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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
51 kB
Erstellt
26.12.14, 13:57
Aktualisiert
28.01.18, 07:49

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk Bochum-Südwest Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Bezirksvertretung Bochum-Südwest Anlagen Anlage_1 Anlage_2 Anlage_3 Anlage_4 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 1. Veranlassung Im Zusammenhang mit dem Beschluss der 15. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung vom 16.12.2004 wurde die Verwaltung vom Rat wie folgt beauftragt: Die Verwaltung erarbeitet ein entsprechendes Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf und legt es dem Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ vor. Der Ausschuss für „Umwelt und öffentliche Einrichtungen“ hat in seiner Sitzung vom 27.03.2007 das AKonzept zur Reduzierung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf@ zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, entsprechend tätig zu werden. Die daraus resultierenden Konzepte für jeden einzelnen Friedhof werden den politischen Gremien nach der jeweiligen Erarbeitung vorgelegt. 2. Ausgangssituation Im Stadtbezirk Bochum - Südwest werden zurzeit drei Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von 27,0 ha unterhalten. Der Friedhof Weitmar besteht aus zwei räumlich getrennten Friedhofsteilen. Im Einzelnen sind dies: Friedhof Weitmar (Heinrich-König-Straße) Friedhof Weitmar (Schloßstraße) Friedhof Dahlhausen Friedhof Linden 6,7 ha 9,4 ha 8,2 ha 2,7 ha Die Friedhöfe Weitmar und Dahlhausen haben den Status eines Bezirksfriedhofes. Der Friedhof Linden den eines Ortsteilfriedhofs. Neben den drei städtischen Friedhöfen gibt es im Stadtbezirk Südwest noch zwei evangelische und zwei katholische Friedhöfe mit einer Gesamtgröße von 12,4 ha. Evgl. Friedhof Blumenfeldstraße (Weitmar) Kath. Friedhof Franziskusstraße (Weitmar) Evgl. Friedhof Lindener Str. / Ettersheide (Linden) Kath. Friedhof Nöckerstraße 3. 2,7 ha 2,7 ha 4,4 ha 2,6 ha Flächeneinteilung Im Rahmen der Konzeptentwicklung wurden die auf den Friedhöfen vorhandenen Flächen, auf der Grundlage des Friedhofskatasters, der Nutzung entsprechend in für den Bestattungsbetrieb erforderliche und nicht erforderliche Flächen eingeteilt. Hierbei wurden nur die zurzeit tatsächlich ausgebauten Friedhofsflächen berücksichtigt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Im Einzelnen sind dies: Erforderliche Flächen: 1. Zurzeit genutzte Bestattungsflächen einschließlich der begrünten Abstandsflächen auf den Gräberfeldern, 2. anteilige Wege und Platzflächen, die zur Erschließung und Bewirtschaftung der erforderlichen Bestattungsflächen notwendig sind, 3. Bestattungsgebäude, 4. anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen, 5. technische Einrichtungen wie Wasserzapfstellen und Abfallsammelplätze sowie 6. Repräsentationsflächen in Eingangs- und Trauerhallenbereichen. Nicht erforderliche Flächen: 7. Überhangflächen; diese teilen sich in noch nie belegte ausgebaute Bestattungsflächen und abgeräumte ehemalige Bestattungsflächen, die für eine weitere Belegung nicht mehr vorgesehen sind, 8. anteilige Wege und Platzflächen, die innerhalb der Überhangflächen liegen, 9. anteilige Betriebsgebäude und Betriebsflächen, 10. Repräsentationsflächen als Gestaltungselemente innerhalb der Friedhofsanlage wie z.B. Sichtachsen, Siepenflächen usw. 11. das Rahmengrün entlang der Außengrenzen der Friedhöfe, welches resultierend aus der ehemaligen 35 m Abstandsregelung zur Wohnbebauung häufig sehr breit ist. Eine Sonderstellung nehmen Gräberfelder für Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft und die stadthistorisch wertvollen Sonderanlagen, wie z. B. Ehrengräber, Gräber für Grubenopfer, Denkmale usw. ein. Diese sind nicht betriebsnotwendig, werden jedoch den erforderlichen Flächen zugerechnet. Die Stadt erhält auf Grundlage des Gräbergesetzes Ausgleichszahlungen von der Bezirksregierung in Arnsberg für das Vorhalten und für die Unterhaltung der Gräberfelder der Opfer von Kriegs- und Gewaltherrschaft. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 4. Flächenberechnung Auf Grundlage der unter Punkt 3 aufgeführten Flächeneinteilung werden alle Kommunalfriedhöfe berechnet. Die prozentuale Aufteilung nach erforderlichen und nicht erforderlichen Flächen für die Friedhöfe des Stadtbezirks Bochum-Südwest sieht wie folgt aus: erforderliche Flächen nicht erforderliche Flächen m5 % m5 % Weitmar * 86.646,58 53,70 74.706,29 46,30 Dahlhausen 45.242,17 55,33 36.525,96 44,67 Linden 8.158,93 30,65 18.463,02 69,35 140.047,68 51,92 129.695,24 48,08 Friedhöfe * In der oben dargestellten Berechnung für die „erforderlichen Flächen“ und „nicht erforderlichen Flächen“ für den Friedhof Weitmar ist 2006 die Vorhaltung von zwei Trauerhallen, zwei Betriebsgebäuden und -einrichtungen zugrunde gelegt worden. Eine aktualisierte Betrachtung der Flächeneinteilung des Friedhofs Weitmar wird unter Punkt 8a dargestellt. 5. Bestattungszahlen und -arten Bestattungsentwicklung im Stadtbezirk Südwest 1994-2008 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 Sargbestattungen 267 314 238 246 224 186 134 150 Urnenbeisetzungen 72 90 121 124 140 127 136 155 Gesamt 339 404 359 370 364 313 270 305 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Bestattungszahlen im Stadtbezirk Südwest 2008 Friedhöfe Sargbestattungen Urnenbeisetzungen Gesamt Weitmar 89 88 177 Dahlhausen 53 30 83 Linden 8 37 45 Gesamt 150 155 305 Im Stadtbezirk Bochum-Südwest werden zurzeit Bestattungsarten für Sarg- und Urnenbeisetzungen in Reihen- und Familiengrabstätten sowie Kinderbestattungen und anonyme Urnenbeisetzungen angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Sarg- und Urnenbestattung in pflegefreien Rasengrabstätten und pflegefreien Rasenbeeten auf dem Friedhof Weitmar. Auf dem Bezirksfriedhof Weitmar, an der Heinrich-König-Straße, wird ab Mitte 2010 die Möglichkeit der Beisetzung von Urnen in einem Kolumbarium angeboten. 6. Flächenreduzierung Zur Anpassung der Friedhofsflächen an den tatsächlichen Bedarf wird als erstes geprüft, inwieweit der einzelne Friedhof weitergeführt werden kann bzw. auslaufen sollte. Maßgeblich für das Auslaufen eines Friedhofes sind nach dem Gesamtkonzept folgende Faktoren: - die erforderliche Friedhofsfläche liegt unter 40,0 % und - die Anzahl der jährlichen Bestattungen liegt unter 50. Für den Rückzug aus den nicht mehr benötigten Friedhofsteilen sind fünf Realisierungsphasen, basierend auf Zeitkorridore, gebildet worden. Diese Zeitkorridore basieren auf den aktuellen Belegungssituationen der einzelnen Bestattungsfelder unter Berücksichtigung der bekannten Nutzungs- und Ruherechte. Zur Umsetzung werden klar umgrenzte, in sich geschlossene, nicht zu kleinteilige Bereiche gebildet. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Die Phasen/Zeitkorridore sind wie folgt definiert: 0 2010 Sofortmaßnahmen; in diese Zone fallen ausgebaute, noch nie belegte Erweiterungsflächen und großflächige, komplett abgeräumte Gräberfelder. I bis 2020 kurzfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen großflächige Gräberfelder, in der Regel Reihengrabfelder, die in diesem Zeitraum komplett abgeräumt werden können. II 2021 - 2040 mittelfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen Reihengrabfelder, die in diesem Zeitraum komplett abgeräumt werden können, und Familiengrabfelder, an denen keine Nutzungs-rechte mehr vorhanden sind bzw. diese nicht mehr verlängert werden und somit nach Ablauf der Ruherechte abgeräumt werden können. III 2041 - 2070 langfristige Maßnahmen; in diese Zone fallen Familiengrabfelder mit Nutzungsrechten, die nach 1992 erworben wurden, diese verlängern sich im Rahmen einer Bestattung automatisch. IV 2071 - 2082 in diese Zone fallen Familiengrabfelder mit sehr langfristigen bzw. “ewigen” Nutzungsrechten. Gräber mit “ewigen” Nutzungsrechten dürfen bis zum Jahr 2056 belegt werden. Zur Umsetzung der Zeitkorridore ist es erforderlich, in Friedhofsteile bzw. auf ganzen Friedhöfen eine weitere Belegung zu vermeiden und diese freizuziehen. Im Einzelnen wurde für jeden Friedhof ein Plan erarbeitet, aus dem der Kernbereich sowie die 5 Realisierungsphasen zu entnehmen sind. Folgende aktive Möglichkeiten zur Umsetzung bieten sich hierbei: - Wiedererwerbe von Familiengrabstätten außerhalb des Kernbereichs sind nicht möglich, - werden Bestattungen auf vorhandenen Familiengrabstätten in den Zonen I – IV angemeldet, ist deren Verlagerung in den Kernbereich anzustreben, - Umbettungen zum Freiziehen größerer Friedhofsteile sind denkbar, - die Verlagerung von Sonderanlagen ist zu prüfen, - die Zusammenlegung von kleinsten Kriegsgräberanlagen zu größeren Einheiten ist mit der Bezirksregierung zu prüfen, - neue Bestattungsflächen werden nur noch in den Kernbereichen ausgewiesen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Negative Auswirkungen für die Angehörigen sind durch den nicht möglichen Wiedererwerb von Nutzungsrechten außerhalb der Kernbereiche nicht zu vermeiden, um eine erfolgreiche Umsetzung der Planung zur Reduzierung der Friedhofsflächen zu erreichen. 7. Nutzung ehemaliger Friedhofsflächen Die Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen ist unter Berücksichtigung der gebotenen Pietät problematisch, so scheidet z.B. eine Bebauung ehemals belegter Flächen in absehbarer Zeit aus. Folgende Nutzungen für ehemals belegte Friedhofsflächen sind denkbar: - Umbau zu Park- und Grünanlagen, - Aufforstungen, - Nutzung als Kompensationsflächen, Durch die zum Teil stadtteilnahe Lage der Friedhöfe, bietet sich die Möglichkeit, für die dort wohnhaften Bürgerinnen und Bürger, hochwertige Erholungs- und Freizeitflächen, zu schaffen. Detaillierte Konzepte zur Folgenutzung von ehemaligen Friedhofsflächen werden auf Grund der langfristigen Umsetzungszeit sukzessive erarbeitet. 8. Einzelbetrachtung Stadtbezirk Südwest Wie unter den Punkten 4 und 5 zu entnehmen, erfüllt der Friedhof Dahlhausen die unter Punkt 6 genannten Parameter zum weiteren Erhalt und sollte somit weitergeführt werden. Der Friedhof Weitmar wird gemäß o.a. Faktoren weitergeführt. Der Friedhofsteil an der Schloßstraße soll aufgrund der unter 8a erläuterten Entwicklung geschlossen werden. Der Friedhof in Linden erfüllt die unter Punkt 6 genannten Parameter nicht und soll daher nicht weitergeführt werden. Für die weiterzuführenden Friedhöfe wurden Kernbereiche ausgewiesen, welche nach heutigen Gesichtspunkten so definiert sind, dass sie ständig vorzuhalten sind. Die zukünftigen Bestattungen sollen in diesen Bereichen konzentriert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 8 a. Friedhof Weitmar Der Friedhof Weitmar besteht aus zwei Teilen. Dem seit 1925 bestehenden Teil an der HeinrichKönig-Straße und dem Friedhof an der Schloßstraße, auf welchem seit 1968 Bestattungen durchgeführt werden. An beiden Friedhöfen werden Betriebsgebäude, Betriebsflächen und jeweils eine Trauerhalle mit Aufbahrungsräumen vorgehalten. Die unter Denkmalschutz stehende Trauerhalle an der Heinrich-König-Straße wurde in den Jahren 2008 und 2009 saniert und neu bestuhlt. Die in den Jahren 1968 bis 1970 erbaute Trauerhalle und die Betriebsgebäude an der Schloßstraße erfordern kurzfristig umfangreiche Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Bereiche an der Glasfassade der Trauerhalle mussten aus Verkehrssicherungsgründen bereits abgesperrt werden. Durch die Veränderung in der Bevölkerungsentwicklung und der Bestattungskultur haben sich die Grundlagen für die Berechnung der sog. „erforderlichen Flächen“, welche die Basis für die Friedhofsplanung ist, stark geändert. Bei den Überlegungen zur Einrichtung des Friedhofs an der Schloßstraße im Jahr 1962 musste mit steigenden Bestattungszahlen und der bis dahin fast ausschließlich durchgeführten Sargbeisetzung in Reihen oder Familiengräbern kalkuliert werden. Die Entwicklung der letzten 20 Jahre zeigt nun, dass auch weiterhin mit stagnierenden bis leicht sinkenden Bestattungszahlen auf kommunalen Friedhöfen zu rechnen ist. Hinzu kommt die Entwicklung in der Bestattungskultur zu der immer häufiger gewählten Feuerbestattung. Bei den Urnenbeisetzungen gilt im Vergleich zur Sargbeisetzung, dass erheblich weniger Fläche benötigt wird. Nur ein Zeichen dafür, dass diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten wird ist die große Nachfrage in der Bevölkerung nach Kolumbarienwänden. Diese werden sukzessive seit dem Jahr 2006 auf den Friedhöfen in Bochum errichtet, im Stadtgebiet Südwest wird diese Bestattungsart gem. Beschluss der Bezirksvertretung vom 27.01.2010 ab Mitte 2010 auf dem Friedhof an der Heinrich-König-Straße möglich sein. Die Bestattungsstatistik zeigt, dass die Anzahl der Beisetzungen auf dem Friedhofsteil an der Schlossstraße, von Jahr zu Jahr kontinuierlich sinken. Die Anzahl der Beisetzungen auf dem Friedhofsteil an der Heinrich-König-Straße entwickeln sich hingegen konstant. Aufgrund der o.a. Entwicklung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde geprüft ob die Friedhofsfläche an der Heinrich-König-Straße ausreichend ist, um den Bestattungsbedarf des Bezirkes Weitmar, auf dem Friedhofsteil an der Heinrich-König-Straße, langfristig zu decken. Die Unterhaltung und die eingeschränkten Bestattungen auf dem Friedhofsteil an der Schlossstraße , z.B. im Falle von Ehegattenzusammenführungen, bis zum Ende des Zeitkorridors der Zone 3, können mit den Einrichtungen an der Heinrich-König-Straße realisiert werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 8 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Durch die veränderte Ausgangssituation wurde die Berechung der „erforderlichen Flächen“ und nicht „erforderlichen Flächen“ aktualisiert. Friedhof Weitmar erforderliche Flächen nicht erforderliche Flächen m5 % m5 % 65.767,90 40,77 95.575,97 59,23 Der Kernbereich des Friedhofs Weitmar, der langfristig erhalten bleiben soll, liegt im Bereich des Friedhofgeländes an der Heinrich-König-Straße. Die erforderliche Flächenreduzierung erfolgt im Bereich des Friedhofteils „Schloßstraße“. Im Kernbereich an der Heinrich-König-Straße wird die erforderliche Fläche durch interne Umstrukturierungen, u.a. mit der Erhöhung einer Belegungsdichte, langfristig gewährleistet. Im Friedhofsteil an der Schloßstraße können die Flächen der Zone 0 sofort einer anderen Nutzung zugeführt werden. Hierbei ist zu beachten, dass in Teilen der Zone 0 an der Schlossstraße die Bereiche der aufzugebenden Betriebsgebäude und Betriebsflächen einschl. der noch nicht belegten Grabfeldern mit einer Größe von ca. 10.000 m², in Ergänzung zu Punkt 7, auch einer Wohnbaunutzung zugeführt werden können. Der Friedhof Weitmar wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 1 und 2 eingeteilt. Im Einzelnen sind dies: - Kernbereich - Zone 0 - Zone II - Zone III 6,70 ha 4,19 ha 0,90 ha 4,31 ha Flächen der Zone I und IV sind nicht vorhanden. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der Betroffenen Grabstätten in den einzelnen Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 9 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Zonen sieht wie folgt aus: Zone II Zone III 28 Grabstätten 618 Grabstätten 8 b. Friedhof Dahlhausen Der Friedhof Dahlhausen wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 3 eingeteilt. Im Einzelnen sind dies: - Kernbereich - Zone I - Zone II 4,50 ha 0,72 ha 2,98 ha Flächen der Zonen 0, III und IV sind nicht vorhanden. Der Kernbereich des Friedhofs Dahlhausen, der langfristig erhalten bleiben soll, liegt zwischen der Trauerhalle an der Straße „Im Berge“ und den Grabfeldern im unmittelbaren Anschluss an die Ehrenanlagen. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen Zonen sieht wie folgt aus: Zone I Zone II 10 Grabstätten 216 Grabstätten 8 c. Friedhof Linden Der Friedhof Linden soll nicht weitergeführt werden, daher wird hier kein Kernbereich ausgewiesen. Weitere Bestattungen werden nur bei bestehenden Nutzungsrechten und im Rahmen der Ehegattenzusammenführungen durchgeführt. Die Trauerhalle sowie die Betriebsgebäude und -flächen wurden bereits im Jahr 1998 an die evangelische Kirchgemeinde verkauft. Der evangelische Friedhof „Ettersheide“ liegt unmittelbar neben dem kommunalen Friedhof Linden. Der katholische Friedhof „Nöckerstraße“ befindet sich in ca. 200 Meter Entfernung. Zur Verdeutlichung der, unter Punkt 5 dargestellten, weiter rückläufigen Bestattungszahlen wird die Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 10 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Aufstellung im Folgenden um die Anzahl der anonymen Urnenbeisetzungen ergänzt. Bestattungsentwicklung auf dem Friedhof Linden 1994-2008 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 Sargbestattungen 18 31 20 14 17 13 7 8 Urnenbeisetzungen 12 10 14 11 17 15 14 22 anonyme Urnenbeisetzungen 6 15 17 19 27 28 25 15 Gesamt 36 56 51 44 61 56 46 45 Zahl der Bestattungen ohne anonyme Urnenbeisetzungen 30 41 34 25 34 28 21 30 Im Stadtbezirk Südwest erfolgen bisher anonyme Urnenbeisetzungen ausschließlich auf dem Friedhof in Linden. Um diese Bestattungsart auch weiterhin den Bürgern im Stadtbezirk Südwest anbieten zu können, soll diese Form der Beisetzung, aufgrund der guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, zukünftig auf dem Friedhof Weitmar angeboten werden. Der Verbleib bzw. die Verlegung der Kriegsgräber südlich der Trauerhalle ist mit der Bezirksregierung Arnsberg abzustimmen. Die Verwaltung schlägt die Verlegung der Ehrenanlage auf den Friedhof Weitmar an der Heinrich-König-Straße vor. Die Durchführung der Verlegung würde in dem Zeitkorridor der Zone III (2041-2070) nach den dafür erforderlichen Abstimmungen umgesetzt. Der Friedhof Linden wurde entsprechend der Realisierungsphasen zur Reduzierung der Friedhofsflächen unter Punkt 6 detailliert betrachtet und planerisch entsprechend der beigefügten Anlage 4 eingeteilt. Im Einzelnen sind dies: - Zone 0 - Zone II - Zone III 1,50 ha 0,32 ha 0,88 ha Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 11 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Flächen der Zonen I und IV sind nicht vorhanden. Im Rahmen der Realisierung der Friedhofsflächenreduzierung müssen Wiedererwerbe von Familiengrabstätten verwehrt werden. Die Anzahl der betroffenen Grabstätten in den einzelnen Zonen sieht wie folgt aus: Zone 0 Zone II Zone III 0 Grabstätten 0 Grabstätten 131 Grabstätten Die Flächen der Zone 0, mit einer Größe von 1,50 ha, könnte sofort einer anderen Nutzung zugeführt werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 02 Pac (3533) Vorlage Nr.: 20101119 Bezeichnung der Vorlage Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen an den zukünftigen Bedarf im Stadtbezirk Bochum-Südwest Dem vorgelegten Konzept zur Anpassung der Friedhofsflächen im Stadtbezirk Bochum-Südwest wird zugestimmt.