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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:19

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 / 8230 Vorlage Nr.: 20100616 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Autobahnwegweisung Beschlussvorschriften Beschlussorgan Rat Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Mitte Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid Bezirksvertretung Bochum-Südwest Bezirksvertretung Bochum-Süd Bezirksvertretung Bochum-Ost Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Haupt- und Finanzausschuss Rat Anlagen Beschilderung Amt 34 150310 Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Bgründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 / 8230 Vorlage Nr.: 20100616 Der Neubau des Westkreuzes und die Aufstufung von Teilen des Außenringes zur Bundesautobahn (geplant A 442) mit Anschluss zur A 44 erfordern die Bezeichnungen des Westkreuzes und der Anschlussstellen sowie die Auswahl der Wegweisungs- und Ausfahrtsziele. Die Zuständigkeit für die Festlegung der Nah- und Fernziele an Autobahnen liegt letztlich beim Bundesminister für Verkehr. Der Landesbetrieb Straßen NRW ist beauftragt, einen Wegweisungsentwurf zu erstellen. Für die Stadt Bochum besteht hier ein Anhörungsrecht. Während die Anschlussstellenbezeichnungen auf der A 40 erhalten bleiben sollen, sind das Westkreuz und die Anschlussstellen auf der zukünftigen A 442 vom Westkreuz bis zum Autobahnkreuz Bochum / Witten neu zu benennen. Die vorhandenen Zielangaben im Zuge des Außenringes (Donezk-Ring, Oviedo-Ring und Nordhausen-Ring) können teilweise nicht übernommen werden, weil die Richtlinien für Autobahnbeschilderungen im Gegensatz zu den Vorgaben für das übrige Straßennetz andere Vorgaben machen. Demnach sind in erster Linie Ortsbezeichnungen zur geografischen Orientierung und zur Zielfindung zu erwenden. Die Ausweisung innerörtlicher Ziele wie z.B. Gewerbegebiete, ist nicht möglich. Auch werden von den Genehmigungsbehörden Mehrfachbezeichnungen mit 2 Bindestrichen oder Straßenbezeichnungen kritisch gesehen. Auf der Grundlage eines Entwurfes des Landesbetriebes Straßen NRW wurde das als Plan beigefügte Wegweisungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept erscheint genehmigungsfähig, es bedarf aber noch der Genehmigung durch das Landes- bzw. Bundesverkehrsministerium. Im Einzelnen: A 40 / A 442 - Autobahndreieck Bochum-West (Arbeitstitel Westkreuz) Durch die geografische Bezeichnung wird das Autobahndreieck innerhalb des Stadtgebietes und des sich ergebenen Autobahnringes (A 40 / A 43 / A 442) verortet. Über die Angabe des Zwischenfernzieles – Autobahndreieck Bochum-West – kann der Fernverkehr bereits frühzeitig an umliegenden Knotenpunkten geführt werden. A 442 - Anschlussstelle 1 Bochum-Innenstadt-West Die Anschlusstelle mündet auf die Wattenscheider Straße mit direkter Verbindung zur Innenstadt West mit der Jahrhunderthalle und dem Westpark. - Anschlussstelle 2 Bochum-Stahlhausen Von der Anschlussstelle wird über die Kohlenstraße der Siedlungsbereich Stahlhausen erschlossen. Insbesondere soll aber hier der Schwerlastverkehr auf kürzestem Weg zu den Industrie- und Gewerbebereichen geleitet werden. Dieses wird auch durch die zusätzliche Gebietsbezeichnung Rombacher Hütte unterstützt. Für den Stadtteil Wattenscheid-Eppendorf erfolgt aus südlicher Richtung her die Wegweisung. Der Namenszusatz „Wattenscheid“ kann nach Angaben des Landbetriebes Straßen NRW Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Bgründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 / 8230 Vorlage Nr.: 20100616 nicht in die Wegweisung aufgenommen werden, weil der für die Zielführung nicht relevant ist. Nach Angaben des Landesbetriebes besteht darauf auch dann kein Rechtsanspruch, wenn „Wattenscheid“ Teil der korrekten Stadtteilbezeichnung ist. - Anschlussstelle 3 Bochum-Eppendorf Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Weitmar. Da die Bezeichnung Weitmar jedoch schon für die nächste Anschlussstelle vorgesehen ist, bietet es sich hier an, den nächstgelegenen Stadtteil Wattenscheid-Eppendorf zur Benennung heranziehen. Wie bereits beschrieben, wird der Aufnahme des Namensteiles „Wattenscheid“ vom Landesbetrieb nicht zugestimmt. Neben der Anschlussstellenbezeichnung soll als weiteres Ziel Weitmar-Nord vorgeschlagen werden, auch wenn hier Bedenken bezüglich der Doppelbezeichnung bestehen. - Anschlussstelle 4 Bochum-Weitmar Die Anschlussstelle liegt in Bochum-Weitmar. Über die Wasserstraße und Hattinger Straße werden weiter die Stadtteile Linden und Dahlhausen erreicht. - Anschlussstelle 5 Bochum-Süd Wie beim Autobahndreieck Bochum-West wird durch die geografische Bezeichnung die Lage der Anschlussstelle innerhalb des Stadtgebietes angegeben. Somit ist es möglich, dieses Ziel als Zwischenfernziel in die Autobahnwegweisung aufzunehmen und Verkehre schon von benachbarten Autobahnkreuzen aus zu lenken. Als weitere Zielangaben werden Bochum-Stiepel, Hattingen und aus östlicher Fahrtrichtung wegen der geteilten Abfahrt zusätzlich Bochum-Zentrum gezeigt. - Anschlussstelle 6 Bochum-Wiemelhausen Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Wiemelhausen. Über die Universitätsstraße werden der Stadtteil Querenburg und die Ruhr-Universität erreicht. Da Namenszusätze in der Wegweisung nicht genehmigt werden, wird hier nur Universität als weiteres Ausfahrtsziel genannt. - Anschlussstelle 7 Bochum-Altenbochum Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Altenbochum. Weiterhin wird der Ortsteil Steinkuhl über diese Abfahrt erreicht. Das Abfahrtsziel Opel Werk 1 ist sinnvoll, weil der Zulieferverkehr zum Opelwerk 1 hier abgeführt werden soll. Die Aufnahme dieser Zielangabe (privates Ziel) wurde vom Landesbetrieb nicht zugesagt. Evtl. kommen gesonderte Wegweisungstafeln in Betracht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 34 1 / 8230 Vorlage Nr.: 20100616 Bezeichnung der Vorlage Autobahnwegweisung Dem Wegweisungskonzept für das Westkreuz und die geplante Autobahn A 442 wird zugestimmt.