Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr. 20101162
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Anfragen der UWG-Fraktion zur Personalzumessung und zur Personalkostenbudgetierung
Beratungsfolge
Kommission für Personal und Gleichstellung des Haupt- und
Finanzausschusses
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.06.2010
24.06.2010
Anlagen
Anfragen vom 24.03.2010; Vorlagen Nr. 20100674 und 20100675
Anfragen_UWG_Personalzumessung_PKB_24.03.10
Wortlaut
Personalzumessung
Der gesetzlich vorgeschriebene Stellenplan stellt den maximalen Rahmen für die
Beschäftigung von Personal (plan- und überplanmäßig) dar. Er ist als Anlage zum
Haushaltsplan statisch und wird zwischen den Etatberatungen grundsätzlich nicht verändert.
Fachämter haben üblicherweise die Möglichkeit, zum Stellenplan des Folgejahres die
Einrichtung neuer Stellen zu beantragen. Der Bedarf und die Dringlichkeit ist zu begründen.
Diese Anträge werden durch das Organisations- und Personalamt aus organisatorischer
Sicht beurteilt. Letztlich berät die Stellenplankommission unter dem Vorsitz der
Organisations- und Personaldezernentin alle Stellenplananträge und empfiehlt ggf. der
Oberbürgermeisterin, dem Rat die Einrichtung weiterer Stellen vorzuschlagen.
Dieses formalisierte Beratungsverfahren wurde für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 ausgesetzt, weil zunächst Klarheit über die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
geschaffen und der Personalabbau - damit einhergehend auch der notwendige Stellenabbau
- beurteilt werden muss.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
11 1 (2647)
Vorlage Nr. 20101162
Unabhängig von diesem formalen Verfahren reagiert die Verwaltung flexibel auf
unabweisbare Bedarfe, die sich zwischenzeitlich ergeben durch die Bereitstellung von
überplanmäßigem Personal. So war beispielsweise durch die Übernahme von zwei
Kindertageseinrichtungen von der katholischen Kirche auch die Übernahme der dort
beschäftigen Mitarbeiter/Innen zwingend erforderlich. Auch für neue und unabweisbare
Bedarfe aufgrund neuer Aufgabenstellungen nach Umsetzung des NKF (z. B. für
Konzernbuchhaltung, Hauptbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und
Leistungsrechnung, Leistungsplanung und Bewirtschaftung in den Fachämtern) wurden die
notwendigen Mitarbeiter/Innen bereit gestellt. Mit dem Stellenplan 2010 empfiehlt die
Verwaltung für diesen Mitarbeiterkreis nunmehr auch Planstellen einzurichten, da der Bedarf
dauerhaft besteht.
Frei werdende und nicht mehr benötigte Stellen werden aus den Fachbereichen zu einer
“Zentrale” verlagert und zur Einsparung durch den folgenden Stellenplan vorgemerkt. Dies
gilt insbesondere für Maßnahmen des HSK, die bisher noch nicht personalisiert werden
konnten. Stellen die bereits einen kw-Vermerk tragen gelten als eingespart wenn sie frei
geworden sind.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Jahr 2015 aus dem Dienst ausscheiden
werden und deren Stellen z. B. aufgrund von HSK-Maßnahmen zur Einsparung vorgesehen
sind bzw. einen kw-Vermerk tragen, verbleiben bis zu ihrem Austritt auf den bisherigen
Stellen. Es ist Aufgabe der internen Job-Börse, für diesen Personenkreis (ggf. nach dem
Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen) andere bedarfsgerechte Einsatzmöglichkeiten zu
finden.
Auch in Zukunft werden nicht alle Personalbedarfe durch interne Umsetzungen gedeckt
werden können. Ingenieure, Ärzte, Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter
und andere Spezialisten können in der Regel nur durch externe Einstellung gewonnen
werden. Da diese Berufsgruppen - mit Ausnahme der Ingenieurberufe - von den
Einsparmaßnahmen des HSK kaum betroffen sind, werden externe Einstellungen zur
Wiederbesetzung weiterhin benötigter Stellen auch künftig unumgänglich sein.
Personalkostenbudgetierung
Die Regelungen zur Personalkostenbudgetierung gelten für das Jahr 2010 unverändert fort.
Ob die Regelungen auch über das Jahr 2010 hinaus Bestand haben, ist im Laufe dieses
Jahres zu entscheiden.