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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
17 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:15

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 12 (3607) Vorlage Nr.: 20100632 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Ausbau einer Erschließungsstraße von der Krockhausstraße bei Haus-Nr. 7 hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages Beschlussvorschriften § 41 GO NRW Beschlussorgan Bezirksvertretung Bochum-Süd Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Anlagen Text des Erschließungsvertrages Lageplan zum Erschließungsvertrag Erschließungsvertrag krockhausstraße Lageplan Zusatzinformationen Sitzungstermin akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Bgründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 12 (3607) Vorlage Nr.: 20100632 Der Rat der Stadt Bochum hat am 23.10.2008 das „Wohnbaulandkonzept“ beschlossen, um Wohnbauflächen gezielt und schnell aufbereiten zu können und damit zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beizutragen. Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes sollen die Flächeneigentümer/Investoren unter anderem an den Entwicklungskosten neuer Wohngebiete, den technischen und sozialen Infrastrukturkosten beteiligt werden sowie einen Beitrag zum Förderprogramm zur Eigentumsbildung von Haushalten mit Kindern leisten. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 448 II - Krockhausstraße - ist das Wohnbaulandkonzept anzuwenden. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen Stadt und Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft liegt vor. Die Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, vertreten durch die E.ON AG, Bruchstraße 5c, 45883 Gelsenkirchen (Erschließungsträgerin) beabsichtigt ihre Grundstücksflächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes 448 II (Krockhausstraße) für eine künftige Wohnbebauung zu nutzen. Die öffentlich- rechtliche Erschließung ist zurzeit nicht gesichert. Zur Realisierung der Bauvorhaben auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 448 II ist eine Erschließungsstraße, einschließlich eines Regenrückhaltebeckens, herzustellen. Die Stadt ist noch nicht Eigentümerin der künftigen öffentlichen Verkehrsflächen und des Regenrückhaltebeckens. Diese Flächen werden durch das vereinfachte Umlegungsverfahren VU 647 in das Eigentum der Stadt überführt. Da die Stadt aus finanziellen Gründen die Maßnahmen für die Herstellung der Anlagen nicht selbst durchführt, stellt sich Erschließungsträgerin zur Verfügung. Die Herstellungskosten der Erschließungsstraße einschließlich Beleuchtung und Entwässerung und die Kosten des Regenrückhaltebeckens übernimmt die Erschließungsträgerin. Die Straßen- und Entwässerungsplanung für die herzustellenden Anlagen werden durch eine gesonderte Beschlussvorlage in dieser Sitzung vorgestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 12 (3607) Vorlage Nr.: 20100632 Bezeichnung der Vorlage Ausbau einer Erschließungsstraße von der Krockhausstraße bei Haus-Nr. 7 hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages Dem Abschluss des Erschließungsvertrages mit der Induboden GmbH & Co. Grundstücksgesellschaft, E.ON-Platz 1, 40479 Düsseldorf, vertreten durch die E.ON AG, Bruchstraße 5c, 45883 Gelsenkirchen, wird zugestimmt