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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
46 kB
Erstellt
26.12.14, 14:07
Aktualisiert
28.01.18, 07:35

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes Beschlussvorschriften Beschlussorgan Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales 20.05.2010 Anlagen Zusatzinformationen akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Im Rahmen der Förderung der Bochumer Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich liegen der Gesundheitsverwaltung Anträge auf Gewährung einer städtischen Zuwendung vor. Bei den Anträgen handelt es sich in der Regel um Wiederholungsanträge, über die unter Anwendung der Zuwendungsrichtlinien und Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitswesens in der Vergangenheit positiv entschieden wurde. Die Höhe der zu erwartenden Zuwendung wurde unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung mit den Zuwendungsempfängern erörtert. Da über den Haushalt für das Jahr 2010 noch nicht entschieden wurde, sind bei der Beschlussfassung die nachfolgenden Hinweise zu beachten: 1. Haushaltsplanung Die Gesundheitsverwaltung hat auf der Grundlage der Finanzplanung 2009 und unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2009 Mittel für das Jahr 2010 bei der Kämmerei angemeldet. Für die vorliegenden Zuwendungsanträge ist innerhalb der Produktgruppe 41.01 `GesundheitswesenA das Produkt 1.41.01.01.02 `Förderung und Vergabe, ZuschusswesenA maßgeblich. 2. Haushaltswirtschaftliche Sperre Durch die vom Kämmerer am 10.03.2010 verfügte haushaltswirtschaftliche Sperre stehen nur maximal 90 Prozent der Ansätze der jeweiligen Budgets zur Verfügung. Da im Gesundheitsamt hauptsächlich gesetzlich vorgegebene Aufgaben wahrgenommen werden, bei denen faktisch keine Kürzungs-/Einsparmöglichkeiten bestehen, müssen insbesondere die Aufgabenbereiche geprüft werden, die weder gesetzlich noch vertraglich geregelt sind. Vor diesem Hintergrund wurden die Träger, die einen Zuwendungsantrag gestellt haben, nach erfolgter Haushaltssperre darüber informiert, dass eine Bewilligung und Auszahlung der von ihnen beantragten Zuwendung im laufenden Jahr nicht zugesichert werden kann und in jedem Fall mit einer 10-prozentigen Reduzierung zu rechnen ist. Auf Grund dieser Reduzierung sichert die Verwaltung aber zu, dass die von den Verbänden/Vereinen in dieser Größenordnung ggf. zusätzlich akquirierten Mittel (z.B. Spenden) nicht auf die von der Verwaltung (reduzierten) gewährten Zuwendungsbeträge angerechnet werden. 3. Vorläufige Haushaltsführung Neben der Haushaltssperre sind aktuell auch die Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung nach ' 82 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zu beachten. Demnach gilt: `Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, darf die Gemeinde ausschließlich Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sindA. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Da es sich bei den zuvor angeführten Zuwendungen nicht um rechtlich verpflichtende Aufgaben handelt, muss es sich bei deren Gewährung um unaufschiebbare Aufwendungen zur Weiterführung notwendiger Aufgaben handeln. Danach können bis zur endgültigen Entscheidung des Rates und Bekanntmachung der Haushaltssatzung unter bestimmten Voraussetzungen lediglich Abschlagszahlungen geleistet werden, um den weiteren Betrieb der Einrichtung zunächst zu sichern. Den Verbänden und Vereinen kann im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht zugesichert werden, dass Zuschüsse auch in Zukunft gewährt werden können. Wie bereits wurde den Trägern in diesem Zusammenhang vorsorglich angeraten, sich darauf einzustellen und entsprechende Dispositionen zu treffen, dass eine Bezuschussung zukünftig entfallen oder aber in geringerem Umfang erfolgen könnte. Die Durchführung bzw. Bezuschussung neuer Projekte ist im Rahmen des ' 82 GO NRW nicht zulässig. Dies gilt auch für Projekte bestehender Einrichtungen, soweit sie zu einer Erweiterung der Aufgaben führen. 4. Allgemeine Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bochum B Zuwendungsrichtlinien B und Richtlinien der Stadt Bochum zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen Unabhängig von der Haushaltsplanung ist es Aufgabe der Verwaltung, bei der Beantragung, Bewilligung und Prüfung der Verwendungsnachweise zu beachten, dass die geltenden Richtlinien beachtet werden. Dadurch bedingt ist ein Abweichen des tatsächlich bewilligten Betrages im Zuwendungsbescheid von dem grundsätzlich zur Verfügung stehenden und von dem Ausschuss beschlossenen Betrages möglich. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn noch Antragsunterlagen fehlen und die Anträge noch nicht vollständig geprüft werden konnten. Vor dem Hintergrund der weiteren Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung wurden beantragte Zuwendungshöhen, die über das Niveau von 2009 hinaus gehen, bei den vorgesehenen Zuwendungshöhen des Jahres 2010 grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme davon wurde nur im Falle einer vertraglichen Verpflichtung zur Gesamtkostenübernahme gemacht. Darüber hinaus versucht die Verwaltung zurzeit, Spendenmittel für bestimmte Förderungen und Projekte der sozialen Träger, die nicht realisiert werden können, zu akquirieren. Sollte auch im Jahr 2010 B wie im vorangehenden Haushaltsjahr B die Bewirtschaftung nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen, ist bei der Bewilligung der vorgeschlagenen Zuwendung wiederum mit einer 10%igen Kürzung zu rechnen. Die Bewilligung der von den sozialen Trägern beantragten oder ihnen in Aussicht gestellten Zuwendungen wird mit den Ansätzen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel sicher gestellt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Produkt 1.41.01.01.02 `Förderung und Vergabe, ZuschusswesenA: Maßnahme 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Träger Suchtberatungsstelle der Inneren Mission - Diakonisches Werk 2010 Ansatz 316.000 Suchtkrankenberatung Arbeiterwohlfahrt 26.385 Suchtkranken- und Drogenberatung Caritas 41.015 Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e.V. 66.800 AIDS Hilfe Bochum e.V. 85.500 Förderung von Selbsthilfegruppen 26.000 Verein für Psychosoziale Betreuung e. V. Innere Mission - Diakonisches Werk - Nachgehende Sozialarbeit 384.700 78.200 Caritas Verband Suchtberatungsstelle Nord/Ost 139.000 Caritas Verband Kontakt- und Begegnungsstätte 57.000 Medizinische Flüchtlingshilfe e.V. 25.000 Frauen-Gesundheits-Zentrum 37.000 Madonna e.V. 60.000 Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae e.V. 26.250 Schwangerschaftskonfliktberatung Innere Mission / DiaCon 17.400 Schwangerschaftskonfliktberatung Pro Familia 140.000 Die Brücke e.V. 20.100 Allerhand gGmbH 26.000 Krisenhilfe Bochum e.V. Summe städtischer Transferaufwendungen 957.000 2.529.350 Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 4 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Bemerkungen zu einzelnen Trägern: Zu Nr. 1: Innere Mission - Suchtberatungsstelle Mitte/Süd Die Innere Mission - Diakonisches Werk - nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Mitte und Süd, Stadtbezirke I und V, in Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält die Innere Mission ein Kontakt- und Beratungszentrum (Pavillon) der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Diese gesetzliche Pflichtaufgabe wurde der Inneren Mission durch Vertrag vom 24.09.1997 übertragen. Die Personal- und Sachkosten werden gemeinsam von der Inneren Mission, vom Land und der Stadt Bochum übernommen. Die Stadt hat sich hier vertraglich verpflichtet, Sach- und tarifliche Personalkostenerhöhungen zu berücksichtigen. Zu Nr. 2 und 3: Arbeiterwohlfahrt und Caritas B Suchtkranken- und Drogenenberatung Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege - Arbeiterwohlfahrt und Caritasverband - erhalten seit 2001 für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben im Bereich der Suchtkranken- und Drogenberatung einen städtischen Zuschuss. Der Caritasverband erhält den Zuschuss zur anteiligen Finanzierung des Psychosozialen Beratungs- und Behandlungszentrums; die AWO erhält ihn für die aufsuchende Suchtberatung in den Stadtbezirken Wattenscheid und BochumSüd. Die jeweilige Zuschusshöhe errechnet sich aus einem für beide Institutionen gleichen Sockelbetrag und im Übrigen nach der Anzahl der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Aufgabengebiet. Entsprechend dieser Aufteilung entfallen 41.015 EUR auf den Caritasverband und Höhe von 26.385 auf die Arbeiterwohlfahrt. Zu Nr. 4: Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene e. V. Die Selbsthilfegruppe für Krebsbetroffene erhält seit 1980 einen städtischen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle. Die Restfinanzierung erfolgt durch Spenden. Zu Nr. 5: AIDS-Hilfe Bochum e. V. Der AIDS-Hilfe e. V. bietet eine zielgruppenspezifische aufsuchende Aufklärung über HIV-Übertragungswege und Möglichkeiten des Infektionsschutzes an. Damit verbunden ist eine psychosoziale Beratung und Begleitung für HIV-positive und an AIDS erkrankte Menschen. Es handelt sich um eine pflichtige Aufgabe nach dem ÖGDG NRW. Der Verein erhält seit 1990 neben einer pauschalierten Landesförderung - zum Ausgleich der ungedeckten Personal- und Sachkosten einen städtischen Zuschuss. Seit dem Haushaltsjahr 2008 erhält der Verein zusätzlich Personalkosten für eine weitere Stelle in der Förderung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Menschen mit HIV und AIDS sowie einen zusätzlichen Mietkostenzuschuss für die Anmietung weiterer Räumlichkeiten. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 5 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Zu Nr. 6: Selbsthilfegruppen und Initiativen im Gesundheitsbereich Aus Mitteln des Gesundheitsamtes erhielten bisher die Bochumer Kontakt- und Krisengruppen, Blaue Kreuz-Vereine, Guttempler-Gemeinschaften, Selbsthilfegruppe Wattenscheid für Suchtkranke und deren Angehörige, der Kreuzbund e. V. und der Kontaktclub für Menschen mit psychischen Schwierigkeiten im Erich-Brühmann-Haus einen Zuschuss. Es ist vorgesehen, die Bewilligung dieser Zuwendungen im Jahr 2010 subsidiär zu Spenden Dritter vorzunehmen. Zu Nr. 7: Verein für Psychosoziale Betreuung e. V. Der Verein nimmt die psychosoziale Versorgung der Bevölkerung in dem Stadtbezirk Nord und Ost wahr. Zu diesem Zweck unterhält er die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle in Langendreer. Die Aufgaben umfassen einerseits die Sicherstellung der ambulanten psychiatrischen Hilfen nach dem PsychKG und andererseits alle anderen der Stadt obliegenden beratenden und begutachtenden psychiatrischen Tätigkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Stadtbezirk. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG, die dem Verein mit Vereinbarungen vom 27.05.1988/19.06.2000 übertragen wurde und für die die Stadt Bochum die begründeten Personal- und Sachkosten übernimmt. Zu Nr. 8: Innere Mission - Nachgehende Sozialarbeit Die Innere Mission - Diakonisches Werk - führt gemeinsam mit der Krisenhilfe Bochum und dem Sozialpsychiatrischen Dienst das Projekt ANachgehende Sozialarbeit@ durch. Zielgruppe sind besonders schwer erkrankte Suchtkranke, bei denen eine Doppel- zum Teil sogar Dreifachdiagnose vorliegt (zusätzliche psychiatrische Erkrankung). Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung der Anschlussfinanzierung dieses Bund-/Ländermodells ab dem 01.01.2001 zugestimmt. Zu Nr. 9: Caritas Verband - Suchtberatungsstelle Nord/Ost Der Caritas Verband nimmt die ambulante Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Abhängigkeitskranker in dem Versorgungssektor Nord/Ost des Stadtgebietes Bochum wahr. Zu diesem Zweck unterhält der Caritasverband das Kontakt- und Beratungszentrum der Suchtkrankenhilfe mit einem Sektorteam. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und dem ÖGDG, die dem Verband mit Vertrag vom 17.10.2003 übertragen wurde. Die Personal- und Sachkosten werden vom Caritasverband, vom Land NRW und von der Stadt Bochum gemeinsam übernommen. Die Stadt ist vertraglich verpflichtet, die begründeten Sachkosten und die tariflichen Personalkostensteigerungen zu decken. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 6 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Zu Nr. 10: Caritas Verband - Kontakt- und Begegnungsstätte Seit 1999 ist der Caritasverband für Bochum in die ambulante psychiatrische Versorgung chronisch mehrfach beeinträchtigter Suchtkranker in Bochum eingebunden. Der Caritasverband unterhält für diese Arbeit ein Kontakt- und Beratungszentrum in Bochum-Langendreer. Zu Nr. 11: Medizinische Flüchtlingshilfe Der Verein erhält seit dem Jahr 2001 einen ergänzenden städtischen Zuschuss zum Ausgleich der ungedeckten Sachkosten. Ab dem Haushaltsjahr 2009 wurde eine Erhöhung des Sachkostenzuschusses um 9.000,00 EUR bewilligt. Zu Nr. 12: Frauen-Gesundheits-Zentrum Das Frauen-Gesundheits-Zentrum erhält seit 2007 für das Projekt der AAufsuchenden Gesundheitsberatung@ einen Zuschuss zum Ausgleich der ungedeckten Personal- und Sachkosten. Weiterhin erhält der Verein bereits seit 2000 einen ergänzenden Sachkostenzuschuss zur Förderung der Frauengesundheit im Ruhrgebiet. Mit dem FGZ wurde seitens der Verwaltung ein Gespräch geführt, in dem die beabsichtigte Bewilligung erläutert wurde. Zu Nr. 13: Madonna e. V. Seit 2003 nimmt Madonna die psychosoziale Beratung und Betreuung der in Bochum tätigen Prostituierten im Sinne des ' 19 IfSG wahr. Die Personalkosten und die Finanzierung der Sachkosten zur Erfüllung der Aufgabe werden gemäß Vertrag vom 30.09.2003 von der Stadt Bochum übernommen. Weiterhin erhält Madonna zum Ausgleich ungedeckter Personal- und Sachkosten der Beratungsstelle (bisher 9.600,00 EUR) sowie für das Projekt ANeustart@ (bisher 17.400,00 EUR) einen ergänzenden Zuschuss. Zu Nr. 14, 15 und 16: Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Die anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen haben nach ' 4 Abs.2 SchKG einen Anspruch auf Übernahme von mindestens 80 % der anerkannten Personal- und Sachkosten durch das Land NRW. Der städtische Zuschuss soll die Personal- und Sachkosten decken, die nicht vom Land finanziert werden. Für das Jahr 2010 hat das Land NRW eine weitere halbe Stellen für eine Beratungsfachkraft und eine Verwaltungskraft bewilligt; daher bittet der Verein um Erhöhung des städtischen Zuschusses. Für die mit der zusätzlichen Personalbereitstellung komplementäre Fehlbetragsfinanzierung wird – bedingt durch die Haushaltskonsolisierung - kein Spielraum gesehen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 7 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Zu Nr. 17 Die Brücke e. V: Der Verein ADie Brücke@ erhält einen Sachkostenzuschuss für die Wiedereingliederung psychisch behinderter Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden. Die Betreuung der psychisch kranken Bochumer entspricht den Vorgaben des PsychKG. Zu Nr. 18: AllerHand gGmbH Für die sozialpädagogische Begleitung und Betreuung von psychisch erkrankten Menschen, die im Rahmen eines Arbeitsprojektes beschäftigt werden, erhält AAllerHand@ einen städtischen Zuschuss. Zurzeit werden 28 psychisch erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stundenweise beschäftigt. Sie werden überwiegend im Grünflächen- und Transportbereich eingesetzt. Diese Tätigkeiten bieten ihnen eine Möglichkeit der Integration und Teilhabe an einem Berufsalltag; die Entlohnung dient dem Einzelnen zur Aufstockung eines geringen Einkommens. Die Betreuung der psychisch kranken Bochumer entspricht ebenfalls dem PsychKG. Zu Nr. 19: Krisenhilfe Bochum e. V. Der Zuschuss ist bestimmt für die allgemeine Suchtkrankenhilfe (bisher 525.000,00 EUR) und die drogentherapeutische Ambulanz (bisher 432.000,00 EUR). Die Suchtkrankenhilfe stellt eine Pflichtaufgabe nach dem PsychKG und ÖGDG dar und wurde durch Ratsbeschluss vom 20.10.1975 dem Verein übertragen. Im Rahmen der drogentherapeutischen Ambulanz wird seit 1994 für einen bestimmten Personenkreis die Opioid-Suchtbehandlung (Methadon) durchgeführt. Dafür erfolgt eine teilweise Kostenerstattung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die allgemeine Suchtkrankenhilfe für Opioid-Abhängige ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 53 (3201) Vorlage Nr.: 20101003 Bezeichnung der Vorlage Zuwendungen an Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen im Bereich des Gesundheitsamtes Der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahre 2010 für die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuwendungen an freie Träger im Produkt 1.41.01 wird zugestimmt.