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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:48

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr. 20101162 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Anfragen der UWG-Fraktion zur Personalzumessung und zur Personalkostenbudgetierung Beratungsfolge Kommission für Personal und Gleichstellung des Haupt- und Finanzausschusses Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 11.06.2010 24.06.2010 Anlagen Anfragen vom 24.03.2010; Vorlagen Nr. 20100674 und 20100675 Anfragen_UWG_Personalzumessung_PKB_24.03.10 Wortlaut Personalzumessung Der gesetzlich vorgeschriebene Stellenplan stellt den maximalen Rahmen für die Beschäftigung von Personal (plan- und überplanmäßig) dar. Er ist als Anlage zum Haushaltsplan statisch und wird zwischen den Etatberatungen grundsätzlich nicht verändert. Fachämter haben üblicherweise die Möglichkeit, zum Stellenplan des Folgejahres die Einrichtung neuer Stellen zu beantragen. Der Bedarf und die Dringlichkeit ist zu begründen. Diese Anträge werden durch das Organisations- und Personalamt aus organisatorischer Sicht beurteilt. Letztlich berät die Stellenplankommission unter dem Vorsitz der Organisations- und Personaldezernentin alle Stellenplananträge und empfiehlt ggf. der Oberbürgermeisterin, dem Rat die Einrichtung weiterer Stellen vorzuschlagen. Dieses formalisierte Beratungsverfahren wurde für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 ausgesetzt, weil zunächst Klarheit über die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geschaffen und der Personalabbau - damit einhergehend auch der notwendige Stellenabbau - beurteilt werden muss. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 11 1 (2647) Vorlage Nr. 20101162 Unabhängig von diesem formalen Verfahren reagiert die Verwaltung flexibel auf unabweisbare Bedarfe, die sich zwischenzeitlich ergeben durch die Bereitstellung von überplanmäßigem Personal. So war beispielsweise durch die Übernahme von zwei Kindertageseinrichtungen von der katholischen Kirche auch die Übernahme der dort beschäftigen Mitarbeiter/Innen zwingend erforderlich. Auch für neue und unabweisbare Bedarfe aufgrund neuer Aufgabenstellungen nach Umsetzung des NKF (z. B. für Konzernbuchhaltung, Hauptbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Leistungsplanung und Bewirtschaftung in den Fachämtern) wurden die notwendigen Mitarbeiter/Innen bereit gestellt. Mit dem Stellenplan 2010 empfiehlt die Verwaltung für diesen Mitarbeiterkreis nunmehr auch Planstellen einzurichten, da der Bedarf dauerhaft besteht. Frei werdende und nicht mehr benötigte Stellen werden aus den Fachbereichen zu einer “Zentrale” verlagert und zur Einsparung durch den folgenden Stellenplan vorgemerkt. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen des HSK, die bisher noch nicht personalisiert werden konnten. Stellen die bereits einen kw-Vermerk tragen gelten als eingespart wenn sie frei geworden sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Jahr 2015 aus dem Dienst ausscheiden werden und deren Stellen z. B. aufgrund von HSK-Maßnahmen zur Einsparung vorgesehen sind bzw. einen kw-Vermerk tragen, verbleiben bis zu ihrem Austritt auf den bisherigen Stellen. Es ist Aufgabe der internen Job-Börse, für diesen Personenkreis (ggf. nach dem Besuch von Qualifizierungsmaßnahmen) andere bedarfsgerechte Einsatzmöglichkeiten zu finden. Auch in Zukunft werden nicht alle Personalbedarfe durch interne Umsetzungen gedeckt werden können. Ingenieure, Ärzte, Erzieherinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und andere Spezialisten können in der Regel nur durch externe Einstellung gewonnen werden. Da diese Berufsgruppen - mit Ausnahme der Ingenieurberufe - von den Einsparmaßnahmen des HSK kaum betroffen sind, werden externe Einstellungen zur Wiederbesetzung weiterhin benötigter Stellen auch künftig unumgänglich sein. Personalkostenbudgetierung Die Regelungen zur Personalkostenbudgetierung gelten für das Jahr 2010 unverändert fort. Ob die Regelungen auch über das Jahr 2010 hinaus Bestand haben, ist im Laufe dieses Jahres zu entscheiden.