Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:05
Aktualisiert
28.01.18, 07:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
60 12 (3615)
Vorlage Nr. 20100575
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Vorlage Nr. 20092699
Bezeichnung der Vorlage
Auf der Prinz von Elbestraße bis Kornharpener Straße
Endgültige Herstellung der Straße
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt. Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Anlagen
Wortlaut
Anlässlich der Vorlage der Straßenplanung für die Restherstellung dieses Abschnittes der
Straße Auf der Prinz hat die Bezirksvertretung die Verwaltung aufgefordert
-
sie über die Grundlagen für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei
dieser schon sehr alten Straße und über
-
die voraussichtliche Höhe
zu informieren. Außerdem erwartet sie, dass die Bürger zeitnah informiert werden.
Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
-
Die Straße Auf der Prinz ist auf ganzer Länge noch nie in ihrer Gesamtheit
den ortsrechtlichen Vorschriften (Ortsstatute, Polizeiverordnungen bzw.
Erschließungsbeitragssatzungen)
entsprechend
ausgebaut
gewesen.
Allerdings ist die Fahrbahn der Straße bereits 1908 fertig gestellt worden.
Hierfür wurden auch Zahlungen - teils von der Harpener Bergbau AG, teils
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60 12 (3615)
Vorlage Nr. 20100575
von anderen Anliegern - geleistet. Die Unterlagen hierüber liegen vor, so dass
diese Zahlungen angerechnet werden können. Insoweit stimmen die
Recherchen des Herrn Voll aus der SPD-Fraktion mit den hier gewonnenen
Erkenntnissen völlig überein. Auch die Straßenbeleuchtung und die
Kanalisation wurden in verschiedenen Jahren inzwischen endgültig
hergestellt. Was jetzt noch fehlt, ist eine satzungsgemäße Herstellung des
Gehwegs. Wegen der zumindest in diesem Abschnitt durchgehenden
einseitigen Anbaubarkeit ist auch nur ein einseitiger Gehweg vorgesehen.
-
Die voraussichtliche Höhe der zu erhebenden Erschließungsbeiträge kann
zur Zeit noch nicht zuverlässig angeben werden, da eine Beitragserhebung
nicht vor 2011 erfolgen wird und daher noch einiges an Vorarbeiten zu leisten
ist. Die 2010 zur Veranlagung vorgesehenen Straßen haben dabei
naturgemäß Vorrang.
-
Die Anlieger werden in zwei Schritten vor der Erteilung von
Beitragsbescheiden informiert. Eine grundsätzliche Information über die
bevorstehenden Beitragserhebung haben die Anlieger bereits erhalten. Bei
dieser Gelegenheit wurde auch das in Zusammenarbeit mit dem InternetDienst für die moderne Amtssprache der Ruhruniversität Bochum erarbeitete
Informationsblatt der Stadt über Erschließungsbeiträge, in dem auch
exemplarische Berechnungsbeispiele enthalten sind, mit versandt.
In einem zweiten Schritt erhalten die Anlieger individuelle Entwürfe von
Beitragsbescheiden, sobald die erforderlichen Berechnungen vorliegen.
Hierzu kann im Rahmen einer Anhörung Stellung genommen werden. Auch
auf gezahlte oder anderweitig erbrachte Vorleistungen, über die hier
möglicherweise keine Unterlagen vorliegen, kann dann hingewiesen werden.
Erst wenn dieses Anhörungsverfahren abgeschlossen ist und die
vorgebrachten Argumente und Informationen der Anlieger bewertet worden
sind, werden die Beitragsbescheide erteilt.