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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:28

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2242) Vorlage Nr. 20100561 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Bezeichnung der Vorlage Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW Beratungsfolge Rat Sitzungstermin akt. Beratung 15.04.2010 Anlagen Wortlaut Der Kämmerer hat am 04.06.2009 aus den nachfolgend beschriebenen Gründen eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW erlassen. Die Stadt Bochum befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW. Der Haushaltsplan 2010 und die entsprechende Haushaltssatzung werden derzeit mit dem entsprechenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 erarbeitet. Das HSK 2010 schreibt das HSK 2009 fort und wird darüber hinaus noch einen zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag erbringen müssen. Die finanzwirtschaftliche Leitlinie des Verwaltungshandelns ist derzeit die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltsplanes 2009 unter Beachtung der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung. Rechtssystematisch ist auch die vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO NRW als Haushaltswirtschaft anzusehen. § 82 GO NRW ermöglicht gerade für den Fall, dass die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist bzw. dass noch kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt, eine Haushaltswirtschaft, allerdings mit bestimmten Restriktionen. Die mittelfristige Finanzplanung des vom Rat am 07.05.2009 beschlossenen Haushaltsplanes weist für das Jahr 2010 ein Defizit von 93,3 Mio. Euro im Ergebnisplan aus. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 4 (2242) Vorlage Nr. 20100561 Es zeichnen sich im Vergleich zu dieser Planung erhebliche Ertragsminderungen bzw. Erhöhungen des Aufwandes ab, so dass nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung mit einem Defizit von rd. 192 Mio. Euro zu rechnen ist. Während in der mittelfristigen Finanzplanung noch von ordentlichen Erträgen in Höhe von rd. 950 Mio. Euro ausgegangen wurde, liegen diese nach derzeitiger Erkenntnis bei rd. 908 Mio. Euro. Der Einbruch der Erträge ist der weltweiten Finanzkrise geschuldet, die Hauhaltsplanung 2009 hatte diese Aspekte nicht in der jetzt bekannten vollen Höhe berücksichtigen können. Ferner wird nunmehr für das Jahr 2010 mit Transferaufwendungen in einer Gesamthöhe von rd. 430 Mio. Euro zu rd. 404 Mio. Euro in der ursprünglichen mittelfristigen Finanzplanung gerechnet. Mit weiteren Erhöhungen der Aufwendungen ist zu rechnen. So wird sich der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst mit ca. drei Millionen Euro im Personalaufwand niederschlagen; für den Brandschutz an Schulen müssen weitere rd. 5 Mio. Euro - mit steigender Tendenz für die nächsten Jahre - bereitgestellt werden. Aus diesen Gründen wurde ergänzend zu den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO NRW eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24 GemHVO NRW erlassen. Durch die haushaltswirtschaftliche Sperre soll verhindert werden, dass sich die finanzielle Lage der Stadt Bochum weiter verschlechtert und somit die Entwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich erschwert wird. Die haushaltswirtschaftliche Sperre dient damit letztlich, ergänzend zu den Regelungen über die vorläufige Haushaltsführung, dem Ziel, die Haushaltslage wieder zu normalisieren. Durch die erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre werden 10% der konsumtiven Ansätze, mit Ausnahme der nicht zahlungsrelevanten Aufwendungen und der Personalaufwendungen sowie mit Ausnahme des Produktbereiches Allgemeinen Finanzwirtschaft (Steuern, kommunaler Finanzausgleich, sonstige Finanzgeschäfte...) gesperrt. Die Sperrung bezieht sich auf Budgetanteile in einer Größenordnung von rd. 565 Mio. Euro. Ziel ist es, die sich derzeit abzeichnenden Haushaltsverschlechterungen im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung in der Bewirtschaftung des Haushaltes so weit wie möglich aufzufangen.