Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
12 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
48 (2781)
Vorlage Nr. 20100831
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage aus der 5. Sitzung des Rates, Vorlage Nr. 20100612
Bezeichnung der Vorlage
Mahnbescheide der Musikschule
Beratungsfolge
Rat
Sitzungstermin
akt.
Beratung
06.05.2010
Anlagen
Wortlaut
In der 5. Sitzung des Rates berichtete Frau Stahl folgenden Sachverhalt:
„Meiner Kenntnis nach sollen sich Eltern und Kinder, die an der Musikschule unterrichtet
werden, beschwert haben, dass ihnen drei Tage nach der Übersendung der
Entgeltbescheide bereits Mahnbescheide mit der Androhung der Vollstreckung zugegangen
sind. Auf Nachfrage der Betroffenen bei der Musikschule, warum denn so knappe Zeiten
vorgegeben worden sind, erhielten sie die Auskunft:“ Wir können nichts dafür. Wir
verschicken diese Post nicht. Das wird extern bearbeitet“. Die Eltern beklagen ferner auch
die schlechte telefonische Erreichbarkeit der Ansprechpartner bei der Musikschule. Frau
Stahl fragt an: „Trifft der Sachverhalt zu?“
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die sog. Jahresrechnung für das Jahr 2010 mit 12 Monatsfälligkeiten wurde am 28. Januar
für 5.830 Zahlungspflichtige berechnet, gedruckt und von der Musikschule zwecks
Weiterverarbeitung und Versand an die Zentralen Dienste übergeben. Im Februar 2010
erfolgten Kuvertierung/ Versand in Teilen nicht fristgerecht.
Dies wird von der Musikschule bedauert. Kuvertierung und Versand erfolgen in der Regel
kurzfristig und so zügig, dass den Schülereltern ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die
monatliche Zahlung vor dem Fälligkeitstermin (Monatsmitte) und erst Recht vor dem
Mahnlauf (Monatsende) vorzunehmen.
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
48 (2781)
Vorlage Nr. 20100831
Zur Sicherung des Standards sind Musikschule und ZD im Gespräch.
Die postalische Verzögerung bei der Jahresrechnung 2010 hatte jedoch keine
Überschneidung mit den aktuellen Mahnungen zur Folge. Der Mahnlauf erfolgte nach
Mitteilung der Stadtkasse erst im März.
Sollten Schülereltern unabhängig davon dennoch Mahnungen erhalten haben, beziehen
sich diese auf vorhergehende Forderungen.
Erreichbarkeit:
Die Musikschule ist bereits über die Servicezeiten hinaus erreichbar.
Aufgrund der Schülerzahlenentwicklung werden Sprachspeicherboxen und Rufumleitungen
eingesetzt und zusätzliche Telefonanschlüsse geschaffen.