Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
25 kB
Erstellt
26.12.14, 14:08
Aktualisiert
28.01.18, 07:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
66 21 (3882)
Vorlage Nr.: 20101024
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Lothringen V (Gewerbepark Gerthe Süd)
Straßenplanung
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW Beschlussvorschriften
Beschlussorgan
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Nord
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
26.05.2010
09.09.2010
Anlagen
1. Übersichtslageplan
2. Lageplanauszug aus dem Bebauungsplan
3. Lageplan der Erschließung
4. Detailplan Gabionenkonstruktion
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
J
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 2
Vorlage Nr.: 20101024
Stadtamt
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- Begründung - Seite 1
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Vorlage Nr.: 20101024
1. Allgemeines
Anlass der aktuellen Planung ist die Erschließung der Brachfläche der ehemaligen Zeche
Lothringen V zu einem Gewerbegebiet. Bauträger der Maßnahme ist die EGR. Die Maßnahme
wird im Bebauungsplan 759 neu ausgelegt.
2. Gegenwärtiger Zustand
Zurzeit ist ein Großteil der Fläche Bestandteil des ehemaligen Zechengeländes Lothringen V.
Zudem ist der ehemalige BoGeStra Betriebshof Gerthe in dieses Gebiet mit einbezogen. Hier soll
das Geothermie Gründerzentrum entstehen.
3. Zukünftiger Zustand
Die Zufahrt zu dem Gewerbepark wird vom Castroper Hellweg erfolgen. Die öffentliche
Erschließungsstraße führt dann in einer Schleife zu dem ehemaligen Betriebshof der BoGeStra.
Dort besteht eine Ausfahrtmöglichkeit für kleinere Kfz (Pkw, Lkw bis 3,5 to.) auf den Castroper
Hellweg. Größere Fahrzeuge sollen über die angelegte Wendemöglichkeit wieder zum
Einfahrtspunkt zurückgeführt werden.
Dieser o.g. Anschlusspunkt des Gewerbeparkes soll 50 m nördlich der im Vorfeld geplanten Stelle
erstellt werden. Dies wurde notwendig, da die innere Erschließung auf dem Gelände durch den
Schachtschutzbereich der ehemaligen Zeche führte. Aus diesem Grunde wird die bestehende
Gleisquerung auf dem Castroper Hellweg aufgehoben und ca. 50m nördlich als eine
lichtsignalgeregelte Straßeneinmündung neu erstellt. Der Castroper Hellweg muss dafür auf ca.
70m an der östlichen und ca. 100m an der westlichen Seite erweitert werden, um die notwendigen
Fahrspuren für die Einmündungssituation zu erhalten.
Das Gelände wird im Gesamten um ca. 3m - 4m aufgefüllt. Hierdurch ergibt sich in den
Anschlussbereichen der Erschließungsstraße eine Steigung bzw. ein Gefälle von 6% auf ca. 100
m. Die Höhendifferenz des Geländes zum Castroper Hellweg wird in Teilbereichen wesentlich
höher liegen (von 5m bis 9m) und durch eine Gabionenkonstruktion und Abböschung des
Geländes abgefangen (Anlage 2).
4. Straßenplanung
Der Querschnitt der Erschließungsstraße beträgt im Gesamten 14,5 m. Er teilt sich auf wie folgt:
Gehweg
2,5 m
Fahrbahn
7,0 m mit 2 Fahrspuren á 3,5 m
Parkstreifen 2,5 m
Gehweg
2,5 m.
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Die Fahrbahn wird mit Bauklasse II in Asphaltbauweise hergestellt. Der Parkstreifen wird in
anthrazitem, die Gehwege in grauem Pflaster (Format 200/100/80) erstellt.
5. Entwässerungsplanung
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Der Niederschlag auf den öffentlichen Straßenflächen
und den privaten Grundstücksflächen wird in einem Regenwasserkanalisationssystem gesammelt
und einem Regenrückhaltebecken im südöstlichen Bereich der Bebauungsfläche zugeleitet.
Aufgrund der Auslastung des bestehenden Kanalsystems ist eine Drosselung des
Oberflächenwassers erforderlich.
Das neue Regenrückhaltebecken wird als offenes Erdbecken mit einem Volumen von ca. 2.000 m³
errichtet. Zweckes Vorreinigung wird dem Regenrückhaltebecken ein Regenklärbecken
vorgeschaltet.
Anschließend wird das Wasser gedrosselt dem vorhandenen Trennsystem in der Josef-BaumannStraße zugeführt.
Der gesamte Bereich ist Altlastenfläche. Daher werden alle Flächen durch eine Bentonitmatte
gegenüber dem Untergrund abgedichtet. Auch unter allen Entwässerungseinrichtungen befindet
sich diese Abdichtung gegen den Untergrund.
Für die Verlegung der Schmutz- und Regenwasserkanäle werden folgende Dimensionen und
Längen verlegt:
DN 300
1.000 Meter
DN 400
500 Meter
DN 500
75 Meter
DN 600
105 Meter
DN 700
50 Meter
DN 800
110 Meter
sowie ca. 695 Meter Drainagerohr DN 150.
6. Begrünung
Im Plangebiet wurden umfangreiche Rodungen schon ausgeführt.
Die Rodungsarbeiten auf dem Gelände Lothringen V wurden dem Bezirk am 02.12.2009 und dem
Umweltausschuss am 09.12.2009 in der Vorlage 20092572 vorgestellt.
Als Straßenbegleitgrün werden Bäume im Abstand von ca. 25 m im Bereich der Parkplätze auf der
äußeren Straßenseite angeordnet. Im Kurvenbereich und im Bereich der Einfahrt zum
Gewerbepark ist eine dichtere Baumpflanzung vorgesehen. Somit werden 29 Bäume im
öffentlichen Straßenraum neu gepflanzt.
7. Beleuchtung
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Vorlage Nr.: 20101024
Die Straßenbeleuchtung wird entsprechend der Baumpflanzungen auf der gegenüberliegenden
Straßenseite angeordnet um eine Schattenwirkung der Baumkronen zu vermeiden.
8. Versorgungsleitungen
Es sind jegliche Versorgungsleitungen neu zu verlegen.
Diese werden in einem 2 m breiten Bereich nördlich der Gehwege in der privaten
Grundstücksfläche angeordnet. Dies soll deshalb geschehen, da die Leitungen, insbesondere die
Wasserleitung einen hohen Aufwand verursachen, wenn sie erstellt aber nicht genutzt werden.
Besonders die Keimbildung stellt eine erhöhte Gefahr für die Wasserleitung dar.
9. Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb notwendig, da die notwendigen Flächen vorab von der EGR erworben
wurden.
10. Baukosten und Finanzierung
Die Finanzierung der Straßenbaumaßnahme erfolgt durch die EGR. Sie betragen 1,56 Mio. Euro
brutto. Hierbei entfallen auf die Gleisquerung des Castroper Hellweges ca. 497.000 Euro.
Für den Kanalbau werden Kosten in Höhe von 1,22 Mio. Euro veranschlagt. Diese Kosten sollen
für das Haushaltsjahr 2012 eingeplant werden.
Die Maßnahme wird von der Bezirksregierung aus dem Förderprogramm Infrastrukturrichtlinie
RWP-I bezuschusst.
11. Durchführung und Bauzeit
Die Ausführung der Arbeiten sollen noch in diesem Jahr begonnen werden, die Bauzeit wird mit
ca. 10 Monaten veranschlagt.
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Bezeichnung der Vorlage
Lothringen V (Gewerbepark Gerthe Süd)
Straßenplanung
- Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gem § 60 Abs. 2 S. 2 GO NRW Der Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr genehmigt nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung, die Frau Oberbügermeisterin Dr. Scholz mit dem Ratsmitglied
Gräfingholt am 21.07.2010 gefasst hat:
„Der Planung der Verwaltung zum Straßenbau des Gewerbegebietes Gerthe Süd wird
zugestimmt.“