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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Vorlage Nr.:20100834 Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 877 – Innenstadt-West – Alleestraße in der Fassung vom 23.03.2010 Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend zusammengefasst 1. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 1.1 Stellungnahme zu den Bürgeranregungen: - Anregungen der Bürger lagen nicht vor - 1.2 Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden: Lfd. Nr. 1 der Liste der Stellungnahmen (Landesbetrieb Wald und Holz) Mit Schreiben vom 30.05.2008 des Anregers wird mitgeteilt: Im Plangebiet stockt Wald i. S. des Bundeswald- rsp. Landesforstgesetzes NRW. Gegen seine Umwandlung ohne verbindliche Regelung einer Ausgleichs- bzw. Ersatzaufforstung bestehen solange Bedenken, bis erkennbar wird, dass der durch Sukzession entstandene Wald in der zeitnahen Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt wurde. Antwort: Der Stellungnahme wurde insofern gefolgt, als dass dem Forstamt der Baustufenplan der Stadt Bochum von Mai 1961 vorgelegt wurde. Das Plangebiet ist dort bereits als störendes Industrie- und Gewerbegebiet E 1 festgesetzt. Somit wurde bewiesen, dass der durch Sukzession entstandene Wald in der zeitnahen Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt wurde. Ein Ausgleich für die Umwandlung des Waldes ist nicht zu erbringen. Lfd. Nr. 2 der Liste der Stellungnahmen (LWL-Archäologie für Westfalen) Mit Schreiben vom 04.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt: Bodendenkmalpflegerische Belange werden nach bisherigem Kenntnisstand im Geltungsbereich der Planung nicht berührt. Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht sollte ein Hinweis zur Unterrichtung möglicherweise Betroffener in den Bebauungsplan aufgenommen werden, dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Antwort: Der Anregung wurde gefolgt. Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen: -1- „Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als Unteren Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: 02671/93750; Fax: 02671/2466) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NRW).“ Lfd. Nr. 3 der Liste der Stellungnahmen (Emschergenossenschaft) Mit Schreiben vom 11.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt: Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen nicht. Zur Minimierung des Eingriffs auf die Schutzgüter Wasser, Boden sowie Klima/Luft wird empfohlen, das auf künftig zu befestigten Flächen anfallende Regenwasser naturnah zu bewirtschaften. Neben abflussminimierenden Maßnahmen wie Dachbegrünung und die Verwendung von durchlässigen Belägen, kommt auch die gedrosselte Einleitung von Regenwasser in den östlich des Plangebiets verlaufenden Marbach in Frage. Es wird empfohlen, die bisher schon befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und ebenfalls naturnah zu bewirtschaften. Antwort: Der Anregung wurde gefolgt. Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen: „Für das Plangebiet ist eine Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser vorgesehen. Eine gedrosselte Einleitung des Regenwassers in den Marbach ist möglich. Zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Wasser, Boden sowie Klima/Luft wird empfohlen, das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser naturnah zu bewirtschaften.“ Lfd. Nr. 4 der Liste der Stellungnahmen (Bogestra) Mit Schreiben vom 17.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt: Im Bereich des Bebauungsplanes liegt ein Zugang zur unterirdischen Stadtbahnstation Bochumer Verein / Jahrhunderthalle sowie die Bushaltestellen Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle. Sollten diese durch die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom Verursacher zu tragen. Bei einer neuen, verstärkten Nutzung des Geländes ist die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte durch die Stadt Bochum erneut nachzuweisen. Es wird darum gebeten, die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die Begründung aufzunehmen. Antwort: Der Anregung wurde gefolgt. In die Begründung wurde folgender Abschnitt eingefügt: „Das Plangebiet wird durch die Haltestellen Bochumer Verein / Jahrhunderthalle und Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle (Linien 302 (Bochum-Laer Mitte – Gelsenkirchen-Buer Rathaus), 310 (Bochum-Höntrop Kirche – Witten-Heven Dorf), 345 (Bochum-Knappschaftskrankenhaus – Dahlhausen), NE 6), an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Darüber hinaus befindet sich am östlichen Ende der Alleestraße der Bahnhof Bochum-West der Regionalbahn RE 46 (Bochum-Hbf – Gelsenkirchen-Hbf).“ Lfd. Nr. 5 der Liste der Stellungnahmen (Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6 Bergbau / Energie) Mit Schreiben vom 27.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt: Das Plangebiet liegt über den Bergwerksfeldern „Prinz-Regent“ bzw. Präsident 1 / 2“ sowie über den auf Kohlenwasserstoffe erteilten Erlaubnisfeldern „Lennert“ und „Lars“. Heute noch nachwirkungsrelevanter Tiefenbergbau ist nicht verzeichnet. Im näheren Umfeld des Plangebiets ist laut Bergbau-Altlast-VerdachtsflächenKatalog die Verdachtsfläche „ehemalige Betriebsfläche der Kokerei Bochumer Verein und Gussstahl“ BAV-Kat. Nr. 4509-S-031 verzeichnet. Eine Bergaufsicht besteht für diese Verdachtsfläche nicht. Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet. An mehreren Stellen u. a. im Stadtgebiet Bochum sind Ausgasungen an der Tagesoberfläche aufgetreten. Antwort: Der Anregung wurde gefolgt. Kennzeichnungen aufgenommen: In den Bebauungsplan wurden folgende „Bergbau Im Bereich des Plangebietes hat Gewinnung von Steinkohle im tiefen Bereich stattgefunden. Heute noch nachwirkungsrelevanter Bergbau ist nicht verzeichnet. Die genaue bergbauliche Situation ist durch einen Sachverständigen zu erkunden.“ „Altlasten Für das gesamte Plangebiet gilt, dass Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung erforderlich sind, die im Rahmen eines Teil-Sanierungsplanes nach Bundesbodenschutzgesetz § 13 zu konkretisieren sind. Der (Teil-) Sanierungsplan muss durch einen entsprechenden Fachgutachter oder Sachverständigen erstellt werden. Der Sanierungsplan ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen und zur Genehmigung vorzulegen.“ Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen: „Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000; überarbeitet im April 2005). Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen im Stadtgebiet Bochum“ sind in diesem Bereich nach dem bisherigen Kenntnisstand kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen wenig wahrscheinlich.“ 1.3 Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden: Der Bebauungsplan wurde somit für die öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung der Anregungen in folgenden Punkten überarbeitet bzw. ergänzt:         2. Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche Richtung um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Bodendenkmalpflege Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der Entwässerung Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die Begründung zum Bebauungsplan Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich Methanausgasungen Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen Stellungnahmen zum öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 20.02.2009 bis 20.03.2009. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargelegt. 2.1 Stellungnahme zu den Bürgeranregungen: - Anregungen seitens der Bürger liegen nicht vor - 2.2 Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange Lfd. Nr. 6 der Liste der Stellungnahmen (Stadtwerke Bochum GmbH) Mit Schreiben vom 04.03.2009 des Anregers wird mitgeteilt: Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche am Gewerkschaftshaus betreiben die Stadtwerke verschiedene Versorgungsleitungen, die der Versorgung der Jahrhunderthalle und des Bochumer Vereins dienen. Die Versorgungstrasse soll innerhalb der als Grünfläche überplanten Fläche mit einem Schutzstreifen von 3 m Breite als Versorgungsfläche zugunsten der Stadtwerke ausgewiesen werden. Des Weiteren wird für die Versorgung des Plangebiets eine kompakte Transformatorenstation notwendig. Der Flächenbedarf für eine solche Station mit umlaufendem Schutzstreifen beträgt 6 m x 7 m. Als Standort wird eine Fläche an der Alleestraße unmittelbar westlich des öffentlichen Parkplatzes favorisiert. Antwort: Die Versorgungsleitungen befinden sich innerhalb festgesetzter öffentlicher Flächen, zum einen innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen und zum anderen innerhalb öffentlicher Grünflächen. Die Ausweisung eines Schutzstreifens als Versorgungsfläche zugunsten der Stadtwerke ist deshalb nicht notwendig. Denkbar wäre allenfalls die Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der Stadtwerke; dies ist jedoch aus gleichem Grund entbehrlich. Der Anregung wird nicht gefolgt. Bezüglich der Transformatorenstation wird von der gewünschten Festsetzung einer Versorgungsfläche abgesehen, da noch nicht bekannt ist, welche Betriebe sich im Plangebiet ansiedeln werden. Die erforderliche Lage und Größe der Transformatorenstation ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht näher spezifizierbar. Die konkrete Festsetzung einer Versorgungsfläche würde mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen oder Befreiungen erforderlich machen. Es ist sinnvoller, zu gegebenem Zeitpunkt eine passende Fläche innerhalb der SO-Gebiete der benötigten Transformatorenstation zuzuordnen. Die Zustimmung der Landesentwicklungsgesellschaft liegt vor. Der Anregung wird nicht gefolgt. 2.3 Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden: Folgende Änderungen werden für den erneuten Auslegungsbeschluss vorgenommen:    3. Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße. Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem Katalog der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen eindeutigen Schwerpunkt auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und Wissenschaftsbereich behalten soll und entsprechende Anpassung der Zweckbestimmung. Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der Fassung vom 15.12.2009 Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 15.12.2009 eingegangenen Stellungnahmen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt: 3.1 Stellungnahmen der Bürger Private Stellungnahme wurden nicht vorgetragen. 3.2 Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen vorgetragen. 3.3 Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden: Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen: Folgende redaktionelle Änderungen werden für den Satzungsplan vorgenommen:  Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes um den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle) Linie 302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde entsprechend dem Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Bochum.  Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde ergänzt.