Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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15 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
40 12 (2574)
Vorlage Nr. 20101426
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage in der Ratssitzung am 19.05.2010 (TOP 4.9)
Bezeichnung der Vorlage
Fahrdienste für Schüler
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
08.07.2010
Anlagen
Wortlaut
Zu der schriftlichen Anfrage (in fetter und kursiver Schrift) der CDU-Ratsfraktion (Herr
Christian Haardt) nimmt das Schulverwaltungsamt nachfolgend Stellung:
Die Stadtverwaltung hat die Fahrdienste für Schüler durch private Unternehmen
ausgeschrieben. Bestandteil der Ausschreibung war die Auflage, dass die
Unternehmen ihre Dienstleistungen nur mit Fahrzeugen erbringen, die über eine
grüne Umweltplakette verfügen. Die allermeisten Bochumer Unternehmen haben sich
auf diese Ausschreibungsbedinungen eingestellt und entsprechende Fahrzeuge
beschafft. Ein Teil der Aufträge wurde auch an auswärtige Unternehmen vergeben.
Hierzu ist an uns herangetragen worden, dass eine Reihe dieser Unternehmen
Schülerinnen und Schüler in Fahrzeugen transportiert, die keine grüne Plakette
tragen.
Herr Haardt fragt an:
1.
Ist der Verwaltung dieser Umstand bekannt?
Es ist zunächst festzustellen, dass es für das Schuljahr 2009/10 keine Vorgabe gab,
dass die Unternehmen ihre Dienstleistungen nur mit Fahrzeugen erbringen, die über
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Vorlage Nr. 20101426
eine grüne Umweltplakette verfügen. Zur Auftragserfüllung reichte der Einsatz von
Fahrzeugen mit dem Mindeststandard der Schadstoffgruppe 3 (gelbe
Umweltplakette) aus.
Ab dem Schuljahr 2010/11 ist jedoch ausschließlich nur noch der Einsatz von
Fahrzeugen mit der grünen Umweltplakette zugelassen.
Zu Beginn des Schuljahres 2009/10 gab es Beschwerden von zwei Bochumer
Unternehmen, dass Fahrzeuge auswärtiger Firmen ohne Umweltplakette im Einsatz
seien.
Auf Aufforderung des Schulverwaltungsamtes wurden daraufhin seitens der
jeweiligen
Firmen
Herstellerbescheinigungen
über
den
Einbau
von
Partikelminderungssytemen in den beanstandeten Fahrzeugen vorgelegt. Der
Einbau des Systems ist Voraussetzung für die Erteilung von Umweltplaketten.
2.
Wie gedenkt die Verwaltung die Einhaltung der Vorgabe “grüne Plakette”
sicherzustellen?
Mittlerweile haben insbesondere die auswärtigen Unternehmen dem Schulverwaltungsamt die Fahrzeuge benannt, die für den Schülerverkehr in Bochum
eingesetzt werden. Des Weiteren wurden die dazugehörigen Fahrzeugscheine in
Kopie eingereicht , aus denen die Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeuges zu
erkennen ist.
Ein Verstoß gegen Vertragsbestandteile im Hinblick
Schadtstoffklassen konnte hierbei nicht festgestellt werden.
auf
die
geforderten
Eine stichprobenartige persönliche Inaugenscheinnahme der eingesetzten
Fahrzeuge an den Haupteinsatzorten hat ergeben, dass die von den Unternehmen
gemeldeten Fahrzeuge auch tatsächlich eingesetzt werden.
3.
Sind Unternehmen deshalb von der Verwaltung bereits abgemahnt worden?
Da keine Verstöße festgestellt wurden, wurde auch kein Unternehmen abgemahnt.
4.
Beabsichtigt die Verwaltung Unternehmen, die sich nicht an die Vorgabe
halten, von der künftigen Ausschreibung “Schülertransporte” auszuschließen?
Unternehmen, die sich nicht an die geforderten Vertragsbestandteile halten, würden nach entsprechender Abmahnung - von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen
werden.