Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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16 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21(3634)
Vorlage Nr. 20101352
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Auffahrten von der Markstraße auf die Universitätsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
13.07.2010
09.09.2010
Anlagen
1. Anfrage
2. Übersichtsplan Sichtdreiecke
3. Photos zu den Sichtverhältnissen
4. Markierungsplan
Wortlaut
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hatte in der Sitzung vom 20.04.2010 unter TOP 7 6.3
der Verwaltung einen Prüfauftrag zu den Auffahrten von der Markstraße auf die
Universitätsstraße erteilt (Anlage 1).
Zu Punkt 1:
Bäume befinden sich nur im weiteren Abstand vom Fahrbahnrand der Universitätsstraße, zu
Beginn des Streckenbereiches der Auffahrten. In diesen Bereichen soll der auffahrende
Fahrzeugführer keinen Sichtkontakt zur Universitätsstraße haben. Er soll sich stattdessen
auf den Verkehrsraum vor seinem Fahrzeug konzentrieren.
Erst im Nahbereich zur Universitätsstraße muss für den einbiegenden Fahrzeugführer eine
ausreichende Sicht gewährleistet werden.
Nach der geltenden Richtlinie wird an beiden Auffahrten das notwendige Sichtdreieck auch
bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Universitätsstraße eingehalten.
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Die Sichtverhältnisse aus den untergeordneten Zufahrten sind daher als ausreichend zu
bezeichnen (siehe Anlage 2 und 3).
Zu Punkt 2:
Ausgewertet wurden die Unfalldaten des aktuellen Jahreszeitraumes für die Unfälle mit
schweren Sachschäden und Personenschäden sowie darüber hinaus eines Drei-JahresZeitraumes für die Unfälle mit Personenschäden.
1. Nördliche Auffahrt:
Weder im Streckenbereich der Auffahrt
Universitätsstraße sind Unfälle verzeichnet.
noch
im
Einfädelungsbereich
mit
der
2. Südliche Auffahrt:
2.1
Im Streckenbereich der Auffahrt sind keine Unfälle verzeichnet.
2.2
Im Einfädelungsbereich mit der Universitätsstraße sind für den Drei-Jahres-Zeitraum drei
Unfälle mit leicht verletzten Verkehrsteilnehmern gespeichert:
Alle Unfälle sind charakterisiert durch den Unfalltyp 622, d.h.:
Der Vorausfahrende bremst in der Einfädelungsphase auf die Universitätsstraße ab, um den
Vorfahrtberechtigten Verkehr auf der Universitätsstraße passieren zu lassen.
Der/die Unfallversucher/in bemerkt das Abbremsen zu spät und fährt auf den
Vorausfahrenden auf.
Unfalldaten:
Di., 23.09.08, 17:30: Besonderheit: Straßenzustand: Nass/feucht.
Mi., 07.01.09, 09:55: Besonderheit: Straßenzustand: Glatteis.
Mo., 09.11.09, 16:30: Besonderheiten: Dämmerung, Straßenbeleuchtung in Betrieb,
Straßenzustand: Nass/feucht.
Ein Kriterium der Unfälle in der südlichen Auffahrt ist sicherlich die weitaus höhere
Fahrzeugfrequenz als in der nördlichen Auffahrt, wo keine Unfälle registriert wurden.
Des Weiteren muss angemerkt werden, dass zum Einen die gefahrenen Geschwindigkeiten
im Streckenverlauf der Auffahrt regelmäßig höher liegen, als es die zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässt. Außerdem wurde ein zu geringer Abstand zum
vorausfahrenden Fahrzeug nach Einschwenken in die Beschleunigungsspur wiederholt
beobachtet. Wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abbremst, können Auffahrunfälle
aufgrund hoher Geschwindigkeiten und geringem Abstand auftreten.
Die Unfalldatenbank zeigte ja, dass die Auffahrunfälle bei widrigen Witterungsumständen
auftraten.
Die Unfälle traten zwischen dem 23.09.2008 und dem 09.11.2009 in einem Zeitraum von gut
einem Jahr auf. Die geringe Anzahl an Unfällen und deren geringe Schwere lassen darauf
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schließen, dass es an der südlichen Auffahrt keine Defizite aufgrund mangelnder
Sichtbeziehungen existieren.
Anders bewertet die Verwaltung die zu hohen Geschwindigkeiten in der kompletten Strecke
der südlichen Auffahrt vor dem Einschwenken in die Beschleunigungsspur. Hier gilt eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufgrund eines vorhandenen
Fußgängerüberweges im Streckenbereich unmittelbar vor dem Einschwenken in die
Beschleunigungsspur.
Auf der Fahrbahn befindet sich ein 1.50 m breiter Radfahrstreifen, dessen Markierung im
Bereich vor dem Fußgängerüberweg nicht mehr zu erkennen ist.
Die verbleibende Fahrbahnbreite neben dem Radfahrstreifen beträgt ca. 5.00m. Die in
Verbindung mit der fehlenden Radfahrstreifenmarkierung optisch sehr breit wirkende
Fahrbahn passt nicht zur 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Radfahrstreifenmarkierung zu erneuern und die
Fahrbahn auf 3.50m zum Fahrbahnaußenrand hin zu begrenzen. Zwischen dem neuen
Fahrbahnrand und dem Radfahrstreifen wird die Restbreite als Sperrfläche vorgesehen
(Anlage 4).
Durch diese Maßnahme wird eine engere Bogenfahrt vor der Beschleunigungsspur
erforderlich, was zu niedrigeren Geschwindigkeiten führt. Außerdem entsteht ein besserer
Schutz für die Radfahrer.
Des Weiteren wird die Verwaltung die Situation in der Auffahrt weiter beobachten.
Sollten sich weiterhin die Autofahrer nicht an die Geschwindigkeiten halten und auch wie
bereits beobachtet, die Auffahrtskurve über den Radfahrstreifen, bzw. der geplanten
Sperrfläche schneiden, könnten in der Sperrfläche noch zusätzliche Baken aufgestellt
werden.
Die Kosten belaufen sich ohne Barken auf ca. 1.000 €.
Die Baken würden noch zusätzlich 750 € kosten.
Die Verwaltung wird die Maßnahme im Laufe des Jahres umsetzen.
Zu Punkt 3:
Da es keine Sichtprobleme an den Auffahrten existieren, muss die Bepflanzung auch nicht
reduziert werden.