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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:23

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Ti (4153) Vorlage Nr. 20100292 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Vorlagen-Nummer: 20100125 Bezeichnung der Vorlage Anfrage der Bezirksvertretung Bochum-Mitte zu Baumentfernungen auf den Grundstücken "Bergstr. 17 -23" Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Mitte Sitzungstermin akt. Beratung 04.03.2010 Anlagen Wortlaut Für die Errichtung des Augusta-Ärzte-Zentrums wurden keine nach der Baumschutzsatzung geschützten Bäume, wie in der o.g. Anfrage aufgeführt, entfernt. Lediglich sind bei drei Platanen Eingriffe im Wurzel- und Kronenbereich, entgegen der Verbote des § 4 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bochum, vorgenommen worden. Eine Schädigung der Bäume (Wurzelreduzierung) erfolgte durch den Abbruch vorhandener Mauern und durch Absenkung des umliegenden Geländes. Da der Eigentümer ferner gegen Auflage Nr. 30 der Baugenehmigung und der Fällgenehmigung vom 26.06.2008 verstoßen hat, die den Schutz der Platanen nach RAS LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, hier: Landschaftsgestaltung, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen und Sträuchern im Bereich von Baustellen) + DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbestände und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) vorsieht, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die verursachende Firma, die die nicht statthafte Wurzelentnahme durchgeführt hat, konnte bis jetzt nicht ermittelt werden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 Ti (4153) Vorlage Nr. 20100292 Zur Gewährleistung der Standsicherheit der Platanen sowie um ein Austrocknen, Beschädigen und Absterben der zu erhaltenden Wurzeln zu verhindern, war es notwendig, einen Wurzelvorhang zu errichten, sowie einen Kronenrückschnitt durchzuführen, um das “Ungleichgewicht” Kronenvolumen/Wurzelvolumen auszugleichen. Zwischenzeitlich hat ein Landschaftsbaubetrieb zum Erhalt der Bäume einen Wurzelvorhang mit gleichzeitiger Verfüllung des Arbeitsraumes mit Bodensubstrat und Dünger zur Anregung der Wurzelbildung durchgeführt. Gemäß § 9 Absatz 2 der Baumschutzsatzung hat der Eigentümer Schäden oder Veränderungen zu beseitigen oder zu mildern. Durch die ergriffenen Maßnahmen können die Bäume wahrscheinlich erhalten werden, so dass keine Ersatzpflanzung gefordert werden muss bzw. kann.