Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anfrage.pdf
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9,7 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 1 Vorlage Nr. 20100876
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
Anfragende/r
Datum
Christian Haardt, CDU-Fraktion
15.04.2010
Empfänger
Sitzungstermin
Rat
15.04.2010
Betreff
Gewerbesteuerzahlungen der Firma Karstadt
Wortlaut
Aus der Presse war zu entnehmen, dass sich der Karstadt-Insolvenzverwalter an die Stadt
Bochum gewandt hat, um eine Reduzierung oder einen vollkommenen Verzicht der
Gewerbesteuerzahlung zu erreichen.
Die CDU-Fraktion fragt an:
1. Um welchen Sachverhalt geht es konkret und wie würdigt der Kämmerer diesen?
2. Warum muss eine Gerichtsentscheidung abgewartet werden? Um was für ein Verfahren
handelt es sich und welche Bedeutung hat dieses für Bochum?
3. Gehört es zum üblichen Umgang des Kämmerers mit dem Rat, dass dieser über die Presse
über wichtige Vorgänge in der Verwaltung erfährt, die letztlich in der Entscheidungsbefugnis
des Rates liegen?
4. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verzicht auf eine bestehende Gewerbesteuerforderung
möglich?
5. Wann und mit welchen Fristen ist eine Entscheidung – positiv oder negativ – durch die Stadt
Bochum notwendig, zumal der Rat der Stadt Dortmund bereits vor einigen Wochen dazu eine
Entscheidung getroffen hat?
6. Welche Bemühungen hat der Kämmerer unternommen, um ein gemeinsames Vorgehen der
Karstadt-Standorte zu bewirken, da offensichtlich ja nur eine gemeinsame Haltung den
erwarteten Erfolg bringt?
7. Wann hat sich die Karstadt Warenhaus GmbH mit ihrem Ersuchen an die Stadt Bochum
gewandt?
Anfrage
TOP/akt. Beratung
- Seite 3 Vorlage Nr. 20100876
8. Warum kann der Rat der Stadt Dortmund sich für einen Verzicht der Gewerbesteuereinnahmen
aussprechen, obwohl für die beiden Städte Dortmund und Bochum die gleichen rechtlichen
Rahmenbedingungen gelten und der Kämmerer für Bochum einen Erlass der Gewerbesteuer
aus rechtlichen Gründen ausschließt?
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