Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101098
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Seilbahnschutzbrücke
Verlegung des Radweges
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
15.07.2010
Anlagen
Lageplan
Übersichtslageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101098
1. Allgemeines
Die ehemalige Seilbahnschutzbrücke (BW-Nr. 4509 764) an der A40 nördlich Bauabschnitt C der
Maßnahme "A40 Westkreuz" ist abgängig. Aufgrund des bedenklichen Zustandes und der
erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen muss das Bauwerk noch vor der Baudurchführung
des Bauabschnitts C des Ausbaus der BAB 40 abgerissen werden.
Nach Aufgabe des Zechenbetriebes "Carolinenglück" ist die Brücke in das Eigentum der
Bundesrepublik Deutschland übergegangen.
2. Gegenwärtiger Zustand
Die ehemalige Seilbahnschutzbrücke trägt heute einen Rad- und Gehweg, welcher in Baulast und
Unterhaltung der Stadt Bochum liegt. Die durch den ersatzlosen Abriss des Bauwerks wegfallende
innerörtliche Rad- und Gehwegverbindung soll aufrechterhalten werden.
Der neue Rad- und Gehweg wird über die Brücke der Erzbahntrasse auf die Westseite der BAB 40
geführt. Dort ist für den Anschluss an die Darpestraße eine ca. 120 m lange Rampe geplant.
Die Rampe wird im weiteren Verlauf über ein städtisches Grundstück zur Darpestraße geführt. Hier
kann über eine neu erstellte Querungshilfe die Darpestraße überquert werden.
Das Brückenbauwerk selbst liegt in der Baulast und Unterhaltung der Straßenbauverwaltung.
Daraus resultiert eine Ersatzverpflichtung der Straßenbauverwaltung hinsichtlich des Rad- und
Gehwegs.
3. Zukünftiger Zustand
Zur Wiederherstellung der innerörtlichen Wegeverbindung ist geplant, den Rad- und Gehweg
östlich der BAB 40 vom abzureißenden Bauwerk bis zur Brücke der Erzbahntrasse (BW Nr. 4509
763) um ca. 170 m nach Süden zu verlängern und an die Erzbahntrasse (Eigentümer RVR)
anzubinden.
Von der Brücke der Erzbahntrasse wird über eine Rampenanlage der Weg zur Darpestraße
angebunden. Diese Anlage ist notwendig, um die Längsneigung so gering zu halten, dass diese
Anlage auch für behinderte Menschen befahrbar ist. Als kürzere Wegstrecke kann die
Treppenanlage benutzt werden.
Die neue Rad- und Gehwegverbindung einschließlich der Rampenanlagen liegt im Eigentum und
in der Unterhaltung der Stadt Bochum. Die Grundstücke des RVR verbleiben in dessen Eigentum.
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101098
4. Straßenplanung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW ist zuständig für Planung, Ausschreibung, Vergabe,
Baudurchführung und Abrechnung der Maßnahme. Dazu gehören auch die erforderlichen
Abstimmungen mit den betroffenen Versorgungsunternehmen.
Der Rad- und Gehweg wird in 3 m Breite in Asphaltbauweise mit beidseitigem Bankett erstellt. Der
Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien der Stadt Bochum. Die Querungshilfe wird mit Klebeborden
erstellt, so dass ein Aufbrechen der Fahrbahndecke nicht notwendig ist. An den Gehwegrändern
werden zudem Bordsteinabsenkungen und die taktilen Felder für sehbehinderte Menschen
eingebaut. Somit verbleiben in der Darpestraße Fahrspuren mit einer Breite von 3,25 m. Die
Querungshilfe wird mit einer Breite von 2,50 m angelegt, um Radfahrern einen ausreichenden
Aufstellraum zu bieten. Eine Beleuchtung des Weges ist nicht vorgesehen.
5. Entwässerungsplanung
Das Niederschlagswasser wird über das Bankett des Rad- und Gehweges in den Seitenflächen
zur Versickerung gebracht.
6. Begrünung
Die Böschungen der abzubrechenden Brücke werden neu profiliert und rekultiviert.
7. Grunderwerb
Für die Verlängerung des Rad- und Gehweges auf der Ostseite der A40 ist vom Landesbetrieb
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Straßenbau von ThyssenKrupp Nirosta GmbH eine Fläche von 510 m , und von der
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Bundesfinanzverwaltung (Bundesrepublik Deutschland) eine Fläche von 1124 m zu erwerben.
ThyssenKrupp Nirosta hat bereits die Zustimmung zur Veräußerung der Flächen signalisiert.
Die vom Landesbetrieb Straßenbau zu erwerbenden Flächen werden nach Fertigstellung der
Maßnahme (Schlussvermessung) in das Eigentum der Stadt Bochum übertragen.
8. Baukosten und Finanzierung
Die Kosten der gesamten Maßnahme trägt der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Für den Ersatz der vorhandenen Brücke werden Kosten von ca. 700.000 Euro, die Kosten für die
Verlegung der Wegeverbindung einschließlich der Treppenanlage und der Querungshilfe werden
auf ca. 250.000 Euro veranschlagt.
Stadt Bochum
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- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101098
Somit stellt nach Darstellung des Landesbetriebes die Wegeumlegung eine wirtschaftlich
günstigere Lösung gegenüber einer Ertüchtigung oder Neuerstellung der Brücke dar.
9. Durchführung und Bauzeit
Die Ausführung der Arbeiten sollen noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101098
Bezeichnung der Vorlage
Seilbahnschutzbrücke
Verlegung des Radweges
Der Planung der Verwaltung zur Umlegung des Geh- und Radweges über die Brücke der
Erzbahntrasse wird zugestimmt.