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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 12 (3615) Vorlage Nr. 20100575 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Vorlage Nr. 20092699 Bezeichnung der Vorlage Auf der Prinz von Elbestraße bis Kornharpener Straße Endgültige Herstellung der Straße Beratungsfolge Sitzungstermin akt. Beratung Bezirksvertretung Bochum-Nord Anlagen Wortlaut Anlässlich der Vorlage der Straßenplanung für die Restherstellung dieses Abschnittes der Straße Auf der Prinz hat die Bezirksvertretung die Verwaltung aufgefordert - sie über die Grundlagen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei dieser schon sehr alten Straße und über - die voraussichtliche Höhe zu informieren. Außerdem erwartet sie, dass die Bürger zeitnah informiert werden. Die Anfrage wird wie folgt beantwortet: - Die Straße Auf der Prinz ist auf ganzer Länge noch nie in ihrer Gesamtheit den ortsrechtlichen Vorschriften (Ortsstatute, Polizeiverordnungen bzw. Erschließungsbeitragssatzungen) entsprechend ausgebaut gewesen. Allerdings ist die Fahrbahn der Straße bereits 1908 fertig gestellt worden. Hierfür wurden auch Zahlungen - teils von der Harpener Bergbau AG, teils Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 60 12 (3615) Vorlage Nr. 20100575 von anderen Anliegern - geleistet. Die Unterlagen hierüber liegen vor, so dass diese Zahlungen angerechnet werden können. Insoweit stimmen die Recherchen des Herrn Voll aus der SPD-Fraktion mit den hier gewonnenen Erkenntnissen völlig überein. Auch die Straßenbeleuchtung und die Kanalisation wurden in verschiedenen Jahren inzwischen endgültig hergestellt. Was jetzt noch fehlt, ist eine satzungsgemäße Herstellung des Gehwegs. Wegen der zumindest in diesem Abschnitt durchgehenden einseitigen Anbaubarkeit ist auch nur ein einseitiger Gehweg vorgesehen. - Die voraussichtliche Höhe der zu erhebenden Erschließungsbeiträge kann zur Zeit noch nicht zuverlässig angeben werden, da eine Beitragserhebung nicht vor 2011 erfolgen wird und daher noch einiges an Vorarbeiten zu leisten ist. Die 2010 zur Veranlagung vorgesehenen Straßen haben dabei naturgemäß Vorrang. - Die Anlieger werden in zwei Schritten vor der Erteilung von Beitragsbescheiden informiert. Eine grundsätzliche Information über die bevorstehenden Beitragserhebung haben die Anlieger bereits erhalten. Bei dieser Gelegenheit wurde auch das in Zusammenarbeit mit dem InternetDienst für die moderne Amtssprache der Ruhruniversität Bochum erarbeitete Informationsblatt der Stadt über Erschließungsbeiträge, in dem auch exemplarische Berechnungsbeispiele enthalten sind, mit versandt. In einem zweiten Schritt erhalten die Anlieger individuelle Entwürfe von Beitragsbescheiden, sobald die erforderlichen Berechnungen vorliegen. Hierzu kann im Rahmen einer Anhörung Stellung genommen werden. Auch auf gezahlte oder anderweitig erbrachte Vorleistungen, über die hier möglicherweise keine Unterlagen vorliegen, kann dann hingewiesen werden. Erst wenn dieses Anhörungsverfahren abgeschlossen ist und die vorgebrachten Argumente und Informationen der Anlieger bewertet worden sind, werden die Beitragsbescheide erteilt.