Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20100292
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Vorlagen-Nummer: 20100125
Bezeichnung der Vorlage
Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zu Baumentfernungen auf den Grundstücken
"Bergstr. 17 -23"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Sitzungstermin
akt. Beratung
04.03.2010
Anlagen
Wortlaut
Für die Errichtung des Augusta-Ärzte-Zentrums wurden keine nach der Baumschutzsatzung
geschützten Bäume, wie in der o.g. Anfrage aufgeführt, entfernt.
Lediglich sind bei drei Platanen Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich, entgegen der
Verbote des § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum,
vorgenommen worden.
Eine Schädigung der Bäume (Wurzelreduzierung) erfolgte durch den Abbruch vorhandener
Mauern und durch Absenkung des umliegenden Geländes.
Da der Eigentümer ferner gegen Auflage Nr. 30 der Baugenehmigung und der
Fällgenehmigung vom 26.06.2008 verstoßen hat, die den Schutz der Platanen nach RAS LP
4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, hier: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz
von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) + DIN 18920 (Schutz von Bäumen,
Pflanzenbestände und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) vorsieht, wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die verursachende Firma, die die nicht statthafte Wurzelentnahme durchgeführt hat, konnte
bis jetzt nicht ermittelt werden.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 2 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 Ti (4153)
Vorlage Nr. 20100292
Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Platanen sowie um ein Austrocknen,
Beschädigen und Absterben der zu erhaltenden Wurzeln zu verhindern, war es notwendig,
einen Wurzelvorhang zu errichten, sowie einen Kronenrückschnitt durchzuführen, um das
“Ungleichgewicht” Kronenvolumen/Wurzelvolumen auszugleichen.
Zwischenzeitlich hat ein Landschaftsbaubetrieb zum Erhalt der Bäume einen Wurzelvorhang
mit gleichzeitiger Verfüllung des Arbeitsraumes mit Bodensubstrat und Dünger zur Anregung
der Wurzelbildung durchgeführt.
Gemäß § 9 Absatz 2 der Baumschutzsatzung hat der Eigentümer Schäden oder
Veränderungen zu beseitigen oder zu mildern. Durch die ergriffenen Maßnahmen können
die Bäume wahrscheinlich erhalten werden, so dass keine Ersatzpflanzung gefordert
werden muss bzw. kann.