Daten
Kommune
Moers
Dateiname
Sitzungsvorlage.pdf
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Erstellt
26.12.14, 18:40
Aktualisiert
27.01.18, 10:57
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Der Bürgermeister
‐ Dezernat I ‐ Fachbereich 8 ‐
Moers, den 08.09.2011
Sitzungsvorlage Nr. 15/0963
Beratungsfolge
1.
Ausschuss für Stadtentwicklung,
öffentlich
Planen und Umwelt
2. Hauptausschuss
öffentlich
3.
Rat
öffentlich
Umsetzung der HSK‐Maßnahmen Parkraumbewirtschaftung
Beschlussvorschlag:
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung
Sitzungsdatum
22.09.2011
12.10.2011
19.10.2011
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt nimmt die Ausführungen der Verwaltung
bezüglich folgender Sachverhalte zur Kenntnis :
- Änderung der Bewirtschaftungszeiten
- Gebührenerhöhung und Rückbau der Schrankenanlagen auf dem Parkplatz Neumarkt
- Details der Bewirtschaftung des Parkplatz Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐Platz
- Beibehaltung der Bewirtschaftungsart auf dem Parkplatz des Bildungszentrums
- Erweiterung der Parkgebührenzonen und neue Zoneneinteilung
- Erweiterung der Bewohnerparkzonen
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt dem
Hauptausschuss und Rat zu beschließen
1.) Die Änderung der Anlage zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und
Kassenautomaten (Parkgebührenordnung) hinsichtlich folgender Aspekte:
- Erweiterung und Änderung der Parkgebührenzonen
- Einführung eines Monatstickets in der Zone 3
- Abschaffung der Brötchentaste auf dem Parkplatz Neumarkt
- Zonenscharfe Gültigkeit der Parkscheine
2.) Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt empfiehlt dem Hauptausschuss der
Stadt Moers wie folgt zu beschließen:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Moers wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt Moers beschließt die Neufassung der Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten und Kassenautomaten (Parkgebührenordnung) in der vorgelegten Fassung.
Diese Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für
Parkscheinautomaten und Kassenautomaten vom 01.03.2011 außer Kraft.“
Sachverhalt und Stellungnahme:
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1. Veranlassung
Die vorgelegten HSK‐Maßnahmen wurden in der Ratssitzung vom 19.07.2011 beschlossen. Darin
enthalten ist die Umsetzung folgender Maßnahmen bezüglich der Parkraumbewirtschaftung:
1. Änderung der Bewirtschaftungszeiten
2. Gebührenerhöhung Neumarkt
3. Räumliche Erweiterung Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐Platz
Um notwendige weitere Schritte wie z.B. die Anpassung der Parkgebührenordnung vornehmen zu
können, werden die einzelnen Maßnahmen im Folgenden näher erläutert.
Des Weiteren wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt am 18.11.2010
(TOP 16) beschlossen, auf eine Veränderung der technischen Ausstattung am Bildungszentrum (BIZ)
vorerst zu verzichten und die derzeitige Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten
beizubehalten. Für den Neumarkt wurde ebenfalls die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten
beschlossen. Die Verwaltung wurde bezüglich beider Maßnahme gebeten, nach einem Jahr einen
Erfahrungsbericht vorzulegen. Es ist zweckmäßig, diese Berichte im Zusammenhang mit den HSK‐
Maßnahmen Parken vorzulegen, damit alle eventuell nötigen Änderungen, die aus diesen
Erfahrungen resultieren, in einem Zug durchgeführt werden können.
2. Detailplanung der Änderungen in der Parkraumbewirtschaftung
2.1. Anpassung der Bewirtschaftungszeiten
Die Bewirtschaftungszeiten werden in allen Zonen mit Ausnahme des Josefviertels geändert. Im
Josefviertel ist die Bewirtschaftung eingeführt worden, um dem Parkdruck für Bewohner
entgegenzuwirken, welcher durch Besucher des Krankenhauses sowie durch parkende Schüler
entsteht. Da dieser Parkdruck hauptsächlich an Wochentagen vormittags und am frühen
Nachmittag besteht, würde hier eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeiten keine Verbesserung
der Situation erzielen und zudem beispielsweise eine weitere Belastung für Besucher von Bewohner
bedeuten.
Bisher
Neu
Josefviertel
Mo – Fr
9:00 bis 17:30 Uhr
9:00 bis 19:00 Uhr
7:30 bis 17:30 Uhr
Sa
9:00 bis 14:00 Uhr
9:00 bis 16:00 Uhr
kostenfrei
Sonn‐ u. Feiertage
kostenfrei
kostenfrei
kostenfrei
Tab. 1: Übersicht gebührenpflichtige Zeiten
Eine Verlängerung der Bewirtschaftungszeiten bedingt eine Erhöhung des Tagestarifes. Dies hat zur
Folge, dass die Gebühr für ein verlorenes Ticket bei Schrankenanlagen von 12 auf 15 Euro in Zone 1
und von 8 auf 10 Euro in Zone 2 erhöht werden müsste. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass zum einen
während der gebührenpflichtigen Zeiten in seltenen Fällen ganztags geparkt wird und zum anderen
bereits heute großer Widerstand bezüglich der derzeit gültigen Verlustgebühr bei Personen besteht,
die das Ticket verloren haben. Aus den genannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Gebühr
von 12 bzw. 8 Euro für ein verlorenes Ticket beizubehalten. Diese Beibehaltung hat im Übrigen
keinen Einfluss auf die erwarteten Mehreinnahmen, da diese Größe nicht in die
Einnahmeabschätzung eingeflossen ist.
Die Änderung der gebührenpflichtigen Zeiten ist kurzfristig möglich.
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2.2. Gebührenerhöhung und Rückbau der Schrankenanlagen auf dem Parkplatz Neumarkt
Der Parkplatz Neumarkt wird zurzeit mit zwei Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Am 18.11.2010
wurden im APSU die probeweise Demontage der Schrankenanlage und die Aufstellung der
Parkscheinautomaten beschlossen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgte umgehend am
23.11.2010. Ziel der Maßnahmen war die Reduzierung des Rückstaus vor der Zufahrt auf der Straße
Neumarkt. Durch den Abbau der Schranken hat sich der Stau auf den Parkplatz verlagert. Der
Rückstau auf die Straße ist nur noch selten anzutreffen, womit das Ziel der Maßnahme erreicht
wurde. Nachteilig ist bei dem Verzicht auf Schrankenanlagen die Tatsache, dass von den Parkenden
im Voraus die benötigte Parkzeit abgeschätzt werden muss. Darüber hinaus sind Kontrollen durch
die Verkehrsüberwachung erforderlich, welche bei einem Betrieb mit Schrankenanlagen nicht
notwendig sind.
Der Platz hat tagsüber nach wie vor eine Auslastung von nahezu 100 %. Ebenso wie auf den anderen
Parkplätzen wurden auf dem Parkplatz Neumarkt im März 2011 die gebührenpflichtigen Zeiten
verlängert sowie die Brötchentaste modifiziert. Dies hat in allen Parkzonen außer auf dem
Neumarkt zu Mehreinnahmen in Höhe von etwa 20% geführt. Das Ausbleiben der Mehreinnahmen
ist auf die Außerbetriebnahme der Schrankenanlage zurückzuführen. Bei Nutzung der Schranken
erfolgt eine genaue Abrechnung der tatsächlichen Parkdauer. Bei Parkscheinautomaten muss die
tatsächliche Parkdauer nicht zwangsläufig mit dem gelösten Parkschein übereinstimmen. Hier trägt
der Nutzer die Verantwortung, rechtzeitig zu seinem Fahrzeug zurückzukehren oder generell keinen
Parkschein zu ziehen. Die Mehreinnahmen müssten entsprechend der Anteile der anderen
Parkplätze monatlich etwa 2.000 Euro betragen. Jedoch wird bei der Bewirtschaftung mit
Parkscheinautomaten eine gewisse Kompensation der Fehleinnahmen durch Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten erzielt.
Da die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten unproblematisch funktioniert, schlägt die
Verwaltung vor, die jetzige Situation beizubehalten und die Schrankenanlagen zurückzubauen. Der
vorhandene Kassenautomat kann auf dem Parkplatz Neuer Wall weiter eingesetzt werden. Da das
obere Parkdeck der am stärksten frequentierte Parkplatz ist, ist der Einsatz eines zweiten
Kassenautomaten positiv zu bewerten. Im Störungsfall eines Automaten und bei großem Andrang
steht eine Alternative zur Verfügung. Diese Möglichkeit hat sich auf dem Parkplatz Kastell bewährt.
Aus den weiteren Geräten des Neumarktes können die Ersatzteile bei Reparaturen der übrigen
Schrankenanlagen genutzt werden.
Die Zählung des Parkleitsystems erfolgt im ursprünglichen Zustand über die Geräte der
Schrankenanlage. Der Rückbau der Anlage erfordert daher einen Umbau des Parkleitsystems.
Derzeit funktioniert die Zählung nicht, da die eingehausten Schrankenanlagen außer Betrieb
genommen werden mussten. Auf dem Parkplatz muss ein Parkdatenerfassungsgerät installiert und
die Erfassungssoftware entsprechend programmiert werden. Zusammen mit dem Rückbau der
Schrankenanlage betragen die Kosten hierfür etwa 15.000 Euro.
Für den Umbau der Ausstattung des Parkplatzes sind zusätzliche Planungsleistungen erforderlich,
weshalb die Umsetzung (Wiederinbetriebnahme der Zählungen) nicht umgehend erfolgen kann.
Die Lagegunst des Parkplatzes bedingt dessen hohe Auslastung und die damit verbundene hohe
verkehrliche Belastung des Bereiches. Hierdurch rechtfertigt sich eine Erhöhung der Parkgebühren.
Die Gebühren betragen dort zukünftig 1,00 € pro 30 Minuten. Die Erhöhung der Gebühren als Mittel
zur Reduzierung der Belastung des Bereichs kann jedoch nur gewährleistet werden, indem die
Funktion der Brötchentaste dort nicht weiter angeboten wird. Die Entscheidung für 30 Minuten
Parkzeit eine Parkgebühr von 1,00 Euro zu entrichten oder 20 Minuten kostenlos zu parken, wird
wahrscheinlich häufig zu Gunsten des kostenlosen Parkens ausfallen. Zu einer Reduzierung der sehr
kurzen Parkvorgänge und damit der hohen Frequentierung des Parkplatzes, würde die Erhöhung der
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Parkgebühren demnach nicht beitragen. Darüber hinaus führt die Abschaffung der Brötchentaste an
dieser Stelle zu jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von etwa 2.500 Euro.
Die Änderung der Gebührenhöhe kann zeitnah erfolgen.
Zusammenfassung der Maßnahmen auf dem Parkplatz Neumarkt
‐ Vollständiger Rückbau der Schrankenanlagen/ des Kassenautomaten
‐ Installation des vorhandenen Kassenautomaten auf dem Parkplatz Neuer Wall
‐ Umbau des Parkleitsystem, damit Zählung ohne Schranken möglich ist, etwa 15.000 Euro
‐ Erhöhung der Parkgebühren: 30 Minuten 1,00 Euro
‐ Abschaffung der Brötchentaste auf dem Parkplatz Neumarkt
2.3. Bewirtschaftung Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐Platz
Zukünftig werden die bisher gebührenfreien Teile der Parkplätze Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐
Platz bewirtschaftet. Beschlossen wurde ein Tagestarif von 1,00 Euro.
Für Dauerparker wird die Möglichkeit bestehen, ein Monatsticket für eine Gebühr in Höhe von
15 Euro bzw. ein Wochenticket für 4 Euro direkt am Parkscheinautomaten zu erwerben. Hierzu
müssen die Automaten zusätzlich zur Münzverarbeitung mit einer Banknotenverarbeitung
ausgestattet werden, da die Bereithaltung einer solchen Münzmenge nicht zumutbar ist. Weitere
Bezahlmöglichkeiten für dieses Ticket ist wie bei allen weiteren Automaten in der Stadt die
Geldkarte. Das Monatsticket bzw. Wochenticket ist ab dem Kaufdatum gültig. Das verhindert einen
zu starken Andrang an den Parkscheinautomaten zu Beginn eines Monats oder einer Woche.
Problematisch bei dem Erwerb eines Monatstickets ist die Tatsache, dass keine Stellplatzgarantie
gegeben werden kann. Geht man von der derzeitigen Auslastung des Parkplatzes aus, ist vor allem
bei einer Anfahrt zwischen 10 und 12 Uhr die Chance einen freien Stellplatz zu finden gering. Es ist
allerdings wahrscheinlich, dass bei einer Bewirtschaftung des Parkplatzes die Auslastung
zurückgehen wird. Ausnahmen bilden hier sicherlich die Vorweihnachtszeit und Moerser Kirmes.
Letztlich muss der Nutzer selbst entscheiden, ob der Erwerb eines Monatstickets in seinem
persönlichen Fall von Vorteil ist.
Die beiden bisher mit den Gebühren der Zone 2 bewirtschafteten Bereiche beider Parkplätze
(Mühlenstraße: kleiner Platz neben Parkplatz Finanzamt; Friedrich‐Ebert‐Platz: Parkplatz
Bankstraße) werden weiterhin mit der höheren Gebührenstruktur bewirtschaftet. Die Aufteilung der
Plätze mit unterschiedlichen Gebühren hat sich bewährt. Hiermit ist gewährleistet, dass die
zentralen Bereiche nicht mit Dauerparker belegt sind. Somit bleiben nahezu ganztags freie
Kontingente für Kurzzeitparker vorhanden.
Bei der Aufstellung der Parkscheinautomaten auf dem Friedrich‐Ebert‐Platzes muss berücksichtigt
werden, dass die Automaten nicht auf dem freien Platz aufgestellt werden dürfen, um die Nutzung
der Fläche für Veranstaltungen, z.B. Moerser Kirmes, nicht zu behindern.
Zur Bewirtschaftung der beiden Großparkplätze ist die Neuanschaffung von 11
Parkscheinautomaten erforderlich. Der Parkplatz Mühlenstraße wird mit 8 Automaten ausgestattet,
der Friedrich‐Ebert‐Platz mit 3 Automaten. Diese hohe Anzahl an Automaten ist erforderlich, weil
besonders zu Stoßzeiten mit einem großen Andrang zu rechnen ist. Zum Erwerb der Automaten ist
ein Ausschreibungsverfahren erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Umsetzung erst etwa Ende des
Jahres 2011 möglich.
Zusammenfassung der Maßnahmen Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐Platz:
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- bisher gebührenfreie Bereiche der Parkplätze werden gebührenpflichtig
- Tarifzone entspricht P+R‐Parkplatz Bahnhof (Zone 3)
- Gebühr: Tagesticket 1,00 Euro
- Monatsticket 15 Euro, Wochenticket 4 Euro, Erwerb am Automaten
- Keine Stellplatzgarantie für Monats‐ und Wochentickets
- Bisher bewirtschaftet Bereiche verbleiben in bisherigen Tarifzone (Zone 2)
- Erwerb von 11 Parkscheinautomaten erforderlich
2.4. P+R‐Parkplatz am Bahnhof
Seit März 2011 wird der P+R‐Parkplatz am Bahnhof mit einem Parkscheinautomaten bewirtschaftet.
Die Auslastung des Parkplatzes ist nach Einführung der Bewirtschaftung deutlich zurückgegangen.
Gemäß Zuwendungsbescheid muss die Auslastung des P+R‐Parkplatzes werktags mindestens 80 %
betragen. Andernfalls erfolgt ein Teilwiderruf der bewilligten Zuwendungen.
Um eine Verbesserung der Auslastung zu erreichen und damit die ausgezahlte Förderung nicht zu
gefährden, ist an dieser Stelle zunächst die Einführung des 15 Euro‐Monatstickets bzw. 4 Euro‐
Wochenticket zu befürworten. Gegebenenfalls sind andere Nachsteuerungsmaßnahmen
erforderlich. Im dritten Quartal wird die Auslastung des Parkplatzes aktuell erhoben.
Da zünftig die Bewirtschaftungszeit 10 Stunden beträgt (9 bis 19 Uhr, s. Pkt. 2.1) wird der Tarif am
Bahnhof von je 4 Stunden 50 Cent auf je 5 Stunden 50 Cent geändert.
2.5. Änderung der Tarifzoneneinteilung
Die Gebührenerhöhung auf dem Parkplatz Neumarkt sowie die Einführung einer Bewirtschaftung
auf dem Parkplatz Mühlenstraße und dem Friedrich‐Ebert‐Platz erfordern eine Neustrukturierung
der Zonen. Bisher werden in der Stadt Moers drei Bewirtschaftungszonen betrieben: Zone 1
Innenstadt, Zone 2 Randlage Innenstadt und Josefviertel sowie Zone 3 P+R‐Parkplatz Bahnhof.
Zukünftig werden die Zonen wie folgt aufgeteilt (siehe Anlage 1):
Zone Neumarkt
Parkplatz Neumarkt
Zone 1
Innenstadt
Zone 2
Randlage Innenstadt und Josefviertel
Zone 3
Parkplätze Mühlenstraße und Friedrich‐Ebert‐Platz
Zone 4
P+R‐Parkplatz Bahnhof
Bisher konnten Parkscheine, deren Parkzeit noch nicht beendet war, auf einem anderen Parkplatz
weiterhin genutzt werden. Durch die zukünftig großen Unterschiede in der Gebührenhöhe der
einzelnen Zonen, kann diese Regelung nicht aufrecht erhalten werden. Nach der Umsetzung aller
oben genannten beschlossenen Maßnahmen dürfen die Parkscheine nur noch zonenscharf genutzt
werden. Dies erfordert eine klare Kennzeichnung der Zonen. Deshalb werden zum Einen die
Parkscheinautomaten gekennzeichnet und mit einem Vermerk versehen, dass der Parkschein nur in
der entsprechenden Zone gültig ist. Zum Anderen erhalten die einzelnen Parkscheine einen
entsprechenden Aufdruck mit der Zone. Größere Parkplätze erhalten zudem eine Beschilderung in
den Zufahrten. Die Verkehrsüberwachung muss die Zonenzuordnung kontrollieren und ggf.
Verwarnungen ausstellen. Dies ist mit einem Kontrollmehraufwand verbunden.
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3. Änderung der Gebührenordnung
Die Gebührenordnung wurde gemäß dieser Veränderungsnotwendigkeit angepasst. Beide
Fassungen sind in der Anlage 2 dargestellt (Änderungen fett und unterstrichen).
4. Erweiterung der Bewohnerparkzonen
Durch die Bewirtschaftung der derzeit noch gebührenfreien Parkplätze Mühlenstraße und Friedrich‐
Ebert‐Platz ist von Verdrängungseffekten in die umliegenden Wohngebiete auszugehen. Teilweise
werden die in fußläufiger Entfernung zur Innenstadt liegenden Straßen, die nicht in
Bewohnerparkzonen liegen, bereits heute von Beschäftigten und Besuchern der Innenstadt zum
Parken genutzt. Entsprechend gehen bei der Verwaltung regelmäßige Beschwerden von
Bewohnern über ortsfremde Dauerparker ein. Eine Übersicht zu den derzeit bestehenden
Bewohnerparkzonen ist in Anlage 3 dargestellt. Verdrängungseffekte sind hauptsächlich in den grau
unterlegten Bereichen zu erwarten.
Um den bereits heute spürbaren Parkdruck in Straßen, die bislang nicht einer
Bewohnerparkregelung unterliegen, nicht weiter zu verschärfen und keinen zusätzlichen
Parkverkehr in die Wohngebiete zu ziehen, ist eine Anpassung der Bewohnerparkregelung
erforderlich.
Bewohnerparkzone 1
Die Bewohnerparkzone 1 wird durch die Wilhelm‐Schroeder‐Straße, Klever Straße, Homberger
Straße und den Ostring begrenzt.
Derzeit wird der unbewirtschaftete Teil des Friedrich‐Ebert‐Platzes von Bewohnern der Parkzone 1
als Ausweichmöglichkeit genutzt, falls in der Zone kein Parkplatz gefunden werden kann. Mit der
geplanten Bewirtschaftung des Friedrich‐Ebert‐Platzes fällt diese Möglichkeit zukünftig weg.
Bewohner der Parkzone 1 sollen daher eine Berechtigung erhalten, auf der heute noch
unbewirtschafteten Teilfläche des Friedrich‐Ebert‐Platzes zu parken.
Bewohnerparkzonen 3 und 4
Die Bewohnerparkzonen 3 und 4 liegen nördlich der Unterwallstraße und westlich des Neuen Walls
und umschließen den zentralen Innenstadtbereich mit der Fußgängerzone sowie den Parkplätzen
Neumarkt und Kastellplatz. Die Bewohnerparkzone 3 liegt westlich, die Bewohnerparkzone 4 östlich
der Meerstraße.
Aufgrund der zentralen Lage der Bewohnerparkzonen 3 und 4 bestehen für Bewohner
verhältnismäßig wenige Parkmöglichkeiten im Straßenraum. Die größten Kontingente befinden
sich auf dem Parkplatz Neumarkt sowie auf dem Kastellplatz. Zu Zeiten, in denen diese Plätze nicht
zum Parken zur Verfügung stehen ‐ z.B. Markttage, Kirmes, Weihnachtsmarkt, ComedyArts Festival
‐ sind die Bewohner sowie deren Besucher in besonderem Maße auf den Parkplatz Mühlenstraße
angewiesen. Inhaber eines Bewohnerparkausweises für die Zonen 3 und 4 sollen daher zukünftig die
Berechtigung erhalten, auf dem Parkplatz Mühlenstraße zu parken. Die Berechtigung bezieht sich
dabei auf die heute noch unbewirtschafteten Teilflächen des Parkplatzes Mühlenstraße.
Bewohnerparkzone 6
Die Bewohnerparkzone 6 umfasst das Gebiet nördlich der Wilhelm‐Schroeder‐Straße und endet
derzeit auf Höhe der Gellertstraße.
Nördlich der Bewohnerparkzone 6 sind bereits heute Verdrängungseffekte durch die bestehende
Bewohnerparkregelung zu beobachten. Es besteht ein starkes Gefälle der Auslastung von Westen
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nach Osten. Insbesondere der nicht bewirtschaftete nördliche Teil der Seminarstraße sowie die
Parkmöglichkeiten auf der Baerler Straße werden stark nachgefragt.
Eine im Jahr 2009 durchgeführte Verkehrsuntersuchung ergab, dass trotz der starken Auslastung
einzelner Bereiche in den angrenzenden Straßen noch ausreichend Parkmöglichkeiten für
Bewohner vorhanden waren, so dass eine Ausweitung der Bewohnerparkregelung bisher nicht
erforderlich war. Gleichwohl wurde durch den Gutachter empfohlen, die Situation zu beobachten
und die Bewohnerparkzone gegebenenfalls zu erweitern, falls ein Bedarf durch steigenden
Parkdruck erkannt wird.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Beschäftigte, die bislang auf dem Parkplatz
Mühlenstraße parken, auf den Bereich östlich der Rheinberger Straße ausweichen. Gleiches gilt für
den Parkplatz Friedrich‐Ebert‐Platz und den Bereich nördlich der Wilhelm‐Schroeder‐Straße. Es ist
daher mit einer weiteren Zunahme des Parkdrucks in der Bewohnerparkzone 6 zu rechnen.
Es wird daher vorgeschlagen, die Bewohnerparkzone 6 um folgende Straßen und Straßenabschnitte
zu erweitern: Seminarstraße nördl. Hsnr. 18, Cloudtstraße, Diesterwegstraße, Baustraße,
Landwehrstraße nördl. Gellertstraße, Greefstraße östl. Feldstraße, Baerler Straße zw. Rheinberger
Straße und Baustraße. Eine Bewirtschaftung erfolgt mittels Parkscheibe (Mo‐Fr 9‐17h, Sa 9‐10:30,
1 Stunde).
Bewohnerparkzone 7
Die Bewohnerparkzone 7 umschließt das Gebiet zwischen Uerdinger Straße, Diergardstraße und
dem Schlosspark.
Der Bereich südlich der Parkzone 7 wird bereits heute von Beschäftigten und Besuchern der
Innenstadt zum Parken genutzt. Insbesondere auf der Gartenstraße sowie auf der Sedanstraße
nördlich der Düppelstraße ist ein hoher Anteil an Nicht‐Bewohnern zu beobachten. Mit
zunehmender Entfernung zur Gartenstraße nimmt der Anteil der Parkenden, die nicht in diesem
Bereich wohnen, stark ab. Dies sind die Ergebnisse einer im Jahr 2010 durchgeführten Erhebung.
Um keinen zusätzlichen Parkverkehr in das Wohngebiet zu ziehen, wird vorgeschlagen, die
Bewohnerparkzone 7 um folgende Straßen und Straßenabschnitte zu erweitern: Gartenstraße,
Zahnstraße zwischen Gartenstraße und Dr.‐Hermann‐Boschheidgen‐Straße, Sedanstraße zwischen
Gartenstraße und Düppelstraße, Düppelstraße, Blumenstraße. Eine Bewirtschaftung erfolgt mittels
Parkscheibe (Mo‐Fr 9‐17h, Sa 9‐10:30, 1 Stunde).
Im südlichen Bereich des Wohngebiets sind aufgrund der zunehmenden Entfernung
Verdrängungseffekte nur in geringem Maße zu erwarten. Dennoch sollte die Situation zu gegebener
Zeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Wohngebiete westlich der Krefelder Straße
Das Wohngebiet zwischen Hülsdonker Straße, Krefelder Straße, Kranichstraße und Fasanenstraße
ist mit Durchfahrtsverboten mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beschildert. Gebietsfremder Parkverkehr
wird hierdurch ausgeschlossen, die Parksituation ist entspannt. Aus verkehrlicher Sicht sind daher
derzeit keine Veränderungen erforderlich. Auch aus Sicht der Bewohner wird diese Regelung positiv
beurteilt.
Grundsätzlich wäre die Einführung einer Bewohnerparkregelung in Kombination mit einer
Bewirtschaftung mittels Parkscheibe denkbar, um in diesem Bereich das Kurzzeitparken z.B. für
einen Besuch der Innenstadt zu ermöglichen. Der zusätzliche zeitliche und finanzielle Aufwand, der
bei der Einführung einer Bewohnerparkzone sowohl für die Bürger als auch die Verwaltung entsteht,
darf in der Überlegung allerdings nicht vernachlässigt werden.
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Darüber hinaus kann keine Einschätzung gegeben werden, ob dieses Angebot von Beschäftigten
und Besuchern der Innenstadt überhaupt genutzt werden würde. Die Krefelder Straße entfaltet eine
gewisse Trennwirkung für den Fußverkehr. Gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sind
lediglich an der Kranichstraße, der Arnulfstraße und an der Hülsdonker Straße vorhanden, was
teilweise lange Umwege zum Erreichen der Innenstadt erforderlich macht.
Es ist vorgesehen, sowohl die bestehenden Bewohnerparkzonen als auch heute noch nicht in die
Regelung einbezogene Wohngebiete im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersuchen und
bewerten zu lassen. Die Einführung einer Bewohnerparkregelung für die Wohngebiete westlich der
Krefelder Straße soll vorgenommen werden, falls dies im Rahmen des Verkehrsgutachtens
empfohlen wird.
Die Straßen nördlich der Hülsdonker Straße kommen aufgrund der Fußwegentfernung und der
Trennwirkung der Hülsdonker Straße und Krefelder Straße ebenfall nur bedingt als Parkmöglichkeit
für Beschäftigte und Besucher der Innenstadt in Frage. Aus diesem Grund soll auch hier eine
Bewertung im Rahmen des Verkehrsgutachtens vorgenommen werden.
Zusammenfassung der Maßnahmen in den Bewohnerparkzonen:
‐ Zuordnung des Friedrich‐Ebert‐Platzes (Parkzone 3) zur Bewohnerparkzone 1
‐ Zuordnung des Parkplatzes Mühlenstraße (Parkzone 3) zu den Bewohnerparkzonen 3 und 4
‐ Erweiterung der Bewohnerparkzone 6: Seminarstraße nördl. Hsnr. 18, Cloudtstraße,
Diesterwegstraße, Baustraße, Landwehrstraße nördl. Gellerstraße, Greefstraße östl. Feldstraße,
Baerler Straße zw. Rheinberger Straße und Baustraße
‐ Erweiterung der Bewohnerparkzone 7: Gartenstraße, Zahnstraße zw. Gartenstraße und Dr.‐
Hermann‐Boschheidgen‐Straße, Sedanstraße zw. Gartenstraße und Düppelstraße,
Düppelstraße, Blumenstraße
‐ Beobachtung der Parksituation und gegebenenfalls Nachsteuerung
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtkosten zur Umsetzung aller Maßnahmen betragen etwa 100.000 Euro. Mittel in Höhe
von 42.000 Euro stehen im städtischen Haushalt zur Verfügung. Weitere 58.000 Euro können durch
Budgetübertragung von der Kostenstelle 7.000274.700/78520000 aus Restmitteln bereitgestellt
werden.
In Vertretung
Thoenes
Beigeordneter
Anlage 1‐ Übersicht der Tarifzonen
Anlage 2 ‐ Parkgebührenordnung
Anlage 3 ‐ Übersicht Bewohnerparkzonen
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