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Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
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Vorlage Nr. 20101254
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Niederschrift über die 1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 26.03.2010;
TOP 1.7
Bezeichnung der Vorlage
Prüfung der Eröffnungbilanz
- Aktueller Zwischenstand mit Erläuterung der Prüfungsunterbrechungen Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Sitzungstermin
akt.
Beratung
25.06.2010
Anlagen
Aufstellung der SAP- und manuellen Werte
Wortlaut
I. Vorbemerkungen
Bereits in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 25.08.2009 (Vorlagen-Nr.
20091939) und 26.03.2010 (Vorlagen-Nr. 20100505) hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA)
den jeweiligen Stand der Prüfungsaktivitäten sowie den Ablauf der Prüfungshandlungen
dargestellt. In der Sitzung am 26.03.2010 wurde das RPA gebeten, in der Sitzung am
25.06.2010 zu berichten, in welchen Prüffeldern die Prüfung in den vergangenen Monaten
unterbrochen werden musste. In dieser Mitteilung werden detailliert die Volumen der
Bilanzansätze und die bisherigen Prüfungsabläufe dargestellt.
Der Entwurf der Eröffnungsbilanz (Stichtag - 01.01.2009) ist dem Rat der Stadt fristgerecht
in seiner Sitzung am 26.03.2009 (Vorlagen-Nr. 20090851) vorgelegt worden. Das RPA
erhielt die Druckstücke am 31.03.2009. Zu diesem Zeitpunkt fehlten noch die Aufgliederung
und Erläuterungen aller Bilanzpositionen. Am 22.04.2009 erhielt das RPA hierzu einen
Aktenordner. Die Prüfungshandlungen wurden in nachfolgend beschriebenen Einzelfällen
dadurch erschwert, dass im angereichten Aktenordner zum Teil vorgeschriebene
Dokumentationen zu buchungsbegründenden Unterlagen und Prozessabläufen nicht oder
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nur unvollständig vorhanden waren. Ferner verzögerte sich die Prüfung dadurch, dass
Prüfungsfeststellungen bzw. -anmerkungen im Rahmen von Prüfungsteilberichten bzw. bemerkungen teilweise mehrere Monate von Amt 20 unbeantwortet blieben. Einige
Antworten fehlen auch heute noch.
Die Prüfung der Bochumer Eröffnungsbilanz ist zeitintensiver als üblich, da der Bilanz eine
Addition zugrunde liegt. Sie setzt sich zum einen aus den in SAP gebuchten Daten - 236,0
Mio. EUR - und zum anderen aus manuell dokumentierten Zahlenwerten - 4.080,6 Mio. EUR
- (s. Anlage) zusammen. Für die darauf aufbauende Bewirtschaftung in den Folge-Monaten
ergibt sich dadurch aus Sicht des RPA ein unverhältnismäßig hoher zusätzlicher
Mehraufwand innerhalb der Buchhaltungen und auch den Fachbereichen. Somit waren zu
Beginn der Prüfung nur rd. 5,5 % der Bilanzsumme elektronisch verarbeitet. Während der
Prüfung wurden bestehende IT-Verfahren (sog. Vorverfahren der Fachbereiche) in das SAPSystem integriert, so dass in der Eröffnungsbilanz die zunächst manuell erfassten Daten in
das SAP-System einflossen und sich diese dort entsprechend der Buchungsabläufe
veränderten (s. auch III.). Aufgrund der vorgenannten Abläufe ergibt sich ein erhöhter
Prüfungsaufwand.
II. Erläuterungen zu den verschiedenen Bilanzpositionen
AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
EUR
Bilanzansatz
Die Prüfung der Immateriellen Vermögensgegenstände steht noch an.
1.935.397,37
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1.2 Sachanlagen
EUR
Bilanzansatz
2.814.013.773,38
Die Zusammensetzung des Sachanlagevermögens wird nachfolgend unter den Ziffern 1.2.1
bis 1.2.8 detailliert erläutert.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen unbebauten
grundstücksgleichen Rechte setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstücken
und
EUR
1.2.1.1 Grünflächen
98.639.456,85
1.2.1.2 Ackerland
12.892.586,00
1.2.1.3 Wald, Forsten
22.376.673,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Bilanzansatz
2.256.045,00
136.164.760,85
Als Grundstücke werden vermessene Teile des Grund und Bodens bezeichnet, für die ein
eigenes Grundbuchblatt geführt wird. Nach § 72 Bewertungsgesetz (BewG) gelten
Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden, als unbebaut.
Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt
werden (z. B. Erbbaurechte).
Die Prüfung der Bilanzpositionen erfolgt anhand von analytischen Prüfungshandlungen und
der stichprobenweise Begutachtung einzelner Sachverhalte und umfasst insbesondere die
Vollständigkeit, die Erfassung und Dokumentation, die Bewertung sowie den richtigen
Ausweis.
Zu Beginn der Prüfung waren rd. 83,7 Mio. EUR (rd. 61,5 %) des Bilanzansatzes im SAPSystem erfasst. Der Betrag setzt sich zusammen aus rd. 65,7 Mio. EUR für den Aufwuchs
von Grünflächen und rd.18,0 Mio. EUR Festwert für den Waldbestand. Der verbleibende
Wert von rd. 52,5 Mio. EUR für unbebauten Grund und Boden wurde manuell in die
Eröffnungsbilanz übernommen.
.
Da es bei der Bereitstellung von Daten zu Zeitverzögerungen gekommen ist, konnte die
Prüfung der Bewertung des unbebauten Grund und Bodens bisher nicht abgeschlossen
werden.
Die bisherigen Prüfungsfeststellungen wurden Amt 20 in verschiedenen Berichten mitgeteilt.
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Teilbereiche der Prüfung der unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
wurden in dem
•
Bericht vom 08.02.2010 über die Erfassung des Grund und Bodens sowie der
Gebäude in den Positionen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte,
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie
1.2.3 Bauten auf fremden Grund und Boden
sowie in dem
•
Bericht vom 27.05.2010 über die Bildung von Festwerten
Vermögensbewertung (Festwertbildung beim Wald- und Forstgebiet)
bei
der
dokumentiert. Mit Amt 20 wurden die Prüfungsfeststellungen besprochen.
Zurzeit prüft das RPA die Bewertung des Grund und Bodens.
Nachdem Amt 20 die bisherigen und die weiteren Prüfungsfeststellungen umgesetzt hat,
kann hier eine abschließende Prüfung erfolgen.
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen
Rechte setzen sich wie folgt zusammen:
EUR
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
32.363.890,00
418.120.827,00
19.771.427,00
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
344.015.239,19
Bilanzansatz
814.271.383,19
Nach § 74 Bewertungsgesetz (BewG) handelt es sich bei den bebauten Grundstücken um
Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden, mit Ausnahme der in § 72 Abs.
2 und 3 BewG bezeichneten Grundstücke. Die Bewertung der bebauten Grundstücke richtet
sich danach, ob es sich um kommunalnutzungsorientierte, marktvergleichend genutzte oder
marktgängige Grundstücke handelt. Grundstücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte
dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und
können belastet werden. Zu diesen Rechten gehören z. B. Wohnungs- und Teileigentum.
Die Prüfung der Bilanzposition erfolgt anhand von analytischen Prüfungshandlungen und
der stichprobenweise Begutachtung einzelner Sachverhalte und umfasst insbesondere die
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Vollständigkeit, die Erfassung und Dokumentation, die Bewertung sowie den richtigen
Ausweis.
Die bisherigen Prüfungsfeststellungen
Prüfungsteilberichten und in dem
•
wurden
dem
Amt
20
in
verschiedenen
Bericht vom 08.02.2010 über die Erfassung des Grund und Bodens sowie der
Gebäude (siehe Ziffer 1.2.1 - Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte)
mitgeteilt.
Zu Beginn der Prüfung waren nur rd. 2,1 Mio. EUR (rd. 0,05 %) im SAP-System erfasst. Der
weitaus überwiegende Anteil wurde anhand manuell dokumentierter Werte in die
Eröffnungsbilanz übernommen. Im Rahmen der Bilanzierung des städtischen Grund und
Bodens sowie der Immobilien wurden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
des Amtes 62 die verschiedenen Werte ermittelt. Von den Zentralen Diensten wurden für die
Immobilienbewertung Sanierungskosten (Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen und
Modernisierungen) je Objekt ermittelt, die in die Wertermittlung eingeflossen sind.
Die in eine NKF-Liegenschaften-Datenbank übernommenen Ergebnisse hatten aus der
Sicht des Amtes 20 eine zum Teil nicht ausreichende Datenstruktur und des Weiteren
ergaben sich durch sehr hohe Sanierungskosten für eine Vielzahl von Objekten negative
Gebäudewerte. Wegen des engen Zeitrahmens hinsichtlich des Eröffnungsbilanzstichtages
wurde im Frühjahr 2009 ein externer Gutachter beauftragt, eine Aufschlüsselung der
vorliegenden Sanierungskosten in Instandsetzungs- und Modernisierungskosten
vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser externen Begutachtung waren aus der Sicht des RPA
nicht verwertbar, so dass bei der Immobilienbewertung noch Korrekturen erfolgen müssen.
Das RPA befindet sich derzeit bezüglich der Gebäudebewertung prüfungsbegleitend in
einem ständigen Austausch mit den Ämtern 20 und 62. Der das RPA beratende
Wirtschaftsprüfer hat festgestellt, dass die bisher in diesem Bereich erfolgten Korrekturen
unzureichend sind. Insbesondere müssen die Baumängel und Bauschäden, die zu einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung führen, in der Bewertung mindernd berücksichtigt
werden. Dazu sollen 30 noch festzulegende Objekte einer individuellen Analyse auf
Baumängel/-schäden unterzogen werden. Die Ergebnisse dieser Analyse werden in einigen
Wochen zu beurteilen sein. Nachfolgend sind sodann die weiteren Verfahrensschritte zu
verabreden.
Die Prüfung der Bewertung des Grund und Bodens ist dadurch erschwert, dass in den
vergangenen Monaten keine Auswertungen der NKF-Liegenschaften-Datenbank möglich
waren, die den Stand der Eröffnungsbilanz, vorgenommene Änderungen und den neuen
Stand dokumentieren. Aufgrund der zögerlichen Bereitstellung von Daten konnte die
Prüfung der Bewertung des Grund und Bodens bisher nicht abgeschlossen werden.
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1.2.3 Infrastrukturvermögen
Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Infrastrukturvermögen setzt sich wie folgt
zusammen:
EUR
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
263.350.601,00
1.2.3.2 Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke
181.711.266,00
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
0,00
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
491.298.119,00
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
812.945.890,00
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bilanzansatz
4.493.333,00
1.753.799.209,00
Das RPA prüft zurzeit den Grund und Boden des Infrastrukturvermögens und das
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Teilbereiche der Prüfung
wurden in dem
•
Bericht vom 08.02.2010 über die Erfassung des Grund und Bodens sowie der
Gebäude (siehe Ziffer 1.2.1 - Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte)
sowie in dem
•
Bericht vom 27.05.2010 über die Bildung von Festwerten bei der
Vermögensbewertung (Festwertbildung „Straßenbeleuchtung“ im Bereich des
Tiefbauamtes und Festwertbildung „Straßenbäume“ im Bereich des Umwelt- und
Grünflächenamtes)
dokumentiert.
Zum Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen zählen alle
gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit
Fahrzeugen und Fußgängern errichtet worden sind. Ebenso zählen hierzu sämtliche zur
Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, wie z. B.
Ampeln und Verkehrsschilder.
Die
Prüfung
der
Bilanzposition
Straßennetz
mit
Wegen,
Plätzen
und
Verkehrslenkungsanlagen erfolgt anhand von analytischen Prüfungshandlungen und der
stichprobenweisen Begutachtung einzelner Sachverhalte und umfasst insbesondere die
Vollständigkeit der berücksichtigten Flächen und Anlagen, die Erfassung und
Dokumentation des Straßenbestandes und -zustandes, die Bewertung sowie den richtigen
Ausweis.
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Die bisherigen Prüfungsfeststellungen wurden Amt 20 in verschiedenen Teilberichten
aufgezeigt.
Von der Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen sind
zurzeit rd. 55,8 Mio. EUR (6,86 % des Bilanzansatzes) als Anlagevermögen im SAP-System
erfasst. Der Wert setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Festwerten für Straßenbäume
(rd. 47,1 Mio. EUR) und Straßenbegleitgrün (rd. 8,6 Mio. EUR).
Das in einer Straßendatenbank erfasste Straßenvermögen im engeren Sinne (rd. 666,8 Mio.
EUR), das sich auf 18.990 Anlagegüter aufteilt und in einer Excel-Datei dokumentiert ist,
wurde noch nicht in das SAP-System übernommen. Der für die Straßenbeleuchtung
gebildete Festwert von rd. 79,2 Mio. EUR wurde ebenfalls noch nicht im SAP-System
hinterlegt.
Die
Prüfung
der
Bilanzposition
Straßennetz
mit
Wegen,
Plätzen
und
Verkehrslenkungsanlagen ist hinsichtlich der Vollständigkeit, Erfassung und Dokumentation
der zu bewertenden Flächen weitgehend abgeschlossen, dauert jedoch bezüglich der
Bewertung und des richtigen Ausweises noch an.
Die Prüfung der Bilanzpositionen Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke sowie
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen steht noch an.
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
EUR
Bilanzansatz
565.000,00
Ein Teilgebiet der Prüfung über die Bauten auf fremden Grund und Boden wurde in dem
•
Bericht vom 08.02.2010 über die Erfassung des Grund und Bodens sowie der
Gebäude (siehe Ziffer 1.2.1 - Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Rechte)
dokumentiert und mit Amt 20 besprochen, so dass eine abschließende Prüfung noch
ansteht.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
EUR
Bilanzansatz
48.825.940,00
Das RPA hat die Prüfung in dem
•
Bericht vom 27.05.2010 über die Erfassung und Bewertung der Kunstgegenstände
beim Bochumer Museum
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dokumentiert. Mit Amt 20 wurden die Prüfungsfeststellungen besprochen.
Nachdem Amt 20 diese Feststellungen umgesetzt hat, kann eine abschließende Prüfung
erfolgen.
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1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
EUR
Bilanzansatz
16.321.966,71
In diesem Bereich hat die Prüfung noch nicht begonnen.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
EUR
Bilanzansatz
18.329.308,56
Das RPA hat die Prüfung der Betriebs- und Geschäftsausstattung in dem
•
Bericht vom 27.05.2010 über die Erfassung und Bewertung der Betriebs- und
Geschäftsausstattung in den Bochumer Schulen
sowie in dem
•
Bericht vom 27.05.2010 über die Bildung von Festwerten bei der
Vermögensbewertung (versch. Festwertbildungen im Bereich des Feuerwehr- und
Rettungsdienstes und Festwertbildung „Medienbestand“ bei der Stadtbücherei)
dokumentiert. Mit Amt 20 wurden die Prüfungsfeststellungen besprochen.
Nachdem Amt 20 die Prüfungsfeststellungen umgesetzt hat, kann eine abschließende
Prüfung erfolgen.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
EUR
Bilanzansatz
In diesem Bereich hat die Prüfung noch nicht begonnen.
25.736.205,07
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1.3 Finanzanlagen
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen:
EUR
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.318.172.000,00
1.3.2 Beteiligungen
2.318.000,00
1.3.3 Sondervermögen
3.313.001,00
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
6.591.696,75
1.3.5 Ausleihungen
Bilanzansatz
15.780,00
1.330.410.477,75
Die Prüfung der Bilanzposition Finanzanlagen setzte ihren Schwerpunkt bisher auf die
Feststellung der Vollständigkeit, der korrekten Abgrenzung, der Wahl der richtigen
Bewertungsmethode und der Plausibilität der gewählten unternehmensspezifischen
Faktoren zur Bewertung.
Grundlage der Bewertung waren wegen des Vorlagetermins der Eröffnungsbilanz zum
31.03.2009 noch überwiegend die Jahresabschlüsse 2007 der verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen und Sondervermögen. Für die Eröffnungsbilanz der Stadt Bochum ergibt sich
hieraus ein Korrekturbedarf auf der Grundlage der Abschlüsse für 2008. Beim Ausweis der
Finanzanlagen handelt es sich somit um vorläufige Werte. Die Prüfung der Finanzanlagen
konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Die endgültigen Bewertungen liegen dem Amt
20 inzwischen seit der 17. KW 2010 vor.
Im Bereich der Ausleihungen sind neben der Überlassung von Darlehen gegenüber den
privaten Bereichen (z. B. Wohnungsbaudarlehen für kinderreiche Familien) auch
längerfristige Darlehen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen
auszuweisen, um die finanziellen Verflechtungen zwischen der Gemeinde und ihren
vorgenannten verselbstständigten Aufgabenbereichen transparent zu machen. Hierbei
kommt es nach Ansicht des RPA auf die sich objektiv darstellende Überlassung von Kapital
und dessen Rückfluss an. Neben der von Amt 20 noch nicht abschließend beantworteten
Prüfungsbemerkung ist der Ausweis verschiedener Vorfinanzierungs- und/oder
Liquiditätssicherungsverträge (z. B. EGR, APH, ZD) zu klären.
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
EUR
Bilanzansatz
755.297,77
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Bei den ausgewiesenen Vorräten handelt es sich um Tankvorräte der Feuerwehr, sowie
Sand- und Kiesbestände der Sportstätten sowie sonstige Lagerbestände des
Baubetriebshofes.
Der Anteil der Vorräte bezogen auf die Bilanzsumme beträgt 0,2 %. Aufgrund dieser
Geringfügigkeit und im Hinblick auf die Wesentlichkeit ist eine Prüfung zurzeit unterblieben.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die
in
der
Eröffnungsbilanz
ausgewiesenen
Forderungen
Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
und
sonstigen
EUR
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
33.978.658,22
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
16.940.921,45
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
12.594.534,42
Bilanzansatz
63.514.114,09
Als Forderungen werden in der Bilanz Ansprüche der Gemeinde gegenüber Dritten
ausgewiesen, die ihr aus ihrem öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handeln
entstehen. Eine Forderung erlischt in der Regel durch Zahlungseingang. Der Ansatz der
Forderungen ist von den rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen am Bilanzstichtag
abhängig.
Die Prüfung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte anhand von
analytischen Prüfungshandlungen und der stichprobenweisen Begutachtung einzelner
Sachverhalte und umfasste die Vollständigkeit, den richtigen Ausweis, die Werthaltigkeit
sowie die richtige Periodenabgrenzung.
Zu Beginn der Prüfung waren rd. 27,2 Mio. EUR (42,8 %) der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände im SAP-System erfasst. Der hohe Anteil manueller Werte (rd. 36,3
Mio. EUR) lag im Wesentlichen in der seinerzeit noch nicht abgeschlossenen Anbindung
aller Vorverfahren und der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz nicht erfolgten
Migration sämtlicher kameraler Altdaten in das SAP-System begründet (s. hierzu III.).
Der zurzeit (Stand 31.05.2010) im SAP-System ausgewiesene Bilanzansatz beträgt rd. 37,3
Mio. EUR. Die Differenz von rd. 10,1 Mio. EUR zu den bei Bilanzerstellung gebuchten rd.
27,2 Mio. EUR resultiert aus Ämter der 3. Welle betreffende Altdatenmigrationen, aus der
zwischenzeitlichen Erfassung zunächst manuell gebuchter Forderungssachverhalte sowie
aus diversen Korrekturbuchungen. Die Übernahme wesentlicher Teile der Altdaten
(Bereiche Gemeindesteuern und Sozialwesen) in das SAP-System konnte aufgrund der
verzögerten Fertigstellung der Schnittstellen zu Vorverfahren erst im Januar 2010 mit
Buchungsdatum 31.12.2009 realisiert werden. Eine Übernahme dieser (fortgeschriebenen)
Werte in die SAP-Eröffnungsbilanz steht weiterhin noch aus. Gemäß Stellungsnahme des
Amtes 20 vom 22.02.2010 ist eine vollständige Abstimmung im Nachhinein nicht möglich.
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Die bisher gebuchten Bilanzkorrekturen
Prüfungsteilberichten und des
•
erfolgten
aufgrund
der
Abarbeitung
von
Berichtes vom 27.11.2009 über die Prüfung der Bilanzposition 2.2 – Forderungen
und sonstige Vermögensgegenstände –
sowie von Amt 20 erkannter Korrekturbedarfe. Die Aufarbeitung und buchungsmäßige
Umsetzung eines Großteils der Prüfungsbemerkungen sowie die strukturierte
Dokumentation der Korrekturbuchungen durch Amt 20 steht derzeit noch aus.
Die Prüfung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände kann daher noch nicht
abgeschlossen werden.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
EUR
Bilanzansatz
62.599.132,21
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind anzusetzen, wenn der geplante Verbleib der
Papiere mit weniger als ein Jahr vorgesehen ist. Der o. a. ausgewiesene Bilanzwert stellt
den Wert der zur Absicherung des Cross-Border-Geschäfts gekauften US-Staatsanleihen
dar. Zum Eröffnungsbilanzstichtag war die kurzfristige Beendigung des Geschäftes
vorgesehen. Der Ausweis ist vor dem Hintergrund der veränderten Finanzmarktsituation neu
aufzugreifen.
2.4 Liquide Mittel
EUR
Bilanzansatz
30.705.341,16
Der Bestand der Liquiden Mittel betrifft Bankguthaben (rd. 30,7 Mio. EUR) und
Kassenbestände (rd. 4.000 EUR). Die Liquiden Mittel konnten anhand von Kontoauszügen
und teilweise anhand von Bankbestätigungen sowie durch Kassenaufnahmeprotokolle
nachgewiesen werden.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
EUR
Bilanzansatz
12.751.154,13
Hier werden im Wesentlichen Beamtenbezüge, Sozialhilfe- und Pflegegeldzahlungen
ausgewiesen, die das Haushaltsjahr 2009 betreffen.
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1. Eigenkapital
Das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen:
EUR
1.1 Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
1.3 Ausgleichsrücklage
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Bilanzansatz
1.193.533.740,29
0,00
202.803.147,44
0,00
1.396.336.887,73
Die Allgemeine Rücklage stellt eine berechnete Bilanzgröße zwischen den Aktivposten und
den übrigen Passivposten dar. Sie hängt von den in die Bilanz aufzunehmenden Ansätzen
des Vermögens und der Schulden ab. Die Ansätze wiederum stehen in Abhängigkeit zu
Inventur und zum Inventar und damit zur Bewertung der Bilanzposten.
Die Ausgleichsrücklage kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des
Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen
Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Einnahmen bemisst sich
nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag
vorangehen.
Nach § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Entsteht ein Fehlbetrag im Ergebnisplan oder in der Ergebnisrechnung
und kann der Fehlbetrag durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt
werden, so gilt der Haushalt als ausgeglichen. Der ausgeglichene Haushalt bedarf weiterhin
nur der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde. Ist die Ausgleichsrücklage erschöpft und
verringert sich das Eigenkapital, kann die Gefährdung der stetigen Aufgabenerfüllung nicht
ausgeschlossen werden, so dass jede Verringerung der Allgemeinen Rücklage der
Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bedarf.
Eine abschließende Prüfung der Allgemeinen Rücklage, der Ausgleichsrücklage und somit
des Eigenkapitals kann erst erfolgen, wenn sämtliche in der Bilanz aufzunehmende und
aufgenommenen Ansätze des Vermögens und der Schulden hinsichtlich der Erfassung,
Bewertung und Ausweisung geprüft wurden.
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2. Sonderposten
Der in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Sonderposten setzt sich wie folgt zusammen:
EUR
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
546.914.269,64
2.2 Sonderposten für Beiträge
173.038.407,00
2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich
1.415.879,00
2.4 Sonstige Sonderposten
Bilanzansatz
0,00
721.368.555,64
Erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und
gezahlt werden, sind als Sonderposten auf der Passivseite anzusetzen. Nach § 43 (5)
GemHVO ist nicht nur der mit der Zuwendung angeschaffte Vermögensgegenstand zu
aktivieren, sondern auch in Höhe der erhaltenen Zuwendungen ein Sonderposten zu bilden.
Sonderposten sind - wie die Abschreibungen auf das Anlagevermögen - regelmäßig über
die Nutzungsdauer der zuwendungsfinanzierten, abnutzbaren Vermögensgegenstände
ergebniswirksam aufzulösen.
Das RPA prüfte im Rahmen der Prüfung der Sonderposten die Feststellung der Plausibilität
und Richtigkeit der Berechnung der Förderquoten. Die Prüfungsfeststellungen wurden in
dem
•
Bericht vom 14.05.2009 über die Prüfung der Ermittlung der Sonderposten für das
Straßenvermögen
dokumentiert. Mit den Ämtern 20 und 66 wurden die Prüfungsfeststellungen besprochen.
Sonderposten stehen im direkten Zusammenhang zum Anlagevermögen. Die
abschließende Prüfung der Sonderposten kann nur in Verbindung mit der Prüfung des
Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen (s. Ziffer 1.2.3 Infrastrukturvermögen) durchgeführt werden.
3. Rückstellungen
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
EUR
3.1 Pensionsrückstellungen
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
594.941.601,59
355.250,00
30.069.969,56
187.517.154,61
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Vorlage Nr. 20101254
Bilanzansatz
812.883.975,76
Rückstellungen werden für Verpflichtungen gebildet, die zum Eröffnungsbilanzstichtag dem
Grund und / oder der Höhe nach ungewiss sind. Bei den Rückstellungen handelt es sich
nicht um Eigenkapital. Sie sind in Ergänzung zu den Verbindlichkeiten dem Fremdkapital
zuzuordnen.
Die
Bildung
von
Rückstellungen
bewirkt,
dass
künftige
Vermögensverminderungen bereits im Jahr der rechtlichen Entstehung oder wirtschaftlichen
Verursachung berücksichtigt werden.
Das RPA hat die bisherigen Prüfungsfeststellungen in den
Berichten vom 01.12.2009 über die Prüfung bzw. begleitende Prüfung der gebildeten
Rückstellungen
•
für Pensionen und für Ansprüche auf Beihilfen,
•
für Altersteilzeit,
•
für Jubiläen,
•
für ausstehende Urlaubstage und geleistete Mehrstunden (Arbeitszeitguthaben) der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Fachämter und -bereiche
sowie in dem
•
Teilbericht vom 17.12.2009 über die Prüfung der Rückstellungen für Deponien und
Altlasten
dokumentiert.
Mit Amt 20 wurden die Prüfungsfeststellungen besprochen. Nachdem Amt 20 diese
Feststellungen umgesetzt hat, kann eine abschließende Prüfung erfolgen.
Noch nicht geprüft wurden die Instandhaltungsrückstellungen von 30,1 Mio. EUR. Diese
Bilanzposition kann nur in Verbindung mit der Bewertung der bebauten Grundstücke geprüft
werden. Hier steht die abschließende Bewertung (siehe Ziffer 1.2.2 - Bebaute Grundstücke
und grundstücksgleiche Rechte) noch aus.
4. Verbindlichkeiten
Die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
EUR
4.1 Anleihen
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
0,00
979.407.633,29
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4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten für Liquiditätssicherung
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
317.081.308,05
1.895.789,60
24.991.336,83
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Bilanzansatz
0,00
12.821.679,73
1.336.197.747,50
Die Bilanzposition Verbindlichkeiten beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe
und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden.
Die Prüfung umfasste die Vollständigkeit, den richtigen Ausweis, die Werthaltigkeit sowie die
richtige Periodenabgrenzung.
Der Bilanzausweis der Verbindlichkeiten orientiert sich im Wesentlichen an den Arten der
Verbindlichkeiten, z. B. aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung, aus
Lieferungen und Leistungen sowie aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten sind gem.
§ 41 (4) GemHVO zu gliedern und mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu bilanzieren.
Die Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Bilanzposition 4.2) und aus
Krediten für Liquiditätssicherung (Bilanzposition 4.3) ist abgeschlossen.
Die Prüfung der Bilanzpositionen 4.4 bis 4.7 über rd. 39,7 Mio. EUR erfolgte anhand der von
Amt 20 zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie angeforderter Verträge und
Auswertungen und der stichprobenweisen Begutachtung einzelner Sachverhalte.
Es ergaben sich verschiedene Prüfungsfeststellungen, die Amt 20 mit Prüfungsteilberichten,
dem
•
Bericht vom 30.11.2009 über die Prüfung von Verbindlichkeiten und passiven
Rechnungsabgrenzungsposten
und in einer tabellarischen Darstellung aufgezeigt wurden.
Die Prüfungsfeststellungen führten teilweise zu Korrekturen. Jedoch stehen noch Antworten
zu einzelnen Prüfungsfeststellungen sowie eine Dokumentation der Korrekturbuchungen
durch Amt 20 aus, so dass die Prüfung der Verbindlichkeiten zu den Bilanzpositionen 4.4 bis
4.7 bisher nicht abgeschlossen werden konnte.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
EUR
Bilanzansatz
49.897.521,23
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Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen bereits
vereinnahmte Nutzungsentgelte von Grabstätten und Grabpflegegebühren (rd. 33,2 Mio.
EUR) sowie der zum 01.01.2009 verbliebene Barwertvorteil aus dem Cross-Border-Leasing
Geschäft (rd. 16,7 Mio. EUR) ausgewiesen.
Das RPA hat die Prüfungsfeststellungen in dem
•
Bericht vom 30.11.2009 über die Prüfung von Verbindlichkeiten und passiven
Rechnungsabgrenzungsposten im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz (s.
Ziffer 4 -Verbindlichkeiten)
dokumentiert.
III. Schnittstellen und Altdatenmigration
Wie bereits unter I. dargestellt, konnte die Anbindung verschiedener Vorverfahren (z. B. PM
Owi, CS-Heime, Logo Data, OK-Vorfahrt) an das Buchhaltungssystem SAP nicht rechtzeitig
zum Eröffnungsbilanzstichtag erfolgen. Dies führte dazu, dass sowohl laufende
finanzwirtschaftliche Daten als auch die dazu aus dem kameralen System zu migrierenden
sog. Altdaten nicht im Buchhaltungssystem zur Verfügung standen. Hierzu gehörten
insbesondere die Forderungen aus den Bereichen Gemeindesteuern und Sozialwesen. Die
Werte hierzu sind von der Hauptbuchhaltung außerhalb von SAP in die Eröffnungsbilanz
übernommen worden. Zudem verzögerte sich die Altdatenmigration der 3. Welle auf April bis
Juni 2009.
Mit der Anbindung der beiden zuvor genannten Schnittstellenbereiche Gemeindesteuern
und Sozialwesen zum 01.01.2010 und den durchgeführten Altdatenmigrationen sind die
Eröffnungsbilanz-Werte von der Hauptbuchhaltung erneut aufzugreifen und nochmals
abzustimmen.
IV. Fazit
Die vorhergehenden Ausführungen verdeutlichen, dass das RPA in den vergangenen
Monaten
wesentliche
Teile
der
Eröffnungsbilanz
geprüft
hat.
Einzelne
Prüfungsfeststellungen sind dem Amt 20 im Prüfungsverlauf schriftlich zur Kenntnis gegeben
worden, die allerdings bisher nicht alle von dort beantwortet worden sind. Auch fehlt dem
RPA bis heute (09.06.2010) eine abschließende Überleitungs- und Korrekturbuchungsliste,
die deutlich ausweist, welche Beträge wann und wie umgebucht worden sind oder
möglicherweise auch nicht.
Diese Entscheidungen können für die Beurteilung der Prüfungsfeststellungen im Rahmen
der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wichtig sein, da dieser erst nach Erstellung der
Eröffnungsbilanz am 06.11.2009 (kameraler Teil) und am 01.03.2010 (doppischer Teil) dem
RPA zwecks Prüfung zugegangen ist. Die für die Prüfung notwendigen Auswertungen und
Erläuterungen zum doppischen Teil erhielt das RPA am 05.05.2010.
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Vorlage Nr. 20101254
Seit Mitte April 2010 finden zwischen den Ämtern 14 und 20 regelmäßige Jour-fixe
Gespräche statt, um die mit der Vorlagen-Nr. 20100596 (Zeit- und Aktivitätenplanung) in der
letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bekanntgegebenen ehrgeizigen
Zeitziele zu erreichen. Während der Gespräche wurde als vorrangiges Ziel die Prüfung des
Jahresabschlusses 2008 vereinbart, um eine Beratung des Schlussberichtes in der Sitzung
am 10.09.2010 zu ermöglichen.
Den Gesprächsteilnehmern ist allerdings klar, dass auch der Prüfung der Eröffnungsbilanz
hohe Priorität einzuräumen ist. Die vorstehenden Ausführungen in dieser Mitteilung machen
deutlich, dass das Amt 20 trotz bekanntermaßen knapper Personalressourcen eine Vielzahl
von offenen Fragestellungen des RPA abschließend beurteilen und ggf. berücksichtigen
muss.