Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Anlage 1.pdf
Größe
30 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Vorlage Nr.:20100834
Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen
zum
Bebauungsplanes Nr. 877 – Innenstadt-West – Alleestraße
in der Fassung vom 23.03.2010
Die relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen sowie förmlichen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind nachfolgend
zusammengefasst
1.
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
1.1
Stellungnahme zu den Bürgeranregungen:
- Anregungen der Bürger lagen nicht vor -
1.2
Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden:
Lfd. Nr. 1 der Liste der Stellungnahmen (Landesbetrieb Wald und Holz)
Mit Schreiben vom 30.05.2008 des Anregers wird mitgeteilt:
Im Plangebiet stockt Wald i. S. des Bundeswald- rsp. Landesforstgesetzes
NRW. Gegen seine Umwandlung ohne verbindliche Regelung einer
Ausgleichs- bzw. Ersatzaufforstung bestehen solange Bedenken, bis
erkennbar wird, dass der durch Sukzession entstandene Wald in der
zeitnahen Vergangenheit rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke
genutzt wurde.
Antwort:
Der Stellungnahme wurde insofern gefolgt, als dass dem Forstamt der Baustufenplan
der Stadt Bochum von Mai 1961 vorgelegt wurde. Das Plangebiet ist dort bereits als
störendes Industrie- und Gewerbegebiet E 1 festgesetzt. Somit wurde bewiesen,
dass der durch Sukzession entstandene Wald in der zeitnahen Vergangenheit
rechtmäßig baulich oder für verkehrliche Zwecke genutzt wurde. Ein Ausgleich für die
Umwandlung des Waldes ist nicht zu erbringen.
Lfd. Nr. 2 der Liste der Stellungnahmen (LWL-Archäologie für Westfalen)
Mit Schreiben vom 04.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt:
Bodendenkmalpflegerische Belange werden nach bisherigem Kenntnisstand
im Geltungsbereich der Planung nicht berührt.
Aus bodendenkmalpflegerischer Sicht sollte ein Hinweis zur Unterrichtung
möglicherweise Betroffener in den Bebauungsplan aufgenommen werden,
dass wegen der hier gegebenen Situation bei Erdarbeiten jeglicher Art bisher
nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können.
Antwort:
Der Anregung wurde gefolgt. Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan
aufgenommen:
-1-
„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche
Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber
auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit)
entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Gemeinde als
Unteren Denkmalbehörde und/oder dem Westfälischen Museum für Archäologie/Amt
für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Olpe (Tel.: 02671/93750; Fax: 02671/2466)
unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in
unverändertem Zustand zu erhalten (§§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW), falls
diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen,
auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu sechs Monaten in Besitz
zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NRW).“
Lfd. Nr. 3 der Liste der Stellungnahmen (Emschergenossenschaft)
Mit Schreiben vom 11.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt:
Bedenken gegen den Bebauungsplan bestehen nicht. Zur Minimierung des
Eingriffs auf die Schutzgüter Wasser, Boden sowie Klima/Luft wird empfohlen,
das auf künftig zu befestigten Flächen anfallende Regenwasser naturnah zu
bewirtschaften.
Neben
abflussminimierenden
Maßnahmen
wie
Dachbegrünung und die Verwendung von durchlässigen Belägen, kommt
auch die gedrosselte Einleitung von Regenwasser in den östlich des
Plangebiets verlaufenden Marbach in Frage. Es wird empfohlen, die bisher
schon befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und
ebenfalls naturnah zu bewirtschaften.
Antwort:
Der Anregung wurde gefolgt. Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan
aufgenommen:
„Für das Plangebiet ist eine Trennung von Schmutzwasser und Regenwasser
vorgesehen. Eine gedrosselte Einleitung des Regenwassers in den Marbach ist
möglich. Zur Minimierung des Eingriffs in die Schutzgüter Wasser, Boden sowie
Klima/Luft wird empfohlen, das auf den befestigten Flächen anfallende Regenwasser
naturnah zu bewirtschaften.“
Lfd. Nr. 4 der Liste der Stellungnahmen (Bogestra)
Mit Schreiben vom 17.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt:
Im Bereich des Bebauungsplanes liegt ein Zugang zur unterirdischen
Stadtbahnstation Bochumer Verein / Jahrhunderthalle sowie die
Bushaltestellen Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle. Sollten diese durch
die Planung betroffen sein, ist der Aufwand für die Veränderungen vom
Verursacher zu tragen. Bei einer neuen, verstärkten Nutzung des Geländes ist
die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte durch die Stadt Bochum erneut
nachzuweisen. Es wird darum gebeten, die Belange des öffentlichen
Personennahverkehrs in die Begründung aufzunehmen.
Antwort:
Der Anregung wurde gefolgt. In die Begründung wurde folgender Abschnitt eingefügt:
„Das Plangebiet wird durch die Haltestellen Bochumer Verein / Jahrhunderthalle und
Jacob-Mayer-Straße / Jahrhunderthalle (Linien 302 (Bochum-Laer Mitte –
Gelsenkirchen-Buer Rathaus), 310 (Bochum-Höntrop Kirche – Witten-Heven Dorf),
345 (Bochum-Knappschaftskrankenhaus – Dahlhausen), NE 6), an den öffentlichen
Personennahverkehr angebunden. Darüber hinaus befindet sich am östlichen Ende
der Alleestraße der Bahnhof Bochum-West der Regionalbahn RE 46 (Bochum-Hbf –
Gelsenkirchen-Hbf).“
Lfd. Nr. 5 der Liste der Stellungnahmen (Bezirksregierung Arnsberg Abt. 6
Bergbau / Energie)
Mit Schreiben vom 27.06.2008 des Anregers wird mitgeteilt:
Das Plangebiet liegt über den Bergwerksfeldern „Prinz-Regent“ bzw.
Präsident 1 / 2“ sowie über den auf Kohlenwasserstoffe erteilten
Erlaubnisfeldern „Lennert“ und „Lars“. Heute noch nachwirkungsrelevanter
Tiefenbergbau ist nicht verzeichnet.
Im näheren Umfeld des Plangebiets ist laut Bergbau-Altlast-VerdachtsflächenKatalog die Verdachtsfläche „ehemalige Betriebsfläche der Kokerei Bochumer
Verein und Gussstahl“ BAV-Kat. Nr. 4509-S-031 verzeichnet. Eine
Bergaufsicht besteht für diese Verdachtsfläche nicht.
Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen
Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet. An mehreren Stellen u. a. im
Stadtgebiet Bochum sind Ausgasungen an der Tagesoberfläche aufgetreten.
Antwort:
Der Anregung wurde gefolgt.
Kennzeichnungen aufgenommen:
In
den
Bebauungsplan
wurden
folgende
„Bergbau
Im Bereich des Plangebietes hat Gewinnung von Steinkohle im tiefen Bereich
stattgefunden. Heute noch nachwirkungsrelevanter Bergbau ist nicht verzeichnet. Die
genaue bergbauliche Situation ist durch einen Sachverständigen zu erkunden.“
„Altlasten
Für das gesamte Plangebiet gilt, dass Aufwendungen zur Sicherung und Sanierung
erforderlich sind, die im Rahmen eines Teil-Sanierungsplanes nach
Bundesbodenschutzgesetz § 13 zu konkretisieren sind. Der (Teil-) Sanierungsplan
muss durch einen entsprechenden Fachgutachter oder Sachverständigen erstellt
werden. Der Sanierungsplan ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen
und zur Genehmigung vorzulegen.“
Folgender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen:
„Das Plangebiet liegt in der Zone 1 der Karte der potentiellen
Grubengasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Bochum (Hollmann, November 2000;
überarbeitet im April 2005).
Gemäß dem Gutachten „Potentielle Gefährdungsbereiche aus Methanzuströmungen
im Stadtgebiet Bochum“ sind in diesem Bereich nach dem bisherigen Kenntnisstand
kritische, aus dem Steinkohlengebirge stammende Methanzuströmungen wenig
wahrscheinlich.“
1.3
Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden:
Der Bebauungsplan wurde somit für die öffentliche Auslegung unter Berücksichtigung
der Anregungen in folgenden Punkten überarbeitet bzw. ergänzt:
2.
Abrücken des Baukörpers an der Alleestraße vom Colosseum in östliche
Richtung um ca. 10 m zur besseren Sichtbarkeit des Colosseums
Ausweisung eines privaten Stellplatzes im mittleren SO-Gebiet auf dem
Stahlwerksplateau, nördlich des öffentlichen Parkplatzes
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der
Bodendenkmalpflege
Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan bezüglich der
Entwässerung
Aufnahme der Belange des öffentlichen Personennahverkehrs in die
Begründung zum Bebauungsplan
Aufnahme
eines
Hinweises
in
den
Bebauungsplan
bezüglich
Methanausgasungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich bergbaulicher Einwirkungen
Aufnahme einer Kennzeichnung bezüglich Altlastenvorkommen
Stellungnahmen zum öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom
20.02.2009 bis 20.03.2009. Die Ergebnisse werden im Folgenden dargelegt.
2.1
Stellungnahme zu den Bürgeranregungen:
- Anregungen seitens der Bürger liegen nicht vor -
2.2
Stellungnahme zu den Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher
Belange
Lfd. Nr. 6 der Liste der Stellungnahmen (Stadtwerke Bochum GmbH)
Mit Schreiben vom 04.03.2009 des Anregers wird mitgeteilt:
Innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche am Gewerkschaftshaus betreiben
die Stadtwerke verschiedene Versorgungsleitungen, die der Versorgung der
Jahrhunderthalle und des Bochumer Vereins dienen. Die Versorgungstrasse
soll innerhalb der als Grünfläche überplanten Fläche mit einem Schutzstreifen
von 3 m Breite als Versorgungsfläche zugunsten der Stadtwerke ausgewiesen
werden.
Des Weiteren wird für die Versorgung des Plangebiets eine kompakte
Transformatorenstation notwendig. Der Flächenbedarf für eine solche Station
mit umlaufendem Schutzstreifen beträgt 6 m x 7 m. Als Standort wird eine
Fläche an der Alleestraße unmittelbar westlich des öffentlichen Parkplatzes
favorisiert.
Antwort:
Die Versorgungsleitungen befinden sich innerhalb festgesetzter öffentlicher Flächen,
zum einen innerhalb öffentlicher Straßenverkehrsflächen und zum anderen innerhalb
öffentlicher
Grünflächen.
Die
Ausweisung
eines
Schutzstreifens
als
Versorgungsfläche zugunsten der Stadtwerke ist deshalb nicht notwendig.
Denkbar wäre allenfalls die Festsetzung eines Leitungsrechtes zugunsten der
Stadtwerke; dies ist jedoch aus gleichem Grund entbehrlich. Der Anregung wird nicht
gefolgt.
Bezüglich der Transformatorenstation wird von der gewünschten Festsetzung einer
Versorgungsfläche abgesehen, da noch nicht bekannt ist, welche Betriebe sich im
Plangebiet ansiedeln werden.
Die erforderliche Lage und Größe der Transformatorenstation ist zum jetzigen
Zeitpunkt nicht näher spezifizierbar. Die konkrete Festsetzung einer
Versorgungsfläche würde mit hoher Wahrscheinlichkeit Änderungen oder
Befreiungen erforderlich machen. Es ist sinnvoller, zu gegebenem Zeitpunkt eine
passende Fläche innerhalb der SO-Gebiete der benötigten Transformatorenstation
zuzuordnen. Die Zustimmung der Landesentwicklungsgesellschaft liegt vor. Der
Anregung wird nicht gefolgt.
2.3
Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden:
Folgende Änderungen werden für den erneuten Auslegungsbeschluss
vorgenommen:
3.
Aufnahme eines Hinweises bezüglich der Beachtung später auftretender
Entlastungen und Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage
Alleestraße.
Ergänzung des Bebauungsplanes um Festsetzungen zu Werbeanlagen
Herausnahme der Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen aus dem
Katalog der allgemein zulässigen Nutzungen, da das Gebiet einen
eindeutigen Schwerpunkt auf dem Bereich Dienstleistungs-, Büro- und
Wissenschaftsbereich behalten soll und entsprechende Anpassung der
Zweckbestimmung.
Stellungnahmen im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung in der
Fassung vom 15.12.2009
Die während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 15.12.2009
eingegangenen Stellungnahmen haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
3.1
Stellungnahmen der Bürger
Private Stellungnahme wurden nicht vorgetragen.
3.2
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
Stellungnahmen vorgetragen.
3.3
Zusammenfassende Entscheidung zu den Anregungen der Behörden:
Folgende Änderungen werden für den Satzungsbeschluss vorgenommen:
Folgende redaktionelle Änderungen werden für den Satzungsplan vorgenommen:
Die Zuordnung der Sitztreppe im nördlichen und östlichen Bereich des Platzes
um den Nord-Westausgang (Haltestelle Bochumer Verein/Jahrhunderthalle)
Linie 302/310 zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde
entsprechend dem Ausbauzustand angepasst. Die Fläche befindet sich im
Eigentum der Stadt Bochum.
Der Hinweis bezüglich der Beachtung später auftretender Entlastungen und
Belastungen im Einwirkungsbereich der Stadtbahnanlage Alleestraße wurde
ergänzt.