Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Mitteilung der Verwaltung.pdf
Größe
14 kB
Erstellt
26.12.14, 14:13
Aktualisiert
28.01.18, 07:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Mitteilung der Verwaltung
- Seite 1 -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 Zä
(1433)
Vorlage Nr. 20100917
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezug (Beschluss, Anfrage Niederschrift Nr. ... vom ... )
Anfrage der Bezirksvertretung Mitte am 04.03.2010, Vorlage Nr. 20100517
Bezeichnung der Vorlage
Konzept zur Müllvermeidung bei der Veranstaltung "Bochum Total"
Beratungsfolge
Sitzungstermin
akt.
Beratung
Bezirksvertretung Bochum-Mitte
Anlagen
Wortlaut
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt in o.g. Sitzung im Zusammenhang mit der im
Sommer stattfindenden Veranstaltung `Bochum-TotalA an, ob die Stadt Bochum ein
Konzept zur Müllvermeidung hat. Darüber hinaus wird um Stellungnahme gebeten, ob bei
künftigen Großveranstaltungen beabsichtigt ist, ein Glas- und Flaschenverbot umzusetzen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
`Bochum-TotalA ist eine jährlich wiederkehrende Veranstaltung mit einem Besucheraufkommen von ca. einer Million Gästen. Die Veranstaltung wird durch die Stadt Bochum als
Jahrmarkt festgesetzt und durch die Agentur `CooltourA organisiert und durchgeführt. Mit
der Agentur wurden Kriterien zur Abfallvermeidung vereinbart, die dazu führen sollen, Abfallmengen auf ein Minimum zu reduzieren. Wesentliche Kriterien sind:
1.
Mehrweg-Pfandsystem:
Alle Getränkeverkaufsstände auf der Veranstaltungsfläche geben Getränke nur in
Mehrweg-Kunststoffbehältern mit Pfand aus.
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Stadtamt
TOP/akt. Beratung
67 32 Zä
(1433)
Vorlage Nr. 20100917
Die Verpflegungsstände werden durch Maßnahmen wie z. B. Bratwurst im Brötchen,
Pommes in der Tüte, Crepes im Fettpapier u.ä. die Verwendung von Einwegmaterialien
weitestgehend vermeiden.
Diese Maßnahmen haben sich in den vergangenen Jahren bereits bewährt.
2.
Glasverbot:
Es ist erstmalig in diesem Jahr beabsichtigt, durch Allgemeinverfügung ein Glasverbot
für die Veranstaltung `Bochum-TotalA zu erlassen.
Die Allgemeinverfügung soll für den Verkauf und Ausschank von Getränken an den
Verkaufsständen und für die angrenzende Gastronomie bei Getränken zur Mitnahme
gelten (sog. Außerhausverkauf); darüber hinaus auch für das Mitführen von
Glasflaschen.