Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 13:56
Aktualisiert
28.01.18, 07:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20101305
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Delegierten zur Genossenschaftsversammlung 2010 bis 2015 der
Emschergenossenschaft
Beschlussvorschriften
§ 12 Emschergenossenschaftsgesetz (EmscherGG)
Satzung für die Emschergenossenschaft
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
24.06.2010
08.07.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20101305
Nach ' 12 Absatz 6 Emschergenossenschaftsgesetz (EmscherGG) und ' 8 der Satzung für die
Emschergenossenschaft beträgt die Amtszeit der Delegierten der Genossenschaftsversammlung 5
Jahre. Die Amtsperiode der Delegierten der Genossenschaftsversammlung 2010 - 2015 endet mit
dem Beginn der Genossenschaftsversammlung am 19.11.2010. Die Emschergenossenschaft
fordert daher auf, für die Genossenschaftsversammlung 2010 - 2015 erneut Delegierte zu
benennen.
In der Genossenschaftsversammlung 2005 - 2010 der Emschergenossenschaft war die Stadt
Bochum durch Beschlüsse des Rates vom 30.06.2005 und 27.10.2005 wie folgt vertreten:
Delegierte für neun Beitragseinheiten bzw. Beitragsteileinheiten:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Leiter des Tiefbauamtes Herr Reiner Liebscher
Ratsmitglied Manfred Wittmann
Ratsmitglied Dr. Peter Reinirkens
Ratsmitglied Gabriele Schuh
Ratsmitglied Hans-Joachim Westerwick
(bis 24.09.2009, anschl. Ratsmitglied Gerd
Krüger)
Ratsmitglied Züleyha Demir
Ratsmitglied Wolfgang Horneck
Ratsmitglied Helga Hundrieser
Ratsmitglied Gerhard Mette
Entsprechend der Beitragshöhe kann die Stadt Bochum aufgrund von vollen Beitragseinheiten
nunmehr 9 ordentliche Delegierte in die Genossenschaftsversammlung entsenden.
Daneben hat die Stadt Bochum noch eine Beitragsteileinheit von 1.271.428 i (1/150 des
Durchschnitts der festgesetzten letzten drei Jahresumlagen vor der Neubildung der Versammlung),
so dass die Entsendung einer/eines weiteren Delegierten möglich ist.
Bei der Benennung der Delegierten sind nach § 12 Abs. 1 bis 4 EmscherGG folgende
Bedingungen zu beachten:
−
−
−
−
Delegierte oder Delegierter kann nur sein, wer selbst Mitglied der Emschergenossenschaft ist,
wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer vertretungsberechtigt ist oder wer den Organen des
Mitgliedes angehört.
Ein Mitglied darf nicht durch eine Delegierte oder einen Delegierten vertreten werden, die oder
der in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Mitglied steht. Dies gilt nicht für Delegierte
von Stimmgruppen.
Wiederwahl oder Wiederberufung von Delegierten sind zulässig.
Von einer Gebietskörperschaft dürfen nicht mehr Vertreterinnen oder Vertreter der Verwaltung
als Mitglieder der Vertretung der Gebietskörperschaft entsandt werden. Nach Auffassung der
Aufsichtsbehörde sind die hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte als Vertreter der
Verwaltung anzusehen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20101305
−
Hinweis:
Sachkundige Bürger gelten im Sinne des § 12 EmscherGG als nicht vertretungsberechtigt und
können somit nicht entsandt werden.
Für alle Delegierten gilt, das persönliche Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (21 05)
Vorlage Nr.: 20101305
Bezeichnung der Vorlage
Wahl von Delegierten zur Genossenschaftsversammlung 2010 bis 2015 der
Emschergenossenschaft
Als Delegierte/Delegierter für die neun vollen Beitragseinheiten der Stadt Bochum für die
Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft 2010 bis 2015 werden gewählt:
Name , Vorname
Funktion
1.
_______________________________________________________________*)
*) Vorschlagsrecht der Oberbürgermeisterin gemäß GO NRW
2.
_______________________________________________________________
3.
_______________________________________________________________
4.
_______________________________________________________________
5.
_______________________________________________________________
6.
_______________________________________________________________
7.
_______________________________________________________________
8.
_______________________________________________________________
9.
_______________________________________________________________
Für eine mögliche Entsendung aufgrund der Beitragsteileinheit für die Stimmgruppe AStädte und
Gemeinden@ wird gewählt:
Name, Vorname
10.
Funktion
_______________________________________________________________
Hinweis: Das Emschergenossenschaftsgesetz regelt die Wahl der Delegierten Nr. 2 - 10
nicht eindeutig. Demnach erfolgt die Wahl gemäß § 50 Abs. 4 in Verbindung mit § 50 Abs. 3
der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Hare/Niemeyer).