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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:49

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (2539) Vorlage Nr.: 20101344 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29, 44793 Bochum hier: Verkehrssituation Essener Straße Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 30.06.2010 Anlagen Beschwerde von Frau Stephanie Naber-Schüren Lageplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (2539) Vorlage Nr.: 20101344 Bezugnehmend auf die Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren zu der Verkehrssituation auf der Essener Straße Höhe Kreuzung Kohlenstraße nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die schwierige und für die Anwohner belastende Gesamtsituation Essener Straße / Kohlenstraße ist der Verwaltung bekannt und nur durch einen kompletten Um-/Ausbau der Essener Straße zwischen Erzstraße bis einschließlich Kreuzungsbereich Kohlenstraße zu verbessern. Im Einzelnen wird auf die Kritikpunkte/Anregungen von Frau Stephanie Naber-Schüren eingegangen: Verkehrsbelastung Es ist richtig, dass die Verkehrsdichte auf der Essener Straße spürbar zugenommen hat. Dieser Zustand lässt sich mit der Großbaustelle auf der Autobahn A40 und den Ausbau des Westkreuzes erklären. Viele ortskundige Auto- und LKW-Fahrer nutzen die Essener Straße als Ausweichstrecke. Die Situation kann kurzfristig durch Änderung der Markierung bzw. Beschilderung nicht verbessert werden. Die Verkehrsbelastung wird sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme A40/Westkreuz jedoch wieder reduzieren. LKW-Abbiegeverkehr in die Kohlenstraße Abbiegende LKW von der Essener Straße haben stadteinwärts in die Kohlenstraße Probleme, wenn sie dies von der rechten Fahrspur aus tun. Die Geometrie der Kreuzung lässt die Schleppkurve z. B. eines Sattelschleppers nicht zu. Hierzu müsste die Fahrbahn zu Lasten des Gehweges aufgeweitet werden. Dies ist aufgrund der geringen Gehwegbreiten und der damit verbundenen Gefährdung der Fußgänger nicht möglich. Langfristig ist der Ausbau einer Verbindungsstraße zwischen Essener Straße und Heusnerstraße westlich des Donezk-Rings vorgesehen, um einen direkten Anschluss an den Außenring zu ermöglichen. Diese Verbindung würde die Gesamtsituation deutlich verbessern, da der LkwVerkehr – insbesondere zum Werk Höntrop der TKS AG – dann diese kurze Verbindung nutzen wird. Damit würde eine deutliche Entlastung des Straßenabschnittes der Essener Straße / Kohlenstraße erreicht werden. Parkstreifen stadtauswärts Zugunsten des ÖPNV wird der Verkehr stadtauswärts einspurig geführt. Im Bereich der Haltestelle Erzstraße ist eine Sperrfläche markiert worden, so dass Fahrgäste ein- und aussteigen können, ohne dass parkende Autos dabei behindern. Vor der Haltestelle ist „der zweite Fahrstreifen“ als Parkstreifen markiert worden, so dass hier das Abstellen von Fahrzeugen erlaubt ist. Die Reduzierung von zwei auf einen Fahrstreifen erfolgt westlich der Zufahrt zum Parkplatz der Sparkasse. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (2539) Vorlage Nr.: 20101344 Straßenzustand / Erschütterungen Die Fahrbahn der Essener Straße befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Im Rahmen der Straßenunterhaltung werden Schlaglöcher kurzfristig geschlossen. Dies sind jedoch provisorische Instandsetzungsarbeiten, die durch die Belastung der LKW nur kurzfristig die Situation verbessern. Ein kompletter Vollausbau (inkl. Erneuerung des Unterbaus) wäre notwendig, um den Straßenzustand auf lange Sicht zu verbessern. Die angesprochenen Erschütterungen des Hauses, verursacht durch den Schwerlastverkehr, können nicht auf den Zustand der Fahrbahn der Essener Straße zurückgeführt werden. Kundenparkplatz / Zu-/Ausfahrt Innenhof Die Tatsache, dass der von der Bäckerei Naber zur Verfügung gestellte Kundenparkplatz von Anwohnern als Parkplatz benutzt wird, kann seitens der Stadt nicht beeinflusst werden. Die Zufahrt in den Innenhof ist baulich sehr schmal, aber grundsätzlich gewährleistet. Die Ausfahrt mit Lieferfahrzeugen, rückwärts auf die Essener Straße, muss nach der Straßenverkehrsordnung ggfs. durch einen Einweiser erfolgen. Fußgängerüberweg Die Schaltung der Grünzeit für die Fußgänger über die Essener Straße erfolgt im Gesamtumlauf der Kreuzungsschaltung. Der Fußgängerüberweg über die Essener Straße ist mit 19 m sehr lang ( 4 Fahrspuren, 1 Gleisbereich ). Die Länge der Fußgängergrünzeit ist derzeit so lang bemessen, dass bei Grünbeginn mehr als die Hälfte des Überweges überquert werden kann. Das ist nach Richtlinie noch zulässig. Wünschenswert wären längere Grünzeiten. Die könnten allerdings nur zu Lasten der Grünzeiten für die Fahrzeuge auf der Essener Straße geschaltet werden, was eine noch größere Staubildung zur Folge hätte. Fazit Die Kritikpunkte/Anregungen von Frau Stephanie Naber-Schüren sind berechtigt und nachvollziehbar. Eine kurzfristige Verbesserung ist mit geringem finanziellem Aufwand nicht zu erzielen. Langfristig kann die Gesamtsituation verbessert werden, wenn die Essener Straße im Vollausbau um- und ausgebaut wird und die geplante Verbindungsstraße zwischen der Essener Straße und der Heusnerstraße realisiert wird. Diese Maßnahme ist jedoch bei der derzeitigen Finanzsituation der Stadt nicht absehbar. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (2539) Vorlage Nr.: 20101344 Bezeichnung der Vorlage Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) der Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29, 44793 Bochum hier: Verkehrssituation Essener Straße Die Beschwerde gemäß § 24 (GO NRW) von Frau Stephanie Naber-Schüren, Essener Straße 29, 44793 Bochum bzgl. der Verkehrssituation Essener Straße wird zurückgewiesen.