Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
21 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 / 8230
Vorlage Nr.: 20100616
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Autobahnwegweisung
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Rat
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid
Bezirksvertretung Bochum-Südwest
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Bezirksvertretung Bochum-Ost
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Anlagen
Beschilderung Amt 34 150310
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Bgründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 / 8230
Vorlage Nr.: 20100616
Der Neubau des Westkreuzes und die Aufstufung von Teilen des Außenringes zur
Bundesautobahn (geplant A 442) mit Anschluss zur A 44 erfordern die Bezeichnungen des
Westkreuzes und der Anschlussstellen sowie die Auswahl der Wegweisungs- und Ausfahrtsziele.
Die Zuständigkeit für die Festlegung der Nah- und Fernziele an Autobahnen liegt letztlich beim
Bundesminister für Verkehr. Der Landesbetrieb Straßen NRW ist beauftragt, einen
Wegweisungsentwurf zu erstellen. Für die Stadt Bochum besteht hier ein Anhörungsrecht.
Während die Anschlussstellenbezeichnungen auf der A 40 erhalten bleiben sollen, sind das
Westkreuz und die Anschlussstellen auf der zukünftigen A 442 vom Westkreuz bis zum
Autobahnkreuz Bochum / Witten neu zu benennen. Die vorhandenen Zielangaben im Zuge des
Außenringes (Donezk-Ring, Oviedo-Ring und Nordhausen-Ring) können teilweise nicht
übernommen werden, weil die Richtlinien für Autobahnbeschilderungen im Gegensatz zu den
Vorgaben für das übrige Straßennetz andere Vorgaben machen. Demnach sind in erster Linie
Ortsbezeichnungen zur geografischen Orientierung und zur Zielfindung zu erwenden. Die
Ausweisung innerörtlicher Ziele wie z.B. Gewerbegebiete, ist nicht möglich. Auch werden von den
Genehmigungsbehörden Mehrfachbezeichnungen mit 2 Bindestrichen oder
Straßenbezeichnungen kritisch gesehen.
Auf der Grundlage eines Entwurfes des Landesbetriebes Straßen NRW wurde das als Plan
beigefügte Wegweisungskonzept erarbeitet. Dieses Konzept erscheint genehmigungsfähig, es
bedarf aber noch der Genehmigung durch das Landes- bzw. Bundesverkehrsministerium.
Im Einzelnen:
A 40 / A 442
-
Autobahndreieck Bochum-West (Arbeitstitel Westkreuz)
Durch die geografische Bezeichnung wird das Autobahndreieck innerhalb des
Stadtgebietes und des sich ergebenen Autobahnringes (A 40 / A 43 / A 442) verortet.
Über die Angabe des Zwischenfernzieles – Autobahndreieck Bochum-West – kann
der Fernverkehr bereits frühzeitig an umliegenden Knotenpunkten geführt werden.
A 442
-
Anschlussstelle 1 Bochum-Innenstadt-West
Die Anschlusstelle mündet auf die Wattenscheider Straße mit direkter Verbindung zur
Innenstadt West mit der Jahrhunderthalle und dem Westpark.
-
Anschlussstelle 2 Bochum-Stahlhausen
Von der Anschlussstelle wird über die Kohlenstraße der Siedlungsbereich Stahlhausen
erschlossen. Insbesondere soll aber hier der Schwerlastverkehr auf kürzestem Weg
zu den Industrie- und Gewerbebereichen geleitet werden. Dieses wird auch durch die
zusätzliche Gebietsbezeichnung Rombacher Hütte unterstützt. Für den Stadtteil
Wattenscheid-Eppendorf erfolgt aus südlicher Richtung her die Wegweisung. Der
Namenszusatz „Wattenscheid“ kann nach Angaben des Landbetriebes Straßen NRW
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Bgründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 / 8230
Vorlage Nr.: 20100616
nicht in die Wegweisung aufgenommen werden, weil der für die Zielführung nicht
relevant ist. Nach Angaben des Landesbetriebes besteht darauf auch dann kein
Rechtsanspruch, wenn „Wattenscheid“ Teil der korrekten Stadtteilbezeichnung ist.
-
Anschlussstelle 3 Bochum-Eppendorf
Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Weitmar. Da die Bezeichnung Weitmar jedoch
schon für die nächste Anschlussstelle vorgesehen ist, bietet es sich hier an, den
nächstgelegenen Stadtteil Wattenscheid-Eppendorf zur Benennung heranziehen.
Wie bereits beschrieben, wird der Aufnahme des Namensteiles „Wattenscheid“
vom Landesbetrieb nicht zugestimmt. Neben der Anschlussstellenbezeichnung
soll als weiteres Ziel Weitmar-Nord vorgeschlagen werden, auch wenn hier Bedenken bezüglich der Doppelbezeichnung bestehen.
-
Anschlussstelle 4 Bochum-Weitmar
Die Anschlussstelle liegt in Bochum-Weitmar. Über die Wasserstraße und Hattinger
Straße werden weiter die Stadtteile Linden und Dahlhausen erreicht.
-
Anschlussstelle 5 Bochum-Süd
Wie beim Autobahndreieck Bochum-West wird durch die geografische Bezeichnung die
Lage der Anschlussstelle innerhalb des Stadtgebietes angegeben. Somit ist es
möglich, dieses Ziel als Zwischenfernziel in die Autobahnwegweisung aufzunehmen
und Verkehre schon von benachbarten Autobahnkreuzen aus zu lenken. Als weitere
Zielangaben werden Bochum-Stiepel, Hattingen und aus östlicher Fahrtrichtung
wegen der geteilten Abfahrt zusätzlich Bochum-Zentrum gezeigt.
-
Anschlussstelle 6 Bochum-Wiemelhausen
Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Wiemelhausen. Über die Universitätsstraße
werden der Stadtteil Querenburg und die Ruhr-Universität erreicht. Da
Namenszusätze in der Wegweisung nicht genehmigt werden, wird hier nur Universität als weiteres Ausfahrtsziel genannt.
-
Anschlussstelle 7 Bochum-Altenbochum
Die Anschlussstelle liegt im Stadtteil Altenbochum. Weiterhin wird der Ortsteil Steinkuhl über diese Abfahrt erreicht. Das Abfahrtsziel Opel Werk 1 ist sinnvoll, weil der
Zulieferverkehr zum Opelwerk 1 hier abgeführt werden soll. Die Aufnahme dieser
Zielangabe (privates Ziel) wurde vom Landesbetrieb nicht zugesagt. Evtl. kommen
gesonderte Wegweisungstafeln in Betracht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
34 1 / 8230
Vorlage Nr.: 20100616
Bezeichnung der Vorlage
Autobahnwegweisung
Dem Wegweisungskonzept für das Westkreuz und die geplante Autobahn A 442 wird zugestimmt.