Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 12 (3607)
Vorlage Nr.: 20100632
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Ausbau einer Erschließungsstraße von der Krockhausstraße bei Haus-Nr. 7
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
Beschlussvorschriften
§ 41 GO NRW
Beschlussorgan
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Anlagen
Text des Erschließungsvertrages
Lageplan zum Erschließungsvertrag
Erschließungsvertrag krockhausstraße
Lageplan
Zusatzinformationen
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Bgründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 12 (3607)
Vorlage Nr.: 20100632
Der Rat der Stadt Bochum hat am 23.10.2008 das „Wohnbaulandkonzept“ beschlossen, um
Wohnbauflächen gezielt und schnell aufbereiten zu können und damit zu einer nachhaltigen
Stadtentwicklung beizutragen.
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes sollen die Flächeneigentümer/Investoren unter
anderem an den Entwicklungskosten neuer Wohngebiete, den technischen und sozialen
Infrastrukturkosten beteiligt werden sowie einen Beitrag zum Förderprogramm zur
Eigentumsbildung von Haushalten mit Kindern leisten.
Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II - Krockhausstraße - ist das
Wohnbaulandkonzept anzuwenden. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt
und Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft liegt vor.
Die Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, vertreten
durch die E.ON AG, Bruchstraße 5c, 45883 Gelsenkirchen (Erschließungsträgerin) beabsichtigt
ihre Grundstücksflächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes 448 II (Krockhausstraße)
für eine künftige Wohnbebauung zu nutzen. Die öffentlich- rechtliche Erschließung ist zurzeit nicht
gesichert.
Zur Realisierung der Bauvorhaben auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 448 II ist eine
Erschließungsstraße, einschließlich eines Regenrückhaltebeckens, herzustellen. Die Stadt ist noch
nicht Eigentümerin der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen und des Regenrückhaltebeckens.
Diese Flächen werden durch das vereinfachte Umlegungsverfahren VU 647 in das Eigentum der
Stadt überführt.
Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Maßnahmen für die Herstellung der Anlagen nicht selbst
durchführt, stellt sich Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die Herstellungskosten der
Erschließungsstraße einschließlich Beleuchtung und Entwässerung und die Kosten des
Regenrückhaltebeckens übernimmt die Erschließungsträgerin.
Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellenden Anlagen werden durch eine
gesonderte Beschlussvorlage in dieser Sitzung vorgestellt.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 12 (3607)
Vorlage Nr.: 20100632
Bezeichnung der Vorlage
Ausbau einer Erschließungsstraße von der Krockhausstraße bei Haus-Nr. 7
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der Induboden GmbH & Co.
Grundstücksgesellschaft, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, vertreten durch die E.ON AG,
Bruchstraße 5c, 45883 Gelsenkirchen, wird zugestimmt