Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 43 (1239)
Vorlage Nr. 20101148
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Sitzung des Rates vom 25.02.2010 – Vorlage Nr. 20100573
Bezeichnung der Vorlage
Zivilrechtliche Haftung von Vorstandsmitgliedern der Westdeutschen Landesbank wegen
der Verluste aus Spekulationsgeschäften mit US-Wertpapieren
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.07.2010
Anlagen
Auszüge aus Ruhr Nachrichten und Handelsblatt
Wortlaut
Die Sparkasse Bochum wurde um Stellungnahme zu den Fragen 1 und 2 gebeten. Zur
Beantwortung der Frage 1 hat die Sparkasse Bochum zwei Zeitungsartikel aus Handelsblatt
und Ruhr Nachrichten übersandt (siehe Anlage) und u. a. mitgeteilt, dass sie darüber hinaus
gehende Angaben nicht machen könne.
Zur Frage 2 hat die Sparkasse Bochum Folgendes ausgeführt:
"Eine Einflussnahme der Stadt Bochum auf die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen
dürfte sowohl rechtlich als auch tatsächlich ausgeschlossen sein. So ist es aus rechtlicher
Sicht nicht erkennbar, worin eine Schädigung der Stadt Bochum liegen könnte, die durch die
Handlungsweisen der Vorstände der WestLB AG in adäquat kausaler Weise verursacht
worden sein könnte.
In tatsächlicher Hinsicht dürfte es ebenfalls praktisch ausgeschlossen sein, Einflussnahme
auf eine Geltendmachung von Ansprüchen nehmen zu können. Die Stadt Bochum ist nicht
in den Organen der WestLB AG, die gegebenenfalls eine Anspruchsverfolgung anstoßen
könnten, vertreten. Eine mittelbare Einflussnahme über den Verwaltungsrat der Sparkasse
Bochum ist nicht möglich, da die Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 15 Abs. 6 SpkG
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Vorlage Nr. 20101148
weisungsfrei sind. Unabhängig davon könnte auch unser Haus nur über den
Sparkassenverband Westfalen-Lippe, bei dem wir eins von 74 Mitgliedern sind, auf eine
Geltendmachung hinwirken."
Die (straf)rechtliche Beurteilung (Frage 3) des Verhaltens der Entscheidungsträger der
WestLB AG und ihrer Eigentümer im Zusammenhang mit Spekulationsgeschäften mit USWertpapieren entzieht sich dem Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung.
Eine solche Bewertung ist zudem ohne Detailkenntnis der genauen Umstände nicht möglich.