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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:47

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20101305 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Wahl von Delegierten zur Genossenschaftsversammlung 2010 bis 2015 der Emschergenossenschaft Beschlussvorschriften § 12 Emschergenossenschaftsgesetz (EmscherGG) Satzung für die Emschergenossenschaft Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Haupt- und Finanzausschuss Rat 24.06.2010 08.07.2010 Anlagen Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20101305 Nach ' 12 Absatz 6 Emschergenossenschaftsgesetz (EmscherGG) und ' 8 der Satzung für die Emschergenossenschaft beträgt die Amtszeit der Delegierten der Genossenschaftsversammlung 5 Jahre. Die Amtsperiode der Delegierten der Genossenschaftsversammlung 2010 - 2015 endet mit dem Beginn der Genossenschaftsversammlung am 19.11.2010. Die Emschergenossenschaft fordert daher auf, für die Genossenschaftsversammlung 2010 - 2015 erneut Delegierte zu benennen. In der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010 der Emschergenossenschaft war die Stadt Bochum durch Beschlüsse des Rates vom 30.06.2005 und 27.10.2005 wie folgt vertreten: Delegierte für neun Beitragseinheiten bzw. Beitragsteileinheiten: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Leiter des Tiefbauamtes Herr Reiner Liebscher Ratsmitglied Manfred Wittmann Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens Ratsmitglied Gabriele Schuh Ratsmitglied Hans-Joachim Westerwick (bis 24.09.2009, anschl. Ratsmitglied Gerd Krüger) Ratsmitglied Züleyha Demir Ratsmitglied Wolfgang Horneck Ratsmitglied Helga Hundrieser Ratsmitglied Gerhard Mette Entsprechend der Beitragshöhe kann die Stadt Bochum aufgrund von vollen Beitragseinheiten nunmehr 9 ordentliche Delegierte in die Genossenschaftsversammlung entsenden. Daneben hat die Stadt Bochum noch eine Beitragsteileinheit von 1.271.428 i (1/150 des Durchschnitts der festgesetzten letzten drei Jahresumlagen vor der Neubildung der Versammlung), so dass die Entsendung einer/eines weiteren Delegierten möglich ist. Bei der Benennung der Delegierten sind nach § 12 Abs. 1 bis 4 EmscherGG folgende Bedingungen zu beachten: − − − − Delegierte oder Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied der Emschergenossenschaft ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den Organen des Mitgliedes angehört. Ein Mitglied darf nicht durch eine Delegierte oder einen Delegierten vertreten werden, die oder der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte von Stimmgruppen. Wiederwahl oder Wiederberufung von Delegierten sind zulässig. Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde sind die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Vertreter der Verwaltung anzusehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20101305 − Hinweis: Sachkundige Bürger gelten im Sinne des § 12 EmscherGG als nicht vertretungsberechtigt und können somit nicht entsandt werden. Für alle Delegierten gilt, das persönliche Stimmrecht ist nicht übertragbar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (21 05) Vorlage Nr.: 20101305 Bezeichnung der Vorlage Wahl von Delegierten zur Genossenschaftsversammlung 2010 bis 2015 der Emschergenossenschaft Als Delegierte/Delegierter für die neun vollen Beitragseinheiten der Stadt Bochum für die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2010 bis 2015 werden gewählt: Name , Vorname Funktion 1. _______________________________________________________________*) *) Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin gemäß GO NRW 2. _______________________________________________________________ 3. _______________________________________________________________ 4. _______________________________________________________________ 5. _______________________________________________________________ 6. _______________________________________________________________ 7. _______________________________________________________________ 8. _______________________________________________________________ 9. _______________________________________________________________ Für eine mögliche Entsendung aufgrund der Beitragsteileinheit für die Stimmgruppe AStädte und Gemeinden@ wird gewählt: Name, Vorname 10. Funktion _______________________________________________________________ Hinweis: Das Emschergenossenschaftsgesetz regelt die Wahl der Delegierten Nr. 2 - 10 nicht eindeutig. Demnach erfolgt die Wahl gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Hare/Niemeyer).