Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf

Dies ist ein "Politik bei uns 1"-Dokument. Die Dateien dieser Kommunen werden nicht mehr aktualisiert. Um aktuelle Daten zu bekommen, ist eine OParl-Schnittstelle bei der Kommune erforderlich. Im Bereich "Mitmachen" finden Sie weitere Informationen.

Daten

Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:14
Aktualisiert
28.01.18, 07:00

öffnen download melden Dateigröße: 23 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Vorblatt - Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20092586 Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung öffentlich/nichtöffentlich nichtöffentlich gemäß öffentlich Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2009/11.03.2008 b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Beschlussvorschriften §§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB Beschlussorgan Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Beratungsfolge Bezirksvertretung Bochum-Süd Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung Sitzungstermin akt. Beratung 15.12.2009 13.01.2010 Anlagen Übersichtskarte Zusatzinformationen Finanzielle Auswirkungen Beteiligungspflichtige Angelegenheit Personalrat wurde beteiligt Grundsatzentscheidung N N N N Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20092586 1. Bisheriges Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 855 1.1 Aufstellungsbeschluss Der Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Str./Surkenstr. - wurde am 19.09.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 18.12.2007. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008 wurde die erste Änderung des Aufstellungbeschlusses gefasst. Gegenstand waren die Erweiterung der Planungsziele und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855. 1.2 Umlegungsanordnung - Umlegungsbeschluss Aufgrund der bestehenden Eigentumsbzw. Grundstücksstruktur des Bebauungsplangebietes ist zur Planrealisierung die Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde vom Rat der Stadt Bochum am 18.10.2007 eine Umlegungsanordnung beschlossen. Der Umlegungsausschuss der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 04.12.2007 die Einleitung des Umlegungsverfahrens für die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke beschlossen. Der Umlegungsbeschluss sowie die Auslegung der Bestandsunterlagen wurden am 21.02.2008 ortsüblich bekannt gemacht. Der überwiegende Teil des Plangebiets gehört derzeit der Stadt Bochum. Zwei Grundstücke befinden sich im Eigentum des Landes NRW. Vier rückwärtige Grundstücksabschnitte (Hausgärten) an der Kemnader Straße (westliches Plangebiet) sind im Eigentum privater Anlieger. Im Rahmen der Umlegung werden auf der Grundlage der städtebaulichen Planung und des Bebauungsplans die Grundstücke in zweckmäßig bebaubare und erschlossene Parzellen aufgeteilt. 2. Ziel des Bebauungsplanes Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbebauung im Plangebiet. Im Geltungsbereich ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Zur Zielsetzung gehört auch die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von der Kemnader Straße. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung und Komplettierung des Stadtteilzentrums „Stiepel“. Hierzu gehört auch die Verhinderung von städtebaulich problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zur Erregung sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 2 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20092586 3. Anlass zur Erweiterung des Geltungsbereiches Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Entwässerung des Plangebietes zur Surkenstraße (Schmutzwasser) aufgrund der topografischen Verhältnisse nicht wie vorgesehen, mittig des Bebauungsplangebietes – abgesichert über ein bestehendes Leitungsrecht der Stadt Bochum – erfolgen kann. Gemäß aktueller Planung des Tiefbauamtes ist stattdessen der Bau eines neuen Schmutzwasserkanals im nördlichen Plangebiet vorgesehen, wobei für den Anschluss an den in der Surkenstraße vorhandenen Kanal auch das bisher außerhalb des Geltungsbereiches liegende Grundstück „Surkenstraße 37“ in Anspruch genommen werden soll. Aus diesem Grunde ist die Einbeziehung dieser Teilfläche durch Erweiterung des Planbereiches für den Bebauungsplan Nr. 855 erforderlich. Die Erweiterung des Plangebietes erfolgt an der nordöstlichen Grenze. 4. Ergänzende Ziele des Bebauungsplanes Ergänzend zu den bisherigen Planungszielen (Realisierung eines Wohngebietes, Stärkung des Nahversorgungsbereiches „Stiepel“) soll die Teilfläche des Grundstücks Surkenstraße 37 planungsrechtlich in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgenommen werden. Zur Sicherung der entwässerungstechnischen Erschließung des Plangebietes soll die betreffende Fläche als „mit Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bochum zu belastende Fläche“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festgesetzt werden. Das erweiterte Plangebiet liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des gültigen Bebauungsplanes Nr. 176 I. Dieser setzt in diesem Teilbereich ein „Reines Wohngebiet“ fest. 5. Umstellung des Planverfahrens Das Planverfahren soll gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) auf das beschleunigte Verfahren umgestellt werden. Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens kommt für Maßnahmen der Innentwicklung in Betracht und hat zur Folge, dass bei Einhaltung bestimmter Schwellenwerte auf eine formale Umweltprüfung verzichtet werden kann und die Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen nicht erforderlich ist. Zudem ist bei Abweichungen des Bebauungsplanes vom Flächennutzungsplan letzterer im Wege der Berichtigung anzupassen. Aufgrund der baulichen Vorprägung des näheren Umfelds des Plangebietes liegt im vorliegenden Fall eine Innenentwicklung durch Nachverdichtung vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Begründung - Seite 3 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20092586 Das gesamte Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 20.600 m². Die gemäß Planentwurf zulässige Grundfläche (überbaubare Grundstücksfläche) bleibt unterhalb der Schwelle von 20.000 qm. Eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten besteht nicht. Somit liegen die Voraussetzungen zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens vor. Stadt Bochum Beschlussvorlage der Verwaltung - Beschlussvorschlag - Seite 1 Stadtamt TOP/akt. Beratung 61 31 (25 48) Vorlage Nr.: 20092586 Bezeichnung der Vorlage Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2009/11.03.2008 b) Durchführung im beschleunigten Verfahren Zu a) Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 19.09.2006 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Kemnader Straße/Surkenstraße – sowie der Änderungsbeschluss vom 11.03.2008 wird geändert. Die genauen Abgrenzungen des geänderten Plangebietes ergeben sich aus einer Karte, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Zu b) Der Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße - wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.