Daten
Kommune
Bochum
Dateiname
Beschlussvorlage der Verwaltung.pdf
Größe
23 kB
Erstellt
26.12.14, 14:14
Aktualisiert
28.01.18, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Vorblatt -
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20092586
Sicht- und Eingangsvermerk der Schriftführung
öffentlich/nichtöffentlich
nichtöffentlich gemäß
öffentlich
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2009/11.03.2008
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Beschlussvorschriften
§§ 2 ff BauGB, § 13 a BauGB
Beschlussorgan
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und Stadtentwicklung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bochum-Süd
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur- und
Stadtentwicklung
Sitzungstermin
akt. Beratung
15.12.2009
13.01.2010
Anlagen
Übersichtskarte
Zusatzinformationen
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligungspflichtige Angelegenheit
Personalrat wurde beteiligt
Grundsatzentscheidung
N
N
N
N
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20092586
1.
Bisheriges Verfahren des Bebauungsplanes Nr. 855
1.1
Aufstellungsbeschluss
Der Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Str./Surkenstr. - wurde am
19.09.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr gefasst. Die ortsübliche
Bekanntmachung erfolgte am 18.12.2007.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2008 wurde
die erste Änderung des Aufstellungbeschlusses gefasst. Gegenstand waren die
Erweiterung der Planungsziele und des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 855.
1.2
Umlegungsanordnung - Umlegungsbeschluss
Aufgrund
der
bestehenden
Eigentumsbzw.
Grundstücksstruktur
des
Bebauungsplangebietes
ist
zur
Planrealisierung
die
Durchführung
von
Bodenordnungsmaßnahmen erforderlich. Hierzu wurde vom Rat der Stadt Bochum am
18.10.2007 eine Umlegungsanordnung beschlossen.
Der Umlegungsausschuss der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 04.12.2007 die
Einleitung des Umlegungsverfahrens für die im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke
beschlossen.
Der Umlegungsbeschluss sowie die Auslegung der Bestandsunterlagen wurden am
21.02.2008 ortsüblich bekannt gemacht.
Der überwiegende Teil des Plangebiets gehört derzeit der Stadt Bochum. Zwei
Grundstücke befinden sich im Eigentum des Landes NRW. Vier rückwärtige
Grundstücksabschnitte (Hausgärten) an der Kemnader Straße (westliches Plangebiet) sind
im Eigentum privater Anlieger.
Im Rahmen der Umlegung werden auf der Grundlage der städtebaulichen Planung und des
Bebauungsplans die Grundstücke in zweckmäßig bebaubare und erschlossene Parzellen
aufgeteilt.
2.
Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnbebauung im Plangebiet. Im
Geltungsbereich ist die Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen.
Zur Zielsetzung gehört auch die Erschließung des Plangebiets über eine Anbindung von
der Kemnader Straße. Ein weiteres Ziel ist die Stärkung und Komplettierung des
Stadtteilzentrums „Stiepel“. Hierzu gehört auch die Verhinderung von städtebaulich
problematischen Strukturveränderungen. Zu diesem Zweck sollen im Bebauungsplan
Spielhallen sowie Betriebe, die gewerbliche Waren oder Dienstleistungen zur Erregung
sexueller Bedürfnisse oder deren Befriedigung anbieten, ausgeschlossen werden.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 2
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20092586
3.
Anlass zur Erweiterung des Geltungsbereiches
Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens hat sich herausgestellt, dass die Entwässerung des
Plangebietes zur Surkenstraße (Schmutzwasser) aufgrund der topografischen Verhältnisse
nicht wie vorgesehen, mittig des Bebauungsplangebietes – abgesichert über ein
bestehendes Leitungsrecht der Stadt Bochum – erfolgen kann. Gemäß aktueller Planung
des Tiefbauamtes ist stattdessen der Bau eines neuen Schmutzwasserkanals im nördlichen
Plangebiet vorgesehen, wobei für den Anschluss an den in der Surkenstraße vorhandenen
Kanal auch das bisher außerhalb des Geltungsbereiches liegende Grundstück
„Surkenstraße 37“ in Anspruch genommen werden soll.
Aus diesem Grunde ist die Einbeziehung dieser Teilfläche durch Erweiterung des
Planbereiches für den Bebauungsplan Nr. 855 erforderlich.
Die Erweiterung des Plangebietes erfolgt an der nordöstlichen Grenze.
4.
Ergänzende Ziele des Bebauungsplanes
Ergänzend zu den bisherigen Planungszielen (Realisierung eines Wohngebietes, Stärkung
des Nahversorgungsbereiches „Stiepel“) soll die Teilfläche des Grundstücks Surkenstraße
37 planungsrechtlich in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes aufgenommen
werden. Zur Sicherung der entwässerungstechnischen Erschließung des Plangebietes soll
die betreffende Fläche als „mit Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bochum zu belastende
Fläche“ (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) festgesetzt werden.
Das erweiterte Plangebiet liegt innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des gültigen
Bebauungsplanes Nr. 176 I. Dieser setzt in diesem Teilbereich ein „Reines Wohngebiet“
fest.
5.
Umstellung des Planverfahrens
Das Planverfahren soll gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) auf
das beschleunigte Verfahren umgestellt werden.
Die Anwendung des beschleunigten Verfahrens kommt für Maßnahmen der Innentwicklung
in Betracht und hat zur Folge, dass bei Einhaltung bestimmter Schwellenwerte auf eine
formale Umweltprüfung verzichtet werden kann und die Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen nicht erforderlich ist. Zudem ist bei Abweichungen des Bebauungsplanes vom Flächennutzungsplan letzterer im Wege der Berichtigung anzupassen.
Aufgrund der baulichen Vorprägung des näheren Umfelds des Plangebietes liegt im
vorliegenden Fall eine Innenentwicklung durch Nachverdichtung vor.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Begründung - Seite 3
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20092586
Das gesamte Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 20.600 m². Die gemäß
Planentwurf zulässige Grundfläche (überbaubare Grundstücksfläche) bleibt unterhalb der
Schwelle von 20.000 qm. Eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten
besteht nicht. Somit liegen die Voraussetzungen zur Durchführung des beschleunigten
Verfahrens vor.
Stadt Bochum
Beschlussvorlage der Verwaltung
- Beschlussvorschlag - Seite 1
Stadtamt
TOP/akt. Beratung
61 31 (25 48)
Vorlage Nr.: 20092586
Bezeichnung der Vorlage
Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße / Surkenstraße hier: a) Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 19.09.2009/11.03.2008
b) Durchführung im beschleunigten Verfahren
Zu a)
Der Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 19.09.2006 zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 855 – Kemnader Straße/Surkenstraße – sowie der
Änderungsbeschluss vom 11.03.2008 wird geändert.
Die genauen Abgrenzungen des geänderten Plangebietes ergeben sich aus einer Karte, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Zu b)
Der Bebauungsplan Nr. 855 - Kemnader Straße/Surkenstraße - wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13 a Baugesetzbuch (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.