Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Statement_Städtetag.pdf
Größe
116 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:14
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Inhalt der Datei
278_TOP_4_Anlage_1
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Stellvertreter des Präsidenten
Herrn Jörg Sennewald
Heinrichstraße 1
44623 Herne
Ansprechpartner:
Referentin Dr. Dörte Diemert
Beigeordneter Claus Hamacher
Hauptreferentin Dr. Christiane Rühl
Tel.-Durchwahl: 0221 3771 – 239
Fax-Durchwahl: 0221 3771 – 160
E-Mail:
doerte.diemert@staedtetag.de
Aktenzeichen: 20.26 13 N
Datum: 16. Februar 2009/Si
Erfahrungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt „GPA NRW: Heute – gestern –
morgen, Erfahrungen und Entwicklungen der ersten Jahre“
Sehr geehrter Herr Sennewald,
zunächst bedanken wir uns für die Möglichkeit, zum Entwurf des Erfahrungsberichts der
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Stellung nehmen zu können. Angesichts
des Umfangs des gut 300 Seiten starken Berichts können wir Ihnen erst heute unsere
Einschätzungen dazu mitteilen. Für diese zeitliche Verzögerung bitten wir um Ihr
Verständnis.
Der Bericht enthält zahlreiche Hinweise und Informationen zur Organisation und zur
Arbeit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) seit Gründung der Anstalt im Jahr 2003. Er
geht auf die Prüffelder und Arbeitsschwerpunkte der GPA ein, und ermöglicht damit eine
Orientierung, wie sich das „Prüfungsgeschäft“ und die Prüfungsmaßstäbe seit der
Gründung der GPA bis heute weiterentwickelt haben. Dadurch kann die Entwicklung der
GPA von ihrer Gründungsphase bis heute nachvollzogen werden. Diese Informationen
werden für die Ende 2009 anstehende Evaluation des Gemeindeprüfungsanstaltsgesetzes
(GPAG) von Nutzen sein.
Es dient der Transparenz und dem weiteren Diskussionsprozess, dass der
Erfahrungsbericht hierbei die – auch an die Geschäftsstellen der kommunalen
Spitzenverbände Nordrhein-Westfalens herangetragene – Kritik nicht ausblendet, sondern
diese thematisiert. Dies entspricht dem Anspruch der Gemeindeprüfungsanstalt, „neben
Fachlichkeit und Partnerschaftlichkeit“ auch „größtmögliche Transparenz“ zu
gewährleisten, und wird von uns sehr befürwortet. Wir begrüßen ausdrücklich auch, dass
eine Auswertung der kommunalen Feedback-Bögen im Anhang des Erfahrungsberichts
abgedruckt worden ist. Dieser Feedback-Prozess, der sich die überörtliche Prüfung einer
Kommune jeweils anschließt, soll gewährleisten, dass kritische Rückmeldungen, soweit sie
nicht schon im Verlauf der Prüfung berücksichtigt wurden, dokumentiert werden und in
die zukünftige Prüfungskonzeption einfließen können. Da zum Zeitpunkt der Erstellung
Städtetag NRW
Lindenallee 13-17
50968 Köln
Tel. 0221 / 3771-0
www.staedtetag-nrw.de
Landkreistag NRW
Liliencronstr. 14
40472 Düsseldorf
Tel. 0211 / 96508-0
www.lkt-nrw.de
-2-
Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Str. 199/201
40474 Düsseldorf
Tel. 0211 / 4587-1
www.kommunen-in-nrw.de
-2-
des Berichtsentwurfs erst von drei Kommunen Feedbacks aus dem Jahre 2008 vorlagen, ist
die in der Anlage beigefügte Auswertung allerdings für die Endfassung nochmals zu
konkretisieren. Nur so wird sichergestellt, dass die teilweise differenzierten Bewertungen
aus der Prüfung der kreisfreien Städte berücksichtigt werden.
Der Bericht zieht auf Seite 48/49 das vorläufige Fazit, die Gemeindeprüfungsanstalt habe
im Laufe der Zeit dazu gelernt und „aus Fehlern weitestgehend die richtigen Schlüsse
gezogen“. Auf der Basis der uns vorliegenden Rückmeldung entspräche eine
differenziertere Beurteilung allerdings besser dem durchaus heterogenen Erfahrungsbild
der nordrhein-westfälischen Kommunen mit der Prüfungspraxis der GPA:
1. Beratungs- und Prüfungsansatz der GPA
Die nordrhein-westfälischen Kommunen anerkennen und befürworten die Notwendigkeit
eines wirtschaftlichen Umgangs mit finanziellen Ressourcen. Die Erfahrungen mit der
überörtlichen Prüfung durch die GPA geben allerdings Anlass zur Sorge, dass die
Wirklichkeit kommunaler Aufgabenerfüllung vor Ort wegen der spezifischen
Prüfungsausrichtung der Gemeindeprüfungsanstalt nur unzureichend erfasst wird und
lediglich unrealistische Erwartungen hinsichtlich der Realisierbarkeit des von der GPA
aufgezeigten Einsparpotentials geweckt werden.
Auch im Erfahrungsbericht wird an mehreren Stellen ausgeführt dass die Prüfungen der
Gemeindeprüfungsanstalt maßgeblich auf die Frage ausgerichtet sind, in welchen
Bereichen der kommunale Zuschussbedarf eventuell begrenzt und damit ein Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann (Seite 145). So wird schon bei der Auswahl
der Prüffelder darauf geachtet, dass sie für die Kommunen von strategischer Bedeutung
sind, aufgrund ihres Finanzbedarfs die größten Potentiale erwarten lassen oder – da sie
freiwillig sind – von beachtlichen Spielräumen auszugehen ist (Seite 13, 67). Auch wenn
es an anderer Stelle heißt, es bleibe der Kommune überlassen, welchen Standard sie sich
leisten wolle bzw. aufgrund der Haushaltssituation leisten könne (Seite 144), ist die
Prüfungszielrichtung, nämlich Kostenbelastungen zu ermitteln und auf der Basis von
Benchmarks Konsolidierungspotentiale auszuweisen, eindeutig. So heißt es beispielsweise
auf S. 147, in der zweiten Runde der kreisfreien Städte sollten „die Kostentreiber dieser
Kommunen“, zu denen „in der Regel Theater, Orchester und Museen“ gezählt werden, in
den Blick genommen werden (Seite 147).
2. Umsetzung des Beratungs- und Prüfungsansatzes
Diese Umsetzung dieses Beratungsansatzes, ist unseres Erachtens bedenklich, da keine
echte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen wird. Letztere müsste neben dem
Mitteleinsatz auch den erzielten Nutzen bemessen und käme erst hierüber zu einer
Aussage, ob die Mittel wirtschaftlich verwendet werden oder nicht. Diese Kritik ist ihnen
vertraut, wie auch dem Bericht entnommen werden kann (s. z. B. Seite 71). Darin heißt es,
dass bei Kennzahlenvergleichen zukünftig „noch mehr als bisher Leistungsmengen und qualitäten“ also Output und Outcome in den Blick genommen werden müssten und sich die
Effektivitätsdebatte stärker an Letzterem auszurichten habe (Seite 44). Der Bericht räumt
auch ein, dass diese qualitative Seite erfahrungsgemäß „eine nicht unerhebliche
Schwierigkeit“ darstellen. Da Qualitäten nur in Einzelfällen zu definieren und zu bewerten
seien, habe sich die GPA bewusst entschieden, die Qualität der Aufgabenerfüllung
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aufgrund ihres Prüfansatzes nicht zu bewerten (S. 71, 149). Hierunter leidet auch der von
Ihnen ausgegebene Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI).
In dem Bericht heißt es zu dieser Kritik, dass Kennzahlenwerte nur der Ausgangspunkt von
Analysen sein könnten (Seite 40). Ziel müsse es sein, auf dieser Basis konkrete
Handlungsdefizite aufzuzeigen sowie gute praktische Beispiele kommunalen Handelns zu
identifizieren und den Kommunen bekannt zu machen. Mit der Orientierung an einem
Benchmark solle vermieden werden, dass ausschließlich eine Orientierung an Mittelwerten
erfolge (Seite 43).
Diese Zielsetzungen werden nach unserer Einschätzung in der Praxis aber nur sehr
eingeschränkt erreicht. Da die genannten methodischen und inhaltlichen Einschränkungen
in der politischen Diskussion kaum zu transportieren sind, haben die von Ihnen
ausgewiesenen „Potentiale“ vielmehr in der fachlichen und politischen
Auseinandersetzung vor Ort teilweise erhebliche Irritationen ausgelöst:
Die Bezeichnung „Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit“ suggeriert nämlich eine
echte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, obwohl diese nicht geleistet wird und nach Ihren
eigenen Aussagen auch nicht geleistet werden soll. Die von Ihnen zugrunde gelegte
Methodik führt vielmehr dazu, dass eine Orientierung auf der Basis eines Niedrigstwertes
erfolgt, obwohl dieser „Billigste“ nicht zwangsläufig der „Beste“ ist. Das hat zur Folge,
dass Fachbereiche teilweise mit hohen Einsparerwartungen konfrontiert werden, obwohl
sie in Bezug auf die erbrachten Leistungen möglicherweise wesentlich besser dastehen als
der sog. Benchmark-Kommune: Indem beispielsweise der Zuschussbedarf je Einwohner
ausgewiesen wird, wird eine „kleine“ Musikschule als „wirtschaftlicher“ bewertet als eine
„große“ Musikschule. Auch im Bereich des öffentlichen Bibliothekswesens haben die
Leistungskennzahlen, die auf die Anzahl der Besucher und Entleihungen Bezug nehmen,
bei der Bemessung des Potentials keine Bewertung erfahren. Beim Fachbereich Schule
werden unter Verwendung des Umrechnungsschlüssels „Nutzfläche-Bruttogeschossfläche“
bildungspolitische und schulfachliche Gesichtspunkte, die zur Leistungsqualität beitragen,
nicht berücksichtigt.
Der Anspruch der GPA geht aber dahin, aus der vergleichenden Prüfung Erkenntnisse zu
gewinnen, „inwieweit diese Aufgaben wirtschaftlich erledigt werden können, aber
gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Angebot vorgehalten werden
kann“. Nach welchen Kriterien die „Angemessenheit“ des Angebots entsprechender
Leistungen beurteilt werden soll, bleibt allerdings offen. Im Bericht heißt es dazu lediglich,
dass Benchmarks im System der GPA „die im Rahmen der Prüfung identifizierten
niedrigsten Kennzahlenwerte [seien], die gültig (valide), rechtskonform zustande
gekommen und nicht zufällig erreicht, sondern Ergebnis eines bewusst gesteuerten
Prozesses sind.“ Benchmarks seien daher im Regelfall ein realer, in einer Kommune
vorhandener Wert (Seite 41). Ein Benchmark auf dieser Basis erscheint jedoch gerade im
Bereich der freiwilligen Leistungen sehr problematisch. Hier steht nämlich grundsätzlich
auch das „Ob“ der Aufgabenerfüllung zur Disposition der Kommune, weshalb theoretisch
auch ein „Null-Wert“ als Benchmark herangezogen werden könnte. Gleichzeitig zählt es
aber
zum Kernbereich der
verfassungsrechtlich geschützten kommunaler
Selbstverwaltungsgarantie, dass den Kommunen finanzielle Spielräume für die
Wahrnehmung eines gewissen Mindestbestands freiwilliger Aufgaben verbleiben muss.
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3. Weiterentwicklung des GPA-Konzeptes
Von Seiten der nordrhein-westfälischen Kommunen besteht ein großes Interesse an
konkreten Anregungen und Empfehlungen, wie die kommunalen Aufgabenerfüllung
wirtschaftlicher erfüllt werden und die die finanziellen Belastungen für die kommunalen
Haushalte reduzieren werden können. Entsprechende Prüfansätze der GPA – wie
beispielsweise, ob und inwieweit ein höherer Personaleinsatz etwa im Bereich der Sucht
und Drogenhilfe oder des Öffentlichen Gesundheitsdienstes zu geringeren Belastungen der
kommunalen Haushalte etwa durch einen niedrigeren Anteil an Zuweisungen/Zuschüssen
führen kann – sind daher gelobt worden. Die ausschließliche Ausweisung von
„Konsolidierungspotentialen“ ohne konkrete Handlungsempfehlung wird demgegenüber
als wenig hilfreich angesehen.
Wir begrüßen es, dass die GPA diese Kritik ausweislich des Berichts aufgegriffen hat,
sehen hier aber nach wie vor Handlungsbedarf: Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die
Empfehlungen der GPA im Vergleich zu den Anfängen des Prüfungsgeschäft wesentlich
konkreter geworden seien (Seite 74). Gerade die beispielhaft angeführte Empfehlung,
anstelle von fest eingestellten Mitarbeiter im Bereich der Musikschulen auf Honorarkräfte
zurückzugreifen, hat allerdings in den uns vorliegenden Rückmeldungen erhebliche Kritik
erfahren. So ist darauf hingewiesen worden, dass beim Einsatz von Honorarkräften nicht
nur die Schwierigkeit bestehe, qualifiziertes Personal langfristig zu binden, sondern dass
bei der Berechnung des Einsparpotentials von Seiten der GPA nicht auf den
„Einstiegstarif“, sondern auf den Durchschnitt sämtlicher Tarifbeschäftigter
zurückgegriffen worden sei. Im Übrigen hat uns die Rückmeldung erreicht, dass sich die
Gemeindeprüfungsanstalt zwar sehr detailliert mit der Organisation vor Ort
auseinandersetze, es gleichwohl aber nicht selten an in der Praxis umsetzbaren
Konsolidierungsvorschlägen fehle. Sofern sich die Prüfung aber darauf beschränke,
lediglich „Suchräume“ zu benennen, relativiere dies den Ertrag der Prüfung für die
jeweilige Kommune sehr deutlich.
Um anhand der ausgeworfenen Kennzahlen zu konkreten Empfehlungen zu gelangen,
bedarf es einer genauen Kenntnis der Zusammenhänge, Abhängigkeiten und
Besonderheiten der örtlichen Situation. Ein Lernen von den „Benchmark-Kommunen“
setzt daher einen Wissensaustausch über die dortigen Rahmenbedingungen und
Organisationsentscheidungen voraus. Bei der Prüfung der kreisfreien Städte hat die GPA
hierbei auf sogenannte Benchmark-Workshops zurückgegriffen. Nach unseren bisherigen
Rückmeldungen ist bei vielen kommunalen Praktikern in den Workshops allerdings der
Eindruck entstanden, dass aus dem Erfahrungsaustausch heraus nur sehr eingeschränkt
Handlungsansätze abgeleitet werden können bzw. sogar die Vergleichbarkeit und damit
der gesamte Benchmark infrage gestellt werden musste.
Auch der Erfahrungsbericht betont, dass die Belastbarkeit von Daten und Vergleichen
für die Arbeit der Gemeindeprüfungsanstalt von besonderer Bedeutung ist, da
interkommunale Vergleiche nur bei belastbaren und validen Kennzahlen Aussagekraft
erzeugen können (Seite 54, Seite 73). Gerade diese Vergleichbarkeit erscheint in einer
Vielzahl von Fällen allerdings höchst problematisch: So ist berichtet worden, dass die GPA
bei ihren jeweiligen Prüfungen zwar mit hohem Engagement und fachlich ambitioniert
vorgehe, gleichzeitig werden aber auch methodische und teilweise auch handwerkliche
Fehler angemerkt, was unseres Erachtens in dem Bericht stärker thematisiert werden sollte:
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Ein wesentlicher Kritikpunkt wird darin gesehen, dass die besondere, örtliche Struktur
(beispielsweise die soziodemografische und infrastrukturelle Situation einer Kommune bei
der Frage von Infektionskrankheiten oder die heterogene Landschaft im Bereich der
Beteiligungen) keine ausreichende Berücksichtigung bei der Prüfung erfährt und damit der
Vergleich und die hierauf gestützten Ergebnisse nicht belastbar sind. Im Erfahrungsbericht
heißt es dazu unter anderem – etwa zum Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
(ÖGD): „In den Prüfberichten zum ÖGD in den kreisfreien Kommunen wurden bei
sämtlichen wesentlichen Indikatoren die Bandbreiten der Ergebnisse des
sozioökonomischen Clusters und der Größenklasse dargestellt. So konnte die eigene
Finanzsituation auch im jeweiligen Cluster und in der Größenklasse bewertet werden.
Unmittelbare Korrelationen zwischen einzelnen sozioökonomischen städtischen Faktoren
und kommunalpolitischen Interventionen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes konnten
nicht festgestellt werden. Anhand der vorliegenden Indikatoren haben wir abgeleitet, dass
die sozioökonomische Situation der jeweiligen Kommune keinen unmittelbaren positiven
oder negativen Einfluss auf das Leistungsspektrum des ÖGD der Städte in NRW hat.“
Diese Bewertung wird von uns nicht geteilt. Mit der zeitgleichen Prüfung von Kommunen
innerhalb von „Prüfrunden“ erstrebt die GPA eine möglichst gute Basis für die später im
Rahmen des Benchmarkings vorgenommenen Kennzahlenvergleiche (S. 49, 61). Wenn
sich die von Seiten der GPA mit der vorgenommenen Clusterung verbundenen
Erwartungen in der Prüfungspraxis allerdings nicht zu erfüllen scheinen (s. S. 39), dann
darf daraus allerdings nicht der Schluss gezogen werden, dass es nicht gleichwohl
strukturell wirksame Rahmenbedingungen gibt, die bei interkommunalen Vergleichen
zwingend zu berücksichtigen sind. Für den Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
wäre insoweit etwa an die Arbeitslosen-, die Altersbeschäftigungs-, die SGB II- und die
Scheidungsquote, sowie die Anzahl der Privatinsolvenzverfahren, bestimmte
Gesundheitsindikatoren, die Anzahl der Alleinerziehenden und die Daten aus den
Gesundheits- (§§6,7 IfSG), anzutreffende Zielgruppen, anonyme Beratungsangebote und
Kriminalstatistiken zu denken. Indes ist gerade das Betätigungsfeld des ÖGD ein so
heterogener Bereich, dass interkommunale Vergleiche höchst problematisch sind. Selbst
die Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Pflichtaufgaben muss aufgrund lokaler
Besonderheiten in der Praxis oftmals sehr unterschiedlich erfolgen. Dies zeigt sich etwa
am Beispiel der Trinkwasser-Überwachung, wo die Zahl der notwendigen Kontrollen von
der Zahl der Trinkwasser-Entnahmestellen und damit den geologischen Gegebenheiten
(etwa Brunnen oder Talsperren) sowie ggf. von individuell zu treffenden
Risikoentscheidungen abhängig ist. Es wäre insgesamt wünschenswert, wenn sich der
Erfahrungsbericht verstärkt mit solchen Problemen auseinandersetzen würde. Dies gilt
umso mehr, als teilweise der Eindruck entstanden ist, dass die besonderen örtlichen
Ausgangsbedingungen zwar im Rahmen der Gespräche zwischen der GPA und den
Kommunen Berücksichtigung zu finden schienen, sie sich aber nicht im abschließenden
Prüfungsbericht wiederfinden. Auch der bei der Prüfung der kreisfreien Städte zugrunde
gelegte Organisationsvorschlag konnte angesichts der verbindlich einzurichtenden
Produktbereiche 41, Gesundheitsdienste, und den fakultativ einzurichtenden
Produktgruppen
412, Gesundheitseinrichtungen, und 414, Maßnahmen der
Gesundheitspflege, nicht nachvollzogen werden.
Ein weiteres Beispiel ist die Vergleichbarkeit der Kennzahlen im Personalbereich (S. 94 ff.
des Erfahrungsberichts). Insbesondere scheint für unsere Mitglieder nicht klar deutlich zu
werden, wie die Bereinigung der Personalausgaben und der Stellen erfolgt. Dies kann
auch nicht aus dem Erfahrungsbericht ersehen werden. Insofern bleiben Zweifel, ob der
unterschiedliche Ausgliederungsgrad und die individuell gestaltete Aufgabenerfüllung in
den Kommunen überhaupt eine ausreichende Vergleichbarkeit insbesondere der
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Kennzahlen „Personalausgaben je Einwohner“ und „Ist-Stelle je 10.000 Einwohner“
ermöglichen.
Als letzten exemplarischen Beleg für die Probleme bei der methodischen
Herangehensweise möchten wir die Untersuchungen im Bereich „Grünflächen“ (Ausgaben
für die Unterhaltung der Park- und Grünanlagen) nennen. Bei einer Diskussion der
Ergebnisse dieser Untersuchungen haben die Mitglieder der ständigen Konferenz der
Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag festgestellt, dass hier offensichtlich
unterschiedliche Bewertungsgrundlagen und -ansätze gewählt worden sind. Nach unserer
Kenntnis hat Sie die Ständige Konferenz der Gartenamtsleiter diesbezüglich im September
2008 angeschrieben, so dass die Einzelheiten an dieser Stelle nicht vertieft werden müssen.
Die Belastbarkeit der vorgenommenen Vergleiche ist schließlich auch dann in Frage zu
stellen, wenn handwerkliche Fehler auftreten oder Probleme bei der Erfassung der
Daten zu Maßstabsverschiebungen führen. Für den Bereich der Musikschulen ist
beispielsweise berichtet worden, dass die Minimal- und Maximalwerte in den Berichten
verschiedener Städte innerhalb der selben Prüfrunde voneinander abweichen. Auch bei der
Erfassung und Zugrundelegung der für den Vergleich herangezogenen Daten scheinen
Probleme aufzutreten. Berichtet worden ist beispielsweise, dass bestimmte
Aufgabenbereiche in der einen Kommune in dem einen Haushaltstitel, in der anderen
Kommune in einem anderen Haushaltstitel veranschlagt werden, diese
Buchungsunterschiede aber bei der Datenerfassung von Seiten der GPA nicht bereinigt
worden sind. Dies kann – je nach Kostenvolumen – ganz erhebliche Verfälschungen der
Vergleichsergebnisse zur Folge haben. Letzterer gilt auch dann, wenn die zugrunde
gelegten Daten im Zeitreihenvergleich „Ausreißer“ darstellen.
Da wir die konkrete Gefahr sehen, dass die von Seiten der Gemeindeprüfungsanstalt
ausgewiesenen „Konsolidierungspotentiale“ in der politischen Diskussion dazu genutzt
werden, von einer Diskussion um eine echte Verbesserung der Kommunalfinanzen
abzulenken und anstelle dessen auf vermeintliche Einsparmöglichkeiten bei den
Kommunen zu verweisen, halten wir es für dringend erforderlich, dass die eingeschränkte
Belastbarkeit der Vergleichsanalysen der GPA und die aufgezeigten methodischen
Beschränkungen in dem Erfahrungsbericht stärker zum Ausdruck gebracht werden. Auch
sollte – z.B. durch Wahl einer besser geeigneten Bezeichnung – der Eindruck vermieden
wird, es handle sich um eine „echte“ Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, welche neben der
Kostenseite auch die vor Ort erbrachten kommunalen Leistungen mit in den Blick nehme.
Neben kritischen Bemerkungen, die sich in erster Linie auf den vorstehend dargestellten
Bereichen der Kennzahlenvergleiche beziehen, erreichten uns aus den Fachdezernaten
auch Rückmeldungen zu einzelnen Prüffeldern, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.
Zur GPA-Prüfung und Beratung in den Fachbereichen Sozialhilfe und Jugendhilfe ist
deutlich geworden, dass die Kennzahlenentwicklung bei der GPA in enger Abstimmung
mit der KGSt erfolgt. Allerdings sind den Spitzenverbänden weder Informationen über die
Entwicklung der Kennzahlen noch über Einzelheiten der Prüfleitfäden oder gar die
Ergebnisse der Prüfungen bekannt geworden.
Zu 4.2.4 (Jugend):
Im Nachhinein stellt sich die Einschätzung der GPA als richtig dar, sich vor allem auf die
Problemfelder
zu
konzentrieren,
in
denen
die
Kommunen
tatsächlich
Steuerungsmöglichkeiten haben. Dies ist etwa bei dem Unterhaltszuschuss nur
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eingeschränkt der Fall. Insofern ist dort die Beschränkung auf diejenigen Fälle richtig, in
denen die Gemeinde ausdrücklich eine Prüfung wünscht.
Zu 4.2.5 (Soziales):
Auch hier ist die Konzentration auf die Bereiche sinnvoll, in denen die Kommunen
zumindest einige Steuerungsmöglichkeiten haben. Bemerkenswert ist, dass bei den kleinen
kreisangehörigen Kommunen der Bereich Soziales in der Regel überhaupt nicht mehr
untersucht wurde.
Ausdrücklich zu begrüßen ist die Einbeziehung des Produkts Eingliederungshilfe bei der
Prüfung der Landschaftsverbände. Hier herrschte bislang aus unserer Sicht zu wenig
Transparenz.
Im Sinne der oben angesprochenen Transparenz würde es dem offenen Diskussionsprozess
dienen, wenn Sie den aufgezeigten Anliegen bei der Abfassung Ihres Erfahrungsberichts
Rechnung tragen wollten. Für ein weiterführendes Gespräch stehen wir Ihnen
selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Kuban
Ständige Stellvertreterin des Geschäftsführers
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Dr. Martin Klein
Hauptgeschäftsführer
des Landkreistages Nordrhein-Westfalen
Claus Hamacher
Beigeordneter
des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen