Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 3 (3129)
20 4 (3579)
Vorlage Nr. 20100750
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der SPD-Fraktion und Die Grüne Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung
Bochum-Süd am 09.03.2010 (Niederschrift vom 15.03.2010 – Vorlage Nr. 20100406 –
TOP 6.4)
Bezeichnung der Vorlage
Solidaritätsaufwendungen der Stadt Bochum
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Sitzungstermin
akt.
Beratung
11.05.2010
Anlagen
Wortlaut
Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.
Die Lasten des deutschen Einigungsprozesses werden von Bund, Ländern und Gemeinden
gemeinsam getragen. Die Kommunen leisten aber keine direkten Zahlungen bzw. Transfers
zu Gunsten der neuen Länder oder ihrer Kommunen. Die Finanzverfassung der
Bundesrepublik Deutschland lässt nur bestimmte Transferwege zwischen den einzelnen
Ebenen des Staates zu. Die Gesamtheit der nordrhein-westfälischen Kommunen beteiligt
sich dementsprechend in einem nachgelagerten Schritt an den finanziellen Belastungen des
Landes NRW aus der Deutschen Einheit.
In äußerst komplexen und komplizierten Verfahren wird daher seit 1991 jährlich ein
einheitsbedingter Gesamtbelastungsbetrag des Landes ermittelt und anschließend die
kommunale Beteiligung festgelegt.
Die von der Stadt Bochum seit 1991 geleisteten Solidarbeiträge betragen rd. 282 Mio. Euro.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
20 3 (3129)
20 4 (3579)
Vorlage Nr. 20100750
Zu 2.
Bei der Finanzierung städtischer Ausgaben gilt das Gesamtdeckungsprinzip. So dienen alle
Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben (in der Kameralistik getrennt nach
Vermögens- und Verwaltungshaushalt). Daher kann keine Aussage darüber getroffen
werden, welcher Anteil der aufgenommenen Verbindlichkeiten auf Solidaritätsaufwendungen
zurückzuführen ist.
Zu 3.
Da keine Aussage zu den für die Solidaritätsaufwendungen aufgenommen Verbindlichkeiten
möglich ist, kann auch keine Aussage zu den daraus entstandenen Kapital- und Zinskosten
getroffen werden.