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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:08
Aktualisiert
28.01.18, 07:36

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101024 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Lothringen V (Gewerbepark Gerthe Süd) Straßenplanung - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW Beschlussvorschriften Beschlussorgan Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Nord Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr 26.05.2010 09.09.2010 Anlagen 1. Übersichtslageplan 2. Lageplanauszug aus dem Bebauungsplan 3. Lageplan der Erschließung 4. Detailplan Gabionenkonstruktion Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung J N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 2 Vorlage Nr.: 20101024 Stadtamt 66 21 (3882) TOP/akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101024 1. Allgemeines Anlass der aktuellen Planung ist die Erschließung der Brachfläche der ehemaligen Zeche Lothringen V zu einem Gewerbegebiet. Bauträger der Maßnahme ist die EGR. Die Maßnahme wird im Bebauungsplan 759 neu ausgelegt. 2. Gegenwärtiger Zustand Zurzeit ist ein Großteil der Fläche Bestandteil des ehemaligen Zechengeländes Lothringen V. Zudem ist der ehemalige BoGeStra Betriebshof Gerthe in dieses Gebiet mit einbezogen. Hier soll das Geothermie Gründerzentrum entstehen. 3. Zukünftiger Zustand Die Zufahrt zu dem Gewerbepark wird vom Castroper Hellweg erfolgen. Die öffentliche Erschließungsstraße führt dann in einer Schleife zu dem ehemaligen Betriebshof der BoGeStra. Dort besteht eine Ausfahrtmöglichkeit für kleinere Kfz (Pkw, Lkw bis 3,5 to.) auf den Castroper Hellweg. Größere Fahrzeuge sollen über die angelegte Wendemöglichkeit wieder zum Einfahrtspunkt zurückgeführt werden. Dieser o.g. Anschlusspunkt des Gewerbeparkes soll 50 m nördlich der im Vorfeld geplanten Stelle erstellt werden. Dies wurde notwendig, da die innere Erschließung auf dem Gelände durch den Schachtschutzbereich der ehemaligen Zeche führte. Aus diesem Grunde wird die bestehende Gleisquerung auf dem Castroper Hellweg aufgehoben und ca. 50m nördlich als eine lichtsignalgeregelte Straßeneinmündung neu erstellt. Der Castroper Hellweg muss dafür auf ca. 70m an der östlichen und ca. 100m an der westlichen Seite erweitert werden, um die notwendigen Fahrspuren für die Einmündungssituation zu erhalten. Das Gelände wird im Gesamten um ca. 3m - 4m aufgefüllt. Hierdurch ergibt sich in den Anschlussbereichen der Erschließungsstraße eine Steigung bzw. ein Gefälle von 6% auf ca. 100 m. Die Höhendifferenz des Geländes zum Castroper Hellweg wird in Teilbereichen wesentlich höher liegen (von 5m bis 9m) und durch eine Gabionenkonstruktion und Abböschung des Geländes abgefangen (Anlage 2). 4. Straßenplanung Der Querschnitt der Erschließungsstraße beträgt im Gesamten 14,5 m. Er teilt sich auf wie folgt: Gehweg 2,5 m Fahrbahn 7,0 m mit 2 Fahrspuren á 3,5 m Parkstreifen 2,5 m Gehweg 2,5 m. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101024 Die Fahrbahn wird mit Bauklasse II in Asphaltbauweise hergestellt. Der Parkstreifen wird in anthrazitem, die Gehwege in grauem Pflaster (Format 200/100/80) erstellt. 5. Entwässerungsplanung Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Niederschlag auf den öffentlichen Straßenflächen und den privaten Grundstücksflächen wird in einem Regenwasserkanalisationssystem gesammelt und einem Regenrückhaltebecken im südöstlichen Bereich der Bebauungsfläche zugeleitet. Aufgrund der Auslastung des bestehenden Kanalsystems ist eine Drosselung des Oberflächenwassers erforderlich. Das neue Regenrückhaltebecken wird als offenes Erdbecken mit einem Volumen von ca. 2.000 m³ errichtet. Zweckes Vorreinigung wird dem Regenrückhaltebecken ein Regenklärbecken vorgeschaltet. Anschließend wird das Wasser gedrosselt dem vorhandenen Trennsystem in der Josef-BaumannStraße zugeführt. Der gesamte Bereich ist Altlastenfläche. Daher werden alle Flächen durch eine Bentonitmatte gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Auch unter allen Entwässerungseinrichtungen befindet sich diese Abdichtung gegen den Untergrund. Für die Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle werden folgende Dimensionen und Längen verlegt: DN 300 1.000 Meter DN 400 500 Meter DN 500 75 Meter DN 600 105 Meter DN 700 50 Meter DN 800 110 Meter sowie ca. 695 Meter Drainagerohr DN 150. 6. Begrünung Im Plangebiet wurden umfangreiche Rodungen schon ausgeführt. Die Rodungsarbeiten auf dem Gelände Lothringen V wurden dem Bezirk am 02.12.2009 und dem Umweltausschuss am 09.12.2009 in der Vorlage 20092572 vorgestellt. Als Straßenbegleitgrün werden Bäume im Abstand von ca. 25 m im Bereich der Parkplätze auf der äußeren Straßenseite angeordnet. Im Kurvenbereich und im Bereich der Einfahrt zum Gewerbepark ist eine dichtere Baumpflanzung vorgesehen. Somit werden 29 Bäume im öffentlichen Straßenraum neu gepflanzt. 7. Beleuchtung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101024 Die Straßenbeleuchtung wird entsprechend der Baumpflanzungen auf der gegenüberliegenden Straßenseite angeordnet um eine Schattenwirkung der Baumkronen zu vermeiden. 8. Versorgungsleitungen Es sind jegliche Versorgungsleitungen neu zu verlegen. Diese werden in einem 2 m breiten Bereich nördlich der Gehwege in der privaten Grundstücksfläche angeordnet. Dies soll deshalb geschehen, da die Leitungen, insbesondere die Wasserleitung einen hohen Aufwand verursachen, wenn sie erstellt aber nicht genutzt werden. Besonders die Keimbildung stellt eine erhöhte Gefahr für die Wasserleitung dar. 9. Grunderwerb Es ist kein Grunderwerb notwendig, da die notwendigen Flächen vorab von der EGR erworben wurden. 10. Baukosten und Finanzierung Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme erfolgt durch die EGR. Sie betragen 1,56 Mio. Euro brutto. Hierbei entfallen auf die Gleisquerung des Castroper Hellweges ca. 497.000 Euro. Für den Kanalbau werden Kosten in Höhe von 1,22 Mio. Euro veranschlagt. Diese Kosten sollen für das Haushaltsjahr 2012 eingeplant werden. Die Maßnahme wird von der Bezirksregierung aus dem Förderprogramm Infrastrukturrichtlinie RWP-I bezuschusst. 11. Durchführung und Bauzeit Die Ausführung der Arbeiten sollen noch in diesem Jahr begonnen werden, die Bauzeit wird mit ca. 10 Monaten veranschlagt. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 66 21 (3882) Vorlage Nr.: 20101024 Bezeichnung der Vorlage Lothringen V (Gewerbepark Gerthe Süd) Straßenplanung - Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr genehmigt nachstehende Dringlichkeitsentscheidung, die Frau Oberbügermeisterin Dr. Scholz mit dem Ratsmitglied Gräfingholt am 21.07.2010 gefasst hat: „Der Planung der Verwaltung zum Straßenbau des Gewerbegebietes Gerthe Süd wird zugestimmt.“