Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
26.12.14, 18:19
Aktualisiert
27.01.18, 19:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Bürgermeister
‐ Dezernat III ‐ Fachbereich 6 ‐
Moers, den 17.08.2012
Sitzungsvorlage Nr. 15/1425
Beratungsfolge
Sitzungsdatum
1.
Ausschuss für Stadtentwicklung,
öffentlich
Entscheidung
06.09.2012
Planen und Umwelt
Bebauungsplan Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße)
‐ Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐
Boschheidgen‐Straße) gem. § 2 BauGB
‐ Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt beschließt für den nachfolgend
aufgeführten räumlichen Geltungsbereich
1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐
Straße) gem. § 2 BauGB
2. die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB für
3 Wochen im Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Gemarkung Moers, Flur 12
Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Nrn. 12, 13, 216, 217, 218, 252, 256,
260, 261, 302, 317 und 320.
Gemarkung Vinn, Flur 2
Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Nrn. 2, 3, 5, 303, 304, 305, 306, 309,
369, 1137, 1143 und 1144.
Der genaue Geltungsbereich geht aus der Anlage 1 hervor und ist dort geometrisch eindeutig
abgegrenzt.
Sachverhalt und Stellungnahme:
Planungsanlass und Planungsziele
Der Rat hat in seiner Sitzung am 01.07.2009 den Beschluss zur Verlagerung der Sportanlagen des
Grafschafter Spielvereins (GSV) und des Moerser Turnvereins (MTV) auf das Gelände an der Filder
Straße gefasst. Der 1. Bauabschnitt ist inzwischen abgeschlossen; der 2. Bauabschnitt ist in der
Umsetzung. Anlass für die Aufgabe der Sportanlagen im Freizeitpark sind die baulichen und
funktionalen Mängel (fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, unbefriedigende Erschließungs‐/
Parkplatzsituation, Lärmkonflikte) der Bestandsanlagen. Im Zuge der Verlagerung der Sportflächen
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ist deren Rückbau am alten Standort vorgesehen. Mit Verlagerung der Großsportanlagen stehen die
Flächen für Folgenutzungen zur Verfügung. Das rund 9,3 ha große Plangebiet offeriert dabei
Entwicklungsspielräume sowohl im Bereich einer attraktiven Wohnbauentwicklung in
innenstadtnaher Lage als auch im Bereich der Erweiterung und Neugestaltung des Freizeitparks.
Mit dem Wegfall des immissionsschutzrechtlichen Konfliktpotentials (Gemengelage
Sportplätze/Wohnbebauung) bietet sich die Chance, eine Ergänzung/Arrondierung des bestehenden
Siedlungsgefüges
an
der
Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße
vorzunehmen.
Die
Arrondierungsfläche stellt besondere Gunstfaktoren für die Siedlungsentwicklung bereit: Sie liegt
innenstadtnah in bevorzugter Wohnlage am Schloss‐/Freizeitpark. Sie nutzt eine nur einseitig
angebaute Erschließungsstraße und stützt als Innenentwicklungsmaßnahme das vorhandene
innerstädtische Infrastrukturangebot mit umfangreichen Einkaufsmöglichkeiten, Kultur‐, Bildungs‐
und Sozialeinrichtungen. Geplant ist ein hochwertiges Baugebiet mit großzügigen
Grundstückszuschnitten für Einfamilienhäuser mit bis zu 1,8 ha (Bruttowohnbauland: einschließlich
Grün‐ und Verkehrsflächen) Größe.
Durch die Sportanlagen war der Freizeitpark im zentralen Bereich bislang stark eingeengt. Mit deren
Rückbau können auch große Teile dem Freizeitpark zugeschlagen werden. Der Moersbach‐Korridor,
der sich als Hauptgrünzug in Nord‐Süd‐Richtung über das gesamte Stadtgebiet erstreckt und
bereits aktuell eine zentrale Rolle für die Freiraumvernetzung besitzt, kann in seiner Bedeutung
weiter gestärkt werden. Ebenso bieten sich Potentiale für die Optimierung räumlicher und
funktionaler Beziehungen zwischen Schloss‐ und Freizeitpark sowie den angrenzenden
Wohngebieten.
Planungsrechtliche Situation
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet als öffentliche Grünflächen mit
der Zweckbestimmung Sportplatz, Parkanlage und Spielplatz dargestellt. Die Festsetzungen des
geplanten Bebauungsplanes sind nicht aus dem aktuell wirksamen FNP entwickelbar. Der
Flächennutzungsplan befindet sich zurzeit in der Neuaufstellung. In seinem Vorentwurf stellt er die
geplante Wohngebietsarrondierung als Wohnbaufläche dar. Die Flächen für die
Freizeitparkerweiterung sind als Grünfläche dargestellt. Da gem. § 8 (3) Satz 2 BauGB nach dem
Stand der Planungsarbeiten zum neuen FNP anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den
künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird, kann auf ein FNP‐
Änderungsverfahren verzichtet werden.
Die beschriebenen zentralen Planungsziele lassen sich mit dem bestehenden verbindlichen
Planungsrecht nicht verwirklichen. Das Plangebiet wird durch den rechtskräftigen Bebauungsplan
Nr. 56 der Stadt Moers, Freizeitpark (Rechtskraft: 24.12.1974) erfasst (s. Anlage 2), der den
Bereich südlich des Platanen‐ und Bolzplatzes als öffentliche Grünflächen mit der
Zweckbestimmung Freizeitsport, Schulsportplatz, Parkanlage sowie einer Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung öffentliche Parkfläche (Parkplatz) festsetzt. Der Platanen‐ und Bolzplatz wird
durch den Bebauungsplan Nr. 56 als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Kinderspielplatz festgesetzt (s. Anlage 3). Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 waren u.
a. auf eine planungsrechtliche Absicherung der Sportanlagen ausgelegt. Aufgrund sich
verändernder Rahmenbedingungen sowie neuer Leitbilder und Zielkonzepte für den Freizeitpark
sind diese nicht mehr zeitgemäß und stehen im Widerspruch zu den verfolgten Planungsabsichten.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 werden Teilbereiche des bisher geltenden
Bebauungsplanes Nr. 56 mit dem Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 322 außer Kraft gesetzt (s.
Anlage 2).
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Für die Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße gelten die Fluchtlinienpläne Nr. 21, Nr. 51, Nr. 52 und Nr.
T 504 (s. Anlage 4). Auch diese treten mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 322 außer Kraft,
soweit sie im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 liegen.
Mit Inkrafttreten der neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanlage Vinn
liegt das Plangebiet außerhalb festgesetzter Wasserschutzgebiete. Der Uferwanderweg sowie die
sich westlich daran anschließenden Freiflächen sind durch ordnungsbehördliche Verordnung unter
Landschaftsschutz gestellt. Der Moersbachkorridor ist als schutzwürdiges Biotop (BK‐4505‐0067)
kartiert.
Verfahren
Ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB ist nicht anwendbar, da die Verlagerung von zwei
Großsportanlagen geplant ist, deren Flächen nach erfolgtem Rückbau, freiraumplanerisch in den
Freizeitpark integriert werden sollen. Bebauungspläne der Innenentwicklung können jedoch nicht
dazu genutzt werden, aus bislang bebauten Flächen nunmehr Freiräume zu machen, die nicht – oder
jedenfalls weit überwiegend – nicht mehr baulich nutzbar sind. Auch das vereinfachte Verfahren
nach § 13 BauGB kann nicht zum Einsatz kommen, da mit der Aufgabe der Sportanlagen die
Grundzüge der Planung des BP Nr. 56 berührt werden. In verfahrensmäßiger Hinsicht können daher
nicht die Erleichterungen der vorgenannten Verfahren genutzt werden. Somit ist ein herkömmliches
Bebauungsplanverfahren durchzuführen.
Für das Plangebiet erarbeitet die Verwaltung Planungskonzepte, die in einer frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung
sind die Konzepte den Interessierten zu erläutern und mit ihnen zu erörtern. Hierzu soll im
Fachbereich Stadtplanung und Grünflächen 3 Wochen Gelegenheit sein. Möglichst zeitnah zur
Beteiligung der Öffentlichkeit sollen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beteiligt werden. An eine Veröffentlichung im Internet ist ebenfalls gedacht.
Bereits jetzt ist erkennbar, dass das weitere Planungsverfahren aus verschiedenen Bereichen
gutachterlich begleitet werden muss. Aus dem FNP‐Neuaufstellungsverfahren liegen vom LVR ‐
Amt für Bodendenkmalpflege bereits konkrete Hinweise auf die Existenz eines Bodendenkmales
vor. Die Abgrenzung des Fundplatzes und damit seine Denkmalqualität sind mittels archäologischer
Sachverhaltsermittlung zu klären. Darüber hinaus werden große Teile des Plangebietes als
Altlastenverdachtsfläche geführt. Durch Sondierungsbohrungen mit entsprechender Analytik ist die
mögliche Schadstoffbelastung zu untersuchen. Das Plangebiet zeigt zudem gewisse
Vorbelastungen im Bereich Verkehrs‐ und Freizeit‐/Sportlärm. Über eine Immissionsprognose ist
das Konfliktpotential zu untersuchen.
Die Verwaltung schlägt vor, das Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 322 mit dem
Aufstellungsbeschluss und dem Beschluss zur Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch den Verkauf von städtischen Grundstücksflächen an private Bauherren werden Einnahmen
erzielt. Es entstehen der Stadt Moers Planungskosten, Kosten für den kommunalen Eigenanteil bei
der Herstellung der Erschließungsanlagen sowie Unterhaltungskosten für Straßen, technische
Infrastruktur und Grünanlagen. Eine genaue Bezifferung ist derzeit noch nicht möglich.
In Vertretung
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Hormes
Technischer Beigeordneter
Anlage/n:
Analge 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 322 der Stadt Moers (Dr.‐Hermann‐
Boschheidgen‐Straße)
Bereich der räumlichen Überlagerung des BP Nr. 56 durch den BP Nr. 322
Ausschnitt aus dem BP Nr. 56
Übersicht über die Fluchtlinienpläne im Geltungsbereich des BP Nr. 322
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