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Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
26.12.14, 14:09
Aktualisiert
28.01.18, 07:40

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101151 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Umstellung der Verfahrensart Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung 08.06.2010 16.06.2010 Anlagen Übersichtsplan Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N akt. Beratung Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101151 1. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW Die Stadt Bochum hat sich im Dezember 2008 um den GesundheitsCampusNRW beworben. Auf Grund der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission hatte im Mai 2009 die Landesregierung NRW die Entscheidung getroffen, den GesundheitsCampusNRW sukzessive in Bochum aufzubauen. Für die Fläche des Campus-West liegt mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 286 aus dem Jahr 1973 und dem Bebauungsplan 286 a aus dem Jahr 2001 bereits Planungsrecht vor. Zur Ansiedlung des GesundheitsCampusNRW ist jedoch eine Erweiterung des zulässigen Nutzungspektrums notwendig. Die Anpassung der zukünftigen Art der Nutzung an das bestehende Planungsrecht sollte im Rahmen einer vereinfachten Änderung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 286 durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 286 d wurde daher am 22.09.2009 gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren gefasst. Im vereinfachten Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen werden. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich. 2. Umstellung des Verfahrens Anfang März 2010 ist der im Dezember 2009 ausgelobte begrenzte Realisierungswettbewerb entschieden worden. Das Preisgericht zeichnete einen ersten Preisträger und zwei dritte Preisträger aus. In der Zeit vom 16.03.2010 bis zum 21.04.2010 wurde mit den Entwürfen der drei Preisträger die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 09.03.2010 die Umbennung der Oesterendestraße in „Gesundheitscampus“ beschlossen. Derzeit bereitet der BLB NRW das Verhandlungsverfahren mit den ausgezeichneten Entwurfsverfassern vor. Die Konkretisierung der Planung sieht eine öffentliche Erschließung (Verkehrsflächen) der Flächen innerhalb des Plangebietes vor. Durch den Bau einer öffentlichen inneren Erschließung kann die Fläche des Gesundheitscampus flexibel aufgeteilt werden. Die Erschließungskosten werden dann anteilig von den Anliegern übernommen. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101151 Eine Durchführung im vereinfachten Verfahren ist aufgrund dieser Gegebenheit nicht mehr möglich, da nunmehr eine Änderung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 286 erfolgt. Der Bebauungsplan Nr. 286 d soll vom vereinfachten Verfahren auf ein reguläres Verfahren umgestellt werden. Neben der Ausarbeitung eines Umweltberichtes soll auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgen. Eine zeitliche Verzögerung bei der Realisierung des Gesundheitscampus ergibt sich hieraus nicht. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20101151 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Umstellung der Verfahrensart Die Änderung der Bebauungspläne Nr. 286 und 286 a erfolgt im regulären Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB.