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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:09

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20100419 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: a) Änderung des Gesellschaftsvertrags b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum im Aufsichtsrat Beschlussvorschriften § 41, 50 und 113 GO NRW Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Rat Anlagen Zusatzinformationen Sitzungstermin 24.03.2010 15.04.2010 akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20100419 Die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR), die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Bochum ist. Der Aufsichtsrat der BoVG war bisher identisch mit dem Aufsichtsrat der EGR. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung vom 26.11.2009 den Beschluss gefasst, dass beide Aufsichtsräte nicht mehr identisch sein können. a) Änderung des Gesellschaftsvertrags Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages vorzulegen und dabei die vom Rat im Wortlaut beschlossenen Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung vorzunehmen. Zu ändern ist danach § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages: Bisherige Fassung § 7 Ziffer 1 Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist identisch mit dem Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH. Neue Fassung § 7 Ziffer 1 Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Bochum bestellt werden, wird auf 9 festgesetzt. Hierzu gehören gem. § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Die von der Stadt Bochum bestellten Mitglieder sind an die Weisungen des Rates gebunden. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für den Aufsichtsrat entstehen. Dementsprechend erhalten die Mitglieder keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht Arnsberg ergibt sich noch ein weiterer Änderungsbedarf: Bisherige Fassung § 9 Ziffer 1 Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Neue Fassung § 9 Ziffer 1 Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind an die Weisungen des Rates gebunden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20100419 b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern im Aufsichtsrat Die Herren Roland Mitschke und Ulrich Küpper werden aus dem Aufsichtsrat der BoVG abberufen. Für sie sind zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20100419 Bezeichnung der Vorlage Bochumer Veranstaltungs-GmbH hier: a) Änderung des Gesellschaftsvertrags b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum im Aufsichtsrat a) Gesellschaftsvertrag Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bochumer Veranstaltungs-GmbH zu. § 7 Ziffer 1 lautet: Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Bochum bestellt werden, wird auf 9 festgesetzt. Hierzu gehören gem. § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin der Stadt Bochum oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter. Die von der Stadt Bochum bestellten Mitglieder sind an die Weisungen des Rates gebunden. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Es dürfen keine zusätzlichen Kosten für den Aufsichtsrat entstehen. Dementsprechend erhalten die Mitglieder keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld. § 9 Ziffer 1 lautet: Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind an die Weisungen des Rates gebunden. b) Mitglieder im Aufsichtsrat 1. Abzuberufende Vertreter _Herr Roland Mitschke __________ _Herr Ulrich Küpper ______________ 2. Als neue Mitglieder für den Aufsichtsrat werden bestellt: _______________________________ _______________________________ Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (1239) Vorlage Nr.: 20100419 Die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften werden angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.