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Sitzungsvorlage.pdf

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Daten

Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.12.14, 18:19
Aktualisiert
27.01.18, 19:56

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Inhalt der Datei

Der Bürgermeister ‐ Dezernat III ‐ Fachbereich 6 ‐ Moers, den 17.08.2012 Sitzungsvorlage Nr. 15/1425 Beratungsfolge Sitzungsdatum 1. Ausschuss für Stadtentwicklung, öffentlich Entscheidung 06.09.2012 Planen und Umwelt Bebauungsplan Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße) ‐ Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐ Boschheidgen‐Straße) gem. § 2 BauGB ‐ Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschließt für den nachfolgend aufgeführten räumlichen Geltungsbereich 1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐ Straße) gem. § 2 BauGB 2. die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für 3 Wochen im Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen. Räumlicher Geltungsbereich: Gemarkung Moers, Flur 12 Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Nrn. 12, 13, 216, 217, 218, 252, 256, 260, 261, 302, 317 und 320. Gemarkung Vinn, Flur 2 Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Nrn. 2, 3, 5, 303, 304, 305, 306, 309, 369, 1137, 1143 und 1144. Der genaue Geltungsbereich geht aus der Anlage 1 hervor und ist dort geometrisch eindeutig abgegrenzt. Sachverhalt und Stellungnahme: Planungsanlass und Planungsziele Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 den Beschluss zur Verlagerung der Sportanlagen des Grafschafter Spielvereins (GSV) und des Moerser Turnvereins (MTV) auf das Gelände an der Filder Straße gefasst. Der 1. Bauabschnitt ist inzwischen abgeschlossen; der 2. Bauabschnitt ist in der Umsetzung. Anlass für die Aufgabe der Sportanlagen im Freizeitpark sind die baulichen und funktionalen Mängel (fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, unbefriedigende Erschließungs‐/ Parkplatzsituation, Lärmkonflikte) der Bestandsanlagen. Im Zuge der Verlagerung der Sportflächen Seite 1 von 4 ist deren Rückbau am alten Standort vorgesehen. Mit Verlagerung der Großsportanlagen stehen die Flächen für Folgenutzungen zur Verfügung. Das rund 9,3 ha große Plangebiet offeriert dabei Entwicklungsspielräume sowohl im Bereich einer attraktiven Wohnbauentwicklung in innenstadtnaher Lage als auch im Bereich der Erweiterung und Neugestaltung des Freizeitparks. Mit dem Wegfall des immissionsschutzrechtlichen Konfliktpotentials (Gemengelage Sportplätze/Wohnbebauung) bietet sich die Chance, eine Ergänzung/Arrondierung des bestehenden Siedlungsgefüges an der Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße vorzunehmen. Die Arrondierungsfläche stellt besondere Gunstfaktoren für die Siedlungsentwicklung bereit: Sie liegt innenstadtnah in bevorzugter Wohnlage am Schloss‐/Freizeitpark. Sie nutzt eine nur einseitig angebaute Erschließungsstraße und stützt als Innenentwicklungsmaßnahme das vorhandene innerstädtische Infrastrukturangebot mit umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten, Kultur‐, Bildungs‐ und Sozialeinrichtungen. Geplant ist ein hochwertiges Baugebiet mit großzügigen Grundstückszuschnitten für Einfamilienhäuser mit bis zu 1,8 ha (Bruttowohnbauland: einschließlich Grün‐ und Verkehrsflächen) Größe. Durch die Sportanlagen war der Freizeitpark im zentralen Bereich bislang stark eingeengt. Mit deren Rückbau können auch große Teile dem Freizeitpark zugeschlagen werden. Der Moersbach‐Korridor, der sich als Hauptgrünzug in Nord‐Süd‐Richtung über das gesamte Stadtgebiet erstreckt und bereits aktuell eine zentrale Rolle für die Freiraumvernetzung besitzt, kann in seiner Bedeutung weiter gestärkt werden. Ebenso bieten sich Potentiale für die Optimierung räumlicher und funktionaler Beziehungen zwischen Schloss‐ und Freizeitpark sowie den angrenzenden Wohngebieten. Planungsrechtliche Situation Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Sportplatz, Parkanlage und Spielplatz dargestellt. Die Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes sind nicht aus dem aktuell wirksamen FNP entwickelbar. Der Flächennutzungsplan befindet sich zurzeit in der Neuaufstellung. In seinem Vorentwurf stellt er die geplante Wohngebietsarrondierung als Wohnbaufläche dar. Die Flächen für die Freizeitparkerweiterung sind als Grünfläche dargestellt. Da gem. § 8 (3) Satz 2 BauGB nach dem Stand der Planungsarbeiten zum neuen FNP anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird, kann auf ein FNP‐ Änderungsverfahren verzichtet werden. Die beschriebenen zentralen Planungsziele lassen sich mit dem bestehenden verbindlichen Planungsrecht nicht verwirklichen. Das Plangebiet wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Moers, Freizeitpark (Rechtskraft: 24.12.1974) erfasst (s. Anlage 2), der den Bereich südlich des Platanen‐ und Bolzplatzes als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitsport, Schulsportplatz, Parkanlage sowie einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche (Parkplatz) festsetzt. Der Platanen‐ und Bolzplatz wird durch den Bebauungsplan Nr. 56 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt (s. Anlage 3). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 waren u. a. auf eine planungsrechtliche Absicherung der Sportanlagen ausgelegt. Aufgrund sich verändernder Rahmenbedingungen sowie neuer Leitbilder und Zielkonzepte für den Freizeitpark sind diese nicht mehr zeitgemäß und stehen im Widerspruch zu den verfolgten Planungsabsichten. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 werden Teilbereiche des bisher geltenden Bebauungsplanes Nr. 56 mit dem Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 322 außer Kraft gesetzt (s. Anlage 2). Seite 2 von 4 Für die Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße gelten die Fluchtlinienpläne Nr. 21, Nr. 51, Nr. 52 und Nr. T 504 (s. Anlage 4). Auch diese treten mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 322 außer Kraft, soweit sie im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 liegen. Mit Inkrafttreten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage Vinn liegt das Plangebiet außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete. Der Uferwanderweg sowie die sich westlich daran anschließenden Freiflächen sind durch ordnungsbehördliche Verordnung unter Landschaftsschutz gestellt. Der Moersbachkorridor ist als schutzwürdiges Biotop (BK‐4505‐0067) kartiert. Verfahren Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ist nicht anwendbar, da die Verlagerung von zwei Großsportanlagen geplant ist, deren Flächen nach erfolgtem Rückbau, freiraumplanerisch in den Freizeitpark integriert werden sollen. Bebauungspläne der Innenentwicklung können jedoch nicht dazu genutzt werden, aus bislang bebauten Flächen nunmehr Freiräume zu machen, die nicht – oder jedenfalls weit überwiegend – nicht mehr baulich nutzbar sind. Auch das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB kann nicht zum Einsatz kommen, da mit der Aufgabe der Sportanlagen die Grundzüge der Planung des BP Nr. 56 berührt werden. In verfahrensmäßiger Hinsicht können daher nicht die Erleichterungen der vorgenannten Verfahren genutzt werden. Somit ist ein herkömmliches Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Für das Plangebiet erarbeitet die Verwaltung Planungskonzepte, die in einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung sind die Konzepte den Interessierten zu erläutern und mit ihnen zu erörtern. Hierzu soll im Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen 3 Wochen Gelegenheit sein. Möglichst zeitnah zur Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. An eine Veröffentlichung im Internet ist ebenfalls gedacht. Bereits jetzt ist erkennbar, dass das weitere Planungsverfahren aus verschiedenen Bereichen gutachterlich begleitet werden muss. Aus dem FNP‐Neuaufstellungsverfahren liegen vom LVR ‐ Amt für Bodendenkmalpflege bereits konkrete Hinweise auf die Existenz eines Bodendenkmales vor. Die Abgrenzung des Fundplatzes und damit seine Denkmalqualität sind mittels archäologischer Sachverhaltsermittlung zu klären. Darüber hinaus werden große Teile des Plangebietes als Altlastenverdachtsfläche geführt. Durch Sondierungsbohrungen mit entsprechender Analytik ist die mögliche Schadstoffbelastung zu untersuchen. Das Plangebiet zeigt zudem gewisse Vorbelastungen im Bereich Verkehrs‐ und Freizeit‐/Sportlärm. Über eine Immissionsprognose ist das Konfliktpotential zu untersuchen. Die Verwaltung schlägt vor, das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 322 mit dem Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit einzuleiten. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Verkauf von städtischen Grundstücksflächen an private Bauherren werden Einnahmen erzielt. Es entstehen der Stadt Moers Planungskosten, Kosten für den kommunalen Eigenanteil bei der Herstellung der Erschließungsanlagen sowie Unterhaltungskosten für Straßen, technische Infrastruktur und Grünanlagen. Eine genaue Bezifferung ist derzeit noch nicht möglich. In Vertretung Seite 3 von 4 Hormes Technischer Beigeordneter Anlage/n: Analge 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐ Boschheidgen‐Straße) Bereich der räumlichen Überlagerung des BP Nr. 56 durch den BP Nr. 322 Ausschnitt aus dem BP Nr. 56 Übersicht über die Fluchtlinienpläne im Geltungsbereich des BP Nr. 322 Seite 4 von 4