Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Ottilie Scholz
Anfrage
zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2010
- Jahresbericht der Bezirksregierung Arnsberg 2009 Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich ihren Jahresbericht 2009 veröffentlicht.
Er enthält neben der üblichen Darstellung der Arbeitsschwerpunkte der Abteilungen
und Vorstellung der Hausspitze in Bild und Text drei Berichtsteile, die aus dem
Rahmen fallen. Diese beschäftigen sich mit der Entwicklung der Beziehungen
zwischen der Kommunalaufsicht und den Städten Dortmund, Bochum und Hagen im
abgelaufenen Jahr. Bezogen auf Bochum wiederholt der Bericht die bereits
bekannten Positionen des Regierungspräsidenten zum Umgang der Stadt Bochum
mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 und spitzt sie polemisch
zu. Dabei werden - bis heute strittige - Behauptungen erneut als Tatsachen
dargestellt und das Verhalten der Stadt Bochum und insbesondere der
Oberbürgermeisterin massiv kritisiert. In politisch geprägter Diktion wird der
Oberbürgermeisterin Täuschung des Rates vorgeworfen. Die Publikation ist in der
Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsabteilung als offizieller Jahresbericht
der Behörde veröffentlicht und einem breiten Adressatenkreis zugesandt worden.
Auf diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Ermittlung und Mitteilung
folgender Sachverhalte:
1.
In welcher Auflagenhöhe ist der Jahresbericht 2009 der Bezirksregierung
erschienen?
2.
Welchen Adressatenkreis hat die Bezirksregierung durch den Versand des
Berichts erreicht?
3.
Welche Kosten sind durch Herstellung und Versand entstanden und aus
welcher Haushaltsstelle sind sie getragen worden?
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu nachstehenden
Fragen:
1.
Sind die die Stadt Bochum betreffenden Sachverhalte zutreffend dargestellt?
2.
Erfüllt die Darstellung die Erfordernisse der Unparteilichkeit und Objektivität,
zu der die Bezirksregierung in offiziellen Verlautbarungen und
Veröffentlichungen verpflichtet ist?
3.
Wird durch die einseitige und diskreditierende Darstellung des Handelns der
Stadt Bochum der Eindruck erzeugt, die Stadt Bochum habe sich
rechtsverletzend verhalten?
4.
Ist die Veröffentlichung des Jahresberichts der Bezirksvertretung geeignet,
der Stadt Bochum Schaden zuzufügen?
5.
Erfüllt die Herstellung und Verteilung des mit öffentlichen Mitteln finanzierten
Jahrsberichts bezüglich der oben genannten Inhalte den Tatbestand der
Zweckentfremdung/ Veruntreuung von Steuermitteln?
6.
Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Unterstellung der Täuschung
des Rates durch die Oberbürgermeisterin darauf zielt, das Ansehen von
Person und Amt der OB bewusst zu beschädigen?
7.
Sieht die Oberbürgermeisterin angesichts der ihr persönlich zugefügten
Rufschädigung Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde?
8.
Welche Schritte gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um dagegen
juristisch vorzugehen?
Wir bitten um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 15. April 2010.
Dieter Fleskes