Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
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13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2247)
Vorlage Nr. 20100539
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Klage gegen das Einheitslasten-Abrechnungsgesetz
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin
akt. Beratung
24.03.2010
Anlagen
Entwurf Einheitslastenabrechnungsgesetz
Wortlaut
Aufgrund des im Februar 2010 im Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen neuen
Berechnungsverfahrens für die Einheitslasten ist absehbar, dass die Kommunen in Zukunft
zusätzliche Belastungen tragen müssen (s. Stellungnahme Prof. Junkernheinrich zur
Anhörung am 13.01.2010 im Landtag NRW). Einerseits steigen die (fiktiven)
Verteilungsverluste des Landes NRW an, während andererseits aufgrund der nachhaltigen
Einbrüche bei der Gewerbesteuer auch die Gewerbesteuer-Umlage sinkt und die
Kommunen hohe Differenzbeträge nachzahlen müssen.
Für Bochum sind zukünftige Belastungen in einer Größenordnung von 5 - 10 Mio i/Jahr zu
erwarten.
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Sachverständigen-Anhörung vom 13.01.2010 im
Landtag hat der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 03.02.2010 folgenden
Beschluss gefasst:
1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen nimmt die vorläufige
Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände vom 08.01.2010 zum
Entwurf
eines
Einheitslasten-Abrechnungsgesetzes
(s.
Anlage)
zustimmend zur Kenntnis.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2247)
Vorlage Nr. 20100539
2. Die nordrhein-westfälischen Städte lehnen die Umstellung der
Berechnungsmethodik der Höhe der Einheitslasten für die Jahre 2007 2019 ausdrücklich und mit Nachdruck ab. Hierdurch wird die Einheitslast
erheblich überzeichnet und - ohne Rücksicht auf die tatsächlichen
Zahllasten im Länderfinanzausgleich sowie im Widerspruch zu den
Aussagen des Verfassungsgerichtshofs Münster - in einer inakzeptablen
Höhe bis zum Jahre 2019 im Grundsatz festgeschrieben. Diese
Vorgehensweise kann angesichts der ohnehin prekären Haushaltssituation
eines Großteils der nordrhein-westfälischen Kommunen und der drohenden
bilanziellen Überschuldung zahlreicher Städte und Gemeinden nicht
hingenommen werden.
3. Anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzentwurfes für ein Einheitslasten-Abrechnungsgesetz im Landtag Nordrhein-Westfalen fordert
der
Vorstand
des
Städtetages
Nordrhein-Westfalen
die
Regierungsfraktionen erneut nachdrücklich auf, zu einer tragfähigen und
inhaltlichen
sowie
rechtlich
überzeugenden
Abrechnung
der
einheitsbedingten Lasten - beispielsweise auf der Basis des bewährten und
bis 2006 praktizierten sog. Zahllastenansatzes - zurückzukehren.
4. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen behält sich eine
gerichtliche
Überprüfung
des
Einheitslasten-Abrechnungsgesetzes
ausdrücklich vor und fordert die Mitgliedstädte des Städtetages NordrheinWestfalen auf, sich ggf. als Beschwerdeführerinnen und/oder Klägerinnen
eines gerichtlichen Verfahrens zur Verfügung zu stellen.
Es wird angestrebt, ein möglichst einheitliches Vorgehen aller nordrhein-westfälischen Kommunen im weiteren Verfahren zu erreichen. Die nächsten Schritte zur Überprüfung der
Abrechnungssystematik vor dem Verfassungsgerichtshof sollen deshalb in enger
Abstimmung mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden erfolgen.
Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsvorstand beschlossen, mit anderen Städten
gemeinsam vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Einheitslasten-Abrechnungsgesetz
zu klagen.