Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2242)
Vorlage Nr. 20100561
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Bezeichnung der Vorlage
Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt. Beratung
15.04.2010
Anlagen
Wortlaut
Der Kämmerer hat am 04.06.2009 aus den nachfolgend beschriebenen Gründen eine
haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 GemHVO NRW erlassen.
Die Stadt Bochum befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW.
Der Haushaltsplan 2010 und die entsprechende Haushaltssatzung werden derzeit mit dem
entsprechenden Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2010 erarbeitet. Das HSK 2010
schreibt das HSK 2009 fort und wird darüber hinaus noch einen zusätzlichen
Konsolidierungsbeitrag erbringen müssen.
Die finanzwirtschaftliche Leitlinie des Verwaltungshandelns ist derzeit die mittelfristige
Finanzplanung des Haushaltsplanes 2009 unter Beachtung der Vorschriften zur vorläufigen
Haushaltsführung. Rechtssystematisch ist auch die vorläufige Haushaltsführung nach § 82
GO NRW als Haushaltswirtschaft anzusehen. § 82 GO NRW ermöglicht gerade für den Fall,
dass die Haushaltssatzung noch nicht bekannt gemacht ist bzw. dass noch kein
genehmigtes Haushaltssicherungskonzept vorliegt, eine Haushaltswirtschaft, allerdings mit
bestimmten Restriktionen.
Die mittelfristige Finanzplanung des vom Rat am 07.05.2009 beschlossenen
Haushaltsplanes weist für das Jahr 2010 ein Defizit von 93,3 Mio. Euro im Ergebnisplan aus.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 4 (2242)
Vorlage Nr. 20100561
Es zeichnen sich im Vergleich zu dieser Planung erhebliche Ertragsminderungen bzw.
Erhöhungen des Aufwandes ab, so dass nach dem derzeitigen Stand der Haushaltsplanung
mit einem Defizit von rd. 192 Mio. Euro zu rechnen ist.
Während in der mittelfristigen Finanzplanung noch von ordentlichen Erträgen in Höhe von
rd. 950 Mio. Euro ausgegangen wurde, liegen diese nach derzeitiger Erkenntnis bei rd. 908
Mio. Euro. Der Einbruch der Erträge ist der weltweiten Finanzkrise geschuldet, die
Hauhaltsplanung 2009 hatte diese Aspekte nicht in der jetzt bekannten vollen Höhe
berücksichtigen können. Ferner wird nunmehr für das Jahr 2010 mit Transferaufwendungen
in einer Gesamthöhe von rd. 430 Mio. Euro zu rd. 404 Mio. Euro in der ursprünglichen
mittelfristigen Finanzplanung gerechnet.
Mit weiteren Erhöhungen der Aufwendungen ist zu rechnen. So wird sich der Tarifabschluss
im öffentlichen Dienst mit ca. drei Millionen Euro im Personalaufwand niederschlagen; für
den Brandschutz an Schulen müssen weitere rd. 5 Mio. Euro - mit steigender Tendenz für
die nächsten Jahre - bereitgestellt werden.
Aus diesen Gründen wurde ergänzend zu den Beschränkungen der vorläufigen
Haushaltsführung nach § 82 GO NRW eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 24
GemHVO NRW erlassen. Durch die haushaltswirtschaftliche Sperre soll verhindert werden,
dass sich die finanzielle Lage der Stadt Bochum weiter verschlechtert und somit die
Entwicklung des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzlich erschwert wird. Die
haushaltswirtschaftliche Sperre dient damit letztlich, ergänzend zu den Regelungen über die
vorläufige Haushaltsführung, dem Ziel, die Haushaltslage wieder zu normalisieren.
Durch die erlassene haushaltswirtschaftliche Sperre werden 10% der konsumtiven
Ansätze, mit Ausnahme der nicht zahlungsrelevanten Aufwendungen und der
Personalaufwendungen sowie mit Ausnahme des Produktbereiches Allgemeinen
Finanzwirtschaft (Steuern, kommunaler Finanzausgleich, sonstige Finanzgeschäfte...)
gesperrt. Die Sperrung bezieht sich auf Budgetanteile in einer Größenordnung von rd. 565
Mio. Euro. Ziel ist es, die sich derzeit abzeichnenden Haushaltsverschlechterungen im
Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung in der Bewirtschaftung des Haushaltes so weit
wie möglich aufzufangen.