieten planungsrechtlich zulässig sind.
8.5.4
Einrichtungen für Asylbewerber
Zur Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und Asylbewerbern gibt es in Moers drei
Übergangswohnheime. Diese liegen im östlichen Stadtgebiet von Moers, in der Essenberger
114
115
116
117
Wohnheime für Behinderte oder kranke Menschen sind entsprechend der umgebenden Gebietskategorie als Wohnbauoder Mischbaufläche dargestellt.
Internetseite Stadt Moers, Generationen und Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Einrichtungen, Stand: 21.10.2008
Service-Wohnen: Wohnangebote ergänzt durch Haustechnischen Service; Notrufsicherung; Betreuungsleistungen; Beratungstätigkeit; Regelmäßige Informationstätigkeit; Vermittlungs- und Organisationstätigkeit; Soziale und kulturelle Betreuung.
Betreutes Wohnen: Wohnangebote, oftmals nur ergänzt durch haustechnischen Service und Beratung, ohne Pflege- und
Betreuungsmöglichkeiten.
Planungsgruppe MWM
103
Straße, Bismarckstraße und Franz-Haniel-Straße. 118 Die Darstellung erfolgt nicht als Gemeinbedarfseinrichtung, sondern entsprechend der umgebenden Gebietskategorie.
8.6
Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen
Die medizinische Versorgung ist im Stadtgebiet Moers durch das Krankenhaus Bethanien und
das Krankenhaus St. Josef gewährleistet.
Zusätzlich befindet sich in Kapellen die Fachklinik Peterhof, eine therapeutische Gemeinschaft
für Drogenabhängige.
8.7
Kulturelle Einrichtungen, Kirchen und andere religiöse Einrichtungen
8.7.1
Kulturelle Einrichtungen
Neben den schulischen Angeboten gibt es weitere zahlreiche Bildungsangebote und kulturelle
Einrichtungen, die Moers als Wohn- und Arbeitsstandort qualifizieren. Die wesentlichen öffentlichen Einrichtungen werden hier kurz aufgeführt und sind entsprechend dargestellt:
Kultur- und Bildungszentrum inklusive Bibliothek, Volkshochschule, Stadtarchiv und Kulturbüro im Bereich des ehemaligen Hallenbades an der Wilhelm-Schroeder-Straße
Schlosstheater und Grafschafter Museum im Schloss Moers
Kulturzentrum Rheinkamp, Kopernikusstraße
Musikschule
8.7.2
Kirchen
Katholische Kirche
Im Stadtgebiet bestehen folgende katholische Pfarreien 119 :
Katholische Kirchengemeinde St. Martinus mit den katholischen Pfarreien St. Martinus, Repelen, St. Ida in Eick, St. Barbara in Meerbeck, St. Marien in Hochstraß, St. Konrad in
Scherpenberg
Katholische Pfarrgemeinde St. Josef in Moers-Mitte
Katholische Pfarrgemeinde St. Bonifatius in Asberg
Katholische Pfarrgemeinde St. Ludger in Kapellen
Der Standort der katholischen Kirche in Schwafheim am Länglingsweg wird aufgegeben. Der
Bebauungsplan schlägt hier eine Arrondierung mit Wohnnutzung / Einzelhandel / Dienstleistung
vor (Mischgebiet).
Evangelische Kirche
Im Stadtgebiet bestehen folgende evangelische Kirchengemeinden: 120
Evangelische Kirchengemeinde Repelen (die älteste Kirche am Niederrhein 121 )
Evangelische Kirchengemeinde Meerbeck
Evangelische Kirchengemeinde Eick
Evangelische Kirchengemeinde Utfort
Evangelische Kirchengemeinde Moers-Hochstraß
118
119
120
121
104
Internetseite Stadt Moers, Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern und Asylbewerbern, Stand: 05.11.2008
Internetseite Stadt Moers, Kirchen in Moers – online, Stand: 21.04.2011
Internetseite Stadt Moers, Kirchen in Moers – online, Stand: 21.04.2011
Internetseite Stadt Moers, Kirchen in Moers – online, Stand: 21.04.2011
Planungsgruppe MWM
Evangelische Kirchengemeinde Moers-Scherpenberg
Evangelische Kirchengemeinde Moers-Asberg
Evangelische Kirchengemeinde Moers
Evangelische Kirchengemeinde Schwafheim
Evangelische Kirchengemeinde Kapellen
Zusätzlich sind drei evangelisch freikirchliche Gemeinden, eine freie evangelische Gemeinde
und eine evangelisch freikirchliche Gemeinde der Baptisten in Moers vertreten.
8.7.3
Sonstige Kirchen / religiöse Gemeinschaften
Im Stadtgebiet Moers befinden sich vier Einrichtungen der Neuapostolischen Kirche, zwei Einrichtungen der Christus-Gemeinde, mehrere Islamische Zentren und weitere religiöse Einrichtungen.
8.8
8.8.1
Sonstige Gemeinbedarfseinrichtungen
Katastrophenschutz
Südlich der Homberger Straße, im Bereich des Wäldchens, existiert eine ehemalige Panzerreparaturwerkstatt, die durch das Technische Hilfswerk (THW) genutzt und als Gemeinbedarfsfläche Katastrophenschutz dargestellt wird.
8.8.2
Justizvollzugsanstalt
Entsprechend der bestehenden Situation wird der Bereich der Justizvollzugsanstalt Kapellen als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Justizvollzugsanstalt dargestellt. Die Darstellung dient der Standortsicherung und zur Gewährleistung potentiell geringfügiger Entwicklungsmöglichkeiten über den Bestandsschutz hinaus.
8.9
Neudarstellungen
Die Stadt Moers verfügt über ein umfassendes und überwiegend ausreichendes Angebot an
sozialen Einrichtungen.
Ziel der Flächennutzungsplanung ist es, die bestehenden Standorte zu sichern, die auch künftig
erforderlich sein werden und dort Ausweitungen vorzunehmen, wo entsprechender Erweiterungsbedarf zu erwarten ist. Daher werden im Flächennutzungsplan an drei Stellen Erweiterungen der Gemeinbedarfsflächen dargestellt. Die Standortbewertung erfolgte nach den in Kapitel
5.8.1 dargelegten Eignungskriterien.
Planungsgruppe MWM
105
Stadtbezirk Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
Standort GB 4.1 Repelener Straße
3,51 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Moers-Mitte nördlich des Stadtzentrums und östlich des
Gewerbegebietes Hülsdonk. Die Umgebung ist westlich der Fläche hauptsächlich von Gewerbestrukturen geprägt, südlich liegen die Gebäude des Berufskollegs und der Hilda-HeinemannSchule (Förderschule des Kreises Wesel). Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt
und ist als solche im Alt-FNP dargestellt.
Das Gebiet ist über die Repelener Straße (L 399) und Rheurdter Straße (L 474) unmittelbar an
das regionale Verkehrsnetz angebunden. Jedoch ist die besonders für Gemeinbedarfsflächen
wichtige Anbindung an das ÖPNV-Netz als nicht optimal einzustufen, ca. 630 m entfernt liegt
die nächste Haltestelle. Positiv wurde der Standort hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Naherholungsflächen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten grenzen unmittelbar an.
Anschlussmöglichkeiten an das Gasnetz sind vorhanden. Eine Anbindung an das Wasser- und
Stromnetz ist mit etwas Aufwand erreichbar. Eine Möglichkeit zur Entwässerung ist ebenfalls
nicht direkt gegeben.
Im verbindlichen Bauleitplanverfahren sind die Immissionsauswirkungen des angrenzenden
Gewerbegebietes zu prüfen.
Die Flächeninanspruchnahme ist aufgrund erheblicher Auswirkungen auf den Boden sowie bedingt erheblicher Auswirkungen auf die Landschaft, das Klima sowie Pflanzen und Tiere mit
insgesamt mittleren Umweltauswirkungen verbunden. Es wird empfohlen, die Bebauung nach
Osten hin in der Höhe zu begrenzen und am Gebietsrand einzugrünen. Dies ist im nachfolgenden Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.
Um zukünftige Entwicklungen des Schulstandortes flexibel gestalten zu können, wird der Bereich als Arrondierung der Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Städtebauliche und landschaftsökologisch ist eine Inanspruchnahme der Fläche vertretbar.
Standort GB 4.2 Rheinberger Straße / Bethanien
2,3 ha
Der Standort liegt südöstlich des Siedlungskörpers Utfort. Nordwestlich der Fläche liegen die
Wohnbauflächen der Siedlung Utfort, östlich und südlich grenzen Gemeinbedarfsflächen des
Krankenhauses Bethanien an, nördlich befindet sich das Berufsbildungswerk. Der Standort ist
daher stadträumlich und städtebaulich für eine Gemeinbedarfsflächenentwicklung gut geeignet.
Der Bereich ist derzeit im Alt-FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, ein kleiner Bereich
als Versorgungsfläche. Der Standort ist heute überwiegend durch Gehölzstrukturen geprägt.
Das Gebiet ist über die Rheinberger Straße (L137) optimal an das regionale Verkehrsnetz angebunden. Ebenfalls sehr gut ist die besonders für Gemeinbedarfsflächen wichtige Anbindung
an das ÖPNV-Netz, ca. 270 m entfernt liegt die nächste Haltestelle mit 15 Minuten Taktung.
Positiv wurde der Standort auch hinsichtlich „Fahrradfreundlichkeit“ bewertet.
Eine Möglichkeit zur Entwässerung ist mit vertretbarem Aufwand über einen Schmutzwasserkanal gegeben. Evtl. ist der Anschluss an einen Regenwasserkanal möglich. Anschlussmög106
Planungsgruppe MWM
lichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz sind vorhanden. Naherholungs- und Spielmöglichkeiten sind in vertretbarer Entfernung zu erreichen.
Die Prüfung der Umweltkriterien bezog sich auf einen größer abgegrenzten Bereich bis zur
Bergwerkstraße. Bei einer Inanspruchnahme in dieser Abgrenzung ist die Planung mit erheblichen Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere verbunden. Darüber hinaus zerstört sie im Zusammenwirken mit anderen Bauflächen das Potenzial zur Entwicklung einer klimawirksamen Grünverbindung östlich der Innenstadt. Auf die übrigen Schutzgüter sind nur vergleichsweise geringfügige Auswirkungen zu erwarten. Insofern werden die Umweltauswirkungen insgesamt als mittel beurteilt. Aufgrund der landschaftsökologischen Einschätzung wurde daraufhin die Flächendarstellung entsprechend reduziert, so dass mit der aktuellen Flächenausweisung dem Klimaschutz ausreichend Rechnung getragen wird.
Um zukünftigen Entwicklungen der Gemeinbedarfseinrichtungen - vor dem Hintergrund einer
älter werdenden Bevölkerung insbesondere der bestehenden Senioreneinrichtung - Rechnung
zu tragen, wird der Bereich als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Aufgrund der stadträumlichen
und städtebaulichen Eignung sowie der erschließungstechnischen Voraussetzung ist diese Flächenausweisung zu befürworten.
Stadtbezirk Schwafheim
Standort GB 6.1 Seniorenzentrum Schwafheim
1,01 ha
Der Standort liegt am nördlichen Siedlungsrand von Schwafheim, zwischen der Wohnbebauung
um den Siedweg und dem Seniorenzentrum. Südlich und östlich der Fläche grenzen Wohngebiete an, nördlich neben dem Seniorenzentrum großflächige Waldbestände. Der Bereich ist im
Alt-Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt und heute bewaldet.
Städtebaulich und erschließungstechnisch bietet sich eine Arrondierung zwischen bestehender
Gemeinbedarfsfläche und Wohnbebauung an. Jedoch ist das Gebiet nicht optimal an das regionale Verkehrsnetz angebunden, auch die Anbindung an das ÖPNV-Netz ist ungünstig. Daher
bietet sich an die Fläche zur Ergänzung des bestehenden Seniorenzentrums vorzuhalten, jedoch ist auch eine Nutzung durch andere soziale Einrichtungen vorstellbar. Die Fahrraderreichbarkeit ist gewährleistet.
Eine Möglichkeit zur Entwässerung ist mit vertretbarem Aufwand über einen Schmutzwasserkanal gegeben. Anschlussmöglichkeiten an das Gas-, Strom- und Wassernetz sind vorhanden.
Der Standort eignet sich aus städtebaulicher und erschließungstechnischer Sicht als Ergänzung
des bestehenden Seniorenzentrums und wird daher als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, dass aufgrund des demographischen Wandels davon auszugehen ist, dass im gesamten Stadtgebiet der Bedarf an Einrichtungen jeglicher Art für Senioren steigen wird. Schwafheim zeigt heute bereits einen hohen Anteil in der Altersgruppe der 45
bis unter 65-Jährigen.
Planungsgruppe MWM
107
8.10 Rücknahmen und Anpassungen
Rücknahmen
Aufgrund der demographischen Entwicklung und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind in
folgenden Bereichen Rücknahmen von Gemeinbedarfsflächen im FNP berücksichtigt:
Schulstandort Ernst-Holla-Straße
Kindergarten Holderberg
Teilbereich Achterathsfeldschule, Kapellen
Schulstandort Wupperstraße Kapellen
Die Standorte sind im Erläuterungsplan Nr. 3 Neudarstellungen nicht als Rücknahmen sondern
als neue Wohn-/gemischte Baufläche dargestellt. Die Begründung für die Neudarstellungen findet sich in Kapitel 5.8.2.
Die folgende Fläche ist dagegen im Erläuterungsplan Nr. 3 auch als Rücknahme aufgeführt:
GB 4.3 R Moers-Mitte
- 2,28 ha
Im Bereich der Berufsschule im Norden von Moers-Mitte an der Repelener Straße erfolgte eine
Anpassung der Baufläche an die Bestandssituation durch Ausweitung der Grünfläche im Bereich des bestehenden Spiel- und Sportplatzes.
Anpassungen
Utfort, Wittfeldstraße / Eurotec-Ring (sci-Jugenddorf)
Der bislang als öffentliche Verkehrsfläche dargestellte Parkplatz im Bereich Wittfeldstraße / Eurotec-Ring ist der angrenzenden Gemeinbedarfseinrichtung (Jugenddorf) zugehörig. Aufgrund
dessen und für eventuelle zukünftige Erweiterungs- oder Umstrukturierungsabsichten der Einrichtung wird der Bereich nun als Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Stadtbezirk
Entwicklungsflächen
Gemeinbedarf
Repelen
Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort
Meerbeck / Moers-Ost
Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
GB 4.1
3,51
GB 4.2
2,3
5,81
GB 6.1
1,01
1,01
Asberg
Schwafheim
Kapellen
Summe
Tabelle 18:
122
108
6,82
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Gemeinbedarfsflächen nach Stadtbezirken 122
Hinweis: nicht berücksichtigt in dieser Tabelle sind Anpassungen an die Bestandssituation
Planungsgruppe MWM
9.
FLÄCHEN FÜR DEN ÜBERÖRTLICHEN VERKEHR UND DIE ÖRTLICHEN HAUPTVERKEHRSZÜGE; FLÄCHEN FÜR VERSORGUNGSANLAGEN, ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG UND ABLAGERUNGEN
Das Thema 'Technische Infrastrukturausstattung' ist ein wichtiger Bestandteil für die Flächennutzungsplanung. Hier werden wesentliche Vorgaben durch raumwirksame Vorinvestitionen der
Stadt Moers und anderer Träger gestellt. Dabei sind vorhandene und geplante Anlagen der
technischen Infrastruktur wie das Straßen- oder Leitungsnetz im Stadtgebiet nur teilweise darstellungsrelevant und genießen sozusagen „Bestandsschutz“ im FNP, zum anderen definieren
sie den vorhandenen oder erforderlichen Erschließungs- und Ausstattungsgrad und sind ein
wesentliches Kriterium von Standortbewertungen für potentielle Neubaugebiete.
9.1
Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge
Parallel zum Stadtentwicklungskonzept und zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes
wird derzeit ein Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet (vgl. Kap. 3.2.4). Eine integrierte Betrachtung von Städtebau und Verkehrsplanung ist in der Flächennutzungsplanung unerlässlich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Siedlungsstruktur in der Kommune zu. Sie ist eine wesentliche Ursache für Ausmaß und Struktur des Verkehrs und Ansatzpunkt für Verkehrsminimierung durch bauliche Dichte bzw. Arrondierung.
Geplante siedlungsstrukturelle Veränderungen und stadtplanerische Absichten sind auf ihre
verkehrlichen Folgen hin zu prüfen und zu beurteilen und an den Zielen der Verkehrsentwicklungsplanung zu messen und umgekehrt. Zusätzlich sollten von vorhandenen Verkehrsachsen
ausgehende Immissionen bei Neuplanungen von Siedlungsbereichen berücksichtigt werden
und entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die zur Minderung oder Vermeidung von
Beeinträchtigungen führen.
Ziel in der Bauleitplanung ist eine verkehrsvermeidende Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur
(Städtebauliche Konzeption der kurzen Wege und Siedlungsverdichtung) und verstärkte Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur bei der Entwicklung neuer Siedlungsoder Gewerbeflächen (Ausnutzung/ Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes).
Im Flächennutzungsplan werden gem. §5 (2) Nr. 3 BauGB die Flächen für den überörtlichen
Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge dargestellt. Die folgenden Aussagen beruhen
zum Großteil auf den Inhalten des Entwurfs zum Verkehrsentwicklungsplan.
9.1.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Lage im Raum
Moers liegt in der westlichen Ballungsrandzone des Ruhrgebietes direkt an den Schnittstellen
der Autobahnen BAB 40, BAB 42 und BAB 57. Östlich des Stadtgebietes verläuft der Rhein.
Aufgrund dieser zentralen Lage und schnellen Verbindung zu den Nachbarländern, den Städten
Krefeld und Duisburg mit dem Duisburger Hafen und dem Düsseldorfer Flughafen besitzt Moers
eine große Bedeutung und gilt als starker Standort in der Region.
Klassifiziertes Straßennetz
Auffallend in Moers ist die optimale Verkehrsanbindung und überdurchschnittlich hohe Erreichbarkeit durch drei Autobahnen, ergänzt durch zahlreiche Landesstraßen, Kreisstraßen und
kommunale Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen. In Nord-Süd-Richtung verläuft die
BAB 57 (Köln-Niederlande), die in den nächsten Jahren bis zum Autobahnkreuz Kamp-Lintfort
sechsspurig ausgebaut wird. Die BAB 40 (Ruhrschnellweg Venlo – Dortmund) und BAB 42
(Kamp-Lintfort – Dortmund) verlaufen in Richtung Ost-West und verbinden Moers mit dem
Ruhrgebiet. Eine dichte Abfolge von 5 Autobahnanschlussstellen und zwei Autobahnkreuze im
Stadtgebiet komplettieren diese Standortvorteile.
Die vorhandenen Landesstraßen verlaufen in weiten Teilen anbaufrei an den Rändern der Siedlungsgebiete und sind größtenteils auf die Innenstadt ausgerichtet. Sie verbinden Moers mit den
Planungsgruppe MWM
109
umgebenden Nachbarstätten Kamp-Lintfort (L 399, L 287), Rheinberg (L137, L10), Duisburg
(L287, L475, L140, L237, L137 und L398), Krefeld (L9, L475, L137) und Neukirchen-Vluyn
(L474, L140, L398, L475) sowie weiteren anliegenden Kommunen der Region. Ebenso stellen
sie die Verbindungen zwischen den Moerser Stadtteilen und den Autobahnanschlussstellen her.
Darüber hinaus übernehmen die L140 (Venloer Straße) und L287 (Verbandsstraße) wichtige
Funktionen einer Ortsumgehung. Die Römerstraße (L237) stellt die Verbindung zur BAB 40
bzw. zur BAB 42 her und schafft eine Entlastungsfunktion für die Rheinberger Straße (L137).
Gleichzeitig bindet sie wichtige Gewerbeareale an das regionale Netz an. Gleiches gilt für die
L474 (Rheurdter Straße) und L399 (Kamper Straße), die die westlich gelegenen Gewerbeareale
(Hülsdonk und Genend) an die BAB 57 anbinden.
Die Kreisstraßen K1, K3, K15 und K30 sowie die kommunalen Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen ergänzen diese Verkehrsanbindungen und schließen die Siedlungsbereiche an das regionale Netz an 123 .
Diese klassifizierten Straßen und kommunalen Hauptverkehrs- und Haupterschließungsstraßen
sind im FNP-Vorentwurf entsprechend als Flächen für den überörtlichen und örtlichen Verkehr
dargestellt.
Ruhender Verkehr
Im Rahmen des zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans wurden auch
die Anlagen des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt (aufbauend auf der im Jahr 2008 erstellten Untersuchung des Büros BVS Rödel & Pachan) sowie in den Stadtteil- und Nahversorgungszentren analysiert und bewertet. Sowohl in der Innenstadt als auch in den Stadtteil- und
Nahversorgungszentren sind ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden. Das Parkraumangebot soll auch zukünftig erhalten bleiben. Die öffentlichen Parkplätze und P+R-Anlage am
Bahnhof sind im FNP-Vorentwurf entsprechend gesichert 124 .
9.1.2
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Schienenverkehr
Durch das Stadtgebiet führt die Deutsche-Bahn-Strecke 498 des Regionalverkehrs Duisburg –
Moers – Xanten, auf der die Regionalbahn RB 31 „Der Niederrheiner“ Moers an den Hauptbahnhof Duisburg und somit an das (Fern-)Bahnnetz anbindet. Der Bahnhof der Stadt Moers
liegt ca. 1 km vom Zentrum entfernt. Zusätzlich werden auf dieser Strecke auch die Haltepunkte
Alpen, Millingen, Rheinberg, Trompet, Rumeln und Rheinhausen angefahren. Im Dezember
2009 hat die NordWestBahn 125 den Betrieb auf dieser Regionalbahnstrecke übernommen.
In beiden Fahrtrichtungen werden Verbindungen im Stunden-Takt angeboten, zu den Morgenund Abendspitzen auch mit geringeren Abständen.
Des Weiteren befinden sich zwei Strecken der ehemaligen Moerser Kreisbahn im Gebiet der
Stadt Moers, Moers Kreisbahnhof – Hülsdonk – Neukirchen-Vluyn und Meerbeck – DuisburgBaerl – Rheinberg. Die ehemalige Moerser Kreisbahn wird seit 1967 durch die NIAG (Niederrheinische Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft) betrieben. Auf Teilstrecken finden Gütertransporte statt, z.B. werden zweimal wöchentlich Betriebe im Gewerbegebiet Hülsdonk angefahren.
Weitere Eisenbahnstrecken liegen in Repelen bzw. Meerbeck – Moers-Ost – Eick und werden
nur noch eingeschränkt durch den Güterverkehr genutzt. Die Eisenbahnstrecke in Repelen wird
derzeit sogar noch mehrfach täglich durch die RAG (Bergbau) genutzt. Eine weitere Güterbahnstrecke besteht zwischen dem Betriebsstandort Sasol und dem Rheinhafen Orsoy.
Die bestehenden Trassen und Bereiche sind als Flächen für Bahnanlagen im FNP-Vorentwurf
dargestellt.
123
124
125
110
Siehe auch Verkehrsentwicklungsplan Stadt Moers, Zwischenbericht zur Bestandsanalyse, Planersocietät, Dortmund, März
2009
Stadt Moers, FD 8.2, August 2011
Die NordWestBahn ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Veolia Verkehr, der Stadtwerke Osnabrück AG und der Verkehr
und Wasser GmbH, Oldenburg. Quelle: www.vrr.de 05.01.2010
Planungsgruppe MWM
Die Städte Duisburg, Kamp-Lintfort, Moers, und Neukirchen-Vluyn sowie der Kreis Wesel beabsichtigen im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes, die sogenannte NiederrheinBahn zu reaktivieren, d.h. den Schienenpersonennahverkehr Duisburg – Moers über Moers hinaus bis nach
Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn zu verlängern. 126 (siehe Kapitel 12.3.3)
Regional- und Stadtbus
Aufgabenträger des ÖPNV ist der Kreis Wesel. Der Zentrale Busbahnhof (ZOB) befindet sich in
der Stadtmitte im Bereich Königlicher Hof, eine weitere Hauptumsteigemöglichkeit ist im Bereich Bahnhof gegeben.
Die ÖPNV-Anbindung zum (Fern-)Bahnnetz ist für Reisende aus den Stadtbezirken relativ
schlecht aufgrund der fehlenden direkten Anbindung an das Schnellbusnetz. Sonst kann aufgrund des radial auf das Moerser Stadtzentrum ausgerichteten Busnetzes das Zentrum selbst
meist zügig erreicht werden. Auch bestehen Direktverbindungen in Duisburger Stadtteile aus
allen angrenzenden Stadtteilen. 127
Die Stadt Moers verfügt mit der Linie SB 10 (Neukirchen-Vluyn - Duisburg), der SB 30 (Geldern
– Kamp-Lintfort – Moers – Duisburg) und der SB 80 (Moers – Duisburg – Krefeld-Uerdingen)
über mehrere Schnellbusanbindungen. Schnellbusse fahren überwiegend über übergeordnete
Straßen und verbinden so auf direktem Wege Stadt- und Gemeindezentren miteinander. Darüber hinaus stellen sie weitere Anschlussmöglichkeiten für Reisende der Bahn dar. 128
Im Rahmen der VEP-Erarbeitung wurde das ÖPNV-Netz auch hinsichtlich der Erschließungsqualität der Siedlungsbereiche untersucht. Als Erschließungsstandard wurde hierbei gemäß den
Festlegungen im Nahverkehrplan des Kreises Wesel eine Haltestellenentfernung von 300 m
Luftlinie angesetzt. Weitere Kriterien sind ein 30-min-Takt sowie die direkte Anbindung an das
Stadtzentrum. 129 In Moers fallen als bestehende Erschließungslücken insbesondere die Gewerbegebiete auf. Des Weiteren gibt es Erschließungslücken in den Randbereichen der Wohngebiete: im Westen von Kapellen, im Westen von Schwafheim, im Westen von Utfort und im Süden von Eick. Auffällig ist insbesondere die fehlende ÖPNV-Anbindung im Neubaugebiet Meerbeck-Ost. 130
Die Bedienungsqualität der Buslinien zeichnet sich nur räumlich begrenzt mit einem attraktiven
15-Minuten-Takt aus (Linien 911,921 nach Duisburg, Repelen und Kamp-Lintfort). Die übrigen
Linien sind durch einen Stunden- oder Halbstundentakt geprägt. Insgesamt führt die geringe
Taktdichte dazu, dass die Netzwirkung im Busnetz verloren geht. Die Nutzung einzelner Buslinien bleibt attraktiv, Umsteigen und das Nutzen mehrerer Linien ist jedoch aufgrund der langen
Übergangszeiten unbequem. 131
126
127
128
129
130
131
Betriebsuntersuchung der Niederrrhein Bahn, DE-Consult, 2003
Vgl. Verkehrsentwicklungsplan Stadt Moers, Zwischenbericht zur Bestandsanalyse, Planersocietät, Dortmund, März 2009
und Stadt Moers, FD 8.2, August 2011
Stadt Moers, FD 8.2, August 2011
Stadt Moers, FD 8.2, August 2011
Vgl. Verkehrsentwicklungsplan Stadt Moers, Zwischenbericht zur Bestandsanalyse, Planersocietät, Dortmund, März 2009,
S. 62
Ebenda, S. 67
Planungsgruppe MWM
111
9.2
9.2.1
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
Energie
Stromversorgung
Das Hoch- und Höchstspannungsnetz (220 kV – 380 kV) wird von der RWE Transportnetz
Strom GmbH betrieben. Das 110 kV – Netz ist Eigentum der RWE Rhein-Ruhr Aktiengesellschaft und wird unterhalten von der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.
Strom wird im nördlichen Stadtgebiet über die 220-/380-kV Leitung Utfort – Walsum und im weiteren Verlauf über die 220-/380-kV Leitung Utfort – St. Tönis und die 220 kV Leitung Osterath –
Wesel/Niederrhein geliefert. An diese Leitungen schließen drei 110 kV Leitungen an.
Im südlichen Stadtgebiet wird der Strom über die 220-/380-kV Leitung Pkt. Neukirchen – Pkt.
Uerdingen und den 220 kV Anschluss Duisburg/Hochfeld geliefert. Die Hochspannungsfreileitung (110 kV) Anschluss Uerdingen im Süden von Schwafheim wird innerhalb der bestehenden
Trasse künftig erneuert.
In Utfort besteht ein Umspannwerk, weitere Umspannanlagen befinden sich in Schwafheim und
Meerbeck.
Hauptlieferant der Stromversorgung in Moers ist die ENergie Wasser NIederrhein GmbH (ENNI). Sie ist Eigentümerin des Niedrig- und Mittelspannungsnetzes sowie zahlreicher Transformationsstationen.
Das Unternehmen ENNI ist 1994 aus den kommunalen Stadtwerken Moers und NeukirchenVluyn gemeinsam mit den beiden privaten Gesellschaften rhenag (Rheinische Energie AG,
Köln) und RWE Rhein Ruhr AG entstanden. Das Versorgungsgebiet der ENNI erstreckt sich
neben Moers auch über die Stadt Neukirchen-Vluyn.
Die FNP-relevanten Leitungstrassen (ab 110 kV), Umspannwerk und Umspannanlagen sind im
Flächennutzungsplan dargestellt. In Leitungs- und Anlagennähe bestehen Restriktionen für
bauliche Nutzungen (Schutzstreifen und Schutzabstand), die je nach Spannungsfeld und Lage
variieren, so dass diese im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung oder Detailplanung abzufragen sind. 132
Ferngasleitungen
Bis an die jeweiligen Übergabestationen versorgt die Open Grid Europe GmbH das Stadtgebiet
mit den in Tabelle 18 dargestellten Ferngasleitungen.
Die grundbuchlich gesicherten Schutzstreifen der Gasfernleitungen schafft die räumlichen Voraussetzungen zur Überwachung und untersagt auf Grundlage technischer Vorschriften bestimmte Nutzungen und Tätigkeiten innerhalb dieses Streifens.
132
112
Gem. Telefonat mit RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, 30.09.2009
Planungsgruppe MWM
Leitungsnummer Durch- BI./Bezeichnung
(LNr.)
messer
4
DN 300 Bl. 1-25, Moers - Krefeld
Bl. 8-28, Zeche Friedrich
4/1
DN 400 Heinrich Moers
Bl. 1, Pattbergschächte
4/1/1
DN 300 Zeche Rheinpreussen
DN
Bl.1, 2. Anschluss Pattberg
4/1/3
500/600 Schächte Repelen
Bl. 1-8, Verbindungsleitung
4/1/8
DN 500 Genend Moers
Bl. 1, Verbindungsleitung
4/1/9
DN 500 Moers, Stormstraße
4/1/40
4/1/41
4/1/55
4/1/62
4/3
4/16
4/16/3
4/16/6
4/29
4/29/1
4/29/2
Tabelle 19:
Betrieb
Schutzstreifen
(gesamt)
8m
8m
außer Betrieb
außer Betrieb
Bl.1, Anschluss Pferdsweide,
DN 200 Stadtwerke Moers
Bl. 1, Verbindungsleitung
zwischen LNr. 4/1/8 und LNr.
DN 200 4/1/40
DN 500 Bl. 1, Anschluss Stormstraße
Bl. 1-2, Anschluss TrofuDN 200 Neukirchen
Bl. 5, 1. Anschluss Gaswerk
DN 100 Moers
außer Betrieb
Bl. 1-20, 2. Leitung Moers
DN 500 Krefeld Uerdingen
Bl. 1, Carp. und Hones
DN 100 Moers
DN 100 Bl. 1, Tersteegen Kapellen
außer Betrieb
Bl. 1-11, Anschluss
DN 400 Sachtleben
DN 400 Bl. 1, Fernheizwerk Moers
DN
Bl. 1, Anschluss Moers
150/100 Kornstraße
8m
8m
8m
8m
8m
8m
8m
8m
8m
8m
8m
Ferngasleitungen
Quelle: PLEdoc, Unternehmen der E.ON, Essen, September 2008, eigene Darstellung
Das Merkblatt zur Berücksichtigung von unterirdischen Ferngasleitungen bei der Aufstellung
von Flächennutzungsplänen 133 fordert u.a. die Beachtung folgender Vorgaben:
Nachrichtliche Übernahme der Leitungen mit Schutzstreifen (Aufgrund der schlechten Lesbarkeit im Maßstab 1:10.000 wird auf die zeichnerische Darstellung des Schutzstreifens verzichtet).
Im Schutzstreifen sind nicht zulässig die Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen
Anlagen, die Einleitung aggressiver Abwässer und sonstige leitungsgefährdende Einwirkungen oder Beeinträchtigungen.
Besondere Zustimmung ist nötig für Freilegung der Leitungen, Sprengungen in Leitungsnähe und Niveauänderungen im Schutzstreifen.
Rechtzeitige Abstimmung wird gefordert bei Neubau von Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln, Freileitungen und Gleisanlagen sowie bei Ausschachtungsarbeiten oder der
vorübergehenden/dauernden Lagerung von Erdaushub, Baumaterial und sonstigen Stoffen.
In einem 2,5 m breiten Streifen jeweils neben der Leitung muss die Pflanzung von Bäumen
und tief wurzelnden Sträuchern vorher mit dem zuständigen Betreiber abgesprochen werden.
Die Errichtung von Windkraftanlagen erfordert einen einzuhaltenden Mindestabstand von
25m zwischen Ferngasleitung und Rotormast.
133
Merkblatt, Berücksichtigung von unterirdischen Ferngasleitungen bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, E.ON
Ruhrgas AG, Essen, Mai 2006
Planungsgruppe MWM
113
Die Gasfernleitungen stellen Restriktionen für bauliche Anlagen und Neubaugebiete, Windenergieanlagen und Abgrabungsflächen dar und werden im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.
Örtliche Gasversorgung
Die ENNI ist alleiniger Gaslieferant und betreibt im gesamten Stadtgebiet das Gasleitungsnetz.
Rund 5.500 Kunden einschl. Handel, Gewerbe und Industrie sind an das Gasnetz angeschlossen. ENNI versorgt die Moerser Haushalte mit ca. 240 Mio. kWh Erdgas pro Jahr (ca. 24 Mio.
m³).
Das Gasleitungsnetz besteht aus einem Versorgungsnetz Niederdruck von 199,7 km Länge und
dem Transportnetz Niederdruck von 32,2 km Länge sowie einem Versorgungsnetz Mitteldruck
von 25,2 km und einem Transportnetz Mitteldruck von 46,1 km Länge. Im gesamten Versorgungsgebiet sind 10.309 Hausanschlüsse Niederdruck und 3.703 Hausanschlüsse Mitteldruck
vorhanden. 134
Für die Einspeisung in das Endverteilungsnetz der ENNI stehen die folgenden GasÜbergabestationen zur Verfügung: Vennikel, Bahnhofstraße, Industriestraße, Walpurgisstraße,
Pferdsweide, Krefelder Straße, Bergwerkstraße und Stormstraße 135 .
Mineralöl
Quer durch das Stadtgebiet im Bereich einer ehemaligen Bahntrasse nördlich von Utfort verläuft
eine Mineralöltransportleitung der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (RMR).
Die RMR ist zuständig für den Transport von Mineralöl zwischen dem Raffineriestandort KölnGodorf und den Verbraucherzentren Frankfurt und Ludwigshafen sowie über Dinslaken bis zur
Übergabestation an die RRP-Pipeline in Venlo. Dort erfolgt die Übernahme von Mineralöl aus
dem Rotterdamer Raum.
Diese Mineralöl-Produktenpipeline mit Fernwirkkabel verläuft nördlich von Utfort in Ost-WestRichtung. Westlich der A57 befindet sich eine der Fernleitung zugehörige Schieberstation.
Der Schutzstreifen hat eine Breite von 10,00 m, der aufgrund der schlechten Lesbarkeit im
Maßstab 1:10.000 zeichnerisch nicht dargestellt wird.
Im Merkblatt über die Berücksichtigung von RMR-Mineralöl-Fertigproduktenfernleitungen sind
für Bauleitpläne folgende Vorgaben für den Schutzstreifen enthalten 136 :
Verbot von Bau- und Schachtarbeiten aller Art
Niveauveränderungen wie Aufschüttungen und Abgrabungen
Abbau von Bodenvorkommen
Anpflanzungen von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern
Aufstellung von gegründeten Masten, Pfählen, Pfosten, Pfeilern u.ä.
Untergrundslockerung, Weinbergsrodungen/-rigolen, Maulwurfsdränagen, u.ä. über eine im
Einzelfall zu bestimmende Tiefe hinaus
Einleitung aggressiver Abwässer
Befahren mit Fahrzeugen, die schwerer sind als übliche landwirtschaftliche Fahrzeuge
Rammarbeiten, Bohrungen und Sprengungen
alle sonstigen Maßnahmen, welche die Sicherheit der Anlagen gefährden und den Zugang
nachträglich beeinträchtigen können
134
135
136
114
Schreiben der ENNI, 12.01.2009, Stand: 31.12.2007
Schreiben der ENNI, 12.01.2009
Merkblatt, Berücksichtigung von unterirdischen Ferngasleitungen bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, E.ON
Ruhrgas AG, Essen, Mai 2006
Planungsgruppe MWM
Bei Neubau von Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln, Freileitungen und Gleisanlagen sowie bei Ausschachtungsarbeiten sollte eine rechtzeitige Abstimmung erfolgen.
Die Mineralölfernleitung (Bezeichnung FÖ/RMR) wird nachrichtlich in den FNP-Vorentwurf übernommen. In der Legende wird auf den Schutzstreifen mit der Breitenangabe von 10,00 m
hingewiesen. 137
9.2.2
Regenerative Energien
Windenergienutzung
Die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen (WEA) im Flächennutzungsplan hat das Gewicht eines öffentlichen Belangs, der in der Regel Windenergieanlagen an
anderer Stelle entgegensteht (§35 (3) Nr. 3 BauGB). 138 Voraussetzung für das Ausweisen einer
oder auch mehrerer Konzentrationszonen ist, dass das ganze Gemeindegebiet auf geeignete
Areale untersucht wurde. Es ist zu begründen, welche Zielsetzungen und Kriterien für die Abgrenzung der WEA-Konzentrationszone(n) ausschlaggebend waren.
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Moers auf Grundlage des
aktuellen Windenergieerlasses NRW 2011 eine Überprüfung des Stadtgebiets vorgenommen. 139 Diese erfolgte in zwei Schritten:
3. Makroanalyse: Gestützt durch ein Geographisches Informationssystem wurden Tabuzonen
um schutzwürdige Nutzungen festgelegt. Datenbasis war die vorhandene und geplante Bodennutzung des FNP-Vorentwurfes.
4. Mikroanalyse: Die sich aus der Makroanalyse ergebenen potentiellen „Gunstflächen“ wurden „händisch“ detailliert hinsichtlich weiterer Restriktionen überprüft.
Als Beispielanlage für eine realistische Betrachtung wurde eine Referenzanlage mit den folgenden technischen Daten zugrunde gelegt: 108,4 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser, 149,4
m Gesamthöhe, 2,3 MW Nennleistung, 104 dB(A) Schalleistungspegel.
Makroanalyse
In der Makroanalyse wurden folgende Tabuzonen definiert, aus denen sich im Umkehrschluss
potentielle „Gunstflächen“ für Windenergieanlagen im Stadtgebiet ergeben:
a) Siedlungsbereiche
650 m Schutzzone um Sondergebiete für Erholung
500 m Schutzzone um Wohngebiete (WA)140
300 m Schutzzone um Mischgebiete (MI) / Dorfgebiete (MD) / Wohnnutzungen im Außenbereich
200 m Schutzzone um Gewerbegebiete (GE)
b) Infrastruktur
100 m Schutzzone um Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV
75 m Schutzzone um Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
75 m Schutzzone um Bahnanlagen
137
138
139
140
Merkblatt 3250 der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H., Stand: 20.04.2004
Anlagen, die überwiegend zur Eigenversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs Strom erzeugen, dürfen im Außenbereich ungeachtet bestehender WEA-Konzentrationszonen errichtet werden.
„Mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im neuen Flächennutzungsplan Moers - Untersuchung des Stadtgebiets auf geeignete Flächen, aktualisierte Fassung Oktober 2011“; Stadt Moers, 2011
Ob eine weiter gefasste Schutzzone aufgrund eines Reinen Wohngebiets (WR) nötig ist, wurde erst im Zuge der Mikroanalyse geprüft
Planungsgruppe MWM
115
c) Natur und Landschaft
200 m Schutzzone um Naturschutzgebiete und geschützte Biotope nach § 62 LG NRW
Keine WEA in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern
50 m Schutzzone um Gewässer > 5 ha
Keine Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone I
Als Ergebnis der Makroanalyse liegen 20 z.T. sehr unterschiedliche Gunstflächen im Stadtgebiet.
Mikroanalyse
In der Mikroanalyse wurde zunächst geprüft, auf welchen verbleibenden Flächen mindestens
zwei Referenzanlagen errichtet werden können. Denn durch Einzelanlagen kann das Ziel einer
Konzentrationszone, die Errichtung von WEA im Stadtgebiet zu bündeln, nicht erreicht werden. 141 Nach Anwendung dieses Kriteriums verblieben drei Bereiche im Stadtgebiet, die als
WEA-Konzentrationszone in Frage kommen: Der Bereich Kohlenhuck im Norden Repelens
(Fläche Nr. 1, a + b), der Bereich um die BAB 42 im Osten Repelens (Nr. 3 und 4) und der Bereich zwischen Niederfeldweg und Laakweg im Westen von Schwafheim (Nr. 14).
Im Zuge der genauen Betrachtung erwies sich davon die Fläche Nr. 1 (a + b) in Kohlenhuck als
grundsätzlich empfehlenswert. Das rund 68 ha große Areal steht im Jahre 2013 zur Verfügung,
wenn die Auskiesungen und die Aufschüttung der Bergehalde in diesem Bereich abgeschlossen sind. Für die Windenergienutzung spricht neben der Größe des Areals vor allem die Windhöffigkeit auf dem exponiert gelegenen Haldenplateau sowie das bereits antrophogen überformte Landschaftsbild. Um die Möglichkeit eines Industriegebiets in der Ebene zwischen BAB 57
und Halde für die Zukunft offenzuhalten, wird die Abgrenzung der WEA-Konzentrationszone im
Flächennutzungsplan gegenüber dem Vorschlag aus dem Gutachten modifiziert. Es verbleiben
die zwei WEA-Konzentrationszonen „Kohlenhuck 1a“ und „Kohlenhuck 1b“ mit rund 39,2 ha und
11,6 ha.
Die Flächen 3 und 4 östlich von Repelen sind mit insgesamt 14,6 ha deutlich kleiner als der Bereich in Kohlenhuck und wurden als bedingt empfehlenswert eingeschätzt. Die Windhöffigkeit ist
durch die Höhenlage und die im Südwesten liegende Bebauung ebenfalls geringer. Positiv ist
die direkt östlich angrenzende Hochspannungsleitung zu werten, die voraussichtlich günstige
Netzanschlussmöglichkeiten bietet. Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern, werden
die Flächen ergänzend zu den WEA-Konzentrationszonen in Kohlenhuck im Flächennutzungsplan als WEA-Konzentrationszonen dargestellt.
Die Fläche 14 (Schwafheim) wird im Flächennutzungsplan nicht als WEA-Konzentrationszone
dargestellt. Wesentliche Gründe sind das nahe gelegene Naturschutzgebiet „Schwafheimer
Meer“ und der hohe Erholungswert des weitgehend unverlärmten Landschaftsraums.
Sonstige alternative Energien
Im Jahr 2008 ist im Gewerbegebiet Eurotec ein Biokraftwerk entstanden, das mit Holz von Natur belassenen Frischhölzern aus Straßenschnitt und Waldpflegearbeiten befeuert wird. Über
eine 2,5 Megawatt-Turbine wird Strom erzeugt; gleichzeitig kann die Wärme zur Einspeisung in
das Fernwärmenetz genutzt werden. 142
Sonstige Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Biogasanlagen) sind - neben
vereinzelten Photovoltaikanlagen im privaten Bereich – nicht vorhanden. Sonstige Anlagen zur
Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Biogasanlagen) und Photovoltaikanlagen im privaten
141
142
116
Als Faustregel gilt: In Hauptwindrichtung sollte der 8-fache Rotordurchmesser Abstand zwischen den Türmen zweier WEA
eingehalten werden, quer zum Wind der 4-fache Rotordurchmesser. Die Abstände sind notwendig, damit Turbulenzen den
Energieertrag und die Lebensdauer der Anlagen nicht zu stark beeinträchtigen.
Zeitungsartikel NRZ, Moers 07.12.2007
Planungsgruppe MWM
Bereich sind der Hauptnutzung des Standortes i.d.R. untergeordnet und dementsprechend nicht
darstellungsrelevant.
9.2.3
Fernwärme
Träger der Fernwärmeversorgung sind die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH und ENNI. Die Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH nutzt Industrieabwärme und Wärme aus der
Kraft-Wärme-Kopplung von Kraftwerken zu Heizzwecken. Ursprung und Zentrum der Aktivitäten
ist die Fernwärmeschiene Niederrhein. Der Fernwärmeverbund Niederrhein FVN – eine Gesellschaft der Fernwärmeversorgung Niederrhein GmbH – verwertet im großen Maßstab Abwärme
aus Industrieprozessen zur Versorgung der Kunden der Fernwärmeversorgung Niederrhein und
der Stadtwerke Duisburg mit umweltfreundlicher, nahezu emissionsfreier Heizwärme. An sieben
Übernahmestationen wird die Wärme von der Abwärmequelle in das 29 km lange Leitungsnetz
zugeführt. Von fünfzehn Übergabestationen erfolgt dann die Übergabe in die Sekundärnetze
der Fernwärmeversorgung Niederrhein und der Stadtwerke Duisburg. In Moers bestehen im
Stadtgebiet drei Übergabestationen: Rheinkamp-Mitte, Moers-Bethanien und Franz-HanielStraße. Hier befindet sich auch ein Spitzenheizwerk. 143
Die ENNI-Fernwärmeversorgung erfolgt über das Fernwärmekraftwerk in Repelen, Stormstraße
und das neue Blockheizkraftwerk im Gewerbegebiet Eurotec.
Folgende Bezirke sind an das Fernwärmenetz angeschlossen: Teilbereiche von Repelen,
Rheinkamp-Mitte, Eick, Meerbeck, Moers-Ost, Moers-Mitte, Vinn und Asberg.
Die Fernwärmeleitung ist in der Planzeichnung dargestellt.
9.2.4
Nachrichtentechnik
Fernmeldetechnik, Richtfunk
Im Stadtgebiet Moers existieren keine Richtfunkstrecken, so dass weitere Auflagen nicht zu beachten sind.
Mobilfunk
Im Stadtgebiet Moers sind Mobilfunkstationen verschiedener Anbieter auf Gebäuden oder als
Maste vorhanden. Diese sind der Hauptnutzung des Standortes i.d.R. untergeordnet und dementsprechend nicht darstellungsrelevant.
9.3
9.3.1
Wasserversorgung
Trinkwasserversorgung
Heute erfolgt im gesamten Stadtgebiet die Wasserversorgung durch die ENNI.
Das Versorgungsnetz der ENNI für Wasser hat in Moers eine Länge von 489,3 km, zusätzlich
besteht ein Transportnetz von 11,0 km und ein Rohwassernetz von 2,0 km Länge. Die Anzahl
der Hausanschlüsse im gesamten Versorgungswerk beträgt 29.969. 144
ENNI betreibt im Stadtgebiet 2 Wassergewinnungsanlagen in Vinn (Vinn I und Vinn II). Auch
das aus der Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselsheide in der Stadt Neukirchen-Vluyn geförderte Grundwasser dient der Trinkwasserversorgung in Moers. Die Wassertransportleitung
DN 400 verläuft von dort über Kapellen und Hülsdonk zum Wasserwerk in der Wittfeldstraße.
Darüber hinaus erfolgt die Wasserversorgung über das Wasserwerk Moers-Gerdt, das zum
Wasserverbund Niederrhein GmbH gehört und Wasser aus dem Binsheimer Feld fördert. Die
Hauptwasserleitungen (u. a. zwei Wasserleitungen DN 600) im Stadtgebiet Moers möchte die
Wasserverbund Niederrhein GmbH aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht wissen. 145
143
144
145
Internetseite www.fernwaerme-niederrhein.de, 15.12.2009
Schreiben der ENNI, 12.01.2009, Stand: 31.12.2007
Telefonat und Mail mit/von Herrn Merz, 11.08.2008
Planungsgruppe MWM
117
9.3.2
Wasserschutzgebiete und –zonen
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind im südlichen Stadtgebiet mehrere Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Wasserschutzgebiete gliedern sich generell in die Weitere Schutzzone (Zone III) - diese unterteilt sich in zwei Bereiche (Zone IIIA und IIIB) - die Engere Schutzzone (Zone II) und die Fassungsbereiche (Zone I), mit jeweils unterschiedlich strengen Festsetzungen gemäß der Wasserschutzzonenverordnung. Vorhaben und Nutzungen sind in den Schutzzonen z.T. genehmigungspflichtig oder sogar völlig verboten.
Zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung sind im südlichen Stadtgebiet 3 unterschiedliche Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Um die Wassergewinnungsanlagen Vinn I und Vinn II bestehen die Wasserschutzzonen I, II, IIIA und IIIB gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung vom 22.12.1971 146 . Die Wasserschutzzonenverordnung gilt bis 2012. Zurzeit liegt der Entwurf der Wasserschutzgebietsverordnung mit geänderter Abgrenzung vor, die gem. § 5 Abs. 4 BauGB im Flächennutzungsplanvorentwurf vermerkt wird.
Westlich von Kapellen ragt des Weiteren die Zone IIIB des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselsheide in Neukirchen-Vluyn in das
Stadtgebiet. Südlich von Kapellen, Holderberg und Schwafheim bestehen die Wasserschutzzonen IIIA und IIIB des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Rumeln/Kaldenhausen 147 . Die Abgrenzungen der Wasserschutzzonen sind im FNPVorentwurf nachrichtlich übernommen.
9.3.3
Abwasserbeseitigung
Träger der Abwasserbehandlung ist in Moers die linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft (LINEG).
Überwiegend wird das anfallende Abwasser im Stadtgebiet in der Kläranlage Moers-Gerdt behandelt. Teile von Asberg, Schwafheim und Kapellen leiten ihre Abwässer zur Kläranlage Duisburg-Rheinhausen. Vennikel ist an die Kläranlage Krefeld angeschlossen und die Abwässer des
Gewerbegebietes Lohmannsheide werden ebenfalls an das Kanalnetz Duisburg übergeben.
Das Klärwerk Moers-Gerdt befindet sich im Sozialatlasbezirk Moers-Ost, unmittelbar an der
L 475 und ist heute die einzige Kläranlage im Stadtgebiet. Die Kläranlage in Repelen wurde
mittlerweile stillgelegt. Das Klärwerk Moers-Gerdt besitzt eine Ausbaugröße für 250.000 Einwohner, im Jahr 2005 waren bereits 185.000 148 Einwohner an diese Kläranlage angeschlossen.
Die Abwasserbehandlung richtet sich nach den Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes
(Abwasserbeseitigungskonzept 149 der Stadt Moers für die Jahre 2009 - 2014). Große Teile des
Stadtgebietes werden im Trennsystem entwässert. Lediglich Teilbereiche von Repelen, Meerbeck, Moers-Ost, Asberg und Vennikel entwässern im Mischsystem.
Die FNP-relevanten größeren Anlagen sind als Flächen für Versorgungsanlagen und dem der
jeweiligen Anlage entsprechenden Planzeichen dargestellt.
9.3.4
Abfallwirtschaft
Das Landesabfallgesetz in NRW regelt die Abfallentsorgungspflicht des öffentlich-rechtlichen
Versorgungsträgers, indem die Organisation der Beseitigung vor Ort durch die Kreise als öffentliche Entsorgungsträger erfolgt (§5 Landesabfallgesetz LAbfG). Die kreisangehörigen Gemeinden haben die Aufgabe, die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle einzusammeln und zu den Abfallbeseitigungs- bzw. Wertstoffbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen zu befördern (Bereit146
147
148
149
118
Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Vinn, Wasserschutzgebietsverordnung vom 22.12.1971
Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Rumeln WGIII der Stadtwerke Duisburg AG
Internet, 08.09.2008
Abwasserbeseitigungskonzept; Stadt Moers, Fachbereich Verkehr und Tiefbau, Fachdienst Kanal / Bau
Planungsgruppe MWM
stellen, Überlassen, Einsammeln und Befördern). Dem Kreis als entsorgungspflichtiger Körperschaft obliegt die Behandlung, Lagerung und Ablagerung der Abfälle zur Beseitigung.
Der im Stadtgebiet anfallende Abfall wird seit 1997 im Abfallentsorgungszentrum Asdonkshof
der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG in Kamp-Lintfort entsorgt. Es handelt sich
hierbei um eine moderne Verbrennungsanlage mit Bio-Kompostwerk, Sortier- und Aufbereitungsanlage für Sperrmüll etc. und einer Deponie. 150
Für die Abfallentsorgung im Stadtgebiet Moers ist seit 2011 die Enni Stadt und Service zuständig.
150
Internet: www.aez-asdonkshof.de, 30.09.2009
Planungsgruppe MWM
119
10.
GRÜNFLÄCHEN
Im stadträumlichen Zusammenhang erfüllen die innerörtlichen Grünflächen vielfältige Funktionen. Neben einer städtebaulich gliedernden Funktion tragen sie wesentlich zur Aufwertung des
Stadtbildes bei und haben große Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung und damit
auch für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Daher werden eine ausreichende Grünversorgung und attraktive Angebote für die Freizeitgestaltung zunehmend als
wichtiger Standortfaktor bei der Ansiedlung von Firmen und der Wohnortsuche gesehen.
Darüber hinaus wirken sich Grünflächen positiv auf die stadtklimatischen Verhältnisse aus und
besitzen ökologische Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Im lokalen Biotopverbund stellen sie wichtige Bindeglieder zu dem überregionalen Ausgleichs- und Biotopverbundsystem dar.
Die im Rahmen des Umweltleitplans durchgeführte Versorgungsanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass in Moers grundsätzlich von einer guten Gesamtversorgung mit Grünflächen ausgegangen werden kann. Bei der Verteilung der Grünflächen auf die Stadtteile sind lokal jedoch
auch Defizite festzustellen.
Zur Entwicklung und Aufwertung von Grünwegeverbindungen innerhalb der „Grünen Adern“
sowie zur Anbindung des Außenbereichs werden im Flächennutzungsplan zahlreiche Grünflächen neu dargestellt. Diese werden im Folgenden näher erläutert.
10.1 Parkanlagen
Zentrale Bedeutung für die Freizeit- und Erholungsnutzung und die Grünvernetzung insgesamt
haben im Stadtgebiet die großen Parkanlagen:
Schloss- und angrenzender Freizeitpark in Moers-Mitte
Jungbornpark in Repelen
Erholungsgebiet Schwafheim mit Bergsee
Freizeitpark Kapellen
Darüber hinaus haben auch die bestehenden kleineren Parkanlagen eine wichtige Funktion für
die wohnungsnahe Versorgung mit Grünflächen und machen als Aufenthaltsbereiche die Attraktivität der Wohnquartiere aus. Die Darstellungen des gültigen FNPs werden beibehalten und die
Parkanlagen dementsprechend gesichert.
Zusätzlich werden Parkanlagen im Vorentwurf zum FNP neu dargestellt, um die im Zielkonzept
der „Grünen Adern“ (siehe auch S. 22) angestrebte Vernetzung der Grünflächen zu verbessern
bzw. bereits existierende Grünflächen in diesem Zusammenhang planungsrechtlich zu sichern.
Der Stärkung des Moersbach-Grünzuges dient die Ausweisung von Erweiterungsflächen für
den Freizeitpark im Bereich zwischen Moersbach und Dr.-Hermann-Boschheidgen-Straße. Aufgrund der Zielsetzungen aus der Sportentwicklungsplanung werden die dort noch bestehenden
Sportanlagen derzeit auf eine Fläche zwischen Venloer Straße und BAB 40 verlagert. Ein großer Flächenanteil der alten Anlagen ist zukünftig als Parkanlage dargestellt.
Ein insbesondere aus Klimaschutzgründen bedeutender Grünzug verläuft parallel zur Bahnstrecke in Nord-Süd-Richtung vom Schwafheimer Bergsee über die Grünflächen am Schneider
Baggerloch in Asberg, den Friedhof Moers und Freiflächen entlang der Rheinberger Straße bis
zum Friedhof Utfort. Entsprechend den Empfehlungen der Klimaanalyse wurde zwischen Essenberger Straße, Asberger Straße, Heinrichstraße und Bahnlinie im inneren Bereich die
Wohnbauflächendarstellung zugunsten von Grünflächen zurückgenommen, um die klimatische
Ausgleichsfunktion der Fläche zu sichern.
Der Entwicklung des Hülsdonker Flutgrabens kommt im Zusammenhang mit der Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie ein besonderer Stellenwert zu, so dass hier die Reaktivierung des
bisher verrohrten Gewässerabschnittes im Bereich der ehemaligen Gärtnereifläche nördlich der
Hülsdonker Straße angestrebt wird. Durch die Ausweisung als Parkanlage wird die Fläche in
120
Planungsgruppe MWM
den Grünzug eingebettet und soll gemäß den gewässerökologischen und wasserwirtschaftlichen Zielen unter Berücksichtigung der Erholungsfunktion umgestaltet werden. Als weiterer
Teilabschnitt dieses Grünzugs wird ein Korridor entlang dem Graben am Ueltgesforthof (siehe
Standort W 4.1) als Parkanlage dargestellt.
Im Kreuzungsbereich der Römerstraße mit der Kirschenallee wurde eine Parkanlage im Zusammenhang mit dem Grünzug des Westerbruchgrabens neu ausgewiesen. Im Zuge eines für
diesen Bereich erstellten Raum- und Strukturkonzeptes wurde hier eine Neugliederung der Flächen vorgenommen.
Der Umsetzung einer wichtigen West-Ost-Verbindung dient der Grünzug „Im Utforter Feld“, der
bereits im Rahmen eines Bebauungsplanes festgesetzt und realisiert ist. Die Fortsetzung dieser
Achse östlich der Rathausallee ist im noch aufzustellenden Bebauungsplan für diesen Bereich
zu konkretisieren und festzusetzen (vgl. STEK). Als weitere Grünflächendarstellungen auf der
Grundlage der „Grünen Adern“ sind das Landschaftsbauwerk im Industriegebiet Pattberg oder
der Grünzug zwischen Gewerbepark Eurotec und dem Sasol-Betriebsgelände zu nennen.
An der Winkelhauser Straße sollen Teilflächen des Bodendenkmals zukünftig von Bebauung
freigehalten und eine Parkanlage angelegt werden, um die Strukturen des alten Römerlagers zu
verdeutlichen.
Die Bedeutung der Halden Pattberg und Rheinpreußen für die Erholungsnutzung soll weiter gestärkt und die Halden sollen auch als Veranstaltungsorte etabliert werden. Daher werden die
derzeit auch in der Realität unbewaldeten oberen Plateaus im FNP-Vorentwurf als Grünflächen
dargestellt.
Eine Rücknahme der Darstellung als Parkanlage hat bei einzelnen kleineren Flächen stattgefunden, wo die Grünflächen noch nicht realisiert wurden und die planerischen Zielsetzungen im
räumlichen Zusammenhang nicht weiter verfolgt werden.
Neben der Neudarstellung bzw. Rücknahme von Parkanlagen auf Grundlage planerischer Zielsetzungen wurden in verschiedenen Bereichen noch Anpassungen an die bestehende Nutzung
vorgenommen, z. B. hinsichtlich der Parkanlagen am Schloss Lauersfort bzw. am Peterhof.
10.2 Dauerkleingärten
10.2.1
Bestandssituation
Derzeit existieren in Moers zehn Dauerkleingartenanlagen, die insgesamt rund 450 Parzellen
auf einer Fläche von rund 205.000 qm umfassen. Es handelt sich um folgende Anlagen:
Repelen-Rheim e. V.
Im Wiesengrund e. V.
Am Frankenfeld e. V.
Grafschafter Kleingartenverein e. V. (Am Schürmannshütt)
Stadt Moers e. V.
Moerser Heide e. V.
Am Geldermannshof e. V.
Am Eulendyck e. V.
Achterathsheide e. V.
NIAG
Die Kleingartenanlagen verteilen sich gleichmäßig über das Stadtgebiet, um eine dezentrale
Versorgung sicher zu stellen.
Zur Ermittlung der Versorgungsquote wird hier das Verhältnis von Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau zur Zahl der Kleingartenparzellen zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich
eine aktuelle Versorgungsquote von ca. 1 Kleingarten auf 46 Wohneinheiten im GeschosswohPlanungsgruppe MWM
121
nungsbau. Die detaillierte Berechnung ist dem separaten Bericht zur Kleingartenbedarfsplanung
zu entnehmen.
Darüber hinaus sind im derzeit gültigen FNP weitere rund 665.000 qm als Potenzialflächen dargestellt.
10.2.2
Bedarfsermittlung
Bei der damaligen FNP-Aufstellung war für die Bedarfsermittlung der Runderlass des Ministers
für Landesplanung, Wohnungsbau und öffentliche Arbeiten NW vom 11.05.1964 zugrunde gelegt worden. Darin wurde gefordert, dass in städtischen Wohngebieten im Durchschnitt für 10 –
15 % der Geschosswohnungen wohnungsnahe Kleingärten vorgesehen werden sollten. Dies
entspricht 1 Kleingartenparzelle pro 7-10 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau.
Aus dem geringen Anteil der Kleingartenanlagen, die in der Zwischenzeit realisiert worden sind,
wird deutlich, dass die o. g. Richtwerte nicht den tatsächlichen Bedarfen entsprechen. Auch der
Arbeitskreis Kleingartenwesen der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen
Städtetag (Fachbericht Kleingärten im Städtebau, 2005) empfiehlt nicht die alleinige Orientierung an allgemeinen Richtwerten. Zur Bedarfsermittlung und der Erstellung von Prognosen sind
die örtlichen Bedürfnisse und Strukturen zu berücksichtigen.
Da im Umweltleitplan für Moers grundsätzlich eine gute Gesamtversorgung mit Grünflächen
festgestellt worden ist und häufig eine gute Anbindung an den Außenbereich gegeben ist, kann
insgesamt von einem geringeren Bedarf ausgegangen werden.
Angestrebt wird zukünftig eine Versorgungsquote von ca. 1:25, was in etwa einer Verdoppelung
des vorhandenen Angebots an Kleingärten entspricht.
10.2.3
Entwicklungskonzept
Für die Auswahl der darzustellenden Flächen wurden zunächst die bestehenden Ausweisungen
des gültigen FNP auf ihre Eignung hin überprüft.
Einige Flächen wurden aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen wie Bodenbelastungen,
Lärmimmissionen oder querenden Hochspannungsfreileitungen aufgegeben.
Ein weiterer großflächiger Bereich unmittelbar südlich der A 40 im Bereich Dorotheenstraße ist
in den letzten Jahren bereits für die Anlage von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft im Rahmen des Ökokontos der ENNI (siehe Kap. 11.3)
genutzt worden, da die Flächen aufgrund der Nähe zur Autobahn keine gute Eignung für eine
erholungsorientierte Nutzung mehr aufweisen.
Für den Bereich Moers-Mitte/Vinn/Hülsdonk, in dem aufgrund der hohen Bebauungsdichte eine
weitere Kleingartenanlage wünschenswert wäre, konnte keine Fläche ermittelt werden, die hinsichtlich der Flächengröße und der städtebaulichen Einbindung geeignet ist.
Die bestehende Kleingartenausweisung zwischen dem östlichen Siedlungsrand von Meerbeck
und der Stadtgrenze soll hinsichtlich der optimalen städtebaulichen und grünordnerischen Einbindung bestehen bleiben, da diese sich unmittelbar an die Siedlung anschließt und auch in das
Konzept der „Grünen Adern“ einfügt.
Der derzeitig gültige FNP sieht Erweiterungsflächen für die Kleingartenanlage Moerser Heide
vor, die beibehalten und deren räumliche Abgrenzung arrondiert werden soll, um einen optimierten Flächenzuschnitt zu erzielen.
Die FNP-Neuaufstellung sieht eine Neuausweisung von Kleingartenflächen lediglich südlich der
bestehenden Kleingartenanlagen Achterathsheide und Eulendyck vor, die die dezentrale Versorgung in dem Ortsteil stärken soll.
Insgesamt sieht der FNP Erweiterungspotentiale von 170.000 qm vor, mit denen unter Berücksichtigung einer Bruttoparzellengröße von 400 qm 425 neue Kleingärten entstehen können.
Damit kann die angestrebte Versorgungsquote von 1 Garten pro 25 Wohnungen im Geschosswohnungsbau abgedeckt werden.
122
Planungsgruppe MWM
10.3 Friedhöfe
10.3.1
Bestandssituation
ENNI Stadt & Service betreibt derzeit in Moers neun Friedhöfe, auf denen heute noch bestattet
wird:
Friedhof Repelen
Friedhof Lohmannsheide
Friedhof Meerbeck
Friedhof Utfort
Friedhof Moers mit Ehrenfriedhof
Hauptfriedhof Hülsdonk
Alter Friedhof Hülsdonk
Friedhof Schwafheim
Friedhof Kapellen
Der Friedhof Vinn ist gemäß Ratsbeschluss vom 14.12.1976 außer Dienst gestellt, wird jedoch
aufgrund noch bestehender Nutzungsrechte weiterhin als Friedhof vorgehalten.
10.3.2
Bedarfsermittlung
Im Zuge der Neuaufstellung des FNP war der Fragestellung nachzugehen, welcher Flächenbedarf an Friedhofsflächen bis zum 2025 zu erwarten ist und ob die Zielausrichtung einer dezentralen Versorgung in den Ortsteilen beizubehalten ist. Gemeinsam mit dem Friedhofsträger
wurde im Jahr 2010 eine Abschätzung des Bedarfs vorgenommen, die sich an folgenden Parametern orientierte:
Prognosen zur Entwicklung der Sterbezahlen
Freie Grabstellen
Noch nicht belegte Potenzialflächen innerhalb der bestehenden Friedhöfe
Ruhezeiten
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass in Moers eine gute dezentrale Versorgung besteht und die
bis 2025 benötigten Grabstellen überwiegend innerhalb der bestehenden Friedhofsflächen zur
Verfügung gestellt werden können.
Ziel des Friedhofsträgers ist es, die Belegungsintensität zu steigern und Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken, die nach der Liberalisierung des Bestattungsrechts zunehmend festzustellen sind. Einen Eckpfeiler der Strategie bildet dabei auch zukünftig eine dezentrale und
ortsnahe Versorgung. Sie stellt eine besondere Qualität des Moerser Friedhofswesens dar und
ist ein wichtiger Aspekt für die Attraktivität und Akzeptanz der Moerser Friedhöfe bei der Bevölkerung.
Anhand der Bedarfsabschätzung kann es in Einzelfällen auf den Friedhöfen Utfort, Moers und
Schwafheim zu Engpässen kommen. Demgegenüber sind jedoch auf den Friedhöfen Repelen,
Hülsdonk, Lohmannsheide und Kapellen noch nicht ausgeschöpfte Potentiale vorhanden, so
dass im Bedarfsfall auf diese Friedhöfe ausgewichen werden kann.
Zusätzlich sind im derzeit gültigen FNP außerhalb der bestehenden Friedhofsflächen Erweiterungsflächen für die Friedhöfe Repelen, Hülsdonk und Lohmannsheide dargestellt.
Da die Ausweisungen an Friedhofsflächen im Stadtgebiet grundsätzlich ausreichen, um die
künftigen Bedarfe abzudecken, werden Erweiterungsflächen überwiegend nicht benötigt, so
dass sogar Flächenrücknahmen erfolgen können.
10.3.3
Entwicklungskonzept
Planungsgruppe MWM
123
Anpassungen, die in der Gesamtbilanz eine Reduzierung der Flächenausweisungen bewirken,
erfolgen in folgenden Bereichen:
Da für den Friedhof Lohmannsheide keine Erweiterungsflächen mehr benötigt werden, können
in diesem Bereich Flächen zurückgenommen werden. Als Ergänzung der bestehenden angrenzenden Waldgebiete wird der Bereich nun als Fläche für Wald dargestellt.
Am Friedhof Hülsdonk wird eine isoliert liegende Erweiterungsfläche zurückgenommen, die keine Anbindung an die übrigen Friedhofsflächen besitzt. Auch hier ist es Ziel, durch die Darstellung von Fläche für Wald das umgebende Waldgebiet zu arrondieren.
Im Bereich des Friedhofs Repelen erfolgt die Rücknahme von Flächenausweisungen zugunsten
einer Wohnflächenausweisung, da die dann noch verfügbaren Potentiale für die dezentrale Bedarfsdeckung ausreichen.
Als einzige Erweiterung ist der Friedhof Schwafheim zu nennen, da die erkennbaren Bedarfe in
dem Ortsteil zusätzliche Flächenausweisungen erfordern.
In der Bilanz stehen somit Rücknahmen von rund 13 ha einer Erweiterung von ca. 1,5 ha gegenüber, so dass insgesamt rund 11,5 ha an Friedhofsflächen zurückgenommen werden.
Aktuell werden von Seiten des Friedhofsbetreibers detaillierte Planungen durchgeführt, um zukünftig die Bewirtschaftung der Friedhöfe weiter zu optimieren. Abschließende Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor.
10.4 Sportanlagen
Die wesentlichen Ergebnisse zum Sportstättenbedarf zum Thema Außen-/ Freianlagen aus der
Sportentwicklungsplanung können folgendermaßen zusammengefasst werden:
Trotz des derzeitigen rechnerischen Bedarfs an ca. sechs Anlageneinheiten Groß- und Kleinspielfelder wird kein Ausbau der Kapazitäten an Sportaußenanlagen empfohlen. Vielmehr ist
eine qualitative Verbesserung der bestehenden Anlagen anzustreben. Zudem ist die Auslastung
der vorhandenen Flächen unterschiedlich. Daher empfiehlt die Sportentwicklungsplanung den
Ausbau bestimmter Sportanlagen zu Zentren, die dann gemeinsam von mehreren Vereinen genutzt werden. Angesichts des zu erwartenden Rückgangs des Bedarfs an Spielfeldern, bedingt
durch den demographischen Wandel, könnten diese Zentren qualitativ hochwertig ausgestattet
sein und mittel- bis langfristig den Bedarf an Sportaußenanlagen in bestimmten Leistungsbereichen decken. Als zentrale Sport- und Freizeitanlagen kommen demnach das Rheinpreussenstadion in Meerbeck sowie die Großsportanlage Filder Benden in Betracht. Perspektivisch kann
auch der Sportplatz Asberg eine Zentralitätsfunktion übernehmen.
Darüber hinaus stellt sich die Versorgung mit Freizeitspielfeldern / Bolzplätzen im gesamten
Stadtgebiet als ergänzungsbedürftig dar. Da in der Regel die Flächen für zusätzliche Freizeitspielfelder begrenzt sind und dabei auch baurechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen,
wird eine Teilöffnung von Vereinssportanlagen bzw. eine teilweise Umgestaltung einiger monofunktionale Sportaußenanlagen zu generationsübergreifenden, familienfreundlichen und multifunktionalen Sportanlagen empfohlen. Dabei sind die veränderten Sportbedürfnisse der Bevölkerung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Sportanlagen enger mit den angrenzenden Grünflächen verknüpft und somit stärker in das Grünflächensystem der „Grünen Adern“
eingebunden werden.
Aus Sicht der Sportentwicklungsplanung sind folgende Sportanlagen zu generationsübergreifenden Sport- und Bewegungsräumen umzugestalten:
124
Planungsgruppe MWM
Kapellen (Fritz-Peters-Sportplatz)
Scherpenberg (Sportplatz „Im Wäldchen“)
Schwafheim (Sportplatz Altdorfer Straße)
Insgesamt wird empfohlen, die vorhandenen Standorte der Sportaußenanlagen, die damit verbundenen Infrastruktureinrichtungen (z.B. Vereinsheime) und damit auch die Heimat vieler
Sportvereine zu erhalten und zu stärken.
Die sanierungsbedürftigen Sportanlagen Grafschafter Kampfbahn und Georg-DargatzSportstätte an der Dr. Hermann-Boschheidgen-Straße sollen zukünftig auf eine Fläche zwischen BAB 40 und Venloer Straße verlagert werden. Diese Großsportanlage Filder Benden befindet sich derzeit im Bau. Bei der Planung wurde besonderer Wert auf die Einbindung in den
bestehenden Freizeitpark gelegt.
Darüber hinaus werden die heute vorhandenen Sportplätze im Moerser Stadtgebiet als Grünflächen dargestellt und über das entsprechende Symbol im FNP gesichert.
Glück-Auf Kampfbahn
Sportplatz Sportzentrum Rheinkamp
Sportplatz Orsoyer Allee
Rheinpreußenstadion
Sportplatz "Am Jostenhof"
Sportplatz Asberger Straße
Sportplatz "Im Wäldchen" Scherpenberg
Sportplatz Altdorfer Straße
Fritz-Peters-Sportplatz Kapellen
Sportplatz Eichendorffschule
Schulsportanlage "In den Filder Benden"
Sportplatz Berufsbildungszentrum
Ebenso wie die Sportplätze werden die öffentlichen Tennis- bzw. Vereinsanlagen als solche gesichert.
Als Freibäder sind das Freibad Solimare und das Naturbad Bettenkamp zu nennen.
10.5 Hundedressurplätze
Im Stadtgebiet befinden sich zwei Hundedressurplätze, zum einen im Bereich „Am Anger“ im
Sozialatlasbezirk Utfort, zum anderen „Am Neukirchener Kanal“ am westlichen Rand des Sozialatlasbezirkes Hülsdonk.
10.6 Spielplätze
Spielplätze werden gemäß Runderlass des Innenministeriums NW v. 31.07.74 i.d.F. v. 29.03.78
(Hinweise für die Planung von Spielflächen) in die Kategorien A, B und C unterteilt: Spielplätze
der Kategorie A dienen der Versorgung eines Stadtteils und gehören daher zu den flächenmäßig größten Spielflächen. In ihrem Ausbau berücksichtigen diese Flächen alle Altersgruppen. BSpielplätze versorgen einzelne Wohnbezirke und bieten insbesondere Spielangebote für Kinder. C-Spielplätze gehören zu den flächenmäßig kleinsten Spielflächen und sollen lediglich dem
unmittelbaren Wohnumfeld dienen. Die Geräteausstattung ist gezielt auf Kleinkinder abgestimmt.
Planungsgruppe MWM
125
Im Stadtgebiet Moers sind insgesamt 135 Spielplätze im direkten Wohn- und Lebensumfeld
bzw. an Schulen / Kindergärten vorhanden 151 . Sie verteilen sich so über das Stadtgebiet, dass
in allen Sozialatlasbezirken eine hohe Dichte an Spielplätzen und gute räumliche Zuordnung zu
den Wohngebieten gegeben ist.
Auch ein Teil der Schulhöfe stehen nach den Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Zusätzlich ist in den neu dargestellten Baugebieten in Kapellen, Holderberg und Schwafheim
die Ausweisung von Spielplatzstandorten erforderlich.
Somit ist flächendeckend eine wohnungsnahe Versorgung mit Spielflächen und ein ausreichendes Angebot für alle Altersgruppen gewährleistet und wird durch Darstellung im FNP planungsrechtlich gesichert.
Spielplätze, die keiner der oben genannten Kategorien zuzuordnen sind, sind als sonstige
Spielplätze dargestellt.
10.7 Sonstige Grünflächen
Im FNP sind zudem Grünflächen ohne Planzeichen (sonstige Grünflächen) dargestellt, die nicht
den üblichen, oben aufgeführten Zweckbestimmungen entsprechen. Es handelt sich dabei im
Wesentlichen um Begleitgrün an Verkehrstrassen und um Flächen für Maßnahmen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Neben der ökologischen
Funktion dienen letztere zudem zur stadträumlichen Gliederung bzw. Eingrünung von Siedlungsbereichen.
151
126
Realnutzung MWM, Stand: Mai 2008, aktualisiert durch Angaben der Stadt Moers, Januar 2009
Planungsgruppe MWM
11.
WASSERFLÄCHEN, FLÄCHEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND WALD SOWIE MAßNAHMENFLÄCHEN
11.1 Wasserflächen
Das Stadtgebiet ist von etlichen Fließgewässern geprägt, die größtenteils durch den Menschen
erheblich verändert wurden. Einige entstanden erst durch die Landentwässerung, andere wurden durch die Land- und Stadtnutzung eingefasst und begradigt. 152 Einer der wichtigsten Vorfluter am linken Niederrhein und auch prägendes Element des Siedlungs- und Landschaftsbildes
in Moers ist der Moersbach. Im südlichen Stadtgebiet noch als Moerskanal bezeichnet und aus
Krefeld-Traar kommend durchzieht er in Nord-Süd-Richtung das Stadtgebiet und mündet im
Norden in den Rheinberger Altarm. Die gesamte Stadtgrabenanlage ist mit Moersbachwasser
gespeist. Südlich der Stadtmitte besteht eine Aufweitung, die als „Bettenkamper Meer“ heute
als Naturfreibad genutzt wird. Das Repelener Meer stellt eine weitere Aufweitung im gleichnamigen Sozialatlasbezirk Repelen dar. Die LINEG hat ein Konzept zur naturnahen Entwicklung
des Moersbaches zwischen Moers und Rheinberg in Verbindung mit dem Staatlichen Umweltamt Duisburg und der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel erarbeitet, das Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen aufzeigt, die über einen längeren Zeitraum eine naturnahe Entfaltung
des Moersbaches vorsehen. Teile des Moersbachkonzeptes sind bereits umgesetzt. Mit den
Renaturierungsmaßnahmen wird die LINEG auch der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. Für weitergehende Informationen sei auf den Umweltleitplan verwiesen.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Gräben, Kanäle und Bäche, die so genannten Kendel,
die das Landschafts- und Siedlungsbild in Moers prägen. Von Süden nach Norden handelt es
sich im Wesentlichen um folgende Fließgewässer: Achterathsheidegraben, Ophülsgraben, Hagenscher Graben, Sitterdsbruchgraben, Aubruchkanal, Schwafheimer Bruchkendel, Ballbruchgraben, Neukirchener Kanal, Weyergraben, Peschkensgraben, Horstmannsgraben, Balderbruchgraben Westerbruchgraben, Gerdtbach und Anrathskanal.
Aufgrund der durch den Bergbau bedingten Senkungen ist der natürliche Wasserfluss dieser
Bachläufe stark beeinträchtigt. Durch Vorflutpumpanlagen muss das Wasser aus den Tiefpunkten hochgepumpt werden. So betreibt die LINEG eine Vielzahl solcher Pumpanlagen im Moerser Stadtgebiet. Auf diese Weise bekommt auch der Stadtgraben künstlich sein Wasser.
Stehende Gewässer sind in Moers in Form von Baggerseen ehemaliger Auskiesung entstanden. Sie sind heute charakteristische Bestandteile des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion, wie z.B. der Waldsee in Eick, der Schwafheimer See und der Silbersee in Kapellen.
Die größeren Fließ- und stehenden Gewässer sind im FNP dargestellt.
Zur Entwicklung der Fließgewässer und um den Eintrag aus diffusen Quellen zu mindern, ist
gem. § 90 a LWG ein Gewässerrandstreifen einzuhalten.
Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist der Gewässerrandstreifen bei Gewässern erster Ordnung 10 m breit, bei Gewässern zweiter Ordnung 5,0 m. Der Gewässerrandstreifen umfasst
den an das Gewässer landseits der Uferlinie angrenzenden Bereich, bei Gewässern mit ausgeprägter Böschungsoberkante bemisst sich der Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante.
Aufgrund des Darstellungsmaßstabes des Flächennutzungsplanes 1:10.000 wird auf die zeichnerische Übernahme dieses Gewässerrandstreifens verzichtet. Im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung und sonstigen Genehmigungsplanungen ist dieser als gesetzliche Vorgabe einzuhalten.
152
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.),
Wo Wasser auch mal andersherum fließt, Düsseldorf, September 2008
Planungsgruppe MWM
127
11.2 Landwirtschaft und Wald
11.2.1
Landwirtschaft
Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches ist nach § 201 BauGB insbesondere der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschl. Pensionstierhaltung auf überwiegend eigener
Futtergrundlage, die gartenbauliche Erzeugung, der Erwerbsobstbau, der Weinanbau, die berufsmäßige Imkerei und die Binnenfischerei.
Einen Hauptschwerpunkt bildet in Moers der Ackerbau, das günstige Klima und die fruchtbaren
Böden begünstigen diese Nutzung.
Die im Flächennutzungsplan vorgenommene Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft
trifft keine weitere Differenzierung nach den einzelnen Zweigen der Landwirtschaft, auch um
Darstellungen mit temporärem Charakter im Planungszeitraum des Flächennutzungsplanes zu
vermeiden.
Darstellung und Erweiterung von Bauflächen, Verkehrsflächen und andere Nutzungen gehen
häufig zu Lasten landwirtschaftlicher Nutzflächen. Für Siedlungszwecke sind landwirtschaftliche
Flächen nur so weit in Anspruch genommen worden, wie es zur städtebaulichen Abrundung der
vorhandenen Siedlungsstruktur und Deckung des Bauflächenbedarfs unbedingt erforderlich ist.
Das gilt insbesondere für die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen für Wohnbauflächen und gewerbliche Bauflächen.
Die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von
§ 1a Abs. 3 BauGB sind nur in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit den Eigentümern,
Pächtern und Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Flächen als gemeinsames Entwicklungsziel zu realisieren.
Bereiche, die im Alt-FNP für andere Nutzungen vorgesehen waren, werden aufgrund geänderter Zielvorstellungen und Bedarfslagen nun der heutigen Nutzung entsprechend als Flächen für
die Landwirtschaft gesichert. Als größere Anpassungen sind die Flächen nordöstlich des Jungbornparks / südlich des Viegenhofes (vorher Grünfläche „Parkanlage“), der Bereich zwischen
der BAB 40 und der Venloer Straße, das Gebiet nördlich des Moersbaches / südlich der Verbandsstraße (L287) und die Flächen nördlich der Straße An der Schneckull / westlich der Rathausallee (jew. vorher Grünfläche „Dauerkleingärten“) zu nennen.
11.2.2
Wald-, Forstflächen
Waldflächen erfüllen vielfältige Funktionen u. a. für den Biotopverbund, das Klima und die Erholungseignung sowie als bedeutender Teil der Kulturlandschaft. Daher sind die heute bestehenden Flächen für Wald in ihrer Gesamtheit in den Flächennutzungsplan aufgenommen und für
die Zukunft zu sichern.
Die größeren zusammenhängenden Waldflächen in der Stadt befinden sich am Waldsee und
der Halde Rheinpreußen östlich von Eick, am westlichen Stadtrand im Erholungswaldgebiet
Klingerhuf sowie im südlichen Stadtgebiet im Lauersforter Wald. Darüber hinaus ist für das niederrheinische Tiefland eine eher kleinteilige Waldverbreitung typisch.
Die bestehenden Flächen umfassen nur ca. 7% des Stadtgebietes, so dass Moers wie auch
das gesamte Gebiet des Niederrheins als waldarm zu bezeichnen ist. Im Vergleich weist Nordrhein-Westfalen gemäß Landeswaldbericht 2007 (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW) einen Anteil von 26 % auf.
Ein wesentliches Ziel der Stadtentwicklungsplanung ist somit die Vermehrung der Waldflächen
auf dem Stadtgebiet Moers. Daher sind über die bestehenden Waldflächen hinaus Flächen dargestellt, für die mittel- bis langfristig eine Aufforstung vorgesehen ist.
Gemäß den Empfehlungen des Umweltleitplans wurden dabei bevorzugt Flächen in Anbindung
an bestehende Wälder ausgewiesen, um durch die Ergänzung und Erweiterung der Bestände
eine Optimierung der Waldfunktionen vorhandener Wälder zu erreichen. Die größten Waldarrondierungen befinden sich am Moersbach östlich des Industriegebiets Pattberg, am Friedhof
128
Planungsgruppe MWM
Lohmannsheide, im Umfeld des Waldgebietes Klingerhuf, des Lauersforter Waldes sowie des
Egelsbergs.
Demgegenüber wurden Darstellungen in solchen Bereichen zurückgenommen, in denen sich
die Entwicklungsziele seit der letzten FNP-Aufstellung geändert haben.
Im Bereich der Halde Kohlenhuck werden die Aufforstungsabsichten aus dem Rahmenbetriebsplan nicht mehr in derselben Form weiterverfolgt. Ein Abschlussbetriebsplan ist noch zu
erstellen.
Die oberen Plateaus der Halden Pattberg und Rheinpreußen sollen u. a. aus Gründen der Freizeit- und Erholungsnutzung entsprechend dem aktuellen Bestand auch weiterhin freigehalten
werden.
11.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Bei der Erarbeitung des FNP-Vorentwurfs sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gemäß § 1a BauGB berücksichtigt worden.
Bereits bei der Aufstellung des Stadtentwicklungskonzeptes wurde der sparsame Umgang mit
Grund und Boden beachtet und verstärkt die Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme von
Flächen im Außenbereich angestrebt. Insbesondere wurde ein Schwerpunkt darauf gelegt, die
Inanspruchnahme von Flächen mit großer Bedeutung für die Umwelt so weit wie möglich zu
vermeiden.
Dennoch werden durch die Neuausweisungen von Bauflächen Eingriffe vorbereitet, die einen
Kompensationsbedarf auslösen. Gerade bei Wohnbauflächen ist davon auszugehen, dass ein
Teil der Kompensationsmaßnahmen gebietsintern umgesetzt werden kann, z. B. durch Ortsrandeingrünungen oder innerstädtische Grünzüge. Darüber hinaus ist jedoch auch mit zusätzlichem Bedarf an Kompensationsflächen zu rechnen. Eine erste Bilanzierung ist Bestandteil des
Umweltberichtes.
Als Grundlage für die Ausweisung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft liegen verschiedene Konzepte vor.
Zum Einen wird durch ENNI seit einigen Jahren ein Ökokonto geführt. Um die Wassergewinnungsanlage Vinn wurde hier ein Konzept entwickelt, das über bestehende und geplante “Trittsteine“ von den bewaldeten Flächen nördlich der A 40 über den Bereich der Brunnenanlage
südlich der Autobahn bis hin zum Aubruchkanal ein zusammenhängendes Grünsystem schafft.
Die Maßnahmenflächen nördlich der A 40 wurden bereits hergestellt und sind im Vorentwurf
zum FNP entsprechend dargestellt. Die konzeptionellen Planungen des Ökokontos umfassen
jedoch auch Flächen südlich der A 40, im Bereich der südlich der Vinngrabenstraße vorhandenen Brunnenanlage. Auch diese Flächen, die noch ein erhebliches Aufwertungspotential aufweisen, wurden als Maßnahmenflächen dargestellt. Eine Ausweitung des Konzeptes wird derzeit überprüft.
Darüber hinaus liegen Empfehlungen zu aufwertungswürdigen Flächen aus dem Umweltleitplan
vor. Hier handelt es sich z. B. um Aufforstungsflächen zur Waldarrondierung oder um Pufferflächen im Umfeld des FFH-Gebietes Egelsberg. Auch Maßnahmen zur Umsetzung des Zielkonzeptes der „Grünen Adern“ können als Kompensationsmaßnahmen dienen.
Hinweise zu naturschutzfachlich geeigneten Maßnahmen und Vorrangbereichen für die Umsetzung
sind
außerdem
dem
Vorentwurf
zum
Landschaftsplan
Raum
KampLintfort/Moers/Neukirchen-Vluyn zu entnehmen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Entwicklung
der Niederungsbereiche entlang der Fließgewässer- und Kendelsysteme.
In welcher Form die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft im FNP dargestellt werden sollen, ist im weiteren Verfahren zu
konkretisieren. Denkbar ist neben der flächenscharfen Darstellung auch die Ausweisung von
Suchräumen.
Planungsgruppe MWM
129
Bereits rechtskräftige Kompensationsflächen z. B. aus Bebauungsplänen und Planfeststellungsverfahren wurden, soweit sie darstellungsrelevant sind, nachrichtlich in den FNP-Vorentwurf übernommen.
130
Planungsgruppe MWM
12.
KENNZEICHNUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBRNAHMEN, VERMERKE UND
HINWEISE
Neben Darstellungen enthält der Flächennutzungsplan auch Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3
BauGB, nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB, Vermerke gem. § 5 Abs. 4
und 4a BauGB und Hinweise. Diese geben nicht den planerischen Willen der Stadt wieder,
sondern erfüllen eine Hinweisfunktion.
12.1 Kennzeichnungen gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Der Flächennutzungsplan kennzeichnet nach § 5 Abs. 3 BauGB bestimmte Nutzungen und
Planungen, die negative Auswirkungen auf städtebauliche Entwicklungsflächen haben könnten.
12.1.1
Flächen, unter denen der Bergbau umgeht
Unter nahezu dem gesamten Stadtgebiet von Moers ist Bergbau umgegangen. Heute ist noch
im nördlichen Stadtgebiet kleinräumig mit bergbaulichen Einwirkungen durch Abbaubetriebe
des in Kamp-Lintfort befindlichen Bergwerks West zu rechnen. 153 Im Flächennutzungsplan wird
das gesamte Stadtgebiet entsprechend gekennzeichnet.
Weitere Kennzeichnungen erfolgen nicht. Gemäß der Stellungnahme der Bezirksregierung
Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie NRW sowie der RAG kann auf eine detaillierte Darstellung von bergbaulichen Verhältnissen im Flächennutzungsplan der Stadt Moers verzichtet
werden, da diese im nachgeordneten Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt.
12.1.2
Altlasten / Altlastenverdachtsflächen
Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind, sind im FNP zu kennzeichnen. Wesentliche Grundlage für die Erkenntnisse über Bodenbelastungen bildet das Altlastenkataster des Kreises Wesel als Untere Bodenschutzbehörde. Auf die entsprechende Themenkarte im Umweltbericht mit der Darstellung
sämtlicher dort geführter Altlasten- und Verdachtsflächen wird verwiesen. Um der Warnfunktion
für nachfolgende Verfahren gerecht zu werden, sind im FNP diejenigen Flächen mit einem Hinweis versehen, auf denen nach derzeitigem Kenntnisstand eine Belastung nachgewiesen wurde
und bei denen für die angestrebte Nutzung entsprechende Sicherungsmaßnahmen erforderlich
sind. Auf der Ebene der Bebauungsplanung oder bei relevanten Zulassungsverfahren ist einzelfallbezogen zu prüfen, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Maßnahmen zu treffen sind.
12.2 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB
Der Flächennutzungsplan stellt auch Planungen oder sonstige Nutzungsregelungen, die nach
anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich dar. Bedeutsam sind hier insbesondere die Regelungen zum Denkmalschutz oder Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts.
12.2.1
Denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen und Bodendenkmäler
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und anderen öffentlichen Planungen und Maßnahmen
sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
sowie die erhaltenswerten Stadtbezirke, Straßen und Plätze, Wege und Grünbereiche von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung angemessen zu berücksichtigen.
Aktuell sind 115 Baudenkmäler, 3 Denkmalbereiche (Wall- und Grabenanlage und Altmarkt in
der Innenstadt, der Bereich “An der Linde“ in Repelen) sowie sieben Bodendenkmäler (Strommörs, Innenstadt (Wallanlage), Asberg-Süd (3 Bereiche) und die Landwehr im Lauersforter
Wald) in der seitens der Stadt bei der Unteren Denkmalbehörde geführten Denkmalliste eingetragen.
153
RAG Deutsche Steinkohle, Schreiben vom 21.06.2011
Planungsgruppe MWM
131
Eine Eintragung der einzelnen Baudenkmäler in den Flächennutzungsplan würde die Planzeichnung überfrachten. Lediglich Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Denkmalbereiche) und Bodendenkmäler werden daher nachrichtlich in den Flächennutzungsplan
übernommen.
12.2.2
Flächen für Wasser und die Wasserwirtschaft
Die Abgrenzung der auf Moerser Stadtgebiet liegenden Wasserschutzzonen des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselsheide in
Neukirchen-Vluyn (Zone IIIB) und des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Rumeln/Kaldenhausen (Zonen IIIA und IIIB) (siehe Kapitel 9.3.2) sind
im FNP-Vorentwurf nachrichtlich übernommen.
12.2.3
Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge
Südlich des Haldenbereichs in Kohlenhuck ist die Kreisstrasse 33 N (K 33 N) als geplante Verbindung zwischen der A 57 und der L 137 (Rheinberger Straße) nachrichtlich dargestellt. Es
handelt sich um eine bereits planfestgestellte Straße, die als Teilstück auf dem Stadtgebiet von
Kamp-Lintfort bereits realisiert wurde.
12.2.4
Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes
Als Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes sind Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und das bestehende FFH-Gebiet 154 Egelsberg im Süden des Stadtgebietes im
Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen (siehe auch Umweltbericht zum FNP).
12.2.5
Verbandsgrünflächen
Verbandsgrünflächen sind Grün- und Freiflächen, die der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk
(SVR) aufgrund seiner Verbandsordnung nach regionalplanerischen Gesichtspunkten betreute.
Heute wird diese Aufgabe vom Regionalverband Ruhr (RVR) wahrgenommen. Nach der Zielsetzung der Verbandsordnung sollen die Verbandsgrünflächen der Naherholung der Bevölkerung dienen und stadtklimatisch wirksame regionale Grünzüge bilden, die das Zusammenwachsen der Bebauungen in den Randzonen der Städte verhindern. Im Beiplan Nr. 1 sind die Verbandsgrünflächen nachrichtlich dargestellt.
12.2.6
Sonstige Schutzgebiete (deichgeschützte Bereiche)
Im Regionalplan Thema „Vorbeugender Hochwasserschutz“ 155 werden neben Überschwemmungsbereichen auch so genannte deichgeschützte Bereiche ausgewiesen. Das Stadtgebiet
Moers liegt zwar nicht in einem Überschwemmungsgebiet, ist aber bis auf den südlichen Teil
des Stadtgebietes einem deichgeschützten Bereich („hinter dem Deich“) zugehörig.
Es handelt sich hierbei um potentielle Überflutungsbereiche, die bei einem Versagen von
Hochwasserschutzeinrichtungen vom 100jährlichen Rhein-Hochwasser überflutet würden. Im
Rahmen der Bauleitplanung ist in den deichgeschützten Bereichen auf das Risiko der Hochwassergefährdung hinzuweisen und nach angemessenen Möglichkeiten zur Minderung des
Schadenspotentials zu suchen. Eine Minderung des Schadenspotentials könnte z.B. durch Verzicht auf bauliche Nutzung von aufgegebenen Flächen oder Nutzungsextensivierung sowie
durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden erreicht werden (gem. Bezirksregierung Düsseldorf,
GEP 99, Stand August 2006).
Die Abgrenzung der deichgeschützten Bereiche ist aus Gründen der Lesbarkeit in einem separaten Beiplan Nr. 2 dargestellt. Die vorgesehene Warnfunktion wird zudem durch einen Hinweis
in der Legende erreicht. Der Bereich erstreckt sich fast über das gesamte Stadtgebiet, lediglich
Erhöhungen wie z.B. Halden und Teile von Schwafheim und Kapellen sind nicht betroffen. Auf-
154
155
132
Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Regionalplan (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Erläuterungskarte 8a Vorbeugender Hochwasserschutz,
Stand: August 2006
Planungsgruppe MWM
grund der Bergbauaktivität können sich die Abgrenzungen der deichgeschützten Bereiche
durch weitere Bodensenkungen zukünftig noch ändern.
12.3 Vermerke gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB
Gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB sind Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach
anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, (...) sowie festgesetzte Überschwemmungsgebiete nachrichtlich zu übernehmen. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
12.3.1
Geplante Wasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiete
Die Abgrenzungen der im Verfahren befindlichen Wasserschutzzonen des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Vinn (siehe Kap. 9.3.2) sowie die Überschwemmungsgebiete um den Moersbach sind im FNP-Vorentwurf vermerkt.
12.3.2
Ausbau der BAB 57
Die BAB 57 (Köln-Niederlande) soll in den nächsten Jahren bis zum Autobahnkreuz KampLintfort sechsspurig ausgebaut werden. Das Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung. Eine
Detailplanung liegt noch nicht vor, daher wird in der Planzeichnung der ungefähre Verlauf gestrichelt eingezeichnet.
12.3.3
Ausbau der Regionalbahntrasse
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung nach Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ist die Reaktivierung der Niederrheinbahn städtisches Ziel. Hierbei werden die bestehenden Eisenbahntrassen im Stadtgebiet zwischen der DB-Hauptstrecke und dem Industriegebiet Pattberg im
Norden sowie weiter südlich die Trasse zwischen DB-Hauptstrecke und Hülsdonk genutzt. Allerdings ist in Teilen ein Streckenneubau erforderlich. Der Verlauf der geplanten Trasse ist im
FNP-Vorentwurf gestrichelt eingezeichnet.
Planungsgruppe MWM
133
13.
FLÄCHENBILANZ
Art der baulichen Nutzung
Flächengröße in ha
Gemischte Bauflächen
164,33
Gewerbliche Bauflächen
448,96
Sondergebiete insgesamt, davon
49,45
Sondergebiete - großflächiger Einzelhandel
17,00
Wohnbauflächen
1.454,06
Flächen für den Gemeinbedarf
138,83
Flächen für die Landwirtschaft
2.682,61
Flächen für Wald
612,05
Grünflächen insgesamt, davon
639,16
Grünflächen - Parkanlagen
391,43
Grünflächen - Friedhof
57,85
Grünflächen - Kleingartenanlagen
32,03
Grünflächen - Sport- und Spielplätze
69,25
Grünflächen - sonstige
88,60
Flächen für Ver- und Entsorgung
57,23
Verkehrsflächen
290,36
Bahnflächen
90,74
Wasserflächen
143,28
Gesamtfläche Stadtgebiet
6.771,05
Moers und Aachen, im Oktober 2011
134
Planungsgruppe MWM
Anhang
Beipläne DIN A3
Beiplan 1: Verbandsgrünflächen
Beiplan 2: Deichgeschützte Bereiche
Erläuterungspläne DIN A3
Erläuterungsplan 1: Wohnreserveflächen
Erläuterungsplan 2: Gewerbereserveflächen
Erläuterungsplan 3: Neudarstellungen
Erläuterungsplan 4: Soziale Infrastruktur
Planungsgruppe MWM
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