Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Anlage 1a: FNP-Vorentwurf - Begründung (auszutauschende Seiten).pdf
Größe
784 kB
Erstellt
26.12.14, 18:16
Aktualisiert
27.01.18, 19:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Moers
Flächennutzungsplan
Begründung
gem. § 5 Abs. 5 BauGB (Vorentwurf)
Stand: 26. Oktober 2011 / 29. Mai 2012
Auftraggeber:
Stadt Moers
Der Bürgermeister
Fachbereich 6 Stadtplanung und Grünflächen
Postfach 102120
47411 Moers
Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Monika Convent
Dipl.-Ing. Peter Tietmann
Dipl.-Ing. Gregor Wynhoff
Dipl.-Ing. Dominique Hebebrand
Auftragnehmer:
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. J. Meyer-Brandis/ Dipl.-Ing. J. Hero/
Dipl.-Ing. (FH) S. Wennmacher / Frau K. Bollig
Projektleitung: J. Hero / S. Wennmacher
Inhaltsverzeichnis
1. VORBEMERKUNGEN
1
1.1 Anlass der Neuaufstellung............................................................................................. 1
1.2 Aufgabe des FNP ............................................................................................................ 1
1.3 Verfahrensablauf............................................................................................................. 2
1.4 Bisherige Flächennutzungspläne und wirksame Änderungen .................................. 3
1.5 Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................. 4
2. KURZCHARAKTERISTIK DER STADT MOERS
5
2.1 Einleitung......................................................................................................................... 5
2.2 Geschichtliche Entwicklung .......................................................................................... 5
2.3 Naturraum und Landschaft ............................................................................................ 6
2.4 Klima ................................................................................................................................ 6
2.5 Böden ............................................................................................................................... 7
2.6 Wasser ............................................................................................................................. 8
2.7 Gliederung der Stadt Die vorhandenen Bodenbelastungen sind auf der Ebene der
Bebauungsplanung gutachterlich zu untersuchen..................................................... 9
3. PLANUNGSVORGABEN
11
3.1 Überörtliche Planungsebenen ..................................................................................... 11
3.2 Kommunale Planungen ................................................................................................ 15
3.3 Weitere Planungsvorgaben.......................................................................................... 18
4. ENTWICKLUNGSZIELE STADT MOERS GEMÄß STADTENTWICKLUNGSKONZEPT
MOERS 2030
21
5. WOHNBAUFLÄCHEN / GEMISCHTE BAUFLÄCHEN
25
5.1 Einwohnerstruktur und Einwohnerentwicklung ........................................................ 25
5.2 Haushaltsstruktur ......................................................................................................... 33
5.3 Wohnsiedlungswesen .................................................................................................. 35
5.4 Siedlungsstruktur und Siedlungsentwicklung........................................................... 36
5.5 Reserveflächen.............................................................................................................. 37
5.6 Modellrechnungen zur Bevölkerungsentwicklung (Szenarien)................................ 40
5.7 Wohn- und Mischbauflächenbedarf ............................................................................ 47
5.8 Neudarstellungen.......................................................................................................... 54
5.9 Rücknahmen und Anpassungen ................................................................................. 67
6. GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN
70
6.1 Wirtschaftscharakteristik, Betriebsstruktur ............................................................... 70
6.2 Wirtschaftsstruktur in Moers ....................................................................................... 73
6.3 Pendlerbewegungen..................................................................................................... 74
6.4 Schwerpunkte heutiger Gewerbeansiedlung ............................................................. 77
Planungsgruppe MWM
I
6.5 Flächenverbrauch und Reserveflächen...................................................................... 80
6.6 Flächenbedarfsrechnung............................................................................................. 81
6.7 Neudarstellungen.......................................................................................................... 86
6.8 Rücknahmen und Anpassungen................................................................................. 88
7. SONDERGEBIETE / ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE
92
7.1 Sondergebiete für Erholung ........................................................................................ 92
7.2 Sonstige Sondergebiete............................................................................................... 92
7.3 Sondergebiete für den Einzelhandel / Zentrale Versorgungsbereiche.................... 93
8. GEMEINBEDARFSFLÄCHEN
97
8.1 Verwaltung und Feuerwehren...................................................................................... 97
8.2 Tageseinrichtungen für Kinder.................................................................................... 98
8.3 Schulen .......................................................................................................................... 99
8.4 Sportlichen Zwecken dienende Einrichtungen........................................................ 102
8.5 Soziale Einrichtungen ................................................................................................ 103
8.6 Gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen ............................................. 104
8.7 Kulturelle Einrichtungen, Kirchen und andere religiöse Einrichtungen ............... 104
8.8 Sonstige Gemeinbedarfseinrichtungen.................................................................... 105
8.9 Neudarstellungen........................................................................................................ 105
8.10 Rücknahmen und Anpassungen............................................................................... 108
9. FLÄCHEN FÜR DEN ÜBERÖRTLICHEN VERKEHR UND DIE ÖRTLICHEN
HAUPTVERKEHRSZÜGE; FLÄCHEN FÜR VERSORGUNGSANLAGEN,
ABFALLENTSORGUNG, ABWASSERBESEITIGUNG UND ABLAGERUNGEN
109
9.1 Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge .... 109
9.2 Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und
Ablagerungen ............................................................................................................. 112
9.3 Wasserversorgung ..................................................................................................... 117
10. GRÜNFLÄCHEN
120
10.1 Parkanlagen................................................................................................................. 120
10.2 Dauerkleingärten......................................................................................................... 121
10.3 Friedhöfe...................................................................................................................... 123
10.4 Sportanlagen ............................................................................................................... 124
10.5 Hundedressurplätze ................................................................................................... 125
10.6 Spielplätze ................................................................................................................... 125
10.7 Sonstige Grünflächen................................................................................................. 126
11. WASSERFLÄCHEN, FLÄCHEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND WALD SOWIE
MAßNAHMENFLÄCHEN
127
11.1 Wasserflächen............................................................................................................. 127
11.2 Landwirtschaft und Wald ........................................................................................... 128
11.3 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft ................................................................................... 129
II
Planungsgruppe MWM
Technologiepark Eurotec
Der Technologiepark Eurotec entstand seit 1991 auf dem Gelände der 1990 geschlossenen
Schachtanlage Rheinpreußen in Meerbeck. Im Alt-FNP ist das Gebiet als Industriegebiet (GI)
dargestellt. Der Bereich (ca. 28 ha) gliedert sich in die Bereiche Eurotec-Center (die ehemaligen
Bergwerksgebäude) und den Eurotec-Park und war als Standort für Dienstleistungs-, Forschungs- und Serviceunternehmen geplant. Die Labor- und Büroflächen des Eurotec-Centers
sind vor allem Existenzgründern, jungen Unternehmen und Einrichtungen mit dem Schwerpunkt
Aus- und Weiterbildung vorbehalten. 75 Seit 2008 sind nach Aussagen der Wirtschaftsförderung
wir4 keine freien Flächen mehr verfügbar.
Industriepark Moers / Gewerbegebiet Pattberg
Die Entwicklung des Gewerbegebietes erfolgte im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Pattberg. 1995 sind die meisten Gebäude der Schachtanlage gesprengt worden.76 Das Gebiet ist im
Alt-FNP als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.
Das ca. 53 ha große Gewerbegebiet befindet sich unmittelbar am Autobahnkreuz Kamp-Lintfort
innerhalb des Bezirkes Repelen und verfügt über einen eigenen Gleisanschluss mit einer direkten Verbindung an das DB-Netz und den Rheinhafen Duisburg-Homberg. Nach Sanierung und
Ausbau der Infrastruktur stehen heute noch ca. 3,52 ha zur Verfügung.
Gewerbegebiet Hülsdonk (teilweise BP Nr. 140 und Nr. 104 b)
Planungsrechtlich ist das Areal in den Bebauungsplan Nr. 140 (Gewerbegebiet Hülsdonk-Nord)
und Bebauungsplan Nr. 104b (Gewerbegebiet Am Schürmannshütt) unterteilt.
Beide Bebauungspläne setzen teils Gewerbegebiet (GE) und teils Industriegebiet (GI) fest, die
Gebiete sind jeweils nach Abstandserlass NRW gegliedert. Der nördliche Bereich ist im Alt-FNP
als Gewerbliche Baufläche (G) ausgewiesen, im südlichen Teil ist überwiegend Gewerbegebiet
(GE) dargestellt, einige wenige Flächen sind als Industriegebiet (GI) dargestellt.
Gewerbegebiet Franz-Haniel-Straße / Hochstraß / Scherpenberg (BP Nr. 37)
Seit Beginn der Bergbaukrise in den 60er Jahren hat die Stadt Moers planerisch reagiert und ab
Mitte der 60er das Gewerbegebiet Hochstraß in Meerbeck entwickelt, das sich im Bereich der
Schachtanlage Rheinpreußen IV befindet.
Das 27 ha große Gewerbegebiet ist heute fast vollständig bebaut. Der Besatz ist durch gewerbliche Betriebe unterschiedlicher Art, aber auch durch zahlreiche Einzelhandelsbetriebe, insbesondere großflächigen Einzelhandel charakterisiert. Die unter Industriedenkmalschutz gestellten
sanierten Gebäude der Zeche Rheinpreußen verleihen dem Gebiet ein besonderes Ambiente.77
Im Alt-FNP ist dieser Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt.
Gewerbegebiet Genend (BP Nr. R9) und Genend-Süd (BP Nr. 399)
Das Gewerbegebiet Genend, unmittelbar angrenzend an den Grafschafter Gewerbepark Genend, stellt ein typisches Gewerbegebiet dar. Der Bestand ist geprägt durch Kleingewerbe und
Autohäuser. Die Betriebe sind beidseits der Kamper Straße angeordnet, über die zügig das Autobahnkreuz Kamp-Lintfort erreichbar ist.
Es bestehen zwei Bebauungspläne in diesem Bereich:
Der Bebauungsplan Nr. R 9 Rheinkamp setzt für den nördlichen Bereich um Kamper Straße
und Galmesweg Gewerbegebiet (GE) fest.
Der Bebauungsplan Nr. 399, der südlich angrenzt, setzt ein Mischgebiet (MI 1) sowie Gewerbegebiete (GE 1 bis GE 3) fest, welche nach dem Abstandserlass NRW gegliedert sind.
75
76
77
Thorsten Kamp, Leitlinien für die städtebauliche Entwicklung von Moers, Diplomarbeit, Universität Dortmund, Fakultät
Raumplanung, Dezember 1997, S. 86
Ebenda, S. 95
Stadt Moers, Wirtschaftsförderung, Standort Moers Wirtschaft & Tourismus
Planungsgruppe MWM
79
Industriegebiet Sasol
Unmittelbar an den Technologiepark Eurotec grenzt der Industriekonzern Sasol an, der bereits
seit 1936 im Stadtgebiet Moers existiert. Das Sasol Werk Moers gehört zur Sasol Germany
GmbH und ist damit Teil des Sasol Konzerns, eines weltweit tätigen Öl-, Gas- und Chemieunternehmens. In Moers sind ca. 400 Mitarbeiter tätig. Dieser Bereich ist im Alt-FNP als Industriegebiet (GI) ausgewiesen.
Gewerbegebiet Lohmannsheide (BP R 11)
Das Gewerbegebiet Lohmannsheide grenzt unmittelbar an die Stadt Duisburg an und liegt in direkter Nachbarschaft zum Industriegebiet Sasol. Durch die schnelle Anbindung an die A 42 ergeben sich insbesondere für Zulieferer und Logistiker optimale Standortbedingungen.78 Es handelt sich um ein Gewerbegebiet mit kleinen und mittelgroßen Betrieben. Im Alt-FNP ist dieser
Bereich als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Der Bebauungsplan R 11 (1. Änderung) setzt ebenfalls Gewerbegebiet (GE) fest.
Auch im sonstigen Stadtgebiet sind vereinzelt Anhäufungen größerer Gewerbeeinheiten anzutreffen wie z.B. im Bereich Moers-Mitte um die Rheinberger, Klever, Baerler und Bismarckstraße oder auch in Kapellen im Bereich der Industriestraße. Im südlichen Bereich zwischen Vinn
und Asberg konzentrieren sich einige Gewerbebetriebe um den Güterbahnhof Moers (BP 55).
6.5
6.5.1
Flächenverbrauch und Reserveflächen
Flächenvorrat Gewerbe
Die Voraussetzungen für wirtschaftliche Aktivitäten im Stadtgebiet werden maßgeblich von der
Verfügbarkeit von Flächen bzw. ihrer Nutzbarkeit für Gewerbe- und Industrieunternehmen bestimmt. Die aktuelle Situation in Moers zeigt, dass zurzeit ausreichender Bestand an kurzfristig
verfügbaren und planungsrechtlich gesicherten Gewerbeflächen besteht. In der folgenden Übersicht sind die Flächen für Erschließung etc. bereits abgezogen, es handelt sich somit um
Netto-Werte.
Industriegebiet Moers / Pattbergstraße (§34 BauGB)
ca. 3,52 ha
Genend-Süd (BP)
ca. 9,41 ha
Genend-Ost (BP)
ca. 1,56 ha
Gewerbegebiet Hülsdonk (BP)
ca. 0,35 ha
Kapellen-Mitte (BP)
ca. 1,05 ha
Kapellen, Schacht III (FNP)
ca. 6,22 ha79
ca. 22,11 ha 80
Damit besteht eine planungsrechtlich gesicherte Reserve von insgesamt rund 22 ha, von denen
ca. 15 ha sofort verfügbar sind.
Die im Grafschafter Gewerbepark Genend bestehenden noch nicht in Anspruch genommenen
Gewerbeflächen (anteilig ca. 18,22 ha für die Stadt Moers) werden vom RVR aufgrund der
Sondersituation des mit der massiven Zechenschließung Ende der 1980er Jahre einhergehen-
78
79
80
80
Internetseite der Stadt Moers, www.moers.de, 29.05.2008
Die Fläche ist im Alt-FNP als Industriegebiet GI mit der Nutzungsbeschränkung Bergbau dargestellt. Nach Aufgabe des
Bergbaus ist eine Nutzung als gewerbliche Baufläche geplant.
Reserven des interkommunalen Grafschafter Gewerbeparks Genend sind nicht dargestellt. Diese werden für die Bedarfsdeckung des herkömmlichen Industrie- und Gewerbeflächenbedarfs nicht herangezogen. Hintergrund ist die besondere örtliche Situation der Bergbauregion: das interkommunale Gewerbegebietes ist zum Ausgleich der wegfallenden Arbeitsplätze
im Bergbau entstanden.
Planungsgruppe MWM
den Arbeitsplatzverlustes und des daraus resultierenden kurzfristigen Ersatzbedarfes nicht als
Reserveflächen angerechnet.
Eine weitere Reserve von ca. 13,8 ha befindet sich im Sozialatlasbezirk Moers-Ost. Diese steht
allerdings im Eigentum der Firma Sasol und ist für die allgemeine Gewerbeinanspruchnahme
ebenfalls nicht anrechenbar (betriebsgebundene Reserve). Gleiches gilt für die Fläche zwischen Bahntrasse und Mollbergstraße (ca. 5,0 ha).
6.5.2
Flächenverbrauch Gewerbe
Laut der Bauflächenerhebung der Stadt, die in regelmäßigen Abständen der Bezirksregierung
Düsseldorf gemeldet wurde (in den Jahren 2000, 2003, 2006 und 2009), sind in den vergangenen Jahren durchschnittlich ca. 5,8 ha Gewerbeflächen in die Nutzung gegangen.
Der Verbrauch der vergangenen Jahre wird sich nicht in dem Maße fortschreiben lassen. Die
Fortschreibung mit einem reduzierten Flächenverbrauch von 5 ha pro Jahr ergibt für das Jahr
2025 abzüglich der bestehenden Reserven ein Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen von
ca. 37 ha brutto.
Aufgrund der regionalen Zusammenarbeit (s.o.) sind zur Abschätzung des Gewerbeflächenbedarfs der Stadt Moers auch die Reserven in der wir4 Region zu betrachten. Als noch verfügbare
Gewerbeflächen (GE) in der Region gibt wir4 insgesamt ca. 70 ha an81. Nach dem derzeitigen
Vermarktungstempo sind die Flächen schätzungsweise in ca. 7 Jahren erschöpft
6.6
Flächenbedarfsrechnung
Die Diskussion über den Gewerbeflächenbedarf der kommunalen Bauleitplanung stellt sich oft
als komplexes Thema dar. Anders als bei der Entwicklung der Wohnbevölkerung lässt sich die
Gewerbeentwicklung nur schwer prognostizieren. Im Flächennutzungsplanverfahren soll die zukünftige gewerbliche Entwicklung für Moers so abgeschätzt werden, dass zukünftige Flächenengpässe vermieden und auf der anderen Seite die Kosten- und Kapitalbindung sowie der
Landschaftsverbrauch durch zu große Flächenausweisungen so gering wie möglich gehalten
werden.
Die vom Regionalverband Ruhr (RVR) vorgegebene Methodik zur Ermittlung der künftigen Bedarfe an gewerblichen Bauflächen basiert auf dem Gewerbe- und Industrieflächen-Prognose-Modell
GIFPRO82.
6.6.1
Gewerbeflächenbedarfsprognose nach GIFPRO
Die Basis für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Gewerbeflächen ist die GIFPROBerechnungsmethode. Dabei wird das zum Teil überholte Berechnungsmodell des Instituts für
Landes- und Stadtentwicklungsforschung NRW (ILS83) aus dem Jahr 1987 an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst. Die Regionalplanungsbehörde im Ruhrgebiet, der Regionalverband Ruhr in Essen, wendet eine hinsichtlich der Zahl der Gewerbeflächen beanspruchenden
Beschäftigten und Mobilitätsquoten angepasste Berechnungsmethode an. Die einzelnen Parameter werden im Folgenden erläutert:
Gesamtbeschäftigung
Die Ausgangsgröße für die Prognose des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs stellen die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten dar. Diese werden für alle Gewerbeflächen nachfragenden Wirtschaftsabteilungen erhoben.
81
82
83
Wir4, Powerpoint-Vortrag im Rahmen des 6. Lenkungskreises zum Flächennutzungsplan Moers, Stand 09.03.2011
Bauer M., Bonny, H.-W.: Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO-; Schriftenreihe
Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987
Bauer M., Bonny, H.-W.: Flächenbedarf von Industrie und Gewerbe – Bedarfsberechnungen nach GIFPRO-; Schriftenreihe
Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW, Bd. 4.035; Dortmund 1987
Planungsgruppe MWM
81
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte84
Das ILS hat pro Wirtschaftsabteilung prozentuale Kennwerte festgelegt, da die einzelnen Branchen in unterschiedlicher Intensität Flächen nachfragen.
Verarbeitendes Gewerbes u. Baugewerbe:
Handel:
Verkehr und Nachrichten:
restliche Dienstleistungsabteilungen:
100 %
50 %
40 %
10 %
Gewerbeflächenbeanspruchende Arbeitslose
Zur vollständigen Ermittlung des Flächenbedarfs werden zusätzlich die Arbeitslosen in den betreffenden Wirtschaftsabteilungen anteilig berücksichtigt. Dabei wird von einer Reduzierung der
Arbeitslosigkeit um 50 % im Planungszeitraum ausgegangen. D.h. von den ermittelten Arbeitslosen werden 50 % in der Gesamtsumme berücksichtigt.
Flächenkennziffer
Im nächsten Schritt wird die Flächeninanspruchnahme aller gewerbeflächenrelevanten Branchen ermittelt. Diese Größe stellt die Basis der folgenden prognostischen Rechenschritte dar,
die sich auf die mobilen, und damit zusätzliche Fläche nachfragenden Betriebe und deren Flächenbedarfe bzw. Beschäftigtenzahlen beziehen.
Zu diesem Zweck werden die gewichteten Beschäftigtenzahlen mit einer Flächenkennziffer multipliziert. Die Flächenkennziffer, die als branchenspezifische Bruttobaulandfläche pro Beschäftigten zu verstehen ist, wird für die Stadt Moers mit 225 qm pro Beschäftigten85 angegeben.
Neuansiedlungs- und Verlagerungsquoten, Flächenfreisetzung
Der Bedarf an zusätzlichen gewerblichen Bauflächen resultiert vor allem aus der Nachfrage
mobiler Betriebe. Bei der künftigen Flächennachfrage der Wirtschaft eines bestimmten Gebietes
sind folgende Bedarfskomponenten zu unterscheiden:
Flächeninanspruchnahme der Beschäftigten in neu angesiedelten Betrieben (interkommunale Mobilität), dieser Neuansiedlungsbedarf berücksichtigt den Bedarf an Gewerbeflächen
bis 2025, der von auswärtigen oder neu gegründeten Betrieben ausgeht. Die Quote beträgt
hier 0,3 % (je 100 gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte).
Flächeninanspruchnahme der Beschäftigten in verlagerten Betrieben (intrakommunale Mobilität), dieser Verlagerungsbedarf berücksichtigt den Gewerbeflächenanspruch der im
Stadtgebiet ansässigen Betriebe an neue, städtebaulich/infrastrukturell besser gelegene
Gewerbestandorte oder Erweiterungen. Die Quote wird derzeit mit 0,7 % (je 100 gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte) angesetzt.
Flächenfreisetzung von Beschäftigten in Betrieben, die durch Verlagerungen, Stilllegungen,
Produktionseinschränkungen etc. Flächen aufgeben und zum Teil für eine gewerbliche Wiedernutzung zur Verfügung stehen. Diese Quote wird mit 25 % des errechneten Verlagerungsbedarfes angesetzt.
Ergänzende Flächenbedarfsprognose für Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe
Aufgrund einer immer stärkeren Entwicklung des tertiären Sektors und einer entsprechenden
Gewerbeflächennachfrage wird auch für diese Branchen der Flächenbedarf ermittelt und anteilig in der Gesamtbedarfsermittlung berücksichtigt86.
84
85
86
82
Gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte werden nach GIFPRO immer als Gesamtbeschäftigte definiert
gem. GIFPRO-ILS und RVR
Im Zuge der Harmonisierung der Rechenmodelle verschiedener Regionalplanungsbehörden wurde das Rechenmodell vom
RVR um diesen Baustein erweitert und für die Stadt Moers erstmals im Rahmen der aktualisierten Bedarfsprognose von
August 2011 berücksichtigt.
Planungsgruppe MWM
Die Flächenermittlung erfolgt analog zu dem o.g. Berechnungsverfahren, jedoch wird als Ausgangsgröße die Zahl der Beschäftigten im tertiären Sektor und in nicht störenden Gewerbebetrieben herangezogen. Zu den nachfragenden Beschäftigten zählen 50 % der Beschäftigten der
Wirtschaftsabteilung Handel, 60 % der Beschäftigten im Bereich Verkehr und Nachrichten sowie 90 % der restlichen Dienstleistungsbeschäftigten. Hinzu kommen entsprechende Anteile
der Arbeitslosen dieser Wirtschaftszweige.
Die Parameter Neuansiedlungsquote wurde mit 0,5 % pro Jahr, die Flächenkennziffer mit
125 qm/Beschäftigten und der wieder nutzbare Anteil der Altflächen mit 50 % angesetzt. Es
wird davon ausgegangen, dass der Bedarf anteilig auf den Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen (75 %) sowie den Wohn- und Mischbauflächen (25 %) zugeschlagen wird.
In der nachfolgenden Tabelle ist das Rechenmodell des RVR einschließlich des ermittelten Zuschlags für nicht störendes Gewerbe und Dienstleistungen aufgeführt.
Tabelle 15:
Gewerbeflächenbedarfsprognose nach GIFPRO
Quelle: Regionalverband Ruhr, Referat Regionalentwicklung, Mai 2012
Planungsgruppe MWM
83
Erläuterung der einzelnen Rechenschritte:
Lfd. Nr. 1: Gewerbeflächennachfragende Beschäftigte sind alle sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten der Wirtschaftsabteilungen Verarbeitendes Gewerbe und des Baugewerbes.
Daneben werden anteilig Beschäftigte der folgenden Wirtschaftsabteilungen berücksichtigt:
Handel (50%), Verkehr- und Nachrichten (40%) sowie die 10% der restlichen Dienstleistungsbeschäftigten. Zusätzlich werden die Arbeitslosen in den betreffenden Wirtschaftsabteilungen anteilig berücksichtigt. Dabei wird von einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit um 50%
im Planungszeitraum ausgegangen. D.h. von den ermittelten Arbeitslosen werden 50% in der
Gesamtsumme unter Nr. 1 berücksichtigt.
Lfd. Nr. 3 und 8: Im Rahmen von empirischen Untersuchungen wurde analysiert, wieviel qm
Gewerbefläche in den vergangenen Jahren durch gewerbeflächenbeanspruchende Beschäftigte benötigt wurden. Hierbei wird zwischen Neuansiedlungen und Verlagerungen unterschieden. Der durchschnittliche Neuansiedlungsbedarf wird dabei auf der Basis des Landesdurchschnitts auf 0,3% pro Jahr und der Verlagerungsbedarf auf 0,7% pro Jahr festgelegt.
Lfd. Nr. 4 und 9: Mit Hilfe der Flächenkennziffer, die dem Raumtyp angepasst wird und zwischen 200 und 275 qm pro Beschäftigten schwankt, wird der landesplanerische Grundbedarf
ermittelt. Bei der Ermittlung der Raumtypen wird davon ausgegangen, dass die Flächenkennziffern durch die intensive Flächennutzung im hochverdichteten Ballungskern am geringsten
und bedingt durch eine extensivere Flächennutzung in den ländlich strukturierten Städten und
Gemeinden am höchsten ist.
Lfd. Nr. 10: Es wird davon ausgegangen, dass durch die Verlagerung von Betrieben innerhalb
des Gemeindegebietes Flächen freiwerden, die von anderen Betrieben nachgenutzt werden.
Daher wird ein Anteil von 25% vom Verlagerungsbedarf abgezogen.
Lfd. Nr. 15: Aus der Summe von Neuansiedlungs- und Verlagerungsbedarf abzgl. eines Erschließungsanteils ergibt sich der Nettogrundbedarf.
Lfd. Nr. 20: Der zusätzliche Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf ergibt sich wie folgt:
Auf den Nettogrundbedarf werden zum einen Flächenbedarfe für nicht störendes Gewerbe
und Dienstleistungen zugeschlagen. Zum anderen erhalten Mittelzentren einen Zuschlag von
20% auf den Nettogrundbedarf zur Unterstützung der gewerblich industriellen Schwerpunktbildung. Dieser Summe werden die über ruhrFIS ermittelten Reserveflächen gegenüber gestellt. Das Saldo ergibt den zusätzlichen Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf.
Lfd. Nr. 22: Der zusätzliche Bruttogewerbe- und Industrieflächenbedarf ergibt aus dem zusätzlichen Nettogewerbe- und Industrieflächenbedarf zuzüglich eines Aufschlags für Erschließungs- und Ausgleichsflächen von 20%.
6.6.2
Neudarstellungsbedarf gewerbliche Bauflächen
Gem. oben erläuterter Bedarfsberechnung entsteht ein Bedarf an gewerblichen BruttoBauflächen bis 2025 von 40,9 ha.
Die aktuelle Situation von planungsrechtlich gesicherten und kurzfristig verfügbaren Flächen
zeigt, dass die Stadt bei gleich bleibendem Verbrauch nur noch ca. 7 Jahre planungsrechtlich
verbindliche Gewerbeflächen anbieten kann (vgl. Kap. 6.5). Die Reserveflächen sind zudem
aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen überwiegend nur eingeschränkt nutzbar (z.B.
Grafschafter Gewerbepark Genend).
Um auch mittel- bis langfristig der Nachfrage entsprechen zu können, und Moers als Wirtschaftsstandort zu sichern und zu stärken, ist eine Neudarstellung von gewerblichen Bauflächen im FNP daher erforderlich. Als rechnerischer Bedarfswert erscheint nach gegenwärtigem
Kenntnisstand eine Größenordnung von ca. 41 ha unbedingt erforderlich. Dies insbesondere
vor dem Hintergrund, dass auch für die ansässigen Betriebe und Betriebserweiterungen ausreichend Flächen im kurz- bis mittelfristigem Zeithorizont zur Verfügung stehen müssen.
Seit längerer Zeit ist erkennbar, dass ein dringender Bedarf an Industrieflächen > 3,0 ha besteht. Nach Aussagen der Wirtschaftsförderung wir4 konnten in den letzten Jahren ca. 20 Un84
Planungsgruppe MWM
ternehmensanfragen am Standort Moers nicht bedient werden. Diese Anfragen scheiterten zumeist an der Größe der erforderlichen Flächen und den im Stadtgebiet bestehenden Restriktionen. Insbesondere wirtschaftlich interessanten Logistikunternehmen, die einen besonderen Flächenzuschnitt von ca. 140 m Grundstückstiefe benötigen, kann in der gesamten wir4-Region
kein entsprechendes Angebot unterbreitet werden. Auch die Wirtschaftsförderung Metropolregion Ruhr weist in der Untersuchung „Wirtschaftsflächen Ruhr 2009 – Verfügbare Gewerbe- und
Industrieflächen in der Metropole Ruhr“ darauf hin, dass in „den wir4-Kommunen – KampLintfort, Moers-Neukirchen-Vluyn und Rheinberg – im südlichen Teil des Kreises (…) der Mangel an GI-Flächen besonders eklatant ist.“87
GI-Potentialflächen in der wir4-Region
Die Anfrage nach Industrieflächen und größeren Logistikflächen in der wir4-Region kann nur
durch Neuausweisungen befriedigt werden, da die bestehenden Reserven in den wir4Kommunen lediglich Gewerbegebiete mit höheren immissionsrechtlichen Vorgaben sind. In der
Region ist die Potentialfläche Alte Landstraße in Rheinberg das einzige Industriepotential (GI),
der Abstand zur nächsten Bebauung beträgt ca. 300 m. Mit der jüngsten Inanspruchnahme dieser letzten Fläche fehlt also in der gesamten wir4-Region ein GI-Angebot. Die wir4Wirtschaftsförderung bestätigt mit Nachdruck eine starke Nachfrage gerade von Logistikunternehmen in der gesamten Region, die aufgrund der fehlenden Angebote abgewiesen werden
müssen. Heutige Logistikunternehmen weisen beachtliche Beschäftigteneffekte mit 40 bis 150
(direkten und indirekten) Beschäftigten / ha auf. Wesentliche Standortvoraussetzungen sind
große zusammenhängende Flächen und Kommunen mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Autobahnkreuze. Vor diesem Hintergrund wurde auf Initiative der wir4Wirtschaftsförderung der Workshop „Gewerbe- und Industrieflächen“ initiiert und eine Flächensondierungen für ein mögliches GI-Gebiet in der Region diskutiert und vorgestellt.
Um eine geeignete GI-Fläche innerhalb der wir4-Region zu finden, wurden insgesamt 6 Einzelflächen einer detaillierten Prüfung hinsichtlich Umweltmerkmalen, Nutzbarkeit, Realisierbarkeit
und Erschließung unterzogen und vergleichend gegenüber gestellt. Wesentliche Standortvoraussetzungen sind große zusammenhängende Flächen und Kommunen mit einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur, insbesondere Autobahnanschluss. Als Ergebnis sind sowohl der
Kohlenlagerplatz Norddeutschland in Kamp-Lintfort als auch der Bereich Kohlenhuck in Moers
für eine Industrieausweisung und insbesondere für eine Logistikansiedlung sehr gut geeignet. 88
Am 12.09.2011 hat beim RVR ein Abstimmungstermin mit den Bürgermeistern der wir4-Städte
zum Thema interkommunales Industriegebiet stattgefunden. Im Ergebnisprotokoll wurden vom
RVR folgende für den Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Moers
rahmengebende Aspekte mitgeteilt:
Im Rahmen einer Standortalternativenprüfung ist der Kohlenlagerplatz in Kamp-Lintfort der
geeignetere Standort. Aus regionalplanerischer Sicht kann die planerische Entscheidung
nicht für Kohlenhuck ausfallen.
Sobald die Fläche Kohlenlagerplatz baulich soweit in Anspruch genommen wäre, dass weiterer Bedarf entstünde kann die Fläche Kohlenhuck erneut ergebnisoffen in eine Standortalternativenprüfung einbezogen werden. Eine Darstellung im Flächennutzungsplan zum jetzigen Zeitpunkt den Zielen der Raumordnung widersprechen.
Um die Kohlenlagerfläche als interkommunales Industriegebiet in der angestrebten Größe realisieren zu können, ist insgesamt ein Potential von 30 ha einzubringen.
Für das interkommunale Gewerbegebiet Genend wurde entsprechend den Anteilen an der bisherigen Partnerschaft ein Flächenschlüssel von ½ für Moers und je 1/6 für die drei weiteren
Mitgliedskommunen von wir4 angesetzt. Legt man diesen Flächenschlüssel auch für die inter87
88
Wirtschaftsförderung Metropolregion Ruhr, Band 2, S. 168
Vgl. GI-Potenzialflächen, Gemeinsames Diskussionspapier zur Bewertung von Suchräumen in der wir4-Region (Ergebnis
der Workshops), Stadt Kamp-Lintfort, Amt für Wirtschaftsförderung und Planungsamt, Stadt Moers, Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen, Stadt Neukirchen-Vluyn, Dezernat III, Stadt Rheinberg, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung und wir4-Wirtschaftsförderung, Dezember 2010
Planungsgruppe MWM
85
kommunal zu entwickelnde Kohlenlagerfläche im Kamp-Lintfort zugrunde, so beträgt der von
Moers einzubringende Anteil 15 ha. Da weder Rheinberg noch Neukirchen-Vluyn von Seiten
des RVR ein weiteres Entwicklungspotential zugestanden bekommen haben und Kamp-Lintfort
lediglich einen Bedarf von 6,7 ha einbringen kann, verbleibt ein abzudeckender Anteil von 23,3
ha.
Aufgrund des in der Region vorhandenen Industrieflächenbedarfs erscheint es aus planerischer
Sicht sinnvoll, von dem der Stadt Moers zugestandenen Neudarstellungspotential zum Wohle
der gesamten Region den fehlenden Anteil von 23,3 ha in die Realisierung eines gemeinsamen
interkommunalen Industriegebietes am Standort Kohlenlagerplatz in Kamp-Lintfort einzubringen.
Nach Abzug des o.g. Moerser Flächenanteils für die Entwicklung der Kohlenlagerfläche in
Kamp-Lintfort verbleibt ein bislang nicht zugeordneter Neudarstellungsbedarf an gewerblichen
Bauflächen von rund 17,6 ha. Dies entspricht einem Anteil von 68 % an dem im Bereich Kohlenhuck in einer Größe von rund 26 ha zu realisierenden Industriegebiet. Es verbleibt ein Fehlbedarf von 8,4 ha.
Auch wenn die Entwicklung eines Industriegebietes am Standort Kohlenhuck gemäß Stellungnahme des RVR erst langfristig zum Tragen kommen kann, erscheint eine Darstellung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, um die Fläche von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten und die
langfristigen Planungsabsichten zu verdeutlichen. Insbesondere auch deshalb, da Standortalternativen gemäß den Ergebnissen des wir4-workshops in der Region nicht zur Verfügung stehen und zudem 17,6 ha des der Stadt Moers zugestandenen Entwicklungspotentials auch unter
Berücksichtigung der Realisierung der Kohlenlagerfläche in Kamp-Lintfort nicht gedeckt werden
können.
Zudem verbessern tatsächliche Flächenvermarktungen gewerblicher Flächen (rechnerisch) die
Entwicklungsmöglichkeiten für neue Flächen. Zwischen der Bedarfsberechnung von 08/2011
und 05/2012 ergab sich aufgrund von Flächenverbräuchen - wie bereits dargelegt - eine Zunahme des Bedarfs um rund 6 ha. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass bei
gleichbleibender Flächenvermarktung bis zum Abschluss des FNP-Verfahrens auch der aktuell
noch bestehende Fehlbedarf in Kohlenhuck gedeckt werden kann.
6.7
Neudarstellungen
Stadtbezirk Repelen
Standort G 1.1 Kohlenhuck
26,01 ha
Die Fläche liegt im nördlichen Bereich des Stadtbezirks Repelen westlich Kohlenhuck. Der
Standort ist im Alt-FNP als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, mittig verläuft eine Verkehrsfläche durch den Bereich. Die ehemaligen Kiesabgrabungsflächen östlich der Autobahn,
die sich noch im Jahr 2008 als großflächige Staudenbrachen dargestellt haben, sind heute rekultiviert und werden als Acker landwirtschaftlich genutzt.
Durch die westlich der Fläche vorbeiführende Bundesautobahn BAB 57 ist eine optimale überregionale Anbindung gegeben, die Anschlussstelle Asdonkshof liegt nur ca. 170 m entfernt.
86
Planungsgruppe MWM
Durch den Bau eines Teilabschnittes der planfestgestellten K 33n kann die Anbindung zeitnah
hergestellt werden. Über die BAB 57 ist auch eine gute Erreichbarkeit der BAB 42 gegeben. Zu
bemängeln ist jedoch die fehlende ÖPNV-Anbindung. Über die angrenzenden Feldwege ist
auch die Erreichbarkeit mir dem Fahrrad möglich.
Erschließungstechnisch ist eine bauliche Entwicklung nur im größeren Umfang vertretbar, denn
Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz sind in unmittelbarer Nähe nicht
vorhanden und müssen erst geschaffen werden. Auch die Schmutzwasserentsorgung ist aufwendig, da voraussichtlich der Anschluss über eine Druckentwässerung erfolgen muss (Anschluss im Bereich Imperberg). Eine Entwässerung in Richtung Kamp-Lintfort sollte überprüft
werden. Optimal ist die Nähe zur Müllverbrennungsanlage Asdonkshof, die den Landschaftsraum bereits gewerblich prägt und eventuell die Möglichkeit eröffnet, den Standort mit Fernwärme zu versorgen.
In der Umweltbewertung ist die Inanspruchnahme der Fläche als Industriegebiet mit sehr erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser sowie erhebliche Auswirkungen auf Oberflächengewässer, das klimatische Wirkungsgefüge und den Freiraumschutz (Regionaler Grünzug) - insbesondere auch unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung des bereits knappen Freiraums
im Moerser Stadtgebiet - verbunden. Im Ergebnis sind insgesamt hohe Umweltauswirkungen zu
erwarten.
Im Rahmen der Artenschutzvorprüfung wurden die planungsrelevanten Arten Feldlerche und
Kiebitz nachgewiesen. Weitere planungsrelevante Arten (Rebhuhn und Wachtel) sind potenziell
möglich. Auf FNP-Ebene besteht kein weiteres Untersuchungserfordernis. In der verbindlichen
Bauleitplanung ist eine vertiefende Artenschutzprüfung erforderlich. Aufgrund der guten Herstellbarkeit der Habitate ist davon auszugehen, dass durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen das Vorhaben ohne Ausnahmeprüfung realisierbar ist.
Durch Inanspruchnahme des Standortes als Industriegebiet wird aus Sicht des RVR ein landesplanerisch nicht gewünschter neuer Siedlungsansatz geschaffen. In der Standortdiskussion
muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass im Zuge der Planung „Motorworld“ eine landesplanerische Zustimmung für eine bauliche Nutzung seinerzeit bereits vorlag. Die Umweltauswirkungen werden insgesamt als hoch beurteilt. Diesen Aspekten muss die besondere Bedarfssituation in Moers und der Region entgegen gestellt werden. Lediglich zwei Standorte in der gesamten wir4-Region sind für eine nachfragegerechte Ansiedlung von Industriegebieten geeignet. Mit einer Industrienutzung am Standort Kohlenhuck wird ein bereits gewerblich genutztes
und anthropogen überformtes Areal (Kiesabbau, Wiederverfüllung, Haldenschüttfläche) weiter
entwickelt und einer neuen Nutzung zugeführt. Neben der guten Verkehrsanbindung sprechen
insbesondere imissionsschutzrechtliche Aspekte für den Standort: Im Vergleich mit den übrigen
im Rahmen des Planungsprozesses diskutierten Gewerbe- und Industriestandorten sind wesentliche Einschränkungen durch lärmempfindliche Nutzungen in der Umgebung nicht zu erwarten. In der nachfolgenden Planung sind jedoch die Belange der angrenzenden Splittersiedlung
und dort vorhandener Nutzungen wie z.B. die Schneckenzucht mit einzubeziehen.
Stadtbezirk Rheinkamp-Mitte, Eick, Utfort
Planungsgruppe MWM
87
Standort G 2.1 Mollbergstraße
1,25 ha
Der Standort liegt im Sozialatlasbezirk Eick, westlich der Halde Rheinpreußen und bildet die
Fortführung heute bereits im FNP dargestellter Gewerbeflächen (südlich der Mollbergstraße).
Im Alt-FNP ist dieser Bereich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt.
Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Westlich grenzt die Wohnbebauung an der
Steigerstraße an. Südlich befinden sich das Gewerbegebiet Technologiepark Eurotec sowie das
Industriewerk Sasol. Nördlich grenzen eine Grünfläche / ein Sportplatz und der Siedlungskörper
Eick-Ost an. Im Nordosten, nördlich der Mollbergstraße, liegen landwirtschaftliche Flächen.
Eine direkte Anbindung an das überregionale Straßennetz ist über die Römerstraße (L237) gegeben, über die nach ca. 2,8 km die Anschlussstelle Moers-Nord der BAB 42 erreichbar ist. Allerdings führt diese Autobahnanbindung an empfindlichen Wohnbereichen (Eick-Ost) vorbei.
Die erschließungstechnischen Voraussetzungen sind vorhanden. Durch die Darstellung im Regionalplan sind auch die landesplanerischen Voraussetzungen gegeben.
Die Standorteignungsprüfung erfolgte für einen größeren Bereich, der die nördlich der Mollbergstraße angrenzenden Flächen mit umfasste. Im Rahmen des Umweltberichtes wird der gesamte Standort wie folgt bewertet: Die Planung ist aufgrund großflächiger Inanspruchnahme
schutzwürdiger Böden sowie bedingt erheblicher Auswirkungen auf Pflanzen, Tiere, Landschaft,
Wasser und Klima mit insgesamt mittleren bis hohen Umweltauswirkungen verbunden.
Die Nähe des Standortes zur Wohnbebauung führt dazu, dass durch eine Gliederung nach Immissionsschutzvorgaben die gewerbliche Nutzbarkeit eingeschränkt wird. Daher wird empfohlen, auf eine gewerbliche Entwicklung des gesamten Standortes auch aufgrund der Bedarfslage
– benötigt werden Industrieflächen ohne größere Immissionsbeschränkungen – zu verzichten.
Um eventuelle zukünftige Umstrukturierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen des Industriebetriebes Sasol zu ermöglichen, erfolgt jedoch im Bereich südlich der Mollbergstraße zwischen
der betriebsgebundenen Reservefläche (bereits im FNP als GE dargestellt) und der Steigerstraße eine Arrondierung der gewerblichen Baufläche in der Größe von 1,37 ha. Diese Fläche
steht jedoch als betriebsgebundene Reservefläche nicht zur Deckung des allgemeinen Bedarfs
zur Verfügung. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung muss bei einer Flächeninanspruchnahme der Nachweis erbracht werden, dass die angrenzende Wohnbebauung nicht beeinträchtigt wird. Durch die Darstellung lediglich eines kleinen Teilbereiches der gesamten untersuchten Fläche verringern sich die Umweltauswirkungen.
6.8
Rücknahmen und Anpassungen
Im Rahmen der Eignungsbewertung sind auch Rücknahmen von Gewerblichen Bauflächen
aufgrund der Bestandssituation erfolgt, die im Erläuterungsplan Nr. 3 gekennzeichnet sind. Die
Darstellung im Alt-FNP entspricht hier nicht mehr den aktuellen städtebaulichen Zielen. Eine
weitere Umsetzung oder Entwicklung dieser Bauflächen ist aufgrund städtebaulicher und / oder
ökologischer Kriterien nicht darstellbar. Die Rücknahmen und Anpassungen sind im Folgenden
kurz aufgeführt:
Rücknahmen
G 1.2 R Genend, Galmesweg
- 3,33 ha
Die Fläche liegt im südlichen Teil des Stadtbezirkes Repelen, südwestlich des Hauptsiedlungskörpers Repelen. Im Alt-FNP ist hier gewerbliche Baufläche ausgewiesen, die Fläche ist unbebaut und mit Obstbäumen bestanden. Die Umgebung ist vorwiegend von gewerblichen Strukturen geprägt. Westlich des Standortes schließt das interkommunale Gewerbegebiet „Grafschafter Gewerbepark Genend“ an. Allerdings ist der unmittelbar östlich angrenzende Bereich um die
Dongstraße durch nahezu reine Wohnnutzung geprägt. Die Häuser sind erst in den letzten Jahren errichtet worden. Die gewerbliche Inanspruchnahme würde daher zwar die vorhandenen
gewerblichen Nutzungen ergänzen, allerdings wird aufgrund der nahegelegenen Wohnbebauung die gewerbliche Nutzung durch immissionsschutzrechtliche Vorgaben stark eingeschränkt.
88
Planungsgruppe MWM
Anschlussmöglichkeiten an Wasser, Strom und Gas sind unmittelbar oder unter vertretbarem
Aufwand vorhanden. Auch die Entwässerung ist durch einen Mischwasserkanal mit ebenfalls
vertretbarem Aufwand möglich.
Die Fahrerschließung kann über den Galmesweg und über den Genender Weg erfolgen. Hierdurch wird jedoch ein Ausbau des Genender Wegs erforderlich, der zudem nur einseitig angebaut werden kann und somit hohe Kosten verursacht. Zudem führt der Genender Weg unmittelbar an der Wohnbebauung vorbei.
Insgesamt ist die Fläche aus städtebaulicher Sicht nur bedingt geeignet. Daher ist aufgrund der
nahe gelegenen Wohnbebauung und der nicht optimalen Erschließung die Flächendarstellung
bis auf eine Grundstückstiefe im Bereich Galmesweg zurück zu nehmen.89 Der Bereich wird
gemäß seiner derzeitigen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
G 1.5 R Genend, Galmesweg
- 0,18 ha
Die Fläche liegt im südlichen Teil des Stadtbezirkes Repelen, südwestlich des Hauptsiedlungskörpers Repelen. Im Alt-FNP ist hier gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die Fläche ist unbebaut. Nördlich grenzt eine Grünfläche / Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an. Im Osten befindet sich gemischte Baufläche
(Anpassungsbereich, siehe unten). Eine Darstellung als Mischbaufläche ist in dem Bereich aufgrund der vorhandenen Leitungstrassen wenig sinnvoll. Die Fläche wird als Ergänzung des angrenzenden Grünbereiches als Grünfläche / Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.
G 2.5 R Lohmannsheide
- 0,44 ha
Ebenfalls zu einer Rücknahme gewerblicher Baufläche führt eine Waldfläche im Gewerbegebiet
Lohmannsheide, die es zu sichern gilt (ca. 0,44 ha).
Anpassungen
Darüber hinaus sind im gesamten Stadtgebiet Flächenanpassungen entsprechend der Bestandssituation im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Die wesentlichen sind im Folgenden aufgeführt:
Industriepark Pattberg
Im Nordosten des Industrieparks Pattberg befindet sich eine Abwasserpumpanlage, die im Flächennutzungsplan nun als Versorgungsfläche dargestellt wird. Um den östlich angrenzenden
Teich hat sich Waldbestand entwickelt, der durch die entsprechende Darstellung gesichert wird.
Aufgrund der im Norden angrenzenden Wohnbebauung wird der übrige nördliche Bereich des
Industrieparks als GE dargestellt.
Im südlichen Teil des Industrieparks liegt ein Landschaftsbauwerk, das als baumbestandene
Grünfläche zur Naherholung dient. Auch hier wurde die Gewerbeflächendarstellung zurückgenommen, der Bereich ist seiner Nutzung entsprechend als Grünfläche „Parkanlage“ bzw. Waldfläche dargestellt.
Genend, Galmesweg / Dongstraße
Der Bereich Genend entlang der Dongstraße (östlich der Rücknahmefläche G 1.2 R) besteht
überwiegend aus Wohnbebauung. Entsprechend der bestehenden Nutzungen wird er als gemischte Baufläche dargestellt.
89
Die Fläche wurde nicht als Gewerbereserve aufgeführt, daher handelt es sich „rechnerisch“ nicht um eine Rücknahme und
ist in der Tabelle nicht aufgeführt.
Planungsgruppe MWM
89
Eick-Süd
In der nördlichen Spitze des Bereiches zwischen Bahnhaupttrasse und dem alten Bahndamm
erfolgt eine Anpassung an den bestehenden Zustand: Für diesen Bereich stellt der Alt-FNP
Waldfläche dar, das Gebiet ist jedoch nicht bewaldet und wird gewerblich genutzt.
Kapellen
7,78 ha
G 7.1
Der Standort liegt südlich des Siedlungskörpers Kapellen. Nördlich schließen mit einem Abstand von ca. 100 m eine Kleingartensiedlung, nördlich daran Wohngrundstücke an. Auf der
Fläche befand sich eine Außenschachtanlage der Zeche Niederberg. Im Alt-FNP ist der Bereich
als Industriegebiet mit der Nutzungsbeschränkung Bergbau dargestellt. Der Bereich wurde
2004 aus der Bergaufsicht entlassen, die Gebäude und baulichen Anlagen sind abgebaut.
Das Gebiet ist über die Luiter Straße und die L398 / Bahnhofstraße auf kurzem Weg an die
BAB 57 (Anschlussstelle Moers-Kapellen, ca. 1 km) angebunden, so dass eine optimale Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz gegeben ist. Durch diese direkte Verkehrsführung
werden keine Wohngebiete durchfahren oder beeinträchtigt. Ebenso ist eine Erreichbarkeit des
ÖPNV-Netzes gegeben, auch mit dem Fahrrad ist der Standort gut erreichbar. Im gesamten
Gebiet sind Anschlussmöglichkeiten an das Wasser-, Strom- und Gasnetz vorhanden.
Auf der teilweise noch versiegelten Fläche hat sich heute eine strukturreiche Zechenbrache mit
Gebüschen und Einzelgehölzen entwickelt. Als Ergebnis der Umweltprüfung für die Fläche ist
festzuhalten: Die Planung ist durch erhebliche Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere, die Landschaft und das Klima sowie bedingt erhebliche Auswirkungen auf Wasser und den Menschen
(Erholung) mit hohen Umweltauswirkungen verbunden. Aus Gründen des Freiraumschutzes
sollte die Bauflächendarstellung zurückgenommen werden. Wird die Planung weiter verfolgt, ist
eine Begrenzung der Höhenentwicklung und eine dichte Eingrünung zu empfehlen.
Im Rahmen der Artenschutzvorprüfung90 wurde der planungsrelevante Fitis nachgewiesen. Weitere planungsrelevante Arten (Mäusebussard, Rotmilan, Spechtarten, Turteltaube, Wochenstuben oder Sommerquartiere von Fledermausarten, Zauneidechse, Kreuzkröte) sind potenziell
möglich. Auf FNP-Ebene besteht kein weiteres Untersuchungserfordernis. In der verbindlichen
Bauleitplanung sind eine Artenschutzprüfung sowie voraussichtlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Aufgrund der idealen Verkehrsanbindung bietet sich der Standort für eine gewerbliche Nutzung
an. Neben den umweltfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekten ergeben sich weitere
Einschränkungen durch die umliegenden Wohngrundstücke sowie die Kleingartenanlage mit
geplanter Erweiterung. Auch hier sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung gutachterliche Aussagen erforderlich. Voraussichtlich muss eine Gliederung der zulässigen Betriebe erfolgen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass stark emittierende Nutzungen nicht angesiedelt werden
können.
90
90
BKR Aachen, 2011
Planungsgruppe MWM
Eine Übersicht über die neuen Entwicklungsflächen und Rücknahmen gibt die folgende Tabelle:
Stadtbezirk
Neue Entwicklungsflächen Gewerbe
Repelen
G 1.1
Rheinkamp-Mitte / Eick / Utfort
G 2.1
Rücknahmen
26,01 G 1.2 R
-3,33
G 1.5 R
-0,18
1,25 G 2.5 R
-0,44
Neudarstellungsfläche betriebsgebunden (nicht auf Potenzial anrechenbar)
Meerbeck / Moers-Ost
Moers-Mitte / Vinn / Hülsdonk
Asberg
Schwafheim
Kapellen
6,73
Summe
Tabelle 16:
91
27,26
-3,95
91
Übersicht zu Neudarstellungen und Rücknahmen der Gewerbeflächen nach Stadtbezirken
Hinweis: nicht berücksichtigt in dieser Tabelle sind Anpassungen an die Bestandssituation
Planungsgruppe MWM
91
7.
SONDERGEBIETE / ZENTRALE VERSORGUNGSBEREICHE
Die Sondergebiete nehmen in der Stadt Moers hauptsächlich zwei Typen von Nutzungen auf:
die Sondergebiete zur Aufnahme großflächigen Einzelhandels und die Sondergebiete für Erholung. Daneben gibt es weitere spezifische Nutzungen, die als Sondergebiete dargestellt werden.
7.1
7.1.1
Sondergebiete für Erholung
Wochenendhausgebiete
Entsprechend der bestehenden Situation werden die Wochenendhausgebiete in der reizvollen
landschaftlichen Lage um Silbersee, Hohenforster See und Tirgrathshof als Sondergebiete, die
der Erholung dienen, hier Wochenendhausgebiete nach § 10 BauNVO dargestellt. Wegen des
hohen Freizeit- und Naherholungswertes ist es auch weiterhin Ziel der Stadt, diese zu erhalten.
7.1.2
Wochenendplatzgebiete
Entsprechend der 38. FNP-Änderung aus dem Jahr 1993 wird für den Bereich westlich der A 57
in Hülsdonk ein Sondergebiet Wochenendplatzgebiet dargestellt. Dieses Gebiet dient der Erholung und ist planungsrechtlich zwischen Wochenendhaus- und Campingplatzgebiet einzustufen.
7.2
Sonstige Sondergebiete
Neben den Sondergebieten für Erholung gemäß § 10 BauNVO (Baunutzungsverordnung) werden gemäß § 11 BauNVO „Sonstige Sondergebiete“ dargestellt, die sich von den Baugebieten
nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden.
7.2.1
Sondergebiet Hotel
Unmittelbar an der Krefelder Straße, südlich des Freizeitparks und der Venloer Straße besteht
ein Hotel außerhalb des Siedlungszusammenhanges, das aufgrund seiner Bedeutung für die
Stadt Moers zur Sicherung der Tourismusfunktion insbesondere für Naherholung und Geschäftsreisende auch künftig zu erhalten ist. Im Alt-FNP ist der Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Motel und Verkehrsfläche - Parkplatz dargestellt. Die Darstellung wird an die heutige Situation angepasst, der Bereich wird als Sondergebiet Hotel dargestellt. Über den reinen Bestandsschutz hinaus sind auch kleinere Erweiterungen in der Zukunft vertretbar.
7.2.2
Sondergebiet Getränkeherstellung
Im Süden von Kapellen, westlich von Vennikel gelegen, befindet sich ein Großbetrieb zur Getränkeherstellung. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Bestandes und von Erweiterungsmöglichkeiten wurde dieser Betrieb im Zuge der 71. FNP-Änderung als Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung „Getränkeherstellung“ dargestellt. Diese Standortsicherung ist auch weiterhin Entwicklungsziel der Stadt Moers. Eine Standortverlagerung des Unternehmens scheidet
aus, da der Betrieb zur Getränkeherstellung Wasser in ausreichender Menge und Qualität benötigt, das aus eigenen Brunnenanlagen vor Ort entnommen wird.
Für den Erhalt des Standortes spricht des Weiteren die optimale verkehrliche Anbindung über
die Holderberger Straße (L9) mit unmittelbarem Anschluss an die A57.
7.2.3
Sondergebiet Bodenlagerplatz
Westlich des Gewerbegebietes Hülsdonk bestehen im Bereich ehemaliger Auskiesungsflächen
zwei Bodenlagerplätze, die von Tiefbauunternehmen genutzt sind und deren Erhalt aufgrund
fehlender Alternativen in den Gewerbegebieten auch weiterhin Ziel der Stadt Moers ist.92
92
92
Entsprechend der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes
Planungsgruppe MWM
Bei Neubau von Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen, Kabeln, Freileitungen und Gleisanlagen sowie bei Ausschachtungsarbeiten sollte eine rechtzeitige Abstimmung erfolgen.
Die Mineralölfernleitung (Bezeichnung FÖ/RMR) wird nachrichtlich in den FNP-Vorentwurf übernommen. In der Legende wird auf den Schutzstreifen mit der Breitenangabe von 10,00 m
hingewiesen.137
9.2.2
Regenerative Energien
Windenergienutzung
Die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen (WEA) im Flächennutzungsplan hat das Gewicht eines öffentlichen Belangs, der in der Regel Windenergieanlagen an
anderer Stelle entgegensteht (§35 (3) Nr. 3 BauGB).138 Voraussetzung für das Ausweisen einer
oder auch mehrerer Konzentrationszonen ist, dass das ganze Gemeindegebiet auf geeignete
Areale untersucht wurde. Es ist zu begründen, welche Zielsetzungen und Kriterien für die Abgrenzung der WEA-Konzentrationszone(n) ausschlaggebend waren.
Im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Moers auf Grundlage des
aktuellen Windenergieerlasses NRW 2011 eine Überprüfung des Stadtgebiets vorgenommen.139 Diese erfolgte in zwei Schritten:
3. Makroanalyse: Gestützt durch ein Geographisches Informationssystem wurden Tabuzonen
um schutzwürdige Nutzungen festgelegt. Datenbasis war die vorhandene und geplante Bodennutzung des FNP-Vorentwurfes.
4. Mikroanalyse: Die sich aus der Makroanalyse ergebenen potentiellen „Gunstflächen“ wurden „händisch“ detailliert hinsichtlich weiterer Restriktionen überprüft.
Als Beispielanlage für eine realistische Betrachtung wurde eine Referenzanlage mit den folgenden technischen Daten zugrunde gelegt: 108,4 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser, 149,4
m Gesamthöhe, 2,3 MW Nennleistung, 104 dB(A) Schalleistungspegel.
Makroanalyse
In der Makroanalyse wurden folgende Tabuzonen definiert, aus denen sich im Umkehrschluss
potentielle „Gunstflächen“ für Windenergieanlagen im Stadtgebiet ergeben:
a) Siedlungsbereiche
650 m Schutzzone um Sondergebiete für Erholung
500 m Schutzzone um Wohngebiete (WA)140
300 m Schutzzone um Mischgebiete (MI) / Dorfgebiete (MD) / Wohnnutzungen im Außenbereich
200 m Schutzzone um Gewerbegebiete (GE)
b) Infrastruktur
100 m Schutzzone um Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV
75 m Schutzzone um Autobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
75 m Schutzzone um Bahnanlagen
137
138
139
140
Merkblatt 3250 der Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft m.b.H., Stand: 20.04.2004
Anlagen, die überwiegend zur Eigenversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebs Strom erzeugen, dürfen im Außenbereich ungeachtet bestehender WEA-Konzentrationszonen errichtet werden.
„Mögliche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im neuen Flächennutzungsplan Moers - Untersuchung des Stadtgebiets auf geeignete Flächen, aktualisierte Fassung Oktober 2011“; Stadt Moers, 2011
Ob eine weiter gefasste Schutzzone aufgrund eines Reinen Wohngebiets (WR) nötig ist, wurde erst im Zuge der Mikroanalyse geprüft
Planungsgruppe MWM
115
c) Natur und Landschaft
200 m Schutzzone um Naturschutzgebiete und geschützte Biotope nach § 62 LG NRW
Keine WEA in Landschaftsschutzgebieten und Wäldern
50 m Schutzzone um Gewässer > 5 ha
Keine Windenergieanlagen innerhalb der Wasserschutzzone I
Als Ergebnis der Makroanalyse liegen 20 z.T. sehr unterschiedliche Gunstflächen im Stadtgebiet.
Mikroanalyse
In der Mikroanalyse wurde zunächst geprüft, auf welchen verbleibenden Flächen mindestens
zwei Referenzanlagen errichtet werden können. Denn durch Einzelanlagen kann das Ziel einer
Konzentrationszone, die Errichtung von WEA im Stadtgebiet zu bündeln, nicht erreicht werden.141 Nach Anwendung dieses Kriteriums verblieben drei Bereiche im Stadtgebiet, die als
WEA-Konzentrationszone in Frage kommen: Der Bereich Kohlenhuck im Norden Repelens
(Fläche Nr. 1, a + b), der Bereich um die BAB 42 im Osten Repelens (Nr. 3 und 4) und der Bereich zwischen Niederfeldweg und Laakweg im Westen von Schwafheim (Nr. 14).
Im Zuge der genauen Betrachtung erwies sich davon die Fläche Nr. 1 (a + b) in Kohlenhuck als
grundsätzlich empfehlenswert. Das rund 68 ha große Areal steht im Jahre 2013 zur Verfügung,
wenn die Auskiesungen und die Aufschüttung der Bergehalde in diesem Bereich abgeschlossen sind. Für die Windenergienutzung spricht neben der Größe des Areals vor allem die Windhöffigkeit auf dem exponiert gelegenen Haldenplateau sowie das bereits antrophogen überformte Landschaftsbild. Um eine optimale Inanspruchnahme / Ausnutzbarkeit des neu dargestellten
Industriegebietes Kohlenhuck (Standort G 1.1) zu gewährleisten, wird die Abgrenzung der
WEA-Konzentrationszone im Flächennutzungsplan gegenüber dem Vorschlag aus dem Gutachten modifiziert. Es verbleiben die zwei WEA-Konzentrationszonen „Kohlenhuck 1a“ und
„Kohlenhuck 1b“ mit rund 39,2 ha und 11,6 ha.
Die Flächen 3 und 4 östlich von Repelen sind mit insgesamt 14,6 ha deutlich kleiner als der Bereich in Kohlenhuck und wurden als bedingt empfehlenswert eingeschätzt. Die Windhöffigkeit ist
durch die Höhenlage und die im Südwesten liegende Bebauung ebenfalls geringer. Positiv ist
die direkt östlich angrenzende Hochspannungsleitung zu werten, die voraussichtlich günstige
Netzanschlussmöglichkeiten bietet. Um den Ausbau regenerativer Energien zu fördern, werden
die Flächen ergänzend zu den WEA-Konzentrationszonen in Kohlenhuck im Flächennutzungsplan als WEA-Konzentrationszonen dargestellt.
Die Fläche 14 (Schwafheim) wird im Flächennutzungsplan nicht als WEA-Konzentrationszone
dargestellt. Wesentliche Gründe sind das nahe gelegene Naturschutzgebiet „Schwafheimer
Meer“ und der hohe Erholungswert des weitgehend unverlärmten Landschaftsraums.
Sonstige alternative Energien
Im Jahr 2008 ist im Gewerbegebiet Eurotec ein Biokraftwerk entstanden, das mit Holz von Natur belassenen Frischhölzern aus Straßenschnitt und Waldpflegearbeiten befeuert wird. Über
eine 2,5 Megawatt-Turbine wird Strom erzeugt; gleichzeitig kann die Wärme zur Einspeisung in
das Fernwärmenetz genutzt werden.142
Sonstige Anlagen zur Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Biogasanlagen) sind - neben
vereinzelten Photovoltaikanlagen im privaten Bereich – nicht vorhanden. Sonstige Anlagen zur
Nutzung von regenerativen Energien (z.B. Biogasanlagen) und Photovoltaikanlagen im privaten
141
142
116
Als Faustregel gilt: In Hauptwindrichtung sollte der 8-fache Rotordurchmesser Abstand zwischen den Türmen zweier WEA
eingehalten werden, quer zum Wind der 4-fache Rotordurchmesser. Die Abstände sind notwendig, damit Turbulenzen den
Energieertrag und die Lebensdauer der Anlagen nicht zu stark beeinträchtigen.
Zeitungsartikel NRZ, Moers 07.12.2007
Planungsgruppe MWM
12.
KENNZEICHNUNGEN, NACHRICHTLICHE ÜBRNAHMEN, VERMERKE UND
HINWEISE
Neben Darstellungen enthält der Flächennutzungsplan auch Kennzeichnungen nach § 5 Abs. 3
BauGB, nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB, Vermerke gem. § 5 Abs. 4
und 4a BauGB und Hinweise. Diese geben nicht den planerischen Willen der Stadt wieder,
sondern erfüllen eine Hinweisfunktion.
12.1 Kennzeichnungen gem. § 5 Abs. 3 BauGB
Der Flächennutzungsplan kennzeichnet nach § 5 Abs. 3 BauGB bestimmte Nutzungen und
Planungen, die negative Auswirkungen auf städtebauliche Entwicklungsflächen haben könnten.
12.1.1
Flächen, unter denen der Bergbau umgeht
Unter nahezu dem gesamten Stadtgebiet von Moers ist Bergbau umgegangen. Heute ist noch
im nördlichen Stadtgebiet kleinräumig mit bergbaulichen Einwirkungen durch Abbaubetriebe
des in Kamp-Lintfort befindlichen Bergwerks West zu rechnen.153 Im Flächennutzungsplan wird
das gesamte Stadtgebiet entsprechend gekennzeichnet.
Weitere Kennzeichnungen erfolgen nicht. Gemäß der Stellungnahme der Bezirksregierung
Arnsberg Abteilung 8 Bergbau und Energie NRW sowie der RAG kann auf eine detaillierte Darstellung von bergbaulichen Verhältnissen im Flächennutzungsplan der Stadt Moers verzichtet
werden, da diese im nachgeordneten Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt.
12.1.2
Altlasten / Altlastenverdachtsflächen
Für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden
Stoffen belastet sind, sind im FNP zu kennzeichnen. Wesentliche Grundlage für die Erkenntnisse über Bodenbelastungen bildet das Altlastenkataster des Kreises Wesel als Untere Bodenschutzbehörde. Auf die entsprechende Themenkarte im Umweltbericht mit der Darstellung
sämtlicher dort geführter Altlasten- und Verdachtsflächen wird verwiesen. Um der Warnfunktion
für nachfolgende Verfahren gerecht zu werden, sind im FNP diejenigen Flächen mit einem Hinweis versehen, auf denen nach derzeitigem Kenntnisstand eine Belastung nachgewiesen wurde
und bei denen für die angestrebte Nutzung entsprechende Sicherungsmaßnahmen erforderlich
sind. Auf der Ebene der Bebauungsplanung oder bei relevanten Zulassungsverfahren ist einzelfallbezogen zu prüfen, welche Erkenntnisse vorliegen und welche Maßnahmen zu treffen sind.
12.2 Nachrichtliche Übernahmen gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB
Der Flächennutzungsplan stellt auch Planungen oder sonstige Nutzungsregelungen, die nach
anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, nachrichtlich dar. Bedeutsam sind hier insbesondere die Regelungen zum Denkmalschutz oder Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechts.
12.2.1
Denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen und Bodendenkmäler
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen und anderen öffentlichen Planungen und Maßnahmen
sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
sowie die erhaltenswerten Stadtbezirke, Straßen und Plätze, Wege und Grünbereiche von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung angemessen zu berücksichtigen.
Aktuell sind 115 Baudenkmäler, 3 Denkmalbereiche (Wall- und Grabenanlage und Altmarkt in
der Innenstadt, der Bereich “An der Linde“ in Repelen) sowie sieben Bodendenkmäler (Strommörs, Innenstadt (Wallanlage), Asberg-Süd (3 Bereiche) und die Landwehr im Lauersforter
Wald) in der seitens der Stadt bei der Unteren Denkmalbehörde geführten Denkmalliste eingetragen.
153
RAG Deutsche Steinkohle, Schreiben vom 21.06.2011
Planungsgruppe MWM
131
Eine Eintragung der einzelnen Baudenkmäler in den Flächennutzungsplan würde die Planzeichnung überfrachten. Lediglich Gesamtanlagen, die dem Denkmalschutz unterliegen (Denkmalbereiche) und Bodendenkmäler werden daher nachrichtlich in den Flächennutzungsplan
übernommen.
12.2.2
Flächen für Wasser und die Wasserwirtschaft
Die Abgrenzung der auf Moerser Stadtgebiet liegenden Wasserschutzzonen des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Niep-Süsselsheide in
Neukirchen-Vluyn (Zone IIIB) und des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlagen Rumeln/Kaldenhausen (Zonen IIIA und IIIB) (siehe Kapitel 9.3.2) sind
im FNP-Vorentwurf nachrichtlich übernommen.
12.2.3
Flächen für den überörtlichen Verkehr und örtliche Hauptverkehrszüge
Südlich des Haldenbereichs in Kohlenhuck ist die Kreisstrasse 33 N (K 33 N) als geplante Verbindung zwischen der A 57 und der L 137 (Rheinberger Straße) nachrichtlich dargestellt. Es
handelt sich um eine bereits planfestgestellte Straße, die als Teilstück auf dem Stadtgebiet von
Kamp-Lintfort bereits realisiert wurde. Die Herstellung eines weiteren Teilabschnittes östlich der
A 57 ist Voraussetzung für die Erschließung des neu dargestellten Industriegebietes Kohlenhuck (G 1.1).
12.2.4
Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes
Als Schutzgebiete im Sinne des Naturschutzrechtes sind Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und das bestehende FFH-Gebiet154 Egelsberg im Süden des Stadtgebietes im
Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen (siehe auch Umweltbericht zum FNP).
12.2.5
Verbandsgrünflächen
Verbandsgrünflächen sind Grün- und Freiflächen, die der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk
(SVR) aufgrund seiner Verbandsordnung nach regionalplanerischen Gesichtspunkten betreute.
Heute wird diese Aufgabe vom Regionalverband Ruhr (RVR) wahrgenommen. Nach der Zielsetzung der Verbandsordnung sollen die Verbandsgrünflächen der Naherholung der Bevölkerung dienen und stadtklimatisch wirksame regionale Grünzüge bilden, die das Zusammenwachsen der Bebauungen in den Randzonen der Städte verhindern. Im Beiplan Nr. 1 sind die Verbandsgrünflächen nachrichtlich dargestellt.
12.2.6
Sonstige Schutzgebiete (deichgeschützte Bereiche)
Im Regionalplan Thema „Vorbeugender Hochwasserschutz“155 werden neben Überschwemmungsbereichen auch so genannte deichgeschützte Bereiche ausgewiesen. Das Stadtgebiet
Moers liegt zwar nicht in einem Überschwemmungsgebiet, ist aber bis auf den südlichen Teil
des Stadtgebietes einem deichgeschützten Bereich („hinter dem Deich“) zugehörig.
Es handelt sich hierbei um potentielle Überflutungsbereiche, die bei einem Versagen von
Hochwasserschutzeinrichtungen vom 100jährlichen Rhein-Hochwasser überflutet würden. Im
Rahmen der Bauleitplanung ist in den deichgeschützten Bereichen auf das Risiko der Hochwassergefährdung hinzuweisen und nach angemessenen Möglichkeiten zur Minderung des
Schadenspotentials zu suchen. Eine Minderung des Schadenspotentials könnte z.B. durch Verzicht auf bauliche Nutzung von aufgegebenen Flächen oder Nutzungsextensivierung sowie
durch bauliche Maßnahmen an Gebäuden erreicht werden (gem. Bezirksregierung Düsseldorf,
GEP 99, Stand August 2006).
Die Abgrenzung der deichgeschützten Bereiche ist aus Gründen der Lesbarkeit in einem separaten Beiplan Nr. 2 dargestellt. Die vorgesehene Warnfunktion wird zudem durch einen Hinweis
in der Legende erreicht. Der Bereich erstreckt sich fast über das gesamte Stadtgebiet, lediglich
154
155
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Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Regionalplan (GEP 99) für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Erläuterungskarte 8a Vorbeugender Hochwasserschutz,
Stand: August 2006
Planungsgruppe MWM
Erhöhungen wie z.B. Halden und Teile von Schwafheim und Kapellen sind nicht betroffen. Aufgrund der Bergbauaktivität können sich die Abgrenzungen der deichgeschützten Bereiche
durch weitere Bodensenkungen zukünftig noch ändern.
12.3 Vermerke gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB
Gem. § 5 Abs. 4 und 4a BauGB sind Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach
anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, (...) sowie festgesetzte Überschwemmungsgebiete nachrichtlich zu übernehmen. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
12.3.1
Geplante Wasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiete
Die Abgrenzungen der im Verfahren befindlichen Wasserschutzzonen des Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Vinn (siehe Kap. 9.3.2) sowie die Überschwemmungsgebiete um den Moersbach sind im FNP-Vorentwurf vermerkt.
12.3.2
Ausbau der BAB 57
Die BAB 57 (Köln-Niederlande) soll in den nächsten Jahren bis zum Autobahnkreuz KampLintfort sechsspurig ausgebaut werden. Das Planfeststellungsverfahren ist in Vorbereitung. Eine
Detailplanung liegt noch nicht vor, daher wird in der Planzeichnung der ungefähre Verlauf gestrichelt eingezeichnet.
12.3.3
Ausbau der Regionalbahntrasse
Zur Verbesserung der ÖPNV-Anbindung nach Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn ist die Reaktivierung der Niederrheinbahn städtisches Ziel. Hierbei werden die bestehenden Eisenbahntrassen im Stadtgebiet zwischen der DB-Hauptstrecke und dem Industriegebiet Pattberg im
Norden sowie weiter südlich die Trasse zwischen DB-Hauptstrecke und Hülsdonk genutzt. Allerdings ist in Teilen ein Streckenneubau erforderlich. Der Verlauf der geplanten Trasse ist im
FNP-Vorentwurf gestrichelt eingezeichnet.
Planungsgruppe MWM
133
13.
FLÄCHENBILANZ
Art der baulichen Nutzung
Flächengröße in ha
Gemischte Bauflächen
164,33
Gewerbliche Bauflächen
474,97
Sondergebiete insgesamt, davon
49,45
Sondergebiete - großflächiger Einzelhandel
Wohnbauflächen
17,00
1.454,06
Flächen für den Gemeinbedarf
138,83
Flächen für die Landwirtschaft
2.656,6
Flächen für Wald
612,05
Grünflächen insgesamt, davon
639,16
Grünflächen - Parkanlagen
391,43
Grünflächen - Friedhof
57,85
Grünflächen - Kleingartenanlagen
32,03
Grünflächen - Sport- und Spielplätze
69,25
Grünflächen - sonstige
88,60
Flächen für Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen
Bahnflächen
Wasserflächen
Gesamtfläche Stadtgebiet
57,23
290,36
90,74
143,28
6.7771,05
Moers und Aachen, im Mai 2012
134
Planungsgruppe MWM