Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
19 kB
Erstellt
26.12.14, 14:09
Aktualisiert
28.01.18, 07:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101151
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Umstellung der Verfahrensart
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
08.06.2010
16.06.2010
Anlagen
Übersichtsplan
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
akt.
Beratung
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101151
1.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW Die Stadt Bochum hat sich im Dezember 2008 um den GesundheitsCampusNRW
beworben. Auf Grund der Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission hatte im
Mai 2009 die Landesregierung NRW die Entscheidung getroffen, den GesundheitsCampusNRW sukzessive in Bochum aufzubauen.
Für die Fläche des Campus-West liegt mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 286
aus dem Jahr 1973 und dem Bebauungsplan 286 a aus dem Jahr 2001 bereits
Planungsrecht vor.
Zur Ansiedlung des GesundheitsCampusNRW ist jedoch eine Erweiterung des zulässigen
Nutzungspektrums notwendig. Die Anpassung der zukünftigen Art der Nutzung an das
bestehende Planungsrecht sollte im Rahmen einer vereinfachten Änderung des
bestehenden Bebauungsplanes Nr. 286 durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 286 d wurde daher am 22.09.2009
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren gefasst. Im vereinfachten Verfahren kann
von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen
werden. Die Erstellung eines Umweltberichts ist nicht erforderlich.
2.
Umstellung des Verfahrens
Anfang März 2010 ist der im Dezember 2009 ausgelobte begrenzte
Realisierungswettbewerb entschieden worden. Das Preisgericht zeichnete einen ersten
Preisträger und zwei dritte Preisträger aus.
In der Zeit vom 16.03.2010 bis zum 21.04.2010 wurde mit den Entwürfen der drei
Preisträger die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange durchgeführt.
Die Bezirksvertretung Bochum-Süd hat in ihrer Sitzung am 09.03.2010 die Umbennung der
Oesterendestraße in „Gesundheitscampus“ beschlossen.
Derzeit bereitet der BLB NRW das Verhandlungsverfahren mit den ausgezeichneten
Entwurfsverfassern vor. Die Konkretisierung der Planung sieht eine öffentliche
Erschließung (Verkehrsflächen) der Flächen innerhalb des Plangebietes vor. Durch den
Bau einer öffentlichen inneren Erschließung kann die Fläche des Gesundheitscampus
flexibel aufgeteilt werden.
Die Erschließungskosten werden dann anteilig von den Anliegern übernommen.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101151
Eine Durchführung im vereinfachten Verfahren ist aufgrund dieser Gegebenheit nicht mehr
möglich, da nunmehr eine Änderung der Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr.
286 erfolgt.
Der Bebauungsplan Nr. 286 d soll vom vereinfachten Verfahren auf ein reguläres Verfahren
umgestellt werden. Neben der Ausarbeitung eines Umweltberichtes soll auch eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgen.
Eine zeitliche Verzögerung bei der Realisierung des Gesundheitscampus ergibt sich
hieraus nicht.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20101151
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 286 d - GesundheitsCampusNRW hier: Umstellung der Verfahrensart
Die Änderung der Bebauungspläne Nr. 286 und 286 a erfolgt im regulären Verfahren nach § 1
Abs. 8 BauGB.