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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2247) Vorlage Nr. 20100539 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Klage gegen das Einheitslasten-Abrechnungsgesetz Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin akt. Beratung 24.03.2010 Anlagen Entwurf Einheitslastenabrechnungsgesetz Wortlaut Aufgrund des im Februar 2010 im Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen neuen Berechnungsverfahrens für die Einheitslasten ist absehbar, dass die Kommunen in Zukunft zusätzliche Belastungen tragen müssen (s. Stellungnahme Prof. Junkernheinrich zur Anhörung am 13.01.2010 im Landtag NRW). Einerseits steigen die (fiktiven) Verteilungsverluste des Landes NRW an, während andererseits aufgrund der nachhaltigen Einbrüche bei der Gewerbesteuer auch die Gewerbesteuer-Umlage sinkt und die Kommunen hohe Differenzbeträge nachzahlen müssen. Für Bochum sind zukünftige Belastungen in einer Größenordnung von 5 - 10 Mio i/Jahr zu erwarten. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Sachverständigen-Anhörung vom 13.01.2010 im Landtag hat der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 03.02.2010 folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen nimmt die vorläufige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 08.01.2010 zum Entwurf eines Einheitslasten-Abrechnungsgesetzes (s. Anlage) zustimmend zur Kenntnis. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2247) Vorlage Nr. 20100539 2. Die nordrhein-westfälischen Städte lehnen die Umstellung der Berechnungsmethodik der Höhe der Einheitslasten für die Jahre 2007 2019 ausdrücklich und mit Nachdruck ab. Hierdurch wird die Einheitslast erheblich überzeichnet und - ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Zahllasten im Länderfinanzausgleich sowie im Widerspruch zu den Aussagen des Verfassungsgerichtshofs Münster - in einer inakzeptablen Höhe bis zum Jahre 2019 im Grundsatz festgeschrieben. Diese Vorgehensweise kann angesichts der ohnehin prekären Haushaltssituation eines Großteils der nordrhein-westfälischen Kommunen und der drohenden bilanziellen Überschuldung zahlreicher Städte und Gemeinden nicht hingenommen werden. 3. Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Einheitslasten-Abrechnungsgesetz im Landtag Nordrhein-Westfalen fordert der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen die Regierungsfraktionen erneut nachdrücklich auf, zu einer tragfähigen und inhaltlichen sowie rechtlich überzeugenden Abrechnung der einheitsbedingten Lasten - beispielsweise auf der Basis des bewährten und bis 2006 praktizierten sog. Zahllastenansatzes - zurückzukehren. 4. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen behält sich eine gerichtliche Überprüfung des Einheitslasten-Abrechnungsgesetzes ausdrücklich vor und fordert die Mitgliedstädte des Städtetages NordrheinWestfalen auf, sich ggf. als Beschwerdeführerinnen und/oder Klägerinnen eines gerichtlichen Verfahrens zur Verfügung zu stellen. Es wird angestrebt, ein möglichst einheitliches Vorgehen aller nordrhein-westfälischen Kommunen im weiteren Verfahren zu erreichen. Die nächsten Schritte zur Überprüfung der Abrechnungssystematik vor dem Verfassungsgerichtshof sollen deshalb in enger Abstimmung mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden erfolgen. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, mit anderen Städten gemeinsam vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Einheitslasten-Abrechnungsgesetz zu klagen.