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Mitteilung der Verwaltung.pdf

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Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
22 kB
Erstellt
26.12.14, 14:10
Aktualisiert
28.01.18, 07:41

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Inhalt der Datei

Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 1 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 De (1410) Vorlage Nr. 20101283 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... ) Fragen in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 20.05.2010, Vorlage Nr. 20101050 Bezeichnung der Vorlage Beteiligung der Stadt Bochum im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Wiederinbetriebnahme der Deponie Marbach durch die Firma ThyssenKrupp Nirosta Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr Sitzungstermin akt. Beratung 10.06.2010 Anlagen Schattenwurfprognose Wortlaut Die Verwaltung nimmt zu den in der Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 20.05.2010 gestellten Fragen wie folgt Stellung: 1. Wie kann garantiert werden, dass nur die genehmigten Abfälle auf der Deponie Marbach abgelagert werden? Wird die Genehmigung erlöschen, wenn andere, als die genehmigten Abfälle, auf der Deponie abgelagert werden? Die Überwachung der Deponie nach Inbetriebnahme obliegt der gemeinsamen Unteren Umweltschutzbehörde. Von dort wird auch geprüft, ob nur die zugelassenen Abfälle abgelagert werden. Ob die Genehmigung erlischt (auflösende Bedingung), wenn andere als die zugelassenen Abfälle abgelagert werden, muss die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung verwaltungsrechtlicher Vorschriften im Planfeststellungsverfahren entscheiden. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 2 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 De (1410) Vorlage Nr. 20101283 2. Wird eine Renaturierung des Marbachs noch erfolgen? Wenn ja, wie soll diese erfolgen? Der Marbach ist derzeit aufgrund seines Ausbauzustandes als erheblich verändertes Fließgewässer einzustufen, welches seit Jahrzehnten weit überwiegend das gesammelte Schmutz- und Niederschlagswasser aus dem Einzugsgebiet ableitet. Die naturnahe Umgestaltung des Baches wird in zwei Schritten umgesetzt. Zurzeit laufen im betroffenen Ortsbereich die Arbeiten zum Bau eines parallel zum Gewässer verlaufenden Abwasserkanals, der es später ermöglicht, die einzelnen Wasserströme (Schmutz- und Mischwasser in den Kanal; Reinwasser in das Gewässer) zu trennen und damit die wesentliche Voraussetzung für die Renaturierung des Fließgewässers zu schaffen. Die eigentliche Umgestaltung des Marbaches ist nach Mitteilung der Emschergenossenschaft frühestens im Jahre 2014 vorgesehen. Sollte die Planung zur Wiederinbetriebnahme der Deponie zugelassen werden, muss die Gewässertrasse voraussichtlich um einige Meter nach Osten verschoben werden, was die ökologische Verbesserung des Gewässers aber nicht behindert. In der Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklungsmöglichkeiten des Marbaches in diesem Ortsbereich bereits jetzt durch die heutigen Bestandsnutzungen (Lage zwischen vorhandener Deponie und Gewerbegebiet) und die bestehenden langen Verrohrungsstrecken im gesamten Gewässerverlauf sowie die weiterhin notwendige Aufnahme von Mischwasserabschlägen bei Starkregenereignissen deutlich eingeschränkt sind. Unter diesen ohnehin vorliegenden Randbedingungen sind von der geplanten Wiederinbetriebnahme der Deponie keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die naturnahe Entwicklung des Marbaches zu erwarten. 3. Ist durch die geplante Aufschüttung eine “Verschattung” der deponienahen Wohnbebauungen zu befürchten? Das Thema “Verschattung der deponienahen Wohnbebauungen” wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Ordnung, Sicherheit und Verkehr am 20.05.2010 behandelt. Aus Sicht der TKN ist eine solche “Verschattung” nicht gegeben. Zur Untermauerung dieser Einschätzung hat TKN im Rahmen der Ausschusssitzung am 20.05.2010 eine Power-Point-Präsentation vorgestellt, in der unter anderem auch die Lichtverhältnisse der Deponieumgebung anhand einer Grafik veranschaulicht wurden. Diese Grafik ist der Verwaltungsmitteilung als Anhang beigefügt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 3 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 De (1410) Vorlage Nr. 20101283 4. Welche Abfälle sind derzeit auf dem Deponiegelände abgelagert? Gehen Gefährdungen daraus hervor? Wenn dies zu bejahen ist, welche Konsequenzen ergeben sich hieraus bei Wiederinbetriebnahme der Deponie? Der Bereich der Deponie und das Umfeld wurden seit ca. Anfang des 20. Jahrhunderts vielfältig industriell genutzt und weisen auch verschiedene entsprechend alte Auffüllungen und Ablagerungen auf. Als industrielle Nutzungen sind u.a. solche aus dem Bereich des Bergbaus, aber auch Ziegelei, Kraftfutterwerk und Gasometerbetrieb zu nennen. Von 1971 bis 1987 wurden dort Abbruchmaterialien und Betriebsrückstände der damaligen Produktionsanlagen der Firma Krupp abgelagert. Der Gehalt von Schwermetallen und anderen Schadstoffen im Deponiekörper der Altdeponie ist nicht genau bekannt. Mitentscheidend für die Beurteilung eines Gefährdungspotentials sind die Analysen der Beobachtungsbrunnen. Diese liegen im Antrag vor und sind für die Planung der Sicherung der Altlast berücksichtigt. 5. Wann liegt der städtebauliche Vertrag vor? Ein städtebaulicher Vertrag ist nach Prüfung durch die Verwaltung entbehrlich. Regelungen zu den Erschließungsmodalitäten einzelner baulicher Anlagen im Zusammenhang mit der Deponie sowie zur Kostentragungspflicht werden in einem Erschließungsvertrag zwischen dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und TKN getroffen. 6. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift TKN gegen die Staubbelastungen? Maßnahmen zur Minimierung der Feinstaubbelastung sind in den Antragsunterlagen beschrieben. Darüber hinaus wurde im Rahmen der städtischen Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde die Empfehlung ausgesprochen, das den Antragsunterlagen beiliegende Staubgutachten im Hinblick auf die künftig zu erwartenden Immissionswerte sowie unter Berücksichtigung der Hintergrundbelastung zu aktualisieren und dieses im Laufe des weiteren Planfeststellungsverfahrens zur abschließenden Beurteilung erneut vorzulegen. Im übrigen wird gefordert, dass bei der Errichtung der Reifenwaschanlage ein hoher technischer Standard zu wählen ist, damit auch bei widrigen Wetterverhältnissen eine über dem Soll liegende Gründlichkeit und damit Staubfreiheit und Sauberkeit der der Deponie anliegenden Verkehrswege gewährleistet ist. Die technischen Einrichtungen zur staubfreien Ablagerung der zu deponierenden Materialien sind mit über dem Soll liegenden Toleranzbreiten einzurichten, die bei unterschiedlichsten Wetterlagen geeignet sind, Belastungen für die anliegenden Anwohner absolut auszuschließen. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 4 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 De (1410) Vorlage Nr. 20101283 7. Ist die Standsicherheit der Deponie gewährleistet? Generell ist davon auszugehen, dass bei Böschungsneigungen bis 25° keine Nachweise zur Standsicherheit der Böschung notwendig sind. Dies entspricht auch dem geltenden Wert nach der DIN 4123 “Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangung im Bereich bestehender Gebäude” für Geländeversprünge. 8. Sind alternativ Förderbänder zur Beförderung des Materials möglich? Die Möglichkeit zum Einsatz von Förderbändern ist in den Antragsunterlagen beschrieben. Demnach eignen sich Förderbänder generell zum Transport von kontinuierlich anfallendem Fördergut gleicher Qualität. Die Leistung des Förderbandes wird auf einen gleichmäßigen Massenfluss abgestimmt. Auf der Deponie Marbach sind im Rahmen der Deponiestilllegung u.a. Schüttgüter unterschiedlicher Qualität (Herkunft, Kornverteilung) möglichst just-in-time anzuliefern. Da Vermischungen und Verunreinigungen zu vermeiden sind, kann mittels Förderband immer nur Schüttmaterial einer Qualität auf der Baustelle angeliefert werden. Vor einem Materialwechsel ist das Förderband entsprechend zu reinigen. Die Anlage eines Zwischenlagers ist daher zwingend notwendig. Diese Vorgabe führt zu entsprechenden Zwangspunkten bei der Auftragsvergabe der Bauarbeiten, so dass durch diesen Umstand entsprechend hohe Aufschläge des Auftragnehmers bei der Kalkulation zu berücksichtigen sind. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass andere Lieferungen zur Deponie (z.B. Abtransport der Baustelleneinrichtung, Baugeräte, Schachtund Leitungsmaterialien, Geotextilien) bei diesem Verkehrsträger noch über die Straße abgewickelt werden müssen. Daher würde die “Von-der-Recke-Straße” dennoch durch LKW-Verkehr beansprucht. 9. Können Bergschäden erfolgen? Diese Anfrage wurde bereits an die Bezirksregierung Arnsberg - Abteilung Bergbau und Energie - als der für die Beurteilung bergbaulicher Verhältnisse zuständigen Behörde weitergeleitet. Die Bezirksregierung hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass in Teilbereichen unterhalb der Deponie untertägiger Steinkohleabbau in Tiefen von mehr als 50-60 m im Zeitraum von ca. 1860-1925 stattgefunden hat. Zur abschließenden Beurteilung einer Beeinflussung der bergbaulichen Gegebenheiten auf den geplanten Deponiebetrieb empfiehlt die Bezirksregierung daher die Einschaltung eines Sachverständigen. Diese Empfehlung hat die Verwaltung als Anmerkung in ihrer gesamtstädtischen Stellungnahme berücksichtigt. Stadt Bochum Mitteilung der Verwaltung - Seite 5 - Stadtamt TOP/akt. Beratung 67 32 De (1410) Vorlage Nr. 20101283 Die Verwaltung hat in der Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde im Übrigen auf die • • • erwartete Reduzierung der Schütthöhe der Deponie die Beschränkung der Deponie nur auf Abfälle aus dem Bochumer Werk von TKN und die empfohlene Ergänzung des Staubgutachtens hingewiesen.