Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:01
Aktualisiert
28.01.18, 07:12

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr.: 20100373 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Nord Bezirksvertretung Bochum-Ost Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Südwest Haupt- und Finanzausschuss Rat Sitzungstermin akt. Beratung 17.03.2010 25.03.2010 20.04.2010 22.04.2010 27.04.2010 28.04.2010 28.04.2010 06.05.2010 Anlagen Antrag der Fraktion „DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum“ Änderungsantrag der „NPD im Rat“ Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr.: 20100373 Die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist nach der Änderung der Hauptsatzung vom 13.05.2008 und nach dem Beschluss des Rates am 06.11.2009 – Zuständigkeitskatalog für die Ausschüsse der Stadt Bochum - dem aktuellen Stand anzupassen. Die Änderungen beziehen sich auf folgende Regelungen: 1. Änderungen in den Bereichen - Zustellung der Einladung - Verwendung der Bezeichnung Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister - in § 9 Abs. 2 wird nur noch §55 GO NRW verwandt – alte Fassung § 55 Abs. 2 – - Erweiterung der Datenschutzregelungen für Fraktionen auf Gruppen und einzelne Ratsmitglieder, mit Erweiterung der Verschwiegenheitspflicht auf diesen Personenkreis - Mitgliedschaft der Sprecherin/des Sprechers einer Gruppe im Ältestenrat - in allen Regelungen, die betroffen sind, korrekte Bezeichnung „GO NRW“, z. B. Präambel etc. - die festgelegten Informationspflichten (§§ 2a Abs. 6, § 9 Abs. 4) gelten für alle Mitglieder des Rates - redaktionelle Änderung des § 11 Abs. 4. 2. Mit Beschluss des Rates vom 06.11.2009 werden Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen (GO NRW) vom neu gebildeten Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wahrgenommen. Die alte Regelung der Fachausschussbetreuung entfällt. Die Fachausschüsse sollen im Einzelfall vorher angehört werden. In diesem Zusammenhang sollte die Redezeit der Antragstellerinnen/Antragsteller auf fünf Minuten festgesetzt werden. Der Beschlussvorlage werden als Anlagen der Antrag der Fraktion „DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum“ und ein hierzu angereichter Änderungsantrag der „NPD im Rat“ aus der Sitzung des Rates am 06.11.2009 beigefügt. Sie werden, wie in der v.g. Sitzung vereinbart, in die abschließenden Beratungen des Rates mit einbezogen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr.: 20100373 Bezeichnung der Vorlage Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) Der Rat beschließt folgende Änderungen zur Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO): Präambel Der Rat der Stadt Bochum hat aufgrund des § 47 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung folgende Änderung der Geschäftsordnung beschlossen: I. Geschäftsführung des Rates § 1 Vor- und Nachbereitung der Sitzungen § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Die Einladung wird durch Botinnen/Boten zugestellt. Als Tag der Zustellung gilt der auf der Einladung aufgeführte Tag der Absendung. Ist die Zustellung unter der bekannten Anschrift im Einzelfall nicht möglich, so gilt die Einladung mit der Hinterlegung beim Pförtnerdienst – Rathaus, Eingang G – als zugestellt. Der Pförtnerdienst übergibt die Sitzungsunterlagen am Folgetag den Geschäftsstellen/ Geschäftsräumen der Fraktionen, Gruppen bzw. einzelnen Ratsmitgliedern. § 2a Fragehalbestunde Im Abs. 6 wird das Wort Ratsfraktionen durch Mitglieder des Rates ersetzt. § 9 Anfragen und Mitteilungen In § 9 Abs. 2 wird nach dem Hinweis auf § 55 GO NRW die Bezeichnung „Abs. 2“ gestrichen. Im Abs. 4 wird das Wort „Fraktionen“ durch „Mitglieder des Rates“ ersetzt. § 11 Pflichten der Ratsmitglieder Abs. 4 erhält folgende Fassung: Alle Angelegenheiten, die im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung bekannt werden, unterliegen der Pflicht zur Verschwiegenheit gem. § 30 GO NRW. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 01 (2105) Vorlage Nr.: 20100373 II. Geschäftsführung der Ausschüsse und Bezirksvertretungen §§ 18, 19 und 22 Bezirksvertretungen/Fragestunden in den Bezirksvertretungen,Ältestenrat Die Bezeichnungen Bezirksvorsteherin/Bezirksvorsteher werden durch die Bezeichnungen Bezirksbürgermeisterinnen/Bezirksbürgermeister ersetzt. § 20 Anregungen und Beschwerden § 20 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Über Anregungen und Beschwerden im Sinne des § 24 GO NRW entscheidet, soweit nicht die Bezirksvertretungen, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister zuständig sind, der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, ggf. nach Anhörung der Fachausschüsse. § 20 Abs. 3 – letzter Satz – erhält folgende Fassung: Die Redezeit beträgt fünf Minuten. § 20 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Der/Die Vorsitzende unterrichtet den Antragsteller/die Antragstellerin schriftlich über das Beratungsergebnis. Die Schriftführungen der Fachausschüsse, die im Rahmen der Anhörung beteiligt worden sind, erhalten eine Beschlussausfertigung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. III. Sonstige Gremien § 21 Fraktionen Nach § 21 Abs. 4 wird folgender Abs. 5 angefügt: Absatz 4 gilt auch für Gruppen und Einzelmitglieder des Rates und der Bezirksvertretungen. § 22 Ältestenrat § 22 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin und den Vorsitzenden bzw. Stellvertretern/Stellvertreterinnen der Fraktionen sowie den Sprechern/Sprecherinnen der Gruppen des Rates. § 24 In-Kraft-Treten Die geänderte Geschäftsordnung tritt mit dem Tag nach Beschluss des Rates in Kraft. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 3 Vorlage Nr.: 20100373 Stadtamt 01 (2105) TOP/akt. Beratung