Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:02
Aktualisiert
28.01.18, 07:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 ( 12 91)
Vorlage Nr. 20100678
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Fraktion und Die Grüne Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung
Bochum-Süd am 09.02.2010 (Vorlage Nr. 20100172)
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
20.04.2010
Anlagen
Anfrage (Vorlage Nr. 20100172), Übersichtsplan, Städtebauliche Rahmenplanung vom
18.08.2009
Anfrage
Frühzeitge Beteiligung Rahmenplan
Übersichtsplan
Wortlaut
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum
Bebauungsplan Nr. 895 - Campus Quartier Lennershof - haben die Bürgerinnen und Bürger
umfangreiche Bedenken zur vorgestellten städtebaulichen Rahmenplanung (s. Anlage)
geäußert.
Die Berücksichtigung aller vorgebrachten Anregungen und Bedenken hätte eine vollständige
Neuplanung bzw. Aufgaben der Planung zur Folge.
Das
Plangebiet
ist
jedoch
als
Teil
Wohnsiedlung
Lennershof
in
das
Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen worden, woraus zeitliche
und inhaltliche Vorgaben für die Weiterentwicklung der Lennershofsiedlung und damit für die
städtebauliche Rahmenplanung und das Bebauungsplanverfahren resultieren.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 ( 12 91)
Vorlage Nr. 20100678
Das für das Stadtumbaugebiet erarbeitete städtebauliche Entwicklungskonzept empfiehlt u.
a. ein sogenanntes Campus Quartier zu entwickeln, da das Gebiet durch die direkte Nähe
zu den Hochschulen und dem Technologiequartier ein Alleinstellungsmerkmal besitzt.
Im Rahmen des Stadtumbauprogramms wurden von der Bezirksregierung Arnsberg in den
Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 bereits Zuwendungsbescheide über insgesamt 314.000
Euro erteilt. Der Fördermittelgeber erwartet bis zum 30.09.2011 Bericht darüber, ob das
Gebiet entsprechend den Vorgaben des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
weiterentwickelt wurde und die Vorgaben entsprechend ausgeführt sind. Ergibt sich zu
diesem Zeitpunkt, dass die Umsetzung einer Planung und Ausführung in Richtung „Campus
Quartier“ nicht erfolgt, werden die bis dahin erteilten Bewilligungen widerrufen und bereits
ausgezahlte Mittel zurück gefordert. Mit dem Bebauungsplan Nr. 895 werden die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Campus Quartiers und damit
die wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele des Stadtumbaus geschaffen,
so dass eine zeitnahe Fortführung des Verfahrens erforderlich ist.
Aufgrund der in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung deutlich gewordenen Konfliktlage
wurde das Bebauungsplanverfahren bislang jedoch nicht fortgesetzt. Stattdessen bedarf es
vor Einleitung weiterer Verfahrensschritte eines Ausgleichs der Interessen der
verschiedenen beteiligten Akteure (u. a. Grundstückseigentümer, Ruhr-Universität Bochum,
Hochschule, Stadt Bochum sowie Bürgerinnen und Bürger). In diesem Zusammenhang
erachtet es die Verwaltung für sinnvoll, ein Moderationsverfahren durchzuführen, in dem die
Einzelinteressen der beteiligten Akteure geklärt und diskutiert werden. Im Ergebnis könnte
dieser Interessenausgleich auch zu einer Modifizierung der bestehenden städtebaulichen
Rahmenplanung führen.
Das Moderationsverfahren soll durch einen externen Moderator durchgeführt werden.
Zurzeit wird die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für die Vergabe des Auftrags an ein
entsprechendes Büro geprüft. Soweit eine zeitnahe Vergabe möglich ist, soll das
Moderationsverfahren bis zu den Sommerferien abgeschlossen werden, um im Anschluss
das Bebauungsplanverfahren fortsetzen zu können.
Eine detaillierte Beantwortung der in der Anfrage vom 09.02.2010 gestellten Fragen kann
derzeit nicht erfolgen, da diesbezüglich die Ergebnisse des Moderationsverfahrens
abzuwarten sind.