Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (2105)
Vorlage Nr.: 20100373
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen (GeschO)
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
17.03.2010
25.03.2010
20.04.2010
22.04.2010
27.04.2010
28.04.2010
28.04.2010
06.05.2010
Anlagen
Antrag der Fraktion „DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum“
Änderungsantrag der „NPD im Rat“
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (2105)
Vorlage Nr.: 20100373
Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist nach der Änderung der Hauptsatzung vom 13.05.2008 und nach dem Beschluss
des Rates am 06.11.2009 – Zuständigkeitskatalog für die Ausschüsse der Stadt Bochum - dem
aktuellen Stand anzupassen.
Die Änderungen beziehen sich auf folgende Regelungen:
1.
Änderungen in den Bereichen
- Zustellung der Einladung
- Verwendung der Bezeichnung Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister
- in § 9 Abs. 2 wird nur noch §55 GO NRW verwandt – alte Fassung § 55 Abs. 2 –
- Erweiterung der Datenschutzregelungen für Fraktionen auf Gruppen und einzelne
Ratsmitglieder, mit Erweiterung der Verschwiegenheitspflicht auf diesen Personenkreis
- Mitgliedschaft der Sprecherin/des Sprechers einer Gruppe im Ältestenrat
- in allen Regelungen, die betroffen sind, korrekte Bezeichnung „GO NRW“, z. B. Präambel
etc.
- die festgelegten Informationspflichten (§§ 2a Abs. 6, § 9 Abs. 4) gelten für alle
Mitglieder des Rates
- redaktionelle Änderung des § 11 Abs. 4.
2. Mit Beschluss des Rates vom 06.11.2009 werden Anregungen und Beschwerden im
Sinne des § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) vom neu
gebildeten Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wahrgenommen. Die alte Regelung
der Fachausschussbetreuung entfällt. Die Fachausschüsse sollen im Einzelfall vorher
angehört werden.
In diesem Zusammenhang sollte die Redezeit der Antragstellerinnen/Antragsteller auf fünf
Minuten festgesetzt werden.
Der Beschlussvorlage werden als Anlagen der Antrag der Fraktion „DIE LINKE. im Rat der
Stadt Bochum“ und ein hierzu angereichter Änderungsantrag der „NPD im Rat“ aus der
Sitzung des Rates am 06.11.2009 beigefügt. Sie werden, wie in der v.g. Sitzung vereinbart, in
die abschließenden Beratungen des Rates mit einbezogen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (2105)
Vorlage Nr.: 20100373
Bezeichnung der Vorlage
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die
Bezirksvertretungen (GeschO)
Der Rat beschließt folgende Änderungen zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die
Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO):
Präambel
Der Rat der Stadt Bochum hat aufgrund des § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.
S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Änderung der
Geschäftsordnung beschlossen:
I.
Geschäftsführung des Rates
§ 1 Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
§ 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Die Einladung wird durch Botinnen/Boten zugestellt. Als Tag der Zustellung gilt der auf der
Einladung aufgeführte Tag der Absendung. Ist die Zustellung unter der bekannten Anschrift im
Einzelfall nicht möglich, so gilt die Einladung mit der Hinterlegung beim Pförtnerdienst – Rathaus,
Eingang G – als zugestellt.
Der Pförtnerdienst übergibt die Sitzungsunterlagen am Folgetag den Geschäftsstellen/
Geschäftsräumen der Fraktionen, Gruppen bzw. einzelnen Ratsmitgliedern.
§ 2a Fragehalbestunde
Im Abs. 6 wird das Wort Ratsfraktionen durch Mitglieder des Rates ersetzt.
§ 9 Anfragen und Mitteilungen
In § 9 Abs. 2 wird nach dem Hinweis auf § 55 GO NRW die Bezeichnung „Abs. 2“ gestrichen.
Im Abs. 4 wird das Wort „Fraktionen“ durch „Mitglieder des Rates“ ersetzt.
§ 11 Pflichten der Ratsmitglieder
Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Alle Angelegenheiten, die im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung bekannt werden, unterliegen der
Pflicht zur Verschwiegenheit gem. § 30 GO NRW.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
01 (2105)
Vorlage Nr.: 20100373
II.
Geschäftsführung der Ausschüsse und Bezirksvertretungen
§§ 18, 19 und 22 Bezirksvertretungen/Fragestunden in den Bezirksvertretungen,Ältestenrat
Die Bezeichnungen Bezirksvorsteherin/Bezirksvorsteher werden durch die Bezeichnungen
Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister ersetzt.
§ 20 Anregungen und Beschwerden
§ 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW entscheidet, soweit nicht die
Bezirksvertretungen, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister zuständig sind, der
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, ggf. nach Anhörung der Fachausschüsse.
§ 20 Abs. 3 – letzter Satz – erhält folgende Fassung:
Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
§ 20 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Der/Die Vorsitzende unterrichtet den Antragsteller/die Antragstellerin schriftlich über das
Beratungsergebnis. Die Schriftführungen der Fachausschüsse, die im Rahmen der Anhörung
beteiligt worden sind, erhalten eine Beschlussausfertigung des Ausschusses für Anregungen und
Beschwerden.
III.
Sonstige Gremien
§ 21 Fraktionen
Nach § 21 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
Absatz 4 gilt auch für Gruppen und Einzelmitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen.
§ 22 Ältestenrat
§ 22 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin und den
Vorsitzenden bzw. Stellvertretern/Stellvertreterinnen der Fraktionen sowie den
Sprechern/Sprecherinnen der Gruppen des Rates.
§ 24 In-Kraft-Treten
Die geänderte Geschäftsordnung tritt mit dem Tag nach Beschluss des Rates in Kraft.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 3
Vorlage Nr.: 20100373
Stadtamt
01 (2105)
TOP/akt. Beratung