Daten
Kommune
Bochum
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Mitteilung der Verwaltung.pdf
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26.12.14, 14:10
Aktualisiert
28.01.18, 07:41
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Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 De
(1410)
Vorlage Nr. 20101283
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am
20.05.2010, Vorlage Nr. 20101050
Bezeichnung der Vorlage
Beteiligung der Stadt Bochum im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur
Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr
Sitzungstermin
akt.
Beratung
10.06.2010
Anlagen
Schattenwurfprognose
Wortlaut
Die Verwaltung nimmt zu den in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit
und Verkehr am 20.05.2010 gestellten Fragen wie folgt Stellung:
1.
Wie kann garantiert werden, dass nur die genehmigten Abfälle auf der Deponie
Marbach abgelagert werden? Wird die Genehmigung erlöschen, wenn andere,
als die genehmigten Abfälle, auf der Deponie abgelagert werden?
Die Überwachung der Deponie nach Inbetriebnahme obliegt der gemeinsamen
Unteren Umweltschutzbehörde. Von dort wird auch geprüft, ob nur die zugelassenen
Abfälle abgelagert werden.
Ob die Genehmigung erlischt (auflösende Bedingung), wenn andere als die
zugelassenen Abfälle abgelagert werden, muss die Genehmigungsbehörde unter
Berücksichtigung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Planfeststellungsverfahren
entscheiden.
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2.
Wird eine Renaturierung des Marbachs noch erfolgen? Wenn ja, wie soll diese
erfolgen?
Der Marbach ist derzeit aufgrund seines Ausbauzustandes als erheblich verändertes
Fließgewässer einzustufen, welches seit Jahrzehnten weit überwiegend das
gesammelte Schmutz- und Niederschlagswasser aus dem Einzugsgebiet ableitet.
Die naturnahe Umgestaltung des Baches wird in zwei Schritten umgesetzt. Zurzeit
laufen im betroffenen Ortsbereich die Arbeiten zum Bau eines parallel zum
Gewässer verlaufenden Abwasserkanals, der es später ermöglicht, die einzelnen
Wasserströme (Schmutz- und Mischwasser in den Kanal; Reinwasser in das
Gewässer) zu trennen und damit die wesentliche Voraussetzung für die
Renaturierung des Fließgewässers zu schaffen.
Die eigentliche Umgestaltung des Marbaches ist nach Mitteilung der
Emschergenossenschaft frühestens im Jahre 2014 vorgesehen. Sollte die Planung
zur Wiederinbetriebnahme der Deponie zugelassen werden, muss die
Gewässertrasse voraussichtlich um einige Meter nach Osten verschoben werden,
was die ökologische Verbesserung des Gewässers aber nicht behindert.
In
der
Gesamtbetrachtung
ist
zu
berücksichtigen,
dass
die
Entwicklungsmöglichkeiten des Marbaches in diesem Ortsbereich bereits jetzt durch
die heutigen Bestandsnutzungen (Lage zwischen vorhandener Deponie und
Gewerbegebiet) und die bestehenden langen Verrohrungsstrecken im gesamten
Gewässerverlauf
sowie
die
weiterhin
notwendige
Aufnahme
von
Mischwasserabschlägen bei Starkregenereignissen deutlich eingeschränkt sind.
Unter diesen ohnehin vorliegenden Randbedingungen sind von der geplanten
Wiederinbetriebnahme der Deponie keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen
auf die naturnahe Entwicklung des Marbaches zu erwarten.
3.
Ist durch die geplante Aufschüttung eine “Verschattung” der deponienahen
Wohnbebauungen zu befürchten?
Das Thema “Verschattung der deponienahen Wohnbebauungen” wurde im Rahmen
der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am
20.05.2010 behandelt. Aus Sicht der TKN ist eine solche “Verschattung” nicht
gegeben. Zur Untermauerung dieser Einschätzung hat TKN im Rahmen der
Ausschusssitzung am 20.05.2010 eine Power-Point-Präsentation vorgestellt, in der
unter anderem auch die Lichtverhältnisse der Deponieumgebung anhand einer
Grafik veranschaulicht wurden. Diese Grafik ist der Verwaltungsmitteilung als
Anhang beigefügt.
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4.
Welche Abfälle sind derzeit auf dem Deponiegelände abgelagert? Gehen
Gefährdungen daraus hervor? Wenn dies zu bejahen ist, welche
Konsequenzen ergeben sich hieraus bei Wiederinbetriebnahme der Deponie?
Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit ca. Anfang des 20.
Jahrhunderts vielfältig industriell genutzt und weisen auch verschiedene
entsprechend alte Auffüllungen und Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen
sind u.a. solche aus dem Bereich des Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk
und Gasometerbetrieb zu nennen. Von 1971 bis 1987 wurden dort
Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen Produktionsanlagen der
Firma Krupp abgelagert.
Der Gehalt von Schwermetallen und anderen Schadstoffen im Deponiekörper der
Altdeponie ist nicht genau bekannt. Mitentscheidend für die Beurteilung eines
Gefährdungspotentials sind die Analysen der Beobachtungsbrunnen. Diese liegen im
Antrag vor und sind für die Planung der Sicherung der Altlast berücksichtigt.
5.
Wann liegt der städtebauliche Vertrag vor?
Ein städtebaulicher Vertrag ist nach Prüfung durch die Verwaltung entbehrlich.
Regelungen zu den Erschließungsmodalitäten einzelner baulicher Anlagen im
Zusammenhang mit der Deponie sowie zur Kostentragungspflicht werden in einem
Erschließungsvertrag zwischen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und TKN
getroffen.
6.
Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift TKN gegen die Staubbelastungen?
Maßnahmen zur Minimierung der Feinstaubbelastung sind in den Antragsunterlagen
beschrieben. Darüber hinaus wurde im Rahmen der städtischen Stellungnahme
gegenüber der Genehmigungsbehörde die Empfehlung ausgesprochen, das den
Antragsunterlagen beiliegende Staubgutachten im Hinblick auf die künftig zu
erwartenden
Immissionswerte
sowie
unter
Berücksichtigung
der
Hintergrundbelastung zu aktualisieren und dieses im Laufe des weiteren
Planfeststellungsverfahrens zur abschließenden Beurteilung erneut vorzulegen. Im
übrigen wird gefordert, dass bei der Errichtung der Reifenwaschanlage ein hoher
technischer Standard zu wählen ist, damit auch bei widrigen Wetterverhältnissen
eine über dem Soll liegende Gründlichkeit und damit Staubfreiheit und Sauberkeit der
der Deponie anliegenden Verkehrswege gewährleistet ist.
Die technischen Einrichtungen zur staubfreien Ablagerung der zu deponierenden
Materialien sind mit über dem Soll liegenden Toleranzbreiten einzurichten, die bei
unterschiedlichsten Wetterlagen geeignet sind, Belastungen für die anliegenden
Anwohner absolut auszuschließen.
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7.
Ist die Standsicherheit der Deponie gewährleistet?
Generell ist davon auszugehen, dass bei Böschungsneigungen bis 25° keine
Nachweise zur Standsicherheit der Böschung notwendig sind. Dies entspricht auch
dem geltenden Wert nach der DIN 4123 “Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangung im Bereich bestehender Gebäude” für Geländeversprünge.
8.
Sind alternativ Förderbänder zur Beförderung des Materials möglich?
Die Möglichkeit zum Einsatz von Förderbändern ist in den Antragsunterlagen
beschrieben. Demnach eignen sich Förderbänder generell zum Transport von
kontinuierlich anfallendem Fördergut gleicher Qualität. Die Leistung des
Förderbandes wird auf einen gleichmäßigen Massenfluss abgestimmt.
Auf der Deponie Marbach sind im Rahmen der Deponiestilllegung u.a. Schüttgüter
unterschiedlicher Qualität (Herkunft, Kornverteilung) möglichst just-in-time
anzuliefern. Da Vermischungen und Verunreinigungen zu vermeiden sind, kann
mittels Förderband immer nur Schüttmaterial einer Qualität auf der Baustelle
angeliefert werden. Vor einem Materialwechsel ist das Förderband entsprechend zu
reinigen. Die Anlage eines Zwischenlagers ist daher zwingend notwendig. Diese
Vorgabe führt zu entsprechenden Zwangspunkten bei der Auftragsvergabe der
Bauarbeiten, so dass durch diesen Umstand entsprechend hohe Aufschläge des
Auftragnehmers bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind.
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass andere Lieferungen zur Deponie (z.B.
Abtransport
der
Baustelleneinrichtung,
Baugeräte,
Schachtund
Leitungsmaterialien, Geotextilien) bei diesem Verkehrsträger noch über die Straße
abgewickelt werden müssen. Daher würde die “Von-der-Recke-Straße” dennoch
durch LKW-Verkehr beansprucht.
9.
Können Bergschäden erfolgen?
Diese Anfrage wurde bereits an die Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau
und Energie - als der für die Beurteilung bergbaulicher Verhältnisse zuständigen
Behörde weitergeleitet.
Die Bezirksregierung hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass in Teilbereichen
unterhalb der Deponie untertägiger Steinkohleabbau in Tiefen von mehr als 50-60 m
im Zeitraum von ca. 1860-1925 stattgefunden hat.
Zur abschließenden Beurteilung einer Beeinflussung der bergbaulichen
Gegebenheiten auf den geplanten Deponiebetrieb empfiehlt die Bezirksregierung
daher die Einschaltung eines Sachverständigen.
Diese Empfehlung hat die Verwaltung als Anmerkung in ihrer gesamtstädtischen
Stellungnahme berücksichtigt.
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Die Verwaltung hat in der Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde im Übrigen auf die
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erwartete Reduzierung der Schütthöhe der Deponie
die Beschränkung der Deponie nur auf Abfälle aus dem Bochumer Werk von TKN
und
die empfohlene Ergänzung des Staubgutachtens
hingewiesen.