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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
16 kB
Erstellt
26.12.14, 13:59
Aktualisiert
28.01.18, 07:53

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21(3634) Vorlage Nr. 20101352 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Auffahrten von der Markstraße auf die Universitätsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 13.07.2010 09.09.2010 Anlagen 1. Anfrage 2. Übersichtsplan Sichtdreiecke 3. Photos zu den Sichtverhältnissen 4. Markierungsplan Wortlaut Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hatte in der Sitzung vom 20.04.2010 unter TOP 7 6.3 der Verwaltung einen Prüfauftrag zu den Auffahrten von der Markstraße auf die Universitätsstraße erteilt (Anlage 1). Zu Punkt 1: Bäume befinden sich nur im weiteren Abstand vom Fahrbahnrand der Universitätsstraße, zu Beginn des Streckenbereiches der Auffahrten. In diesen Bereichen soll der auffahrende Fahrzeugführer keinen Sichtkontakt zur Universitätsstraße haben. Er soll sich stattdessen auf den Verkehrsraum vor seinem Fahrzeug konzentrieren. Erst im Nahbereich zur Universitätsstraße muss für den einbiegenden Fahrzeugführer eine ausreichende Sicht gewährleistet werden. Nach der geltenden Richtlinie wird an beiden Auffahrten das notwendige Sichtdreieck auch bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Universitätsstraße eingehalten. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21(3634) Vorlage Nr. 20101352 Die Sichtverhältnisse aus den untergeordneten Zufahrten sind daher als ausreichend zu bezeichnen (siehe Anlage 2 und 3). Zu Punkt 2: Ausgewertet wurden die Unfalldaten des aktuellen Jahreszeitraumes für die Unfälle mit schweren Sachschäden und Personenschäden sowie darüber hinaus eines Drei-JahresZeitraumes für die Unfälle mit Personenschäden. 1. Nördliche Auffahrt: Weder im Streckenbereich der Auffahrt Universitätsstraße sind Unfälle verzeichnet. noch im Einfädelungsbereich mit der 2. Südliche Auffahrt: 2.1 Im Streckenbereich der Auffahrt sind keine Unfälle verzeichnet. 2.2 Im Einfädelungsbereich mit der Universitätsstraße sind für den Drei-Jahres-Zeitraum drei Unfälle mit leicht verletzten Verkehrsteilnehmern gespeichert: Alle Unfälle sind charakterisiert durch den Unfalltyp 622, d.h.: Der Vorausfahrende bremst in der Einfädelungsphase auf die Universitätsstraße ab, um den Vorfahrtberechtigten Verkehr auf der Universitätsstraße passieren zu lassen. Der/die Unfallversucher/in bemerkt das Abbremsen zu spät und fährt auf den Vorausfahrenden auf. Unfalldaten: Di., 23.09.08, 17:30: Besonderheit: Straßenzustand: Nass/feucht. Mi., 07.01.09, 09:55: Besonderheit: Straßenzustand: Glatteis. Mo., 09.11.09, 16:30: Besonderheiten: Dämmerung, Straßenbeleuchtung in Betrieb, Straßenzustand: Nass/feucht. Ein Kriterium der Unfälle in der südlichen Auffahrt ist sicherlich die weitaus höhere Fahrzeugfrequenz als in der nördlichen Auffahrt, wo keine Unfälle registriert wurden. Des Weiteren muss angemerkt werden, dass zum Einen die gefahrenen Geschwindigkeiten im Streckenverlauf der Auffahrt regelmäßig höher liegen, als es die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zulässt. Außerdem wurde ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nach Einschwenken in die Beschleunigungsspur wiederholt beobachtet. Wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich abbremst, können Auffahrunfälle aufgrund hoher Geschwindigkeiten und geringem Abstand auftreten. Die Unfalldatenbank zeigte ja, dass die Auffahrunfälle bei widrigen Witterungsumständen auftraten. Die Unfälle traten zwischen dem 23.09.2008 und dem 09.11.2009 in einem Zeitraum von gut einem Jahr auf. Die geringe Anzahl an Unfällen und deren geringe Schwere lassen darauf Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21(3634) Vorlage Nr. 20101352 schließen, dass es an der südlichen Auffahrt keine Defizite aufgrund mangelnder Sichtbeziehungen existieren. Anders bewertet die Verwaltung die zu hohen Geschwindigkeiten in der kompletten Strecke der südlichen Auffahrt vor dem Einschwenken in die Beschleunigungsspur. Hier gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufgrund eines vorhandenen Fußgängerüberweges im Streckenbereich unmittelbar vor dem Einschwenken in die Beschleunigungsspur. Auf der Fahrbahn befindet sich ein 1.50 m breiter Radfahrstreifen, dessen Markierung im Bereich vor dem Fußgängerüberweg nicht mehr zu erkennen ist. Die verbleibende Fahrbahnbreite neben dem Radfahrstreifen beträgt ca. 5.00m. Die in Verbindung mit der fehlenden Radfahrstreifenmarkierung optisch sehr breit wirkende Fahrbahn passt nicht zur 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Radfahrstreifenmarkierung zu erneuern und die Fahrbahn auf 3.50m zum Fahrbahnaußenrand hin zu begrenzen. Zwischen dem neuen Fahrbahnrand und dem Radfahrstreifen wird die Restbreite als Sperrfläche vorgesehen (Anlage 4). Durch diese Maßnahme wird eine engere Bogenfahrt vor der Beschleunigungsspur erforderlich, was zu niedrigeren Geschwindigkeiten führt. Außerdem entsteht ein besserer Schutz für die Radfahrer. Des Weiteren wird die Verwaltung die Situation in der Auffahrt weiter beobachten. Sollten sich weiterhin die Autofahrer nicht an die Geschwindigkeiten halten und auch wie bereits beobachtet, die Auffahrtskurve über den Radfahrstreifen, bzw. der geplanten Sperrfläche schneiden, könnten in der Sperrfläche noch zusätzliche Baken aufgestellt werden. Die Kosten belaufen sich ohne Barken auf ca. 1.000 €. Die Baken würden noch zusätzlich 750 € kosten. Die Verwaltung wird die Maßnahme im Laufe des Jahres umsetzen. Zu Punkt 3: Da es keine Sichtprobleme an den Auffahrten existieren, muss die Bepflanzung auch nicht reduziert werden.