Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:04
Aktualisiert
28.01.18, 07:27

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Mo (3518) Vorlage Nr. 20100774 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Niederschrift der Sitzung vom 08.12.2009, Anregung des Beirates zur Vorlage Nr. 20092623 Bezeichnung der Vorlage Eiche am Kriegerdenkmal in den Schattbachwiesen Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde Anlagen Wortlaut Das Kriegerdenkmal an der Schattbachstraße/Ecke Westerholtstraße ist als Gedenkstätte bedeutend für Bochum und besonders für den Ortsteil Querenburg. Es erinnert an historisch bedeutende Ereignisse, die nationale und internationale Auswirkungen hatten. Insbesondere wird der Gefallenen der beiden Weltkriege des letzten Jahrhunderts gedacht. Die Gedenkstätte besteht aus einer bogenförmig verlaufenden ca. 2,00 m hohen Mauer aus unregelmäßigem Ruhrsandstein. Ein um zwei Stufen erhöhter kleiner Vorplatz wird von einem niedrigen Mäuerchen mit mittigem Zugang begrenzt. Mitten auf dem Platz steht die zu stattlicher Größe herangewachsene Eiche. Das Gesamtobjekt wurde aus vorwiegend wissenschaftlichen, kunstgeschichtlichen Gründen im Juni 2005 in die Denkmalliste der Stadt Bochum eingetragen. Die Fläche befindet sich in städtischem Besitz und wird auch dementsprechend von den zuständigen Fachämtern unterhalten. Die Eiche erfüllt aufgrund ihres Alters und ihres Erscheinungsbildes zurzeit nicht die Kriterien eines Naturdenkmals gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) – Schutzstatus wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit -. Die untere Landschaftsbehörde sieht daher nicht die Erforderlichkeit der Unterschutzstellung Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 21 Mo (3518) Vorlage Nr. 20100774 des Baumes als Naturdenkmal, zudem der Schutz des Baumes durch den allgemeinen Denkmalschutz sowie durch die Ge- und Verbote des Landschaftsplans gewährleistet ist.