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Kommune
Bochum
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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:07
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28.01.18, 07:35
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Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3201)
Vorlage Nr.: 20101003
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des
Gesundheitsamtes
Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
20.05.2010
Anlagen
Zusatzinformationen
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
53 (3201)
Vorlage Nr.: 20101003
Im Rahmen der Förderung der Bochumer Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen im
Gesundheitsbereich liegen der Gesundheitsverwaltung Anträge auf Gewährung einer städtischen
Zuwendung vor. Bei den Anträgen handelt es sich in der Regel um Wiederholungsanträge, über
die unter Anwendung der Zuwendungsrichtlinien und Richtlinien zur Förderung von
Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitswesens in der Vergangenheit positiv
entschieden wurde.
Die Höhe der zu erwartenden Zuwendung wurde unter den Bedingungen der vorläufigen
Haushaltsführung mit den Zuwendungsempfängern erörtert.
Da über den Haushalt für das Jahr 2010 noch nicht entschieden wurde, sind bei der
Beschlussfassung die nachfolgenden Hinweise zu beachten:
1. Haushaltsplanung
Die Gesundheitsverwaltung hat auf der Grundlage der Finanzplanung 2009 und unter
Berücksichtigung
der
vom
Rat
beschlossenen
Maßnahmen
im
Rahmen
des
Haushaltssicherungskonzeptes 2009 Mittel für das Jahr 2010 bei der Kämmerei angemeldet. Für
die vorliegenden Zuwendungsanträge ist innerhalb der Produktgruppe 41.01 `GesundheitswesenA
das Produkt 1.41.01.01.02 `Förderung und Vergabe, ZuschusswesenA maßgeblich.
2. Haushaltswirtschaftliche Sperre
Durch die vom Kämmerer am 10.03.2010 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen nur
maximal 90 Prozent der Ansätze der jeweiligen Budgets zur Verfügung. Da im Gesundheitsamt
hauptsächlich gesetzlich vorgegebene Aufgaben wahrgenommen werden, bei denen faktisch keine
Kürzungs-/Einsparmöglichkeiten bestehen, müssen insbesondere die Aufgabenbereiche geprüft
werden, die weder gesetzlich noch vertraglich geregelt sind. Vor diesem Hintergrund wurden die
Träger, die einen Zuwendungsantrag gestellt haben, nach erfolgter Haushaltssperre darüber
informiert, dass eine Bewilligung und Auszahlung der von ihnen beantragten Zuwendung im
laufenden Jahr nicht zugesichert werden kann und in jedem Fall mit einer 10-prozentigen
Reduzierung zu rechnen ist.
Auf Grund dieser Reduzierung sichert die Verwaltung aber zu, dass die von den
Verbänden/Vereinen in dieser Größenordnung ggf. zusätzlich akquirierten Mittel (z.B. Spenden)
nicht auf die von der Verwaltung (reduzierten) gewährten Zuwendungsbeträge angerechnet
werden.
3. Vorläufige Haushaltsführung
Neben der Haushaltssperre sind aktuell auch die Einschränkungen der vorläufigen
Haushaltsführung nach ' 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu beachten. Demnach gilt:
`Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, darf die
Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen
sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar
sindA.
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- Begründung - Seite 2
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TOP/akt. Beratung
53 (3201)
Vorlage Nr.: 20101003
Da es sich bei den zuvor angeführten Zuwendungen nicht um rechtlich verpflichtende Aufgaben
handelt, muss es sich bei deren Gewährung um unaufschiebbare Aufwendungen zur
Weiterführung notwendiger Aufgaben handeln. Danach können bis zur endgültigen Entscheidung
des Rates und Bekanntmachung der Haushaltssatzung unter bestimmten Voraussetzungen
lediglich Abschlagszahlungen geleistet werden, um den weiteren Betrieb der Einrichtung zunächst
zu sichern. Den Verbänden und Vereinen kann im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht
zugesichert werden, dass Zuschüsse auch in Zukunft gewährt werden können. Wie bereits wurde
den Trägern in diesem Zusammenhang vorsorglich angeraten, sich darauf einzustellen und
entsprechende Dispositionen zu treffen, dass eine Bezuschussung zukünftig entfallen oder aber in
geringerem Umfang erfolgen könnte. Die Durchführung bzw. Bezuschussung neuer Projekte ist im
Rahmen des ' 82 GO NRW nicht zulässig. Dies gilt auch für Projekte bestehender Einrichtungen,
soweit sie zu einer Erweiterung der Aufgaben führen.
4. Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt
Bochum B Zuwendungsrichtlinien B und Richtlinien der Stadt Bochum zur Förderung von
Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen
Unabhängig von der Haushaltsplanung ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung,
Bewilligung und Prüfung der Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien
beachtet werden. Dadurch bedingt ist ein Abweichen des tatsächlich bewilligten Betrages im
Zuwendungsbescheid von dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden und von dem Ausschuss
beschlossenen Betrages möglich. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch
Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch nicht vollständig geprüft werden konnten.
Vor dem Hintergrund der weiteren Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung wurden beantragte
Zuwendungshöhen, die über das Niveau von 2009 hinaus gehen, bei den vorgesehenen
Zuwendungshöhen des Jahres 2010 grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme davon
wurde nur im Falle einer vertraglichen Verpflichtung zur Gesamtkostenübernahme gemacht.
Darüber hinaus versucht die Verwaltung zurzeit, Spendenmittel für bestimmte Förderungen und
Projekte der sozialen Träger, die nicht realisiert werden können, zu akquirieren. Sollte auch im
Jahr 2010 B wie im vorangehenden Haushaltsjahr B die Bewirtschaftung nach den Regeln der
vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, ist bei der Bewilligung der vorgeschlagenen Zuwendung
wiederum mit einer 10%igen Kürzung zu rechnen.
Die Bewilligung der von den sozialen Trägern beantragten oder ihnen in Aussicht gestellten
Zuwendungen wird mit den Ansätzen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sicher
gestellt.
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Vorlage Nr.: 20101003
Produkt 1.41.01.01.02 `Förderung und Vergabe, ZuschusswesenA:
Maßnahme
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Träger
Suchtberatungsstelle der Inneren Mission - Diakonisches Werk
2010 Ansatz
316.000
Suchtkrankenberatung Arbeiterwohlfahrt
26.385
Suchtkranken- und Drogenberatung Caritas
41.015
Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e.V.
66.800
AIDS Hilfe Bochum e.V.
85.500
Förderung von Selbsthilfegruppen
26.000
Verein für Psychosoziale Betreuung e. V.
Innere Mission - Diakonisches Werk - Nachgehende Sozialarbeit
384.700
78.200
Caritas Verband Suchtberatungsstelle Nord/Ost
139.000
Caritas Verband Kontakt- und Begegnungsstätte
57.000
Medizinische Flüchtlingshilfe e.V.
25.000
Frauen-Gesundheits-Zentrum
37.000
Madonna e.V.
60.000
Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae e.V.
26.250
Schwangerschaftskonfliktberatung Innere Mission / DiaCon
17.400
Schwangerschaftskonfliktberatung Pro Familia
140.000
Die Brücke e.V.
20.100
Allerhand gGmbH
26.000
Krisenhilfe Bochum e.V.
Summe städtischer Transferaufwendungen
957.000
2.529.350
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Vorlage Nr.: 20101003
Bemerkungen zu einzelnen Trägern:
Zu Nr. 1: Innere Mission - Suchtberatungsstelle Mitte/Süd
Die Innere Mission - Diakonisches Werk - nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach
beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Mitte und Süd, Stadtbezirke I und
V, in Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält die Innere Mission ein Kontakt- und
Beratungszentrum (Pavillon) der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Diese gesetzliche
Pflichtaufgabe wurde der Inneren Mission durch Vertrag vom 24.09.1997 übertragen. Die
Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von der Inneren Mission, vom Land und der Stadt
Bochum übernommen. Die Stadt hat sich hier vertraglich verpflichtet, Sach- und tarifliche
Personalkostenerhöhungen zu berücksichtigen.
Zu Nr. 2 und 3: Arbeiterwohlfahrt und Caritas B Suchtkranken- und Drogenenberatung
Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege - Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband - erhalten seit
2001 für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben im Bereich der Suchtkranken- und
Drogenberatung einen städtischen Zuschuss. Der Caritasverband erhält den Zuschuss zur
anteiligen Finanzierung des Psychosozialen Beratungs- und Behandlungszentrums; die AWO
erhält ihn für die aufsuchende Suchtberatung in den Stadtbezirken Wattenscheid und BochumSüd. Die jeweilige Zuschusshöhe errechnet sich aus einem für beide Institutionen gleichen
Sockelbetrag und im Übrigen nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in diesem Aufgabengebiet. Entsprechend dieser Aufteilung entfallen 41.015 EUR auf den
Caritasverband und Höhe von 26.385 auf die Arbeiterwohlfahrt.
Zu Nr. 4: Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e. V.
Die Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene erhält seit 1980 einen städtischen Zuschuss zur
Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle. Die Restfinanzierung erfolgt
durch Spenden.
Zu Nr. 5: AIDS-Hilfe Bochum e. V.
Der AIDS-Hilfe e. V. bietet eine zielgruppenspezifische aufsuchende Aufklärung über
HIV-Übertragungswege und Möglichkeiten des Infektionsschutzes an. Damit verbunden ist eine
psychosoziale Beratung und Begleitung für HIV-positive und an AIDS erkrankte Menschen. Es
handelt sich um eine pflichtige Aufgabe nach dem ÖGDG NRW. Der Verein erhält seit 1990 neben einer pauschalierten Landesförderung - zum Ausgleich der ungedeckten Personal- und
Sachkosten einen städtischen Zuschuss. Seit dem Haushaltsjahr 2008 erhält der Verein zusätzlich
Personalkosten für eine weitere Stelle in der Förderung der psychosozialen Betreuung und
Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS sowie einen zusätzlichen Mietkostenzuschuss für die
Anmietung weiterer Räumlichkeiten.
Stadt Bochum
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Vorlage Nr.: 20101003
Zu Nr. 6: Selbsthilfegruppen und Initiativen im Gesundheitsbereich
Aus Mitteln des Gesundheitsamtes erhielten bisher die Bochumer Kontakt- und Krisengruppen,
Blaue Kreuz-Vereine, Guttempler-Gemeinschaften, Selbsthilfegruppe Wattenscheid für
Suchtkranke und deren Angehörige, der Kreuzbund e. V. und der Kontaktclub für Menschen mit
psychischen Schwierigkeiten im Erich-Brühmann-Haus einen Zuschuss. Es ist vorgesehen, die
Bewilligung dieser Zuwendungen im Jahr 2010 subsidiär zu Spenden Dritter vorzunehmen.
Zu Nr. 7: Verein für Psychosoziale Betreuung e. V.
Der Verein nimmt die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung in dem Stadtbezirk Nord und Ost
wahr. Zu diesem Zweck unterhält er die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle in
Langendreer. Die Aufgaben umfassen einerseits die Sicherstellung der ambulanten
psychiatrischen Hilfen nach dem PsychKG und andererseits alle anderen der Stadt obliegenden
beratenden und begutachtenden psychiatrischen Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in
diesem Stadtbezirk. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG, die dem Verein
mit Vereinbarungen vom 27.05.1988/19.06.2000 übertragen wurde und für die die Stadt Bochum
die begründeten Personal- und Sachkosten übernimmt.
Zu Nr. 8: Innere Mission - Nachgehende Sozialarbeit
Die Innere Mission - Diakonisches Werk - führt gemeinsam mit der Krisenhilfe Bochum und dem
Sozialpsychiatrischen Dienst das Projekt ANachgehende Sozialarbeit@ durch. Zielgruppe sind
besonders schwer erkrankte Suchtkranke, bei denen eine Doppel- zum Teil sogar
Dreifachdiagnose vorliegt (zusätzliche psychiatrische Erkrankung). Der Rat der Stadt Bochum hat
in seiner Sitzung der Anschlussfinanzierung dieses Bund-/Ländermodells ab dem 01.01.2001
zugestimmt.
Zu Nr. 9: Caritas Verband - Suchtberatungsstelle Nord/Ost
Der Caritas Verband nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter
Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Nord/Ost des Stadtgebietes Bochum wahr. Zu
diesem Zweck unterhält der Caritasverband das Kontakt- und Beratungszentrum der
Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem
PsychKG und dem ÖGDG, die dem Verband mit Vertrag vom 17.10.2003 übertragen wurde. Die
Personal- und Sachkosten werden vom Caritasverband, vom Land NRW und von der Stadt
Bochum gemeinsam übernommen. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, die begründeten
Sachkosten und die tariflichen Personalkostensteigerungen zu decken.
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Vorlage Nr.: 20101003
Zu Nr. 10: Caritas Verband - Kontakt- und Begegnungsstätte
Seit 1999 ist der Caritasverband für Bochum in die ambulante psychiatrische Versorgung
chronisch mehrfach beeinträchtigter Suchtkranker in Bochum eingebunden. Der Caritasverband
unterhält für diese Arbeit ein Kontakt- und Beratungszentrum in Bochum-Langendreer.
Zu Nr. 11: Medizinische Flüchtlingshilfe
Der Verein erhält seit dem Jahr 2001 einen ergänzenden städtischen Zuschuss zum Ausgleich der
ungedeckten Sachkosten. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde eine Erhöhung des
Sachkostenzuschusses um 9.000,00 EUR bewilligt.
Zu Nr. 12: Frauen-Gesundheits-Zentrum
Das Frauen-Gesundheits-Zentrum erhält seit 2007 für das Projekt der AAufsuchenden
Gesundheitsberatung@ einen Zuschuss zum Ausgleich der ungedeckten Personal- und
Sachkosten. Weiterhin erhält der Verein bereits seit 2000 einen ergänzenden Sachkostenzuschuss
zur Förderung der Frauengesundheit im Ruhrgebiet. Mit dem FGZ wurde seitens der Verwaltung
ein Gespräch geführt, in dem die beabsichtigte Bewilligung erläutert wurde.
Zu Nr. 13: Madonna e. V.
Seit 2003 nimmt Madonna die psychosoziale Beratung und Betreuung der in Bochum tätigen Prostituierten im Sinne des ' 19 IfSG wahr. Die Personalkosten und die Finanzierung der Sachkosten
zur Erfüllung der Aufgabe werden gemäß Vertrag vom 30.09.2003 von der Stadt Bochum
übernommen.
Weiterhin erhält Madonna zum Ausgleich ungedeckter Personal- und Sachkosten der
Beratungsstelle (bisher 9.600,00 EUR) sowie für das Projekt ANeustart@ (bisher 17.400,00 EUR)
einen ergänzenden Zuschuss.
Zu Nr. 14, 15 und 16: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben nach ' 4 Abs.2 SchKG einen
Anspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der anerkannten Personal- und Sachkosten durch
das Land NRW. Der städtische Zuschuss soll die Personal- und Sachkosten decken, die nicht vom
Land finanziert werden. Für das Jahr 2010 hat das Land NRW eine weitere halbe Stellen für eine
Beratungsfachkraft und eine Verwaltungskraft bewilligt; daher bittet der Verein um Erhöhung des
städtischen Zuschusses. Für die mit der zusätzlichen Personalbereitstellung komplementäre
Fehlbetragsfinanzierung wird – bedingt durch die Haushaltskonsolisierung - kein Spielraum
gesehen.
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Vorlage Nr.: 20101003
Zu Nr. 17 Die Brücke e. V:
Der Verein ADie Brücke@ erhält einen Sachkostenzuschuss für die Wiedereingliederung psychisch
behinderter Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden. Die Betreuung
der psychisch kranken Bochumer entspricht den Vorgaben des PsychKG.
Zu Nr. 18: AllerHand gGmbH
Für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung von psychisch erkrankten Menschen, die im
Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden, erhält AAllerHand@ einen städtischen
Zuschuss.
Zurzeit werden 28 psychisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stundenweise beschäftigt.
Sie werden überwiegend im Grünflächen- und Transportbereich eingesetzt. Diese Tätigkeiten
bieten ihnen eine Möglichkeit der Integration und Teilhabe an einem Berufsalltag; die Entlohnung
dient dem Einzelnen zur Aufstockung eines geringen Einkommens. Die Betreuung der psychisch
kranken Bochumer entspricht ebenfalls dem PsychKG.
Zu Nr. 19: Krisenhilfe Bochum e. V.
Der Zuschuss ist bestimmt für die allgemeine Suchtkrankenhilfe (bisher 525.000,00 EUR) und die
drogentherapeutische Ambulanz (bisher 432.000,00 EUR). Die Suchtkrankenhilfe stellt eine
Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und ÖGDG dar und wurde durch Ratsbeschluss vom
20.10.1975 dem Verein übertragen.
Im Rahmen der drogentherapeutischen Ambulanz wird seit 1994 für einen bestimmten
Personenkreis die Opioid-Suchtbehandlung (Methadon) durchgeführt. Dafür erfolgt eine teilweise
Kostenerstattung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die allgemeine
Suchtkrankenhilfe für Opioid-Abhängige ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe
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53 (3201)
Vorlage Nr.: 20101003
Bezeichnung der Vorlage
Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des
Gesundheitsamtes
Der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahre 2010 für die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Zuwendungen an freie Träger im Produkt 1.41.01 wird zugestimmt.