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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
13 kB
Erstellt
26.12.14, 14:06
Aktualisiert
28.01.18, 07:31

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 3 (3129) 20 4 (3579) Vorlage Nr. 20100750 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Anfrage der SPD-Fraktion und Die Grüne Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 09.03.2010 (Niederschrift vom 15.03.2010 – Vorlage Nr. 20100406 – TOP 6.4) Bezeichnung der Vorlage Solidaritätsaufwendungen der Stadt Bochum Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Sitzungstermin akt. Beratung 11.05.2010 Anlagen Wortlaut Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen: Zu 1. Die Lasten des deutschen Einigungsprozesses werden von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen. Die Kommunen leisten aber keine direkten Zahlungen bzw. Transfers zu Gunsten der neuen Länder oder ihrer Kommunen. Die Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland lässt nur bestimmte Transferwege zwischen den einzelnen Ebenen des Staates zu. Die Gesamtheit der nordrhein-westfälischen Kommunen beteiligt sich dementsprechend in einem nachgelagerten Schritt an den finanziellen Belastungen des Landes NRW aus der Deutschen Einheit. In äußerst komplexen und komplizierten Verfahren wird daher seit 1991 jährlich ein einheitsbedingter Gesamtbelastungsbetrag des Landes ermittelt und anschließend die kommunale Beteiligung festgelegt. Die von der Stadt Bochum seit 1991 geleisteten Solidarbeiträge betragen rd. 282 Mio. Euro. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 20 3 (3129) 20 4 (3579) Vorlage Nr. 20100750 Zu 2. Bei der Finanzierung städtischer Ausgaben gilt das Gesamtdeckungsprinzip. So dienen alle Einnahmen insgesamt zur Deckung aller Ausgaben (in der Kameralistik getrennt nach Vermögens- und Verwaltungshaushalt). Daher kann keine Aussage darüber getroffen werden, welcher Anteil der aufgenommenen Verbindlichkeiten auf Solidaritätsaufwendungen zurückzuführen ist. Zu 3. Da keine Aussage zu den für die Solidaritätsaufwendungen aufgenommen Verbindlichkeiten möglich ist, kann auch keine Aussage zu den daraus entstandenen Kapital- und Zinskosten getroffen werden.