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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:54

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101098 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Seilbahnschutzbrücke Verlegung des Radweges Beschlussvorschriften Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Mitte Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte 15.07.2010 Anlagen Lageplan Übersichtslageplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101098 1. Allgemeines Die ehemalige Seilbahnschutzbrücke (BW-Nr. 4509 764) an der A40 nördlich Bauabschnitt C der Maßnahme "A40 Westkreuz" ist abgängig. Aufgrund des bedenklichen Zustandes und der erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen muss das Bauwerk noch vor der Baudurchführung des Bauabschnitts C des Ausbaus der BAB 40 abgerissen werden. Nach Aufgabe des Zechenbetriebes "Carolinenglück" ist die Brücke in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland übergegangen. 2. Gegenwärtiger Zustand Die ehemalige Seilbahnschutzbrücke trägt heute einen Rad- und Gehweg, welcher in Baulast und Unterhaltung der Stadt Bochum liegt. Die durch den ersatzlosen Abriss des Bauwerks wegfallende innerörtliche Rad- und Gehwegverbindung soll aufrechterhalten werden. Der neue Rad- und Gehweg wird über die Brücke der Erzbahntrasse auf die Westseite der BAB 40 geführt. Dort ist für den Anschluss an die Darpestraße eine ca. 120 m lange Rampe geplant. Die Rampe wird im weiteren Verlauf über ein städtisches Grundstück zur Darpestraße geführt. Hier kann über eine neu erstellte Querungshilfe die Darpestraße überquert werden. Das Brückenbauwerk selbst liegt in der Baulast und Unterhaltung der Straßenbauverwaltung. Daraus resultiert eine Ersatzverpflichtung der Straßenbauverwaltung hinsichtlich des Rad- und Gehwegs. 3. Zukünftiger Zustand Zur Wiederherstellung der innerörtlichen Wegeverbindung ist geplant, den Rad- und Gehweg östlich der BAB 40 vom abzureißenden Bauwerk bis zur Brücke der Erzbahntrasse (BW Nr. 4509 763) um ca. 170 m nach Süden zu verlängern und an die Erzbahntrasse (Eigentümer RVR) anzubinden. Von der Brücke der Erzbahntrasse wird über eine Rampenanlage der Weg zur Darpestraße angebunden. Diese Anlage ist notwendig, um die Längsneigung so gering zu halten, dass diese Anlage auch für behinderte Menschen befahrbar ist. Als kürzere Wegstrecke kann die Treppenanlage benutzt werden. Die neue Rad- und Gehwegverbindung einschließlich der Rampenanlagen liegt im Eigentum und in der Unterhaltung der Stadt Bochum. Die Grundstücke des RVR verbleiben in dessen Eigentum. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101098 4. Straßenplanung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist zuständig für Planung, Ausschreibung, Vergabe, Baudurchführung und Abrechnung der Maßnahme. Dazu gehören auch die erforderlichen Abstimmungen mit den betroffenen Versorgungsunternehmen. Der Rad- und Gehweg wird in 3 m Breite in Asphaltbauweise mit beidseitigem Bankett erstellt. Der Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien der Stadt Bochum. Die Querungshilfe wird mit Klebeborden erstellt, so dass ein Aufbrechen der Fahrbahndecke nicht notwendig ist. An den Gehwegrändern werden zudem Bordsteinabsenkungen und die taktilen Felder für sehbehinderte Menschen eingebaut. Somit verbleiben in der Darpestraße Fahrspuren mit einer Breite von 3,25 m. Die Querungshilfe wird mit einer Breite von 2,50 m angelegt, um Radfahrern einen ausreichenden Aufstellraum zu bieten. Eine Beleuchtung des Weges ist nicht vorgesehen. 5. Entwässerungsplanung Das Niederschlagswasser wird über das Bankett des Rad- und Gehweges in den Seitenflächen zur Versickerung gebracht. 6. Begrünung Die Böschungen der abzubrechenden Brücke werden neu profiliert und rekultiviert. 7. Grunderwerb Für die Verlängerung des Rad- und Gehweges auf der Ostseite der A40 ist vom Landesbetrieb 2 Straßenbau von ThyssenKrupp Nirosta GmbH eine Fläche von 510 m , und von der 2 Bundesfinanzverwaltung (Bundesrepublik Deutschland) eine Fläche von 1124 m zu erwerben. ThyssenKrupp Nirosta hat bereits die Zustimmung zur Veräußerung der Flächen signalisiert. Die vom Landesbetrieb Straßenbau zu erwerbenden Flächen werden nach Fertigstellung der Maßnahme (Schlussvermessung) in das Eigentum der Stadt Bochum übertragen. 8. Baukosten und Finanzierung Die Kosten der gesamten Maßnahme trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Für den Ersatz der vorhandenen Brücke werden Kosten von ca. 700.000 Euro, die Kosten für die Verlegung der Wegeverbindung einschließlich der Treppenanlage und der Querungshilfe werden auf ca. 250.000 Euro veranschlagt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101098 Somit stellt nach Darstellung des Landesbetriebes die Wegeumlegung eine wirtschaftlich günstigere Lösung gegenüber einer Ertüchtigung oder Neuerstellung der Brücke dar. 9. Durchführung und Bauzeit Die Ausführung der Arbeiten sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101098 Bezeichnung der Vorlage Seilbahnschutzbrücke Verlegung des Radweges Der Planung der Verwaltung zur Umlegung des Geh- und Radweges über die Brücke der Erzbahntrasse wird zugestimmt.