Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (1239)
Vorlage Nr.: 20100419
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bochumer Veranstaltungs-GmbH
hier: a) Änderung des Gesellschaftsvertrags
b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum im Aufsichtsrat
Beschlussvorschriften
§ 41, 50 und 113 GO NRW
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Anlagen
Zusatzinformationen
Sitzungstermin
24.03.2010
15.04.2010
akt. Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (1239)
Vorlage Nr.: 20100419
Die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der
Entwicklungsgesellschaft Ruhr-Bochum mbH (EGR), die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Bochum ist. Der Aufsichtsrat der BoVG war bisher identisch mit dem
Aufsichtsrat der EGR. Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung vom 26.11.2009 den
Beschluss gefasst, dass beide Aufsichtsräte nicht mehr identisch sein können.
a) Änderung des Gesellschaftsvertrags
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung des
Gesellschaftsvertrages vorzulegen und dabei die vom Rat im Wortlaut beschlossenen Änderungen
gegenüber der bisherigen Fassung vorzunehmen. Zu ändern ist danach § 7 Ziffer 1 des
Gesellschaftsvertrages:
Bisherige Fassung § 7 Ziffer 1
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist identisch mit dem Aufsichtsrat der Entwicklungsgesellschaft
Ruhr-Bochum mbH.
Neue Fassung § 7 Ziffer 1
Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Bochum bestellt werden, wird auf 9
festgesetzt. Hierzu gehören gem. § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin der Stadt
Bochum oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter.
Die von der Stadt Bochum bestellten Mitglieder sind an die Weisungen des Rates gebunden.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Es dürfen keine zusätzlichen
Kosten für den Aufsichtsrat entstehen. Dementsprechend erhalten die Mitglieder keine Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht Arnsberg ergibt sich noch ein weiterer Änderungsbedarf:
Bisherige Fassung § 9 Ziffer 1
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst.
Neue Fassung § 9 Ziffer 1
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst.
Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind an die Weisungen des Rates gebunden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (1239)
Vorlage Nr.: 20100419
b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern im Aufsichtsrat
Die Herren Roland Mitschke und Ulrich Küpper werden aus dem Aufsichtsrat der BoVG abberufen.
Für sie sind zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (1239)
Vorlage Nr.: 20100419
Bezeichnung der Vorlage
Bochumer Veranstaltungs-GmbH
hier: a) Änderung des Gesellschaftsvertrags
b) Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertretern der Stadt Bochum im Aufsichtsrat
a) Gesellschaftsvertrag
Der Rat der Stadt Bochum stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Bochumer
Veranstaltungs-GmbH zu.
§ 7 Ziffer 1 lautet:
Die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder, die von der Stadt Bochum bestellt werden, wird auf 9
festgesetzt. Hierzu gehören gem. § 113 Abs. 2 GO NRW die Oberbürgermeisterin der Stadt
Bochum oder ein von ihr vorgeschlagener Beamter oder Angestellter.
Die von der Stadt Bochum bestellten Mitglieder sind an die Weisungen des Rates gebunden.
Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates sind ehrenamtlich tätig. Es dürfen keine zusätzlichen
Kosten für den Aufsichtsrat entstehen. Dementsprechend erhalten die Mitglieder keine
Aufwandsentschädigung und kein Sitzungsgeld.
§ 9 Ziffer 1 lautet:
Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst.
Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung sind an die Weisungen des Rates gebunden.
b) Mitglieder im Aufsichtsrat
1.
Abzuberufende Vertreter
_Herr Roland Mitschke
__________
_Herr Ulrich Küpper ______________
2.
Als neue Mitglieder für den Aufsichtsrat werden bestellt:
_______________________________
_______________________________
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (1239)
Vorlage Nr.: 20100419
Die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften werden
angewiesen, entsprechende Beschlüsse zu fassen.