Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (2539)
Vorlage Nr.: 20101344
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29,
44793 Bochum
hier: Verkehrssituation Essener Straße
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
30.06.2010
Anlagen
Beschwerde von Frau Stephanie Naber-Schüren
Lageplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (2539)
Vorlage Nr.: 20101344
Bezugnehmend auf die Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren
zu der Verkehrssituation auf der Essener Straße Höhe Kreuzung Kohlenstraße nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Die schwierige und für die Anwohner belastende Gesamtsituation Essener Straße / Kohlenstraße
ist der Verwaltung bekannt und nur durch einen kompletten Um-/Ausbau der Essener Straße
zwischen Erzstraße bis einschließlich Kreuzungsbereich Kohlenstraße zu verbessern.
Im Einzelnen wird auf die Kritikpunkte/Anregungen von Frau Stephanie Naber-Schüren
eingegangen:
Verkehrsbelastung
Es ist richtig, dass die Verkehrsdichte auf der Essener Straße spürbar zugenommen hat. Dieser
Zustand lässt sich mit der Großbaustelle auf der Autobahn A40 und den Ausbau des Westkreuzes
erklären. Viele ortskundige Auto- und LKW-Fahrer nutzen die Essener Straße als
Ausweichstrecke.
Die Situation kann kurzfristig durch Änderung der Markierung bzw. Beschilderung nicht verbessert
werden. Die Verkehrsbelastung wird sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme A40/Westkreuz
jedoch wieder reduzieren.
LKW-Abbiegeverkehr in die Kohlenstraße
Abbiegende LKW von der Essener Straße haben stadteinwärts in die Kohlenstraße Probleme,
wenn sie dies von der rechten Fahrspur aus tun. Die Geometrie der Kreuzung lässt die
Schleppkurve z. B. eines Sattelschleppers nicht zu. Hierzu müsste die Fahrbahn zu Lasten des
Gehweges aufgeweitet werden. Dies ist aufgrund der geringen Gehwegbreiten und der damit
verbundenen Gefährdung der Fußgänger nicht möglich.
Langfristig ist der Ausbau einer Verbindungsstraße zwischen Essener Straße und Heusnerstraße
westlich des Donezk-Rings vorgesehen, um einen direkten Anschluss an den Außenring zu
ermöglichen. Diese Verbindung würde die Gesamtsituation deutlich verbessern, da der LkwVerkehr – insbesondere zum Werk Höntrop der TKS AG – dann diese kurze Verbindung nutzen
wird. Damit würde eine deutliche Entlastung des Straßenabschnittes der Essener Straße /
Kohlenstraße erreicht werden.
Parkstreifen stadtauswärts
Zugunsten des ÖPNV wird der Verkehr stadtauswärts einspurig geführt. Im Bereich der Haltestelle
Erzstraße ist eine Sperrfläche markiert worden, so dass Fahrgäste ein- und aussteigen können,
ohne dass parkende Autos dabei behindern. Vor der Haltestelle ist „der zweite Fahrstreifen“ als
Parkstreifen markiert worden, so dass hier das Abstellen von Fahrzeugen erlaubt ist. Die
Reduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen erfolgt westlich der Zufahrt zum Parkplatz der
Sparkasse.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (2539)
Vorlage Nr.: 20101344
Straßenzustand / Erschütterungen
Die Fahrbahn der Essener Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen
der Straßenunterhaltung werden Schlaglöcher kurzfristig geschlossen. Dies sind jedoch
provisorische Instandsetzungsarbeiten, die durch die Belastung der LKW nur kurzfristig die
Situation verbessern.
Ein kompletter Vollausbau (inkl. Erneuerung des Unterbaus) wäre notwendig, um den
Straßenzustand auf lange Sicht zu verbessern.
Die angesprochenen Erschütterungen des Hauses, verursacht durch den Schwerlastverkehr,
können nicht auf den Zustand der Fahrbahn der Essener Straße zurückgeführt werden.
Kundenparkplatz / Zu-/Ausfahrt Innenhof
Die Tatsache, dass der von der Bäckerei Naber zur Verfügung gestellte Kundenparkplatz von
Anwohnern als Parkplatz benutzt wird, kann seitens der Stadt nicht beeinflusst werden.
Die Zufahrt in den Innenhof ist baulich sehr schmal, aber grundsätzlich gewährleistet. Die Ausfahrt
mit Lieferfahrzeugen, rückwärts auf die Essener Straße, muss nach der Straßenverkehrsordnung
ggfs. durch einen Einweiser erfolgen.
Fußgängerüberweg
Die Schaltung der Grünzeit für die Fußgänger über die Essener Straße erfolgt im Gesamtumlauf
der Kreuzungsschaltung. Der Fußgängerüberweg über die Essener Straße ist mit 19 m sehr lang (
4 Fahrspuren, 1 Gleisbereich ). Die Länge der Fußgängergrünzeit ist derzeit so lang bemessen,
dass bei Grünbeginn mehr als die Hälfte des Überweges überquert werden kann. Das ist nach
Richtlinie noch zulässig. Wünschenswert wären längere Grünzeiten. Die könnten allerdings nur zu
Lasten der Grünzeiten für die Fahrzeuge auf der Essener Straße geschaltet werden, was eine
noch größere Staubildung zur Folge hätte.
Fazit
Die Kritikpunkte/Anregungen von Frau Stephanie Naber-Schüren sind berechtigt und
nachvollziehbar. Eine kurzfristige Verbesserung ist mit geringem finanziellem Aufwand nicht zu
erzielen. Langfristig kann die Gesamtsituation verbessert werden, wenn die Essener Straße im
Vollausbau um- und ausgebaut wird und die geplante Verbindungsstraße zwischen der Essener
Straße und der Heusnerstraße realisiert wird. Diese Maßnahme ist jedoch bei der derzeitigen
Finanzsituation der Stadt nicht absehbar.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (2539)
Vorlage Nr.: 20101344
Bezeichnung der Vorlage
Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29,
44793 Bochum
hier: Verkehrssituation Essener Straße
Die Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) von Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29,
44793 Bochum bzgl. der Verkehrssituation Essener Straße wird zurückgewiesen.