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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
Größe
18 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:28

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Inhalt der Datei

Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24. März 2010 - Jahresbericht der Bezirksregierung Arnsberg 2009 Die Bezirksregierung Arnsberg hat kürzlich ihren Jahresbericht 2009 veröffentlicht. Er enthält neben der üblichen Darstellung der Arbeitsschwerpunkte der Abteilungen und Vorstellung der Hausspitze in Bild und Text drei Berichtsteile, die aus dem Rahmen fallen. Diese beschäftigen sich mit der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Kommunalaufsicht und den Städten Dortmund, Bochum und Hagen im abgelaufenen Jahr. Bezogen auf Bochum wiederholt der Bericht die bereits bekannten Positionen des Regierungspräsidenten zum Umgang der Stadt Bochum mit der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 und spitzt sie polemisch zu. Dabei werden - bis heute strittige - Behauptungen erneut als Tatsachen dargestellt und das Verhalten der Stadt Bochum und insbesondere der Oberbürgermeisterin massiv kritisiert. In politisch geprägter Diktion wird der Oberbürgermeisterin Täuschung des Rates vorgeworfen. Die Publikation ist in der Verantwortung der Presse- und Öffentlichkeitsabteilung als offizieller Jahresbericht der Behörde veröffentlicht und einem breiten Adressatenkreis zugesandt worden. Auf diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Ermittlung und Mitteilung folgender Sachverhalte: 1. In welcher Auflagenhöhe ist der Jahresbericht 2009 der Bezirksregierung erschienen? 2. Welchen Adressatenkreis hat die Bezirksregierung durch den Versand des Berichts erreicht? 3. Welche Kosten sind durch Herstellung und Versand entstanden und aus welcher Haushaltsstelle sind sie getragen worden? Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Stellungnahme zu nachstehenden Fragen: 1. Sind die die Stadt Bochum betreffenden Sachverhalte zutreffend dargestellt? 2. Erfüllt die Darstellung die Erfordernisse der Unparteilichkeit und Objektivität, zu der die Bezirksregierung in offiziellen Verlautbarungen und Veröffentlichungen verpflichtet ist? 3. Wird durch die einseitige und diskreditierende Darstellung des Handelns der Stadt Bochum der Eindruck erzeugt, die Stadt Bochum habe sich rechtsverletzend verhalten? 4. Ist die Veröffentlichung des Jahresberichts der Bezirksvertretung geeignet, der Stadt Bochum Schaden zuzufügen? 5. Erfüllt die Herstellung und Verteilung des mit öffentlichen Mitteln finanzierten Jahrsberichts bezüglich der oben genannten Inhalte den Tatbestand der Zweckentfremdung/ Veruntreuung von Steuermitteln? 6. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass die Unterstellung der Täuschung des Rates durch die Oberbürgermeisterin darauf zielt, das Ansehen von Person und Amt der OB bewusst zu beschädigen? 7. Sieht die Oberbürgermeisterin angesichts der ihr persönlich zugefügten Rufschädigung Anlass für eine Dienstaufsichtsbeschwerde? 8. Welche Schritte gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um dagegen juristisch vorzugehen? Wir bitten um Beantwortung bis zur Ratssitzung am 15. April 2010. Dieter Fleskes